Schulabsentismus. Formen und Ursachen


Trabajo Escrito, 2017

23 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Theoretische Grundlagen zum Phänomen Schulabsentismus
2.1 Historischer Rückblick der Schulpflicht
2.2 Entstehung der Absentismusforschung

III Formen und Bedingungen von Schulabsentismus
3.1 Schulschwänzen
3.2 Angstbedingte Schulverweigerung/ Schulmeidung
3.2.1 Schulangst
3.2.2 Schulphobie
3.3 Zurückhalten

IV Fazit und Ausblick

V Literaturverzeichnis

I Einleitung

Nachdem die Thematik Schulabsentismus viele Jahre eher stiefmütterlich behandelt wurde, wird das Thema derzeit zunehmend in der Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit diskutiert (Zirkel, 2006 zit. nach Knollmann et al. 2009). Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 3% bis 5 % der Schülerinnen und Schüler[1] eines Jahrganges in der Bundesrepublik Deutschland, trotz der gesetzlich verankerten Schulpflicht, regelmäßig oder dauerhaft den Unterricht versäumen (Weiß, 2007). Obwohl unklar ist wie viele Schüler tatsächlich den Unterricht regelmäßig oder dauerhaft meiden, herrscht in den einzelnen Fachbereichen darüber Einigkeit, dass das häufige Schulschwänzen eine Bedrohung für die weitere schulische Entwicklung als auch darüber hinaus darstellt. „ Ohne für den Arbeitsmarkt abverlangte Mindestqualifikation “ besteht ein wesentlich erhöhtes Risiko für eine negative Lebensperspektive im Erwachsenenalter, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum, physische und psychische gesundheitliche Probleme und Delinquenz (Ricking & Hagen, 2016, S.10f.; Ricking, 2009, S.24). Jedoch verläuft die Entfremdung des Schülers von der Schule nicht schlagartig, sondern es kann eher ein „ langsames Wegdriften von Unterricht und Schule “ beobachtet werden (Ricking & Hagen, 2016, S.13). Folglich sollten besonders Lehrkräfte ein nötiges Grundwissen über Formen, Anzeichen und Ursachen von Schulabsentismus haben, um frühzeitig präventive Maßnahmen einzuleiten. Demzufolge möchte ich in der vorliegenden Arbeit besonders Lehrkräfte für die Thematik Schulabsentismus sensibilisieren, da letztendlich sie es sind, die eine Entwicklung des schulischen Verhaltens der Schüler direkt im Unterricht beobachten können. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel der vorliegenden Arbeit, den Oberbegriff Schulabsentismus und die darin zusammengefassten Phänomene und Ursachen „des unerlaubten Fernbleibens von der Schule“ näher zu erläutern, sodass primär angehende und praktizierende Lehrkräfte aber auch Eltern für diese Thematik sensibilisiert werden.

Zu Beginn der Hausarbeit erfolgt eine zusammenfassende Erläuterung über die wichtigsten theoretischen Grundlagen zum Phänomen Schulabsentismus, welche einen historischen und gegenwärtigen Überblick der Schulplicht und eine nähere Betrachtung der Absentismusforschung beinhaltet. Aufbauend auf den theoretischen Ausführungen wird der Begriff Schulabsentismus erläutert. Daran schließt sich eine umfassende Erklärung und Differenzierung der unterschiedlichen Formen und Ursachen von Schulabsentismus an.

Im abschließenden Fazit werden die gewonnenen Ergebnisse zusammengestellt und Ideen für zukünftige Forschungsarbeiten formuliert.

II Theoretische Grundlagen zum Phänomen Schulabsentismus

2.1 Historischer Rückblick der Schulpflicht

Heute ist die Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer in den Landesverfassungen gesetzlich geregelt. Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist „ jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet hat “ schulpflichtig (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016, S.6). Die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen untergliedert sich in die Vollzeit-schulpflicht und die anschließende Schulpflicht für die Sekundarschule II (Schulgesetz NRW – SchulG, 2016). Die Vollzeitschulpflicht (Schulpflicht in der Primärstufe und in der Sekundarschule I) verpflichtet Kinder und Jugendliche die Grundschule und eine weiterführende allgemeinbildende Schule mit einer Dauer von zehn Schuljahren zu besuchen. Am Gymnasium beläuft sich die Schulpflicht auf insgesamt neun Schuljahre (§ 37 SchulG). Daran schließt sich die Schulpflicht „ zum Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarschule II “ an. Die Schulpflicht von Jugendlichen ohne Berufsausbildungs-verhältnis endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Schulpflicht bei Jugendlichen mit einem Berufsausbildungsverhältnis, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde, besteht solange bis das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird (§ 38 SchulG). Historisch betrachtet lassen sich die ersten Vorläufer der allgemeinen Schulpflicht bereits bis ins Mittelalter auf Karl den Großen zurückführen. Karl der Große verankerte die Ausbreitung der Pfarrschulen in der kaiserlichen Schulordnung von 809 n. Chr. Diese Verordnung beabsichtige, dass die religiöse Unterweisung des Volkes (Dunkake, 2007, S.13) und dadurch der „ Prozess der Christianisierung “ sichergestellt war (Ricking, 2013, S.27). Jedoch sind Froese und Krawitz der Meinung, dass der Mainzer Beschluss Karl des Großen von 813 n.Chr. die „ erste Schulpflichtverordnung auf deutschem Boden (war) (...). (Das bereits festgelegte), dass alle Untertanen, d.h. Erwachsene und Kinder, Männer und Frauen, Edle und Gemeine (einen) allgemeinen Elementarunterricht – sei es lateinischen, sei es muttersprachlichen – erhalten sollten “ (Froese und Krawietz, 1968, S.15 zit. nach Dunkake, 2007, S.13f.). Neue Impulse zeigten sich im Laufe des 17. und 18. Jahrhundert im Zeitalter der Aufklärung und zunehmender Säkularisierung. Der Staat übernahm durch seine wachsende Hoheitsgewalt zunehmend die Kontrolle und den Ausbau des Bildungswesens, die zuvor in den Verantwortungsbereich des Klerus fielen. Mit dem neu entstandenen Menschenbild, vom Untertan zum rational denkenden Menschen der seine Umwelt versteht, wurde zum einen die Schulpflicht als Mittel zur Annäherung an dieses Ideal gesehen. Zum anderen spielten wirtschaftliche Aspekte eine zentrale Rolle. Diesbezüglich konnte ein Staat ohne ein allgemeines Bildungsniveau der Bevölkerung, die Sicherstellung von zunehmenden wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen nicht gewährleisten (Ricking, 2003, S. 28). Die „ Weimarer Schulordnung von 1619 “ (Ricking, 2003, S.28) brachte „ den ersten Anspruch auf eine staatliche Bildungsträgerschaft zum Ausdruck “ (Ricking & Hagen,2016, S.15), die ohne kirchliche Instanzen formuliert, den Schulbesuch als verpflichtend ansah und demzufolge einen hohen Grad an Verbindlichkeit aufwies (Ricking, 2003, S. 29). Eine weitere gesetzliche Regelung erfolgte 1642 mit der Gothaer-Ordnung (Schulmethodus), die die Schulpflicht für alle Kinder übernahm und das Einschulungsalter von sechs Jahren auf fünf Jahre heruntersetzte. Weitere Veränderungen der gesetzlichen Regelungen betrafen die Klasseneinteilung, die Vorgabe von ausgewählten Lehrbüchern, Unterrichtsmethoden und die Leistungs-benotung. Eine weitere Veränderung der Gothaer Ordnung war die Festlegung von finanziellen Sanktionen bei Verletzung der regelmäßigen Schulpflicht, die bei Versäumnis einer Unterrichtsstunde mit einer Geldstrafe von einem Groschen (maximal 6 Groschen) geahndet wurde (Dunkake, 2007, S.27). Preußen folgte im Jahre 1717 mit dem Gesetz zur Unterrichtspflicht von Heranwachsenden von Friedrich Wilhelm I. Das Gesetz beinhaltete besonders die Inpflichtnahme der Eltern, ihren Kindern während der Lernzeit freizugeben und vormittags aus der Erwerbstätigkeit zu lösen (Ricking & Hagen, 2016, S. 29). Jedoch schritt die Umsetzung der Schulpflicht nur sehr langsam voran. Da am Anfang des 19. Jahrhunderts Kinder vor allem in der Landwirtschaft als Arbeitskräfte im Familienbetrieb oder in außerfamiliären Betrieben eingesetzt wurden und folglich deren Einnahmen in das Haushaltseinkommen der Familie mit einflossen. Der Verlust des Kindes als Arbeitskraft führte zu ökonomischen Einbußen der Familie, sodass der Schulbesuch eher als Übel denn als Nutzen für die Bürger gesehen wurde. Die Umsetzung der gesetzlich formulierten Sanktionen wurde selten konsequent durchgeführt, da die Familien die Geldstrafen nicht bezahlen konnten oder die Haftstrafen die Gemeindekassen zu stark belasteten (Dunkake, 2007, S.27). Kell macht weiterhin deutlich, dass die Einführung der Schulpflicht durch das Eingreifen des Staates in den Kompetenzbereich „der Erziehung” erschwerte, zumal dieser Bereich hauptsächlich der Familie zugesprochen wurde (Kell, 1973, S.16 zit. nach Dunkake, 2007, S.28). Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts kann die Schulpflicht eher als Zielvision denn als Pflicht gesehen werden. Es stand den Eltern frei, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder auf andere Weise die Kulturtechniken, wie das Lesen, Schreiben und Rechnen als auch die Kenntnisse über die christliche Lehre zu vermitteln. Das änderte sich 1920 mit dem Reichsgrundschulgesetz, das vier Pflichtschuljahre in der Grundschule für die allgemeine Wissensvermittlung vorsah (Ricking, 2003, S. 31). Im Artikel 145 der Weimarer Reichsverfassung wurde verankert: „ Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule...und die anschließende Fortbildungsschule(...) “ (Art.145, Weimarer Reichsverfassung zit. nach Ricking, 2003, S.31). Grundlegend war es, dass diese vier Pflichtschuljahre nicht durch andere außerschulische Bildungsinstanzen, sondern nur durch die Primärschule erfüllt werden konnte (Ricking, 2003, S.31). Im Reichsschulpflichtgesetz aus der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 wurde die Volksschulpflicht auf 8 Jahre erweitert. Darüber hinaus wurde der Zeitpunkt der Einschulung festgelegt, die anschließende Berufsschulpflicht nach der Volksschule eingeführt und eine Verletzung der Schulpflicht als Straftat definiert. Diesbezüglich wurden harte Sanktionen in Form von Geldstrafen oder Haft festgelegt (Habermalz, 2001, S.218). Das Reichsschulpflichtgesetz und die damit verbundene allgemeine Schulpflicht zielten darauf ab, die Jugend im „ Geiste des Nationalsozialismus zu erziehen “. Die nach 1945 neu festgelegten Schulgesetze behielten die Sanktionsandrohungen bei, jedoch wurde durch die Strafrechtsreform aus dem Jahre 1975 die Missachtung der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft (Habermalz 2002 zit. nach Dunkake, 2007, S.29). Demnach begehen die Schüler sowie die Erziehungsberechtigten oder Ausbilder eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie nicht dafür Sorge trugen, dass die schulpflichtigen Kinder und Jugendliche regelmäßig die institutionelle Einrichtung besuchten (Schreiber-Kittl & Schröpfer, 2002, S.25f.). Das Schulgesetz Saarland bildet bis heute eine Ausnahme (Dunkake, 2007, S.29), da diese eine andauernde Missachtung der Schulplicht mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe vorsieht (Juris, Nr.826 §17, Abs. 4). Insgesamt beruhen die heutigen Schulgesetze der Bundesländer, in leicht modifizierter Form, auf den historischen Vorläufern von 1919 bzw. 1938 und können eher als eine relativ junge Erscheinung gesehen werden.

2.2 Entstehung der Absentismusforschung

Nach Grimm ist der Begriff Schulschwänzen bereits bis ins 17. und 18. Jahrhundert auf den Begriff „ Schwänzelpfennige “ zurückzuführen (Grimm, 1899 zit. nach Müller, 1990, S.15). Darunter wurde die Unterschlagung von kleinen Geldbeträgen von Dienstboten verstanden, die für ihre Herrschaften Einkäufe tätigten. Der Terminus „Schulschwänzen“ wurde erstmalig in der Studentensprache gebräuchlich und definierte das Versäumen einer Unterrichtsstunde. Ursprünglich war der Begriff nicht auf Schüler und Studenten bezogen, sondern auf Lehrer und Professoren, die dem Unterricht fernblieben (Müller, 1990, S.16). In der Gaunersprache des 19. Jahrhunderts fand sich der Ausdruck in dem Wort „ Schwanz “ wieder. Schwänzen bedeutete in diesem Zusammenhang: „reisen, abhauen oder sich verdrücken“, da die Zurückgebliebenen nur noch den Schwanz des Pferdes beim wegreiten sahen (Müller, 1990, S.16). Im Laufe der Zeit kam es zu einem Bedeutungswandel des Begriffes, der dem heutigen Verständnis des unerlaubten Fernbleibens vom Unterricht gleicht (Dunkake, 2007, S.30). Die deutschsprachige Schulabsentismus-forschung steht im Vergleich zum US-amerikanischen und angelsächsischen Raum noch am Anfang (Stamm, 2008, S.287). In Großbritannien wurden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Studien zur Thematik „ Schulschwänzen “ veröffentlicht. Kline definierte den Begriff Schulverweigerung als „ rebellion against suppressed activity and denial of free outdoor life “ (Kline 1898, S.15 zit. nach Dunkake, 2007, S.30). Schulschwänzen resultierte demnach aus einem „ Wander- und Spieltriebs, der einem jahreszeitlich bedingten Wanderzuges der Tiere “ entsprach (Cooper 1965, S.115f. zit. nach Dunkake, 2007, S.20). Jedoch wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts Schulschwänzen von Wissenschaftlern als Ausdruck einer Verwahrlosung und mentaler Disposition der Schwänzenden interpretiert, der durch eine geringe elterliche Kontrolle und auf eine strukturell unvollständige Familie zurückgeführt wurde (Dunkake, 2007, S.30). Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigte sich vor allem die USA mit der Thematik „ Schulabsentismus “. Die hohe Aufmerksamkeit war darin begründet, dass die Thematik „Schulabsentismus“ unter den Begriff der Delinquenz und somit unter das Jugendstrafrecht fiel. Daraus resultierend wurde eine hohe Anzahl an jugendstrafrechtlichen Sanktionen verzeichnet. Die hohe Absentismusrate von bis zu 15 Prozent machte dieses Thema zu einem bildungspolitischen Problem, sodass sich insbesondere Soziologen und Kriminologen in Untersuchungen mit dem abweichenden Verhalten von Jugendlichen beschäftigen (Stamm, 2008, S.287). Um 1930 setzte sich die psychoanalytische Literatur vermehrt mit dem Terminus „ Schulabsentismus “ auseinander. Broadwin definierte 1932 den Terminus Schwänzen, der zuerst noch als Obergriff etabliert war, als „ absence from school without proper leave “ und nahm erstmalig eine Differenzierung verschiedener Formen von Schulabsentismus vor. Broadwin berichtete von einem 13-jährigen Jungen der durch seine Angstgefühle dem Unterricht fernblieb. Der Junge glaubte, dass in seiner Abwesenheit der Mutter etwas zustoßen könnte. Dadurch wurde neben dem Schwänzen auch unter einer angstinduzierten Schulvermeidung unterschieden (Broadwin, 1932 zit. nach Ricking, 2003, S.17). Gründe für dieses Verhalten wurde in der Psychoanalyse in den Persönlichkeitsmerkmalen der Kinder und in einer familiären Vernachlässigung gesehen (Dunkake, 2010, S.30f.; Ricking, 2003, S.17f.).

Seit Mitte der 70er Jahre lässt sich nach Ricking (2003) ein Paradigmenwechsel in der internationalen Absentismusforschung feststellen. Der durch eine Erweiterung der Bedingungsfaktoren des Verhaltens zum Ausdruck kam, d.h. es spielten nicht nur die Persönlichkeitsmerkmale des Kindes und die familiären Aspekte für das Schulschwänzen eine Rolle, sondern es wurde der Einfluss der Institution Schule erkannt (Ricking, 2003, S.18). Seit Ende der 80er Jahre wird von einem „ multifaktoriellen Ansatz “ ausgegangen. Es kommt nicht mehr zu einer Betrachtung der einzelnen Sozialisationsinstanzen, sondern es wird ein Synergieeffekt aller angenommen (Dunkake, 2010, S.34).

III Formen und Bedingungen von Schulabsentismus

In den Medien und in der Fachliteratur wird das Thema - unerlaubter Schulversäumnisse - begrifflich vielfältig umschrieben: Schulschwänzen, Zurückhalten, Schulphobie, Schuldistanzierung, Schulverweigerung und Schulaversion sind unter anderem Termini zur Definierung verschiedener Formen von Schulpflichtverletzungen (Ruckdäschel & Sälzer, 2010, S.14). Jedoch hat sich in der wissenschaftlichen Perspektive der Begriff Schulabsentismus als Oberbegriff für das Gesamtphänomen etabliert. Dieser Oberbegriff wurde 1999 von Ricking aus der englischsprachigen Fachliteratur eingeführt und beschreibt „ das dauerhafte und wiederkehrende Versäumen des Unterrichts von Schülern ohne ausreichende Begründung “ (Ricking, 1999, S.2 zit. nach Ruckdäschel & Sälzer, 2010, S.14). Der Terminus Schulabsentismus fasst daher nicht nur eine Form des unerlaubten Fernbleibens vom Unterricht zusammen, sondern bezeichnet ein komplexes Phänomen aller Arten des unerlaubten Fernbleibens von der Schule mit vielfältigen Einflussfaktoren auf familiärer, sozialer, individueller und schulischer Ebene (Ricking & Hagen, 2016, S.9ff.; Ricking, 2011, S.1). In diesem Zusammenhang unterscheidet Ricking drei Formengruppen: das Schulschwänzen, die Schulverweigerung und das Zurückhalten, welche im Folgenden vorgestellt werden (Ricking & Hagen, 2016, S.9ff.)

3.1 Schulschwänzen

Nach Ricking ist das Schulschwänzen die erste Formgruppe, die dem Oberbegriff Schulabsentismus zugeordnet wird. Das Schulschwänzen umschreibt ein schulaversives Verhaltensmuster von Schülern, die die Institution Schule, die Lehrer oder den Unterricht ablehnen und dies durch ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder durch ein Zuspätkommen zeigen (Goldstein et.al 2003 zit. nach Ricking & Hagen, 2016, S.24). Die Schüler suchen sich während dem Schwänzen und der damit einhergehenden negativ erlebten Unterrichts- und Schulsituation eine für sie attraktive Alternative außerhalb der Schule und des Elternhauses auf (Ricking & Hagen, 2016, S.9). Sie halten sich u.a. auf abgelegenen Fußballplätzen, in Einkaufsmeilen oder belebten Plätzen der Stadt auf (Ricking, 2011, S.1). Das Fernbleiben von der Schule geht zumeist auf die Eigeninitiative der Schüler zurück. Die Erziehungsberechtigten haben oft keine Kenntnis über das Verhalten ihres Kindes und werden erst durch die Rückmeldung der Institution Schule darauf aufmerksam gemacht. Daraus resultierend sind die Schulversäumnisse oftmals nicht entschuldigt oder gegebenenfalls fingierte Entschuldigungen (Ricking, 2011, S.1f; Ricking et al. 2009, S.14). Schulschwänzen wird in der psychiatrischen Perspektive und in der ICD-10, der internationalen Klassifikation der Gesundheitsorganisation, als eine Form von dissozialen Verhaltens und als Symptom einer Störung des Sozialverhaltens (ICD-10, F.91) verstanden (Ricking, 2003, S. 78). Zudem wird in der Fachliteratur das Schulschwänzen als eine Vorstufe der Kriminalität aufgefasst und oftmals im Zusammenhang mit Delinquenz, Verantwortungslosigkeit oder Drogenkonsum genannt, die auch zu einem abweichenden Verhalten über die Adoleszenz hinausgehen kann (Ricking, 2011, S.2; Ricking, 2003, S.78ff.; Stamm, 2007). Ursachen für das Schulschwänzen werden aus psychoanalytischer Sicht besonders im Zusammenhang zwischen familiärer Ebene, insbesondere der Aspekt schwieriger Lebens- und Erziehungslagen in den Familien und dem Schulschwänzen assoziiert (Ricking & Hagen, 2016, S.24; Ricking, 2003 S.80). Studien zeigen, dass besonders Schüler aus benachteiligten Familienverhältnissen zu einem unregelmäßigen Schulbesuchsverhalten tendieren. Als familiär bedingte Risikofaktoren im Primärmilieu werden u.a. inkonsistente Erziehung, mangelnde erzieherische Aufsicht der Eltern und mangelnde schulische Unterstützung des Kindes genannt (Dunkake, 2010 zit. nach Ricking & Hagen, 2016, S.24f.). Weitere Studien machen deutlich, dass die „ Erziehungskompetenz- und performanz und Möglichkeiten eigener Verhaltenssteuerung “ der Eltern (Reid 1999 zit. nach Ricking & Hagen, 2016, S.25) durch eine erhöhte Belastung eingeschränkt ist. Die erhöhte Belastung kann u.a. durch Armut, viele Kinder, aversive schulische und bildungsbedingte Einstellung, Arbeitslosigkeit und problembelastete Stadtteile hervorgerufen werden (Ricking, 2006, 83f.). Ricking (2006) betont, dass diese Faktoren mitverantwortlich sind, dass zum einen die Schüler nicht über die vorausgesetzten schulischen Lern- und Verhaltensbedingungen beim Schulantritt verfügen. Zum anderen fehlt es an elterlicher Kontrolle und Unterstützung bei schulischen Aufgaben (Ricking, 2006). Nach Kandel et al. (1984) sind Schüler, die hohe Fehlzeiten aufweisen, durch schulische Versagenserlebnisse, wie beispielsweise Klassenwiederholungen und schlechte Noten, in ihrer Schulkarriere häufiger ausgesetzt (Kandel et al. 1984 zit. nach Ricking, 2003, S.79). Diese negativen schulischen Erfahrungen äußern sich im Verhalten der Schüler. Die Schüler geben an, dass sie sich mit den schulischen Anforderungen überfordert fühlen, Probleme mit Lehrern und Mitschülern haben, sich durch Straf- und Ordnungsmaßnahmen ungerecht behandelt fühlen, eine Abneigung gegen die Schule haben oder mit anderen schwänzenden Freunden zusammen sein wollen (Ricking, 2003). Folglich wird das Schulschwänzen als Mittel zur Verringerung der psychischen Entlastung, wie Unsicherheit, Langeweile und Hilflosigkeit, von den Schülern genutzt (Ricking et al. 2009).

[...]


[1] Im weiteren Verlauf der Arbeit werde ich mich für eine bessere Leserlichkeit auf den Begriff „Schüler“ beschränken. Ebenso wird dieses Verfahren bei Berufs-bezeichnungen verwendet.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Schulabsentismus. Formen und Ursachen
Universidad
University of Münster
Calificación
1,0
Año
2017
Páginas
23
No. de catálogo
V439025
ISBN (Ebook)
9783668789913
ISBN (Libro)
9783668789920
Idioma
Alemán
Palabras clave
schulabsentismus, formen, ursachen
Citar trabajo
Anónimo, 2017, Schulabsentismus. Formen und Ursachen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439025

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