Ethik in der Sozialen Arbeit. Das Handlungsfeld der geschlechterbewussten Sozialen Arbeit


Hausarbeit, 2010

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhalt

1 Ethik in der Sozialen Arbeit und daraus resultierende Fragen zur Ethik der geschlechterbewussten Sozialen Arbeit

2 Ethik in der Sozialen Arbeit
2.1 Die Geschichte der Ethik in der Sozialen Arbeit
2.2 Ethik als Wissenschaft

3 Ethische Prinzipien der Sozialen Arbeit
3.1 Menschenrechte und Menschenwürde
3.2 Soziale Gerechtigkeit
3.3 Streitbare Toleranz

4 Geschlechterbewusste Soziale Arbeit
4.1 Veränderung der Geschlechterverhältnisse
4.2 Ziele, Handlungsansätze und Methoden geschlechterbewusster Sozialer Arbeit

5 Ausblick: Soziale Gerechtigkeit unter den Geschlechtern

Literatur

1 Ethik in der Sozialen Arbeit

und daraus resultierende Fragen zur Ethik der geschlechterbewussten Sozialen Arbeit

Soziale Arbeit bedarf der ethischen Reflexion, weil der Alltag von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern häufig moralisch herausfordernde Situationen bereithält, die ein Abwägen von Werten nötig machen. Eine der Schwierigkeiten im Berufsalltag von So­zialarbeiterinnen ist, dass sie gleichzeitig die Rolle der Helferin und der Uberwacherin innehaben und ihre Loyalität oft inmitten antagonistischer Interessen hegt. Gleichzei­tig baut Soziale Arbeit auf verbindlichen Grundsätzen auf, die ihrerseits einer ethischen Betrachtung und Kritik bedürfen.

Sozialarbeiter müssen die Interessen der Klientel schützen und ihre unter Umständen anderen Einstellungen bezüglich Politik, Religion usw. anerkennen, ohne die eigene Position aufzugeben. Das Wahren der Klientelinteressen steht dabei oft im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Anforderungen von Effizienz und Nutzen, ist aber unerlässhch um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Professionellen und Khenten zu ermöglichen.

In der vorliegenden Arbeit geht es zunächst um einen historischen Überblick der Ethik in der Sozialen Arbeit, um Ethik als Wissenschaft, den ethischen Prinzipien. Danach folgt die Übertragung des Themas auf die geschlechterbewusste Soziale Arbeit. Nach einer Ausführung über die Veränderungen der Geschlechterverhältnisse in den letzten 40 Jahren und deren Auswirkungen auf Frauen und Männer, gebe ich einen Überblick über die Handlungsansätze und Methoden sowie die Ziele der geschlechtergerechten Sozialen Arbeit.

Hierbei stellen sich mir folgende Fragen: Wird in Zeiten der theoretisch erlangten Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch eine Frauenquote benötigt? Be­deutet Gender Mainstreaming nicht, dass nun die Frauen bevorzugt und die Männer benachteiligt werden? Ist es vertretbar reine Mädchenprojekte anzubieten und Jun­gen , zumindest in diesem Bezug, auszuschließen? Wir damit nicht gegen das ethische Prinzip der sozialen Gerechtigkeit verstoßen? Ist eine einseitige Bevorteilung legitim, wenn sich den bis dato unterpriviligierten Frauen und Mädchen durch diese überhaupt erst die Chance ergibt, in den Bereichen des öffentlichen Lebens durch Teilhabe und Mitbestimmung ihren Platz einzunehmen?

Ich habe in dieser Arbeit die weibliche und die männliche Form nach dem Zufall­sprinzip verwendet, um das unschöne Binnen-I zu umgehen und um einigermaßen Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.

2 Ethik in der Sozialen Arbeit

Sozialarbeiterinnen greifen in ihrer Arbeit oft gravierend in das Leben der Klientinnen ein. Dies verlangt ein stetiges Hinterfragen der Werte, Intentionen und Konsequenzen des beruflichen Handelns. Ethik und das Bewusstsein um diese ist ein grundlegender Teil der beruflichen Praxis von Sozialarbeiterinnen.

Die IFSW[1], die IASSW[2] und der ihnen angegliederte ״Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.“ bezeichnen die Fähigkeit und Verpflichtung ethisch zu handeln als einen wesentlichen Aspekt der Sozialen Arbeit (vgl. IFSW/IASSW 2004: 355ff).

2.1 Die Geschichte der Ethik in der Sozialen Arbeit

Beginnend kann gesagt werden, dass die Geschichte der Ethik in der Sozialen Arbeit eng mit der Ethik des Christentums verknüpft ist, denn bis ins 18. und 19. Jahrhundert gab es fast ausschließlich christliche ״Sozialarbeit“. Das göttliche Gebot der Nächsten­liebe ist der Kern der christlichen Ethik. Laut Wolfgang Müller steht das Gleichnis vom barmherzigen Mann aus Samarien an der Wiege aller Berufe der sozialen Arbeit. Die Botschaft dieses Gleichnisses lautet in etwa: Hilf immer, egal wo du dich befindest und wie nah oder fern dir die Hilfsbedürftigen sind (vgl. Müller 2007: 13f).

Die Armen hatten im christlichen Mittelalter ihren festen Platz in der Gesellschaft. Die Armenhilfe war eine Pflicht für die besitzenden Stände und bedeutete sogar manchmal, dass von den Reichen eine so genannte Armensteuer entrichtet werden musste. Die christliche ״Sozialarbeit“ war dabei aber alles andere als nachhaltig. Die Armen sollten durch sie nicht aus ihrer Armut befreit und die Gesellschaft nicht zu ihren Gunsten verändert werden. ״Im Mittelpunkt Stand der Akt der Almosenspende des Gebenden, nicht das Wohl des Armen“ (Engelke, 2003: 316). In der Realität Stand das Handeln der christlichen Kirche oft im krassen Gegensatz zu den von ihr gepredigten ethischen Prinzipien und Werten. Man denke nur an die ״Hexen“-Verfolgung im Mittelalter oder die aggressive Missionierung Andersgläubiger in Europa, Afrika und Amerika, bei der Tausende ihr Leben verloren.

Mit der Aufklärung und Säkularisierung des 18. und 19. Jahrhunderts verlor die Kirche zu großen Teilen ihren Einfluss und ihre Kontrolle über die Universitäten. Nichtrehgiöse, philosophisch begründete Werte traten an die Stelle der traditionellen rehgiösen Werte. Mit dem Eintritt in das industrielle Zeitalter verschob sich auch der Blick auf die Armen. Es wurde nicht mehr um des Seelenheils willen geholfen, sondern der Fokus richtete sich nun auf den Hilfsbedürftigen, ob der denn auch die Hilfe wirklich verdiene.

Gemeinden beauftragten geachtete Bürgerinnen mit der Prüfung der tatsächh- chen Hilfsbedürftigkeit der Armen in ihrem Bezirk. Im so genannten Elberfelder Modell sah das so aus, dass die Bedürftigkeit ermittelt und geprüft wurde, aber auch nach Arbeit für die Khentel gesucht wurde, um so die Ausgaben der Gemeinden zu senken.

Noch herrschte die Meinung vor, Armut entstehe durch Unfähigkeit, Lasterhaftigkeit sowie dem Unwillen der Männer, sich eine Arbeit zu suchen und ihr dauerhaft nach zu gehen.

Anfang des 20. Jahrhunderts änderte sich das: Empirische Untersuchungen wie die von Mary Richmond[3] belegten, dass die Armut in den meisten Fällen nicht selbstver­schuldet war sondern in der Regel auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zurückzuführen war (vgl. Müller 2007: 17).

In den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte ein derber Rückschlag für unser heutiges Verständnis von Ethik in der Sozialen Arbeit: Während des dritten Reiches waren Sozialarbeiterinnen in den Gesundheitsämtern, Jugendämtern und anderen Be­reichen in das bürokratische System der ״Auslese“, ״Aussonderung“ und ״Ausmerzung“ ״unwerten Lebens“ eingebunden und nicht wenige haben ohne zu zögern mitgemacht. An diesem Extrembeispiel zeigt sich, dass es keine immerwährenden, unabänderlichen Werte gibt, die für alle Menschen auf alle Zeiten verbindlich sind. Gesellschaften ver­ändern sich und so verändern sich auch ihre Werte: Wer die Macht hat bestimmt wel­che Werte und Ziele für eine Gesellschaft gelten.

2.2 Ethik als Wissenschaft

Ethik ist die systematische, sowohl theoretisch als auch empirisch fundierte und im wissenschaftlichen Diskurs geprüfte Auseinandersetzung mit den Phänomenen ״Ethos“ und ״Moral“. Als Ethos werden bewusste, mit Absicht übernommene Wertvorstellun­gen, Verhaltensmaßstäbe und Zielsetzungen bezeichnet. Unter Moral[4] werden durch Gewohnheiten, gesellschaftliche Bedingungen und Traditionen gebildete Vorstellun­gen von ״Gut“ und ״Böse“ verstanden, denen man als Mitglied einer kulturellen Ge­meinschaft zu folgen hat und nicht weiter reflektiert werden (Engelke, 2003: 170). Ethik unterteilt sich in zwei Teile:

- deskriptive (beschreibende) Ethik beschreibt die tatsächliche, innerhalb einer Ge- Seilschaft gelebte Moral mit empirischen Mitteln ohne sie moralisch zu bewerten.
- normative (begründende) Ethik urteilt über das sittliche Handeln im konkreten Fall Z.B. zwischen Handlungsalternativen, zwischen konkreten Wertvorzugsurtei­len oder über die allgemeinen Prinzipien solcher Urteile.

Ein für die Soziale Arbeit sehr wichtiger Begriff ist jener der Advokatorischen Ethik. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn Sozialarbeiter die Angelegenheiten ihrer Klientinnen vertreten, auch wenn das subjektive Interesse dieser vielleicht ganz wo­anders liegt, will heißen: Die Advokatorische Ethik ist immer von Bedeutung, wenn Klienten nicht (mehr) in der Lage sind, dass für sie Beste zu erkennen und danach
eigenverantwortlich zu handeln. Di & Advokatorische Ethik fragt nach der Begründung für das vormundschaftliche Vertreten von Interessen und von vormundschaftlichen Handlungen und liefert Gründe für die Legitimation solchen Verhaltens. Das advo- katorische Handeln soll zur Selbstbestimmung beitragen und sie ermöglichen. Aus diesem Grund ist sie auch an ein Mindestmaß von Zustimmung der (fremdbestimm­ten) Klienten gebunden, denn Selbstbestimmung kann nicht über Fremdbestimmung erreicht werden. Die Klientin sollte zumindest verstehen, dass man in ihrem Interesse und aus gutem Grund handelt, auch wenn sie die Gründe für sich ablehnt (vgl. Hei­ner 2007: 178f).

3 Ethische Prinzipien der Sozialen Arbeit

Die vom IFSW und IASSW gemeinsam verfasste ״Ethik der Sozialen Arbeit - Erklä­rung der Prinzipien“ soll Sozialarbeiterinnen in der ganzen Welt ermutigen über die ihnen im Berufsalltag begegnenden Herausforderungen und Schwierigkeiten nachzu­denken und auf diesem Wege ethisch begründete Entscheidungen treffen zu können (vgl. IFSW/IASSW 2004: 355ff). Verabschiedet wurden die Prinzipien auf der Ge­neralversammlung 2000 in Montreal und ein Jahr später wurden sie ratifiziert. Die ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit sind demnach Menschenrechte und Men­schenwürde sowie soziale Gerechtigkeit. Um die ethischen Grundsätze in der Sozialen Arbeit Umsetzen zu können, bedürfe es außerdem einer ״streitbaren Toleranz“.

3.1 Menschenrechte und Menschenwürde

Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden, dass alle Menschen unabhän­gig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religionszugehörigkeit usw. gleichwer­tig sind und die gleichen Menschenrechte haben. Die Menschenwürde kann nach der Aussage unseres Grundgesetzes niemandem genommen werden, da sie dem Menschen durch seine bloße Existenz zu eigen ist.

Die Achtung der Menschenwürde durch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter ist in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben (Staub-Bernasconi 2006:268): ״Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann ist von einer gleichberechtigten und freiheitlichen Gesellschaft zu sprechen.

Die ״Ethik der Sozialen Arbeit - Erklärung der Prinzipien“ formuliert es so:

״Soziale Arbeit basiert auf der Achtung des innewohnenden Wertes und der Würde aller Menschen und den Rechten, welche daraus folgen. Professionelle der Sozialen Arbeit sollen die körperliche, psychische, emotionale und spirituelle Integrität und das Wohlbefinden jeder Person stützen und verteidigen.

Das bedeutet:

״Das Recht auf Selbstbestimmung achten״Das Recht auf Beteiligung fördern״Jede Person ganzheitlich behandeln

״Stärken erkennen und entwickeln“ (IFSW/IASSW 2004: 356ff).

Das Prinzip der Achtung der Menschenwürde verpflichtet Sozialarbeiterinnen zur An­erkennung ihrer Klienten als Personen/Rechtssubjekte und nicht als Inhaber bestimm­ter Merkmale, Eigenschaften oder Fähigkeiten.

Als Menschenrechte werden Rechte bezeichnet, die jedem Individuum unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion usw. zustehen und die ihn vor Eingriffen des Staates schüt­zen. Sie wurzeln in der Überzeugung von der Unantastbarkeit der Menschenwürde. ״Menschenrechte sind die Kodifizierung dessen, was unter Menschenwürde verstanden wird“ (Engelke 2003: 174).

In der ״Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN lautet der erste Artikel:

״Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit be­gegnen“ (United Nations 1948).

Es gibt aber auch andere Menschenrechtserklärungen die in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollten, zum Beispiel die ״Kairoer Erklärung der Menschen­rechte im Islam“. Diese beruft sich auf die Scharia[5] als alleinige Grundlage von Men­schenrechten und spricht denjenigen die Würde ab, welche nicht dem ״wahrhaften Glauben“, dem Islam, angehören: ״Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung; und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Re­ligion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur menschli­chen Vollkommenheit“ (Kairoer Erklärung 1990: Artikel 1).

3.2 Soziale Gerechtigkeit

Die Herstellung Sozialer Gerechtigkeit ist das ideelle Ziel der Bundesrepublik Deutsch­land. Es findet sich wieder im Sozialstaatsprinzip. Dieses verpflichtet den Staat für soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Achtung der Menschenwürde zu sorgen und erträgliche Lebensbedingungen herzustellen (Art 20 und 28 GG). Der Bürgerin soll eine existenzsi­chernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der Gemeinschaft garantiert werden. Insbesondere wird auch angestrebt, eine angemessene Mindestsicherheit zur Führung eines selbst bestimmten Lebens in Würde und Selbstachtung zu gewährleisten.

In der Erklärung der Prinzipien der Sozialen Arbeit lautet der Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit wie folgt:

״Bezogen auf die Gesellschaft allgemein und in Bezug auf die Menschen, mit denen sie arbeiten, sind Professionelle der Sozialen Arbeit verpflichtet, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Das bedeutet:

״(Negative) Diskriminierung zurückweisen״Verschiedenheit anerkennen״Ressourcen gerecht verteilen״Ungerechte Politik und Praktiken zurückweisen״Solidarisch arbeiten“ (IFSW/IASSW 2004: 356f).

Das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit wird auch durch das SGB I gestützt. Dort heißt es in § 1 Absatz 1: ״Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und er­zieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbeson­dere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.“ (SGB I 1975: 76)

Das bedeutet, dass der Staat die Hilfe zur Selbsthilfe, die Eigenverantwortung und Autonomie der Bürgerinnen vor staatliches Handeln stellt.

3.3 Streitbare Toleranz

Nach Rainer Forst gibt es zwei Konzeptionen von Toleranz, die der Erlaubnis und die der Koexistenz. Nach der Erlaubnis-Konzeption bedeutet Toleranz das Verhältnis zwischen einer Autorität oder Mehrheit und einer - von den Wertvorstellungen der Autorität abweichenden - Minderheit. Die Autorität toleriert das Anderssein der Min­derheit, sofern sich dieses in Grenzen hält und von ihr keine gleichberechtigter Status gefordert wird. Diese Art der Toleranz spiegelt sich in der Einstellung großer Teile unserer Gesellschaft gegenüber Homosexuellen: Ihnen wird ein gewisser Grad an ״An- dersartigkeit“ erlaubt, solange die ״Vormachtstellung“ der heterosexuellen Mehrheit nicht angegriffen wird. Ein Beispiel ist die halbherzige Umsetzung der so genannten ״Homoehe[6] “. Statt von Toleranz ließe sich bei der Erlaubnis-Konzeption auch von Dui­den sprechen.

[...]


[1] International Ferderation of Social Workers

[2] International Association of Schools of Social Work

[3] Mary Richmond: Social Diagnoses, 1917.

[4] lat. mores: Sitten

[5] Scharia (arab. shariaa). Der Begriff wird im heutigen Sprachgebrauch für ״islam. Recht“ verwendet, be­deutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islam. Nonnativität (bpb 2002).

[6] Die Rechtsfolgen des Eingehens einer Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich­rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Ausnahmen bilden Z.B. Adoption, Unter­haltsberechtigung, Erbrecht.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Ethik in der Sozialen Arbeit. Das Handlungsfeld der geschlechterbewussten Sozialen Arbeit
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Veranstaltung
Aufbaumodul 7
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V439434
ISBN (eBook)
9783668790483
ISBN (Buch)
9783668790490
Sprache
Deutsch
Schlagworte
geschlechterbewussten Sozialen Arbeit, gender, Ethik
Arbeit zitieren
Katharina Appel (Autor:in), 2010, Ethik in der Sozialen Arbeit. Das Handlungsfeld der geschlechterbewussten Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439434

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