Am 18.09.2015 wurde die Manipulation an Dieselmotoren durch die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA), mittels einer sogenannten „Notice Of Violation (NOV)“, nach dem Clean Air Act (CAA) öffentlich gemacht. Es wurde von der Behörde eine beträchtliche Anomalie, zwischen Prüfstandsbetrieb und realem Fahrzeugbetrieb festgestellt. Die weltweiten Untersuchungen, unter anderem durch Behörden, Gerichte, Verbraucherschützer und der Autokonzerne selbst dauern noch an. Fakt ist, dass der Volkswagenkonzern die beteiligten Parteien getäuscht hat.
Die Abgasmanipulationen betreffen mittlerweile nicht nur VW, sondern auch die BMW AG und die Daimler AG müssen Rückrufe durchführen. Dies liefert sowohl strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Fragestellungen. Letztere werden Thema dieser Arbeit sein. Zunächst werden die für die rechtliche Beurteilung relevanten und bekannten technischen Hintergründe umrissen. Danach sollen etwaige rechtliche Vorfragen, das EG-Typgenehmigungsverfahren und die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen thematisiert werden. Die anschließende rechtliche Beurteilung erfolgt auf Fokus des geltenden Gewährleistungsrechts, mögliche Gestaltungsrechte und dem Schadenersatzrecht. Außerdem werden die Folgen der Rückabwicklung der Verträge aufgegriffen. Insbesondere wird hier auf die bereicherungsrechtlichen Folgen eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
II. Einleitung
III. Der Abgasskandal
A. Technische Fragen
1. Prüfverfahren nach der Verordnung VO 715/2007/EG
2. Funktionsweise der unzulässigen Abschalteinrichtung
IV. Rechtliche Vorfragen
A. EG-Typgenehmigung
B. Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen
1. Offenlegung im EG-Typgenehmigungsverfahren
2. Normale Betriebsbedingungen iSd Art 5 Abs 1 der VO 715/2007/EG
3. Der Ausnahmetatbestand des Art 5 Abs 2 lit a der VO 715/2007/EG
4. Bauteilschutz als Rechtfertigungsgrund
V. Ergebnis der rechtlichen Vorfragen
VI. Gewährleistung
A. Mängelrüge
B. Werbung und öffentlich gemachte Äußerungen
C. Entzug der Typgenehmigung oder Aufhebung der Zulassung
D. Rechtsmangel und versteckter Sachmangel
E. Primäre Gewährleistungsbehelfe
1. Updates als Recht zur zweiten Andienung
2. Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Übergebers
3. Angemessenheit der Frist bei der Verbesserung
4. Einwand des Übernehmers wegen erheblichen Unannehmlichkeiten
5. Einwand wegen der Person des Übergebers liegenden Gründen
F. Sekundäre Gewährleistungsbehelfe
VII. Wurzelmängel
A. Anfechtung bzw Anpassung des Vertrages wegen Irrtums gem §§ 871 iVm 877 ABGB
B. Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung gem §§ 870 iVm 877 ABGB
C. Anfechtung bzw Anpassung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte gem §§ 934, 935 ABGB
VIII. Bereicherungsrechtliche Folgen
1. Benützungsentgelt und Wertminderung
2. Das Fahrzeugbewertungsprogramm Autopreisspiegel
IX. Schadenersatz
A. Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer wegen Schadenersatz aus Gewährleistung gem §§ 933a ABGB iVm 1295 ABGB?
B. Schadenspositionen des Käufers
C. Haftung des Herstellers als juristische Person
1. Haftung für Besorgungsgehilfen gem § 1315 ABGB
2. Repräsentantenhaftung
D. Vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller
E. Deliktische Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller
F. Merkantile Wertminderung
G. Schäden infolge des Softwareupdates
X. Exkurs
XI. Conclusio
A. Gewährleistung
B. Wurzelmängel
C. Bereicherungsrechtliche Folgen
D. Schadenersatz
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die zivilrechtlichen Konsequenzen des Abgasskandals, insbesondere für Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen, und analysiert die Haftung von Herstellern und Händlern unter Berücksichtigung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Bereicherungsrecht.
- Analyse der technischen Hintergründe und der Rechtswidrigkeit von Abschalteinrichtungen
- Prüfung von Gewährleistungsansprüchen (Mängelrüge, Rechtsmängel, Software-Updates)
- Untersuchung von Wurzelmängeln wie Irrtum und laesio enormis
- Bewertung bereicherungsrechtlicher Folgen bei Vertragsrückabwicklung
- Erörterung deliktischer und vertraglicher Schadenersatzansprüche gegen Hersteller
Auszug aus dem Buch
Funktionsweise der unzulässigen Abschalteinrichtung
Die unzulässige Abschalteinrichtung funktionierte nach folgendem Schema: Wie bei jedem Verbrennungsmotor entstehen Emissionen. Die Verbrennung geschieht im Zylinder, treibt den Kolben und somit das Fahrzeug an. Die dabei entstehenden Emissionen wie, ua Stickstoffoxide (NOX), Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlenmonoxid (CO) und Rußpartikel (PM) werden nicht direkt ausgestoßen, sondern über mehrere Vorgänge gereinigt, oder verbrannt. Teile dessen werden sogleich über die Abgasrückführung mit Wasserdampf H2O und Kohlendioxid CO2 zurück in die Zylinder geleitet, welche die Verbrennungstemperatur abkühlen. Die Höhe des zurückgeführten Abgases wird mittels eines Ventils gesteuert. Durch die Abkühlung entstehen weniger NOX. Danach treiben die Abgase bei Dieselmotoren den Turbolader an. Das bei der Verbrennung entstandene CO und HC wird daraufhin vom nachfolgenden Oxidationskatalysator mittels einer chemischen Reaktion in Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) umgewandelt. Als Nächstes werden im Dieselpartikelfilter die PM aufgenommen. Dies ist das technisch notwendige Verfahren, um die Euro-Abgasklasse 5 einzuhalten.
Allerdings stehen NOX und PM zueinander in Korrelation. Wird der eine Faktor gesenkt, führt dies zur Erhöhung des anderen und umgekehrt. Prinzipiell ist die Höhe der Verbrennungstemperatur, für die Vermeidung des einen, oder des anderen entscheidend. Deswegen muss bei einer niedrigen Verbrennungstemperatur, das NOX für die strengere Abgasklasse Euro 6 aktiv nachbehandelt werden. Dafür gibt es derzeit zwei Systeme.
Die erste Möglichkeit wäre mittels NOX-Speicherkatalysator, die das NOX an der katalytischen Schicht, zB mittels Bariumoxid speichert und bei seiner Entladung, das Gas in Stickstoff (N2) und CO2 umwandelt. Die zweite Möglichkeit ist der Einbau eines SCR-Systems (selektive katalytische Reduktion), welche das NOX mittels einer wässrigen Harnstofflösung (AdBlue) in den SCR-Katalysator eingespritzt. Das NOX wird daraufhin in N2 und H2O zerlegt.
Beim Motor EA 189 kamen zwei Modi zum Einsatz: Der erste für den Prüfzyklus, der alle Abgasreinigungssysteme aktivierte, um die amtlichen Vorgaben einzuhalten, der zweite wurde beim normalen Fahrverlauf im Alltag verwendet. Modus eins am Prüfstand optimiert die NOX Werte, Modus zwei im realen Betrieb die Feinstaubwerte im alltäglichen Verkehr. Nach der Veröffentlichung der Manipulation sollen Softwareupdates die Abgassysteme optimieren und die Differenzierung zwischen realer Fahrt und Prüfstand entfernen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Umriss der Thematik des Abgasskandals und der rechtlichen Fragestellungen bezüglich Gewährleistung, Schadenersatz und Vertragsrückabwicklung.
Der Abgasskandal: Erläuterung der technischen Prüfverfahren und der Funktionsweise der illegalen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren.
Rechtliche Vorfragen: Analyse der EG-Typgenehmigung sowie der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen unter Heranziehung europarechtlicher Verordnungen.
Ergebnis der rechtlichen Vorfragen: Feststellung, dass trotz Einhaltung von Prüfverfahren die Verwendung von Abschalteinrichtungen problematisch bleibt.
Gewährleistung: Detaillierte Prüfung der Gewährleistungsansprüche, der Mängelrüge, der Auswirkungen von Software-Updates sowie der Anwendbarkeit von Rechtsmängeln.
Wurzelmängel: Untersuchung der Möglichkeiten zur Vertragsanfechtung aufgrund von Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte.
Bereicherungsrechtliche Folgen: Analyse der Rückabwicklungsmodalitäten, insbesondere bei der Berechnung von Benützungsentgelt und Wertminderung.
Schadenersatz: Prüfung der Haftung des Herstellers für Schadenersatzansprüche unter Einbeziehung deliktischer und vertraglicher Haftungsinstitute.
Exkurs: Klärung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts für Verfahren in Österreich.
Conclusio: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen der Käufer im Kontext des Abgasskandals.
Schlüsselwörter
Abgasskandal, Abschalteinrichtung, Volkswagen, Gewährleistung, Schadenersatz, Typgenehmigung, Software-Update, Irrtum, Wandlung, Bereicherungsrecht, Rechtsmangel, Emissionswerte, NEFZ, Schadenspositionen, Verbraucherschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die zivilrechtlichen Auswirkungen des sogenannten Abgasskandals auf die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, Händlern und dem Hersteller Volkswagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gewährleistungsrecht, dem Irrtumsrecht, der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung sowie vertraglichen und deliktischen Schadenersatzansprüchen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Wandlung, Preisminderung, Schadenersatz) betroffenen Fahrzeugkäufern in Österreich zustehen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, EU-Verordnungen und der aktuellen österreichischen sowie europäischen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in technische Grundlagen, die Analyse von Gewährleistungsbehelfen, die Anfechtung von Kaufverträgen wegen Irrtums sowie die deliktische Haftung des Herstellers.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Abschalteinrichtung, Rechtsmangel, Gewährleistungsfrist, Wandlung, Vorteilsausgleich und sittenwidrige Schädigung sind zentral für die rechtliche Argumentation.
Sind Software-Updates rechtlich als Verbesserung anzusehen?
Dies ist im Einzelfall zu prüfen; der Autor diskutiert intensiv, ob Updates tatsächlich einen Mangel beheben oder ob sie selbst neue Probleme (wie Mehrverbrauch) verursachen könnten.
Können Käufer direkt gegen den Hersteller vorgehen?
Der Autor führt aus, dass dies über Institute wie den "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" oder deliktische Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung möglich sein kann.
Was ist die Konsequenz der "Nichtübereinstimmung mit der Typgenehmigung"?
Die Nichtübereinstimmung begründet einen Mangel am Fahrzeug, der den Käufer berechtigen kann, Gewährleistungsbehelfe wie die Wandlung des Vertrages zu verfolgen.
- Quote paper
- Andreas Maderböck (Author), 2018, Rechtliche Auswirkungen der Abgasmanipulationen für Hersteller, Händler und Käufer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437569