Vaterschaft im Strafvollzug

Kontaktmöglichkeiten zwischen Vätern und ihren Kindern in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt


Hausarbeit, 2016

70 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung

2 Vaterschaft
2.1 Wer ist Vater?
2.2 Rolle des Vaters

3 Vaterschaft bei Inhaftierung
3.1 Begriffserläuterungen
3.2 Statistische Angaben
3.3 Vaterverlust durch Inhaftierung

4 Familienorientierung im sächsischen Vollzug
4.1 Grundrechte der Inhaftierten und ihrer Angehörigen
4.2 Erweiterte Kontaktmöglichkeiten
4.2.1 Allgemein
4.2.2 Familiennachmittage
4.2.3 Vätergruppen
4.3 Fragestellung

5 Empirische Untersuchung
5.1 Planung der Datenerhebung
5.2 Auswahl der Interviewpartner
5.3 Konzeption des Interviewleitfadens
5.4 Durchführung der Befragung
5.5 Auswertung der Befragung

6 Darstellung der Ergebnisse und Vergleich mit dem literarischem Material
6.1 Statistische Angaben
6.2 Besuche
6.3 Telefonate und Postalische Kontakte
6.4 Sonstige Kontaktmöglichkeiten in der JVA
6.5 Klärung der Fragestellungen

7 Reflexion
7.1 Diskussion und Reflexion der Ergebnisse
7.2 Reflexion und Anregung für Forschung und Praxis

Quellenverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

Die vorliegende Hausarbeit gibt einen Überblick über die Kontaktmöglichkeiten zwi- sehen Kindern und ihren inhaftierten Vätern. Ziel dabei ist es allen Angehörigen und Ratsuchenden einige grundlegende Informationen zukommen zu lassen.

Zunächst werden neben den gesetzlichen Gegebenheiten auch die Bedeutung von Vaterschaft, vergangene sowie aktuelle Studien, Begriffsbestimmungen und Statist¡- sehe Angaben theoretisch untersucht. Die zentralen Themen der nachfolgenden empirischen Untersuchung sind die Rahmenbedingungen der JVA während des Be­suches von Kindern, sowie die schnellsten Kontaktmöglichkeiten von Angehörigen außerhalb der JVA. Hierzu wurden qualitative Interviews mit Bediensteten einer säch­sischen JVA durchgeführt und ausgewertet. Dabei konnte gezeigt werden, dass bei Kontaktmöglichkeiten und den dazu gehörenden Rahmenbedingungen durchaus auf die Bedürfnisse von Kinder geachtet wird, jedoch nicht vollumfänglich. Ein schnelles Telefonat, eine SMS oder ein Bild vom Kind per MMS, wie heute üblich, ist nicht mög- lieh. Die schnellste Kontaktmöglichkeit ist der Brief.

Zum Vergleich wäre ein Forschungsprojekt zum Thema inhaftierte Mütter und die Kon­taktmöglichkeiten derer Kinder denkbar.

1 Einleitung

Bereits seit Jahrzehnten werden Männer für die Erziehung ihrer Kinder immer wicht¡- ger. Aus diesem Grund tritt sowohl in öffentlichen Diskussionen als auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen das Thema Vaterschaft und Trennung vermehrt in den Fokus. Gegenstand dieser Arbeit ist eine besondere Art der Trennung, da weder spontane Besuche noch Telefonate möglich sind. Thema ist die Zwangstrennung durch eine Inhaftierung des Vaters. Die Verfasserin strebt an, auf dieses Thema auf­merksam zu machen und allen Angehörigen von Kindern Inhaftierter sowie Jugendamtsmitarbeitern1, Erziehern, Lehrern oder anderen Ratsuchenden einige grundlegende Informationen zukommen zu lassen. Im Speziellen soll in dieser Arbeit die Fragestellung geklärt werden, welche Kontaktmöglichkeiten zwischen Insassen ei­ner Justizvollzugsanstalt und ihren Kindern bestehen. Die Ausgangslage dieser Arbeit wird bestimmt durch die intrinsische Motivation der Verfasserin sowie einem Mangel an empirischen Untersuchung zu diesem speziellen Thema.

Im ersten Teil wird das Thema theoretisch untersucht. Im Fokus stehen dabei, die Be­deutung von Vaterschaft in der heutigen Zeit und in Haft, die Vater-Kind-Beziehungen bei Trennung sowie aktuelle Statistiken und rechtliche Grundlagen der Familienorien­tierung in sächsischen Vollzugsanstalten. Dabei werden unterschiedliche Fachliteraturen, Gesetze und Verordnungen sowie Statistiken herangezogen. Auf die Ausführungen zur empirische Sozialforschung wird im zweiten Teil eingegangen. Die­ser beinhaltet Interviews mit zwei Bediensteten einer sächsischen Justizvollzugsanstalt2. Im Fokus soll dabei die Umsetzung der Kontaktmöglichkeiten speziell in dieser JVA stehen. Bevor eine Beschreibung, Auswertung und Zusammen­fassung der Ergebnisse stattfindet, wird zunächst einmal die Begründung der Methode sowie eine genaue Beschreibung der methodischen Vorgehensweise erfolgen. Abschließend erfolgt ein Vergleich zwischen den Erkenntnissen der empirischen Un­tersuchung und dem literarischem Material sowie eine kritische Reflexion dieser Arbeit.

2 Vaterschaft

2.1 Wer ist Vater?

״Pater semper incertus“ - der Vater ist immer ungewiss. Wer der ״wirkliche“ Vater ist, steht niemals mit absoluter Sicherheit fest. Diese aus dem römischen Recht bekannte Erkenntnis ist bis in die Gegenwart des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wirksam geblieben.“3 Nach §1592 BGB kann ein Mann durch drei verschiedene Umstände zum Vater eines Kindes werden und muss demnach nicht der biologische Vater des Kindes sein um alle Rechte und Pflichten einer Vaterschaft zugesprochen zu bekommen. Der Mann ist Vater des Kindes, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheira­tet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder diese gerichtlich festgestellt wird. Weiter heißt es in den §§1626ff die Eltern, sofern der Mann gesetzlich zum Vater erklärt wurde, haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterli­che Sorge). Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen, wenn dessen Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. Die elterliche Sorge kann nur per gerichtlicher Entscheidung für unwirksam erklärt werden.

2.2 Rolle des Vaters

Die elterliche Sorge der Männer wird heute gesellschaftlich ganz anders definiert als noch vor wenigen Jahren. Fläschchen geben, Baden, Wickeln, in den Schlaf wiegen, aber auch Kochen, Wäschewaschen und Putzen sind Aufgaben, welche noch Ende der 70er Jahre als Aufgabe der Mutter galten. Dies hat sich geändert. Männer spielen nicht nur mit ihren Kindern, sondern pflegen und erziehen sie auch.4 Die Aufgabe des Vaters ist heute, unabhängig vom Alter der Kinder, immer gleich. Er soll eine enge, liebevolle Bindung aufbauen, sodass sich sein Kind in der Beziehung zu ihm sicher und ermutigt fühlt, die Welt zu entdecken. Väter sind dabei Menschen der Tat. Häufig umfasst die gemeinsame Zeit das spielerische Kämpfen und Toben, mit der Bereit­schaft eine Beule oder Verletzung zu riskieren. Die Ermutigung zu diesen körperlichen Aktivitäten ist entscheidend für das Selbstbewusstsein und die geistige Entwicklung wie auch grundlegend für die körperliche Gesundheit des Kindes.5

3 Vaterschaft bei Inhaftierung

3.1 Begriffserläuterungen

Für den Begriff der Justizvollzugsanstalt gibt es in Deutschland viele Synonyme: Ge­fängnis, Knast, Bau oder Loch6, um nur einige zu nennen. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsstrafen.7 Mit dem Vollzug der Freiheits­strafe, also der Inhaftierung, ist die Entziehung der persönlichen Freiheit zu Strafzwecken gemeint. Das Flöchstmaß beträgt in Deutschland 15 Jahre, das Mindestmaß einen Monat.8

3.2 Statistische Angaben

Nach den zum 31. August 2015 durchgeführten Berechnungen des Statistischen Bun­desamtes befanden sich in Deutschland 58.345 Männer in einer Justizvollzugsanstalt. In dem Bundesland Sachsen gibt es acht Haftanstalten für die Unterbringung männli- eher, erwachsener Strafgefangener, eine für die Vollstreckung von Jugendstraftaten sowie eine für weibliche Strafgefangene. Zum Stichtag haben sich 3075 männliche Insassen in einer dieser Justizvollzugsanstalten befunden9. Im Jahre 2009 war jeder dritte Insasse Vater eines minderjährigen Kindes.10 Schätzungsweise sind deutsch­landweit rund 100.000 Kinder davon betroffen, dass ein Elternteil eine Gefängnisstrafe absitzt. Genaue Zahlen bestehen jedoch nicht, beklagt die BAGS bereits im Jahre 2013. Um angemessener auf die Bedürfnisse von Kindern eingehen zu können und die Rechte der Familie in den Justizvollzugsanstalten flächendeckend zu erweitern, sollten diese Daten systematisch erhoben werden, so die BAGS. Inhaftierte Eltern müssten nach Ansicht der Gemeinschaft vorrangig im offenen Vollzug Unterkommen und die Möglichkeit zu bekommen, ihre Strafe im Hausarrest abzusitzen, wenn es das Strafmaß zulässt. So würden sich Kinder und Väter wesentlich häufiger sehen11.

3.3 Vaterverlust durch Inhaftierung

Durch die Inhaftierung des Vaters liegt nicht nur eine Trennungssituation, sondern auch das Merkmal der elterlichen Kriminalität vor.12 Häufig geht zudem der endgültigen Inhaftierung ein jahrelanger Weg aus eventueller Untersuchungshaft, Strafprozessen, Gerichtsverhandlungen und/oder Bewährungen voran. Das alles sind negative Risikofaktoren für das Kind, welche sich in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht, Temperament usw. sehr unterschiedlich auswirken können.13

Unter dem Begriff der COPING-Studie wurden von 2010 bis 2012 im Deutschland 145 Kindern im Alter zwischen 7 und 17 Jahren sowie 99 Nicht-inhaftierte Elternteile befragt. In der Gesamtwertung berichtete über drei Viertel der Kinder von negativen Auswirkungen durch die Inhaftierung des Elternteils. Die am häufigsten genannten Bereiche waren negative Auswirkungen auf die eigene Gefühlslage, das eigene Verhalten, die finanzielle Situation der Familie sowie auf die Familienstabilität.14

Eine im Jahre 2009 in London durchgeführte Studie mit 411 Männern und ihren Eltern von Murray und Farrington zeigt die möglichen, langfristigen Folgen einer Inhaftierung des Vaters. So zeigten sie, dass 48% der Jungen, deren Väter inhaftiert waren, selbst straffällig wurden, dagegen nur 25% der Jungen, die aus einem anderen Grund als der Inhaftierung von ihrem Vater getrennt waren.15 Die weitere Studie im deutschsprachigen Raum zu diesem Thema von Busch, Fülbier und Meyer aus dem Jahr 1987 mit 366 (berücksichtigten) Interviews mit Inhaftierten und 135 Interviews mit Frauen von Inhaftierten stellt unter anderem dar, dass die Hälfte der Eltern die Kinder über die Inhaftierung des Vaters täuschte. Als Gründe hierfür wurde die Angst, das Kind könne dies seelisch nicht verkraften oder verlöre das Ansehens an den Vater, genannt.16 Jedoch kann auch aus Sicht der Väter ein regelmäßiger Kontakt in einer Trennungssituation problematisch sein, da sie sich bei jedem Besuchskontakt ins Bewusstsein rufen müssen, was für eine untergeordnete Rolle sie im Leben ihrer Kinder spielen und wie wenig Einfluss sie auf die Entwicklung haben.17

4 Familienorientierung im sächsischen Vollzug

4.1 Grundrechte der Inhaftierten und ihrer Angehörigen

Aktuell sind solche Absichten im Gesetz nicht verankert. Wie bereits am Anfang dieser Arbeit erläutert, kann die elterliche Sorge nur per gerichtlicher Entscheidung für un­wirksam erklärt werden. Demnach ist durch die Inhaftierung eines Elternteiles die elterliche Sorge nicht unwirksam. Jedoch wird den Kindern das Recht auf ein Zusam­menleben in ihrer Familie, nach den Grundrechten Art. 6 Abs. 1 GG genommen.18 Eine gerichtliche Anordnung legitimiert gesetzlich den Strafvollzug. Damit ist dieser im Ver­fassungsrang gleichwertig ausgestattet wie ein Grundrecht. Ist eine Freiheitsstrafe verhängt worden, die in der Abwägung (Verhältnismäßigkeit) der Sicherung zum Schutz der Allgemeinheit (Strafzweck) vor gefährlichen Tätern erfolgt, müssen die In­teressen der Drittbetroffenen19 zurücktreten.20

Die existierenden rechtlichen Grundlagen bieten den Gefangenen und ihren Angehö­rigen dennoch Spielräume für Kontaktmöglichkeiten, diese sind in den §§ 25ff des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sach­sen festgehalten. Demnach fördert die Anstalt den Kontakt mit Personen, von denen ein günstiger Einfluss erwartet werde kann. Nach § 26 SächsStVollzG dürfen Inhaf­tierte im Monat vier stunden Besuch empfangen, dabei werden Besuche von Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des StGB besonders gefördert. Diese werden gern. §28 Abs. 1 SächsStVollzG regelmäßig beaufsichtigt. Des Weiteren kann der Anstaltsleiter nach Abs. 4 mehrstündige, unbeaufsichtigte Besuche, sog. Langzeit­besuche, zulassen, wenn dies zur Pflege der familiären Kontakte der Gefangenen dient und der Gefangene hierfür geeignet ist. Der Insasse einer Justizvollzugsanstalt in Sachsen hat nach den §§ 31 ff des SächsStVollzG außerdem das Recht auf Tele­fongespräche, Schriftwechsel und das Empfangen und das Versenden von Paketen. Die Kosten hierfür trägt er allein. Die Annahme von Nahrungsmitteln-, Genussmitteln- und Körperpflegemitteln ist hierbei untersagt. Die Anstalt kann des Weiteren Anzahl, Gewicht und Größe von Sendungen und einzelnen Gegenständen festsetzen.

4.2 Erweiterte Kontaktmöglichkeiten

4.2.1 Allgemein

Neben den im Gesetz verankerten Kontakte über Besuche, Telefonate, Briefe oder Pakete, hat jede JVA weitere, selbst festgelegte, Besuchsrechte. Diese sind in der jeweiligen Hausordnung festgelegt. Gemeinsame Aktivitäten entstehen für Insassen und ihre Angehörigen beispielweise durch angebotene Theatergruppen, Familiengot­tesdienste oder familienorientierte Wohngruppen und Paarberatungen.

4.2.2 Familiennachmittage

In vier von acht Anstalten gibt es spezielle Familienbesuchstage, u.a. auch Vätergrup­pen genannt, an welchen die Gefangenen, mehrfach im Jahr, ihre Angehörigen außerhalb der üblichen Besuchszeit empfangen können. Die Anzahl der Teilnehmer ist in jeder JVA anders, jedoch immer begrenzt. In diesen stunden können die Väter mit ihren Kindern basteln, malen, singen, spielen und je nach Wetterlage im Garten Würstchen grillen oder ein Picknick veranstalten. Interessierte Väter müssen sich um die Teilnehme bewerben, indem sie einen Antrag bei der jeweiligen Vollzugsabte¡- lungsleitung stellen. Unter Beteiligung des psychologischen und sozialen Dienstes sowie der Kunsttherapeuten erfolgt das Zulassungsverfahren zum Familienbesuch. Alle Väter, die aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden kön­nen, verbleiben auf einer Warteliste.21

4.2.3 Vätergruppen

In den JVAs Sachsens haben die Väter teilweiße die Gelegenheit an Vätergruppen, mit sehr unterschiedlichem Schwerpunkt teilzunehmen. In einer der Anstalten haben die Männer die Möglichkeit Techniken zu erlernen, wie sie Porträts mit Acrylfarbe auf eine Leinwand malen können. Als Vorlage dienen dabei mitgebrachte Fotos. Ein di­rekter Kontakt findet dabei nicht statt, vielmehr geht es darum Kommunikationsformen zu üben22. ״Das Gestalten ist eine gute Möglichkeit miteinander zu kommunizieren, gerade wenn eine reflektierende Sprachkultur sowie ein selbstkritischer Blick eher un­zureichend entwickelt sind“23 so der Leiter des Kreativzentrums der JVA. Weiter sagt er: ״Das Gestalten dient der ״Auseinandersetzung mit sich selbst, [dem] Erkennen der eigenen Möglichkeiten und Grenzen, [der] Entwicklung von Geduld, [der] Planung ei­ner Tätigkeit, [dem] üben von sozialen Verhalten und Kritikfähigkeit an der eigenen Arbeit und an der der anderen.“24

4.3 Fragestellung

Im vorangegangenen Teil dieser Arbeit konnten unterschiedliche Begriffe erläutert, statistische Angaben aufgezeigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachen darlegt werden. Demnach wurde teilweise geklärt, welche Kontaktmöglichkeiten zwischen Inhaftierten und ihren Kindern bestehen. Jedoch haben sich bei der Erarbeitung weitere Fragestellungen ergeben. Zum einen soll die Frage geklärt werden, wie ein Kontakt vom Angehörigen aus entstehen kann. Der Verfasserin ist dabei wichtig zu klären, wie ein Angehöriger am schnellsten Kontakt zu den Insassen aufbauen kann. Zum anderen soll der Fokus auf den Umgang mit Kindern gelegt werden. Speziell soll es darum gehen, welche Rahmenbedingungen die JVA bei dem Besuch von Kindern vorsieht.

5 Empirische Untersuchung

5.1 Planung der Datenerhebung

Mit der folgenden empirischen Untersuchung sollen weitere Informationen gewonnen werden, welche der Beantwortung der präziseren Forschungsfragen dienen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Verfasserin für ein standardisiertes Interview entschieden. Durch dieses Verfahren bleibt das Gespräch für den Interviewten offen, da er ohne Antwortvorgaben frei antworten kann. Gleichzeitig ist jedoch sichergestellt, dass alle relevanten Fragen gestellt werden. Durch die vorhergehende Erstellung eines Interviewleitfadens25 kann das Gespräch in Themenbereiche untergliedert werden, wodurch dem Befragten etwas Flexibilität und Freiheit verloren geht. Dieses Vorgehen vereinfacht eine spätere Auswertung und Vergleichbarkeit allerding erheblich.26 Durch verwandtschaftliche Verhältnisse besteht bereits Kontakt zu einer Bediensteten der JVA, welche keinen regelmäßigen Kontakt zu den Insassen hat und damit für ein Interview nicht die nötigen Voraussetzungen der Verfasserin erfüllt. Diese stellte den Kontakt zu ihren Kollegen her. Telefonisch erläuterte ich ihnen mein Anliegen. Nach Zustimmung der Bediensteten und der Anstaltsleitung zu dem Interview wurde ein Ter-min vereinbart. Um den Interviewten so wenig Umstände wie möglich zu machen, wird das Gespräch direkt in der JVA stattfinden. Die Interviewerin erhofft sich damit einen für die Befragten vertrauten und ungestörten Rahmen, in welchem ein vertrauensvolles Gespräch stattfinden kann. Nach dem Konzept des erstellten Interviewleitfadens wird zu Beginn des Treffens noch einmal die Motivation und das Ziel der Befragung genauestens erläutert. Das Ge-spräch unterliegt dem Datenschutz, sodass zu keiner Zeit Namen genannt oder notiert werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, nichts zu vergessen und die Aufmerk-samkeit in Gänze dem Befragten zukommen zu lassen, erfolgt eine Aufnahme des Gespräches, welches nachträglich transkrepiert und wieder gelöscht wird. Dieses Vor-gehen wird vor dem Interview erläutert und gleichzeitig bei den Befragten um Einverständnis gebeten.

Um den Interviewten die Möglichkeit zu geben, sich auf das Gespräch vorzubereiten, wurden die Fragen bereits eine Woche vorab an die zu Befragenden gesendet.

5.2 Auswahl der Interviewpartner

Durch lokale Einschränkungen und das verwandtschaftliche Verhältnis zu einer Be-diensteten entschied sich die Verfasserin für die Interviews in der JVA. Bei der genauen Auswahl der Interviewten war es wichtig, dass es sich um Bedienstete han-delt, welche täglich Kontakt zu den Insassen haben und im Bereich des Besuches tätig sind, jedoch zwei unterschiedliche Tätigkeiten innehaben, da so eventuelle unter-schiedliche Ansichtsweisen zu einzelnen Themen besser zum Vorschein kommen könnten. Dies ist der Verfasserin mit einem Post- und Bezugsbediensteten, welcher für den reibungslosen Ablauf der Besuche zuständig ist, und einer Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes, welche sich insgesamt sehr um die Familienorientierung in dieser JVA bemüht, gelungen.

Die Verfasserin hat nach der Auswahl der Interviewpartner kurzzeitig den Gedanken verfolgt, zwei unterschiedliche Interviewleitfäden für die Befragung zu erstellen. Diese Planung wurde aufgrund der besseren Vergleichbarkeit jedoch wieder verworfen.

5.3 Konzeption des Interviewleitfadens

Um ein strukturiertes, auf die Fragestellungen ausgehendes und gut verwertbares Gespräch zu gewährleisten, wurde im Vorfeld ein Interviewleitfaden erstellt.27 In den Vorerklärungen geht die Interviewerin auf Informationen zu ihrer Person, den Zielen und der Motivation dieser Arbeit sowie den Datenschutzbestimmungen und der Notwendigkeit der Aufnahme des Gespräches ein. In dem ersten Frageblock soll es um die Erhebung weniger demografischer Daten gehen. In diesem Teil ist es wichtig zu erfahren, welche Funktion die Befragten in der JVA innehaben und wie häufig der Kontakt zu Insassen stattfindet. Außerdem sollen an dieser stelle die Anzahl der Inhaftierten sowie die Anzahl der Väter unter ihnen erfragt werden. Im zweiten und dritten Fragenkomplex wird Bezug auf die Besuche zwischen Insassen und ihren Angehörigen genommen. Hierbei sollen die Rahmenbedingungen der Besuche, wie Voranmeldung, zeitlicher Ablauf, Überwachung und Räumlichkeiten geklärt werden. Speziell wird in diesen Teilen auch Bezug auf den Umgang mit Kindern als Besuchern genommen. Im vierten und letzten Komplex werden weitere Kontaktmöglichkeiten, wie Telefonate, oder Briefe erfragt. Es sollen des Weiteren spezielle Kontakte, wie Vätergruppen, Gespräche mit Psychologen oder Sozialarbeitern thematisiert werden. Die zu stellende Abschlussfrage bezieht sich auf zukünftige Wünsche der Bediensteten beim Thema Familienorientierung für die Gefangenen und ihre Angehörigen.

5.4 Durchführung der Befragung

Die Befragende wurde nach Ankunft in der JVA in ein für das Interview vorgesehenen Raum begleitet. Der erste Bedienstete, mit welchem ein Termin vereinbart worden war, wurde über meine Ankunft informiert und folgte einige Minuten später in den Büroraum. Beide Interviewpartner, welche getrennt voneinander befragt wurden, wirkten vom ersten Moment an sehr offen und gesprächsbereit. Die Interviewten und die Interviewerin saßen sich an einem runden Tisch gegenüber. Zu Beginn wurden die Motivation und die Ziele dieser Forschung genauestens erklärt. Es wurde auf die Datenschutzverpflichtung aufmerksam gemacht und die nötigen Gründe der Aufnahme des Gespräches erläutert. Nach der Einschaltung des Aufnahmegerätes wurde der Inter­viewte nach der Genehmigung der Aufnahme gefragt, welcher beide Interviewten zustimmten. Während der Befragung hörte die Interviewerin aufmerksam zu. Auch wenn einer der Gesprächspartner von einer Frage abkam oder ggf. einer Frage vor­griffen, hatten sie stets die Möglichkeit auszusprechen. Die Befragende bemühte sich dann die Fragen im Nachgang entsprechend anzupassen.

Auf Grund des Flinweises des ersten Interviewten, dass es den Schwerpunkt der Lang­zeitbesuche in dieser JVA nicht gäbe, besprach die Interviewerin diesen Themenkomplex nur sehr kurz mit beiden Bediensteten. Was die geplante Interview­zeit etwas verkürzte. Zum Abschluss des Gespräches wurde erläutert, dass die Daten im Anschluss aufgearbeitet werden und gern eine Kopie dieser Arbeit an die Befragten versendet werden kann.28

Nach der Befragung bekam die Interviewerin die Möglichkeit alle Besuchsräume an­zuschauen, bevor sie sich noch einmal für die Zeit und die Bereitschaft zum Gespräch bedankte und die JVA wieder verließ.

5.5 Auswertung der Befragung

Um die, durch die Interviews erhaltenen, Informationen auswerden zu können ent­schied sich die Verfasserin für die Qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring. Dabei ist es zunächst notwendig genaue Kriterien festzulegen, diese zu definieren, mit Beispielen zu verdeutlichen und Abgrenzungen zu notieren.29 Dies wurde in einer Ta­bellenform vor der Transkription des Interviews getan.30 Im Anschluss wurden die Interviews nach Aussagen zu den Kriterien durchsucht und diese wurden in einem Selektiven Protokoll31 generalisiert und auf die wichtigsten Aussagen reduziert.32

6 Darstellung der Ergebnisse und Vergleich mit dem literarischem Material

6.1 Statistische Angaben

ln der JVA, in welcher das Interview durchgeführt wurde, befanden sich einen Tag vor der Befragung 390 männliche Insassen, von denen 196, d.h. 50,2%, Väter waren. Demnach liegt die Rate der Väter in dieser JVA wesentlich höher als die Angaben aus dem Jahre 2009, in dem für ganz Sachsen von jedem dritten Insassen ausgegangen wird. Genaue Zahlen, wie viele Kinder die Väter haben, sind auch in dieser JVA nicht zu ermitteln, genau wie es bereits im Jahre 2013 die BASG für alle Anstalten beklagt.

6.2 Besuche

Nach § 26 SächsStVollzG dürfen Inhaftierte im Monat vier stunden Besuch empfangen. Nach den empirischen Ermittlungen gibt es jedoch seit Januar 2016 eine neue Vorordnung welche die Kontingentierung der stunden, zumindest in dieser JVA, aufhob. Dies erweitert die Besuchskontakte erheblich, auch wenn die täglichen Besuchszeiten begrenzt sind. Diese Änderung bringt jedoch auch Schwierigkeiten mit sich. Nach Aussage der Interviewten machen Angehörige und Insassen Termine aus, besetzen dadurch einen der acht im Besuchsraum vorhandenen Plätze, erscheinen nicht zum Termin und andere müssen deshalb länger auf einen Termin warten. Gemäß § 28 Abs. 4 SächsStVollzG kann der Anstaltsleiter mehrstündige, unbeaufsichtigte Besuche, sog. Langzeitbesuche, zulassen, wenn dies zur Pflege der familiären Kontakte der Gefangenen dient und der Gefangene hierfür geeignet ist. In der JVA, in der die Befragten tätig sind, besteht diese Möglichkeit aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht. Es gibt einen großen Besuchsraum mit acht Tischen für je vier Personen, einen Trennscheibensprecher für Insassen mit Disziplinarmaßnahmen und einen familienorientierten Besuchsraum. Dieser Einzelbesuchsraum ist mit Auslegware, Spielzeug und Beschäftigungsmaterialien für Kinder eingerichtet und ausschließlich den Vätern Vorbehalten, damit diese einen intensiveren Kontakt zu ihren Kindern pflegen können. Die interviewte Sozialpädagogin wünscht sich an dieser stelle einen weiteren Ausbau dieses Raumes, was leider, wie sie häufig betont, aus Sicherheitsaspekten schwer umsetzbar ist. 14

6.3 Telefonate und Postalische Kontakte

Die Insassen der JVA haben während der Aufschlusszeit jederzeit die Möglichkeit ausgewählte und vorher freigeschaltete Nummern von den im Stationsgang hängenden Telefonen aus anzurufen, genau wie es die §§31 ff SächsStVollzG vorsehen. Dafür benötigt er Guthaben auf seiner Telefonkarte, welches er selbst oder die Angehörigen aufbringen müssen. Die Angehörigen außerhalb der JVA haben nicht die Möglichkeit, die Inhaftierten telefonisch zu erreichen. Es ist Ihnen jedoch jederzeit möglich Briefe zu schreiben und Antwort zu bekommen. Die Anzahl der Briefe wird dabei nicht überwacht. Anders ist es beim Versenden von Paketen. Hier sehen die Regelungen der JVA eine Begrenzung von einem Paket im halben Jahr vor. Auch dabei hält sich die Anstalt an die Vorgaben des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrestes im Freistaat Sachsen.

6.4 Sonstige Kontaktmöglichkeiten in der JVA

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sieht die JVA, in welcher das Interview stattfand, weitere Kontaktmöglichkeiten vor. Beispielsweise bietet die Pfarrerin Paarberatungen an. In seltenen Fällen besteht außerdem die Gelegenheit für Gespräche zwischen Insassen und ihren Angehörigen mit einem Psychologen oder Sozialarbeiter. Dies können extra Termine oder Unterhaltungen während der geregelten Besuchszeit sein. Längerfristige Therapiemöglichkeiten bestehen u.a. aufgrund der fehlenden Räumlichkeiten nicht. In Zukunft soll für Insassen, deren Angehörige mehrere Kilometer weit weg wohnen eine Skype33 -Verbindung eingerichtet werden, was dann eine weitere Kontaktmöglichkeit bietet.

6.5 Klärung der Fragestellungen

Neben der Auswertung der Ergebnisse mit dem literarischen Material war es der Verfasserin wichtig, weitere unter Punkt 4.3. bereits beschriebene Fragestellungen zu klären. Zunächst stellt sich die Frage, wie ein Kontakt vom Angehörigen aus entstehen kann und welches der schnellste Weg für die Angehörigen ist, die Insassen zu erreichen.

Nach den Auswertungen der Interviews kann gesagt werden, dass Angehörige in der JVA anrufen können um einen Termin zum Besuch zu beantragen. Der Inhaftierte wird dann über den Terminwunsch informiert und muss diesem zustimmen bzw. den endgültigen Antrag stellen. Die schnellste und einzige weitere Kontaktmöglichkeit für Angehörige außerhalb der JVA ist der Brief. Weitere Möglichkeiten wie Telefonate, Pakete sowie Gespräche mit Therapeuten müssen vom Inhaftierten erfolgen oder sind stark eingeschränkt. Die zweite und für das Thema der Arbeit bedeutendere Fragestellung bezog sich auf die Rahmenbedingungen bei einem Besuch von Kindern bei ihren Vätern. Nach Schätzungen der Interviewten bekommt etwa die Hälfte der inhaftierten Väter Besuch von ihren Kindern. Einige Väter möchten, auch in Absprache mit den Kindsmüttern diesen Kontakt nicht, da sie verheimlichen inhaftiert zu sein. Damit die Kinder die Haftsituation nicht erleben, wird ihnen erklärt, die Väter seien bei der Bundeswehr oder auf Montage. Bereits im Jahre 1987 zeigten Busch, Fülbier und Meyer dieses Phänomen in ihrer Studie auf, wobei eine Aussage zur Anzahl der Väter, welche in dieser JVA ihren wahren Aufenthaltsort verschweigen, nicht getroffen und damit verglichen werden kann.

Bei den Abläufen während eines Besuchs von Kindern sind sowohl im Eingangsbe­reich, als auch im Besucherraum keine Änderungen im Vergleich zum Erwachsenen vorgesehen. Gründe dafür sind u.a. das Begleitpersonen die Kinder nutzen um Drogen, Handys oder Geld in die JVA zu bringen, was einen klaren Regelverstoß darstellt. Normalerweise ist es grundsätzlich untersagt Geschenke mit in die JVA zu nehmen, dabei wird bei den Kindern jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn es sich beispielsweise um gemalte Bilder oder gebastelte Herzchen handelt.

Wie auch die Literatur beschreibt gibt es in dieser JVA sog. Vätergruppen, die wie es der Name schon sagt für Väter und ihre Kinder sind. Eine Gruppe, bestehend aus sechs jeweils unterschiedlichen Teilnehmern, trifft sich an vier Nachmittagen im Jahr für je vier stunden. Je nach Anlass gibt es zum Beispiel im Sommer ein Planschbecken oder im Winter eine Weihnachtsfeier, es wird gebastelt und gespielt. Auf jeden Fall sind die Männer angehalten sich intensiv mit ihren Kindern zu beschäftigen.

Eine zweite Vätergruppe wird geleitet von zwei Theatertherapeuten. Dabei sind regelmäßige Treffen in einer festen Gruppe vorgesehen.

Die Väter arbeiten an einem Projekt, welches sie am Ende ihren Familien vorstellen. Projekte sind zum Beispiel das Fertigen von Flandpuppen mit anschließender Vorführung eines Theaterstückes vor den Kindern, ein selbstgebasteltes Buch mit anschließendem Vorlesen am Familientag oder ein Kartoffelprojekt, in welchem Väter und Kinder regelmäßig schauen, wie sich eine Kartoffel in der Erde entwickelt. Durch die wiederkehrenden Treffen investieren die Väter viel Arbeit und Zeit und können diese in vierteljährlichen Abständen ihren Angehörigen präsentieren. Die Väter sind sehr dankbar dafür, dass sie durch die Angebote mit ihren Kindern etwas unternehmen können. Jedoch sind, ebenfalls wie in der Literatur beschrieben, die Gruppen begrenzt, sodass sich die Väter bewerben müssen und zunächst einmal auf einer Warteliste stehen.

Eine spezielle Schulung im Umgang mit Kindern haben nicht alle Bediensteten. Jedoch ist in der Ausbildung zum Vollzugsbediensteten ein Modul zur Familienorientierung neu geplant. Vergangenes Jahr bot ein Institut in Nürnberg eine Ausbildung zum Trainer zur Stärkung der Erziehungskompetenzen an, welche drei Bedienstete dieser JVA genutzt haben. Ein weiterer Kurs mit ähnlichem Inhalt wurde von einem anderen Träger geplant, kam aber nicht zustande.

7 Reflexion

7.1 Diskussion und Reflexion der Ergebnisse

Nicht alle Angaben aus der Literatur wurden empirisch untersucht, die Verfasserin hält Fakten, wie die Definition und das Rollenbild von Vaterschaft, jedoch für den Leser an dieser stelle für interessant um ein Gesamtbild des Themas zu vermitteln. Durch die Literaturanalyse aufgeworfene Fragen konnten durch die Interviews beantwortet werden. Die vorher ausgewählten Kriterien um Erkenntnisse aus der Literatur zu vergleichen waren angemessen gewählt. Im Vergleich zeigten sich jedoch teilweise große Unterschiede, wie beispielsweise das Fehlen des Schwerpunktes der Langzeitbesuche. An dieser stelle wäre eine genauere, vorzeitige Recherche der Verfasserin von Nöten gewesen, um die Fragen des Interviews besser anpassen zu können, ansonsten war die Durchführung und Auswertung des Interviews zufriedenstellend. Es konnte aufgezeigt werden, dass Angehörige durch regelmäßige, aktuell kaum eingeschränkte Besuche einen direkten Kontakt zu den Insassen behalten können, eingeschränkt werden können diese allerdings durch Disziplinarmaßnahmen.

An dieser und weiteren stellen, wie beispielsweise die begrenzte Anzahl der Telefonnummern oder die ähnlich gelagerte Kontrolle der Kinder zu den Erwachsenen, wird deutlich, dass der Sicherheitsaspekt bei aller Familienorientierung eine zentrale Rolle spielt. Dies betont auch die interviewte Sozialpädagogin immer wieder in ihren Aussagen zu dem Ausbau der Räumlichkeiten für Kinder. Dennoch wird mit verschie­denen Ansätzen wie Vätergruppen, Familiennachmittage, familienorientierten Räumen o.ä. versucht gerade auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern einzugehen. Das zeigt sich ebenfalls in der Neustrukturierung der Ausbildung der Vollzugsbediensteten. Dennoch wünscht sich die Verfasserin einen weiteren Ausbau der Familienorientie­rung der JVA. Ein Langzeitbesuchsraum, in welchem Kinder mit ihren Vätern so etwas wie Alltag (Kochen, Flausaufgaben machen) erleben können, wäre für die Väter, vor allem aber für die Kinder sehr wünschenswert.

7.2 Reflexion und Anregung für Forschung und Praxis

ln der vorliegenden Forschungsarbeit konnte nur ein sehr kleiner Teil des Themas ab­gebildet werden. Verschiedene Punkte konnten durch die kürze der Bearbeitungszeit und durch den definierten Seitenumfang nicht analysiert werden.

Interviews in weiteren sächsischen, deutschlandweiten oder gar europaweiten JVAs wären eine Möglichkeit, um Vergleiche anstellen zu können, wie die Kontaktmöglich­keiten in anderen Anstalten gestaltet werden und eventuell Verbesserungen für alle Beteiligten anregen zu können.

Interessant wären sicher auch Interviews mit den Elternteilen betroffener Kinder, un­abhängig ob inhaftiert oder nicht inhaftiert. So könnte zum Beispiel die Studie von Busch, Fülbier und Meyer (1987) für die heutige Zeit hinterfragt werden. Spannend dabei wären sowohl genaue quantitative und quantitative Ergebnisse. Demnach könn­ten Fragen geklärt werden wie, wie viele Eltern ihren Kindern einen Gefängnisaufenthalt des Vaters heute, fast 20 Jahre später, verschweigen und aus welchen Gründen.

Ein weiterer Forschungsansatz ist ein Vergleich mit inhaftierten Müttern. Eventuell be­stehen an dieser stelle andere Kontaktmöglichkeiten. Auch die Frage der Häufigkeit des Verschweigens im Vergleich sieht die Verfasserin als spannenden For­schungsansatz.

Quellenverzeichnis

Fachbücher

- Busch, M., Fülbier p., Meyer, F.-W. (1987): Zur Situation der Frauen von Inhaf­tierten. Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend. Familie, Frauen und Gesundheit 194/1 und 194/2. Stuttgart u. a.
- Fletcher, Richard (2013): Babys brauchen Väter. Das ABC der Vater-Kind-Bin- dung. Fluber, Bern.
- Gruber, Malte-Christian; Ziemann, Sascha (Flrsg.) (2009): Die Unsicherheit der Väter. Zur Flerausbildung paternaler Bindungen. Trafo, Berlin.
- Flermes, Petra Anna Maria (2013): Dimension von Vaterschaft. Vater sein im Strafvollzug. GRIN Verlag, Norderstedt.
- Janzen, Irina (2010): Männer im Konflikt. Traditionen, “Neue Vaterschaft“ und Kinderlosigkeit. Tectum Verlag, Marburg.
- Juul, Jesper (2011 ): Mann und Vater sein. Kreuz Verlag, Freiburg im Breisgau.
- JVA Zeithain (2010): Befragung des Leiters des Kreativzenrtums, vom 11.10.2010, unveröffentlichte Quelle.
- Laule, Juliane (2009): Berücksichtigung von Angehörigen bei der Auswahl und Vollstreckung von Sanktionen. Duncker & Humbolt, Berlin.
- Lexikon-Institut-Bertelsmann (1995): Bertelsmannlexikon. In 15 Bänden.
Band 15 Verlagsgruppe Bertelsmann GmbH, Gütersloh
- Lexikon-Institut-Bertelsmann (1996): Bertelsmannlexikon. In 15 Bänden.
Band 5 Verlagsgruppe Bertelsmann GmbH, Gütersloh
- Mayring, Philipp (2002): Einführung in die qualitative Sozailforschung. Eine An­leitung zu qualitativem Denken. 5. überarbeitete und neu ausgestattete Auflage, Beltz Verlag, Weinheim und Basel.
- Oerter, Rolf; Röper, Gisela; Noam, Gil (1999): Klinische Entwicklungspsycholo­gie. Ein Lehrbuch. Psychologie Verlags Union, Weinheim.
- Thiele, Christoph Wilhelm (2016): Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug. Strafvollzugsrechtliche und -praktische Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen des Strafgefangenen. Abschlie­ßender Forschungsbericht. Greifswald, unveröffentlichte Quelle.

Werneck, Harald (2004): Vater-Kind-Beziehungen in Nachscheidungsfamilien. In: Zatler, Ulrike; Wiik, Liselotte; Kränzl-Nagl, Renate (Hrsg.) Wenn Eltern sich trennen. Wie Kinder, Frauen und Männer Scheidung erleben. KM-Druck Groß­Umstadt.

[...]


1 ln dem Text findet aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit lediglich die männliche Form Verwendung. Die Ausführungen beziehen sich gleichermaßen auf weibliche und männliche Per­sonen.

2 Aus Gründen des Datenschutzes werden in der vorliegenden Arbeit die stadtorte der Justizvollzugsanstalten nicht direkt benannt.

3 Gruber/ Ziemann 2009: 9

4 Janzen 2010: 11

5 Vgl. Fletcher 2013: 108ff

6 Vgl. Duden: 2016

7 Vgl. Lexikon-Institut-Bertelsmann: Band 15: 111

8 Vgl. Lexikon-Institut-Bertelsmann: Band 5: 201

9 Vgl. Statistisches Bundesamt2015

10 Vgl. Justiz Sachsen 2009

11 Bundeszentrale für politische Bildung 2016

12 Vgl. Hermes 2012: 32

13 Vgl. Schneewind, Schmidt 1999: 295

14 Vgl. Bieganski/Starke/Urban 2013; vgl. Thiele 2015: 86

15 Vgl. Murray und Farrington 2009; vgl. Thiele 2015: 84

16 Vgl. Busch, Fülbier und Meyer nach: vgl. Thiele 2015: 82

17 Vgl. Werneck 2004: 163

18 Vgl. Laule 2007: 26ff; vgl. Hermes 2011: 46

19 ״Als 'mitbetroffene Dritte' bezeichnet man die Angehörigen, die sozial, psychisch und/oder ökonomisch durch die Verurteilung in Mitleidenschaft gezogen werden“ (Laule 2007: 1)

20 Hermes 2011: 46

21 Hermes 2011: 39ff

22 Hermes 2011: 38ff

23 JVA Zeithain zit. nach: Hermes2011: 41

24 JVA Zeithain zit. nach: Hermes 2011: 41

25 Der Gesprächsleitfaden befindet sich in der Anlage 1.

26 Mayring 2002: 68f

27 Mayring (2002): 67

28 Die Transkriptionen der beiden Interviews befinden sich in den Anlagen 2 und 3.

29 Vgl. Mayring: 97, 114f

30 Diese Tabelle befindet sich in der Anlage 4.

31 Vgl. Mayring: 98

32 Das Protokoll und die Zusammenfassung befinden sich in den Anlage 5 und 6.

33 Videotelefonie

Ende der Leseprobe aus 70 Seiten

Details

Titel
Vaterschaft im Strafvollzug
Untertitel
Kontaktmöglichkeiten zwischen Vätern und ihren Kindern in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt
Hochschule
Fachhochschule Dresden
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
70
Katalognummer
V441145
ISBN (eBook)
9783668794887
ISBN (Buch)
9783668794894
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vaterschaft, strafvollzug, kontaktmöglichkeiten, vätern, kindern, justizvollzugsanstalt
Arbeit zitieren
Maria-Kristin Fleischer (Autor:in), 2016, Vaterschaft im Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441145

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