Die deutsche Rechtschreibreform im Fokus der Juristen


Redacción Científica, 2005

14 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Geschichtlicher Überblick zur Rechtschreibreform

III. Rat für deutsche Rechtschreibung

IV. Die rechtliche Seite der Rechtschreibreform
1. Kompetenzfragen
2. Gesetzesvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie und Grundrechte
3. Bindungswirkung

V. Schlusswort

I. Einleitung

Die neuen Regelungen der deutschen Rechtschreibung sollen zu Erleichterungen im täglichen Umgang mit der deutschen Sprache führen.[1] Viele der alten Regeln sind für die Befürworter der Rechtschreibreform unsystematisch, widersprüchlich und auch wegen der vielen Ausnahmen schwer zu erlernen. Besondere Belange Nicht-Deutschsprachiger, z.B. im Hinblick auf den Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“, fanden darüber hinaus kaum Eingang in die langjährige Orthographiedebatte.[2]

Selbst eine Reform, wie die der deutschen Sprache, scheint im modernen Rechtsstaat aber nicht eingeführt werden zu können, ohne dass Juristen sich damit ausgiebig befassen müssen. In den Jahren 1996 bis 2001 ergingen 39 Entscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die sich mit dieser Thematik beschäftigten. Zudem hatten zahlreiche juristische Abhandlungen[3] und Klausuren für Studierende der Rechtswissenschaften die rechtlichen Fragestellungen der Reform zum Untersuchungsgegenstand. Im Folgenden soll neben dem geschichtlichen Hintergrund der Reform insbesondere den juristischen Problemen nachgespürt werden, um daraus Konsequenzen für die Anwendung der neuen Schreibregeln aufzuzeigen.

II. Geschichtlicher Überblick zur Rechtschreibreform

Im Jahr 1987 erteilte die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) dem Institut für deutsche Sprache in Mannheim und der Gesellschaft für Deutsche Sprache e.V. in Wiesbaden den Auftrag, ein neues Regelwerk der deutschen Sprache zu entwerfen. Ein Jahr später übergaben diese einen noch unvollständigen Vorschlag mit zahlreichen, zum Teil sehr weitgehenden Neuregelungen,[4] der in der Öffentlichkeit und von der KMK inhaltlich abgelehnt wurde. Daneben widmeten sich auch die Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Wissenschaftliche Arbeitsgruppe des Koordinationskomitees für Orthographie in Österreich sowie die Forschungsgruppe Orthographie am Zentralinstitut für Sprachwissenschaft an der Akademie der Wissenschaften der DDR der Weiterentwicklung der Schreibweise.

1992 veröffentlichte ein Internationaler Arbeitskreis einen alle Bereiche der Orthographie behandelnden Vorschlag. Die KMK lud daraufhin Verbände zu Stellungnahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein. Das Beratungsergebnis wurde im November 1994 den politischen Entscheidungsinstanzen zur Annahme empfohlen. Daraufhin entschied die KMK im Jahr 1995, die Neuregelung zum 1. August 1998 mit einer Übergangsphase bis 2004/2005 umzusetzen.

Am 1. Juli 1996 verpflichteten sich in der Wiener Erklärung neben den deutschen Bundesländern auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein, die neue Rechtschreibung bis 1. August 1998 einzuführen. Weitere Staaten mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen (Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn) schlossen sich dieser Erklärung an.[5]

Die neue Rechtschreibung wurde in den Schulen zahlreicher Bundesländer im Schuljahr 1996/97 und in den Behörden im Jahr 1998 eingeführt. Allerdings wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005 vereinbart, nach der Schreibweisen, die nach der alten Rechtschreibung, nicht aber nach der neuen Orthographie zulässig sind, in den Schulen zwar angestrichen, nicht aber als Fehler gewertet werden.

Infolge der Unterzeichnung der zwischenstaatlichen Absichtserklärung wurde die breite Öffentlichkeit auf die Neuregelungen aufmerksam und es begann eine heftige Debatte um die Reform.[6] Auf der Frankfurter Buchmesse 1996 unterschrieben zahlreiche Schriftsteller und Wissenschaftler die Frankfurter Erklärung für einen Stopp der Reform. In Bayern hatte 1996/97 eine Volksinitiative für die alte Rechtschreibung Erfolg. Das dadurch möglich gewordene Volksbegehren wurde allerdings nicht weiterverfolgt. In Schleswig-Holstein wurde 1998 per Volksentscheid die Rückkehr zur bisherigen Rechtschreibung beschlossen. Das Volksgesetz wurde jedoch im folgenden Jahr vom schleswig-holsteinischen Landtag wieder aufgehoben. Im Jahr 1998 erklärte zudem das Bundesverfassungsgericht die Rechtschreibreform als verfassungskonform.

1997 konstituierte sich die Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung. Sie sollte im Auftrag der Kultusminister die Einführung der neuen Regeln begleiten und Zweifelsfälle beseitigen.

[...]


[1] Zur Diskussion um die Neuregelung siehe z.B. Augst/Blüml/Nerius/Sitta (Hrsg.), Zur Neuregelung der deutschen Orthographie. Begründung und Kritik, Tübingen 1997; Eroms/Munske (Hrsg.), Die Rechtschreibreform. Pro und Kontra, Berlin 1997.

[2] Földes, Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung im Kontext von Deutsch als Fremdsprache und Auslandsgermanistik, in: Deutsch als Fremdsprache 2000, S. 199 ff.

[3] Vgl. nur Kopke, Rechtschreibreform und Verfassungsrecht. Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie, Tübingen 1995; ders., Die verfassungswidrige Rechtschreibreform, in: Neue Juristische Wochenschrift 1996, S. 1081 ff.; Meder, Der Streit um die Kodifikation von Recht und Schreibung, in: Juristenzeitung 1997, S. 190 ff.; Roth, Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1999, S. 257 ff.

[4] Zu den oft kolportierten Vorschlägen aus dem Jahr 1988 zählt zum Beispiel: „der Keiser fehrt Bot und isst Al“ statt „der Kaiser fährt Boot und ißt Aal“; Augst, Werden wir demnächst Keiser statt Kaiser schreiben?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Juli 1988.

[5] Bis zu diesem Zeitpunkt war noch der „Duden“ maßgebend für die Rechtschreibung der deutschen Sprache, jedoch nicht für deren Grammatik und den sonstigen Sprachgebrauch. Die Rechtschreibreform von 1996 beendete jetzt das so genannte „Duden-Monopol“, denn künftig ist nur noch die amtliche Rechtschreibregelung ausschlaggebend: Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung (Hrsg.), Deutsche Rechtschreibung: Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung, Tübingen 2005.

[6] Vgl. zu den Kritiken Ickler, Die sogenannte Rechtschreibreform. Ein Schildbürgerstreich, St. Goar 1997; von Harscher, Rechtschreibreform – so nicht!, Hamburg 2002.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Die deutsche Rechtschreibreform im Fokus der Juristen
Universidad
University of Hohenheim  (Institut für Rechtswissenschaft)
Calificación
sehr gut
Autor
Año
2005
Páginas
14
No. de catálogo
V43994
ISBN (Ebook)
9783638416672
Tamaño de fichero
682 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rechtschreibreform, Fokus, Juristen
Citar trabajo
Dr. Gerald G. Sander (Autor), 2005, Die deutsche Rechtschreibreform im Fokus der Juristen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43994

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