Thomas Hobbes' Gesellschaftsvertrag in der Kritik


Dossier / Travail, 2005

18 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Gesellschafts- und Staatskonzeption des Thomas Hobbes
2.1. Philosophische Grundlagen
2.2. Hobbes’ Vorstellungen vom Gesellschaftsvertrag und vom Staat

3. Die Situation in England im 17. Jahrhundert
3.1. Politische und religiöse Kontroversen
3.2. Bedeutende Gegenpositionen zu Thomas Hobbes
3.2.1. Philosophische Gegenpositionen
3.2.2. Religiöse Gegenpositionen
3.2.3. Politische Gegenpositionen

4. Vergleich der Vertrags- und Staatskonzeptionen von Thomas Hobbes und John Locke

5. Vergleich der Vertrags- und Staatskonzeptionen von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau

6. Hobbes’ Gesellschaftsvertrag in der Kritik

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Frieden ist seit jeher ein kostbares Gut. Nur im Friedenszustand können Menschen sich ihres Lebens, ihrer Freiheit und ihres Eigentums sicher sein. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass sie zufrieden und ohne Angst vor Bedrohungen leben können und somit in der Lage sind, ihre physische und geistige Kraft sinnvoll einzusetzen, Fortschritt in Wissenschaft und Technik anzustreben, als soziale Wesen innerhalb einer Gemeinschaft andere Menschen zu unterstützen sowie innere Ruhe und Ausgeglichenheit zu finden und Vertrauen in die Zukunft zu entwickeln. Doch ist Frieden gleichzeitig auch höchst zerbrechlich und gefährdet. Gerät eine Gesellschaft aus dem Gleichgewicht, müssen Menschen um ihr Hab und Gut fürchten, entsteht Misstrauen gegenüber ihren Mitmenschen, so kämpft jeder nur noch für sich und die nahende Gefahr zieht schnell einen Krieg aller gegen alle nach sich.

Diese Erfahrung musste auch der politische Denker Thomas Hobbes machen, zu dessen Lebzeiten in England äußert angespannte Verhältnisse herrschten. Während er beobachtete, wie die Situation immer mehr eskalierte, entwickelte er eine Vertrags- und Staatskonzeption, die in der Lage sein sollte, zukünftig den Frieden zu gewährleisten und ein solches Szenario nicht noch einmal heraufzubeschwören. Dazu jedoch müssten seiner Ansicht nach alle Menschen einen Vertrag schließen, in dem sie übereinkommen, ihre Macht einem Souverän zu übertragen, der fortan ihren Schutz garantieren, jedoch auch bestimmte Rechte und Freiheiten der Bürger beschneiden würde.

Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, die Vertrags- und Staatskonzeption des Thomas Hobbes zunächst möglichst detailliert darzustellen und in den Gesamtzusammenhang der politischen, religiösen und gesellschaftlichen Kontroversen in England im 17. Jahrhundert einzuordnen. In einem zweiten Punkt wird ein Vergleich der politischen Vorstellungen Hobbes’ mit denen der beiden anderen bedeutenden Vertragstheoretiker John Locke und Jean-Jacques Rousseau angestrebt. Abschließend soll anhand der Sekundärliteratur diskutiert werden, welche Vorzüge und Schwachstellen die Lehre des Thomas Hobbes insbesondere in Hinblick auf die übermächtige Stellung des Souveräns aufweist und inwiefern es sich bei der von ihm entwickelten Konzeption um die Konstituierung einer liberalen, absolutistisch-autoritären oder aber totalitären Herrschaft handelt.

2. Die Gesellschafts- und Staatskonzeption des Thomas Hobbes

Thomas Hobbes lebte von 1588 bis 1679 in England – eine Zeit, die von chaotischen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen geprägt war. Die schwierige Situation in seinem Heimatland bewog Hobbes, sich ausführlich mit der politischen Philosophie und der Ausarbeitung einer eigenen Gesellschafts- und Staatskonzeption zu befassen. Sein vorrangiges Ziel war es „in der gegenwärtigen Welt der blutigen Glaubens- und Bürgerkriege endlich die Formel zu entwickeln, wonach die Menschen nicht nur friedlich, sondern auch einigermaßen gut zusammenleben können“. (Euchner 1985: 353) Aufgrund der von ihm entwickelten konsequenten politischen Mechanik sah er sich selbst als Begründer der neuzeitlichen Staats- und Gesellschaftsphilosophie. (vgl. Euchner 1985: 353)

2.1. Philosophische Grundlagen

Zu den Zeiten Thomas Hobbes’ war Philosophie fast gleichbedeutend mit Naturwissenschaft geworden. Mathematische und empirische Forschungsmethoden erlangten immer größere Bedeutung, sie waren jedoch nicht gegen die Philosophie gerichtet, sondern sollten dazu beitragen, dieser beständige, wissenschaftlich nachprüfbare Grundlagen bereitzustellen. (vgl. Maier 2004: 270) Der heutige Gegensatz zwischen der Philosophie und den Einzelwissenschaften war noch nicht vorhanden und die naturwissenschaftlich ausgebildeten Denker dieser Zeit – Galilei, Bacon, Descartes und andere – verstanden sich selbst durchweg als Philosophen. Im Zuge dieser Entwicklung kam es vermehrt zur Anwendung mathematischer und naturwissenschaftlicher Prinzipien auf den Menschen sowie auf die Gesellschaft und Politik. So sieht auch Hobbes den Menschen als Materie in Bewegung, wobei die Ursache der Bewegung die Macht ist. Der Mensch lässt sich leiten von Trieben seiner physischen und psychischen Natur, wird als „agierender und reagierender Mechanismus“ (Maier 2004: 271) betrachtet, dessen Handlungen sich in ihrer Gesamtheit auf die Furcht vor Bedrohung des eigenen Lebens und den Willen zur Selbsterhaltung zurückführen lassen.

2.2. Hobbes’ Vorstellungen vom Gesellschaftsvertrag und vom Staat

In seinem wohl berühmtesten Werk „Leviathan“, das im Jahr 1651 entstand, entwickelt Thomas Hobbes eine Vertragstheorie, die eine Möglichkeit verdeutlicht, wie die Menschen durch gegenseitige Übereinkunft den hypothetisch unterstellten Naturzustand verlassen und Bürger eines Staates werden können, der dadurch gleichsam künstlich gestiftet wird. (vgl. Saage 1987: 49) Nach Hobbes’ Vorstellung sind im Naturzustand alle Menschen sowohl körperlich als auch geistig annähernd gleich begabt. Daraus ergibt sich, dass sie ungefähr dieselben Ambitionen haben, nach Erfüllung ihrer Wünsche zu streben. Das wichtigste Ziel der Menschen ist die Selbsterhaltung, und da es keine Gesetze gibt, die ihnen dies verbieten würden, vergreifen sie sich mitunter auch am Eigentum, an der Freiheit oder gar am Leben ihrer Mitmenschen. Die Menschen leben im Naturzustand also in ständiger Angst vor Bedrohung durch ihren Nächsten, dem sogenannten „Krieg aller gegen alle“. „Each appears to the other as a threat, and because each appears as a threat, each is a threat.“ (Ryan 1996: 219) Ihr Dasein ist freudlos, sie können in ihrem Leben über den bloßen Selbstschutz hinaus nichts vollbringen.

Aus diesem Grund ist es nötig, eine einschränkende Macht zu errichten, die in der Lage ist, die Menschen aus dem Zustand des Krieges zu retten und ihnen ein angenehmeres Leben zu ermöglichen. Nur so wird es ihnen möglich, ein Gut zu entdecken, dass ihnen allen nützt, jedoch auch nur von allen Menschen gemeinsam genossen werden kann – den Frieden. (vgl. Euchner 1985: 357) Zu diesem Zweck müssten alle Menschen einen Vertrag miteinander schließen, in dem sie übereinkommen, all ihre Macht auf einen Souverän zu übertragen, der von nun an der Stellvertreter der gesamten Gesellschaft ist und dem sich alle Menschen freiwillig unterwerfen. In diesem Schritt fallen bei Hobbes der Gesellschaftsvertrag, der den Menschen aus dem Naturzustand erhebt und zum Bürger macht, und der Herrschaftsvertrag, durch welchen politische Institutionen eingesetzt werden, zusammen. (vgl. Saage 1987: 50) Der Souverän wird zur „größten menschlichen Macht“, da sich seine Macht nun zusammensetzt aus der eigenen Macht im Naturzustand, die ihm erhalten bleibt, sowie der Macht aller anderen, die über ihre natürliche Macht nicht mehr uneingeschränkt verfügen können. (vgl. Weiß 1980: 201) Obwohl Hobbes selbst ein Befürworter der Monarchie war, verzichtet er im „Leviathan“ bewusst darauf, dies als die einzig richtige Staatsform anzusehen. Die Art der Regierung ist aus seiner Sicht zweitrangig, solange sie in der Lage ist, ihren Zweck zu erfüllen. (vgl. Forsyth 1981: 200)

Jeder seiner Untertanen hat die Pflicht, die Handlungen des Souveräns als seine eigenen anzusehen und sie nicht zu kritisieren. Der Souverän selbst hat die gesetzgebende, ausführende und richterliche Funktion inne und kann für Fehler nicht bestraft werden, da er selbst keinen Vertrag mit seinen Untertanen geschlossen hat und es keine höhere Macht gibt, die über ihn richten könnte. Diese Machtzusammenballung ist unbedingt notwendig, da der Souverän nur so in der Lage sein kann, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Aus diesem Grund spricht sich Hobbes strikt gegen jede Form der Gewaltenteilung aus. Ebenso stellt er sich vehement gegen die Bildung jeglicher Interessengruppen, Vereine und Verbände, die zwischen dem Bürger und dem Staat stehen und somit die absolute Macht des Souveräns untergraben könnten. (vgl. Boyd 2001: 393)

Die Bürger sind im Gegensatz zum Souverän den bürgerlichen Gesetzen unterworfen, welche ihre Freiheit notwendigerweise einschränken müssen, damit nicht jeder willkürlich seinen Mitmenschen schaden und somit die Problematik des Naturzustandes wieder heraufbeschwören kann. Wirkliche Freiheit kann für die Bürger des Staates demnach nur dort bestehen, wo es keine Gesetze gibt, die Vorschriften über diesen konkreten Lebensbereich machen. Jedoch gibt es auch Ausnahmen. So darf sich zwar kein Bürger öffentlich gegen die Meinung des Souveräns stellen, dem er sich unterworfen hat, er hat jedoch sehr wohl die Möglichkeit, im Privaten und in seinen Gedanken eine andere Ansicht zu vertreten, da dies ein Bereich ist, der von der staatlichen Macht nicht nachprüfbar und kontrollierbar ist. Außerdem behalten die Menschen ihre natürliche Freiheit bei, das heißt, sie müssen sich keinem Vertrag unterwerfen, dem sie nicht auch selbst zugestimmt haben und sind somit eventueller Willkür durch den Souverän nicht wehrlos ausgeliefert. Ihnen verbleibt ein Recht auf Wiederstand bei Gefahren für Freiheit, Leib und Leben. (vgl. Mayer-Tasch 1991: 67) So kann zum Beispiel kein Mensch gezwungen werden, sich selbst oder einen anderen zu töten, da unter diesem Umstand für das Leben des Menschen im Staat schlechtere Bedingungen herrschen würden als im Naturzustand und es dann für ihn keinen Grund mehr gäbe, sich dem Souverän zu unterwerfen. „The right of the subject to protect himself or to refuse to kill himself are familiar Hobbesian qualifications on the subject’s obligation to obey.“ (Tarlton 1978: 323f.)

Das oberste Ziel des Souveräns muss das Wohl des Volkes und die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit sein, er muss versuchen, alles zu tun, um die Gefahr des Krieges und der Bedrohung der Menschen abzuwehren. Jedoch hat die Verpflichtung der Menschen gegenüber dem Souverän nur so lange Bestand, wie der Souverän in der Lage ist, den Frieden für die Bürger des Staates zu erhalten. Sollte ihm dies nicht mehr möglich sein oder er seine Aufgabe dahingehend sehr stark vernachlässigen, haben die Bürger das Recht, Widerstand zu leisten, aus dem Staat auszutreten und in den Naturzustand zurückzukehren.

3. Die Situation in England im 17. Jahrhundert

Die politische und gesellschaftliche Lage in England im 17. Jahrhundert war stark angespannt, als wesentliche Konfliktparteien standen sich zum einen die englische Krone und das Parlament sowie zum anderen die Anhänger der römisch-katholischen Kirche und die von dieser Kirche abgespaltenen religiösen Gruppen der Anglikaner und vor allem der Puritaner gegenüber. Die Spannungen entluden sich in einem blutigen Bürger- und Glaubenskrieg, dessen Schrecken auch Thomas Hobbes so sehr erschütterten, dass er sich in seiner Schrift „Leviathan“ der Problematik annahm und überlegte, welche politischen Ordnungsvorstellungen den Ausbruch solcher Kriege in Zukunft verhindern könnten.

3.1. Politische und religiöse Kontroversen

Nach dem Tod Jakobs I. im Jahr 1625 folgte ihm sein Sohn Karl I. auf den englischen und schottischen Thron. Er strebte eine Aussöhnung mit der katholischen Kirche an, was vielen seiner Landsleute, die selbst Anhänger der Anglikanischen Kirche oder der noch stärker von der katholischen Kirche abgegrenzten puritanischen Religionsbewegung, einer Form des rigorosen Protestantismus, waren, missfiel. Als er sich im Zuge seiner Restaurationspolitik über das Parlament hinwegsetzen wollte, stieß er auf starken Widerstand. Im Jahr 1629 ließ er schließlich das Parlament vollkommen auflösen und regierte bis zum Jahr 1640 gewissermaßen als absolutistischer Herrscher, der seine politischen und religiösen Gegner, allen voran die Puritaner, unbarmherzig verfolgen ließ. Als Karl sich schließlich gezwungen sah, zur Bewilligung weiterer Finanzmittel für den Kampf gegen seine Widersacher das Parlament einzuberufen, legten die Abgeordneten einen langen Beschwerdekatalog vor und rüsteten zum Widerstand. Die königstreue Partei um Karl I. und die parlamentarischen Gruppen rüsteten zum Kampf – der englische Bürgerkrieg begann. Nach vielen erbitterten Schlachten triumphierten im Jahr 1648 die parlamentarischen Gruppen um Oliver Cromwell über die Royalisten. Der Bürgerkrieg hatte ein Ende gefunden, Karl I. wurde auf Anordnung des Parlaments enthauptet, der Einfluss Cromwells war durch seine militärischen Erfolge und seinen aggressiven Puritanismus stark gewachsen. In Folge des Krieges wurde die Monarchie abgeschafft und die englische Republik, das sogenannte Commonwealth, gegründet. Der Puritanismus war zur dominierenden Religionsbewegung geworden, was insbesondere große Schwierigkeiten für die Katholiken nach sich zog. Die Republik hatte jedoch nur bis zum Jahr 1653 Bestand und wurde von einer Militärdiktatur unter Lordprotektor Cromwell abgelöst, die aufgrund ihres intoleranten Puritanismus bald in ganz England verhasst war. Nach Cromwells Tod im Jahr 1658 konnte schließlich 1660 die Monarchie unter Karl II. wiederhergestellt werden, langfristig hatte der Bürgerkrieg jedoch die Festigung des Parlamentarismus und die Herausbildung einer parlamentarischen Demokratie zur Folge. (vgl. Prahl 1993: 40 ff. und Vocke 1993: 332 ff.)

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Thomas Hobbes' Gesellschaftsvertrag in der Kritik
Université
Dresden Technical University  (Institut für Politische Theorie und Ideengeschichte)
Cours
Proseminar Einführung in das Studium der politischen Theorie und Ideengeschichte
Note
2,3
Auteur
Année
2005
Pages
18
N° de catalogue
V438641
ISBN (ebook)
9783668798892
ISBN (Livre)
9783668798908
Langue
allemand
Mots clés
Gesellschaftsvertrag, Hobbes, Locke, Rousseau
Citation du texte
Kirsten Petzold (Auteur), 2005, Thomas Hobbes' Gesellschaftsvertrag in der Kritik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438641

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