Ein wichtiges Thema in Brüssel im Herbst 2017 war die Überarbeitung der Entsenderichtlinie durch die EU-Institutionen, die sowohl aus wirtschafts- sowie arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten eine enorme Bedeutung hat. Zunächst wird die Problemstellung, die sich bei der Änderung der Entsenderichtlinie stellt aufgezeigt und auf die Änderungen, die die neue Entsenderichtlinie mit sich bringt eingegangen. Abschließend wird die Lösungsfindung für die Probleme aufgezeigt, ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung
1.2 Einordnung des Projektes
1.3 Problemstellung
1.4 Methodik der Projektbearbeitung
1.5 Projektbezogene Erörterung
1.5.1 Hintergrund zur Regelung der Entsendung von Arbeitnehmern
1.5.1.1 Zielsetzung
1.5.1.2 Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern
1.5.1.3 Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
1.5.2 Statistiken zur Entsendung von Arbeitnehmern
1.5.2.1 Generell
1.5.2.2 Baden-Württemberg
1.5.3 Analyse der Änderung der Entsenderichtlinie
1.5.3.1 Interessenlage Baden-Württembergs
1.5.3.2 Zielsetzung und Bearbeitungsstand
1.5.3.3 Vom Mindestlohnsatz zum Lohnsatz mit allen Bestandteilen
1.5.3.4 Ausweitung der Geltung der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge auf alle Branchen
1.5.3.5 Gleichbehandlung von entsandten Leiharbeitnehmern
1.5.3.6 Verpflichtung von europäischen Unterauftragnehmern zur Zahlung des selben Entgeltes
1.5.3.7 Anzuwendendes Arbeitsrecht bei Langzeitentsendungen
1.5.3.8 Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf Baden-Württemberg
1.5.3.9 Regelungslücken bei der Änderung der Entsenderichtlinie
1.6 Lösungsfindung
1.7 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Auswirkungen der EU-Entsenderichtlinien-Überarbeitung im Herbst 2017 auf das Land Baden-Württemberg, wobei insbesondere die Interessen der dortigen Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit baden-württembergischer Unternehmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr analysiert werden.
- Analyse des aktuellen Regelungsrahmens der EU zur Arbeitnehmerentsendung.
- Untersuchung der spezifischen Interessen und Herausforderungen für Unternehmen in Baden-Württemberg.
- Bewertung der geplanten Änderungen durch die Entsenderichtlinie (EntNeu).
- Identifikation von Regelungslücken und bürokratischen Hürden.
- Empfehlungen für die Ausgestaltung bilateraler Verwaltungsvereinbarungen.
Auszug aus dem Buch
1.5.3.3 Vom Mindestlohnsatz zum Lohnsatz mit allen Bestandteilen
Im Folgenden werden die geänderten Regelungsbereiche durch die EntNeu analysiert. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Lohnsätze. Zurzeit müssen gemäß Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c EntAlt nur die Mindestlohnsätze des jeweiligen Mitgliedstaates der EU bezahlt werden. Art. 1 Abs. 2 EntNeu ändert den Art. 3 EntAlt und sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die entsandten Arbeitnehmer eine den Rechtsvorschriften oder für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen entsprechende Entlohnung erhalten. Durch diese Änderung hat der entsandte Arbeitnehmer also nicht mehr nur Anspruch auf den rechtlich oder durch einen allgemein für verbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegten Mindestlohnsatz des aufnehmenden Mitgliedstaates, sondern auch auf die hierdurch festgelegten sonstigen Lohnbestandteile wie Prämien oder Zulagen.
Zu denken ist hier unter anderem an das Weihnachtsgeld oder die Erhöhung des Arbeitsentgeltes aufgrund des Dienstalters. Ein konkretes Beispiel, an dem die Auswirkungen ersichtlich sind, zeigt sich an einem entsandten Arbeitnehmer der zur Verrichtung von Tätigkeiten im Baugewerbe vorübergehend nach Belgien entsandt wurde. Neben dem Mindestlohn seiner Lohnkategorie, hätte er nun durch die EntNeu auch Anspruch auf Schlechtwettergeld, Mobilitätsbeihilfe, Zulagen für besondere Arbeiten und Entschädigung für Werkzeugverschleiß. Dass die Entlohnung der entsandten Arbeitnehmer alle die Entlohnung ausmachenden Bestandteile umfasst, macht ferner die Schaffung eines neuen UAbs. 2 in Art. 3 der EntAlt klar, der durch Art. 1 Abs. 2 lit. a UAbs. 2 EntNeu eingefügt wird.
Außerdem wird durch Art. 1 Abs. 2 lit. a UAbs. 3 EntNeu ein neuer Absatz in Art. 3 Abs. 1 EntAlt eingefügt, der die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet die Entlohnung ausmachenden Bestandteile auf einer einzigen offiziellen nationalen Website gemäß Art. 5 DurchsetzungsRL zu veröffentlichen.
Zusammenfassung der Kapitel
1.1 Einleitung: Kurze Einführung in die Bedeutung der Überarbeitung der Entsenderichtlinie im Herbst 2017 für die EU und das Land Baden-Württemberg.
1.2 Einordnung des Projektes: Darstellung des internationalen Kontextes und der Notwendigkeit, arbeitsschutzrechtliche Aspekte mit wirtschaftlichen Überlegungen zu verknüpfen.
1.3 Problemstellung: Untersuchung, wie sich die Neuregelungen auf die Wettbewerbssituation baden-württembergischer Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern auswirken.
1.4 Methodik der Projektbearbeitung: Beschreibung der Vorgehensweise, bestehend aus Datensammlung, Analyse der aktuellen Rechtslage und der Interessenlage des Bundeslandes.
1.5 Projektbezogene Erörterung: Detaillierte Analyse der Hintergrundinformationen, Statistiken und der geplanten Änderungen der Richtlinie sowie deren konkrete Auswirkungen auf Baden-Württemberg.
1.6 Lösungsfindung: Zusammenfassende Bewertung der positiven Ansätze der Kommission sowie Empfehlungen zur weiteren Verfolgung der Thematik.
1.7 Fazit und Ausblick: Einschätzung der zukünftigen Entwicklung bei Entsendungen und der Notwendigkeit bilateraler Vereinbarungen zur Verwaltungsvereinfachung.
Schlüsselwörter
Entsenderichtlinie, Baden-Württemberg, Arbeitsrecht, Mindestlohn, EU-Binnenmarkt, Dienstleistungsverkehr, Sozialdumping, Leiharbeit, Wettbewerb, Verwaltungsaufwand, Unterauftragnehmer, Langzeitentsendung, Tarifverträge, Entlohnung, grenzüberschreitende Mobilität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie durch die Kommission im Herbst 2017 und analysiert, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Lohnangleichung (vom Mindestlohn zum vollen Lohnsatz), die Ausweitung der Geltung von Tarifverträgen, die Regelungen für entsandte Leiharbeitnehmer sowie der Umgang mit bürokratischen Hürden und Kontrollmaßnahmen bei der Arbeitnehmerentsendung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, zu bewerten, inwieweit die neuen EU-Regelungen die Wettbewerbssituation für baden-württembergische Unternehmen verbessern können und wo weiterhin Regelungslücken bestehen, die das Land betreffen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine deskriptiv-analytische Methode verwendet, bei der vorhandene Informationen, Statistiken und Gesetzesvorschläge gesammelt, ausgewertet und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf spezifische regionale Interessen bewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der bisherigen EU-Regelungen, die Analyse der geplanten Änderungen durch die Kommission und deren Bewertung aus Sicht des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Entsenderichtlinie, Baden-Württemberg, Lohnangleichung, Wettbewerbsfähigkeit, bürokratische Hürden und Arbeitnehmerschutz.
Welche Bedeutung hat die Lohnangleichung für Baden-Württemberg laut Autor?
Der Autor bewertet die Lohnangleichung inklusive aller Bestandteile positiv, da sie hilft, das "Level-Playing-Field" zu stärken und den Wettbewerb weg von reinen Lohnkosten hin zu Qualität und Innovation zu verschieben.
Warum wird die Regelung zu den Kontrollmaßnahmen kritisiert?
Die Regelung wird kritisiert, weil die Entsenderichtlinie trotz des erklärten Ziels, bürokratische Hürden abzubauen, keine konkreten Instrumente oder Vereinfachungen für die Mitgliedstaaten einführt, was für Unternehmen weiterhin belastend bleibt.
- Arbeit zitieren
- Florian Hertle (Autor:in), 2017, Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union im Herbst 2017, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441131