Wandel der Gesellschaft - Wandel der Klientel - Wandel der Frühförderung


Diploma Thesis, 2005

94 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Gesellschaftliche Wandlungsprozesse
1.1 Theoretische Grundlagen
1.1.1 Sozialstruktur
1.1.2 Theorie des sozialen Wandels
1.2 Gesellschaftliche Krise
1.2.1 Soziale Ungleichheit
1.2.2 Sozio-ökonomische Polarisierung
1.3 Soziale Randgruppen
1.3.1 Arme
1.3.1.1 Was ist Armut?
1.3.1.2 Konzepte der Armutsforschung
1.3.1.3 Entwicklung und Ausmaß der Armut
1.3.1.4 Besondere Risikogruppen
1.3.2 Langzeitarbeitslose
1.3.2.1 Entwicklung und Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit
1.3.2.2 Besondere Risikogruppen
1.3.3 Soziale und psychische Auswirkungen der Randständigkeit
1.4 Wandel von Familie
1.4.1 Bedeutungswandel des Begriffs „Familie“
1.4.2 Demographische Entwicklung und Wandel von Familie
1.4.2.1 Eheschließung und Scheidung
1.4.2.2 Geburtenentwicklung und Kinderzahl
1.4.2.3 Pluralität von Familien- und Lebensformen
1.4.2.4 Einschätzung und Bewertung dieser Entwicklungen
1.5 Zwischenbilanz

2. Gefährdungen der Kindheit
2.1 Gefährdungen der Kindheit aufgrund der Veränderungen familialer Strukturen
2.1.1 Auswirkungen von Scheidung
2.1.2 Auswirkungen der geringeren Kinderzahl
2.2 Gefährdungen der Kindheit im Kontext sozioökono- mischer Wandlungsprozesse und deprivierender Lebensumstände
2.2.1 Psychosoziale Risiken
2.2.2 Armut und psychosoziale Risiken
2.2.2.1 Kinderarmut
2.2.2.2 Armut im familialen Kontext
2.2.2.2.1 Subjektive Belastung und Bewältigung von Armut
2.2.2.2.2 Ressourcen als moderierende Faktoren
2.2.3 Auswirkungen von Armut auf die kindlichen Entwicklungs- bereiche
2.3 Zwischenbilanz

3. Konsequenzen für die Frühförderung
3.1 Wandel innerhalb der Zielgruppe der Frühförderung
3.2 Schwerpunkte in der Arbeit der Frühförderung mit psychosozial belasteten Familien
3.2.1 Prävention
3.2.1.1 Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen
3.2.1.2 Öffentlichkeitsarbeit und politische Einflussnahme
3.2.2 Konzeptuelle Schwerpunkte in der Frühförderung mit psychosozial belasteten Familien
3.2.3 Erweiterung der professionellen Netzwerke

4. Schluss

5. Literaturverzeichnis

6. Anhang

0. Einleitung

Den Ursprung meiner Auseinandersetzung mit dem Thema der vorliegenden Arbeit stellen meine Beobachtungen während eines Praktikums im „Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung“ in Köln dar. Am nachhaltigsten beschäftigte mich der Umstand, dass von der Gesamtzahl der Kinder, die ich im Rahmen der heilpädagogischen Frühförderung miterlebte, nur ein einziges Kind als im „klassischen“ Sinne behindert diagnostiziert war. Alle anderen Kinder erhielten frühförderliche Maßnahmen, da bei ihnen zwar keine manifesten Behinderungsbilder vorlagen, sie jedoch in ihrer Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen beeinträchtigt waren. Gespräche mit den Mitarbeitern der Einrichtung und die zur Frühförderung vorliegende Fachliteratur zeigten, dass diese Verteilung nicht repräsentativ für die gesamte Frühförderung ist, jedoch in ihrer Tendenz eine Realität der Frühförderung darstellt: seit Bestehen der Frühförderung haben sich Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, von denen ein Großteil aus psychosozial belasteten Familien stammt, zur anteilig größten Gruppe der von Frühförderung betreuten Kinder entwickelt.

Aus der Auseinandersetzung mit dieser Thematik entwickelte sich die dieser Arbeit zugrundeliegende, zweigeteilte Fragestellung:

1. Lassen sich Gründe ausfindig machen für eine Zunahme des Anteils der „von Behinderung bedrohten“ und entwicklungs- und verhaltensauffälligen Kinder innerhalb der Frühförderung?
2. Welches sind die Konsequenzen für die Frühförderung bezogen auf die Arbeit mit dieser Zielgruppe?

Die Literaturrecherche zeigte, dass sich ein auffälliger Zusammenhang zwischen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und deren Lebenskontexten beobachten lässt. Um also einen Zuwachs der „von Behinderung bedrohten Kinder“ erklären zu können, muss man diesen in einem größeren Kontext betrachten. Daraus entwickelte sich der Ansatz, besondere gesellschaftliche Bereiche, deren Entwicklung und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Kinder zu untersuchen, um hiervon ausgehend die Konsequenzen für die Frühförderung, die sich aus der Zunahme der aus psychosozial belasteten Verhältnissen stammenden Klientel ergeben, zu entwickeln. Dies führte zum Titel der vorliegenden Arbeit: Wandel der Gesellschaft – Wandel der Klientel – Wandel der Frühförderung.

Gemäß der Dreiteilung des Titels ist auch die Arbeit in drei Kapitel gegliedert.

Im ersten Teil stehen gesellschaftliche Wandlungsprozesse im Mittelpunkt der Betrachtung. Ausgehend von der Annahme, dass die Gefährdung der kindlichen Entwicklung in einem engen Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation des familiären Umfelds und den daraus folgenden Problematiken steht, wird zunächst dargestellt, welche Tendenzen in der Bundesrepublik bezüglich sozialer Ungleichverteilung zu erkennen und welche sozialen Gruppen besonders davon betroffen sind. Einen großen Stellenwert nimmt dabei die Darstellung der „Armut“ und der von ihr besonders betroffenen Gruppen ein. Da der besondere Fokus dieser Arbeit auf Kinder und deren Entwicklung gerichtet ist, bedarf auch der Wandel familialer Strukturen einer eingehenderen Betrachtung, da Familie als primäre Sozialisationsinstanz im jungen Alter vornehmlicher Ort kindlicher Entwicklung ist.

In Kapitel zwei wird untersucht, wie sich die zuvor beschriebenen Umstände auf die Entwicklung von Kindern auswirken können. Der besondere Schwerpunkt wird dabei darauf liegen, ob und inwiefern es sich dabei um Gefährdungen der kindlichen Entwicklung handelt.

Das dritte Kapitel setzt sich mit den veränderten Anforderungen an die Frühförderung auseinander, die an sie aufgrund der Zunahme der Kinder aus psychosozial belasteten Familien gestellt werden.

Die Entwicklung der Idee für diese Arbeit legt als methodische Vorgehensweise die Verwendung des hermeneutischen Konzeptes (vgl. Danner 1998, 31-116) nahe.

Geleitet durch meine „Alltagserfahrung“ gehe ich mit einem ersten Vorverständnis an die entsprechende Forschungsliteratur heran, um zu einem erweiterten, vertieften Verständnis für die komplexen Zusammenhänge bezüglich meiner Ausgangsbeobachtung zu gelangen. Der Kreis oder Zirkel (vgl. Danner 1998, 55f.) wird erneut „geschlossen“, wenn ich mit Hilfe dieses erweiterten Verstehens zu praktischen Konsequenzen für die „Alltagssituation“, hier für alle an der Frühförderung Beteiligten, gelange.

1. Gesellschaftliche Wandlungsprozesse

Im Folgenden sollen Aspekte des gesellschaftlichen Wandels dargestellt werden. Dabei soll vor allem auf die Aspekte eingegangen werden, die sich auf die hier im Mittelpunkt stehende Zielgruppe auswirken. Eine gesamtgesellschaftliche Darstellung mit allen Bereichen ist nicht angedacht und wäre auch im Rahmen dieser Arbeit zu umfangreich. Deswegen beschäftigen sich die folgenden Ausführungen mit den Gesichtspunkten der in der Bundesrepublik bestehenden Sozialstruktur und den Entwicklungen, deren Auswirkungen vor allem für Familien und somit für die Entwicklung von Kindern bedeutsam sind.

Einführend wird der Begriff der Sozialstruktur sowie die Theorie des sozialen Wandels vorgestellt werden. Im Anschluss daran wird eine Einschätzung vorgenommen, ob angesichts der gesellschaftlichen Wandlungsprozesse von einer gesellschaftlichen Krise gesprochen werden kann. Dies wird mittels Ausführungen bezüglich des Vorhandenseins sozialer Ungleichheit sowie der Beurteilung, ob es sich bezüglich der Entwicklung der sozialen Ungleichheit um eine Nivellierung oder um eine Polarisierung dieses gesellschaftlichen Zustandes handelt, erfolgen.

Ausgehend von diesen Einschätzungen werden zwei besonders von diesen Entwicklungen betroffene Gruppen, nämlich die Armen und die Langzeitarbeitslosen, dargestellt. Besonderen Raum nimmt hierbei die Thematik „Armut“ ein.

Den letzten Aspekt dieses Kapitels bildet die Beschreibung des Wandels familialer Strukturen.

1.1 Theoretische Grundlagen

Grundlegend für die Betrachtung und Beschreibung gesellschaftlicher Wandlungsprozesse sind der Terminus „Sozialstruktur“ sowie die „Theorie des sozialen Wandels“, die im Rahmen dieser Arbeit nur kurz einführend dargestellt werden. Für eine tiefergehende Auseinandersetzung sei auf die entsprechende Literatur verwiesen.

1.1.1 Sozialstruktur

Will man einen gesellschaftlichen Zustand oder einen Wandel beschreiben, so untersucht und betrachtet man die vorherrschende Sozialstruktur dieses Systems.

„Grundelemente der Sozialstruktur einer Gesellschaft sind [...]:

1. die Gesamtheit der sozialen Beziehungsmuster und Regelsysteme in den für die Gesellschaft zentralen Handlungsbereichen bzw. Systemen (ökonomisches und politisches System; Rechts- und Verwaltungsstrukturen; Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen usw.);
2. die sich aus der Verteilung der gesellschaftlich wichtigsten Ressourcen (wie Boden; Kapital; Bildung) ergebenden Klassen- und Schichtungsstrukturen, die Formen sozialer Ungleichheit und der Herrschaftsordnung.“ (Schäfers 1995, 1)

Für die weiteren Betrachtungen soll vor allem der zweite Aspekt, der sich mit den Schichtungsstrukturen und sozialer Ungleichheit auseinandersetzt, im Mittelpunkt stehen.

Innerhalb der Sozialstrukturanalyse gibt es vier unterschiedliche Blickwinkel, unter denen die relevanten Elemente und Teilbereiche sowie deren Wechselbeziehungen und Wirkungszusammenhänge untersucht werden: „Auf einer systemtheoretischen Ebene werden Subsysteme unterschieden [...]. Auf einer handlungstheoretischen Ebene stehen Gruppenstrukturen und Lebensbereiche im Mittelpunkt [...]; eine soziodemographische Perspektive stellt die Betrachtung verschiedener Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt: alte Menschen, Männer und Frauen, Jugend, Kinder. Eine vierte Perspektive nimmt Bezug auf gesellschaftliche Probleme: z.B. Arbeitslosigkeit, Armut; Partizipation, Legitimation.“ (Schäfers 1995, 3). Im Rahmen dieser Arbeit soll vorrangig auf die vierte Perspektive eingegangen werden, da gerade diese gesellschaftlichen Probleme eine Ursache der sozialen Ungleichheit darstellen, die wiederum eine Grundlage der psychosozialen Risiken von Kindern aus diesen Lebensumfeldern sein kann. Denn „[...] auch im differenzierter gewordenen Ungleichheitsgefüge der modernen Gesellschaft (hängen) die Unterschiede in den Lebenschancen in hohem Maße mit der vertikalen Verteilung wichtiger Ressourcen zusammen – oder anders ausgedrückt: Die vertikale Dimension der sozialen Ungleichheit ist im Vergleich zu anderen Dimensionen dominant.“ (Geißler 1996, 21).

1.1.2 Theorie des sozialen Wandels

Es soll jedoch nicht eine Beschreibung eines Ist-Zustands vorgenommen, sondern vielmehr eine Entwicklung und eine Tendenz dieser gesellschaftlichen Probleme dargestellt werden. Grundsätzlich ist die Sozialstruktur einer Gesellschaft nicht statisch, sondern permanenten Veränderungen und Entwicklungen unterworfen. „Die Analyse der Sozialstruktur kann daher als Momentaufnahme der sie prägenden sozialen Prozesse angesehen werden.“ (Schäfers 1995, 8).

In diesem Zusammenhang ist es jedoch unerlässlich, den bisherigen Wandel dieser Strukturen zu berücksichtigen, auch um Prognosen oder Tendenzen zukünftiger Entwicklungen erstellen zu können. Dies hat besondere Bedeutung, wenn es um gesellschaftlich problematische Bereiche geht, da man diesen Problemen, zumindest potentiell, „gewappnet“ entgegentreten kann oder sie im optimaleren Falle sogar präventiv verhindern kann.

„Die Soziologie (Theorie) des sozialen Wandels fragt (also) nach den Ursachen, dem Verlauf und dem prognostizierbaren, d.h. auf wissenschaftlicher Grundlage voraussagbaren Wandel der Sozialstruktur von Gesellschaften oder einzelnen sozialen Systemen.“ (Schäfers 1995, 8).

Bei der Betrachtung des Wandels der Sozialstruktur einer Gesellschaft ergibt sich allerdings bereits aus den verwendeten Begriffen heraus ein Problem: es stehen sich die Dynamik eines Systems, die im Begriff des Wandels, der einen eindeutig prozesshaften Charakter hat, impliziert ist, und die Statik eines Systems, die durch den als relativ starr verstandenen Begriff der Struktur dargestellt wird, gegenüber. So findet man in einer modernen, wie der in der Bundesrepublik bestehenden Gesellschaft zwar auf der einen Seite einen relativ schnellen Wandel, der sich in den soziologischen Konzepten wie „Differenzierung“, „Pluralisierung“ oder „Individualisierung“ ausdrückt – Konzepte, die das Aufbrechen von bisherigen Strukturen und das Herausgehen aus traditionellen Lebensweisen beschreiben; auf der anderen Seite bestehen aber trotzdem weiterhin und gleichzeitig „[…] ‚Starrheiten‘[…], ‚Verregelungen‘ und Momente der Stabilität – eben vermeintlich feste Strukturen […]“ (Glatzer 1992, 61) als „[…] traditionelle ‚Restbestände‘ […] (z.B. askriptive Trennungslinien nach Geschlecht oder Nationalität)“ (Glatzer 1992, 61). Dieses vermeintliche Paradoxon gilt es bei der Sozialstrukturanalyse und der Beschreibung des sozialen Wandels zu berücksichtigen und die beiden gegensätzlichen Aspekte bei der Betrachtung gesellschaftlicher Zustände oder bei der Erstellung von Prognosen zu integrieren.

Eine Schwierigkeit, die sich hierbei allerdings stellt, ergibt sich aus dem Umstand, dass sich nicht alle Bereiche der Sozialstruktur in der gleichen Geschwindigkeit entwickeln.

Um den sozialen Wandel genauer beschreiben zu können, wurden die sogenannten „sozialen Indikatoren“ eingeführt. Bei diesen handelt es sich um „Kennziffern, die Urteile über den Zustand und die Veränderungen wichtiger sozio-ökonomischer Problembereiche erleichtern oder erst ermöglichen sollen.“ (Leipert 1973, zit. nach Schäfers 1995, 11).

Diese sozialen Indikatoren entstanden im Zusammenhang mit dem Bestreben, eine fundierte Sozialberichterstattung erstellen zu können. Deren Ziele waren bzw. sind:

- „eine der ‚wirtschaftlichen Gesamtrechnung‘ vergleichbare ‚soziale Gesamtrechnung’ aufzustellen und über den sozialen Zustand einer Gesellschaft oder einzelner Systeme jederzeit umfassend Auskunft geben zu können;
- bei der wissenschaftlichen Erforschung – und Planung – der ‚Lebensqualität‘ die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten;
- die Lücken im Informationssystem zwischen Wissenschaft und Praxis, Theorie und geplantem sozialen Wandel zu schließen;
- mit Hilfe der Sozialberichterstattung Politiker, Administratoren und andere in die Lage zu versetzen, Nebenfolgen und Rückwirkungen von Reformvorhaben abzuschätzen;
- den Wandel der Gesellschaft oder einzelner Systeme vermittels differenzierender sozialer Indikatoren empirisch fundierter als bisher kenntlich zu machen […].“ (Schäfers 1995, 11).

Durch die Einführung der sozialen Indikatoren in die Sozialstrukturanalyse und die Beschreibung des sozialen Wandels konnte man den Wandel in den einzelnen Bereichen und Systemen der Gesellschaft detaillierter darstellen und somit auch exaktere Betrachtungen anstellen und prognostische Aussagen treffen. Die Schwierigkeit, die sich in diesem Kontext stellt, ist die der Auswahl der sozialen Indikatoren. Es muss zum einen entschieden werden, welche der sozialen Indikatoren für den entsprechenden, zu betrachtenden Bereich relevant und aussagekräftig sind. Zum anderen stellt sich die Frage, wie viele Indikatoren für eine wissenschaftlich brauchbare und genaue Aussage herangezogen werden sollen. Um die Messung so exakt wie möglich werden zu lassen, bedarf es einer großen Anzahl von Indikatoren. Da man allerdings nicht alle Indikatoren einbeziehen kann, muss hier eine sorgfältige Auswahl getroffen werden, da sich sonst „[…] weitere(n) Schwierigkeiten der Erhebung, der Kontinuität in der Erhebung und der Aktualität der Veröffentlichung (ergeben).“ (Schäfers 1995, 12).

1.2 Gesellschaftliche Krise

Betrachtet man die Sozialstruktur der Bundesrepublik und den sozialen Wandel mit besonderem Augenmerk auf die Situation der von psychosozialen Risiken bedrohten Kindern, so kommt man nicht umhin, sich mit der gesellschaftlichen Krise, der vorherrschenden und zunehmenden sozialen Ungleichheit und den daraus resultierenden Problemen auseinander zu setzen.

Im Folgenden wird gezeigt, dass man aufgrund der bisherigen und weiterhin anzunehmenden Entwicklung im sozio-ökonomischen Bereich von krisenhaften Prozessen sprechen kann, die Auswirkungen vor allem auf die an der Verteilung gesellschaftlich relevanter Ressourcen schlechter gestellten Gruppen der Gesellschaft haben. Dies soll mittels der Untersuchung der sozialen Ungleichheit und der Frage nach einer damit verbundenen gesellschaftlichen Polarisierung sowie der anschließenden Darstellung der sozialen Gruppen, die in besonderem Maße von diesem Zustand betroffen sind, erfolgen. Hierbei wird vor allem auf die Gruppen der von Armut und von Arbeitslosigkeit bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen eingegangen.

1.2.1 Soziale Ungleichheit

Die Hauptaufgabe des Sozialstaats, als der sich die Bundesrepublik immer noch versteht, liegt darin, seinen Bürgern weitestgehende soziale Gerechtigkeit und soziale Gleichheit zu gewährleisten. Dies ist im Grundgesetz verankert (Art. 20 und 28 GG) und somit Pflicht des Staates seinen Bürgern gegenüber. „Zusammen mit einigen anderen Artikeln des Grundgesetzes – die die Gleichheitsproblematik direkt oder indirekt berühren – werden Staat und Gesellschaft auf ein im einzelnen schwer zu bestimmendes Maß an sozialer Gleichheit bzw. zur Begrenzung der Ungleichheit festgelegt.“ (Schäfers 1995, 212). Daraus ergibt sich, dass der Staat vor dem Hintergrund dieses Sozialstaatsprinzips, das in der Bundesrepublik grundlegend ist, die Verpflichtung hat, auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die eventuell aus diesen resultierenden Ungleichheiten oder Gefährdungen zu reagieren und diese unter Umständen aufzufangen bzw. diese im Idealfall im Vorfeld abzuwenden.

Eine Orientierung an den sozialstaatlichen Grundprinzipien, also der Herstellung sozialer Gerechtigkeit, sozialer Gleichheit und sozialer Sicherheit, ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, „[…] völlige soziale Gleichheit herzustellen, sondern für einen sozialen Ausgleich in dem Maß zu sorgen, daß aus der ungleichen Verteilung von Ressourcen keine sozialen Konflikte, Deprivationen, rechtliche, soziale und kulturelle Ausgrenzungen von bestimmten Sozialgruppen sich entwickeln.“ (Schäfers 1995, 213). Es geht also nicht darum, eine soziale Gleichheit aller herzustellen, sondern vielmehr darum, dem Individuum soziale Sicherheit zu gewährleisten. So ist es in einer Staatsform, wie sie die Bundesrepublik darstellt, nicht das Ziel, alle in ihr lebenden Bürger beispielsweise materiell möglichst gleich zu stellen. Vielmehr ist es die Aufgabe des Sozialstaats, die Wahrung der vom Grundgesetz gewährleisteten Gleichheit vor dem Gesetz zu sichern und jedem Einzelnen ein Mindestmaß an Versorgung zur Existenzsicherung zukommen zu lassen.

Diese soziale Sicherheit, die jedem Bürger grundsätzlich garantiert ist, hat jedoch noch eine über den Aspekt der Sicherung der Existenz und der Gewährleistung von rechtlicher Gleichheit hinausgehende Bedeutung für das Individuum: „(Sie) ist für die Einstellung des einzelnen zu seiner Arbeit, zum Wirtschafts-, Gesellschafts- und Staatssystem und schließlich für seine Zukunftsplanung und Zukunftsperspektiven zentral wichtig.“ (Schäfers 1995, 214).

1.2.2 Sozio-ökonomische Polarisierung

Spricht man von sozialer Ungleichheit, so bedeutet dies die „[…] unterschiedliche Verteilung von Vor- und Nachteilen unter den Mitgliedern einer Gesellschaft. Zu diesen Vor- und Nachteilen gehören unter anderem: mehr oder weniger Einkommen, Bildung, Macht, Prestige, Eigentum oder Verfügungsrechte, insbesondere Eigentum oder Verfügungsrechte an Produktionsmitteln; autonome Verfügung über Zeit und Raum; Selbstbestimmung über Form und Inhalt der Arbeit wie der Freizeit.“ (Hamm 1996, 183). In einer marktwirtschaftlichen Gesellschaft, wie in der Bundesrepublik zu finden, besteht solch eine Ungleichverteilung. Hamm teilt die bundesrepublikanische Gesellschaft grob in zwei Gruppierungen ein: „(1) die ‚KapitalistInnen‘ – das sind einerseits die Selbständigen, andererseits diejenigen, die aus dem Besitz von Kapital, d.h. in der Regel Immobilien und Wertpapieren leben, (2) die ‚Lohnabhängigen‘ – d.h. in erster Linie diejenigen, die in abhängiger Stellung beschäftigt, oder arbeitslos, oder nicht beschäftigt sind.“ (Hamm 1996, 191). Es wird betont, dass die so gebildeten Klassen in sich sehr heterogen sind und nicht einmal gegeneinander klar abgrenzbar sind. Er zeigt jedoch anhand der von ihm vorgenommenen Unterteilung, dass eine sehr starke Ungleichverteilung von Kapital und Einkommen besteht. So stellt er dar, dass im Jahr 1996 „[…] ‚ein Viertel der westdeutschen Haushalte über nur ein Prozent des Bruttogeldvermögens verfügen, während fünf Prozent der Haushalte mit weit überdurchschnittlichem Vermögensbesitz über 31 Prozent des Bruttogeldvermögens verfügten‘; ‚dass zehn Prozent der reichsten Haushalte fast fünfzig Prozent des erfassten Vermögens besitzen, die ärmere Hälfte der Haushalte dagegen nur knapp 2,5 Prozent‘; und dass ‚auf zwei Drittel der an der Befragung […] beteiligten Haushalte mit Zinserträgen nur ein Sechstel der Vermögenseinkommen entfielen, während auf nur zwei Prozent der befragten Haushalte 32 Prozent der Zinsen und Dividenden entfielen‘ “ (Hamm 1996, 195f.).

Bezüglich der Frage, ob man für die Bundesrepublik eher von einer Nivellierung, also einer Verringerung, oder einer Polarisierung, d.h. einem Anstieg sozialer Ungleichheit und einem Wachstum der Unterschiede zwischen Privilegierten und Benachteiligten, der sozio-ökonomischen Verhältnisse und der sozialen Ungleichheit ausgehen kann, ist es relevant, welche Indikatoren man zur Untersuchung bzw. Beurteilung heranzieht. So spricht Schäfers, sich auf Haferkamp beziehend, von einem „[…] langsamen Trend zu weniger sozialer Ungleichheit“ und begründet dies mit folgenden Aspekten:

- „Langfristig ist ein Prozess der Machtangleichung zu beobachten. Indikatoren hierfür: die vormals Machtunterworfenen stellen sich gleich und wehren sich (wachsende Bedeutung der Bürgerinitiativen bei politischen und Verwaltungsentscheidungen; wachsende ‚Klagefreudigkeit‘ der Bürger vor Gerichten; Zunahme der Mitwirkenden bei Entscheidungsprozessen aller Art; […]
- Abbau der Bildungsungleichheit
- Angleichungsprozesse bei den Lohnquoten (wenn auch geringfügig)“ (Schäfers 1995, 243).

Hamm hingegen bezieht sich vor allem auf die Einkommens- und Vermögensverteilung und kommt aufgrund der von ihm herangezogenen Daten zu dem Schluss, dass man von einer starken Ungleichverteilung und somit von einer bestehenden starken sozialen Ungleichheit sprechen muss und dass man von einer weiteren Polarisierung ausgehen kann: „Während also der Reichtum in den Händen Weniger zunimmt, nimmt auch die Armut zu.“ (Hamm 1996, 198).

Diese Einschätzung der sozialen Prozesse teilt auch Geißler, der ebenfalls feststellt, dass „[...] die Armutskluft, der Abstand im Lebensstandard zwischen Armen und dem Durchschnitt der Bevölkerung, [...]kontinuierlich größer (wird)“ (Geißler 1996, 189).

Diese Einschätzung lässt sich auch unterstützen, wenn man die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Einkommensungleichheit in Deutschland betrachtet. Hierbei wird die Bevölkerung nach jeweiliger monatlicher Einkommenshöhe in Quintile unterteilt. Es zeigt sich, dass das unterste Quintil, also die ärmsten 20% der Bevölkerung, über nicht einmal 10% des Gesamteinkommens pro Monat verfügen, während der Anteil des obersten Quintils am Gesamtmonatseinkommen bei mehr als einem Drittel liegt. Für 2002 bedeutet dies Werte von 9,3% für das unterste und 36,4% für das oberste Quintil. Es wird betont, dass sich die Verteilung der jahresbezogenen Einkommen noch etwas ungleicher darstellt.

Tab. 1: Einkommensungleichheit in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, dass je nach gewählten Variablen und deren Bewertung die Einschätzung der Tendenz der sozialen Ungleichheit variieren kann. Dies hängt auch damit zusammen, dass diese Bewertung immer vor dem gesamtgesellschaftlichen und dem zeitgeschichtlichen Hintergrund vorgenommen wird.

Für die weiteren Ausführungen wird sich an der Einschätzung von Hamm und Geißler orientiert werden, da gezeigt wird, dass sich für die zu besprechenden Zielgruppen, die bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie von Bildung und Ausbildung als auch bezüglich ihrer Berufs-, Arbeits- und Wohnverhältnisse sowie ihrer sozialen Sicherheit benachteiligt sind, aus dieser Ungleichverteilung, die immer stärker wird, die spezifischen Probleme ergeben. „Diese Polarisierung, an der auch das Netz der sozialen Sicherung zu zerbrechen droht – die Sozialversicherungsbeiträge nehmen wegen der steigenden Arbeitslosigkeit ab, der Bedarf an Leistungen steigt aber an – ist auch die wichtigste Ursache für zunehmende Kriminalität und Gewalt, für Resignation, Verzweiflung, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Rechtsextremismus. Der ‚Index menschlichen Leidens ‘ des UNDP wird also aller Voraussicht nach in Deutschland weiter ansteigen.“ (Hamm 1996, 190).

1.3 Soziale Randgruppen

Im Folgenden wird auf die Gruppen der Gesellschaft eingegangen, die in besonderem Maße von der sozialen Ungleichheit betroffen und durch sie benachteiligt sind. Im Speziellen soll auf die Gruppe der Armen und der Langzeitarbeitslosen eingegangen werden.

Spricht man von sozialen Randgruppen, so meint man die „[...] Zusammenfassung von Personen und Personengruppen, die in die Kerngesellschaft aufgrund von Defiziten (des Einkommens, der Bildung, der Sprache, der Wohnverhältnisse etc.) nur unvollkommen integriert sind.“ (Schäfers 1995, 254). Der Begriff der „ Gruppe“ allerdings ist in diesem Zusammenhang nur in einem sozialstatistischen Sinne zu verstehen, da er der Zusammenfassung und somit einer besseren Betrachtung der Individuen dient, die von einer vergleichbaren sozio-ökonomischen Unterversorgung betroffen und der sozialen Ungleichheit ausgesetzt sind. Das zur Definition des soziologischen Begriffs „Gruppe“ dazugehörige gemeinsame Handeln dieser Individuen ist nicht zwangsläufig gegeben.

Da die folgend dargestellten Gruppen aufgrund ihrer sozio-ökonomischen Unterversorgung „[...] im untersten Bereich der Schichtungshierarchie angesiedelt sind[...]“ (Geißler 1996, 180) und der Begriff der Randgruppe wie bereits erwähnt nur unscharf ist, verwendet Geißler den Begriff der „Randschichten“ (ebd.). Beide Bezeichnungen werden im Weiteren verwendet werden.

Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Randgruppe kann vorübergehend sein – was bisher in der Bundesrepublik in der Regel der Fall war – oder auch dauerhaft anhalten. Kennzeichen dieser Zugehörigkeit ist, wie die Begriffe „Randgruppe“ oder „Randschicht“ nahe legen, dass die Betroffenen nicht in die Gesellschaft integriert und an den gesellschaftlichen Rand gedrängt sind. Dies bedeutet, dass Menschen, die sich in einer solchen sozialen Lage befinden, nicht nur einen Mangel in Bezug auf Einkommen und Vermögen haben, sondern sich daraus ergebend auch Isolation und auch Diskriminierung ausgesetzt sehen. „Die Ursachen [...] des Randgruppendaseins liegen ebensosehr im individuellen Bereich (Krankheit, Alter, Invalidität) wie in bedeutenden sozialstrukturellen Umwälzungen und in der Dynamik der industriellen Entwicklung, die zu Arbeitslosigkeit, in vielen Fällen auch zu Obdachlosigkeit und anderen Ausgrenzungen aus dem als normal angesehenen sozialen und kulturellen Leben führen.“ (Schäfers 1995, 255). Deswegen ergibt sich auch die besondere Wichtigkeit, Kindern, die in solchen Kontexten aufwachsen und dadurch psycho-sozialen Risiken ausgesetzt sein können, spezielle Aufmerksamkeit zuzuwenden, da die „[...] Lebenschancen der Randschichten und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erheblich beeinträchtigt (werden).“ (Geißler 1996, 180).

Bezüglich der für diese Arbeit relevanten Randgruppen gilt es festzuhalten, dass sie nicht so klar voneinander zu trennen sind, wie es die formale Darstellung annehmen lassen könnte. Der Schwerpunkt bei der Darstellung der Randgruppen wird bei der von Armut betroffenen Gruppe liegen, da weitere gesellschaftliche Randgruppen ebenfalls von dieser Problematik betroffen sind. Zudem wird Armut und ihre Auswirkungen auf Kinder in Kapitel 2 dieser Arbeit einen großen Stellenwert einnehmen.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass auch die Gruppe der Ausländer/innen in der Literatur als soziale Randgruppe aufgeführt wird. Sie zählt zudem sowohl in Bezug auf Armut als auch auf Langzeitarbeitslosigkeit zu den betroffenen Risikogruppen und findet so implizit ihren Niederschlag in dieser Arbeit. Auch im Bereich der Frühförderung nimmt die Beschäftigung mit der besonderen Situation und Förderung von Kindern aus ausländischen Familien einen immer größeren Raum ein. Insofern wäre eine separate Darstellung dieser Gruppe in diesem und den folgenden Kapiteln durchaus interessant gewesen, kann aber im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden.

1.3.1 Arme

Wie sich zeigen wird, ist die Gruppe der von Armut betroffenen Personen in besonderem Maße von sozialer Ungleichverteilung und den daraus folgenden Problematiken betroffen. Bevor das Ausmaß von Armut und deren Entwicklung in der Bundesrepublik dargestellt werden, bedarf es zuvor der Klärung, was unter Armut zu verstehen ist und unter welchen Aspekten Armut untersucht wird.

1.3.1.1 Was ist Armut?

Wenn man über die Randgruppe der von Armut betroffenen Menschen Aussagen treffen möchte, gilt es zuvorderst zu klären, was Armut eigentlich bedeutet und wie diese festgelegt ist. Das Phänomen „Armut“ ist abhängig vom gesellschaftlichen Kontext und historischen Entwicklungen zu betrachten. So ist die „[...]Armut im heutigen Deutschland [...] nicht vergleichbar mit dem Massenelend, das die Industrialisierung begleitete[...], oder mit der kümmerlichen Lebenssituation breiter Bevölkerungskreise in der Zwischen- und Nachkriegszeit;“ (Geißler 1996, 181). Zu diesen Zeiten war Armut ein gesellschaftlich offensichtliches Phänomen, da größere Teile der Bevölkerung von ihr betroffen waren und sie somit allgegenwärtig war. „Heute – im Zeitalter der Individualisierung – gilt Armut als ein Merkmal von Personen [...].“ (Chassé 2000, 12). Dadurch, dass Armut kein Massenphänomen mehr darstellt, sondern im Vergleich zu früheren Zeiten eine „relative Minderheit“ betroffen ist, ist die Armut aus dem Blickfeld der größeren Masse der Bevölkerung verschwunden.

Auch die Situation der Menschen in Entwicklungsländern hat eine andere Qualität als die armer Menschen in Deutschland, da diese noch auf ein bestehendes sozialstaatliches Versorgungsnetz zurückgreifen können, das ihnen ein Existenzminimum gewährleistet, während Menschen in der sogenannten Dritten Welt um ihr Überleben kämpfen müssen, da sie Mangel bezüglich ihrer elementarsten Bedürfnisse wie z.B. Nahrung haben. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in der heutigen Bundesrepublik Menschen gibt, die in Armut leben. „(D)as Wirtschaftswunder, die Wohlstandsexplosion und der Sozialstaat haben die Armut quantitativ und qualitativ verändert, aber sie haben sie nicht beseitigen können.“ (Geißler 1996, 181).

Wie sich zeigt, ist Armut kein feststehender und klar definierter Begriff. Ab wann man in Deutschland von Armut spricht und wer zu den Armen gerechnet wird, ist ebenso wenig eindeutig festgelegt wie die Frage, unter welchen Lebensumständen und mit welchen Defiziten ein Leben als Leben in Armut gekennzeichnet ist. Ebenso „(u)nübersichtlich bleibt in der politischen, öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion, was Armut heute, im Modernisierungsprozeß, bedeutet und wie sie sich auf verschiedene Personengruppen auswirkt.“ (Chassé 2000, 12). Trotz des Fehlens einer eindeutigen Festlegung, was Armut in Deutschland ausmacht, sind drei Aspekte zu nennen, über die in der Armutsforschung weitestgehend Konsens herrscht:

1. „Armut in der Bundesrepublik ist keine absolute, sondern relative Armut. In anderen Worten: Armut ist in entwickelten Gesellschaften keine Frage des physischen Überlebens mehr – wie noch in vielen Ländern der Dritten oder Vierten Welt –, sondern eine Frage eines menschenwürdigen Lebens; die Armutsgrenze wird nicht durch ein physisches, sondern durch ein soziokulturelles Existenzminimum markiert.
2. Armut wird als interkulturell und historisch relative Erscheinung begriffen: Was Armut ist, variiert interkulturell von Gesellschaft zu Gesellschaft und historisch von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt [...].
3. Armut ist mehrdimensional: Sie ist nicht nur ein ökonomisch-materielles, sondern gleichzeitig auch ein soziales, kulturelles und psychisches Phänomen. Ökonomische und materielle Unterversorgung ist gekoppelt mit der Versagung von allgemein anerkannten Lebenschancen in wesentlichen Bereichen der menschlichen Existenz, mit dem weitgehenden Ausschluß von der Teilnahme am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.“ (Geißler 1996, 182).

1.3.1.2 Konzepte der Armutsforschung

Bezüglich der Quantifizierung von Armut und der Untersuchung ihrer Entwicklung gibt es in der Armutsforschung verschiedene Ansätze . Je nach Konzept zeigt sich, dass es verschiedene Facetten von Armut gibt, je nachdem, von welchem Ansatz man ausgeht und welchen Zweck man mit der Erhebung verfolgt. So lassen sich die Konzepte in zwei Bereiche einteilen: zum einen in den sozialpolitischen Bereich, in dem Armut als Größe erfasst wird, um die Leistungen und Ansprüche auf die vom Staat gewährleistete Sozialhilfe in Notlagen festzusetzen, und zum anderen in den Bereich, der sich mit den aus der materiellen Unterversorgung resultierenden Folgen für den Einzelnen auseinandersetzt.

Der dem ersten Bereich zugrundeliegende Ansatz ist der Ressourcenansatz. In diesem wird als grundlegende Kategorie das Nettoeinkommen des Haushalts betrachtet. Dieses wird in Relation zum durchschnittlichen Haushaltseinkommen gesetzt. Von Armut spricht man in diesem Konzept, wenn das Nettohaushaltseinkommen unter der Schwelle von 50% im Vergleich zum durchschnittlichen Haushaltseinkommen liegt. Der hier verwendete Begriff der Armut bezeichnet also eine relative Einkommensarmut. Er ist als „Soziolpolitikbegriff (Sozialpolitik als monetäre Umverteilung)“ (Chassé 2000, 16) zu sehen. Dieser Ansatz ist geeignet zur statistischen Erfassung und Erhebung des Ausmaßes der in der Bevölkerung vorliegenden Einkommensarmut; er wird aber der Lebenssituation betroffener Menschen keineswegs gerecht, da soziokulturelle Aspekte nicht berücksichtigt werden.

Diese Aspekte finden in den Konzepten des zweiten Bereichs ihre Berücksichtigung, so z.B. in den „[...]Unterversorgungskonzepten von relativer Armut[...]“ (Chassé 2000, 14). Der Unterschied zum Ressourcenansatz liegt darin, dass nicht allein die finanzielle Unterversorgung betrachtet wird, sondern dass Armut auch eine „[...]multidimensionale[n] Unterversorgung in den zentralen Lebensqualitätsbereichen der Gesellschaft wie Ernährung, Arbeit, Bildung, Wohnung, Gesundheit, soziale Teilhabe usw.“ (Chassé 2000, 14) impliziert. Diese Erweiterung des Armutsbegriffs über den materiellen Aspekt hinaus ermöglicht es, die Situation der von Armut betroffenen Menschen komplexer zu erfassen und um den Bereich der psychosozialen Risiken zu erweitern, da zur Armut eben nicht nur das finanzielle Defizit gehört, sondern sie vielmehr auch „[...] aus Mangel an Wohnraum, an Bildung und Ausbildung, aus sozialer Isolation, aus der Unfähigkeit, eigene Ansprüche geltend zu machen, und aus psychischer Instabilität“ (Chassé 2000, 14) besteht.

Ein weiteres Konzept ist das „Konzept der sozialen Ausgrenzung“, das in der Europäischen Gemeinschaft übergreifend Verwendung findet. Dahinter steht die Sicht, dass mit „[...] Armutsphänomenen in der Regel verbundene[n] abgestufte[n] Prozesse sozialen Ausschlusses aus zentralen gesellschaftlichen Integrationsbereichen“ (Chassé 2000, 14) einhergehen.

Der EU-Richtwert, nach dem eine Person als von Armut betroffen gilt, liegt bei 50% des durchschnittlichen Einkommens des entsprechenden Landes. Die Definition geht allerdings über den Einkommensaspekt hinaus, da die Personen als arm definiert werden, „[...] die über so geringe materielle Mittel verfügen, daß sie von einer Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“ (EG-Ratsbeschluß von 1984, zit. nach Chassé 2000, 14). Dies betont die Gefährdung der sozialen Integration und die Ausgrenzung aus gesellschaftlich relevanten Bereichen bei betroffenen Personen. Diese Ausgrenzung kann sich auf „[...]Ausschluß von angemessener Wohnung (Qualität und Größe), Ausbildung und Berufsqualifikation (Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit), angemessener Ernährung, der Infrastruktur, der Arbeit, den sozialen Beziehungen, der Persönlichkeitsentwicklung (für Kinder)“ (Chassé 2000, 15) beziehen. Dieses Konzept von Armut zeigt, ebenso wie das zuvor genannte, dass Armut ein multidimensionales, über die materielle Versorgung hinausgehendes Problem darstellt, innerhalb dessen sich die einzelnen daraus resultierenden Folgeprobleme auch noch gegenseitig beeinflussen und verstärken können.

Diese wechselseitige Wirkung innerhalb des Armutsphänomens findet sich auch im Konzept der „Armut als Lebenslage“. Im besonderen Focus dieses Ansatzes steht allerdings die Betrachtung der „Spielräume“ der von Armut betroffenen Menschen: „Armut wird als Verengung oder Verlust der subjektiven Spielräume zur Lebensgestaltung in den zentralen Bereichen der Lebenserhaltung, Arbeit, Bildung, Kommunikation, Regeneration, Partizipation und der Sozialisationsbedingungen verstanden. Die Benachteiligungen in wesentlichen Lebensbereichen, in sozialen Beziehungen und in der Persönlichkeitsentwicklung (für Erwachsene und Kinder) führen zur Verengung oder zum Verlust von Spielräumen und Entfaltungsmöglichkeiten der Betroffenen.“ (Chassé 2000, 15). Dies bedeutet, dass Armut nicht nur Auswirkungen in Bezug auf die materielle Situation betroffener Personen hat, sondern darüber hinaus auch erhebliche Einschränkungen in Bezug auf die Lebensführung und auch Lebensplanung zur Folge hat. Bezogen auf Kinder und Jugendliche beinhaltet dies zum einen eine Verringerung der Lebenschancen und zum anderen auch das Fehlen von Zukunftsperspektiven aufgrund der Mangelsituation.

Den drei zu diesem Bereich vorgestellten Konzepten der Armutsforschung ist gemein, dass sie, im Gegensatz zum Ressourcenansatz, als umfassender zu betrachten sind, da sie den Begriff Armut in seiner über die rein materielle Sichtweise hinausgehenden Komplexität zu betrachten und zu erfassen und die psychosoziale Lebenssituation Betroffener vollständiger darzustellen versuchen. Die Schwierigkeiten, die sich aufgrund dieser Konzepte stellen, liegen sowohl in der Erhebung, die sich aufwendiger gestaltet als die bloße Ermittlung des Haushaltseinkommens, als auch in der „[...]empirische(n) Notwendigkeit, für die Einzelbereiche allgemeingültige (z.B. überindividuelle, nicht-regionale, nicht-milieuspezifische) Grenzwerte des Lebensstandards vorzugeben[...]“ (Chassé 2000, 14). Die drei letztgenannten Konzepte stellen die Basis für die weiteren Ausführungen im Kontext mit Armut dar.

1.3.1.3 Entwicklung und Ausmaß der Armut

Betrachtet man die Entwicklung und das Ausmaß von Armut in der Bundesrepublik, so zeigt sich, dass man auch hier keine einheitliche Definition von Armut vorfindet. Vielmehr finden drei verschiedene Facetten des Armutsbegriffs Verwendung: Die „bekämpfte“, die „verdeckte“ und die relative Armut.

Der Begriff der „bekämpften“ Armut wird vor allem im sozialpolitischen Kontext gebraucht. Bei den Zahlen, die sich auf die „bekämpfte“ Armut beziehen, sind alle die Personen einbezogen, die staatliche Leistungen im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) beziehen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) oder Sozialhilfe wird gewährt, wenn Personen eigenständig nicht in der Lage sind, „[...] den soziokulturellen Mindestbedarf [...] (und) das gesellschaftlich zuerkannte Existenzminimum [...] zu sichern. Der Mindestbedarf, der durch die Sozialhilfe garantiert wird, läßt sich also als die politisch festgesetzte Armutsgrenze ansehen. Er errechnet sich nach einem komplizierten Verfahren und liegt etwas über der 40%-Grenze.“ (Geißler 1996, 182).

Betrachtet man die Entwicklung der Zahlen der Personen, die Sozialhilfe bzw. „laufende Hilfe zum Lebensunterhalt“ (HLU) beziehen, so fällt auf, dass diese Personengruppe seit Beginn der 80er Jahre kontinuierlich angestiegen ist. Waren es 1980 noch 922 000 Personen, so verdoppelte sich in den folgenden 10 Jahren bis 1990 die Zahl der EmpfängerInnen von HLU nahezu auf 1,83 Millionen. Ab 1990 ist ein erneut stärkerer Anstieg festzustellen, der im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung zu sehen ist. Bis 1993 steigt die Zahl auf 2,45 Millionen EmpfängerInnen von HLU. Im Folgejahr ist ein Rückgang der Zahl auf 2,25 Millionen zu verzeichnen, der allerdings im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im November 1993 zu interpretieren ist. Die Leistungen, die die hiervon betroffene Gruppe, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge, erhalten, werden nicht mehr in der Sozialhilfestatistik erfasst. Damit ist der Rückgang der Gesamtzahl der Empfänger zu erklären; betrachtet man allerdings die Entwicklung bezogen auf deutsche Empfänger von Sozialhilfe, so setzt diese Kurve ihre steigende Tendenz fort.

[...]

Excerpt out of 94 pages

Details

Title
Wandel der Gesellschaft - Wandel der Klientel - Wandel der Frühförderung
College
University of Cologne
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
94
Catalog Number
V44007
ISBN (eBook)
9783638416771
File size
743 KB
Language
German
Keywords
Wandel, Gesellschaft, Wandel, Klientel, Wandel, Frühförderung
Quote paper
Christian Bollig (Author), 2005, Wandel der Gesellschaft - Wandel der Klientel - Wandel der Frühförderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44007

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Wandel der Gesellschaft - Wandel der Klientel - Wandel der Frühförderung



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free