Die Regulierung des Bankensektors im Spannungsfeld zwischen Systemstabilität und Effizienz. Mikroprudenz versus Makroprudenz


Master's Thesis, 2018

152 Pages, Grade: 1,8


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Forschungsfragen
1.3. Methodik und Aufbau der Arbeit

2. Theoretische Grundlagen, Begriffserklärungen, Abgrenzungen und Definitionen
2.1. Funktionen des Bankensektors
2.2. Systemisches Risiko
2.3. Ansteckungsgefahr im Bankensektor
2.4. Finanzinnovationen und Schattenbanken
2.5. Finanzielle Ungleichgewichte, Kreditboom, Blasen und Finanzkrisen
2.6. Auswirkungen von Finanzkrisen auf die Realwirtschaft

3. Ansätze zur Bankenregulierung in Literatur und Forschung
3.1. Gegensätze mikro- und makroprudenzieller Aspekte
3.1.1. Mikroprudenz und Systemisches Risiko
3.1.2. Makroprudenz und Systemisches Risiko
3.2. Beziehungen zwischen mikro- und makroprudenziellen Ansätzen

4. Regularien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und deren Umsetzungen in den Rechtsnormen der Europäischen Union
4.1. Ansätze der Bankenregulatorik vor der Finanzkrise 2007/2008 – Basel I und II
4.1.1. Umsetzung des Basel I und Basel II Regelwerks in der Europäischen Union
4.2. Ansätze der Bankenregulatorik nach der Finanzkrise 2007/2008 – Basel III und Ausblick auf Basel IV
4.2.1. Umsetzung des Basel III Regelwerks in der Europäischen Union
4.2.2. Geplante Umsetzung des Basel IV Regelwerks in der Europäischen Union

5. Conclusio

6. Literaturverzeichnis
6.1. Linkverzeichnis

7. Appendix
7.1. Glossar
7.2. Datenmaterial

Abbildungsverzeichnis

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Direkte Finanzierung: Jeder Kreditgeber kontrolliert seien jeweiligen Kreditnehmer

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Delegiertes Monitoring: Banken als Finanzintermediäre

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Schematische Darstellung einer Bankbilanz

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Faktoren für systemisches Risiko – Überblick

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Beispiel einer Interbank-Verbindung

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Domino-Effekt der Ansteckung zwischen Banken

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Preis-Bilanz-Verschuldungs-Spirale

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Unvollständige Marktstruktur nach Allen und Gale (2000)

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Vollständige Marktstruktur nach Allen und Gale (2000)

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Schematische Darstellung des Verbriefungsvorgangs

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Arrangement einer ABS-Verbriefung

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Volumen der ABS-Emissionen in den USA 1996-2010 (in Millionen US-Dollar)

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Funktionsweise eines Credit Default Swap

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Von den hypothekenbesicherten Wertpapieren (MBS) zur Collateralized Debt Obligation (CDO)

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Weltweites Aktiva-Volumen des Schattenbankensektors (in Billionen US-Dollar)

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Over-the-Counter Markt mit sechs Finanzinstituten als Marktteilnehmern und 15 gleichzeitigen Transaktionen

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Markt mit sechs Finanzinstituten als Marktteilnehmer, einer zentralen Gegenpartei und

sechs gleichzeitigenTransaktionen

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Kumulativer Anstieg der realen Staatsverschuldung in den auf eine Finanzkrise folgenden

drei Jahren (ausgewählte Beispiele aus dem Zeitraum 1980 – 1998)

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Ziel makroprudenzieller Politik der Bankenregulierung

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Kriterien der Selektion makroprudenzieller Instrument gemäß ESRB

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Wirkungsweise der Begrenzung von LTV, DTI/LTI und DSTI Quoten

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Durchschnittlicher MPI nach Cerutti, Claessens und Laeven (2015)

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Beziehungen zwischen Makroprudenz und anderen wirtschaftspolitischen Ansätzen

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Das „Drei Säulen-Konzept“ des Basel II Regelwerks

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Forderungsklassen im internen Ratingansatz nach Basel II

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Anerkannte Sicherheiten gemäß den Modellen zur Kreditrisikoberechnung nach Basel II

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Entwicklung der Mindestkapitalanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer
nach Basel III

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Stufenweise Einführung der LCR im Zeitablauf

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Fortschritt der Implementierung der Basel III Kernstandards

in den BCBS-Mitgliedsstaaten

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Basel IV: Übersicht über den überarbeiteten Standardansatz für Marktrisiken

Tabellenverzeichnis

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Überblick über die Unterschiede der Ansätze zur Bankenregulierung : Mikro- versus Makroprudenz

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Makroprudenzielle Kennzahlen entsprechend der Zeit-Dimension und der Querschnitts-Dimension des systemischen Risikos (Auswahl)

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Kapital-basierte makroprudenzielle Mess-Instrumente (Auswahl)

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Liquiditäts-basierte makroprudenzielle Mess-Instrumente (Auswahl)

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Vermögenswert-basierte makroprudenzielle Mess-Instrumente (Auswahl)

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Wirtschaftspolitische Ansätze und Instrumente zur Förderung der Finanzstabilität

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Basel I: Aktiva-Risikoklassen, Risikogewichtung und Eigenkapitalverbrauch

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Segmentierung des Anlagebuchs nach Basel II

Tabelle

Basel II: Risikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Kurzfassung

Ziel der Regulierung des Finanzsystems im Allgemeinen und der Banken im Speziellen ist beides: Das Erlangen – und in weiterer Folge die Einhaltung – hoher Systemstabilität auf gleichzeitig möglichst hohem Effizienzniveau.

Wie ist in diesem Zusammenhang der Beitrag der mikroprudenziell orientierten Bankenregulierung zu bewerten? Was können makroprudenzielle Ansätze zu Systemstabilität und -effizienz beitragen? Befinden sich diese beiden Ziele in ihrer jeweils stärksten Ausprägung an den entgegengesetzten, äußeren Enden eines Kontinuums? Gibt es folglich einen Trade-off zwischen diesen Zielen? Inwiefern soll und wurde beziehungsweise wird beidem in den bankregulatorischen Rahmenwerken Rechnung getragen? Bringen Regulierungen des Bankensektors Inkonsistenzen auf makroökonomischer Ebene mit sich und wird das systematische Risiko am Ende durch die Regularien erhöht statt reduziert?

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen eingehenden Überblick über die in Literatur, Lehre und Forschung vorherrschenden Meinungen bezüglich der genannten Fragestellungen zu geben und gegenüber zu stellen, sowie den jeweils aktuellen Stand der regulatorischen Rahmenwerke vor und nach der Finanzkrise 2007/2008 dahingehend darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Des Weiteren werden die in der Literatur genannten Ursachen für die Finanzkrise 2007/2008 untersucht und es wird hinterfragt, ob dieser Art von Krisen mit dem vermehrten Einsatz makroprudenzieller Regularien entgegengesteuert werden kann.

Abstract

The target of financial system regulation in general and of banking system regulation in particular is both, the establishment and the maintenance of high system stability as well as a possibly high level of efficiency at the same time.

In this context, how can the contribution of microprudential banking regulation be evaluated? What can macroprudential policy contribute to system stability and efficiency? Are the two targets in their extreme shape located at the opposite outer ends of a continuum? Thus, is there a trade-off between these two targets? How far should respectively were/are both of them be taken into account when it comes to banking regulation frameworks? Do banking sector regulations entail inconsistencies on the macroeconomic level and are they increasing systemic risk instead of reducing it?

This master thesis aims at providing a detailed and closely look at the predominant views in science literature regarding the questions stated above, as well as comparing and challenging them. Furthermore, the current status of regulatory frameworks both before and after the financial crisis 2007/2008 are introduced and critically challenged with respect to these questions. Additionally, the background and the sources of the financial crisis 2007/2008, mentioned and described in scientific publications, are examined and the common understanding that this kind of crisis could be mitigated respectively totally avoided by the extensive application of macroprudential instruments is analyzed.

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Nachdem Königin Elisabeth II. im November 2008 an der London School of Economics (LSE) einer Reihe von Expertendiskussionen zur Finanzkrise 2007/2008 beigewohnt hatte, stellte sie folgende – mittlerweile berühmt gewordene – Frage: „Wenn diese Dinge so groß waren, wie kommt es, dass jeder sie übersehen hat?“ (Helleiner 2011, S. 68). Tatsächlich handelte es sich bei der globalen Finanzkrise 2007/2008 um die schwerste seit der Großen Depression, die 1929 in den USA ihren Ausgang genommen hatte. Die Krise ließ einige der weltgrößten und bekanntesten Finanzinstitutionen zusammenbrechen, während einige andere nur mit Hilfe staatlicher Unterstützung überleben konnten. Sie führte zu einer globalen Rezession und einer weltweiten Wirtschaftskrise (Helleiner 2011).

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Debatte über die Regulierung von Banken und anderen Finanzinstitutionen neu entfacht. Im Mittelpunkt dieser Debatte stand die Erkenntnis, dass die Regulierung des Bank- und Finanzwesens viel mehr auf die Risiken individueller Institute als auf die des gesamten Finanzsystems fokussiert war (Mikro- anstatt Makrofokussierung). Dementsprechend wurden die Levels für Eigenkapitalanforderungen unter der impliziten Annahme festgelegt, dass die Kapitalpuffer, welche auf Einzelinstitutsebene unerwartete Schocks absorbieren sollten, das System in seiner Gesamtheit sicherer machen würden.

Der Ruf nach makroprudenziellen Ansätzen in der Bankenregulierung kann bis in die späten 1970-er Jahre zurückverfolgt werden, als die Beunruhigung bezüglich des rapiden Anstiegs der Kreditvergabe an vor allem Entwicklungsländer, hervorgerufen durch die steigenden Ölpreise, wuchs. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ[1] ) widmet im Jahr 1986 in einem Report über Innovationen im internationalen Bankwesen und diesbezüglichen Bedenken ihrerseits einige Absätze einem Regulierungskonzept, dass aus heutiger Sicht als makroprudenziell bezeichnet werden kann, jedoch ohne dies wörtlich so zu benennen. Tatsächlich wurde der Begriff „Makroprudenz“ als solcher trotz mehrfacher Finanzkrisen in der Geschichte der Neuzeit vor der Finanzkrise 2007/2008 kaum benutzt und seine Bedeutung blieb etwas obskur (Freixas et al. 2015, Clement 2010).

Die Begriffe „Mikroprudenz“ für die regulatorische und aufsichtsbezogene Perspektive, die sich auf individuelle Institutionen fokussiert, und „Makroprudenz“ für die auf das Banken- und Finanzsystem als Ganzes fokussierte Perspektive, wurden vor allem von Andrew Crockett, einem ehemaligen General Manager der BIZ, bereits im Jahr 2000 geprägt (Crockett 2000). Das Präfix „makro“ bedeutet in diesem Zusammenhang mit Bezug auf das Finanzsystem soviel wie „systemweit“ beziehungsweise „systemisch“, wobei unter dem Begriff des Finanzsystems nicht nur die Gesamtheit der Finanzinstitute, sondern ebenso die Finanzmärkte und Finanzinfrastruktur subsumiert werden (Galati und Moessner 2011, EZB 2010a).

Ziel der Regulierung des Finanzsystems im Allgemeinen und der Banken im Speziellen sollte stets das Erlangen und in weiterer Folge die Einhaltung einer hohen Stabilität des Systems auf möglichst hohem Effizienzniveau sein.

Wie ist in diesem Zusammenhang der Beitrag der mikroprudenziellen Bankenregulierung hinsichtlich Systemstabilität und Effizienz zu bewerten? Was können makroprudenzielle Ansätze dazu beitragen? Inwiefern soll und wurde beziehungsweise wird beidem in den Regelwerken des BCBS[2] (Basel Committee on Banking Supervision – deutsch: Basler Komitee/Ausschuss für Bankenaufsicht) Rechnung getragen? Gibt es Inkonsistenzen auf makroökonomischer Ebene und wird das systematische Risiko am Ende durch die Regularien, allen voran Basel I bis Basel III, erhöht statt reduziert?

1.2. Zielsetzung und Forschungsfragen

Zielsetzung

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen eingehenden Überblick über die in Literatur, Lehre und Forschung vorherrschenden Meinungen bezüglich der oben genannten Fragestellungen zu geben und gegenüber zu stellen, sowie den jeweils aktuellen Stand der bankenregulatorischen Regelwerke vor und nach der Finanzkrise 2007/2008 dahingehend darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Des Weiteren werden die in der Literatur genannten Ursachen für die Finanzkrise 2007/2008 untersucht und es wird hinterfragt, ob dieser Art von Krisen mit dem vermehrten Einsatz makroprudenzieller Regularien entgegengesteuert werden kann.

Hypothesen

Die zentrale Hypothese ist, dass das den Tätigkeiten und Abläufen des internationalen Bankwesens stets inhärente, systemische Risiko durch die vor der Finanzkrise 2007/2008 bestehende und die aktuelle Landschaft an regulatorischen Vorgaben teilweise erhöht anstatt reduziert wurde beziehungsweise wird, da es durch sie aufgrund einer zu starken Gewichtung auf mikroprudenzielle Aspekte zu Inkonsistenzen auf der Makro-Ebene kam beziehungsweise noch immer kommen kann.

1.3. Methodik und Aufbau der Arbeit

Es handelt sich um eine Arbeit auf wissenschaftlicher Meta-Ebene, die die Meinungen der wissenschaftlichen Fachliteratur zu den jeweils aktuellen Ansätzen der Bankenregulatorik hinsichtlich ihrer stabilitäts- und effizienzfördernden Wirkung darstellt und gegenüberstellt. Abgerundet und ergänzt wird die Arbeit durch eine kritische Auseinandersetzung mit den Publikationen der Standardsetter und der aufsichtsrechtlichen Institutionen, sowie mit der Umsetzung der regulatorischen Standards in den Rechtsnormen der Europäischen Union, wobei stets dem Spannungsfeld zwischen mikroprudenzieller Perspektive und makroprudenziellen Ansätzen Rechnung getragen wird.

Dieses erste Kapitel erklärt als Einleitung die Problemstellungen, die Fragestellungen sowie die Vorgehensweise und Zielsetzung dieser Arbeit.

Im zweiten Kapitel wird der Leser anhand von Darstellungen und Erklärungen der begrifflichen und inhaltlichen Grundlagen an die Thematik herangeführt, wodurch ein solider Grundstein für das Verständnis der folgenden Kapitel gelegt wird.

Im dritten Kapitel werden die Ansätze, Überlegungen und Ergebnisse in Literatur und Forschung dargestellt und erläutert, wobei auf die Beziehungen und Gegensätze der mikro- und makroprudenziellen Aspekte der Regulierungen und deren Kritikpunkte eingegangen wird. Weiters wird auf die Beziehung zwischen Geldpolitik und makroprudenzieller Regularien eingegangen.

Das vierte Kapitel bietet einen Überblick über die Hauptinhalte und Zielsetzungen der Regularien des Baselregimes vor und nach der Finanzkrise 2007/2008, sowie über deren Umsetzungen in der Europäischen Union. Weiters wird ein Vergleich zwischen deren Status bezüglich makroprudenzieller Aspekte vor und nach der Finanzkrise gezogen. Das Kapitel schließt mit einem Kurzabriss über den aktuellen, behördlich-institutionellen Rahmen der Bankenaufsicht und Bankenresolution in der Europäischen Union beziehungsweise im Euroraum.

Im fünften und letzten Kapitel der Arbeit werden die Erkenntnisse nochmals zusammengefasst und kritisch gewürdigt, sowie ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen gegeben.

2. Theoretische Grundlagen, Begriffserklärungen, Abgrenzungen und Definitionen

2.1. Funktionen des Bankensektors

Der Bankensektor gehört zu den am stärksten regulierten Wirtschaftsbereichen in modernen Volkswirtschaften (Hahn 2009). Die Rechtfertigung und Ursachen hierfür liegen gleichermaßen in der Bedeutung der Tätigkeiten des Bankensektors wie in seiner Neigung zum Marktversagen, die vor allem in der Struktur und den Charakteristika des Bankgeschäfts begründet liegt. Banken fungieren als Intermediäre zwischen dem Angebot an Kapital und dessen Nachfrage. Indem sie das Kapitalangebot bündeln und gezielt die Kapitalnachfrage bedienen, schaffen sie einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage und ermöglichen ein Marktgleichgewicht. Durch die Übernahme der in einer Volkswirtschaft zentralen Rolle als Finanzintermediäre tragen die Banken in erheblichem Maße zu einer deutlichen Steigerung der effizienten Allokation von Kapital und Risiko bei, wodurch Wachstum, Beschäftigung und letzten Endes gesamtwirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Eine eigenständige Markträumung ist aufgrund von Informationsmängel und Informationsasymmetrien zwischen Kapitalanbietern und Nachfragern, sowie unterschiedlichen Losgrößen, Risikoeinstellungen und Fristenanforderungen nicht möglich. (Rupprecht 2010).

Zeitgemäße und aktuelle Theorien klassifizieren die Hauptaufgaben des Bankwesens in vier Kategorien (Freixas und Rochet 2008, Rupprecht 2010):

I) Zurverfügungstellung von Zahlungsmitteln, Geld- beziehungsweise Währungswechsel und Zahlungsdienstleistungen
II) Kapitaltransformation: Losgrößen- und Fristentransformation
III) Risikomanagement, Risikotransformation
IV) Verarbeitung von Information, Ausgleich von Informationsasymmetrien und Monitoring der Kreditnehmer.

Im Bereich der Losgrößentransformation übernehmen die Banken die Rolle der Intermediäre zwischen Kapitalgebern und Schuldnern, indem sie viele, hinsichtlich des Volumens kleine Einlagen sammeln und den Gegenwert im Rahmen großer Kredite an Kreditnehmer weitergeben. Die Fristentransformation erfolgt durch die Transformation von Wertpapieren mit kurzer Laufzeit, welche den Anlegern im Rahmen von Sicht- und Spareinlagen angeboten werden, in Wertpapiere und Kredite mit langer Laufzeit, welche von den Kreditnehmern benötigt werden.

Die Übernahme der Aufgabe der Kapitaltransformation durch die Banken beeinflusst beziehungsweise wirkt auch ursächlich auf deren Risikomanagement und die Risikotransformation, genauer gesagt, die Risiken, die Banken an der Kapitalgeber statt übernehmen. Diese beziehen sich auf Kreditrisiken[3], das Zinsrisiko[4] und das Liquiditätsrisiko[5]. Diese Risiken finden sich in den entsprechenden Positionen in den Bilanzen der Banken wieder. Darüber hinaus besteht für Banken ein nennenswertes und in den vergangenen drei Jahrzehnten stark angewachsenes Risiko aus Geschäften außerhalb der Bilanz, sogenannten Off-Balance-Sheet-Geschäften, wie beispielsweise die Gewährung von Kreditlinien, Garantien und Bürgschaften.

Banken spielen eine entscheidende Rolle hinsichtlich des Ausgleichs von Informationsasymmetrien zwischen Kapitalgebern, die in weiterer Folge auch Einleger genannt werden, und Kapitalnehmern, hier auch Kreditnehmer oder Unternehmer genannt, welche Kredite für die Umsetzung von Investitionsprojekten benötigen. Diese Informationsasymmetrien betreffen die Kreditwürdigkeit und den Risikoappetit der Unternehmen, sowie die Ertragskraft ihrer Investitionsprojekte (Boot und Thakor 1997). Letztere wird in Literatur und Praxis im Allgemeinen mit Hilfe des Kapitalwerts bestimmt. Banken haben aufgrund der Anwendung entsprechender Verfahren und Technologien die Möglichkeiten, all dies zu prüfen und zu bestimmen, sowie die Entwicklung der Investitionsobjekte zu überwachen. Dadurch werden durch die intermediäre Tätigkeit der Banken sowohl die Risiken der Einleger durch Diversifikation als auch die Kosten des Monitorings im Vergleich zu einer direkten Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung deutlich reduziert (Freixas und Rochet 2008). Diesen Kostenvorteil im Rahmen eines an die Banken als Intermediäre delegierten Monitorings hat Diamond (1984) folgendermaßen dargestellt:

A) Direkte Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung und direktes Monitoring der Unternehmer durch die Kreditgeber (Diamond 1984, Freixas und Rochet 2008)

Es wird angenommen, dass jeder Einleger ein Volumen in Höhe von 1/ m den Unternehmern zur Verfügung stellen kann, wodurch m Einleger gemeinsam jeweils ein Projekt finanzieren. Die Anzahl der zu finanzierenden Projekte ist n. Um alle Projekte zu finanzieren, sind demnach mindestens nm Kreditgeber notwendig. K sind die Kosten des Monitorings, die jeder Kreditgeber aufwenden muss, um die von dem jeweiligen, von ihm mitfinanzierten Projekt realisierten Cash Flows und die mit dem jeweiligen Unternehmer vertraglich vereinbarte Rückzahlung des Kredits beobachten zu können. Die Gesamtkosten des Monitorings wären demnach nmK:

KTOTAL = nmK

Abbildung 2.1

Direkte Finanzierung: Jeder Kreditgeber kontrolliert seien jeweiligen Kreditnehmer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Freixas und Rochet 2008

Käme in diesem Umfeld eine Bank hinzu, würde jeder Kreditgeber die Kosten für die Kontrolle der Bank zu zahlen haben, sowie die Bank wiederum die Kosten für die Überwachung der einzelnen Kreditnehmer. Die Bank würde demnach nur zusätzliche Kosten entsprechend der zusätzlichen Kontroll-Ebene im Monitoring-Prozess einbringen, wodurch sich die Gesamtkosten auf nK + nmK belaufen würden, was hoch ineffizient wäre.

B) An Banken als Finanzintermediäre delegiertes Monitoring (Diamond 1984, Freixas und Rochet 2008)

Wie bereits erwähnt, erhalten Banken als Intermediäre finanzielle Mittel von den Einlegern und kreditieren diese finanzielle Mittel an Unternehmer. Den Einlegern wird von den Banken eine fixe Rendite rD versprochen, und die Banken selbst werden von den Einlegern nur überprüft, wenn die Renditen der Aktiva der Banken nicht reichen, um die Einleger auszuzahlen. Die zu erwartenden Prüfungskosten Cn durch die Banken haben den Vorteil, dass sie unabhängig von der Anzahl der Einleger und nur abhängig von der Anzahl der Kreditnehmer sind. Die Gesamtkosten des Monitorings sind daher nK + Cn, wobei sich die Kosten der Überwachung des jeweils einzelnen Kreditnehmers wie im obigen Fall auf nK belaufen.

KTOTAL = nK + Cn

Abbildung 2.2

Delegiertes Monitoring: Banken als Finanzintermediäre

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Freixas und Rochet 2008

Wenn die Prüfung jedes Kreditnehmers durch die Banken effizient ist (K < C1), die Einleger klein und ihre Anzahl eine größer eins ist (m > 1) und die Projekte der Kreditnehmer profitabel sind, sticht das an die Banken delegierte Monitoring die direkte Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung und das damit einhergehende direkte Monitoring aus, sobald die Anzahl n der Kreditnehmer groß genug ist (Diversifikation).

Somit ist das delegierte Monitoring effizienter als die direkte Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung, vorausgesetzt

nK + Cn < nmK

ist erfüllt.

Der Beweis für diese Ungleichung kann erbracht werden, indem der gesamte Term durch n dividiert wird. Das ergibt:

K + Cn / n < mK.

Da m > 1 und n gegen unendlich geht, geht Cn / n gegen null – womit die oben gemachte Aussage bezüglich der höheren Effizienz des delegierte Monitorings gegenüber der 1:1 Beziehung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer bewiesen ist (Freixas und Rochet 2008).

In der Praxis hat jedoch der Zugang von vor allem großen Unternehmen zu direkter Finanzierungen über die Finanzmärkte, beispielsweise über die Emission von Anleihen, in den vergangenen Jahren stark zugenommen, da diese Art der Finanzierung für die Unternehmen in der Regel kostengünstiger ist als Kredite durch Banken. Daher wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass vorwiegend Unternehmen, denen die Möglichkeiten zu einer Finanzierung über die Finanz- und Kapitalmärkte aus verschiedenen Gründen nicht beziehungsweise nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, an Finanzierung durch Banken interessiert sind (Freixas und Rochet 2008).

Wie dargestellt, reduzieren die Bündelung vielfältiger Maßnahmen zur Informationsbeschaffung und Kreditnehmerprüfung und -überwachung, sowie die zentrale Übernahme von Transformationstätigkeiten durch die Banken die Transaktionskosten erheblich, wodurch es zu einer deutlichen Steigerung der Allokationseffizient kommt. Für den Bankensektor bringt die Übernahme dieser Allokationsfunktion jedoch beträchtliche Risiken mit sich, die vor allem in den genannten Losgrößen-, Fristen- und Risikodifferenzen liegen und ihn anfällig für Funktionsmängel und -störungen machen (Rupprecht 2010).

Eine Quelle von Risiken ist die Anfälligkeit der Bilanzstruktur von Banken, die häufig auch als Fragilität bezeichnet wird. Aufgrund der Transformationsleistung, in deren Rahmen kleine, großteils kurzfristige Einlagen der Kapitalgeber hereingenommen werden (Passivseite der Bilanz), um auf deren Basis größere, zumeist langfristige Kredite auszugeben (Aktivseite der Bilanz), ergibt sich regelmäßig eine vergleichsweise hohe Fremdfinanzierung der Banken. Diese führt zu einer im Vergleich mit anderen Branchen wesentlich geringeren Eigenkapitalquote[6], sowie zu einem erheblichen Liquiditätsrisiko, da der gleichzeitige Abzug vieler oder – im schlimmsten Fall – aller kurzfristig kündbarer Einlagen und Refinanzierungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Liquiditätsreserven der Bank übersteigt und sie zwingt, ihre Aktiva kurzfristig zu liquidieren, was teilweise unmöglich sein kann beziehungsweise die für diese Aktiva erzielten Preise negativ beeinflusst, da sie unter Druck verkauft werden müssen. In der Folge kann eine derartige Situation einen Zusammenbruch der betroffenen Bank hervorrufen (Rupprecht 2010, Rochet 2008).

Eine vereinfachte, schematische Darstellung einer Bankbilanz macht die Problematik der Fragilität deutlich.

Abbildung 2.3

Schematische Darstellung einer Bankbilanz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Rochet 2008

Die oben genannte Situation, in der alle beziehungsweise nahezu alle Einleger und Refinanzierungsgeber beispielsweise aufgrund einer aufkommenden Verunsicherung bezüglich der Bonität einer Bank ihr Geld gleichzeitig zurück verlangen, ist in der Literatur unter der Bezeichnung „Bank Run“ bekannt. Weiters kann auch der Ausfall hochvolumiger Kredite zu Liquiditätsproblemen eines Instituts führen (Rupprecht 2010, Rochet 2008).

Typischerweise zeichnet sich der Bankensektor durch starke, globale Verflechtungen der Institute untereinander aus, indem sich Banken über den Interbankenmarkt, auch Sekundärmarkt genannt, gegenseitig laufend meist sehr kurzfristige Kredite zur Refinanzierung gewähren, was beispielsweise im Falle eines Schocks auf den Finanz- und Kapitalmärkten zu erheblichen Ansteckungsgefahren führen kann[7] (Allen und Gale 2000a).

Ähnliche Abhängigkeiten finden sich ferner im Bereich der Derivate. Aufgrund deren Vielfalt und Komplexität, sowie der häufig fehlenden Bilanzwirksamkeit ergeben sich Verbindungen zwischen Banken, die von außen kaum nachvollzogen werden können. (Fey 2006). Diese Verflechtungen führen im Krisenfall zur Ausbreitung individueller Liquiditätsprobleme auf den gesamten Bankensektor, wie es die US-amerikanische Subprime-Krise, welche sich 2007/2008 innerhalb kurzer Zeit zu einer internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelte, eindrucksvoll veranschaulicht hat.[8]

Vor diesem Hintergrund droht das falsche Verhalten eines Instituts andere Banken in Mitleidenschaft zu ziehen. Die Schieflage oder gar der Ausfall einzelner Institute kann bedrohliche und folgenschwere Auswirkungen auf das gesamte System haben. Somit kommt es zu beträchtlichen Fehlallokationen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, die wiederum die Krisenanfälligkeit des Bankensystems erheblich erhöhen, wodurch das gesamte System und seine Stabilität in eine Art Abwärtsspirale geraten. Ein Risiko dieser Art trägt daher die Bezeichnung „systemisches Risiko“ (Freixas et al. 2015, Rupprecht 2010).

2.2. Systemisches Risiko

Dieses Kapitel gibt eine überschaubare und gleichzeitig tiefgehende und umfassende Analyse des dem Bankensektor inhärenten systemischen Risikos, dessen Verständnis für die Ursachen einer Finanzkrise und deren schwere, negative Effekte für die Realwirtschaft ausschlaggebend ist. Des Weiteren liegt im Vorhandensein des systemischen Risikos die hauptsächliche Begründung und Notwendigkeit für eine entsprechende, prudenzielle Regulierung des Bankensektors (Hartmann et al. 2014).

Das Kapitel beginnt mit einer Definition des Begriffs „systemisches Risiko“. Anschließend werden Ursachen für das Bestehen, sowie Möglichkeiten und Methoden zur Identifikation, Bewertung und Messung systemischen Risikos im Banken- und Finanzsektor dargestellt. Das Kapitel schließt mit Vorschlägen zur Vermeidung beziehungsweise Abschwächung, Beherrschung und Überwachung dieser Art von Risiko.

Tatsächlich kann in der wissenschaftlichen und forschungsbezogenen Literatur in der Zeit vor der Finanzkrise 2007/2008 noch keine einheitliche Definition gefunden werden. Trotz des damaligen Fehlens einer einheitlichen, präzisen Definition des Begriffs „systemisches Risiko“ gab es ein mehr oder weniger allgemeines Verständnis, dass es in der Vergangenheit und damaligen Gegenwart immer wieder „spezielle Probleme im Bankensektor gab, die durch die Verbindung unterschiedlicher Banken entstanden“ (OeNB 2002, S.7). Andererseits schien es auch zum allgemeinen Verständnis zu gehören, dass „die meisten Autoren dabei an das Problem des simultanen Ausfalls mehrerer Institute dachten“ (OeNB 2002, S.8). Gleichfalls formulierte die BIZ ihre Definition des Begriffs „Systemrisiko“ bereits 1994 als „das Risiko, dass ein einzelner Teilnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, infolgedessen auch andere Teilnehmer nicht zu leisten imstande sind und durch diese Kettenreaktion schließlich eine größere Finanzkrise ausgelöst wird.“ (BIZ 1994, S. 191). Eine andere Definition, die die starke Verbindung der Banken im Rahmen der Sekundärmarktrefinanzierung betonte, lautete: „Systemisches Risiko bezeichnet die Weitergabe der wirtschaftlichen Schieflage eines Marktteilnehmers an andere, welche über finanzielle Transaktionen mit diesem verbunden sind“ (Rochet und Tirole 1996, S. 733). All diese Definitionen betonten bereits die wechselseitigen Abhängigkeiten und deren Kausalitäten, sowie die nahen und direkten Verbindungen unter den Institutionen und Märkten. Der Begriff des Domino-Effekts, der in diesem Zusammenhang dasselbe wie in jedem anderen Kontext, nämlich, dass der erste umfallende Stein auf andere und diese wiederum auf andere fallen und somit eine nicht enden wollende Kettenreaktion bis zum Umfallen des letzten Steins auslösen, war bereits vor der Finanzkrise 2007/2008 eine geläufige Metapher, die mit dem Begriff „systemisches Risiko“ in Verbindung gebracht wurde. Ein anderer Ansatz der Erklärung fokussierte auf das Überschwappen eines exogenen Initialschocks, wobei den Ähnlichkeiten und Parallelen der Forderungen und Verpflichtungen der einzelnen Institute gegenüber Dritten und den damit einhergehenden Risiken eine wesentlich größere Bedeutung zugeschrieben wurde als den Verbindungen der Institute untereinander. Wurde ein Institut von einem exogenen Schock, der einen Marktteilnehmer außerhalb des Bankensystems betraf beziehungsweise von diesem ausgelöst wurde, getroffen, war die Wahrscheinlichkeit, so die Theorie, dass auch andere Banken von demselben negativen Ereignis in Mitleidenschaft gezogen würden, sehr groß, was wiederum Misstrauen und Unsicherheit unter den Marktteilnehmern auslöste. Beiden Erklärungs- und Darstellungsansätzen, dem Kettenreaktions- und dem Gemeinsamen-Schock-Konzept des systemischen Risikos, war gemeinsam, dass sie eine schnelle Ansteckung der Marktteilnehmer untereinander, welche durch deren direkte oder indirekte Verbindung hervorgerufen wird, mit sich bringen (Kaufman und Scott, 2003).[9]

In der Zeit der Nachwirkungen der Finanzkrise 2007/2008 geben die Aufsichtsbehörden und Gremien eine eher einheitliche, jedoch allgemeine und vage Definition des Begriffs. Dementsprechend beschreiben FSB (Finance Stability Board, deutsch: Finanzstabilitätsrat[10] ), IWF (Internationaler Währungsfonds, englisch IMF – International Monetary Fund) und BIZ in einer gemeinsamen Publikation aus dem Jahr 2009 systemisches Risiko als „Risiko der Störung von Finanzdienstleistungen, das (i) verursacht wird durch eine Beeinträchtigung der Gesamtheit oder von Teilen des Finanzsystems und (ii) das Potential hat, schwerwiegende negative Auswirkungen für die Realwirtschaft zu haben“ (FSB-IWF-BIZ 2009, S. 2). Die EZB definiert in ihrem FSR (Financial Stability Review) von Juni 2010 systemisches Risiko als „das Risiko, dass sich finanzielle Instabilität so weit verbreitet, dass sie die Funktion eines Finanzsystems bis zu dem Punkt beeinträchtigt, ab welchem wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand wesentlich in Mitleidenschaft gezogen werden“ (EZB 2010b, S. 138). Freixas et al. (2015) fassen diese Definitionen folgendermaßen zusammen: „Systemisches Risiko ist das Risiko von Gefahren für die Finanzstabilität, die das Funktionieren eines großen Teils des Finanzsystems beeinträchtigen und signifikant nachteilige Effekten auf die allgemeine Konjunktur haben“ (Freixas et al. 2015, S. 13). Für die Zwecke dieser Arbeit, deren Fokus nicht auf dem Finanzsystem im Allgemeinen, sondern allein auf dem Bankensektor liegt, sind diese Definitionen nicht uneingeschränkt anwendbar, weil etwas zu weit gefasst. Einen etwas engeren Ansatz bieten Acharya et al. (2010), in dem systemisches Risiko als „das Versagen eines signifikanten Teils des Finanzsektors – einer großen Institution oder vieler kleinerer – welches zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von Krediten, die das Potential hat, die Realwirtschaft nachteilig zu beeinflussen, führt“ (Acharya et al. 2010, S. 2) definiert wird. Diese Definition ist nach Ansicht der Verfasserin dieser Arbeit nicht voll und ganz passend, da sich systemisches Risiko auch in einer Notlage des Finanzsystems, welche in keiner Verbindung mit dem Ausfall einer oder mehrerer Banken steht, manifestieren kann. Darüber hinaus ist in dieser Definition der negative Effekt des systemischen Risikos auf die Realwirtschaft auf eine Einschränkung bei der Verfügbarkeit beziehungsweise der Vergabe von Krediten, eine sogenannte Kreditklemme, beschränkt. Daher wird im Rahmen dieser Arbeit aus einer Kombination der oben dargestellten Ansätze folgende Definition des systemischen Risikos abgeleitet: „Systemisches Risiko ist das Risiko einer Schief- beziehungsweise Notlage im Finanzsystem, hervorgerufen durch ein Ungleichgewicht oder den Ausfall eines signifikanten Teils des Finanzsektors – einer großen Institution oder mehrerer kleinerer – mit sich bringend die Gefahr ernsthafter und schwerwiegender negativer Konsequenzen für die Realwirtschaft“.

In der Regel berücksichtigen einzelne Marktteilnehmer das systemische Risiko, das sie durch ihr Verhalten anderen Banken gegebenenfalls auferlegen, nicht. Systemisches Risiko unterscheidet sich vom idiosynkratischen Risiko eines einzelnen Instituts durch die Ansteckungsgefahr, welche von falschen Risikoentscheidungen oder dem Ausfall eines Instituts aufgrund von Verknüpfungen mit anderen Banken auf den gesamten Sektor ausgeht beziehungsweise ausgehen kann. Dadurch ist es durch die Fragilität der einzelnen Finanzintermediäre gekennzeichnet und wird als negative Externalität, welche von jedem Marktteilnehmer auf die anderen ausgeht beziehungsweise ausgehen kann, charakterisiert. Systemisches Risiko ist demnach als endogenes Risiko anzusehen, obwohl der unmittelbare Auslöser einer systemischen Krise ein exogenes Ereignis sein kann (Freixas et al. 2015, Brunnermeier et al. 2009, Acharya 2009).

Es bestehen demnach zwei Dimensionen des systemischen Risikos: Die Zeit-Dimension und die Querschnitts-Dimension. Die Querschnitts-Dimension zeigt sich in der bereits erwähnten Ansteckungsgefahr des gesamten Finanzsektors, welche sich in den Verknüpfungen der einzelnen Institute untereinander aufgrund von gemeinsamen beziehungsweise gleichen Risikopositionen oder direkten und indirekten Verbindungen über Bilanzpositionen manifestiert. Diese Netzwerkrisiken und aggregierte Risiken können lediglich den Bankensektor, aber auch die Finanzmärkte und in weiterer Folge die gesamte Wirtschaft betreffen. Internationale Verbindungen zwischen den Marktteilnehmern sowie die Struktur des Finanzsystems, die beeinflusst, wie dieses auf Schocks, wie beispielsweise den Ausfall eines signifikanten Instituts, reagiert, spielen im Rahmen der Querschnitts-Dimension des systemischen Risikos naturgemäß eine große Rolle. Die Möglichkeit zur Darstellung, Entschärfung und Kontrolle dieser gemeinsamen Risikopositionen und Verknüpfungen zwischen Instituten ist eine der heiklen Fragen der Bankenregulierung (Österreichische Nationalbank 2011, Caruana 2010).[11] Die Zeit-Dimension des systemischen Risikos wird von den Wirtschaftszyklen und den Reaktionen der Marktteilnehmer auf diese beziehungsweise auf die Handlungen und Verhaltensweisen anderer Marktteilnehmer determiniert. Der Aufbau von Risiken im Zeitablauf interagiert mit den makroökonomischen Zyklen dergestalt, dass Banken, ebenso wie andere Finanzinstitutionen, Nichtbanken-Unternehmen und Haushalte, in einer Prosperitätsphase des Wirtschaftszyklus sehr übermäßig risikofreudig agieren, da Refinanzierungen reichlich und leicht zu erhalten sind. Infolge dessen steigen das aggregierte Risiko, Aktivapreise (aufgrund der gestiegenen Nachfrage), Verschuldung und Fristeninkongruenzen rapide an. Dahingegen zeigen sich die Marktteilnehmer in Phasen der Rezession extrem risikoavers, was zu einem schweren Fall der Aktivapreise, weitverbreitete Entschuldung und in der Folge zu starken Einschränkungen bei der Kreditvergabe führt. Die Aufgabe der Bankenregulierung in diesem Zusammenhang ist es, diese Prozyklizität des Finanzsystems beziehungsweise des Verhaltens der Banken einzudämmen und zu kontrollieren (Österreichische Nationalbank 2011, Caruana 2010). Die Separierung dieser beiden Dimensionen des systemischen Risikos ist rein theoretischer Natur, um den wissenschaftlichen Diskurs zu erleichtern. Tatsächlich überlappen und verstärken die beiden Dimensionen einander, indem in der Rezession die Neubewertungen von Kreditrisiken, welche in der Phase des Aufschwungs unterschätzt wurden, den Verkauf von Aktiva-Posten erforderlich machen (Prozyklizität), was wiederum einen Einfluss auf den Marktpreis des Vermögens und in der Folge auf die Aktiva-Liquidität anderer Marktteilnehmer hat (Netzwerkrisiken) (Österreichische Nationalbank 2011).

Welche sind nun die Faktoren, anhand derer ein potenzielles systemisches Risiko eines Instituts identifiziert werden kann, genauer gesagt, anhand derer festgestellt werden kann, ob von einem Institut ein potenzielles systemisches Risiko ausgeht? FSB, IWF und BIZ (2009) definieren insgesamt sieben Kriterien für die systemische Bedeutung von einzelnen Instituten, wovon Größe, Substituierbarkeit und Vernetzung als Hauptkriterien, sowie Verschuldung, Liquiditätsrisiko, Fristeninkongruenz und Komplexität (inklusive Strukturen und Geschäftsmodelle) als beitragende Faktoren beziehungsweise Indikatoren für Anfälligkeiten identifiziert werden. Der Faktor Größe bezieht sich auf den Umfang der Risikopositionen, das Transaktionsvolumen oder die Summe der Vermögenswerte, wobei diesbezüglich sowohl einzelne, große Institute als auch Cluster von auf Einzelebene kleinen, in der Gesamtheit jedoch signifikanten Instituten, welche durch beispielsweise gemeinsame Risikopositionen miteinander verbunden sind, betrachtet werden. Der Faktor Substituierbarkeit bezieht sich auf den Umstand, dass einige Institute Schlüsselrollen und -aufgaben, wie beispielsweise Clearing- oder Abrechnungsaufgaben, am Markt übernehmen und daher nicht unmittelbar ersetzbar sind. Vernetzung wird, wie oberhalb bereits dargestellt, auch in diesem Zusammenhang als das Risiko, dass der Ausfall eines Instituts den Ausfall weiterer nach sich zieht, definiert.

Vor allem die Charakteristika Größe (too-big-to-fail TBTF und too-many-to-fail TMTF), Vernetzung innerhalb des Systems (too-interconnected-to-fail TITF) und Komplexität (too-complex-to-fail TCTF) entstehen aufgrund expliziter und impliziter Garantien. Durch sie entsteht das Phänomen des Moral Hazard[12] und in der Folge das Problem der exzessiven Risikobereitschaft. Das dergestalt beschriebene Verhalten seitens systemisch wichtiger Banken verursacht negative Externalitäten auf andere Institute und erhöht dadurch endogen das systemische Risiko des Finanzsystems. Implizite und explizite Garantien sind zumeist Ausdruck eines wirtschaftspolitischen beziehungswiese politischen Willens und entsprechender Maßnahmen, wie beispielsweise Einlagensicherungen und die Lender of Last Resort (LoLR) Funktion der Zentralbanken (explizite Garantien) oder die Aussicht auf staatliche Rettungspakete im Falle einer massiven Schieflage oder eines Ausfalls eines Instituts (implizite Garantien). Dadurch soll einerseits die Stabilität des Banken- und Finanzsektors erhöht werden, da beispielsweise durch Einlagengarantien die Wahrscheinlichkeit von Bank Runs in schwierigen Zeiten reduziert wird. Andererseits werden durch explizite und implizite Garantien Anreize für Moral Hazard-Verhalten geschaffen. Darüber hinaus trägt die aufgrund der Rechtsform auf das Nennkapital beschränkte Haftung der Bankeigentümer zu übermäßig risikofreudigem Verhalten bei (Brunnermeier et al. 2009, Freixas et al. 2015, Acharya und Richardson 2009, Herring und Carmassi 2014).

Abbildung 2.4 fasst die oben genannten Faktoren, welche zum systemischen Risiko, das von einem Institut ausgehen kann, beitragen, nochmals zusammen und stellt sie illustrativ dar:

Abbildung 2.4

Faktoren für systemisches Risiko - Überblick

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

Seit der Finanzkrise 2007/2008 wurde in der akademischen Literatur und Forschung eine Flut an quantitativen Methoden zur Messung des systemischen Risikos erarbeitet (Brunnermeier und Oehmke 2012). Im Rahmen dieser Arbeit sollen drei davon vorgestellt werden, um die wichtigsten, diesbezüglichen Ansätze darzustellen.

Adrian und Brunnermeier (2008) stellen den CoVaR zur Messung des systemischen Risikos vor. Die Vorsilbe „Co“ steht für conditional (bedingt), tail correlation (Korrelation mit den Rändern einer statistischen Verteilung), contagion (Ansteckung) oder comovement (Bewegung beziehungsweise gleichzeitige Bewegung) und betont die systemische Natur dieser Messmethode. Die Methode zielt darauf ab, externe Effekte, die von einem einzelnen Institut auf das Finanzsystem überspringen, zu messen. Sie versteht sich als eine Methode zur Konstruktion einer antizyklischen, zukunftsorientierten Messung des systemischen Risikos, indem das zukünftige systemische Risiko anhand von aktuellen Gegebenheiten und Merkmalen des jeweiligen Instituts prognostiziert wird. Als Prognoseverfahren werden Quantilsregressionen eingesetzt.

Der CoVaR ist demnach der VaR (Value at Risk) des gesamten, betrachteten Finanzsystems unter der Bedingung, dass ein konkretes, untersuchtes Institut in finanzieller Bedrängnis ist. Der individuelle Beitrag dieses jeweiligen Instituts zum systemischen Risiko wird definiert als die Differenz zwischen dem CoVar und dem unconditional VaR des Finanzsystems, bei welchem das spezifische Institut nicht in finanzieller Bedrängnis ist (EZB 2010c, Brunnermeier und Oehmke 2012).

Acharya et al. (2017) stellen die Messmethode des systemic expected shortfall (SES) vor, welche versucht, das Risiko einer negativen Entwicklung und davon abgeleitet das von einem spezifischen Institut beziehungsweise einer Bankengruppe ausgehende, systemische Risiko unter der Bedingung, dass das gesamte System in finanziellen Schwierigkeiten steckt, darzustellen. In einem ersten Schritt wird der expected shortfall (ES) eines Einzelinstituts dargestellt. Von diesem wird der marginal expected shortfall (MES) der Institutsgruppe abgeleitet. Dieser misst, wie weit eine risikofreudige Politik der Institutsgruppe zum Gesamtrisiko der Einzelbank beiträgt. Ebenso vom ES abgeleitet wird der SES, der den Umfang des Rückgangs des Eigenkapitals einer Bank unter das von ihr benötigte Level darstellt.

Konkret zeigt der SES eine Möglichkeit zur Messung und Bewertung des möglichen Beitrags eines einzelnen Instituts zum systemischen Risiko, indem er die Tendenz beziehungsweise die Neigung des Instituts zur Unterkapitalisierung unter der Bedingung, dass ein Schock das gesamte Finanzsystem trifft, aufzeigt. Die Art des Beitrags zum systemischen Risiko wird jedoch nicht genau definiert. Der SES kann berechnet und aggregiert werden. Der SES eines Instituts erhöht sich mit der Verschuldung, der Volatilität des Eigenkapitals, der Korrelation des Eigenkapitals mit einem Marktindex und mit den geschätzten Abhängigkeiten dieser Variablen im unteren Endflächenbereich der Verteilung. Die Autoren liefern auch einige Beweise, dass Verschuldung und MES geeignete Indikatoren für die Einschätzung und Erfassung einer entstehenden Instabilität des Systems sind, wie beispielsweise in der Finanzkrise 2007/2008, sind (EZB 2010c, Brunnermeier und Oehmke 2012).

Das von Huang et al. 2010 vorgestellte distress insurance premium (DIP – deutsch in etwa Notlage-Versicherungs-Prämie) stellt eine Messgröße dar, die von einer hypothetischen Versicherungsprämie gegen schwerwiegende Verluste in einer bestimmten Gesamtheit an Finanzinstituten ausgeht. Die systemische Relevanz eines individuellen Instituts ist folglich definiert als dessen marginaler Beitrag zu der aggregierten Notlage-Versicherungs-Prämie.

Der marginale Beitrag jeder Bank zum gesamten systemischen Risiko wird als eine Funktion ihrer Größe, Ausfallswahrscheinlichkeit und Asset-Korrelation dargestellt wird. Die letzten beiden Variablen werden auf Basis von Marktdaten geschätzt. Empirisch wird dieser Ansatz gezeigt, indem unter der Verwendung von Daten über Credit Default Swaps (CDS) die risikoneutralen Ausfallwahrscheinlichkeiten jedes Instituts geschätzt werden. Geschätzte Korrelationen der Eigenkapital-Rentabilitäten zwischen den Instituten werden herangezogen, um einen Näherungswert der Korrelationen der Eigenkapital-Rentabilitäten zu berechnen, der gebraucht wird, um den gemeinsamen beziehungsweise gleichzeitigen Ausfall mehrerer Banken der Höhe und Wahrscheinlichkeit nach zu definieren. Das DIP ergibt sich als die risikoneutrale Erwartung von Gesamtverlusten an Eigenkapital unter der Bedingung, dass eine Minimum-Verlust-Schwelle in Höhe von beispielsweise 15 % der Bilanzsumme überschritten wird (EZB 2010c, Brunnermeier und Oehmke 2012).

Bezüglich der Kontrolle, Abschwächung und Reduzierung des systemischen Risikos im Bankensektor findet sich bereits vor und verstärkt seit der Finanzkrise 2007/2008 in der (akademischen) Literatur und Forschung und den Publikationen der Institutionen und Gremien eine breite Einstimmigkeit, die diese Aufgabe der makroprudenziellen Regulierung und deren Instrumenten zuweist. Das erklärte Ziel und der Zweck der makroprudenziellen Bankenregulierung ist es, den Banken- und Finanzsektor belastbarer im Sinne von resistenter gegen Schocks und Krisen und die Realwirtschaft stabiler zu machen (u.a. Brunnermeier et al. 2009, Bank of England 2009, OeNB 2011, Borio et al. 2001, EZB 2010a, FSB-IWF-BIZ 2011, IWF-FSB-BIZ 2016).[13]

2.3. Ansteckungsgefahr im Bankensektor

Eine wichtige Ursache für systemisches Risiko ist die Ansteckungsgefahr zwischen Bankinstituten beziehungsweise Institutsgruppen, die aufgrund der Verbindungen zwischen diesen gegeben ist. Diese Verbindungen können im Rahmen des Interbanken-Sekundärmarkts[14], des Großhandelsmarkts[15], im Rahmen von Derivate-Positionen[16] (beispielsweise Credit Default Swaps) und schließlich im Rahmen von Vermögens- und Schuldpositionen bestehen (Freixas et al. 2015).

Im Allgemeinen sind Banken durch zwei Arten von Verbindungen miteinander verknüpft: kurzfristige und langfristige Verpflichtungen. Die Unterscheidung dieser beiden Arten von Verknüpfungen kann hinsichtlich der dadurch möglichen Definitionen zweier Ansteckungskanäle – Ansteckung hinsichtlich der Liquidität und Ansteckung hinsichtlich der Solvabilität – von Relevanz sein. Kurzfristige Risikopositionen auf der Aktivseite der Bilanz bestehen vorwiegend aus kurzfristigen Krediten, mit Fristen über Nacht bis zu einer Woche. Dementsprechend können diese Beziehungen kurzfristig unter- beziehungsweise abgebrochen werden. Dies wiederum macht es den Banken möglich, Liquidität zu horten, indem sie ihre Forderungen gegenüber einer Gegenpartei bei Bedarf reduzieren oder die Kreditierung ganz einstellen. Ansteckung hinsichtlich der Liquidität verbreitet sich über die Netzwerke der kurzfristigen Risikopositionen. Im Gegensatz dazu stellen langfristige Positionen eine stabilere Quelle der Refinanzierung aus Sicht der kreditnehmenden Bank dar. In diesem Sinne verlieren die Gegenparteien einer Bank nur im Falle ihres Totalausfalls alle ihre langfristigen Forderungen ihr gegenüber. Das Netzwerk der langfristigen Risikopositionen ist der Hauptkanal für die Verbreitung von Ansteckung hinsichtlich der Solvabilität (Gabrieli et al. 2015).

Tatsächlich sind nach Meinung der Autorin dieser Arbeit die beiden genannten Dimensionen der Ansteckung, Liquidität und Solvabilität, eng miteinander verknüpft und es können sich beide –in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität – sowohl im Rahmen kurzfristiger als auch langfristiger Engagements in einer Interbank-Beziehung beziehungsweise am Interbanken-Markt zeigen.

Einen schematischen und leicht verständlichen Überblick über eine Interbank-Beziehung gibt die folgende Abbildung:

Abbildung 2.5

Beispiel einer Interbank-Verbindung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Brunnermeier et al. 2009

Abbildung 2.5 zeigt, dass Bank 2 auf der Aktivseite ihrer Bilanz eine Forderungen gegen Bank 1 hält, die wiederum auf der Passivseite deren Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber Bank 2 ausgewiesen ist. Bank 2 hält– von der Forderung gegenüber Bank 1 abgesehen – noch andere Forderungen, welche ebenfalls auf der Aktivseite ihrer Bilanz ausgewiesen sind. Angenommen, Bank 2 erfährt aufgrund des Ausfalls anderer Forderungen Verluste, die ihr Eigenkapital empfindlich reduzieren. Die Kreditwürdigkeit von Bank 1 bleibt hingegen unverändert. Angesichts eines derartigen Schocks bleibt Bank 2 wenig anderes zu tun, als ihre Vermögenspositionen zu reduzieren, um weiterhin eine komfortable Eigenkapitaldeckung aufweisen und ihre Solvabilität sicherstellen zu können. Aus der Perspektive von Bank 1 bedeutet die Reduktion des Kredites von Bank 2 eine Einschränkung bei der Refinanzierung. Sollte Bank 1 innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine alternative Refinanzierungsquelle finden, muss sie ihrerseits ihre Aktiva reduzieren. Dies kann sie entweder ebenfalls durch die Kürzung ihrer Geldleihen oder durch den Verkauf von marktfähigen Vermögenspositionen tun. Sollten in einer solchen Situation a) Bank 1 keine alternativen Refinanzierungsquellen zur Verfügung haben, b) die Reduzierung des Kredits durch Bank 2 erheblich, im Sinne von für Bank 1 empfindlich, sein und c) die Vermögenspositionen von Bank 1 so illiquide sein, dass sie nur zu stark reduzierten Preisen, sogenannten „Fire Sale“ Preisen, verkauft werden können, stellt sich der Entzug der Refinanzierung durch Bank 2 für Bank 1 wie ein Bank Run dar. Somit wirkt eine umsichtige Reduzierung der Risikopositionen von Bank 2 wie ein Run aus der Perspektive von Bank 1 (Brunnermeier et al. 2009).

Diese Verbindungen betreffen in der Praxis jedoch nicht nur zwei, sondern bedeutend mehr Institute, die untereinander durch Netzwerke verbunden sind. Die Finanzkrise 2007/2008 machte auf eindrucksvolle und besorgniserregende Weise die sprichwörtliche Zweischneidigkeit der Netzwerke in Gestalt der Interbanken-Märkte deutlich: Einerseits stellen sie eine wichtige und notwendige Struktur für die Bereitstellung von Liquidität zwischen den Banken dar, andererseits kann der Ausfall eines Instituts über den Interbanken-Markt übertragen werden und/oder als negative Externalität auf andere, direkt oder indirekt verbundene Banken, beispielsweise als Verluste oder in Form von hohen Einlagenbehebungen durch die Einleger (Bank Run), wirken. Als eine Konsequenz daraus kann die Angst vor Ansteckungen über den Interbankenmarkt zu einer Reduzierung der Bereitschaft zu Ausleihungen zwischen den Banken und dadurch zum „Austrocknen“ der auf dem Interbankenmarkt bereitgestellten Liquidität führen (Iyer und Peydró 2011).

Der Domino-Effekt[17] der Ansteckung durch Netzwerke wird in Abbildung 2.6 dargestellt.

Abbildung 2.6

Domino-Effekt der Ansteckung zwischen Banken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Brunnermeier et al. 2009

In diesem Modell hat sich Bank A über Bank B, und Bank B über Bank C am Sekundärmarkt refinanziert. Sollte Bank A ausfallen, erleidet Bank B einen Verlust. Falls dieser schwerwiegend genug ist, um Bank Bs Eigenkapital aufzuzehren, fällt auch Bank B aus. Somit erleidet Bank C durch den Ausfall ihrer Forderungen gegen Bank B einen Verlust, der, sollte er schwerwiegend genug sein, zum Ausfall von Bank C führt.

Der dargestellte Domino-Effekt kann gemäß zahlreicher, diesbezüglich durchgeführter Simulationen in dieser Form nur im Rahmen unrealistisch und daher unwahrscheinlich großer Schocks eintreten, da das Modell fälschlicher Weise von einer passiven Haltung der Banken angesichts drohender oder bestehender Ausfälle ausgeht (Brunnermeier et al. 2009).

Tatsächlich bedarf es keiner Ausfälle, um Ansteckungen zwischen den Banken hervorzurufen. Preisänderungen an sich können bereits genug sein, um dies zu tun. Im Rahmen einer Neubewertung der Vermögenspositionen eines Instituts gemäß mark-to-market können negative Preisänderungen zu Verlusten führen, die ausreichen, um den Schock an andere Banken weiterzugeben, selbst, wenn diese nicht direkt miteinander verbunden sind. Für viele Banken verschlechtern – konkret: verteuern – Verluste die Möglichkeit zur Refinanzierung, wodurch sie gezwungen werden, weitere Vermögenspositionen abzubauen, um ihre Verschuldung zu reduzieren und ihr Eigenkapitalkissen aufrecht zu erhalten oder erst wieder herzustellen. Dies wiederum a) drückt die Preise der zum Verkauf stehenden Vermögenspositionen auf den Märkten b) erhöht die Verluste der Banken und c) schwächt weiter ihre Bilanzen (in der Abbildung 2.7 links zu sehen). Diese Verlustspirale, die durch die Prozyklizität der Verschuldung der Banken hervorgerufen und verstärkt wird, führt zu heftigen Preisbewegungen bei den Vermögenswerten, was vor allem während einer Finanzkrise beobachtet werden kann. In einer Aufschwung-Phase wirkt dieser Feedback-Effekt genau gegenteilig. Höhere Nachfrage lässt die Preise der Aktivapositionen steigen, weshalb Banken ihre Verschuldung (untereinander) anheben, um die Vermögenswerte auf den Märkten weiterhin beziehungsweise vermehrt zu erstehen. Stärkere Bilanzen lassen wiederum die Nachfrage und somit die Preise auf den Märkten steigen, dargestellt im rechten Teil der Abbildung 2.7 (Adrian und Shin 2010).

Abbildung 2.7

Preis-Bilanz-Verschuldungs-Spirale

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Adrian und Shin 2010

Eine theoretische Studie, die in der Literatur große Beachtung findet, beschäftigt sich eingehend mit der Fragestellung der Ansteckung aufgrund von Liquiditätsschocks und dem Gleichgewicht auf Interbank-Märkten vor dem Hintergrund der Netzwerk-Strukturen der Interbank-Märkte.

Diese Studie von Allen und Gale (2000a, fortan Allen-Gale) kommt zu folgenden Schlussfolgerungen hinsichtlich der Funktionsweise von Ansteckungen (Freixas und Rochet 2008):

· Ein Schlüsselfaktor für Ansteckung sind die Puffer der jeweiligen Bank. Die Puffer werden großzügig definiert als Kapital, nachrangige Verbindlichkeiten oder die Einlagen geduldiger Einleger.

· Die Art des Umgangs mit dem Ausfall einer Bank hat einen Einfluss auf die Ausbreitung von Krisen.

· Das System der gegenseitigen Anteile an Vermögens- und Schuldpositionen unter Banken ist ausschlaggebend und wesentlich für das Auslösen systemischer Krisen. Dazu zählen auch implizite gegenseitige Abhängigkeiten in Zahlungssystemarrangements, wie beispielsweise zweiseitige oder mehrseitige Kreditlinien.

· Die jeweilige, spezifische Architektur des Systems der gegenseitigen Verbundenheit über Vermögens- und Schuldpositionen ist von Bedeutung. Ein System, in dem jede Bank lediglich von einer anderen Bank borgt, ist fragiler als ein System, in dem die Quellen der Refinanzierung jeder einzelnen Bank diversifizierter sind.

In der Arbeit wird dargestellt, dass die Existenz des Interbanken-Markts den Banken ermöglicht, effizient mit Liquiditätsshocks umzugehen, ohne auf die ineffiziente Liquidierung ihrer langfristigen Vermögenswerte zurückgreifen zu müssen. Ebenfalls zeigen beide Arbeiten, dass diese effizienzfördernden Verbindungen der Banken im Rahmen der Interbanken-Märkte gleichzeitig Quellen der Ansteckungen zwischen den Banken sind (Freixas 2009).

Die Ausgangssituation im Allen-Gale Modell ist ein Gleichgewicht: Um effiziente Allokation der Liquidität zu erzielen, leihen die Banken mit Liquiditätsbedarf von denen mit Überschussliquidität. Hierbei fungieren der Interbanken-Markt, Kreditlinien oder gegenseitige Einlagen zwischen den Banken als mögliche Mechanismen zur effizienten Allokation, indem Liquidität zwischen den Banken transferiert wird. Es ist daher notwendig, dass zumindest einer der genannten Mechanismen etabliert und funktionsfähig ist, um eine effiziente Allokation zu gewährleisten (Freixas und Rochet 2008). Das Modell selbst zeigt, dass Banken bei Banken anderer Regionen Einlagen halten, um sich gegen Liquiditätsschocks in der eigenen Region zu rüsten, indem sie einem Netzwerk aus gegenseitigen Einlagen beitreten. Die Bezeichnung „Region“ hat in diesem Zusammenhang weniger eine geographische Bedeutung als sie sich vielmehr auf jede beliebige Art von Gruppierung von Banken bezieht. Im Allgemeinen kann der Interbanken-Markt Liquidität nur umverteilen, schafft selbst jedoch keine Liquidität. Das ist kein Problem, solange der aggregierte Liquiditätsbedarf niedriger als das aggregierte Gesamtvolumen liquider Vermögenspositionen aller Banken eines Netzwerks ist. Sollte das Gegenteil eintreten, kann das der Auslöser für Ansteckungen sein. Wird eine Bank von einem (exogenen) Liquiditäts-Schock getroffen, deckt sie ihren Liquiditätsbedarf in einem ersten Schritt, indem sie ihre Einlagen bei anderen Banken abzieht, anstatt ihre langfristigen Vermögenspositionen zu veräußern. Dadurch verbreitet sie ihre Illiquidität im gesamten System. Dementsprechend hängen die Möglichkeit und die Stärke einer Ansteckung stark von der jeweiligen Struktur der Interbank-Verknüpfungen ab (Upper und Worms 2001).

Abbildungen 2.8 und 2.9 illustrieren zwei unterschiedliche Muster hinsichtlich der Verbindungen zwischen Banken. Im Falle einer unvollständigen Marktstruktur (Abbildung 2.8), auch Kreditkette (credit chain) genannt, hält Bank A eine Einlage bei Bank B, Bank B hält wiederum eine Einlage bei Bank C, und diese schließlich bei Bank D.

Abbildung 2.8

Unvollständige Marktstruktur nach Allen und Gale (2000a)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Upper und Worms 2001

Diese Struktur, in der jede Bank im Extrembeispiel nur je eine Verbindung in eine Richtung zu einer anderen Bank unterhält, ist wesentlich fragiler und anfälliger für Ansteckungen als eine vollständige Marktstruktur, auch diversifizierte Geldleihe genannt, bei der jede Bank symmetrische Verbindungen zu allen anderen Banken unterhält (Abbildung 2.9).

Abbildung 2.9

Vollständige Marktstruktur nach Allen und Gale (2000a)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Upper und Worms 2001

In beiden Fällen sichern sich Banken gegenseitig gegen idiosynkratische Liquiditätsrisiken ab. Obwohl die vollständige Marktstruktur eine höhere Stabilität aufweist als die unvollständige, ist beiden Arrangements eine Fragilität inhärent. Bei beiden Mustern kann bereits ein geringes, aggregiertes Liquiditätsrisiko durch Ansteckung einen systemischen Schock auslösen, indem sich jede Bank gezwungen sieht, einige ihrer Vermögenswerte zu veräußern und die oben beschriebenen Folgen entstehen. Es wird somit theoretisch dargelegt, dass das Risiko einer systemischen Krise aufgrund von Ansteckung nicht unwesentlich von der Architektur der Netzwerke zwischen den Banken abhängt, und dass einige Strukturen, wie Kreditketten, fragiler sind als andere, wie beispielsweise diversifizierte Geldleihen, da Ansteckung in den erstgenannten stärkere Auswirkungen haben (Freixas 2009, Upper und Worms 2001).

Eine von Gabrieli et al. im Jahre 2015 veröffentlichte, empirische Studie über grenzüberschreitende Ansteckungen zwischen Banken im europäischen Bankensektor, die auf Daten aus dem Zeitraum 2008 bis 2012 beruht und ein Modell der sequentiellen Solvabilität und Liquiditätskaskaden in Netzwerken benutzt, um die Verteilung der Auswirkungen der Ansteckungen nach einem allgemeinen Schock und einem exogenen Ausfall einer Bank darzustellen, zeigt, dass es einen entscheidenden Einfluss der zugrundeliegenden Netzwerkstruktur auf die Verbreitung von Verlusten gibt (Gabrieli et al. 2015).

2.4. Finanzinnovationen und Schattenbanken

In einem traditionellen Bankensystem sind Kreditgeber und Kreditnehmer bilateral und direkt über das Schuldverhältnis miteinander verbunden. Dies zeigt sich auch in den jeweiligen, aktiv- respektive passivseitigen Bilanzposten.[18] Seit den 70-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gibt es Entwicklungen im Finanzsektor, Finanzinnovationen und neue Finanzprodukte genannt, die diese Verbindung zwischen Schuldner und Gläubiger trennen. Die rasche Entfaltung und Verbreitung dieser Innovationen wurde ermöglicht durch eine entsprechende Deregulierung und Neuordnung der Finanzmarktregulierung und –aufsicht in den vergangenen vier Jahrzehnten (Cea 2011, Hahn 2008). In einem fast schon visionär anmutenden Dokument aus dem Jahre 1986 nennt die BIZ einige aus ihrer Sicht ökonomische und finanzielle Hauptantriebskräfte, die hinter der Entwicklung von Finanzinnovationen stehen: Volatile Preise, technologische Änderungen, vermehrte globale Integration der Finanzmärkte, verstärkter Wettbewerb und nicht zuletzt die Qualität der Aktivapositionen/Kreditierungen und die Kapitalisierungsprobleme der Geschäftsbanken (BIZ 1986). Aus demselben Dokument lassen sich gemäß Christian Chavagneux (Chavagneux 2013) drei schädliche Eigenschaften, die allen Finanzinnovationen gemein sind, erkennen:

A) Finanzinnovationen werden als Waffen eingesetzt, um sich im scharfen Konkurrenzkampf gegenüber den Mitbewerbern durchzusetzen. Anders als Innovationen mit technischem oder sonstigem Hintergrund, deren Resultat neue Produkte oder Dienstleistungen sind (wie beispielsweise das Internet oder die DNA-Analyse), ist es das Ziel der Erfinder von Finanzinnovationen, durch diese mehr Anleger und dadurch höhere Veranlagungsvolumina als die Konkurrenz für sich zu gewinnen.

B) „Finanzinnovationen sind Schönwetter-Innovationen“ (Chavagneux 2013, S. 126). Sie werden von Menschen kreiert, die nicht in der Lage und/oder nicht willens sind, die Entwicklung der von ihnen geschaffenen Produkte in einer Rezession oder Depressionsphase darzustellen. Dadurch unterschätzen die Kunden die Risiken und es entsteht eine Finanzeuphorie.

C) Mittels Finanzinnovationen sollen Möglichkeiten zur Umgehung von Gesetzen und Steuervorschriften geschaffen werden.[19]

Darüber hinaus verstärken Finanzinnovationen in vielen Fällen die Phasen der Konjunkturzyklen (Auf- sowie Abschwung) und sind Quellen von Ansteckungen zwischen den Finanzmarktakteuren, wie sich im Rahmen der Finanzkrise 2007/2008 gezeigt hat. (Freixas et al. 2015). Hahn (2008) bringt das Dilemma auf den Punkt: „Neue Finanzinstrumente, die durch Handelbarkeit und Streuung von Kreditrisiken die Stabilität des Finanzsystems verbessern sollten, erwiesen sich als fragil und systemgefährdend“ (Hahn 2008, S. 593).

Im Rahmen eines als „Verbriefung“ in der Finanzwelt bekannten Verfahrens werden auf der Basis von Kredit-Portfolien derivative Produkte erschaffen. Verbriefung werden von den kreditgebenden Banken vorgenommen, weil dadurch a) das mit den Krediten zusammenhängende Risiko „weggedrückt“ im Sinne von „an andere Marktteilnehmer weitergereicht“ und b) folglich die von den Risiken der Bilanz-Aktivseite abhängenden, regulatorischen Eigenkapitalanforderungen reduziert werden. Dadurch wird in der Bilanz wieder Platz für neue, fremdfinanzierte Kreditforderungen geschaffen, wodurch das Verfahren von neuem beginnt. Dies führt vor dem Hintergrund einer riskanten Kreditvergabe, wie beispielsweise im Subprime-Segment des US-amerikanischen Häusermarkts, zu einer Verbreitung nicht einschätzbarer Risiken im gesamten Finanzsystem (Ansteckung) und zu einer stets steigenden Verschuldungsrate der Banken (Shin 2009, Gorton und Metrick 2013, Hull 2012).

Man unterscheidet sogenannte True-Sale-Verbriefungen und synthetische Verbriefungen. Von einer True-Sale-Verbriefung wird gesprochen, wenn gebündelte Vermögenspositionen (pools of loans), bestehend aus homogenen Kreditforderungen wie beispielsweise Studenten- oder Fahrzeugkrediten, mit bilanzbefreiender Wirkung vom Verkäufer (dem ursprünglichen Kreditgeber, englisch: Originator) auf den Käufer übertragen werden. Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kreditschuldner obliegt einzig dem Verkäufer, ebenso wie die Entscheidung, die Kredite nicht über die herkömmlichen Wege des Primär- oder Sekundärmarktes, sondern über eine Verbriefungskonstruktion zu refinanzieren. Die Vorteile für den Verkäufer sind die Reduktion des in der Bilanz vorhandenen Kreditbestands, die Weiterreichung der mit den Forderungen verbundenen Risiken an den Käufer und die Reduktion der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen. Der Käufer ist eine vom ursprünglichen Kreditgeber eigens für derartige Zwecke gegründete, rechtlich selbstständige Zweckgesellschaft (englisch: Special Purpose Vehicle – SPV oder Special Purpose Entity – SPE, bisweilen wird auch der Begriff Structured Investment Vehicle – SIV verwendet). Diese Zweckgesellschaften wiederum refinanzieren sich, indem sie zumeist kurzfristige Wertpapiere (Anleihen) emittieren, deren Zahlungen (Zinsen und Rückzahlung der Nominale) ausschließlich mit den Zinszahlungen und Tilgungen der Kreditforderungen in Zusammenhang stehen. Diese Wertpapiere werden gemäß der Bonität beziehungsweise Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditschuldner in unterschiedliche Tranchen eingeteilt und mit einem Rating[20] versehen, wobei sogenannte Senior-Tranchen (Rating AAA bis A) das größte Volumen und die geringste Ausfallwahrscheinlichkeit, aber auch die geringste Rendite aufweisen. Mezzanine-Tranchen (Rating BBB) liegen bezüglich Volumen, Ausfallwahrscheinlichkeit und Rendite im Mittelfeld, während bei der sogenannten Equity-Tranche die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit liegt und diese nicht mehr mit einem Rating versehen wird. Im Allgemeinen werden diese verbrieften, mit Krediten unterlegten Wertpapiere Asset Backed Securities (ABS) genannt. Sind diese Wertpapiere mit Hypothekarkrediten hinterlegt, werden sie als Mortgage Backed Securities (MBS) bezeichnet (Hahn 2008, Schäfer 2008, Hull 2012, Gorton und Metrick 2013).

[...]


[1] Die BIZ wurde 1930 gegründet und versteht sich als eine internationale Finanzorganisation mit dem Zweck, ihre Mitglieder-Zentralbanken bei der Erreichung und Erhaltung von Währungs- und Finanzstabilität zu unterstützen, internationale Kooperation auf diesen Gebieten zu fördern und als Bank der Zentralbanken zu fungieren. Ihre Mitglieder sind auch ihre Eigentümer, das sind 60 Zentralbanken, welche Länder quer über den Globus und gemeinsam ungefähr 95% des Welt-BIP repräsentieren. (https://www.bis.org/about/index.htm?m=1%7C1 – Abruf: 25.03.2018).

[2] Das BCBS versteht sich als der führende globale Standardsetter für Bankenregulierung. Es bietet ein Forum für Kooperationen hinsichtlich Fragen der Bankenaufsicht und sieht seine Aufgabe in der Stärkung der Regulierung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten im Bankwesen mit dem Ziel, die weltweite Finanzstabilität zu verbessern. Es umfasst 45 Mitglieder (Zentralbanken und Behörden mit der offiziellen Verantwortlichkeit zur Regulierung und Beaufsichtigung des Bankensektors) aus 28 Gebieten mit eigener rechtlicher Zuständigkeit.(https://www.bis.org/bcbs/charter.htm#membership –

Abruf: 25.03.2018)(https://www.bis.org/bcbs/membership.htm – Abruf: 25.03.2018).

Aufgrund der Geläufigkeit der englischen Bezeichnung und deren Akronym (BCBS) wird im Rahmen dieser Arbeit ausschließlich dieses verwendet.

[3] Risiko, dass Kredite oder andere Forderungen gegenüber Schuldnern ganz oder teilweise ausfallen und Risiko, dass der Ausfall weniger oder eines einzigen Schuldners die eigene Zahlungsfähigkeit bedroht.

[4] Risiko, dass offene Zinspositionen nach Änderung der Marktzinssätze zu schlechteren Konditionen geschlossen werden müssen.

[5] Risiko, nicht zeitgerecht den eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Kann eintreten, wenn ein Institut unerwartet hohe Barauszahlungen an Anleger machen muss, da Sicht- und Spareinlagen in der Regel jederzeit von den Anlegern behebbar sind.

[6] So lag die durchschnittliche, ungewichtete Eigenkapitalquote von Banken in Deutschland 2016 bei 6%, wohingegen im selben Jahr die durchschnittliche Eigenkapitalquote aller europäischen, börsennotierten Konzerne bei 31,7% lag (Kernkapital bzw. buchhalterisches Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme; Ausschuss für Finanzstabilität 2017 und Österreichische Nationalbank 2017).

[7] Siehe hierzu Kapitel 2.3 dieser Arbeit.

[8] Für eine ausführliche Ursachenbeschreibung der Subprime-Krise siehe ua. Hellheimer 2011 und Goodhart 2009.

[9] Zur Thematik der Ansteckungsgefahr im Bankensektor siehe auch Kapitel 2.3 dieser Arbeit.

[10] Aufgrund der wenig geläufigen und kaum verwendeten deutschen Bezeichnung wird im Rahmen dieser Arbeit stets die englische Bezeichnung beziehungsweise deren Akronym verwendet.

[11] Siehe dazu die weiteren Kapitel dieser Arbeit.

[12] Deutsch: Moralisches Wagnis. Nähere Erläuterung siehe das Glossar im Appendix.

[13] Siehe dazu Kapitel 3 dieser Arbeit.

[14] Unter Interbanken-Markt wird im Rahmen dieser Arbeit gleichsam der Wertpapierhandel, die Repo-Geschäfte wie der unbesicherte Interbanken-Handel verstanden.

[15] Großhandelsbanken verfügen in der Regel selbst über keine Spar- und Sichteinlagen. Der Bankentyp versteht sich als Intermediär für andere Banken, beispielsweise für Geschäftsbanken mit Endkundengeschäft (Schäfer 2008).

[16] Siehe dazu das folgende Kapitel 2.4 dieser Arbeit.

[17] Siehe diesbezüglich auch Kapitel 2.2 dieser Arbeit.

[18] Vergleiche Kapitel 2.1 dieser Arbeit.

[19] Zu Schattenbanken und Regulierungsarbitrage (englisch: regulatory arbitrage) siehe weiter unten in diesem Kapitel.

[20] Diese Ratings werden von sogenannten Ratingagenturen (englisch: Credit Rating Agencies – CRA) anhand unterschiedlicher, teilweise intransparenter Kriterien vergeben. Näheres zu den am Markt aktiven CRA in Kapitel 4.1.

Excerpt out of 152 pages

Details

Title
Die Regulierung des Bankensektors im Spannungsfeld zwischen Systemstabilität und Effizienz. Mikroprudenz versus Makroprudenz
College
FH Vienna  (Financial Management & Controlling)
Grade
1,8
Author
Year
2018
Pages
152
Catalog Number
V441843
ISBN (eBook)
9783668809932
ISBN (Book)
9783668809949
Language
German
Notes
Auszug aus der Beurteilung: Die Autorin präsentiert einen gelungenen Versuch, wie Theorie, Empirie und Praxis sich gegenseitig beeinflussen und Regulierungstiefe und -breite im Bankensektor insbesondere nach der Finanzkrise bestimmen. Diese Arbeit ist eine kompetente Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen in der modernen Bankenregulierung. Dies gelingt hervorragend.
Keywords
Bankenregulierung, Makroprudenz, Mikroprudenz, Basel I, Basel II, Basel III, Basel IV, Finanzkrise, Geldpolitik, Systemisches Risiko, Finanzinnovation, ABS, CDO, MBS, CDS, Kreditboom, Ansteckungsgefahr im Bankensektor, Finanzielle Ungleichgewichte, SPV, SPE, Auswirkungen von Finanzkrisen, VaR, OTC Märkte, Finanzstabilität, Leverage Ratio, NSFR, Schattenbankenwesen
Quote paper
Simone Leonhartsberger (Author), 2018, Die Regulierung des Bankensektors im Spannungsfeld zwischen Systemstabilität und Effizienz. Mikroprudenz versus Makroprudenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441843

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