Föderalismus in Deutschland und Österreich im Vergleich


Dossier / Travail, 2018

14 Pages, Note: 2,30


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Föderalismus

3. Föderalismus in Deutschland
3.1. Der deutsche Bundesrat
3.2. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

4. Föderalismus in Österreich
4.1. Der österreichische Bundesrat
4.2. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis
6.1. Internetquellen

1. Einleitung

Immer wieder ist in den Medien oder der Politik im Rahmen des Föderalismus von der Abschaffung des Kooperationsverbotes (zwischen Bund und Länder) bezüglich des Schulwesens zu lesen oder zu hören: „Warum ist Bildung eigentlich Ländersache?“[1] oder „Bildungspolitik von Unten“.[2] Nun ist das Ziel dieser Arbeit nicht die Bildungspolitik und das Kooperationsverbot im speziellen, doch zeigt es wie allgegenwärtig Föderalismus ist und zum Teil heiß diskutiert wird. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich: „Der Irrwitz des österreichischen Föderalismus“.[3] Deshalb befasst sich diese Arbeit mit dem deutschen und österreichischen Föderalismus in vergleichender Analyse.

Global gesehen leben vierzig Prozent der Weltbevölkerung in 28 Ländern, die sich entweder föderal nennen oder allgemein als solche angesehen werden.[4] Zu diesen Ländern gehören die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich, die beide das Prinzip der Bundestaatlichkeit in ihren jeweiligen Verfassungen verankert haben. Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die föderale Ordnung dieser beiden Staaten zu vergleichen: Welche Unterschiede werden im Vergleich der föderalen Systeme Deutschland und Österreichs sichtbar und welche Kompetenzen besitzen die Länder auf Bundesebene? Hierfür werden die föderativen Organe auf Bundesebene bezüglich Zusammensetzung und Funktion bzw. Aufgaben untersucht. Neben den beiden Institutionen (Bundesrat), ist es naheliegend aus der Analyse der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Gliedstaaten (horizontaler Föderalismus) heraus zu argumentieren und zu vergleichen. Mit der Ausarbeitung einer Gliederung wurde die Arbeit strukturell gefasst, beginnt mit einer näheren Definition des Begriffs „Föderalismus“, der Analyse des deutschen Föderalismus, gefolgt vom österreichischen Föderalismus und endet mit einer Gegenüberstellung der beiden Systeme bzw. dem Zusammenfassen des erörterten. Die zentrale Datenbasis dieser Hausarbeit ist Fachliteratur zum Thema „Föderalismus“ und zudem werden Gesetzesbücher (GG, B-VG) zur Bearbeitung und Beantwortung der Fragestellung herangezogen. Experiment, Befragungen oder Beobachtungen werden nicht durchgeführt.

2. Föderalismus

In der Politikwissenschaft meint der Begriff „Föderalismus“ (lat. „foedus“ = Bund) die geteilte Souveränität zwischen Bundestaat und Gliedstaaten.[5]

Der Bundestaat (innerstaatlicher Föderalismus) zeichnet sich demnach durch die Kooperation der Gliedstaaten aus, die an der Willensbildung des Bundes teilnehmen und eine finanzielle Eigenständigkeit besitzen. Zudem bricht Bundesrecht Länderrecht. Beim Staatenbund (Föderation) hingegen schließen sich einzelne Staaten zusammen und die Souveränität bleibt bei den Ländern, die zudem das Recht haben auszutreten. Diese föderale Ordnung wird auch als intrastaatlicher Föderalismus bezeichnet. Die Form und der Aufbau einer bundestaatlichen föderalen Ordnung können jedoch zum Teil eminent variieren: Vom dualen Föderalismus bis hin zum unitarischen Föderalismus. Die unterschiedliche Ausprägung hängt von historischen institutionellen Traditionen, verschiedenen Bedürfnissen der Gesellschaften in den jeweiligen Staaten und von „dem aktuellen verfassungspolitisch vermittelten gesellschaftlichen Interessenausgleich“ ab.[6]

Hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kann zwischen Trennföderalismus und funktionaler bzw. kooperativer Föderalismus unterschieden werden, im kooperativen Föderalismus wird nach Kompetenzart unterteilt und im Trennföderalismus nach Politikfeldern. Das heißt, dass die Gesetzgebung Bundessache, der Vollzug Ländersache ist (funktionaler Föderalismus) oder Bund und Länder bei der Gesetzgebung in getrennten Politikfeldern tätig sind und die Ausführung durch eigene Behörden von Bund oder Länder vollzogen wird (Trennföderalismus). Allgemeine Funktionen des Föderalismus sind die „Integration historisch, ethnisch, kulturell oder wirtschaftlich unterschiedlicher Einheiten“ und „eine Aufteilung von Macht, die Minderheits- und Freiheitssicherung dient“ sowie der „Verwirklichung von Subsidiarität.“[7]

3. Föderalismus in Deutschland

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ So steht es in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes und besagt, dass die Gliederung des Bundes in Länder (Bundesstaatlichkeit) zu den Verfassungsprinzipien gehört. Die Änderung dieser föderalen Ordnung ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Der Bund setzt sich aus insgesamt sechzehn Gliedstaaten zusammen und diese wirken über den Bundesrat bei der Willensbildung des Bundes mit (Art. 23 Abs. 4 GG).

Mit der Reichsgründung 1871 wurden bundestaatliche Strukturen im modernen Sinne festgelegt, die den Föderalismus in Deutschland bis heute auszeichnen. Es wurden interne Zölle abgeschafft, ein einheitliches Wirtschaftsgebiet geschaffen und in der Reichsverfassung war Rechtsstaatlichkeit sowie Bewegungsfreiheit verankert. Typisch für die deutsche Bundestaatlichkeit ist das zentrale Strukturelement der funktionalen föderalen Arbeitsteilung zwischen Reichsebene und einzelstaatlicher Ebene. Durch die Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 lässt sich ein Bild eines dezentralen Einheitsstaates zeichnen, obwohl die Weimarer Republik formal ein Bundesstaat war. Mit dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Zweiten Weltkrieges wurde in der westlichen Besatzungszone an die föderalstaatliche Tradition angeknüpft.[8]

3.1. Der deutsche Bundesrat

„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes […] mit“ (Art. 50 GG) und somit ist der Bundesrat das föderative Organ auf Bundesebene, welches die Interessen der Länder vertritt.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt der Bundesrat ein weltweit beispielloses Verfassungsorgan und ist neben dem Bundestag (erste Kammer), die zweite Kammer des Parlaments auf Bundesebene. Die Verfassungsväter des Grundgesetzes – der Parlamentarische Rat – entschieden sich gegen einen Senat, der von den Landesparlamenten gewählt wird, sondern für einen Bundesrat, welcher sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammensetzt und so auch nicht direkt vom Volk gewählt wird. Die Länder werden, gemessen an ihrer Einwohnerzahl, durch die Mitglieder des Bundesrates repräsentiert.[9]

Nach Art. 51 Abs. 2 GG setzt sich die Stimmenverteilung im Bundesrat wie Folgt zusammen: „Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf [und] Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.“ Die Mitgliederzahl eines jeden Landes bezieht sich eins-zu-eins auf die Anzahl der jeweiligen Stimmen eines Landes, die Stimmenabgabe erfolgt einheitlich und die Stimmen besitzen nur dann Gültigkeit, wenn die Mitglieder oder ihre Vertreter anwesend sind (Art. 51 Abs. 3 GG). Erfolgt keine einheitliche Stimmabgabe, sind die Stimmen des Landes ungültig. Der Bundesrat setzt sich nach derzeitigen Stand folgendermaßen zusammen (Tabelle 1):

Tabelle 1: Stimmenverteilung im Bundesrat (Stand: Januar 2018)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, nach https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung-node.html

Diese abgestufte Stimmengewichtung ist eine Kompromisslösung zwischen dem demokratischen Gesichtspunkt einer akkuraten Repräsentation der Bürger und der föderativen Forderung einer grundsätzlichen Gleichberechtigung der Länder. Dass der Bundesrat eine föderale zweite Kammer ist, zeigt sich durch die Weisungsgebundenheit (imperatives Mandat) seiner Mitglieder als Regierungsvertreter der Länder und der einheitlichen Stimmabgabe eines jeden Bundeslandes.[10]

[...]


[1] www.sueddeutsche.de/bildung/schule-warum-ist-bildung-eigentlich-laendersache-1.3676552

[2] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/foederalismus-bildungspolitik-von-unten-11685862.html

[3] https://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/3868781/Der-Irrwitz-des-oesterreichischen-Foederalismus

[4] Anderson 2008: 13

[5] Rudzio 2015: 321

[6] Vgl. Sturm 2010: 11-21

[7] Vgl. Rudzio 2015: 321-322

[8] Vgl. Detterbeck et al. 2010: 7-12

[9] Vgl. Ismayr 2009: 525

[10] Vgl. Rudzio 2015: 188

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Föderalismus in Deutschland und Österreich im Vergleich
Université
Technical University of Darmstadt  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Einführung in die Politikwissenschaft
Note
2,30
Auteur
Année
2018
Pages
14
N° de catalogue
V441291
ISBN (ebook)
9783668797895
ISBN (Livre)
9783668797901
Langue
allemand
Mots clés
Föderalismus, Deutschland, Österreich, Bundesrat, politisches System
Citation du texte
Max Roschach (Auteur), 2018, Föderalismus in Deutschland und Österreich im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441291

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