Seit dem 01. Januar 1999 liegt die geldpolitische Verantwortung in der Europäischen Währungsunion beim Eurosystem. Seither konzentriert sich die geldpolitische Weltanschauung zunehmend auf zwei Zentralbanken: die Europäische Zentralbank (EZB) und das amerikanische Federal Reserve System (FED).
Beide Banken unterscheiden sich auf fast jeder Ebene, jedoch kann beiden Systemen eine Ähnlichkeit bescheinigt werden. Verglichen werden die institutionellen Strukturen, die geldpolitischen Strategien, die Instrumentarien sowie die Regelungen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Zu beachten ist auch die Tatsache, dass das Federal Reserve System bereits im Jahre 1913 gegründet wurde und bereits auf mehrere Jahrzehnte an Erfahrung zurückblickt, wobei die Europäische Zentralbank ihre vollen Befugnisse erst seit 01. Januar 1999 erlangt hat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass die Europäische Zentralbank mehr Unabhängigkeit beweist als das Federal Reserve System (Tab. 1, S. 2).
Im Artikel 108 EG-Vertrag ist verankert, dass weder die EZB, die NZBen noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von anderen Organen der Europäischen Union oder Regierungen einholen oder entgegennehmen kann.
Die FED ist jedoch stark vom Einfluss des Kongresses betroffen. Er kann die Zinsentscheidungen des FOMC revidieren.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Europäische Zentralbank (EZB)
2.1 EZB-Rat
2.2 EZB-Direktorium
2.3 Erweiterter EZB-Rat
3 Das geldpolitische Instrumentarium des Eurosystems
3.1 Offenmarktgeschäfte
3.2 Ständige Fazilitäten
3.3 Mindestreserven
4 Federal Reserve System (FED)
4.1 Board of Governors
4.2 Federal Reserve Banks
4.3 Federal Open Market Committee (FOMC)
4.4 Die Aufgaben des FED
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausgewählte institutionelle Aspekte im Vergleich (2002)
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Beschlussorgane der EZB (2004)
1 Einleitung
Seit dem 01. Januar 1999 liegt die geldpolitische Verantwortung in der Europäischen Währungsunion beim Eurosystem. Seither konzentriert sich die geldpolitische Weltanschauung zunehmend auf zwei Zentralbanken: die Europäische Zentralbank (EZB) und das amerikanische Federal Reserve System (FED).
Beide Banken unterscheiden sich auf fast jeder Ebene[1], jedoch kann beiden Systemen eine Ähnlichkeit bescheinigt werden. Verglichen werden im Folgenden die institutionellen Strukturen, die geldpolitischen Strategien, die Instrumentarien sowie die Regelungen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Zu beachten ist auch die Tatsache, dass das Federal Reserve System bereits im Jahre 1913[2] gegründet wurde und bereits auf mehrere Jahrzehnte an Erfahrung zurückblickt, wobei die Europäische Zentralbank ihre vollen Befugnisse erst seit
01. Januar 1999[3] erlangt hat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass die Europäische Zentralbank mehr Unabhängigkeit beweist als das Federal Reserve System (Tab. 1, S. 2).
Im Artikel 108 EG-Vertrag ist verankert, dass weder die EZB, die NZBen noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von anderen Organen der Europäischen Union oder Regierungen einholen oder entgegennehmen kann.
Die FED ist jedoch stark vom Einfluss des Kongresses betroffen. Er kann die Zinsentscheidungen des FOMC revidieren.
Tab. 1: Ausgewählte institutionelle Aspekte im Vergleich
Anmerkungen:
a) Artikel 105 Abs. 1 EG-Vertrag (Amsterdamer Fassung).
b) EZB, Press Release vom 13. Oktober 1998 (http://www.ecb.int). Dieses Ziel fußt auf einem gewogenen Durchschnitt der nationalen HVPIs.
c) Board of Governors, 1994, 17.
d) „At the present time, the public (and maybe even members of the FOMC) have no idea of whether the FED´s goal for inflation is 1 percent, 2 percent, or possibly higher. I think it is fair to say that right now the nominal anchor in the United States is Alan Greenspan. The problem is that this leaves some ambiguity as to what the Fed´s target is.” Mishkin, 2000, 9.
e) Blinder, 1999, 55.
Quelle: Ruckriegel, Karlheinz/ Seitz, Franz (Zwei Währungsgebiete- Zwei Geldpolitiken?, 2002), S.18
2 Die Europäische Zentralbank (EZB)
Das ESZB und die EZB sind durch Art. 105 ff. EG-Vertrag als das rechtliche Fundament und den Beschluss der Regierungen der Mitgliedsstaaten mit Wirkung vom 01. Juni 1998 errichtet worden. Ihr oberstes Ziel besteht darin, die Preisstabilität im Euro Währungsgebiet zu gewährleisten.
Das ESZB umfasst die EZB und die 25 nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten. Die vollen Befugnisse nahm die EZB aber erst seit dem
01. Januar 1999 wahr. Bis dahin war die Währungs- und Geldpolitik Aufgabe der nationalen Zentralbanken. Die Zeit zwischen dem Beschluss und dem Beginn der dritten Stufe der EWWU (01. Januar 1999) wurde dazu genutzt, um das geldpolitische Instrumentarium zu entwickeln und der Öffentlichkeit offen darzulegen.
Zur Umsetzung und Durchführung der Geldpolitik ist die EZB in die folgenden Beschlussorgane unterteilt:
2.1 EZB-Rat
Der EZB-Rat ist das höchste Beschlussorgan der EZB. Er besteht aus sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der NZBen des Euro-Währungsgebiets.[4] Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem:
- die Geldpolitik der Gemeinschaft,
- der Beschluss über die Leitzinssätze und
- die Bereitstellung von Zentralbankgeld.
[...]
[1] Vgl. Ruckriegel, Karlheinz/ Seitz, Franz (Zwei Währungsgebiete- Zwei Geldpolitiken?, 2002) S. 52-53
[2] Vgl. Ruckriegel, Karlheinz/ Seitz, Franz (Zwei Währungsgebiete- Zwei Geldpolitiken?, 2002) S. 5
[3] Vgl. Simmert, Diethard B./ Welteke, Ernst (Die Europäische Zentralbank, 1999) S. 52
[4] Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), http://www.bundesbank.de/ezb/ezb_veroeffentlichungen.php „Die Geldpolitik der EZB“, S. 10, Stand: 27.02.2005, 19:56 Uhr
- Arbeit zitieren
- Marek Gostkowski (Autor:in), 2005, Die Europäischen Zentralbank (EZB) und die amerikanischen Notenbank (FED). Ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43723
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