Das bedingungslose Grundeinkommen aus philosophischer Perspektive


Hausarbeit, 2016

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Gerechtigkeit?

3 Begriffsbestimmung des Bedingungslosen Grundeinkommens
3.1 „Ein Einkommen,“
3.2 „ das von einem politischen Gemeinwesen“
3.3 „ an alle seine Mitglieder individuell“
3.4 „ ohne Bedürftigkeitsprüfung“
3.5 „ und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird.“

4 Ist das bedingungslose Grundeinkommen gerecht?
4.1 Wegweiser
4.2 Gerechtigkeitsaspekt
4.2.1 Grundbedürfnisse abdecken
4.2.2 Überschüssige Staatseinnahmen
4.2.3 Das Grundrecht des freien Jagens, Fischens, Sammelns & Weidens
4.2.4 Das BGE als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit
4.2.5 Leistungsgerechtigkeit
4.2.6 Ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen
4.3 „Gerechtigkeit als reale Freiheit für alle“

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis
6.1 Internetquellen
6.2 Bildquellen

1 Einleitung

Jeder hat schon vom Gedanken eines Grundeinkommens gehört, welches allen Bürgen zu gleichen Teilen zustehen soll und an keinerlei Bedingungen geknüpft, sowie mit anderen Einkommen kumulierbar ist. Diese Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen wurde bereits im 18. Jahrhundert formuliert und ohne großem Aufsehen 1981 in Alaska zur Realität. Dabei gilt das bedingungslose Grundeinkommen für viele als Heilmittel gegen die Armut und die Arbeitslosigkeit, andere hingegen befürchten einen Zuwachs am Schmarotzertum der Menschen. Dabei wird das bedingungslose Grundeinkommen sogar als Gefahr für die Arbeitsmoral gesehen und gilt für Gegner als nicht wirtschaftlich umsetzbar und als ethisch fragwürdig. Genau um diese ethische Fragwürdigkeit windet sich diese Hausarbeit. Natürlich spielen dabei auch alle anderen Faktoren eine Rolle, da diese nicht immer von einander trennbar sind. Die Kernfrage dieser Arbeit ist als die Frage, ob das bedingungslose Grundeinkommen gerecht wäre. Dabei wird gezeigt, dass diese Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann und folglich auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Ich habe bewusst den politischen Diskurs um das bedingungslose Grundeinkommen versucht auszuklammern und mich vorwiegend mit einer philosophischen Brille an das Thema gewagt.

2 Was ist Gerechtigkeit?

Der Begriff der „Gerechtigkeit“ ist ein sehr komplexer, der eine Vielzahl von Philosophen beschäftigt hat und noch heute beschäftigt. So verwundert es nicht, dass man zur Beantwortung dieser Frage mehrere, teils sehr verschiedene Positionen, Meinungen, Ansätze und Perspektiven findet.

So hatte bspw. Platon in seinem Entwurf einer Polis die Herstellung und die Sicherung der Gerechtigkeit zum Ziel. Diese bezog sich jedoch nicht auf das Individuum, sondern auf die Polis als Ganzes. Platons Polis sei dann gerecht, wenn sie „den Bürgern ermöglicht, das zu tun, was ihren Fähigkeiten entspricht.“1 Aristoteles hingegen bezieht die Gerechtigkeit in seiner Nikomachischen Ethik auf den Verdienst der Bürger, statt auf deren Nutzung ihrer Fähigkeiten. Hierbei handelt es sich also um eine Verteilungsgerechtigkeit.

Gegenwärtig bezieht sich die Gerechtigkeit auf den Menschen an sich. „Im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit hat der Mensch als solcher Anrecht auf bestimmte Güter - völlig unabhängig von seinem persönlichen Tun und Lassen, allein nur deshalb, weil er Mensch ist.“2 Im Jahre 1971 veröffentlichte der US-amerikanische Philosoph John Rawls sein Werk „A Theory of Justice“ (Eine Theorie der Gerechtigkeit). Diese Theorie beruht auf einer Annahme einer hypothetischen Unkenntnis über die eigenen zukünftigen gesellschaftlichen Positionen. Unter dieser Annahme für alle, soll das Gesellschaftssystem optimal und fair entwickelt werden.3

Allgemein kann man festhalten, dass die Gerechtigkeit einen zentralen Grundsatz des menschlichen Zusammenlebens darstellt. Sie ist ein Leitbild des sozialen, politischen, juristischen und religiösen Lebens für eine Gesellschaft.

3 Begriffsbestimmung des Bedingungslosen Grundeinkommens

„Unter »allgemeinem Grundeinkommen« verstehen wir […] ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung individuell ausgezahlt wird.“4 Allgemein gesprochen verweist der Begriff des „Grundeinkommens“ (engl. basic income) auf eine Basisleistung hin, welche jedem zustehen. Darüber hinaus wird auch erkennbar, wenn es sich um eine Basisleistung handelt, dass diese erweiterbar ist, eben durch weitere Einkünfte. Das Grundeinkommen deckt also nur einen gewissen (noch nicht definierten) Grundbedarf - eine Basis - ab, auf welche dann aufgebaut werden kann, bzw. muss, je nachdem, welche Vorstellungen und Wünsche jeder Einzelne für sein Leben hat und welche

finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser benötigt werden. Ein Nachteil des deutschen Wortes „Grundeinkommen“ besteht darin, dass es für den Einzelnen auch „einen notwendigen Zusammenhang mit Grundbedürfnissen suggeriert.“5 Da die Höhe des auszuzahlenden Betrages jedoch nicht aus dem bloßen Begriff des Grundeinkommens hervor geht, ist dieser Zusammenhang vorerst zurück zu weisen und bedarf im weiteren Verlauf einer Prüfung.

In seiner Präsentation zu seiner „History of Socialist Thought (1953) prägte John Stuart Mill den englischen Begriff „basic income“, der sich international durchsetzt hat. Allerdings findet sich der Begriff „basisinkomen“ bereits 1934 bei dem Niederländer Jan Tinbergen, welcher 1969 den ersten Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt.6

Im weiteren Verlauf werde ich, orientiert an Vanderborght, Y., & van Parijs, P. (2005), die oben stehende Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens in fünf Abschnitte unterteilen und diese einzeln auf die Fragestellung untersuchen, was die jeweiligen Abschnitte über das Bedingungslose Grundeinkommen aussagen:7

3.1 „Ein Einkommen,“

Ein Einkommen beziehen wir gewöhnlicher Weise auf einen Geldtransfer zu unseren Gunsten. Zwar könnte dies auch als eine Sachleistung angesehen werden, welche dem Einzelnen zukommt, wie bspw. Lebensmittelgutscheine, jedoch würde sich diese Art eines Einkommens dann sehr stark auf die „gutgeschriebenen“ Güter und Produkte beschränken. Ein Einkommen im heutigen Sinne ist jedoch nicht hinsichtlich der Nutzungsart beschränkt, da man sich mittels Geld als Tauschmittel eine Vielzahl von Produkten und Leistungen erkaufen kann. Auch verbinden wir meist mit dem Begriff des Einkommens ein regelmäßiges Einkommen. Eine einmalige Zahlung wäre eine Bezahlung oder eine Auszahlung. Somit wird klar, dass das bedingungslose Grundeinkommen wiederholend gezahlt werden soll, wobei die Abstände der Auszahlung nicht festgelegt ist. Die Höhe des Einkommens wird nicht definiert.8

3.2 „… das von einem politischen Gemeinwesen“

Ein Einkommen also, das von einem politischen Gemeinwesen ausgezahlt wird. Dieses politische Gemeinwesen ist zunächst grob umrissen eine Gemeinschaft von Menschen, welche verwaltet wird. Dies kann eine Kommune, eine Stadt, ein Landkreis, ein Bundesland oder auch die Bundesrepublik sein. Allgemein wird hier wohl der Staat in die Pflicht genommen. Doch wie soll dieser seinen Bürgern ein Einkommen zahlen? Natürlich durch die Einnahmen des politischen Gemeinwesens, sprich durch Steuern. Dies bedeutet jedoch, dass die Bürger jenes Staates diesem einen gewissen Anteil des ihnen zur Verfügung stehenden Geldes und/oder ihrer Einnahmen abtreten müssen. Nun, dieses System ist uns allen hinreichend vertraut.

Eine genaue Angabe, wie hoch die zu zahlenden Steuern wären, lässt sich hier nicht heraus lesen. Diese ist abhängig von der Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens und den sonstigen Ausgaben des Staates. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass unser momentan existierendes Sozialsystem für große Teile neu gedacht werden muss.9

3.3 „… an alle seine Mitglieder individuell“

Hier stellt sich die Frage, wer bzw. ab wann jemand ein Mitglied einer politischen Gemeinschaft ist. Dies lässt sich unterschiedlich auffassen. Streng genommen gehören jene Menschen zu einem Staat, die dessen Staatsbürgerschaft nachweisen können. Somit hat ein Tourist in einem fremden Land natürlich keinen Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, jenen besuchten Landes. Doch gibt es auch Menschen, die dauerhaft an einem Ort leben, jedoch keine Staatsbürgerschaft für dieses Land besitzen, bspw. Flüchtlinge. Auch diese können als Mitglied einer politischen Gemeinschaft gezählt werden, wenn auch vorerst nur im weiteren Sinne. Hierfür bedarf es also eine genauere Definition durch den Gesetzgeber. Durchaus denkbar wäre es, dies über eine Mindestresidenzzeit zu regeln, oder aber über die Feststellung des Steuerwohnsitzes.

Eine Besonderheit ergibt sich natürlich bei Häftlingen. Diese verlieren in der Zeit ihrer Haft ihren Anspruch für das bedingungslose Grundeinkommen, da sie zum einen der Gesellschaft geschadet haben, indem sie gegen deren Gesetze verstoßen haben und zum anderen als Häftling dem Staat auch Geld kosten. Dies wird vom derzeitigen System übernommen, denn auch heute bekommen Häftlinge kein Hartz IV oder ähnliche Sozialleistungen, dennoch werden sie entsprechend versorgt.

Eine weitere Frage, die sich stellt, ist eine mögliche Differenzierung nach dem Lebensalter. Gilt ein Neugeborenes als Mitglied eines politischen Gemeinwesens, ist dies nur beschränkt der Fall, oder wird man erst zum vollwertigen Mitglied mit Eintritt in die Volljährigkeit? Dahinter verbirgt sich die Frage, ob Kindern das gleiche bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zusteht, wie Erwachsenen. Denkbar wäre auch ein proportionaler Anstieg des Grundeinkommens mit steigendem Lebensalter, bis zur Volljährigkeit. Dies entspräche dann der heutigen Kindergeldzahlung, die in einem solchen Falle natürlich entfällt.

Besonders wichtig ist das Wort „individuell“. Dies bedeutet, dass das BGE an jedes Individuum ausgezahlt wird, sprich an jedes Mitglied einzeln. Eine Zahlung an eine Familie als Gemeinschaft ist damit ausgeschlossen, denn jedem Einzelnen steht sein persönliches BGE zu. Somit ist dies auch unabhängig vom Familienstand. Egal, ob verheiratet, ledig, in einer Partnerschaft lebend, oder als Single, das BGE steht jedem in gleicher Höhe zu. Was die einzelnen Personen dann mit dem erhaltenen Einkommen machen, ist jedem selbst überlassen.10

3.4 „… ohne Bedürftigkeitsprüfung“

Ein wichtiger Bestandteil, wenn nicht sogar der essentiellste des BGE ist die Bedingungslosigkeit und die damit entfallende Bedürftigkeitsprüfung, wie sie im derzeitigen Sozialsystem zelebriert wird. Keine Bedürftigkeitsprüfung bedeutet, dass jeder das BGE erhält. Dabei spielt es eben keine Rolle, wie viel Geld jemand besitzt oder verdient, wie viele Kinder oder Autos man hat, oder was der Ehepartner in die Ehe mit eingebracht hat. Die heute noch gültige Aussage des Arbeitsamtes: „Sie müssen zuerst ihre Lebensversicherung kündigen und dieses Geld aufbrauchen, bevor sie Leistungen unsererseits in Anspruch nehmen können.“ wäre nicht mehr relevant. Damit einher geht die Vermutung, dass sich ohne die bürokratische Prüfung der Bedürftigkeit viel Geld, viele Steuergelder sparen lassen, die somit gleich für die Finanzierung des BGE genutzt werden können. Auch würde die Erniedrigung derer Menschen entfallen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Diese fühlen sich selbst als Versager, da sie nicht für sich selbst sorgen können und werden in aller Unnötigkeit von anderen stets daran erinnert. Menschen zweiter Klasse, die vom Geld anderer leben, gäbe es schlicht nicht mehr und niemand müsste sich dafür schämen, dass er Hartz IV bekommt, da jedem das BGE zusteht, auch einem Gesundheitsminister Spahn, der sich in seinem Unwissen für sein BGE zumindest eine Flasche Wein leisten könnte.

Da das BGE sonstiger Einkünfte gezahlt wird, ergibt sich auch, dass dieses als „erste Einkommensstufe“ angesehen wird und damit nicht versteuert werden muss. Auch ergibt sich, dass das BGE mit anderen Einkünften kumulierbar ist.11

3.5 „… und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird.“

Im heutigen System ist der Bezug von Arbeitslosengeld an die Bedingung geknüpft, dass man schnellst möglichst wieder einer Arbeit nachgeht, um dem System nicht langfristig zur Last zu fallen. Dass dies meist aus einer Vielzahl von Gründen nicht funktioniert, kann ich in diesem Rahmen nicht darlegen. Dennoch stellt die Verfügbarkeitsbereitschaft für den Arbeitsmarkt eine Bedingung, eine Gegenleistung dar. Wer keine 20 Bewerbungen im Monat schreibt, der bekommt eben eine dreimonatige Geldsperre. Von welchen finanziellen Mitteln man dann leben soll, verrät einem keiner. Und ob das Zeitungsaustragen für 400€ für eine 55 jährige Frau mit Gesundheitsbeschwerden das Richtige sei, interessiert dabei auch nicht. Wird die Gegenleistung der Arbeitsbereitschaft zu jedem Preis nicht eingehalten, so verwirkt man den Anspruch auf Sozialhilfe.

Anders beim bedingungslosen Grundeinkommen. Dieses ist an keinerlei Gegenleistung gebunden. Somit schenkt man den Menschen in einer gewissen Art Freiheit. Sie müssen

nicht jeden Job annehmen, nur um sich ein Brot kaufen zu können, oder aus Angst vor einer Geldsperre. Sie müssen auch nicht mehr den tyrannischen Chef ertragen, da eine Kündigung ebenfalls kein Geld bedeutet. Mit dem BGE wäre jeder abgesichert, selbst im Krankheitsfalle kommt man somit über die Runden.

4 Ist das bedingungslose Grundeinkommen gerecht?

4.1 Wegweiser

„Die Erde gehört der gesamten Menschheit.“ Diese Aussage traf der holländische Humanist Hugo Grotius in seinem Werk „Vom Recht des Krieges und des Friedens“ (1625).12 Thomas Paine (1737 - 1809) nahm diesen Gedanken in seinem Band „Agrarische Gerechtigkeit“ (1796) auf und konkretisierte diesen. Er sah es als ein Gerechtigkeitserfordernis, dass „jedem Mann und jeder Frau beim Eintritt ins Erwachsenenalter einen bescheidenen Pauschalbetrag und später eine kleine Rente auszuzahlen“13 ist. Dies begründet er damit, dass die Erträge der Erde Allen gehören und damit Allen zu gleichen Teilen zukommen müssen. Dieser naturrechtliche Anspruch jedoch kann aufgrund des Systems des Grundeigentums nicht gewährleistet werden. Daher muss es eine Entschädigungszahlung geben. Und da alle Bürger dieses Anrecht besitzen, ungeachtet dessen, was und wie viel sie besitzen, was sie erarbeitet oder ererbt haben, muss diese Entschädigungszahlung auch an Alle ausgezahlt werden.14

Thomas Skidmore (1790 - 1832) schlug im Jahre 1829 vor, den Wert des Grundbesitzes aller in einem Jahr Verstorbenen zusammenzunehmen und zu gleichen Teilen denen auszuzahlen, welche in demselben Jahr in das Erwachsenenalter eintreten.15 Da diese so zu verteilende Summe jedoch von Jahr zu Jahr starken Schwankungen ausgesetzt wäre, empfahlen Professor Bruce Ackerman und Anne Alstott im Jahre 1999 jedem Schüler nach Abschluss der Sekundarstufe eine in vier Raten geteilte Auszahlung von insgesamt 80.000 Dollar zukommen solle. Dies könne mittels der Erbschafts- und Vermögenssteuer finanziert werden und gebe den jungen Menschen die Freiheit in ihr Leben, auf welche Weise auch immer, zu investieren. Darin eingefasst ist eine gesicherte Rente.16

4.2 Gerechtigkeitsaspekt

Im Folgenden werden verschiedene Positionen für und gegen das BGE nach ihrem Gerechtigkeitsaspekt überprüft.

4.2.1 Grundbedürfnisse abdecken

Der englische Philosoph und Nobelpreisträger Bertrand Russell (1872 - 1970) sprach sich in seinem „Roads of Freedom“ (1918) für ein Sozialeinkommen für alle aus, mit welchem die Grundbedürfnisse des Einzelnen gedeckt werden können. Dies solle unabhängig davon sein, ob jemand arbeitet, oder nicht.

[...]


1 http://www.philosophie-woerterbuch.de/online- woerterbuch/?tx_gbwbphilosophie_main%5Bentry%5D=366&tx_gbwbphilosophie_main%5Baction%5D=show&tx_gbwbphilosop hie_main%5Bcontroller%5D=Lexicon&cHash=e8af32c4c258a79969ac1f4dca8cc2ab, letzter Stand: 21.08.2018 12:48.

2 ebd.

3 vgl. ebd.

4 Vanderborght, Y., & van Parijs, P. (2005). Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags (1. Aufl.). Frankfurt am Main: Campus Verlag. Kap. 1 (e-Book).

5 vgl. ebd. Kap. 1 (e-Book).

6 vgl. ebd. Kap. 1.3 (e-Book).

7 vgl. ebd. Kap. 2.1 (e-Book).

8 vgl. ebd. Kap. 2.2 (e-Book).

9 vgl. ebd. Kap. 2.3 (e-Book).

10 vgl. ebd. Kap. 2.4 (e-Book).

11 vgl. ebd. Kap. 2.5 (e-Book).

12 vgl. ebd. Kap. 1.2 (e-Book)

13 ebd.

14 vgl. http://piketty.pse.ens.fr/files/Paine1795.pdf, zuletzt geprüft am: 05.01.18 14:15

15 vgl. Vanderborght, Y., & van Parijs, P. (2005). Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags (1. Aufl.). Frankfurt am Main: Campus Verlag. Kap. 1.2 (e-Book).

16 vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Das bedingungslose Grundeinkommen aus philosophischer Perspektive
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Philosophische Fakultät 1)
Veranstaltung
Seminar: Freiheit und Gleichheit
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
26
Katalognummer
V438009
ISBN (eBook)
9783668782068
ISBN (Buch)
9783668782075
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedingungsloses Grundeinkommen, BGE, Freiheit, Gleichheit, Philosophie
Arbeit zitieren
Kevin Kemnitzer (Autor:in), 2016, Das bedingungslose Grundeinkommen aus philosophischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438009

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