Der Mainzer Hoftag von 1184 als politisches und höfisches Ereignis


Seminararbeit, 2004

11 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Terminologische Vorbemerkungen
2.1. „Hoftag“ und „Hoffest“
2.2. Schwertleite

3. Historische Vorbemerkungen

4. Zum Ablauf des Hoftages
4.1. Erster Festtag: Festkrönung
4.2. Zweiter Festtag: Schwertleite der Söhne des Kaisers
4.3. Dritter Festtag: Turnier
4.4. Kulturelle Werte

5. Diplomatische Komponente: Die Herrschaft über Namur

6. Fazit

Literatur
Quellen
Sekundärliteratur

1. Einleitung

Hoffeste und Hoftage scheinen als repräsentativer Akt und politische Veranstaltung im hohen Mittelalter und der Stauferzeit für Fürsten und Volk im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gleichermaßen an immenser Bedeutung gewonnen zu haben.

Als eine der bedeutendsten Veranstaltungen unter den Hoffesten bzw. Hoftagen erscheint der vielzitierte und unter den Zeitgenossen als „einzigartig“ [1] geltende Mainzer Hoftag des Jahres 1184, einberufen von Kaiser Friedrich I., auch Barbarossa genannt. Neben den offensichtlichen Repräsentationsmerkmalen ist diese Veranstaltung ebenso gekennzeichnet durch politische Aktivitäten, die abseits der ausufernden Festlichkeiten stattfanden. Die vorliegende Seminararbeit soll im möglichen Umfang die Abläufe, Hintergründe und Besonderheiten dieser kaiserlichen Großveranstaltung skizzieren und näher beleuchten und Antwort auf die Frage geben, wie die dargestellten Aktivitäten im Nachhinein beurteilt werden können.

2. Terminologische Vorbemerkungen

2.1. „Hoftag“ und „Hoffest“

Die Termini „Hoftag“ und „Hoffest“ entspringen nicht der Historie, sondern, ähnlich anderen „einteilenden“ Begrifflichkeiten wie Gilde oder Zunft, der Wissenschaftssprache. Die Geschichte selbst kennt eher den dominierenden Begriff der „curia“ für derartige an fürstlichen Höfen abgehaltene Veranstaltungen, sowie eine Reihe anderer lateinischer bzw. mittelhochdeutscher Vokabeln mit der Bedeutung „Fest“, oder speziellere Namensgebungen wie zum Beispiel „triumphum“ (bei einem Fest anlässlich eines Sieges) oder verschiedenen Hochzeits-Bezeichnungen, die sich eher auf eine Teilveranstaltung oder einen speziellen Anlass beziehen. [2]

Die wissenschaftssprachlich geprägten Begriffe „Hoffest“ und „Hoftag“ werden in der Literatur nicht eindeutig unterschieden. Generell wird dem Hoftag aber eine eher politisch herrschaftliche Komponente zugeschrieben, er war den verhandelnden Fürsten und Amtsträgern vorbehalten, während dem Hoffest wiederum eher festlich-repräsentative Zwecke zugesprochen werden, die sich primär an ein größeres Publikum richteten und bei dem auch einfaches Volk zugegen war. [3]

In Bezug auf die Mainzer Pfingstfestlichkeiten tauchen in der Literatur ohne wechselnde inhaltliche Nuancen beide Begriffe scheinbar gleichberechtigt auf. Im folgenden soll der Einheitlichkeit wegen trotz der umfassenden Festlichkeiten, die diese Veranstaltung auszeichnen, aufgrund der politischen Komponenten und der Fülle herrschaftlicher Status-Streitigkeiten dennoch der Begriff des Hoftags genutzt werden.

2.2. Schwertleite

Die „Schwertleite“ ist im Gegensatz zu den vorher genannten Begriffen ein Quellenbegriff und bezeichnet die Erhebung eines jungen Mannes in den Ritterstand, auch „Ritterpromotion“ oder „Wehrhaftmachung“ genannt. Die Schwertleite ist Vorgänger des bekannteren „Ritterschlags“. Zum Ritter erhoben wurden junge Männer in der Regel zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr, sie gelangten so zu einer wehrhaften Volljährigkeit. Die eigentliche Zeremonie umfasst dabei obligatorisch die festliche Umgürtung des Schwertes, oft vollzogen durch einen bedeutenden Fürsten. Spezielle Rituale wie ein Bad oder Gebet am Vorabend konnten die Zeremonie einleiten, außerdem konnte das Schwert zuvor durch kirchliche Würdenträger gesegnet und der neue Ritter über seine Aufgaben belehrt werden. Beim Adel war die Schwertleite seit langem eine Tradition des Rittertums, diese Beziehung sollte sich durch die symbolische Reichweite der Ereignisse des Mainzer Hoftags noch verstärken. [4]

3. Historische Vorbemerkungen

Kaiser Friedrich I. hat das sogenannte Hoffest als Form zeremonieller Festlichkeiten am königlichen bzw. kaiserlichen Hofe zwar nicht erfunden [5] , in seiner beim Mainzer Hoftag von 1184 zu Tage tretenden Ausführung aber zum Höhepunkt geführt. Dokumentiert und beschrieben wird diese kaiserliche Großveranstaltung in zahlreichen Quellen, so zum Beispiel in den Chroniken des Gislebert von Mons [6] , der als enger Vertrauter im Dienste des Grafen Balduin von Hennegau stand [7] , einem der zahlreichen geladenen Fürsten aus allen Teilen des Reiches, von dem im folgenden noch mehrmals die Rede sein wird.

[...]


[1] LINDNER, Michael, Fest und Herrschaft unter Kaiser Friedrich Barbarossa, in: ENGEL, Evamaria, TÖPFER, Bernhard (Hg.), Kaiser Friedrich Barbarossa. Landesausbau - Aspekte seiner Politik – Wirkung, Weimar 1994, S. 151

[2] so z.B. nuptiae, festum, solemnitas oder eben auch hochtit; vgl. LINDNER, Michael, Fest und Herrschaft, S. 159

[3] vgl. hierzu LINDNER, Michael, Fest und Herrschaft, S. 159 f.

[4] RÖSENER, Werner, Art. Schwertleite, in: Lexikon des Mittelalters, Band 7, München 1995, Sp. 1646 f.

[5] schon Karl der Große hat größere Festmahle mit zahlreichen Gästen abgehalten, und die einzelnen – noch zu erläuternden – Bestandteile und Programmpunkte der Festlichkeiten haben allesamt ihre eigene Vorgeschichte; vgl. hierzu LINDNER, Michael, Fest und Herrschaft, S. 169

[6] Gislebert von Mons, Chronik c. 109; lateinischer Text in: VANDERKINDERE, Léon (Hg.), La chronique de Gislebert de Mons, Brüssel 1904, S. 154-163; deutsche Übersetzung in: BORST, Arno, Lebensformen im Mittelalter, Frankfurt a.M. u.a. 1973, S. 85-87; vgl. zu Gislebert von Mons ferner: HEMPTINNE, Theodor de, Art. Giselbert von Mons, in: Lexikon des Mittelalters, Band 4, Sp. 1467-1468

[7] Gislebert von Mons war am Hof von Hennegau aufgewachsen und hatte bereits die Ämter Kapellan, Kanzler und Siegelbewahrer bekleidet; ab 1183 galt der intellektuell begabte Gislebert, der später verschiedene Chroniken verfassen sollte, als Gesandter und Vertreter des Grafen von Hennegau; vgl. hierzu: HEMPTINNE, Thérèse, Art. Giselbert von Mons, in: Lexikon des Mittelalters, Band 4, München 1989, Sp. 1467-1468

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten

Details

Titel
Der Mainzer Hoftag von 1184 als politisches und höfisches Ereignis
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
11
Katalognummer
V44120
ISBN (eBook)
9783638417747
ISBN (Buch)
9783638750325
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mainzer, Hoftag, Ereignis
Arbeit zitieren
Roman Möhlmann (Autor:in), 2004, Der Mainzer Hoftag von 1184 als politisches und höfisches Ereignis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44120

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