Kalte Kriege und Rüstungskontrolle


Estudio Científico, 2018

198 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Kalte Kriege und Rüstungskontrolle

Teil 1
Vorwort
Im letzten Jahrzehnt des 1. Kalten Krieges
Rahmenvereinbarungen der Rüstungskontrolle zwischen den Nuklearmächten im 1. Kalten Krieg
Das Madrider KSZE-Treffen und europäische Rüstungskontrolle
Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen durch die DDR
Die Durchführung von Manöverbeobachtungen durch Vertreter der DDR im Ausland
Die Sicherstellung von Manöverbeobachtungen auf dem Territorium der DDR
Die Sicherstellung von Inspektionen auf dem Territorium der DDR
Die Durchführung von Inspektionen durch die DDR
Resümee
Die DDR und der INF-Vertrag
Raketenkomplexe kürzerer Reichweite (OKA) auf DDR-Territorium
Epilog und 2+4-Vertrag

Kalte Kriege und Rüstungskontrolle

Teil 2
Nach dem Krieg ist vor dem Krieg?
Globale und europäische Ordnung nach dem 1. Kalten Krieg
Sein oder Nicht-Sein und Haben oder Nicht-Haben.
Proliferation und globale Politik.
Weltraumrüstung, Raketen- und Satellitenabwehr
Prompt Global Strike (PGS), Hyperschallkomplexe
Rüstungskontrolle?
Rüstung als Innovationsmotor der Wirtschaft
Neues und Altes und zur kontrollierten Rüstung
New START
China – der „dritte Mann“
New START und die nukleare Nichtweiterverbreitung
Die Zukunft des INF-Vertrages
Nachkriegsordnungen in Europa, KSZE und OSZE - Echo aus ferner Vergangenheit 147v Die Zukunft des Krieges - Gefahren durch Bits und Bytes, Cyberkriege, „künstliche Intelligenz“ und elektromagnetische Waffen
Bild Teil:
Abkürzungsverzeichnis

Kalte Kriege und Rüstungskontrolle

Teil 1

Dipl. rer. pol Lutz Vogt, (ehemaliger Leiter des Sektors Abrüstung im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR) Juli 2018

Vorwort

Mit Lutz Vogt hat sich diesem hochkomplizierten und für die internationale Politik wie auch dessen Geschichte fundamentalen Thema ein Autor zugewendet, der nicht nur über ein umfassendes wie tiefgründiges Wissen der behandelten Materie verfügt, sondern dieses in seiner mehrjährigen diplomatischen Tätigkeit zielgerichtet, von seinen Partnern geschätzt und anerkannt, eingesetzt hat. Peter Steglich Botschafter a.D.

Im letzten Jahrzehnt des 1. Kalten Krieges

Am Übergang von den 1970-er zu den 1980-er Jahren zeichnete sich eine erneute Zuspitzung des Kalten Krieges zwischen den beiden stärksten Nuklearmächten, den USA und der UdSSR und ihren Koalitionen – NATO und Warschauer Vertrag - ab. Dieser Kalte Krieg des 20. Jahrhunderts war ein Krieg zwischen den zwei von gegensätzlichen Eigentumsstrukturen geprägten gesellschaftlichen Systemen und ihren Weltanschauungen. In mancher Hinsicht ähnelte er in vielen Erscheinungsformen dem europäischen Krieg zwischen christlichen Staaten katholischer oder protestantischer Prägung, der mit dem Frieden von Westfalen nach über 30 verheerenden Jahren sein Ende fand. US-Präsident Ronald Reagan gab den 1980er Jahren des 1. Kalten Krieges in christlich fundamentalistischer Weise die Überschrift des biblischen Armageddon, des Endkampfes oder des Entscheidungskampfes zwischen den aus seiner Sicht Kräften von Gut und Böse in der Welt. Dieses Endkampf-Konzept der US-Strategie war absolut ernst gemeint und wurde mit allen der Politik zur Verfügung stehenden Instrumentarien praktisch umgesetzt. Damit wurden durch die USA zugleich die allgemeinen Rahmenbedingungen für die internationale Rüstungskontrolle gesetzt.

Der Kalte Krieg im 20. Jahrhundert war, wie jeder Krieg, von Anfang an „die bloße Fortsetzung der Politik mit anderen, nämlich gewaltsamen, Mitteln“. „Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“ (Clausewitz „Vom Kriege“, Buch I, Kap. 1, Abschn. 2). Krieg und Gewalt reduzierten sich dabei noch nie auf den bewaffneten Kampf. Clausewitz definierte Krieg als Akt der politischen Gewalt und reduzierte ihn nie auf den bloßen bewaffneten Kampf. Die komplexe und brillante Wesensbeschreibung des Krieges durch Clausewitz bestätigte sich erneut auch im 1. Kalten Krieg. Bis heute hat sich daran im Wesen nichts geändert.

Im Kalten Krieg zwischen 1946 und 1991 wurden weltweit alle verfügbaren, gewaltsamen Mittel und Methoden zur Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt. Der Einsatz oder die Androhung militärischer Mittel, darunter auch des bewaffneten Kampfes, war von Beginn an lediglich eines der Elemente im breiten Spektrum gewaltsamer Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele im 1. Kalten Krieg. Er dauerte länger als der 30-jährige Krieg in Europa und in diesen mehr als vier Jahrzehnten vollzogen sich grundlegende technologische Veränderungen mit vielfältigen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Unter anderem betraf dieser Wandel auch „das Militär“ und alle mit ihm besonders stark verflochtenen gesellschaftlichen Bereiche. Die These von Clausewitz, dass der Krieg wie ein Chamäleon sei, bestätigte sich im 1. Kalten Krieg auf glänzende Weise („Vom Kriege“, Buch I, Kap. 1; Abschn. 28). Der 1. Kalte Krieg hatte bis zu seiner Schlussphase sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens aller kriegführenden Parteien durchdrungen, tiefgreifend geprägt und deformiert.

Dieser „Kalte Krieg“ wurde als umfassende Auseinandersetzung zweier unversöhnlich gegensätzlicher gesellschaftlicher Systeme und Weltanschauungen als weltweiter Krieg und unter Nutzung des gesamten verfügbaren Potentials an gewaltsamen Mitteln geführt. Geprägt wurde sein Beginn durch das fast zeitgleiche Auftauchen von Kernwaffen in den militärischen Arsenalen der wichtigsten Kriegsgegner.

Die Kernwaffen veränderten Alles von Grund auf und machten aufgrund ihrer nie vorher gekannten Vernichtungskraft eine direkte militärische Auseinandersetzung der Kriegsparteien in ihrem Zentrum unmöglich. Mit Kernwaffen können Kriege nicht mehr geführt, sondern nur noch beendet werden.

Über die Jahrzehnte des 1. Kalten Krieges gab es viel Neues im Kampf der kernwaffenbesitzenden Hauptkontrahenten verglichen mit früheren und mit zeitgleich verlaufenden, nichtnuklearen Konflikten. Eines war jedoch von Anfang an klar: so wie erwartet, konnte dieser Krieg nur mit dem politischen Untergang einer der kriegführenden Seiten enden. In welchen Formen und mit welchen Mitteln dies geschehen würde, war dann schon wieder von vielen Umständen abhängig.

Mit zunehmender Dauer des 1. Kalten Krieges formulierten nur noch die USA ein klares und zielstrebig verfolgtes Kriegsziel – die Vernichtung des konkurrierenden gesellschaftlichen Systems und seiner Weltanschauung, die die UdSSR und deren Koalitionäre repräsentierten. Dass dieses Ziel auch ohne den direkten bewaffneten Kampf zwischen NATO und Warschauer Vertrag erreichbar sein würde, ging vielen der damaligen „Krieger“, insbesondere in der sowjetischen Koalition einfach nicht in den Kopf. Nur auf Seiten der USA wurde das „Ziel des Krieges … den Feind wehrlos zu machen“ bis zum siegreichen Ende konsequent verfolgt. (Clausewitz „Vom Kriege“, Buch I, Kap. 1. Abschn. 4)“

Auf sowjetischer Seite endete die Definition des Kriegsziels zunehmend in verschwommenen, wohlklingenden, aber sinnentleerten Thesen. Die Formel von der „friedlichen Koexistenz“ von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung war nur ein Ausdruck dieser Entwicklung. „Friedliche Koexistenz“ wurde durch die Führung der Bolschewiki mehr und mehr zum schön klingenden Dogma einer zunehmend passiven, auf Illusionen fußenden und schließlich kapitulierenden sowjetischen Außenpolitik. Je mehr sich die KPdSU von ihren erklärten politischen Zielen des Aufbaus einer neuen, produktiveren, gerechten und lebenswerten Gesellschaft im Innern entfernte, umso verschwommener wurden ihre Aktionen nach außen. Am Ende der 1980er Jahre erklärten selbst die dafür politisch Zuständigen im Apparat der KPdSU, sowjetische Sicherheitsinteressen nicht mehr definieren zu können oder sie bestritten sogar, dass es solche gäbe. Diese Einstellung und die gleichzeitige Verfügung dieser Leute über das weltgrößte Kernwaffenarsenal machte die Welt keinesfalls zu einem sicheren Platz. Politische Führungskreise von Staaten, umso mehr kernwaffenbesitzende, die ihre Interessen verleugnen, sind Quellen höchster Gefahr nach innen und außen. Sie setzen ihren Staat und ihr Volk der Gefahr der völligen Vernichtung aus. Das Ergebnis dieser Konstellation in der Sowjetunion ist bekannt.

Entscheidend für den Ausgang des Kalten Krieges im 20. Jahrhundert blieb für beide kriegführenden Koalitionen jedoch zu jeder Zeit ihre Fähigkeit oder Unfähigkeit zum Aufbau produktiver und effektiver und damit attraktiverer Wirtschaftssysteme und Lebensverhältnisse sowie die daraus resultierende Fähigkeit und Bereitschaft der im Krieg befindlichen Völker und ihrer politischen Führungen zur aktiven Entwicklung ihrer Gesellschaft und in deren Folge auch zur aktiven Verteidigung der eigenen, als besser und freier empfundenen Lebensweise. Die sowjetisch geführte Koalition war dazu letztlich nicht in der Lage.

Die sich gegenüberstehenden militärpolitischen Koalitionen waren seit Hiroshima und Nagasaki und weiteren über zweieinhalbtausend nuklearen Testexplosionen stets bestrebt, ihre eigenen Territorien nicht von solchen militärischen Kampfhandlungen, die zu einem Kernwaffeneinsatz führen konnten, vernichten zu lassen. Die beiderseitige Verfügung über thermonukleare Waffen und deren Trägersysteme verschiedenster Reichweite und Stationierungsart blockierte weitgehend die offene militärische Gewaltanwendung zwischen den Hauptkriegsparteien auf ihren eigenen Territorien. Etwas Anderes als ein sogenannter Kalter Krieg war nach dem Besitz thermonuklearer Waffen durch mehrere Staaten zwischen ihnen nicht mehr machbar, weil nicht mehr politisch sinnvoll oder wie man so sagt nicht mehr zielführend. Besonders gefährlich wurde es in diesen Jahrzehnten immer dann, wenn der Gegenseite wieder einmal die Glaubwürdigkeit der Bereitschaft zum Kernwaffeneinsatz „nachgewiesen“ werden sollte.

Andere, nichtbewaffnete Mittel und Methoden der Kriegführung, die sich durchaus seit langem ebenfalls in den Arsenalen der Kriegführung Anwendung befanden, wurden im Kriegsverlauf ausgebaut und „verfeinert“. Krieg wird spätestens seit Clausewitz nicht auf den bewaffneten Kampf reduziert, sondern als „Anwendung gewaltsamer Mittel“ in all ihrer Vielfalt zur Verfolgung politischer Ziele definiert. Das „Wehrlosmachen des Gegners“ kann gerade angesichts der gegenseitigen Blockierung der Streitkräfte der Kriegsgegner „auch durch nichtmilitärische Maßnahmen (z.B. Verlust des Kampfeswillens im Feindesland z.B. durch Propaganda; politische Isolation der Kriegstreiber des Gegners durch Unterstützung der ausländischen Opposition)“ erreicht werden. „Als Mittel zum Erreichen des gesetzten Zieles dient somit alles, worin der menschliche Verstand ein Hilfsmittel entdeckt, also alle moralischen und physischen Kräfte eines Staates“ (Clausewitz „Vom Kriege“, Buch I, Kap. 1, Seite 1). Der 1. Kalten Krieg wurde sozusagen an seiner zentralen Front gerade durch den Einsatz immer wirksamerer nichtmilitärischer Mittel entschieden. Dies gilt umso mehr in der Gegenwart in der diese nichtmilitärischen Mittel oft genug den direkten bewaffneten Kampf in den Hintergrund drängen.

Im englischen Sprachraum wurde die auf aktive Handlungen ausgerichtete Strategie der NATO im 1. Kalten Krieg als „compellance“ bezeichnet. Sie ermöglichte, anders als die sogenannte, eher passive, Abschreckungsstrategie („deterrence“), ein wesentlich breiter angelegtes und vor allem aktives und offensives Vorgehen gegenüber dem jeweiligen Gegner.

Die gegenseitige nukleare Blockade der Großen und Supergroßen verhinderte aber schon im 1. Kalten Krieg zu keiner Zeit die mehr oder weniger verdeckte und die vor der Öffentlichkeit beider Seiten oftmals geheim gehaltene, unmittelbare Anwendung konventioneller militärischer und nicht-militärischer Gewalt gegen Mitglieder der gegensätzlichen militärpolitischen und wirtschaftlichen Bündnissysteme zur Durchsetzung politischer Ziele. Auf beiden Seiten starben tausende Seeleute, Piloten, Spione und Angehörige verschiedenster Sondereinsatztruppen.

Außerhalb der unmittelbaren Territorien der beiden Bündnissysteme Warschauer Vertrag und NATO wurden jedoch in den Jahrzehnten des 1. Kalten Krieges auf allen Kontinenten heiße Kriege und Militärputsche mit vielen Millionen Toten unter massivem Einsatz militärischer, politischer, ideologisch-propagandistischer und in wachsendem und sehr effektivem Maße wirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Mittel geführt. Für diese Völker und Staaten war der Begriff eines „Kalten“ Krieges stets ein äußerster Zynismus. Sie zahlten einen sehr hohen Blutzoll und oft genug mit der Verelendung ganzer Völker. In diesen Ländern Afrikas, Asiens, Europas und Südamerikas fanden über 40 Jahre lang „klassische“ Kriege mit zig Millionen Toten statt. Meist wurden diese Kriege bzw. Bürgerkriege als sogenannte Stellvertreterkriege der beiden Supermächte UdSSR und USA geführt. Auch diese bewaffneten Auseinandersetzungen waren grundlegender Bestandteil des Kampfes der sich unvereinbar gegenüberstehenden gesellschaftlichen Systeme. Der weltweite 1. Kalte Krieg zerfiel außerhalb der großen militärpolitischen Blöcke in eine Vielzahl räumlich begrenzter bewaffneter Konflikte und war in diesem Sinn tatsächlich ein neuer Weltkrieg.

Die Einführung von Kernwaffen in die militärischen Arsenale von Staaten, die dazu wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich in der Lage waren und deren politische Eliten unter den Siegermächten des 2. Weltkrieges den entsprechenden Willen dazu aufbrachten, änderte von Grund auf auch das globale politische, militärische und völkerrechtliche Gefüge. Die Auffassung vom Krieg und seiner Führung zwischen Nuklearmächten als umfassender Einsatz komplexer gewaltsamer, militärischer Mittel zur Erreichung politischer Ziele war spätestens nach dem ersten sowjetischen Kernwaffentest, der die Kernwaffen der USA ausbalancierte, grundlegend anders, als vor diesem Zeitpunkt.

Das Aufkommen thermonuklearer Waffen schuf zwischen 1945 und 1953 eine fundamentale Ungleichheit zwischen den Staaten, die diese Waffen besitzen und denen, die keine Kernwaffen besitzen. Die Anwendung dieser Waffen stellt nicht mehr die Frage nach Sieg oder Niederlage von Staaten, sondern die der Existenz oder völligen Auslöschung von Völkern und Nationen. Diese prinzipiell neue Lage einer absoluten Ungleichheit von Staaten aufgrund absolut ungleicher gewaltsamer Machtmittel fand und findet in gewissem Umfang ihre völkerrechtlichen „Grenzen“ in den Prinzipien der UN-Charta, der KSZE-Schlussakte und anderen Völkerrechtsakten, die nach wie vor die Gleichheit und Souveränität aller Staaten postulieren. Der eher stärker werdende Widerspruch zwischen dem kodifizierten Völkerrecht und der Realität ist nicht dauerhaft lösbar, solange Kernwaffen oder andere, vergleichbare Massenvernichtungswaffen existieren.

Von Anfang an und bis heute unverändert bestehen die Kernwaffenmächte, von denen die meisten zugleich auch Ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates sind, darauf, ihren Exklusivitätsstatus gegen jeden Neuankömmling in diesem Club zu verteidigen. Sie verweigern allen anderen Staaten einen gleichberechtigten Status als Nuklearmacht. An diesem Punkt war die „Forderung“ auch der KPdSU und der Sowjetunion nach Gleichberechtigung aller Staaten reines Lippenbekenntnis. Durch die Vereinbarung immer neuer, den jeweiligen Kräfteverhältnissen angepasster modi vivendi, wurde und wird versucht, den Konflikt zwischen Recht und Realität, souveräner Gleichheit und verweigerter Gleichberechtigung nicht zu groß und vor allem nicht vor aller Welt offensichtlich werden zu lassen.

Die nukleare Abschreckung wurde im Rahmen der auf aktive Handlungen ausgerichteten Compellance-Strategie der NATO auf vielfältige Art und Weise in der internationalen Praxis des Kampfes der feindlichen Gesellschaftssysteme unterlaufen. Keine der nuklearen Führungsmächte wollte durch den Einsatz von Kernwaffen ihre unmittelbare Existenz gefährden. Nichtnukleare und vor allem nicht militärische Gewaltanwendung wurde jedoch je nach Interessenlage angewendet und toleriert. Das Spektrum der nichtmilitärischen Mittel der Gewaltanwendung wurde in den mehr als vier Jahrzehnten des 1. Kalten Krieges erheblich ausgebaut und verfeinert.

Die heute vieldiskutierte „hybride Kriegführung“ ist keine Erfindung der Neuzeit – siehe Clausewitz weiter oben. Gerade die formell nicht-bewaffneten Mittel und Methoden wurden spätestens in der zweiten Hälfte des Kalten Krieges zu den entscheidenden Elementen der Kriegsführung zwischen NATO und Warschauer Vertrag.

Kernwaffen blieben im Rahmen der Deterrence der sichere Schild beider Hauptakteure. Die nukleare Abschreckung kam dem Politikansatz der zunehmend passiv und reagierend auftretenden Führung der KPdSU entgegen. Die vielfältigen sonstigen, auf aktive Handlungen gerichteten Kampfmittel, hauptsächlich wirtschaftliche, finanzpolitische, konventionelle militärische und ideologische Mittel, bildeten das aktive Element, das von der NATO im Rahmen der Compellance-Strategie erfolgreich geführt wurde. Die sowjetische Koalition hatte dieser Entwicklung zunehmend weniger entgegen zu setzen. Die wirtschaftliche Entwicklung der sowjetischen Koalition stagnierte insbesondere im zivilen Bereich immer mehr. Die sozialen Folgen waren tiefgreifend – besonders die diesbezüglich fehlenden Perspektiven für eine grundlegende Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung untergruben die Gesellschaften der Länder des sowjetischen Blocks bis in ihre Grundfesten. Der sogenannte Informationskrieg wurde angesichts dieser sozialökonomischen Rahmenbedingen gerade in den 1980er Jahren durch die NATO äußerst erfolgreich geführt. Der gesamte Bereich der Medien entwickelte sich im 1. Kalten Krieg zu einem mächtigen Instrument der „kalten“ Kriegführung, zu einer Art neuer und mächtiger Waffengattung. In diesem Informationskrieg erlitt die Koalition der UdSSR mit ihrer durch die KPdSU zum quasireligiösen Dogma erstarrten Ideologie eine strategische Niederlage. Sie war immer weniger in der Lage und willens, ihre eigenen Leistungen in Bereichen wie kostenloser und umfassender Bildung, dem kostenlosen Zugang zu medizinischen Leistungen oder bei sozialen und wirtschaftlichen Rechten in die Waagschale zu werfen.

Insbesondere aufgrund ideologischer Dogmen und in der Vergangenheit erstarrter Strukturen gelang es der sowjetischen Führung zu keiner Zeit, das Wesen des Kalten Krieges und die Methoden dieser neuen, äußerst komplexen Art der Kriegführung vollständig zu verstehen und angemessen zu agieren. Nach außen zeigte sich diese Entwicklung spätestens nach Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in einem zunehmend reaktiven, passiven Vorgehen der sowjetischen Außenpolitik.

Die Seite, die nur ihre nuklearen und nichtnuklearen militärischen Mittel als Schild und Schwert und ausreichend für den 1. Kalten Krieg hielt, hatte zunehmend ganz schlechte Karten in diesem unversöhnlichen Kampf. In der Geschichte hatten stets nur die Gesellschaften eine Überlebenschance, deren Wirtschaft und Lebensweise leistungsfähiger und attraktiver waren. In der Realität des 1. Kalten Krieges wurden die UdSSR und ihre Koalitionäre vor allem auf dem wirtschaftlichen und weltanschaulichen „Schlachtfeld“ vernichtet.

Die Risikobereitschaft der jeweiligen politischen Führung der beiden Kriegsblöcke, Gewalt und Druck aller Art unterhalb der sogenannten nuklearen Schwelle aktiv anzuwenden, wurde insbesondere in der zweiten Hälfte des 1. Kalten Krieges zu einem wichtigen Element, um dem Gegner seinen politischen Willen aufzuzwingen. Zur Erringung der strategischen Initiative mussten Risiken kalkuliert und planmäßig eingegangen werden. Gerade während der Reagan-Administration agierten die USA äußerst aktiv und effektiv. Die USA gingen dabei bewusst große Risiken ein, um die damalige KPdSU-Führung gezielt in ihrer Kriegsparanoia bestärkten und sie zu veranlassen, weitere Kapazitäten für sinnlose Rüstungsaktivitäten statt für die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung einzusetzen. Mehr oder weniger Gleiches geschah in den mit der Sowjetunion verbündeten Staaten.

Nach dem Scheinangriff einer US-geführten Flotte auf den sowjetischen Flottenstützpunkt Murmansk, dem provozierten Abschuss des südkoreanischen Jumbos (Flug 007) vor Wladiwostok und dem NATO-Manöver „Able Archer“ war die sowjetische Führung ernsthaft davon überzeugt, dass ein Krieg mit den USA unmittelbar bevorstand. Sie reagierte unter anderem mit der Entfaltung der militärischen Kriegsstrukturen (z.B. Entfaltung der Einsatzstrukturen der Kriegsschauplätze - wie in Legnitza für die westliche strategische Richtung und der Armeestrukturen in der NVA parallel zur bestehenden Struktur der Militärbezirke) und einer weiteren erheblichen Steigerung der Rüstungsproduktion. Die geradezu pathologische Fokussierung auf die militärischen Elemente der Kriegsführung im 1. Kalten Krieg wurde im Warschauer Vertrag noch verstärkt und beschleunigte die Niederlage in diesem Krieg.

Damit waren zugleich auch die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Feld der globalen und regionalen Rüstungskontrolle in diesem letzten Jahrzehnt des 1. Kalten Krieges gesetzt. Zweifelsohne gab es ein noch weiter gefasstes politisches und wirtschaftliches Umfeld mit vielen Einzelelementen.

Im Bereich der Rüstungskontrolle werden für die vertragliche Begrenzung und Steuerung der militärischen Elemente einer kriegerischen Konfrontation die Grenzen durch die Seite gesetzt, die die größten Handlungsspielräume für sich bewahren und im Gegenzug dem „Vertragspartner“ den größtmöglichen Schaden zufügen will. Rüstungskontrollvereinbarungen in der Periode des 1. Kalten Krieges – oftmals illusorisch, oder „programmatisch“ verbrämt als Abrüstung bezeichnet – waren zu jeder Zeit ebenfalls Instrumente der Kriegführung. Sie dienten sowohl der Zementierung bestehender Überlegenheiten oder zumindest Vorteile einzelner Staaten, der zeitweisen Ausbalancierung von Streitkräftepotenzialen, einer gewissen Berechenbarkeit von Fähigkeiten und Absichten und soweit möglich auch dazu, dem oder den Vertragspartnern größtmöglichen und langfristigen Schaden zuzufügen. Sie wurden insbesondere von den USA schon sehr frühzeitig dazu genutzt, die sowjetische Führung mehr und mehr auf dieses außenpolitische Thema zu fixieren und ihr – sehr erfolgreich – mittels strategischer Rüstungskontrolle einen symmetrischen Rüstungswettlauf aufzudrängen, bei dem die UdSSR stets der reagierende Teil blieb. Numerische Gleichheit zwischen USA und Sowjetunion bei einigen strategischen Kernwaffenkomplexen wurde für die UdSSR zu einem politischen Fetisch, zu einem Zweck an sich, der offiziell bis zum Schluss nicht infrage gestellt werden durfte.

Spätestens seit dem ersten Vertrag zwischen der UdSSR und den USA über die Begrenzung strategischer Waffen (heute als ABM-Vertrag bezeichnet) behauptete die sowjetische Partei- und Staatsführung, dass mit diesem Vertrag ihre Anerkennung als „gleichrangig“ durch die USA erfolgt sei. Einer größeren politischen Illusion kann man wohl nicht aufsitzen. Es sei denn, man reduziert, wie die KPdSU-Führung die Gleichrangigkeit auf die Zahl der Waffen anstatt auf Wirtschaftskraft und Lebensqualität der Bevölkerung. Die USA haben die Sowjetunion und ihr Gesellschaftssystem zu keiner Zeit als gleichrangig und gleichberechtigt anerkannt, sie blieben bis zum Schluss Todfeinde. Es gab in der Sowjetunion durchaus Ansätze, aus diesem ideologischen Teufelskreis auszubrechen; sie wurden aber durch die jeweilige Parteiführung der KPdSU immer wieder schon im Keim erstickt.

Man mag es mögen oder nicht – die nukleare Abschreckung hat zumindest zwischen den Besitzern dieser Waffen und zwischen ihren Koalitionen in der Zeit des 1. Kalten Krieges große, offene bewaffnete Auseinandersetzungen in der bis dahin bekannten, klassischen Form zwischen ihnen verhindert. Bis zum Kriegsende verfügten beide Seiten – die UdSSR und die USA – stets über die gesicherte Fähigkeit zu einem Alles vernichtenden Antwortschlag auf einen Angriff mit Kernwaffen. Alles Gerede über eine angeblich mögliche, schnelle Zerstörung der sogenannten strategischen Stabilität durch diese oder jene Seite war nichts weiter als politische Hysterie und propagandistische Panikmache oder bezweckte schnöde materielle Interessen, um noch mehr Ressourcen in den einen oder anderen Rüstungsbereich zu lenken.

Wer jedoch keine Kernwaffen besaß oder nicht besitzt, wurde und wird seit dem Ende des 2. Weltkrieges immer wieder Opfer militärischer und vor allem nicht-militärischer Gewaltanwendung oder Erpressung. Diese Staaten besitzen keine Souveränität im eigentlichen, klassischen Sinn und sind letztendlich von anderen abhängig und erpressbar.

Zugleich gestattete es gerade die gegenseitige Fähigkeit zur Auslöschung des jeweiligen Gegners, andere gewaltsame Mittel zur Ausübung von Druck auf die gegnerische Seite in breitem Maße anzuwenden. Die Seite, die sich dieser Druckmittel unterhalb der sogenannten „Nuklearen Schwelle“ nicht aktiv und umfassend bediente, oder die lediglich ihr Waffenpotential in die Waagschale des Kalten Krieges werfen wollte, war langfristig zum Scheitern verurteilt.

Im Verlauf dieses neuartigen Krieges, der als Kalter Krieg bezeichnet wird, vervollständigten beide kriegsführende Seiten zunehmend das Instrumentarium für eine intensive und umfassende Anwendung nicht-nuklearer und vor allem in der US-geführten Koalition nicht-militärischer Mittel der Kriegführung oder mit anderen Worten der Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung ohne direkten Einsatz des bewaffneten Kampfes. Keine Seite verzichtete über die gesamte Dauer des 1. Kalten Krieges auf die Anwendung oder Androhung bewaffneter Gewalt in ihren auswärtigen Beziehungen. Sie setzten diese Art der Gewaltanwendung jedoch vor allem in den vielen sogenannten Stellvertreterkriegen ein. In gewisser Weise ermöglichte die stabile gegenseitige nukleare Abschreckung zwischen den Koalitionen der USA und der UdSSR sogar erst die äußerst intensive Kriegführung und diversifizierte Gewaltausübung in fast allen anderen Bereichen in geografischen Regionen.

Nicht zuletzt aufgrund ihrer politischen und ideologischen Beschränktheit gerieten die UdSSR und ihre militärpolitische Koalition zuerst langsam, in den 1980-er Jahren jedoch immer schneller in die allgemeine strategische Defensive. Auch die Sowjetunion setzte im 1. Kalten Krieg teilweise in erheblichem Umfang ihre konventionellen bewaffneten Mittel nach außen ein. Verheerend wirkte jedoch, dass sie am Ende auch bei diesen Aktionen der Konfrontation mit den USA immer wieder auswich und den politischen Rückzug antrat und dabei ihre Verbündeten (wie z.B. Kuba) immer wieder in äußerst heikle Situationen brachte. Ihren Verbündeten und ihren Unterstützern in den verschiedenen nationalen Befreiungsbewegungen und in der kommunistischen Weltbewegung musste ein derartiges Vorgehen sehr zu denken geben. Die sowjetischen Möglichkeiten der Abschreckung der USA und der NATO wurden mit jedem Rückzug im politischen Sinne unglaubwürdiger und letztlich wirkungslos. Der sowjetischen Führung war dabei anscheinend nicht einmal bewusst, dass zaudernde und unglaubwürdige Politik einer großen Nuklearmacht eine äußerste Gefahr für die globale Stabilität und den Frieden darstellt.

An diese allgemeinen Rahmenbedingungen für die Rüstungskontrolle eingangs zu erinnern, ist umso notwendiger, weil sie sich in großen Teilen wie die Beschreibung aktueller Verhältnisse im 21. Jahrhundert lesen.

Das zugespitzte politische Umfeld zu Beginn der 1980er Jahre fand seine Widerspiegelung auch in den vielfältigen rüstungskontrollpolitischen Aktivitäten des Warschauer Vertrages. Sozusagen als Gegenentwurf zur US-Außenpolitik der 1980er Jahre initiierte die Sowjetunion, vor allem unterstützt von ihren Verbündeten, eine Vielzahl von Vorschlägen zur Rüstungskontrolle und zur Stabilisierung und Berechenbarkeit der internationalen Beziehungen sowohl auf regionaler als auch globaler Ebene. Erreichte Kräfteverhältnisse sollten stabilisiert und der privilegierte Status der Nuklearmächte festgeschrieben werden. Aktive Außenpolitik sieht aber anders aus; sie beschränkt sich nicht nur auf das Bewahren des militärischen Status Quo und politischer Zurückhaltung, um die Gegenseite nicht zu verärgern. Die UdSSR und die Staaten des Warschauer Vertrages hatten damals gewaltige Möglichkeiten, durch einseitige Verringerung ihrer militärischen Potentiale und nicht-symmetrische Sicherheitskonzepte vor allem Kräfte im Inneren für die eigene wirtschaftliche Entwicklung frei zu setzen.

Rüstungskontrolle war immer ein wichtiges Instrument in der Außenpolitik der UdSSR und ihrer Verbündeten zur Verhinderung eines nuklearen oder konventionellen Krieges und zur Aufrechterhaltung berechenbarer und soweit wie möglich stabiler internationaler Beziehungen. So, wie sie eingesetzt wurde, entwickelten sich die vielen Abrüstungsinitiativen der Sowjetunion und des Warschauer Vertrages jedoch mehr und mehr zu einer Art Ersatzhandlung zum Nachweis, dass man eben doch die bessere Seite der Kriegsparteien im 1. Kalten Krieg sei.

Inhaltlich wurden die Abrüstungsvorschläge des Warschauer Vertrages, sprich der UdSSR, zunehmend fragwürdiger. Als Beispiel mögen nur die Vorschläge für den KSE-Vertrag zur konventionellen Rüstungskontrolle herhalten. Zugespitzt formuliert hätte der Warschauer Vertrag auch ohne langjährige Verhandlungen einfach seine zahlenmäßige „Überlegenheit“, die z.B. in tausenden schrottreifen alten Panzern und Geisterdivisionen bestand, selbst beseitigen können. Das wäre dann tatsächlich politisch nutzbar gewesen. Mitte der 1980er Jahre gab es auch Überlegungen, die sowjetische Militärstruktur an die der NVA anzunähern. Durch diesen Schritt wären zig sowjetische Divisionen der sogenannten 3. Kategorie vollständig aufgelöst worden und Divisionen der 2. Kategorie in technische Lager und/oder Ausbildungszentren umgewandelt worden. Selbstständig zu handeln, ohne sich in langwierigen Verhandlungen von anderen abhängig zu machen, wäre Politik gewesen. Stattdessen beharrte die Sowjetunion auf der Verwaltung bestehender Verhältnisse mittels „Abrüstungsverhandlungen“ mit ungewissem Ausgang. Selbstständig zu handeln, hätte enorme Summen und wirtschaftliche Kapazitäten gespart und wäre eine echte Abrüstung gewesen. Allerdings hätte es vielen Parteifunktionäre, Generälen und Offizieren in ihren Divisionen ohne Soldaten Macht und Einfluss gekostet.

Rahmenvereinbarungen der Rüstungskontrolle zwischen den Nuklearmächten im 1. Kalten Krieg

Rüstungskontrollvereinbarungen insbesondere zwischen der UdSSR und den USA waren im 1. Kalten Krieg zuallererst Ausdruck der Dominanz dieser beiden Mächte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Bereich der Kernwaffen wurden Verträge zur kontrollierten Rüstung bis auf einige Ausnahmen vor allem zwischen den USA und der UdSSR geschlossen. Angesichts der jede Rationalität sprengenden Mengen an Kernwaffen im Besitz dieser zwei Staaten konnte es auch gar nicht anders sein.

In der Verfügung oder Nichtverfügung über Kernwaffen und deren Trägersystemen liegen die wichtigsten materiellen Wurzeln für die über Jahrzehnte dauernde, schrittweise Aushöhlung des völkerrechtlichen Grundprinzips der Souveränität und Gleichheit der Staaten. Der vor allem von den großen, kernwaffenbesitzenden Staaten initiierte Nichtweiterverbreitungsvertrag (Atomwaffensperrvertrag) vom 01.07.1968 (NPT-Non-Proliferation Treaty) war unter anderem die völkerrechtliche Fixierung dieser grundsätzlichen Ungleichheit der Staaten. Mit der gezielten Etablierung einer Exklusivität des Kernwaffenbesitzes für wenige Staaten wurden in den Artikel I bis III zugleich grundlegend undemokratische, weil nicht gleichberechtigte Grundsätze im Völkerrecht geschaffen.

Dieser Vertrag und etliche Folgevereinbarungen beinhalten auch wesentliche Verbote und Beschränkungen der Nichtkernwaffenbesitzer für ihre wissenschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklung und damit grundlegende Einschränkungen ihrer Souveränität. Angesichts der damaligen Blockkonfrontation erschienen diese Entwicklungen kurzfristig als tolerabel. Die Unterzeichnerstaaten des NPT wollten vorrangig die Zahl der Kernwaffenbesitzer soweit möglich begrenzen. Als Ausgleich für diese Selbstbeschränkung wurde im Artikel VI des NPT die Verpflichtung der Kernwaffenbesitzer zur nuklearen Abrüstung in den Vertrag geschrieben.

Rückblickend hatten die Kernwaffenbesitzer ganz offensichtlich niemals die Absicht, ihren Teil der Vertragsverpflichtungen – die nukleare Abrüstung - zu erfüllen. Für die Verlierermächte des 2. Weltkrieges (Feindstaaten der Vereinten Nationen) war der Nichtbesitz von Kernwaffen ohnehin lediglich eine weitere Kriegsfolge, die hinzunehmen war. Langfristig war und ist der NPT jedoch ein Eckpfeiler für ein völlig neuartiges völkerrechtliches Grundgerüst, das auf der Etablierung einer kleinen Gruppe nahezu unantastbarer Staaten und einer Mehrzahl von Staaten, die jederzeit politisch erpressbar sind, beruht.

Die Staaten, die im NPT als „Kernwaffenmächte“ formell „anerkannt“ sind (dies war immer eine Selbstermächtigung) sind auch zugleich die Staaten, die Ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates sind und die damit ohnehin Exklusivrechte gegenüber allen anderen UN-Mitgliedstaaten besitzen. China und Frankreich ließen sich mit der Unterzeichnung des NPT bis 1992, also bis nach dem Ende des 1. Kalten Krieges Zeit. Indien, Pakistan und Israel haben diesen Vertrag nie unterschrieben, weil sie niemals auf ihr Recht verzichten wollten, ihre nationale Sicherheit und Existenz unter allen Umständen selbst schützen zu können.

Von den Kernwaffenbesitzern und ihren Unterstützern wird nach wie vor heftig bestritten, dass der NPT – wie jeder Rüstungskontrollvertrag - eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsstaaten ist. Der Verzicht eines Staates auf den Erwerb und Besitz von Kernwaffen ist weder ein gottgegebenes Recht derer, die stark und schnell genug waren, sich diese Waffen zuzulegen, noch ist es ein „immerwährender“ Verzicht nuklearer Habenichtse. Deren Austrittsrecht aus dem NPT ist im Vertrag im Artikel X ausdrücklich vereinbart worden. Das Austrittsrecht gehört zu den Geschäftsgrundlagen des NPT. Das Austrittsrecht ist zudem das einzige Recht, das in allen substantiellen Rüstungskontrollverträgen verankert ist. Es ist immer konstituierender Teil der Geschäftsgrundlage dieser Verträge. Gerade wenn die Kernwaffenbesitzer ihrer vertraglichen Pflicht zur nuklearen Abrüstung nicht nachkommen und gegenüber Dritten eine Politik der Gewalt und Zerstörung praktizieren, ist kein anderer Staat endlos rechtlich und politisch verpflichtet, sich selbst dem Wohlwollen der Kernwaffenstaaten auszuliefern.

Diesen Ansatz in praktische Politik umzusetzen, muss ein Staat sich aber leisten können. Die Reaktion der im NPT legitimierten Kernwaffenbesitzer, die ihre militärische und politische Macht und ihre wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Profite, die aus dem NPT-Regime resultieren bewahren wollen, wird immer sehr heftig ausfallen. Sie haben stets alle ihnen opportun erscheinenden Druckmittel gegen jeden Neuankömmling im Nuklearclub eingesetzt. Wie gesagt: alle für sie opportunen Mittel bis hin zum Krieg.

Der politische Ansatz des NPT implizierte für die USA und die UdSSR die Betrachtung der jeweiligen Koalitionspartner und des gesamten „Restes der Welt“ als operatives und de facto (bei Bedarf auch de jure) nicht gleichrangiges Vorfeld. Frühzeitig wirkten Großbritannien, Frankreich, China und später auch Israel, Indien und Pakistan erfolgreich diesem sicherheitspolitischen Konstrukt der beiden Führungsmächte von NATO und Warschauer Vertrag mit dem Aufbau eigener nuklearer Abschreckungsstreitkräfte entgegen. Daran änderte auch die beharrliche Verweigerung des strategischen Status der französischen, britischen und chinesischen Kernwaffen vor allem durch die Sowjetunion nichts.

Weitere Staaten wie die Türkei, der Iran oder Saudi-Arabien bauen heutzutage aktiv ihre eigenen Nuklearkomplexe auf. Sie tun dies (noch) im Rahmen des NPT als ihnen auch formal-völkerrechtlich zustehende friedliche oder zivile Nutzung der Kernenergie. Spätestens beim Besitz auch der nuklearen Aufbereitungskomplexe ist die Grenze zur militärischen Nutzung der Kernenergie kaum noch erkennbar. So wie es bisher aussieht werden Russland den türkischen und die USA den saudi-arabischen Nuklearkomplex mit aufbauen. Dadurch sichern sich beide Staaten gewichtige Einflussmöglichkeiten in Politik, Militär, Wirtschaft und Wissenschaft der Türkei und Saudi-Arabiens. Zudem sind die eingeleiteten Prozesse äußerst lukrative und langfristige Geschäfte.

Der NPT gestattet unter anderem allen Unterzeichnerstaaten ausdrücklich den Aufbau nuklear angetriebener ziviler Schiffe. Bisher nutzt dieses Recht nur Russland (früher die Sowjetunion) für ihre Atom-Eisbrecher und das aktuell einzige nuklear angetriebene Frachtschiff für den Arktisverkehr. Grundsätzlich haben allerdings alle Staaten laut NPT das Recht, zum Beispiel aus Umweltschutzgründen, die luftverschmutzenden Schwerölantriebe ihrer Handelsflotten auf Nuklearantrieb umzustellen. Die Reaktoren für derartige Antriebe werden aber schon immer mit hoch-angereichertem Kernbrennstoff betrieben. Hoch-angereicherter Kernbrennstoff ist der zivile Ausdruck für „waffenfähiges Uran“. Mit diesem Teufelszeug kann „man“ alles Mögliche anstellen.

Nur am Rande sei vermerkt: Für die noch immer als Feindstaaten der Vereinten Nationen in deren Charta definierten Verlierermächte des 2. Weltkrieges bestand im Übrigen bis heute und zu keinem Zeitpunkt eine reale Option, selbständige Kernwaffenmächte zu werden.

Ein weiteres Mittel das unter anderem zur halbwegs berechenbaren Aufrechterhaltung der gegenseitigen nuklearen Abschreckung und zum Erhalt der Steuerungsfähigkeit der Beziehungen zwischen den militärpolitischen Koalitionen dienen sollte, waren Rüstungskontrollvereinbarungen insbesondere zwischen der UdSSR und den USA und solche im Rahmen der Vereinten Nationen. Diese Vereinbarungen enthielten eine Reihe von Regularien, um insbesondere die materiellen Potentiale der militärischen Konfrontation berechenbarer zu gestalten. Hauptelemente dieser Regularien waren:

- der Vertrag für das Verbot von Kernwaffentests in der Atmosphäre, im Weltraum und im oder unter Wasser vom 05.08.1963,
- der Vertrag über die Begrenzung der strategischen Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag) vom 26.05.1972 und
- die auf dem ABM-Vertrag basierenden, nachfolgenden Verträge über die Begrenzung strategischer nuklearer Offensivwaffen (später als SALT- und START-Verträge bezeichnet).

Niemals sollte vergessen werden, dass alle Rüstungskontrollverträge bei den sogenannten strategischen Offensivwaffen der UdSSR und der USA nur möglich wurden, nachdem die beiden Staaten ihre Systeme zur Abwehr von Langstreckenraketen (ABM) einfroren. Diese Geschäftsgrundlage der strategischen nuklearen Rüstungskontrolle hielt über 30 Jahre bis zum Austritt der USA aus dem ABM-Vertrag. Der „ABM-Vertrag“ war nicht irgendeiner unter vielen weiteren Verträgen. Auf den in ihm vereinbarten Begrenzungen basierte das gesamte Konstrukt der Rüstungskontrolle für die sogenannten strategischen Waffen der UdSSR/Russlands und der USA. Geschäftsgrundlage und Zweck all dieser Verträge war die berechenbare Aufrechterhaltung der gegenseitigen gesicherten nuklearen Vernichtung – genannt „Abschreckung“. Der ABM-Vertrag kodifizierte den politischen Ansatz, zwischen den beiden nuklearen Supermächten diese gegenseitige Vernichtungsfähigkeit zu akzeptieren und nur für den Fall nuklearer „Unfälle“ oder gegen kleine Kernwaffenstaaten eine Art begrenzter Rückversicherung aufrecht zu erhalten.

Mit der Definition einiger ausgewählter Raketenabwehr- und Kernwaffenträgersysteme als „strategische Systeme“ stimmte die Sowjetunion Ende der 1960er Jahre langfristig einer Unterscheidung zwischen Kernwaffen der UdSSR und der USA und deren Trägersystemen zu, die die gegenseitigen Territorien erreichen und wesentliche wirtschaftliche und politische Zentren zerstören konnten und solchen Kernwaffen, die „nur“ für den Einsatz außerhalb dieser beiden Staaten gedacht waren. Mit dieser scheinbar technischen und formal begründeten Abgrenzung etablierten beide Staaten – entgegen allen anderslautenden propagandistischen Beteuerungen – auch vertragsrechtlich eine grundsätzliche, das Überleben ganzer Völker und Nationen betreffende Ungleichheit zwischen den Staaten.

Natürlich sind Verhandlungslösungen stets Kompromisse und möglich ist nur das, worauf sich beide Seiten letztlich verständigen können und wollen. Diese sogenannte Binsenwahrheit ändert jedoch nichts daran, dass die positive Wirkung sinnvoller Kompromisse unter früheren Lagebedingungen zu späteren Zeiten sogar gegenteilige Auswirkungen haben können. Beispiele hierfür sind in der Geschichte der Diplomatie mittlerweile Legion.

Die zunehmend irrationale und dogmatische Verengung der offiziellen sowjetischen sicherheitspolitischen Denk- und Handlungsweise auf zahlenmäßige Rüstungsäquivalente zwischen den beiden Supermächten trug wesentlich zum letztlichen Scheitern der sowjetischen Rüstungskontrollpolitik und ihrer Außen- und Sicherheitspolitik als Ganzes bei. Die sowjetische Führung ließ sich seit dem Ende der 1960er Jahre zunehmend die Richtung der Rüstungskontrolle oder mit anderen Worten die Richtung der strategischen und auch der nichtstrategischen Rüstung durch die USA aufdrängen. Das Festschreiben dieses Verhaltens mittels Rüstungskontrollvereinbarungen verfestigte lediglich den grundsätzlich irrationalen Ansatz eines sogenannten symmetrischen Wettrüstens. Die Sowjetunion „spiegelte“ ihre strategischen und nicht strategischen Rüstungen und die entsprechenden Angriffskomplexe gemäß vereinbarter Rüstungskontrollverträge zunehmend nach den wechselnden Entwicklungen der US-Systeme und ließ sich dadurch auch in diesem Bereich immer stärker in die Rolle der passiven, reagierenden Seite drängen.

Eigene, heutzutage als asymmetrische Waffenentwicklungen bezeichnete, effektive Antworten auf Bedrohungen aus den USA, wurden in der UdSSR unter großem Aufwand immer wieder entwickelt und dann durch willkürliche und sehr subjektive Entscheidungen in der KPdSU-Führung wieder gestoppt. Diese Entwicklung führte zu gewaltigen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verlusten der UdSSR und zu einer zunehmenden Frustration der sowjetischen wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und militärischen Eliten gegenüber der politischen Führung durch die KPdSU.

Absolut tödlich im Wettstreit der Systeme war der sowjetische Dogmatismus, dass fast alle hochmodernen technologischen Entwicklungen, die sich einmal in den Händen der Waffenentwickler befanden auf unabsehbare Zeit für die zivile Wirtschaft und damit für die zivile, gesamtgesellschaftliche Nutzung tabu waren. Auch auf diese Weise drehten sich die Sowjetunion und ihre Verbündeten Schritt für Schritt selbst die Luft für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ab. Dieser selbstfabrizierte Geheimhaltungswahn, der jegliche moderne Entwicklung und jegliche offene Diskussion blockierte, erwies am Ende als das entscheidende Element dafür, dass das gesellschaftliche und wirtschaftliche System das von den Bolschewiki geschaffen wurde, dem Untergang geweiht war. Die Entwicklung modernster Produktivkräfte zum Wohle der gesamten Gesellschaft wurde unter diesen Verhältnissen zunehmend unmöglich. Mit dem Instrument der Geheimhaltung haben sich die UdSSR und ihre Verbündeten quasi selbst erdrosselt.

Die USA konnten zudem insbesondere in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts immer erfolgreicher, einige für sie besonders gefährliche militärische Systeme der UdSSR mit politischen, darunter auch diplomatischen, Mitteln begrenzen oder sogar deren Vernichtung erreichen. Die USA führten mittels Rüstungskontrollvereinbarungen gerade in den 1980-er Jahren äußerst effektive Schläge gegen das Militär- und Wirtschaftspotential und die wissenschaftlich-technologischen Einrichtungen der Sowjetunion.

Den USA und ihren Verbündeten gelang es insbesondere in dieser Zeit äußerst erfolgreich, in großen Teilen der politischen und intellektuellen Eliten in der UdSSR und bei deren Verbündeten Paranoia einer angeblichen militärisch-technologischen Unterlegenheit als Element einer generellen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Rückständigkeit und eines unmittelbar bevorstehenden Nuklearkrieges zu verbreiten. Sachliche, realitätsbezogene Analysen der sicherheitspolitischen Lage insbesondere durch die führenden Wissenschaftler der Akademien der Wissenschaften der UdSSR und ihrer Koalitionspartner sowie die der offiziellen Propaganda widersprechenden Ergebnisse der Auslandsaufklärung zum tatsächlichen militärischen und wissenschaftlich-technischen Kräfteverhältnis wurden durch die herrschen Parteien nicht nur ignoriert, sondern aktiv unterdrückt. Die politisch Verantwortlichen der Warschauer Vertragsstaaten ließen sich vom Science-Fiction Programm Reagans, genannt SDI, auf billige Weise bluffen. Dies geschah trotz der realistischen Einschätzungen seitens der eigenen Spitzenwissenschaftler und der strategischen Aufklärung über die seinerzeit tatsächlichen begrenzten technischen Möglichkeiten für die Realisierung des SDI-Systems und die hohe Stabilität des bestehenden strategischen Kräfteverhältnisses. Weder den eigenen Fachleuten noch den in zentralen Positionen der NATO platzierten Quellen der DDR-Aufklärung wurde geglaubt. Die sowjetische politische und militärische Führung zeigte sich in dieser Zeit paranoid und unfähig. Seit Richard Sorge und der Roten Kapelle hatte sich in Moskau nichts wirklich geändert – was man im Politbüro nicht glauben wollte, hatte auch nicht zu existieren. Diese Sichtweise wurde in den anderen Parteiführungen der Warschauer Vertragsstaaten geteilt.

Die nach wie vor bestehende und auf sehr lange Sicht nicht auszuschaltende, gesicherte nukleare Zweitschlagfähigkeit der sowjetischen strategischen Kernwaffenkräfte wurde nicht nur nicht zur Kenntnis genommen, sondern sogar öffentlich (und erst recht in internen Diskussionen) bis auf höchste politische Ebenen bestritten.

Die sowjetische politische Führung wurde insbesondere in den 1980er Jahren zum Gefangenen ihrer eigenen, überzogenen Angstpropaganda hinsichtlich einer militärtechnischen Überlegenheit der USA, vor allem bezüglich des sogenannten Sternenkriegs-Programms der USA, SDI. Die Führung der KPdSU verschloss sich (ebenso wie die der SED) jeglicher sachlicher Analyse des tatsächlichen Kräfteverhältnisses bei den strategischen Angriffs- und Verteidigungskomplexen und der konventionellen Streitkräfte der sich gegenüberstehenden Koalitionen und den daraus resultieren, gewaltigen Möglichkeiten einer Umorientierung ihrer Wirtschafts- und Sicherheitspolitik zur Festigung der eigenen inneren und äußeren Sicherheit. Hierfür wäre ein Austausch der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Eliten erforderlich gewesen. Den haben wenige Jahre später jedoch Andere vollzogen.

Unter anderem die Furcht vor einer eingebildeten militärischen Unterlegenheit und der pathologische Geheimhaltungswahn lähmten in der UdSSR und ihren Bündnisstaaten zunehmend den politischen Willen der gesellschaftlichen Führungsschichten zu aktivem Handeln und zu den erforderlichen Veränderungen in der inneren und auswärtigen Politik. Diese Unterlegenheitsparanoia wurden durch die USA und ihre Verbündeten im damaligen Informationskrieg nach Kräften befördert. Allerspätestens seit Beginn der 80-er Jahren des 20. Jahrhunderts waren die entscheidenden Führungszirkel in der UdSSR und ihren Verbündeten nicht mehr in der Lage, die tatsächliche innere und äußere Situation sowie die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einzuschätzen. Die gleichzeitig immer stärker werdenden innenpolitischen Machtkämpfe gerade zwischen den regionalen Clans der sowjetischen Führungseliten lähmten zunehmend auch die Außen- und Sicherheitspolitik. Wie in jedem untergehenden Staat vollzogen sich innerhalb der UdSSR und der mit ihr verbündeter Staaten über viele Jahre widersprüchliche und chaotische Zerfallsprozesse.

In der 2. Hälfte dieses Jahrzehnts wurde zunehmend deutlich, dass die Sowjetunion trotz allen zur Schau getragenen Säbelrasselns und verbaler Treuebekundungen auch nicht mehr bereit war, ihren militärischen und wirtschaftlichen Bündnisverpflichtungen gegenüber ihren Koalitionären in allen Teilen der Welt nachzukommen. Die strategische Initiative lag in dieser Zeit bereits fest bei den USA und deren Verbündeten und wurde von ihnen bis zum Ende des 1. Kalten Krieges nicht mehr aus der Hand gegeben.

Die politische Führung der UdSSR wich spätestens seit dem Beginn der 80-er Jahre des vorigen Jahrhunderts immer öfter vor dem Druck der USA und ihrer Bündnispartner zurück. In der sowjetischen Koalition diente im Zweifelsfall der Verweis auf den drohenden nuklearen Weltuntergang als Totschlagsargument gegen jeden Zweifel an Umfang, Notwendigkeit und Richtigkeit eingegangener politischer Kompromisse mit der Gegenseite während des 1. Kalten Krieges. Jede Passivität und jedes Zurückweichen wurden als „verantwortungsbewusstes Handeln“ schöngeredet. Zwischen ausbalancierten politischen Kompromissen, zögerlicher Passivität und offenem Rückzug ist es oft nur ein schmaler Grat.

Das Madrider KSZE-Treffen und europäische Rüstungskontrolle

Ausgehend von den zwischen den USA und der UdSSR vereinbarten Abkommen zur Begrenzung der Anzahl und in deutlich eingeschränktem Maße auch der qualitativen Weiterentwicklung einiger strategischer offensiver Kernwaffensysteme und der lediglich durch wissenschaftliche und wirtschaftliche Möglichkeiten begrenzten Rüstung in fast allen anderen Bereichen war Ende der 70-er Jahre des 20. Jahrhunderts klar, dass die bevorstehende Runde des 1. Kalten Krieges auf einem bis dahin nicht da gewesenen qualitativen technologischen Niveau der militärischen Potentiale beider Seiten stattfinden würde. Insbesondere die Fähigkeit der beiden mächtigsten Nuklearstaaten zu präzisen Vernichtungsschlägen mit nur sehr kurzen Vorwarn- und Reaktionszeiten und die verstärkte Militarisierung des Weltraums untergruben zunehmend die strategische Stabilität. Die zur Aufrechterhaltung der gegenseitig gesicherten Abschreckung auf der operativen und strategischen Ebene durchgeführten Maßnahmen beider Koalitionen vergrößerten das Risiko, dass außer Kontrolle geratene Ereignisse eine mit politischen Mitteln nicht mehr rückgängig zu machende Eigendynamik entwickeln könnten. Die reale Gefahr entstand, dass die militärischen Mittel der Politik von den Akteuren mit dem bestehenden Instrumentarium nicht mehr beherrschbar sein könnten. Die sowjetische Einschätzung, dass USA und NATO unmittelbar den nuklearen Krieg vorbereiten, war jedoch nur dann richtig, wenn man ernsthaft der anderen Seite unterstellte, Selbstmord begehen zu wollen, oder wenn (wie in diesem Fall) die sowjetische Seite gar nicht mehr bereit war, sich unter Einsatz aller verfügbaren Mittel zu verteidigen.

Aus diesem Dilemma zog die Führung der KPdSU immer öfter Schlussfolgerungen, die einer die UdSSR selbst lähmenden Appeasement-Politik gegenüber der USA gleichkamen, während die politische Führung der USA gerade in den 80-er Jahren des 20. Jahrhunderts einen selbstbewussten und offensiven politischen Kurs einschlugen.

In dieser von Ungewissheiten und Risiken geprägten internationalen Situation stand im Herbst 1980 erneut ein Treffen der Mitgliedsstaaten der KSZE, diesmal in Madrid, auf der Tagesordnung der Ost-West-Diplomatie. In die Zeit ihres Beginns fielen die Präsidentschaftswahlen in den USA, die der republikanische Kandidat Ronald Reagan gewann. Mit dem Wechsel der politischen Entscheidungsträger in den USA verband die politische Führung in Moskau Hoffnungen auf neue Möglichkeiten zur Stabilisierung der internationalen Lage und zu Fortschritten auch bei der Rüstungskontrolle. Im Warschauer Vertrag war man bereit, einen neuen Anlauf zur Entwicklung von Sicherheit und Zusammenarbeit zu wagen.

Neue Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle, insbesondere auf bisher nicht davon erfassten Gebieten der Waffenentwicklung, konnten in der angespannten Lage zu Ende der 1970-er Jahre nicht kurzfristig erreicht werden. Daher gewann ein anderer Aspekt der internationalen Sicherheitspolitik zunehmend an Bedeutung. Angesichts der Vielfalt und Komplexität der militärischen Bedrohungspotentiale wurde die richtige Interpretation der Handlungen und Absichten der jeweils anderen Seite immer wichtiger. Dies wurde damals von Politikern in beiden Blöcken so gesehen.

Die Verbesserung der gegenseitigen „Berechenbarkeit“ wurde Ende der 1970er Jahre als eine Möglichkeit betrachtet, um Fehlinterpretationen militärischer Handlungen und daraus resultierenden Reaktionen zumindest etwas vorzubeugen. Solange der schmale Grat zwischen Berechenbarkeit und Verzicht auf die Durchsetzung eigener Interessen nicht zum permanenten Rückzug einer Seite führt, ist gegen Berechenbarkeit nichts einzuwenden. Angesichts des Umstandes, dass die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in substantieller Hinsicht nicht zu entspannen waren, sollte seinerzeit wenigstens bei der Bewertung der jeweils aktuellen Lage Irrtümern möglichst vorgebeugt werden. „Berechenbarkeit“ war der damals kleinste gemeinsame Nenner für die Rüstungskontrolle zwischen NATO und Warschauer Vertrag. Der Vollständigkeit halben sei erwähnt, dass bis heute außenpolitische Panikmacher gern behaupten, dass alle möglichen militärischen Entwicklungen angeblich bestehende Stabilitäten, seien es „strategische“, „europäische“ oder sonstige, untergraben würden. Diese Panikmache täuscht „Verantwortungsbewusstsein“ vor, schafft Druckkulissen und entsprach noch nie den politischen und militärischen Realitäten.

Die Staaten des Warschauer Vertrages schlugen bereits im Vorfeld des in der 2. Hälfte des Jahres 1980 anstehenden KSZE-Treffens in Madrid vor, eine Konferenz über militärische Entspannung in Europa einzuberufen. Nach dem außenpolitischen Scherbenhaufen, den die Carter-Regierung in den Beziehungen zur UdSSR und auch innerhalb der KSZE hinterlassen hatte, war die sowjetische Führung Ende 1980 bereit, mit dem neu gewählten Präsidenten Ronald Reagan einen Neubeginn zu wagen. Einer der strategischen Vordenker und Planer der Reagan-Administration, Max Kampelmann war zum Leiter der US-Delegation auf dem Madrider Treffen ernannt worden. Die sowjetischen Hoffnungen auf eine Art Neubeginn in den Beziehungen zu den USA hatten direkte Folgen für das Madrider KSZE-Treffen. In buchstäblich allerletzter Minute erhielten die Diplomaten von Warschauer Vertrag und NATO das „Go“ ihrer Regierungen für diese am Ende drei Jahre dauernden Verhandlungen.

Es war dann die polnische Delegation, die in Madrid den Vorschlag für die Einberufung einer „Konferenz für militärische Entspannung und Abrüstung in Europa“ im Namen der Warschauer Vertrags-Staaten vorlegte. Diese Konferenz zu vereinbaren, war deren erklärtes Hauptziel auf dem Madrider KSZE-Treffen. Dabei ging es ihnen keinesfalls nur um eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen, sondern in allererster Linie um substantielle, politische und vertraglich bindende Vereinbarungen zur Verringerung der Kriegsgefahr und der Verbesserung der Sicherheit aller Teilnehmerstaaten. Der vom Warschauer Vertrag eingebrachte Vorschlag war politisch inhaltsreich und geeignet, tatsächlich die Sicherheit in Europa zu festigen. Er stellte von Anfang an die Festigung der politischen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts der Sicherheitsinteressen der KSZE-Staaten in den Mittelpunkt. Anders gesagt war er keinesfalls auf numerische Waffenbegrenzungen fokussiert, ohne dieses Element völlig auszuschließen. Die Verhinderung eines Krieges und die Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wurden immer und vor allem als politische Aufgabe betrachtet. Dass dieser sehr komplexe Vorschlag für die Warschauer Vertragsstaaten innerhalb der KSZE-Strukturen seinen politischen Preis haben würde, war von Anfang an allen Seiten klar.

Frankreich präsentierte seitens der NATO-Staaten vor der Madrider KSZE-Konferenz die Idee einer „Konferenz über Abrüstung“. Folgerichtig brachte seine Delegation einen entsprechenden Vorschlag im Namen der NATO in die Verhandlungen von Madrid ein. Der Name der Konferenz im französischen Vorschlag war jedoch von Anfang an irreführend; er segelte sozusagen unter falscher Flagge. Der Vorschlag der NATO grenzte das Thema Abrüstung lediglich auf einen Satz sogenannter vertrauensbildender Maßnahmen ein. Zu mehr waren die NATO-Staaten nicht bereit. Eine größere Pervertierung des Begriffs „Abrüstung“ war nur schwer vorstellbar. Die NATO hatte das Ei, das sie in den Korb 1 der Madrider Verhandlungen gelegt hatte, vorher vorsorglich ausgeblasen und zu einem „Windei“ gemacht. Sollte es jemals interne Ideen unter einigen NATO-Mitgliedern gegeben haben, der sogenannten Abrüstungskonferenz mehr Inhalt einzuhauchen, wurde dies spätestens durch die US-Delegation und deren Leiter Max Kampelmann beendet. Schließlich gehörte Herr Kampelmann zu den Schöpfern der außenpolitischen Strategie der Reagan-Administration in der Endphase des 1. Kalten Krieges.

Die Tür für die späteren Vereinbarungen im Schlussdokument des Madrider KSZE-Treffens war jedoch geöffnet, weil die Sowjetunion und ihre Verbündeten auch minimalste Lösungen für Fortschritte der militärischen Entspannung in Europa nutzen wollten. Am Ende des Madrider Treffens 1983 beschieden sich alle Seiten, oder besser die Warschauer Vertrags-Staaten mit dem Beginn von Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen in Stockholm (VSBM) und der vagen Perspektive, in der Zukunft auch Teile der konventionellen Bewaffnung in gesamteuropäische Rüstungskontrollvereinbarungen einzuschließen. Dieser inhaltlich beschränkte Ansatz entsprach im Kern dem von Anfang an durch Frankreich vorgetragenen Vorschlag der NATO.

Die in Stockholm auszuarbeitenden VSBM waren zudem auf große Aktivitäten der Landstreitkräfte in Europa beschränkt. Den von den Warschauer Vertragsstaaten geforderten Einschluss von selbständigen Übungen auch der Luft- und Seestreitkräfte verweigerte die NATO während des Madrider KSZE-Treffens bis zum Schluss erfolgreich. Der territoriale Geltungsbereich künftiger VSBM wurde auf ein „Europa“ beschränkt, dessen Grenzen, grob gesagt, zwischen den Azoren und dem Ural und den darüber befindlichen Luftraum abgesteckt wurden (Anhang I des Stockholmer Dokuments). Die Territorien der USA und Kanadas, überseeische Gebiete europäischer Staaten und – im Gegenzug - der asiatische Teil der Sowjetunion blieben außen vor.

Die Vereinbarung des inhaltlich begrenzten und in dieser Hinsicht nicht den ursprünglichen Zielen des Warschauer Vertrages entsprechenden Mandates für die Stockholmer Verhandlungen wurde jedenfalls 1983 auch deshalb als außenpolitischer Erfolg der Warschauer Vertragsstaaten bewertet, um die in anderen Bereichen, insbesondere dem sogenannten Korb 3 der KSZE, gemachten substantiellen Zugeständnisse der Warschauer Vertragsstaaten zu rechtfertigen.

Nur der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass es den USA in Madrid erneut gelang, den sogenannten Korb 2, der die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa voranbringen sollte, vollkommen zu marginalisieren.

Aus Sicht der Warschauer Vertragsstaaten wurde das eher beschränkte Ergebnis des Madrider Treffens hinsichtlich der militärischen Entspannung als Erfolg bewertet, hatten sie doch ein neues Verhandlungsinstrument initiiert, von dem die politischen Führungen hofften, damit die sicherheitspolitischen Spannungen in Europa und im euro-atlantischen Raum beherrschbarer machen zu können. Zumindest wollten die politischen Entscheidungsträger in Moskau und den anderen Hauptstädten des Warschauer Vertrages, dies unbedingt so sehen.

Die Vereinbarung einer gesamteuropäischen Konferenz zur Abrüstung (was zwar ein hehres Ziel blieb, aber keinesfalls dem Inhalt der Madrider Vereinbarung entsprach) war nun mal das erklärte Hauptziel des Warschauer Vertrages für das Madrider KSZE-Treffen gewesen. Dieses weitgesteckte Ziel nicht erreicht zu haben, war seinerzeit schlicht nicht publizierbar. In den damaligen gesellschaftlichen Strukturen wäre das einem Angriff auf die Parteiführungen dieser Staaten gleichgekommen.

Dennoch besteht ein innerer Zusammenhang zwischen dem beschränkten Mandat der Stockholmer KSZE-Konferenz zu Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) und der schließlich doch am Ende der 1980er Jahre durchgeführten Europäischen Abrüstungskonferenz (KSE). Die Vereinbarungen der KSE sollten Teile der konventionellen Rüstungen der Landstreitkräfte jener KSZE-Staaten, die der NATO und dem Warschauer Vertrag angehörten, nach Umfang und Stationierungsregion begrenzen. Es passiert allerdings nicht so oft in der Geschichte, dass zum Abschluss der KSE-Verhandlungen ein Vertrag zwischen Mitgliedern von Militärallianzen unterzeichnet wird, von denen eine dieser Allianzen gar nicht mehr existiert. Da der KSE-Vertrag notgedrungen von Einzelstaaten unterzeichnet wurde, hat sozusagen der Warschauer Vertrag noch aus dem Grab heraus mit toter Hand seine Unterschrift geleistet. Makabrer geht es kaum. Dieser Teil europäischer Rüstungskontrolle hatte in Madrid mies begonnen und war in Wien elend gescheitert. Nach dem Sieg der USA und der NATO im 1. Kalten Krieg war das aber auch schon mehr oder weniger egal. Später zeigte sich zunehmend, wie sinnentleert und ungleichberechtigt die Paragraphen des KSE-Vertrages tatsächlich sind. Sie taugen heutzutage nur noch zu immer wieder mal gerittenen Propagandaattacken gegen Russland. In gewisser Weise haben die sowjetischen außenpolitischen Planer und Verhandler mit diesem Vertrag bis heute ihren russischen Nachfolgern ein „diplomatisches Ei“ gelegt, das vor sich hin stinkt.

Die größte und schlagkräftigste Konzentration von Landstreitkräften in Europa stand sich im 1. Kalten Krieg entlang der Grenzlinie zwischen NATO und Warschauer Vertrag von Flensburg bis Passau gegenüber. Auf beiden Seiten dieser Linie fanden während des Kalten Krieges jährlich wiederkehrend Großmanöver beider Koalitionen statt. Dabei wurden zehntausende Soldaten und modernste Militärtechnik eingesetzt. Die NATO übte regelmäßig unter dem Namen „Reforger“ mit erheblichem Aufwand gewaltige Truppenverlegungen aus den USA nach Westeuropa zu den dort ständig dislozierten riesigen Lagern mit schwerer Militärtechnik und Ausrüstung. Dementsprechend fanden die größten NATO-Heeres-Manöver regelmäßig zwischen Flensburg und Passau statt. Die alte BRD war sozusagen der Schießplatz der westlichen Supermacht.

Die Manöver der Warschauer Vertragsstaaten an der Konfrontationslinie zur NATO waren auch nicht ohne. Insbesondere die operativ-strategischen Übungen in der westlichen strategischen Richtung zur Abwehr eines luft-kosmischen Überfalls der NATO, bei denen der Anteil der Landstreitkräfte relativ begrenzt war, gehörten weltweit zu den größten ihrer Art. Die größten Übungen der Landstreitkräfte des Warschauer Vertrages außerhalb der UdSSR wurden vor allem auf dem Territorium der DDR durchgeführt.

Dementsprechend war von Anfang an klar, dass insbesondere die Manöver auf den Staatsgebieten der DDR, der CSSR und der BRD im Mittelpunkt der in Stockholm zu vereinbarenden VSBM stehen würden. Mit den 3 Panzer- und 2 allgemeinen Armeen der GSSD und dem V. und VII. Korps der 7. US-Armee und der britischen Rheinarmee einschließlich der ihnen zugeordneten Luftarmeen befanden sich in diesem Raum auch die modernsten und schlagkräftigsten operativen Gruppierungen beider Führungsmächte von Warschauer Vertrag und NATO. Entlang der mitteleuropäischen Konfrontationsline standen sich im 1. Kalten Krieg bereits in Friedenszeiten auf jeder Seite über 1 Million Soldaten gegenüber.

In der DDR-Delegation zur Stockholmer Konferenz arbeiteten von 1984-1986 Diplomaten und Offiziere unter Federführung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten erfolgreich bei der Vereinbarung eines Satzes „Vertrauens- und Sicherheitsbildender Maßnahmen (VSBM)“ für die Mitgliedsstaaten der KSZE zusammen. Aus der Realisierung dieser Vereinbarungen wollte sich das Außenministerium ursprünglich weitgehend heraushalten. Die Arbeit der Diplomaten war getan, nun sollten die Militärs wie von der Staatsführung beschlossen, die vor allem sie betreffenden Vereinbarungen umsetzen. Zudem war allen Beteiligten bewusst, dass für die Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen ein erheblicher personeller, materieller und natürlich auch finanzieller Aufwand und entsprechende Strukturen notwendig waren. Auch die militärische Fachspezifik führte „notwendiger“ Weise zum Schluss, dass die Realisierung der Stockholmer Vereinbarungen bei der NVA angesiedelt werden musste.

Dennoch - es kam, wie es (fast) zu erwarten war. Der Minister für Nationale Verteidigung, der auch Mitglied des Politbüros des ZK der SED war, bat seinen Kollegen im Außenministerium, Oskar Fischer, kurz vor Beginn der ersten KSZE-Manöverbeobachtung, dass man das, was in gemeinsamer Arbeit in Stockholm ausgehandelt hatte, nun auch gemeinsam umsetzen sollte. Offen gesagt war die Führung des Verteidigungsministeriums der Meinung, dass die Diplomaten des Außenministeriums, die Suppe, die sie den Militärs eingebrockt hatten, nun auch mit auslöffeln sollten.

Der zuständige Leiter der Hauptabteilung Grundsatzfragen und Planung, Botschafter Ernst Krabatsch, beauftragte seinen Mitarbeiter Lutz Vogt die Zusammenarbeit mit dem MfNV zur Realisierung der Stockholmer VSBM-Vereinbarungen in der DDR umzusetzen. Vogt hatte in den DDR-Delegationen zum Madrider KSZE-Treffen und den Stockholmer Verhandlungen gearbeitet und unter anderem als Referent für NATO und Streitkräfteanalysen die Sicherheitspolitik der künftigen Manöverbeobachter verfolgt.

So gab es von Anfang an neben dem Ständigen Begleiter der NVA für die Manöverbeobachter auch einen Ständigen Begleiter des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten. Die Verantwortung für die Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen zu VSBM wurde sozusagen auf breitere Schultern verteilt. Aus dieser „Klarstellung“ zwischen den beteiligten Ministern wurde nachfolgend eine sehr erfolgreiche, intensive und beidseitig fruchtbare Zusammenarbeit der zuständigen Vertreter beider Ministerien.

Der Außenminister der DDR, Oskar Fischer hat übrigens zu keiner Zeit die Ausarbeitung irgendeiner rüstungskontrollpolitischen Maßnahme in seinem Haus in Auftrag gegeben, die nicht im Detail mit den zuständigen Mitarbeitern des MfNV und der NVA abgestimmt wurde. Die Stockholmer VSBM-Vereinbarungen stellten diesen bewährten Arbeitsgrundsatz zusätzlich auf eine solide Grundlage vielfältiger Kontakte auf der sogenannten Arbeitsebene.

Zu erheblichen Verwerfungen führten seinerzeit andere, mit keinem der betroffenen Ministerien abgestimmte und willkürliche „Abrüstungs-Initiativen“ aus bestimmten, vor allem mit der Wirtschaft befassten Teilen des Apparates des ZK der SED (siehe auch: Generaloberst Horst Stechbarth, „Soldat im Osten“, S. 213). Ein eklatantes Beispiel hierfür war die kurzfristige Auflösung von 6 Panzerregimentern und eines Jagdfliegerregiments, die die Lebensplanung tausender Berufssoldaten und Offiziere und deren Familien faktisch über Nacht rücksichtslos zunichtemachte. Außer einige Propagandaschlagzeilen kam bei dieser Aktion aus dem ZK der SED nichts Gutes heraus. Die Betroffenen aller Ränge und Dienststellungen der NVA und auch die Rüstungskontrollfachleute im MfAA erfuhren davon aus Presse, Rundfunk und Fernsehen. Militärpolitik nach Kassenlage wird so etwas heute üblicherweise genannt.

Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen durch die DDR

Mit dem Stockholmer Dokument wurde am 19. September 1986 erstmals ein Abkommen zwischen den KSZE-Staaten unterzeichnet, welches vergleichsweise umfassend den geregelten und unmittelbaren Zugang von Beobachtern zu einigen militärischen Aktivitäten der Landstreitkräfte aller KSZE-Mitglieder ab einem bestimmten Umfang dieser Aktivitäten auf dem europäischen Festland ermöglichte. Dies war in der Tat neu und wurde angesichts der Konfrontation im Kalten Krieg häufig als spektakulär empfunden.

Erklärtes Ziel der Vertragspartner der Stockholmer Vereinbarungen war, Fortschritte bei der Festigung des Vertrauens und der Sicherheit der beteiligten Staaten sowie in der Folge auch bei der Rüstungskontrolle konventioneller Waffen zu erzielen.

Vereinbart waren folgende Schwerpunkte:

1. Enthaltung der Androhung oder der Anwendung von Gewalt, so, wie in den zehn Prinzipien der KSZE-Schlussakte von Helsinki festgelegt (Prinzip II der KSZE-Schlussakte);
2. Erarbeitung und Austausch zwischen den Teilnehmerstaaten von Jahresübersichten definierter militärischer Aktivitäten der Landstreitkräfte auf ihren jeweiligen Staatsgebieten sowie gewisse beschränkende Bestimmungen, ohne Einbeziehung der selbständigen Aktivitäten der Luft- und Seestreitkräfte (Pkt. 30 und 55-58 des Stockholmer Dokumentes);
3. Vorherige Notifizierung bestimmter militärischer Aktivitäten - 42 Tage Ankündigungsfrist für militärische Aktivitäten, die mehr als 13 000 Mann oder 300 Panzer umfassten (Punkt 29 des Stockholmer Dokuments);
4. Einladung von Beobachtern für militärische Aktivitäten, die mehr als 17 000 Mann umfassten (Punkt 38.4 des Stockholmer Dokuments);
5. Verifikation der Einhaltung des Dokumentes durch bis zu drei Inspektionen auf den Territorien der Teilnehmerstaaten (Punkt 66; 67 des Stockholmer Dokuments)
6. Festlegung der Anwendungszone für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) unter Beachtung der Erklärungen des Vorsitzenden der Konferenz zum Dokument in seinen Anhängen (Anhang I des Stockholmer Dokuments).

Verantwortlich für die Einhaltung des Stockholmer Dokumentes war immer der Staat, auf dessen Territorium militärische Aktivitäten geplant und durchgeführt wurden (Territorialprinzip laut Punkt 30 des Stockholmer Dokuments).

In der DDR begannen die aktiven Vorbereitungen auf die Realisierung der Vereinbarungen der Stockholmer Konferenz über „Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa“ noch vor deren formalem Abschluss. Kurz nach der Unterzeichnung des Stockholmer Dokumentes fasste die Regierung der DDR am 30. September 1986 einen Beschluss, der Aufgaben und Schlussfolgerungen benannte, die sich daraus für die NVA und ihre Zusammenarbeit mit der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), ergaben. Dazu wurde im Hauptstab des Ministeriums für Nationale Verteidigung (MfNV) der DDR ein Strukturelement gebildet, das dem Stellvertreter des Chefs des Hauptstabes für operative Fragen unterstellt wurde und als dessen Stellvertreterbereich für Internationale Arbeit (im weiteren StIA) wirkte. Als Leiter wurde Oberst Peter Herrich durch den Minister für Nationale Verteidigung ernannt. Oberst Herrich verfügte durch seine früheren Dienststellungen im operativen Truppen- und Stabsdienst und sein Studium an der Generalstabsakademie in Moskau über umfangreiche Qualifikationen für die anstehenden komplexen Aufgaben.

Dienstantritt für den neuen Bereich STIA war am 01. Dezember 1986. Die personelle Auffüllung des Bereiches, Schaffung entsprechender Arbeitsbedingungen und Herstellung der Arbeitsbereitschaft war am 15. Dezember 1986 mit dem Austausch der Jahresübersichten militärischer Aktivitäten für 1987 durch die Teilnehmerstaaten des Stockholmer Dokumentes abgeschlossen.

Termingerecht wurde der dem StIA zugeordnete personelle Bestand von neun Mann erreicht (Arbeitsgruppe Manöverbeobachtung, Arbeitsgruppe Inspektion) und 1987 mit drei weiteren Offizieren (Arbeitsgruppe INF – Vertrag) und einem Unteroffizier ergänzt. Alle Offiziere hatten einen akademischen Abschluss und ihren Dienst auf unterschiedlichen, teilweise sehr hohen operativen Führungsebenen in den Teilstreitkräften der NVA bzw. im MfNV versehen.

Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR war die Hauptabteilung für Grundsatzfragen und Planung (HAGP) für die Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen zuständig. Diese Hauptabteilung war von Anfang an unter anderem verantwortlich für alles, was mit dem KSZE-Prozess und seinen Vereinbarungen und mit einem Großteil der Rüstungskontrollverhandlungen bis 1990 zu tun hatte. Ihre leitenden Mitarbeiter hatten schließlich die KSZE-Schlussakte von Helsinki und deren Folgedokumente von Beginn an ausgehandelt. Sie war auch bei den Stockholmer Verhandlungen federführend. In der DDR-Delegation in Stockholm arbeiteten Mitarbeiter der Sektoren KSZE und Abrüstung und Vertreter des Ministeriums für Nationale Verteidigung zusammen.

Für eine effektive Arbeit zur Realisierung der Stockholmer Vereinbarungen war eine umfassende und klar bestimmte Zusammenarbeit des MfNV/StIA mit folgenden Bereichen und Institutionen der DDR erforderlich:

- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA);
- Ministerium des Inneren (MdI);
- Ministerium für Handel und Versorgung (MfHV), Bereich Vereinigung Interhotel;
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Bereich Personenschutz;
- Räte der Bezirke und Bezirksleitungen der SED;
- Generalstab der Streitkräfte der UdSSR in Moskau und
- Stab der GSSD in Wünsdorf.

Innerhalb der NVA wurde das Zusammenwirken organisiert:

- im Ministerium für Nationale Verteidigung besonders mit den Bereichen des Hauptstabes (Nachrichten), den Rückwärtigen und Technischen Diensten sowie dem Bereich Finanzen;
- mit den Kommandos der Land – und Luftstreitkräfte/ Luftverteidigung sowie
- mit den Wehrbezirkskommandos der NVA.

Die Angehörigen der NVA standen vor einer völlig neuen Art internationaler Zusammenarbeit, da die bisherige sich ja vor allen Dingen im Rahmen des Warschauer Vertrages abspielte. Dass die politisch geforderte Öffnung gegenüber westlichen Vertretern von NATO-Armeen anfangs geradezu suspekt erschien, war nur normal. In späteren Gesprächen mit Offizieren von „westlich der Elbe“ wurde schnell klar, dass es denen keineswegs anders ging. Folglich bestand die tägliche Arbeit zur Umsetzung der Stockholmer Vereinbarungen nicht nur in der Erfüllung laufender Aufgaben, sondern vor allem im Sammeln neuer Erfahrungen. Es war ein ständiger und auch sehr schneller Lernprozess für alle Beteiligten. Zeit für langes Abwägen gab es nun mal nicht.

Die durch die Regierung der DDR eingeladenen Manöverbeobachter (bis zwei Mann je Staat) bzw. die sich „selbst einladenden“ Inspektoren (bis vier Mann je Staat) kamen in der Praxis aus bis zu 22 Teilnehmerstaaten der KSZE und waren Militärs oder/und Diplomaten. Der die Manöverbeobachtungen und Inspektionen sicherstellende Staat hatte die Verantwortung für die Sicherheit, den diplomatischen Schutz, die Unterbringung und allgemeine Versorgung, die medizinische Betreuung sowie den Transport der Manöverbeobachter. Die Unterbringung der Manöverbeobachter in der DDR erfolgte stets in Interhotels, die möglichst zentral innerhalb des geplanten Manövergebietes lagen. Das betraf dementsprechend die Hotels in Potsdam, Magdeburg und Cottbus. Für die Hotels war das durchaus vorteilhaft – sie erhielten in der Regel umfangreiche neue Ausstattung auf die sie „normaler Weise“ hätten lange warten müssen.

Die Beobachter und Inspektoren waren über Umfang und Handlungen der Truppen bei einer militärischen Aktivität (bei Beobachtungen) bzw. im „bezeichneten Gebiet“ (bei Inspektionen) und den Ablauf der Aktivitäten nach Zeit und Raum zu informieren. Ihnen wurden entsprechende Unterlagen (Karten, Ablaufpläne und Beobachtungsprogramme) übergeben, Wünschen nach Beobachtungs- und Informationsmöglichkeiten war im Rahmen des Stockholmer Dokumentes stattzugeben und anderes mehr.

Neu und ungewohnt waren natürlich anfangs für alle Beteiligten, insbesondere für die betroffenen Truppen und deren Kommandeure, die direkten und persönlichen Kontakte mit dem militärischen „Gegenüber“. Dabei waren besonders die ersten Beobachtungen und Inspektionen auf beiden Seiten eher geprägt von Misstrauen, Unsicherheiten und der Vorstellung, auf mögliche Unehrlichkeit und bewusste Täuschungen zu treffen. Nach jahrelanger Konfrontation im Kalten Krieg war das allerdings nicht außergewöhnlich und die Vertreter des NVA-Verifikationszentrums konnten damit gut umgehen. Auch in den übenden Divisionen der NVA und den höheren Stäben und Kommandos sprach sich recht schnell rum, dass die Anwesenheit westlicher Manöverbeobachter nichts Dramatisches darstellte. Nach den ersten Manövererfahrungen mit KSZE-Beobachtern wurden auch die planenden Stäbe und übenden Truppen zunehmend selbstsicher im Umgang mit den Kollegen aus Armeen westlich der vordersten Linie des Warschauer Vertrages. Insbesondere die Aufhebung unsinniger Geheimhaltungsregeln und der Verzicht auf vorgegebene Antworten durch die Polit-Offiziere der NVA-Landstreitkräfte entspannten die Lage für die operativen Kommandeure und ihre Soldaten erheblich. Beim Chef Landstreitkräfte der NVA fanden Vorschläge des StIA zur Beendigung sinnloser Geheimhaltungsrituale und für ausreichende Spielräume seiner Kommandeure im Umgang mit Manöverbeobachtern stets offene Ohren und Zustimmung.

Den sowjetischen Truppen erging es in dieser Zeit der Manöverbeobachtungen nicht so gut wie ihren deutschen Waffenbrüdern. Etliche Stäbe und Truppenkommandeure sahen Manöverbeobachtungen wohl eher als Gelegenheiten, sich im Thema Täuschen des Gegners zu üben. Wenn man eben diesen Gegner jedoch unterschätzt, klappt es meist nicht wirklich, ihn zu täuschen.

Die Durchführung von Manöverbeobachtungen durch Vertreter der DDR im Ausland

In Erfüllung der Stockholmer Vereinbarungen tauschten alle KSZE-Unterzeichnerstaaten jeweils bis zum 15. Dezember für das folgende Kalenderjahr auf diplomatischem Wege Noten mit den Jahresübersichten über militärische Aktivitäten auf ihren Staatsgebieten aus. Ausgehend von der Festlegung, an allen Manöverbeobachtungen im Rahmen der KSZE teilzunehmen, wurden entsprechend der Jahresaufstellung die Manöverbeobachter der DDR ausgewählt. Es wurden ausschließlich Offiziere aus dem Bereich Internationale Arbeit/Militäraufklärung und den Landstreitkräften der NVA als Manöverbeobachter vorgesehen, da Aktivitäten der Luft – und Seestreitkräfte keiner Beobachtung bzw. Inspektion unterlagen.

Zu keiner Zeit waren Vertreter des DDR-Außenministeriums an Manöverbeobachtungen außerhalb der DDR beteiligt. Eine direkte Teilnahme war aus Sicht des Ministeriums nicht von Interesse. Ohnehin erhielt das MfAA die zusammengefassten Ergebnisse als Bericht.

Nach dem Vorliegen erster Erkenntnisse aus den Manöverbeobachtungen wurden ab Herbst 1987 zusätzliche gemeinsame Vorbereitungen im Rahmen des Warschauer Vertrages mit dem Ziel durchgeführt, übereinstimmende Auffassungen zur Umsetzung des Stockholmer Dokumentes zu entwickeln. Diese Gemeinsamkeiten waren nicht von Anfang an vorhanden.

Einige Vertreter aus verschiedenen Warschauer Vertragsstaaten auf der eher operativen Stabsebene waren teilweise recht übereifrig bemüht, der „anderen Seite“ ihre zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten durch willkürliche Einschränkungen zu behindern. Es war eben für alle Seiten ein Lernprozess, der für den Einen oder Anderen durchaus schmerzhaft und äußerst langwierig sein konnte.

Die Verantwortlichkeiten für die gemeinsamen und abgestimmten Vorbereitungen von Manöverbeobachtungen in NATO-Staaten waren wie folgt festgelegt: Die UdSSR für die amerikanischen Streitkräfte; die DDR für die Aktivitäten der Bundeswehr; Polen und CSSR für die Streitkräfte Frankreichs und des Vereinigten Königreiches; Bulgarien für die Armeen der Türkei und Griechenlands.

Die erste Manöverbeobachtung auf dem Territorium eines NATO – Staates fand im September 1987 in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Übung „Reforger“ statt. Dem waren schon Beobachtungen auf dem Territorium der DDR (drei) und in anderen Staaten des Warschauer Vertrages vorausgegangen, so dass der Bereich StIA bereits über Vergleichsmöglichkeiten zur Arbeit mit Manöverbeobachtungen, besonders zu deren Sicherstellung, verfügte.

Gewollt oder ungewollt hatte diese Manöverbeobachtung in der BRD einen besonderen Stellenwert, weil unter Leitung von Oberst Peter Herrich erstmals Offiziere der NVA in Uniform in der Bundesrepublik Deutschland auftraten. Die bundesdeutschen Medien hatten ihren speziellen Anteil daran, dass wie schon beim vorangegangenen, ersten Auftreten von Offizieren der Bundeswehr als Manöverbeobachter in der DDR im März 1987 diese Zusammentreffen als besondere Ereignisse hochgespielt wurden, obwohl auch die Manöverbeobachter aus den anderen Staaten des Warschauer Vertrages erstmals im Bereich der NATO auftraten.

Sicherlich war diese Beobachtung schon etwas Neues, aber mit der Rolle des Teilnehmers an einem besonderen deutschen Verhältnis fühlten sich die NVA-Offiziere nicht sehr wohl. Schon beim Empfang im Bundesministerium für Verteidigung in Bonn wurden sie besonders begrüßt, im Hotel in Osnabrück wurden sie im Gästebuch besonders hervorgehoben und auch im Umfeld war ihnen besondere Aufmerksamkeit sicher – die NVA-Offiziere waren eben auch Deutsche und es gab keine Sprachbarrieren. Wer wollte, konnte sich zu den abendlichen Essen auch an den traditionellen und gut geschnittenen Uniformen der NVA-Vertreter erfreuen; Medienvertreter achten halt auf solche Details. Schon bei der Gründung der NVA hatten die sowjetischen Berater Wert darauf gelegt, im Uniformschnitt der Volksarmee der DDR eigene, deutsche Traditionslinien zugrunde zu legen und nicht die Uniformen der Sieger im 2. Weltkrieg zu kopieren. Andere Siegermächte sahen das etwas anders und so unterschieden sich halt die beiden deutschen Armeen von Anfang an auch optisch.

Was einerseits nicht unangenehm war, konnte allerdings zu Irritationen bei Vertretern der verbündeten Armeen führen, so dass die NVA-Offiziere höflich, auch gegenüber den Medien, einer besonderen Rolle widersprachen und immer unterstrichen, dass sie im Bestande aller Manöverbeobachter ihre Aufgaben zu erfüllen hatten. Letztlich bleibt festzustellen, dass bei dieser und allen weiteren Manöverbeobachtungen ein korrektes, professionelles Verhältnis zum jeweiligen Gastgeberland, zum Gastgeber in Person und zu allen anderen Manöverbeobachtern dominierte. Mit mancher Spezifik im Verhältnis von NVA und Bundeswehr mussten die beteiligten Offiziere lernen, zu leben. Schließlich wurde es ja auch von den Vertretern kleinerer Staaten stets aufmerksam beäugt, wenn die Vertreter der USA und der UdSSR für den Geschmack der „Kleinen“ zu oft miteinander sprachen.

Die Sicherstellung von Manöverbeobachtungen auf dem Territorium der DDR

Manöver der Warschauer-Vertrags-Armeen mit Beteiligung von KSZE-Manöverbeobachtern fanden in der DDR zwischen 1987 und 1989 statt. Der jährliche Manöverplan für KSZE-Beobachter wurde dem MfAA übergeben. Durch das Außenministerium erfolgte die Notifizierung aller militärischen Aktivitäten von Warschauer Vertrags Armeen auf dem Territorium der DDR an die anderen KSZE-Staaten.

Die erste dieser Übungen unter Leitung des damaligen Oberkommandierenden der GSSD, Armeegeneral Belikow, fand vom 25. bis 28. März 1987 im Mittelabschnitt der DDR statt. Das letzte derartige Manöver mit Einheiten der GSSD und der NVA wurde vom 16. bis 20. Mai 1989 im Raum zwischen Magdeburg, Neustrelitz und Brandenburg durchgeführt. Die für den Frühsommer 1990 angekündigte Übung der Schweriner 8. MSD wurde von der DDR-Regierung abgesetzt, die KSZE-Staaten entsprechend informiert. Nicht informiert wurden jedoch in dieser „Zeit der Wirren“ der zuständige Militärbezirk 5 in Neubrandenburg und die hauptsächlich betroffene 8. Mot.Schützen-Division. Die zuständigen Stäbe planten die Übung so lange, bis sie durch Zufall erfuhren, dass es nur noch eine sinnentleerte Fingerübung war.

Bei den Manövern mit KSZE-Beobachtern auf dem Territorium der DDR war eine langfristige Planung und Vorbereitung die Grundlage der Arbeit aller Beteiligten. Entsprechend der Jahresübersicht militärischer Aktivitäten auf dem Territorium der DDR, die dementsprechend auch Aktivitäten der in der DDR stationierten GSSD oder weiterer verbündeter Armeen wie z.B. der polnischen Volksarmee einschloss, wurde die Einladung von Manöverbeobachtern der Unterzeichnerstaaten der Stockholmer Vereinbarung für die Regierung der DDR vorbereitet. Der Stab der Landstreitkräfte der NVA in Potsdam erarbeitete die Jahresübersicht der meldepflichtigen NVA-Manöver gemeinsam mit dem zuständigen Vertreter des DDR-Außenministeriums. Die Abstimmung der zu beobachtenden Manöver der GSSD erfolgte mit deren Stab in Wünsdorf. Frühzeitig wurden die Orte der Unterbringung der Manöverbeobachter. In Zusammenarbeit mit dem Innenministerium wurde der Transport der Manöverbeobachter organisiert.

Die Gesamtverantwortung für diese Organisation oblag dem Minister für Nationale Verteidigung der DDR und die konkrete Umsetzung der Aufgaben dem Bereich Internationale Arbeit.

Der Ablauf der Beobachtung selbst wurde dann am Unterbringungsort (Hotel) der Manöverbeobachter von einer Gruppe geführt, die im folgenden Bestand arbeitete: ein Stellvertreter des Chefs des Hauptstabes als Vertreter und Beauftragter der Regierung der DDR („Ständiger Begleiter“), der Stellvertreter für Internationale Arbeit und die Arbeitsgruppe Manöverbeobachtung; der Vertreter des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten; Offiziere der Bereiche Rückwärtige Dienste, Nachrichten und Finanzen; Militärdolmetscher aus dem Hauptstab; Vertreter der Ministerien des Inneren und für Handel und Versorgung sowie hochrangige Vertreter des Stabes der GSSD und der jeweils übenden Armee der GSSD, wenn militärische Aktivitäten der Gruppe unter Beobachtung standen.

Die Begrüßung und Einweisung der Beobachter in den Manöververlauf erfolgten immer zu Beginn des Programms. Dabei wurden auch die festgelegten Dokumente übergeben, Fragen beantwortet sowie Bitten der Beobachter geprüft und bei Möglichkeit realisiert.

Ausgehend von der unterschiedlichen Praxis bei der Durchführung militärischer Aktivitäten in den Staaten der NATO und des Warschauer Vertrages gab es vor allen Dingen Fragen zu den Räumen der Übung (in der DDR die Truppenübungsplätze) und zu Handlungen außerhalb dieser Plätze; den Bezeichnungen/Nummerierungen und die ständige Dislozierung/Kasernen der teilnehmenden Truppen; zu notwendiger oder übertriebener Geheimhaltung; der Realitätsnähe der militärischen Handlungen u. a. mehr.

Begrüßung und erste Einweisung der Manöverbeobachter in die Gesamtidee des Manövers durch Generalleutnant Leistner im Interhotel Magdeburg

(Quelle: Privatarchiv L.Vogt)

Bei den Bitten der Manöverbeobachter standen u. a. im Mittelpunkt die Gewährleistung von Gesprächsmöglichkeiten mit Übungsteilnehmern, die Besichtigung von Ausrüstung und Technik, zusätzliche Beobachtungsmöglichkeiten bei Verladungen/Verlegungen von Truppen, Interpretation einzelner Elemente der Stockholmer Vereinbarungen und Möglichkeiten zum Überflug über das Manövergebiet.

Es gab keinen Fall, dass Fragen nicht beantwortet oder Bitten abgeschlagen wurden, wenn ihre Erfüllung den Rahmen des Stockholmer Dokumentes nicht überschritt.

Die NVA bot den KSZE-Beobachtern wiederholt die Möglichkeit, die teilweise sehr weiträumigen Manövergebiete mit Hubschraubern des Transporthubschraubergeschwaders-34 aus Brandenburg-Briest zu überfliegen. Anhand der unterschiedlichen Fortschritte der Manövertruppen beim Ausbau ihrer Handlungsräume auf den verschiedenen Truppenübungsplätzen war aus der Luft gut zu erkennen, in welcher Reihenfolge sich die Manöverhandlungen am Boden entwickeln würden. Bei diesen Flügen wurde den Beobachtern auch die in der DDR übliche Verlegung von Manövertruppen über ein dichtes Netz sogenannter Panzermarschstraßen verdeutlicht. Durch die Nutzung dieses militärischen Wegenetzes wurden in erheblichem Umfang Manöverschäden an Straßen und auf landwirtschaftlichen Feldern vermieden. Diese Hubschrauberflüge bestätigten eindrucksvoll die vorherigen Erklärungen der NVA-Offiziere zum geplanten Manöververlauf und trugen wesentlich zur Vertrauensbildung bei.

Gespräch von Manöverbeobachtern mit einem Panzerzugführer

(Quelle: Privatarchiv L.Vogt)

Für bestimmte praktische Verfahren zur Realisierung der Stockholmer Vereinbarungen wurden auf allen Seiten erfolgreiche und nützliche Verfahren anderer KSZE-Staaten übernommen. Während einer der ersten Manöverbeobachtungen tauschten der Leiter der Bundeswehrbeobachter und Referatsleiter im Führungsstab (FüS III) und der Vertreter des DDR-Außenministeriums Erfahrungen mit den Notifizierungen der jährlichen Manöverpläne aus. Es hatte den Anschein, dass es einigen Offiziellen auf Seiten der USA und Großbritanniens etwas schwerfiel, die unter das Stockholmer Abkommen fallenden Aktivitäten ihrer Truppen in der BRD an das BMVg zu melden. Das auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland geltende Besatzungsstatut machte es wohl den Vertretern die westlichen Siegermächte schwer, sich neuen Realitäten anzupassen – auch, wenn diese nur minimal waren. Auch nach Unterzeichnung des Stockholmer Dokumentes meldeten alle NATO-Staaten, die Truppen in der BRD stationiert hatten, die notifizierungs- oder beobachtungspflichtigen Aktivitäten dieser Einheiten jeweils gesondert – Staat für Staat.

[...]

Final del extracto de 198 páginas

Detalles

Título
Kalte Kriege und Rüstungskontrolle
Autor
Año
2018
Páginas
198
No. de catálogo
V437645
ISBN (Ebook)
9783668784444
ISBN (Libro)
9783668784451
Idioma
Alemán
Palabras clave
Konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle, START-Verträge, INF-Vertrag, KSZE, VSBM, Stockholmer Vereinbarungen, Madrider Treffen, NPT, Kernwaffen, strategische Waffen Russlands der USA und Chinas, Cyberkrieg, Clausewitz, 2+4-Vertrag, Warschauer Vertrag, Untergang der UdSSR, Promt Global Strike, Weltraumwaffen, neuartige Waffen, Elektromagnetische Waffen, Manöverbeobachtungen, NVA, GSSD, taktische Kernwaffen
Citar trabajo
Lutz Vogt (Autor), 2018, Kalte Kriege und Rüstungskontrolle, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437645

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