Die zentrale Thematik dieser Arbeit ist, wie sich das Prinzip des Förderns und Forderns auf allen Ebenen des Arbeitslosengeldes II wiederfindet. Zunächst wird die Entstehung der jetzigen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik und dem damit einhergehenden Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik beschrieben. Kurz wird auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende als Existenzsicherung eingegangen. Danach folgen Ausführungen zum Prinzip des Förderns und Forderns und die damit zusammenhängende Problematik. Weiter wird auf die Förderungen und Maßnahmen im Rahmen des SGB II und SGB III eingegangen. Vor der Schlussbemerkung werden noch einige Aufgabenbereiche des Jobcenters benannt und die Anforderungen denen Jobcenter Angestellten gerecht werden müssen.
Deutschland ist ein Sozialstaat – dies ist im Grundgesetz durch Art. 20 Abs. 1 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 GG verankert. Doch damit ein Staat sich als solcher bezeichnen kann benötigt es zur Textpassage im Gesetz auch deren Verwirklichung. „Aus dem Würdegebot und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes folgt, dass jeder in Würde leben können muss – mit und ohne Arbeit. Teilzuhaben am Leben der Gesellschaft ist ein menschliches Grundbedürfnis und deshalb auch ein Grundrecht.“ (Segbers 2009) Ein Sozialstaat soll für eine soziale Gerechtigkeit sorgen und seine Bürger und Bürgerinnen sozial absichern. Dass Deutschland diesbezüglich bereits viel leistet ist nicht in Frage gestellt. Es gibt verschiedene, in der Regel verpflichtende, Versicherung welche bei Arbeitslosigkeit, bei Unfall, bei Arbeitsunfähigkeit, bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit einspringen und im Alter eine Rente zahlen. Weiter bietet die soziale Gesetzgebung finanzielle Transferleistungen die der Staat aus eigener Kasse finanziert, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Sozialhilfe, etc. Auch dazu gehört das Arbeitslosengeld II (ALG II), besser bekannt als Hartz IV, jedoch offiziell als Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet.
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten Leistungen, erwerbsfähige Personen welche das 15. Lebensjahr vollendet und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind. Als erwerbsfähig gilt wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann (vgl. § 8 SGB II) und als hilfebedürftig der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen finanzieren kann. (vgl. § 9 SGB II)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehung des Arbeitslosengeldes II
3. Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik
3.1. Grundsicherung für Arbeitssuchende als Existenzsicherung
3.2. Prinzip des Förderns und Forderns
3.3. Problematik der Aktivierung
4. Maßnahmen und Förderungen
5. Aufgabenbereich und Anforderungen an die Angestellten
6. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Umsetzung des Prinzips „Fördern und Fordern“ innerhalb des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und analysiert den damit verbundenen Paradigmenwechsel in der deutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Im Fokus steht dabei die kritische Betrachtung der Auswirkungen auf Leistungsbezieher sowie die Anforderungen an die Akteure in den Jobcentern.
- Entstehung und Historie von Hartz IV
- Paradigmenwechsel vom aktiven zum aktivierenden Sozialstaat
- Das Prinzip des Förderns und Forderns in Theorie und Praxis
- Maßnahmen zur Aktivierung und arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Anforderungsprofile und Aufgabenbereiche der Angestellten in Jobcentern
Auszug aus dem Buch
3.2. Prinzip des Förderns und Forderns
Ein Handeln gemäß dem Prinzip des Förderns und Forderns zielt darauf ab das Verhalten der Bürger so zu ändern, sodass sie unter gewisser Einwirkungen von Druck ihre Pflichten wahrnehmen. Dabei nimmt der Staat eine aktivierende und strafende Rolle ein. Jedoch steht der Pflicht des Bürgers jede als zumutbar geltende Arbeit anzunehmen keine Pflicht des Staates gegenüber auch für ein passgenaues Angebot zu sorgen. (vgl. Segbers 2009, S. 30f.)
Beim Blick ins Gesetz ist zu erkennen um welche Art von Bestimmungen es sich bei den geförderten und geforderten Bereichen handelt. Auf Seiten des Forderns kennzeichnen die Wörter ist, sind, hat oder muss im Satzbau sogenannte Muss-Vorschriften. Der Grundsatz des Forderns gemäß § 2 Abs. 1 SGB II lautet wie folgt:
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte […] müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ (§ 2 Abs. 1 SGB II)
Diese lassen keinerlei Ermessensspielraum zu und sind bei Vorhandensein der jeweilig beschriebenen Tatbestandsmerkmale so umzusetzen und durchzuführen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung verortet das Arbeitslosengeld II im deutschen Sozialstaat und erläutert die Grundsätze der Hilfebedürftigkeit sowie das Leitbild des „Förderns und Forderns“.
2. Entstehung des Arbeitslosengeldes II: Dieses Kapitel beschreibt den historischen Kontext der Hartz-Reformen, ausgelöst durch den sogenannten Vermittlungsskandal und die Debatte um den Umbau des Sozialstaates.
3. Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik: Es wird die Transformation vom aktiven zum aktivierenden Sozialstaat thematisiert, wobei die Konzepte Existenzsicherung, das Fordern-Prinzip sowie die Problematik der Aktivierung differenziert betrachtet werden.
4. Maßnahmen und Förderungen: Hier werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie das Vermittlungsbudget und die Rolle von Fallmanagement und Profiling erläutert.
5. Aufgabenbereich und Anforderungen an die Angestellten: Das Kapitel beleuchtet die internen Strukturen von Jobcentern sowie das Spannungsfeld, in dem sich die Mitarbeiter zwischen Zielvorgaben der Politik und der Unterstützung der Kunden bewegen.
6. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Nachhaltigkeit der aktuellen Arbeitsmarktpolitik und dem Aufruf zu qualitativ hochwertiger Arbeit statt rein statistischer Optimierung.
Schlüsselwörter
Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialstaat, Paradigmenwechsel, Fördern und Fordern, Jobcenter, Arbeitsmarktpolitik, Aktivierung, Leistungsbezieher, Existenzsicherung, Fallmanagement, SGB II, SGB III, Vermittlungsskandal, Arbeitslosigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Einführung des Arbeitslosengeldes II und die damit verbundene Neuausrichtung der deutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik unter dem Aspekt des aktivierenden Sozialstaats.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentral sind die Historie der Hartz-Reformen, der gesetzliche Rahmen des SGB II, die Instrumente der Arbeitsförderung sowie die beruflichen Anforderungen an das Personal in Jobcentern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich das Prinzip des „Förderns und Forderns“ auf allen Ebenen des Arbeitslosengeldes II manifestiert und welche Problematiken dies für die Betroffenen und die Verwaltung mit sich bringt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und einer Auswertung gesetzlicher Bestimmungen sowie aktueller Statistiken zur Arbeitsmarktpolitik.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Entstehung der Reformen, die theoretische Einordnung des Paradigmenwechsels, die praktische Anwendung der Fördermaßnahmen und die operative Arbeit der Jobcenter.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Hartz IV, Fördern und Fordern, Aktivierung, Arbeitslosengeld II, Sozialstaat und Jobcenter.
Wie unterscheidet sich der „aktive“ vom „aktivierenden“ Sozialstaat?
Während der aktive Sozialstaat primär auf soziale Absicherung und soziale Rechte fokussiert, stellt der aktivierende Staat die Pflichten des Einzelnen und die Rückführung in den Arbeitsmarkt in das Zentrum.
Welche Problematik sieht der Autor beim Prinzip des „Förderns und Forderns“?
Der Autor kritisiert, dass der Staat zwar Sanktionen bei Pflichtverletzungen durchsetzen kann, jedoch keine adäquate Pflicht zur Bereitstellung passgenauer Arbeitsangebote für den Bürger besteht.
Welche Rolle spielt der Bundesrechnungshof in der Argumentation?
Der Bundesrechnungshof wird zitiert, um Defizite im sogenannten „Absolventenmanagement“ der Jobcenter aufzuzeigen, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Aktualisierung von Bewerberprofilen.
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- Katrin Sigl (Autor), 2018, Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Zwischen Fördern und Fordern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439460