Der moderne Fußball und Gewalt

Erklärungen mit "Sport und Gewalt" von Norbert Elias


Hausarbeit, 2017

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretischer Bezugsrahmen
2.1 Definition von Gewalt
2.2 Norbert Elias: Sport und Gewalt
2.2.1 Regeln im Sport
2.2.2 Gewalt im Sport

3. Gewalt innerhalb des Fußballsportes
3.1 Gewalt innerhalb des Fußballs
3.2 Strafbarkeit von Gewalt im Fußball

4. Alternative Gründe für Gewalt im Umfeld des Fußballs

5. Verbindungen zu Norbert Elias´ „Sport und Gewalt“

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Fußball ist weltweit sehr beliebt. In nicht wenigen Ländern ist Fußball der meist gespielte Sport überhaupt. Fußball hat dementsprechend eine starke soziale Wirkung. Millionen Menschen strömen jedes Wochenende zur Ligaspielen oder zu Welt- und Europameisterschaften in Stadien, um sich Fußball anzusehen. Seit Jahrzehnten hat der Fußballsport auch in der sozialen Wirklichkeit reichlich Einfluss. Ganze Städte oder gar Staaten hegen, teilweise weit verbreitet, starke Abneigungen gegeneinander. Man denke da nur an Dortmund und Gelsenkirchen, Hamburg und Bremen oder auf internationaler Ebene, Deutschland und die Niederlande oder auch Argentinien und Brasilien. 1969 löste ein Fußballspiel sogar einen ganzen Krieg aus. Im WM Qualifikationsspiel zwischen Honduras und El Salvador. Anhänger der Nationalmannschaft von Honduras wollten sich mit der Niederlage gegen El Salvador nicht abfinden und verursachten starke Unruhen in den Straßen von Honduras.1

Dies zeigt eine andere Seite der sozialen Auswirkungen des Fußballs: Gewalt. Gerade um die Spiele herum, also auf der Seite von Fans, ist Gewalt immer wieder ein Thema. Doch auch auf dem Fußballplatz gibt es Gewalt. Aber in einer anderen Form. Sie scheint zum Spiel zu gehören und wird nicht Zivilrechtlich, sondern Sportrechtlich geahndet. Der Sport hat sich in dem Falle eine Paralleljustiz geschaffen. Ähnlich wie die des Militärs. Nur mit dem Unterschied, dass das Militär im Gegensatz zum Fußball ein staatliches Organ darstellt.

Dem Thema Gewalt im Sport hat sich auch der Soziologe Norbert Elias gewidmet. Elias untersucht in dieser Arbeit die Zusammenhänge von Gewalt im Sport und der Zivilisation. Es handelt sich eher um ein Werk, welches das Thema geschichtssoziologisch betrachtet. Dennoch gehört es heute noch immer zu einem viel beachteten Standardwerk der soziologischen Forschung im Bereich des Sports.

Ziel der Arbeitet ist es, das Werk von Norbert Elias auf den modernen Fußball anzuwenden und mögliche Erklärungen für die Gewalt im und um den modernen Fußball zu finden. Die Forschungsfrage lautet also: Finden sich im Aufsatz „Sport und Gewalt“ von Norbert Elias Anhaltspunkte darauf, wie Gewalt im modernen Fußball möglicher Weise erklärt werden könnte? Dazu wird zu Beginn das Werk und deren Kernaussagen nochmals vorgestellt werden.

Anschließend folgt eine Definition des Begriffes Gewalt. Anschließen wird sich daran eine

Sichtung der Literatur zu diesem Thema und ein Bündeln der Ergebnisse. Abschließen wird die Arbeit mit einem Fazit. Darin werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit gesammelt und kompakt vorgestellt.

2. Theoretischer Bezugsrahmen

2.1 Definition von Gewalt

Der reine Begriff „Gewalt“ kann unter unterschiedlichen Gesichtspunkten untersucht werden. Dazu gehören die Gesellschaftswissenschaften oder auch die Rechtswissenschaften. Im Bereich wird der Gesellschaftswissenschaften, bzw. der Sozialwissenschaften, wird hier natürlich der soziologische Gewaltbegriff in Augenschein genommen. Doch die Politikwissenschaft hat sich dem Begriff bereits öfter genährt. Die rechtliche Definition ist auch deswegen entscheidend, da sie die rechtliche bindende ist. Sie bietet den Ausgangspunkt für mögliche Strafen bei der Anwendung von Gewalt. Begonnen wird hier mit einer soziologischen Betrachtung der Gewalt.

Ronald Hitzler hat dazu einige Aspekte der Gewalt im soziologischen Kontext gesammelt. Gewalt könne für ihn die bloße und schlichte Verletzung eines personellen Subjekts darstellen.2 Damit ist die Verletzung einer einzelnen Person durch eine weitere Person gemeint. Ein Faustkampf wäre dafür ein passendes Beispiel. Weiter beginnt er mit einer Unterscheidung zwischen der rein physischen und der psychischen Gewalt an einem personellen Subjekt. So könne auch die psychische Beeinträchtigung eines Menschen, z.B. durch Diskriminierung, einen Gewaltakt darstellen.3 Hier wäre meinerseits noch anzumerken ob der Rassismus darin mit inbegriffen sein soll. Wenn ja, hieße das also noch Hitzler, dass der Rassismus einen Gewaltakt darstelle. Auch das aktive Verhindern einer Selbstverwirklichung des Menschen sei ein Akt der Gewalt, so Hitzler.4

Das was hier unter dem Aspekt der psychischen Gewalt verstanden wird ist bei Johan Galtung in ähnlicher Form unter dem Begriff der „kulturellen Gewalt“ anzutreffen.5 So sei es gerade die Kultur, so Galtung, welche Gewalt in vielfältiger Art und Weise legitimieren kann. Durch Religionen, Ideologien und anderen kulturellen Gebilden seien über Jahrhunderte bestimmte Arten von Gewalt direkt legitimiert worden. Es sei nicht so, dass die Gewalt direkt von diesen Gebilden ausgehe, sondern vielmehr so, dass sie dadurch möglich und aufrechterhalten werde.6 Gewissermaßen also eine Verbindung von physischer und psychischer Gewalt, wenn man so will.

Auch wer der eigentliche Ausführer der Gewalt ist kann unterschieden werden. So gebe es zwei verschiedene soziale Gebilde, welche Gewalt ausüben könnten. Zum einen ein Individuum. Das Individuum kam bereits beim Beispiel des klassischen Faustkampfes vor. Aber auch eine Gruppe könne laut Bettina Schmidt Gewalt ausüben.7 Man müsse dafür nur an den strukturellen Rassismus im Faschismus oder an die Rassentrennung in den USA und Südafrika denken.8 Bei einer soziologischen Betrachtung des Begriffes bleibt also festzuhalten, dass es sowohl physische als auch psychische Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen gibt und dass Gewalt sowohl von Individuen, als auch von Gruppen ausgehen kann. Des Weiteren gibt es bestimmte kulturelle Gebilde, welche Gewalt legitimieren.

Die Politikwissenschaften haben eine etwas breitere Definition der Gewalt. Das ist deswegen der Fall, weil dort auch der Begriff des Staates eine wichtige Rolle spielt. In der Politikwissenschaft zeichnet sich ein Staat dadurch aus, dass er auf einem bestimmten Gebiet über das „Gewaltenmonopol“ verfügt.9 Auf diesem Gebiet sind die Organe des Staates (z.B. die Polizei) die einzigen legitimen Ausführer von Gewalt. Dieses Gewaltenmonopol wird dann noch einmal getrennt. Diese Trennung ist das, was wir als die staatliche Gewaltenteilung in Judikative, Exekutive und Legislative kennen.10 Hierbei handelt es sich allerdings nicht um physische oder psychische Gewalt (mögliche Polizeigewalt einmal ausgenommen), sondern um Macht. Dies ist ein weiteres wichtiges Merkmal der Gewalt innerhalb der Politologie. Hier ist die Macht gemeint Recht zu sprechen oder auch die Macht Gesetze zu erlassen, welche für alle Bürger*innen eines Staates binden sind.11 Diese Art von Gewalt wird als legitime Gewalt bezeichnet, da sie in Verfassung eines Staats so vorgesehen ist. Und wo es legitime Gewalt gibt, dort gibt es oft auch illegitime Gewalt. Dies ist in der Politikwissenschaft schlichtweg die Negation des legitimen Gewaltbegriffes. Nohlen nennt das Lexikon der Politikwissenschaft:

„ Fixpunkt politischer Gewalt ist in der Regel der Staat, zum einen als Anwender von Gewalt, legitim, wo er demokratisch legitimiert und rechtsstaatlich verfasst ist, illegitim als Mittel der Unterdr ü ckung, wo es ihm an Legitimit ä t und rechtsstaatlicher Verfassung mangelt oder als Adressat von Gewalt. “ 12

Am Ende dieses Absatzes wird auch deutlich, dass der Staat nicht nur selbst Gewalt ausüben kann, sondern, er kann auch der Empfänger eben dieser Gewalt werden. Gewalt gegen den Staat und seine Verfassung oder die freiheitlich demokratische Grundordnung hat es im Laufe der Zeit immer wieder geben. Gewaltsame Revolutionen oder auch die Ermordung von Staatsoberhäuptern wären dafür Beispiele. Wie man nun feststellt bezieht sich die politische Definition von Gewalt mehr auf makrosoziologische Phänomene und weniger auf den mikrosoziologischen Bereich.

Abschließend für dieses Kapitel bleibt nun noch die rechtliche Definition von Gewalt. Die Rechtwissenschaft unterscheiden in drei verschiedene Gewaltbegriffe: die „klassische“ Gewalt, die „vergeistige“ Gewalt und die „traditionell-moderne“ Gewalt. Laut dem klassischen Gewaltbegriff ist etwas Gewalt, wenn ein Täter durch körperliche Kraftentfaltung einen Zwang ausübt, indem er auf den Körper eines anderen einwirkt, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.13 Dies deckt sich auch mit der soziologischen Definition welche die rein körperliche Auseinandersetzung zweier personeller Subjekte, mit in den Gewaltbegriff einbezog. Der vergeistigte Gewaltbegriff zeichnet sich wie folgt aus:

„ ( … ) setzte Gewalt eine - nicht notweniger Weise erhebliche - Kraftentfaltung voraus, die von der Person, gegen die sie unmittelbar oder auch nur mittelbar gerichtet wird, als ein nicht nur seelischer, sondern auch k ö rperlicher Zwang empfunden wird. Als k ö rperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftenfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann. “ 14

Hier ist also das, was in der Soziologie die psychische Gewalt darstellt gemeint. Allerdings gibt es dort auch Unterschiede, weil hier trotzdem physische Gewalt vorhanden sein kann. Im traditionell-modernen Gewaltbegriff greift eigentlich nur noch einmal den klassischen Gewaltbegriff auf: „ Danach ist Gewalt jeder k ö rperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensit ä t und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschlie ß ung oder der Willensbet ä tigung eines anderen aufzuheben oder zu beeintr ä chtigen. “ 15

Somit wurden hier nun verschiedenen Definitionen der Gewalt angeführt und miteinander verglichen. Für die weitere Arbeit wird hauptsächlich die soziologische Variante verwendet werden. Deswegen, weil es sich beim Fußball und dessen Zuschauern um soziale Phänomene handelt und die soziologische Definition diese Phänomene noch am besten abdeckt.

2.2 Norbert Elias: Sport und Gewalt

2.2.1 Regeln im Sport

Der Aufsatz „Sport und Gewalt“ erschien im Sammelband „Sport und Spannung im Prozess der Zivilisation“ Eric Dunnig und Norbert Elias selber. Es stellt das vierte Kapitel des Sammelbandes dar.16 Auf weitere Kapitel des Buches wird später noch eingegangen werden, wenn es darum geht, mögliche Erklärungsansätze der von Elias aufgestellten Hypothesen für heutige Gewaltphänomen im Fußball zu finden.

Elias beginnt mit im 18. Jahrhundert. Er stellt fest, dass es im Prozess der Modernisierung der Welt und der Industrialisierung auch zu einer Veränderung des Sportes in der Gesellschaft komme. Er nennt diesen Prozess der Veränderung des Sportes die „Versportlichung“. 17 Mit England als Vorbild sei auch in anderen Ländern eine Reihe von Freizeitbeschäftigungen populär geworden, welche die körperliche Anstrengung voraussetze. Ebenso seien die ersten

Regeln für diese Sportarten entstanden, um Fairness herzustellen.18 Insgesamt stellt diese Art von Reglementierung des Sportes und der daraus resultierenden Chancengleichheit einen Prozess der Zivilisierung dar.19 Die Begründung dafür kann Elias allerdings nur mutmaßen. Laut ihm könne es durchaus ein innerer Wunsch der Gesellschaft in diesen Ländern gewesen sein, die Freizeit weniger mit Gewalt oder ungeordneten Sportarten zu verbringen. Um diesen Wunsch umsetzten, seine Regeln auf jeden Fall notwendig.20 Elias stellt weiterhin fest, dass es oft so wirke, als seien die Normen und Regeln, die eine Gesellschaft sich selbst oder einem bestimmten Sport gibt, unabhängig von den Menschen existent.21 Für Elias jedoch sind sie eine Art „Zeuge“ der sozialen Verhältnisse jener Epoche in der sie entstanden sind. Sie seien häufig dafür eingesetzt, um bestimmte Arten von Störungen zu beheben und das Verhalten von Individuen und Strömungen zu leiten und zu bestimmen.22

Der Kern einer Untersuchung des Sports sei, laut Elias“ die Untersuchung der ihr innewohnenden Figurationen.23 Gerade in Bezug auf Regeln seien die Figurationen äußerst bedeutsam. Elias begründet dies so:

„ Die Regeln lege die Anfangsfiguration der Spieler und ihr ver ä ndertes Muster im Ablauf des Wettbewerbes fest. Alle Sportarten haben jedoch spezifische Funktionen f ü r die Teilnehmer, f ü r die Zuschauer oder f ü r ihre L ä nder insgesamt und wenn die gegebene Form einer Sportart diese Funktion nicht angemessen erf ü llt, k ö nnen die Regeln ge ä ndert werden. “ 24

Was Elias hier beschreibt ist, dass die Regeln im Sport die Funktion tragen eine Figuration zwischen den Mannschaften und den einzelnen Spielern herzustellen. Gelingt dies nicht mehr in ausreichender Weise, so würden diese Regeln geändert werden müssen.

[...]


1 Anderson, Thomas P.: The War of the Dispossessed. Honduras and El Salvador 1969. University of Nebraska Press, Lincoln 1981, S.145ff

2 Vgl. Hitzler, Ronald: Gewalt als Tätigkeit - Hinführung zu einer handlungstypologischen Begriffsklärung; in: Neckel, Sieghard; Schwab-Trapp, Michael (Hrsg.): Ordnungen der Gewalt - Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges; Verlag für Sozialwissenschaften 1999, S.10

3 Vgl. ebenda

4 Vgl. ebenda; S.11

5 Vgl. Galtung, Johan: Frieden mit friedlichen Mitteln - Friede und Konflikte, Entwicklung und Kultur; Verlag für Sozialwissenschaften 1998; S.341

6 Vgl. Galtung, Johan: Frieden mit friedlichen Mitteln - Friede und Konflikte, Entwicklung und Kultur; Verlag für Sozialwissenschaften 1998; S.341

7 Vgl. Schmidt, Bettina; Schröder, Ingo W.: Anthropology of violence and conflict. Routledge (European Association of Social Anthropologist), London 2001, S. 18.

8 Vgl. ebenda; S.18

9 Vgl. Nohlen, Dieter: Lexikon der Politikwissenschaft - Theorien, Methoden, Begriffe; Verlag C.H. Beck, 4. Auflage; München 2010; S.322

10 Vgl. ebenda

11 Vgl. ebenda; S.323

12 Nohlen, Dieter: Lexikon der Politikwissenschaft - Theorien, Methoden, Begriffe; Verlag C.H. Beck, 4. Auflage; München 2010; S.322

13 Vgl. RGSt 56; S.87

14 BGHSt 23; S.46 Sollte die Zitation hier falsch sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich bin mit der Zitation juristischer Werke nicht vertraut.

15 http://www.jurawiki.de/DefinitionGewalt (abgerufen am 13.02.2017)

16 Dunnig, Eric; Elias, Norbert: Sport und Spannung im Prozess der Zivilisation; Suhrkamp Verlag; 2003; S.273ff

17 Vgl. Elias, Norbert: Sport und Gewalt; in: Dunnig, Eric; Elias, Norbert (Hrsg.): Sport und Spannung im Prozess der Zivilisation; Suhrkamp Verlag; 2003; S.274

18 Vgl. ebenda

19 Vgl. ebenda; S.275

20 Vgl. Elias, Norbert: Sport und Gewalt; in: Dunnig, Eric; Elias, Norbert (Hrsg.): Sport und Spannung im Prozess der Zivilisation; Suhrkamp Verlag; 2003; S.274

21 Vgl. ebenda; S.279

22 Vgl. ebenda; S.280

23 Vgl. ebenda; S.281

24 Ebenda; S.281f

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Der moderne Fußball und Gewalt
Untertitel
Erklärungen mit "Sport und Gewalt" von Norbert Elias
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V436769
ISBN (eBook)
9783668770379
ISBN (Buch)
9783668770386
Dateigröße
569 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fußball, gewalt, erklärungen, sport, norbert, elias
Arbeit zitieren
Torben Mordhorst (Autor:in), 2017, Der moderne Fußball und Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436769

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