Mitbestimmung in der Grundschulklasse. Wie Lehrkräfte Demokratie für Kinder erlebbar machen können


Hausarbeit, 2017

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Mitbestimmung als Demokratieerziehung
1.1. Begriffsbestimmung
1.2. Demokratische Kompetenzen

2. Gewaltkontext Schule

3. Mitbestimmung im Rahmen der Grundschulklasse
3.1. Von Schüler*innen (mit)gestaltbare Rahmenbedingungen
3.2. Demokratische Arbeitsweisen
3.3. Demokratische Institutionen
3.4. Rahmenbedingungen und Grundeinstellungen

4. Fazit

Literatur

Vorwort

Im vergangenen Jahr bin ich über die Arbeit von John Dewey gestolpert und war überrascht, wie wenig diese im deutschsprachigen Raum rezipiert wird. Bei der Auseinandersetzung mit seinem Werk „Demokratie und Erziehung“ (Dewey 2000), erstmals erschienen 1916, hat mich erschreckt, wie aktuell seine 100 Jahre alte Anklage des Schulsystems heute noch ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass ich vielfach mitbekomme, wie Menschen Demokratie nur noch als Staatsform begreifen, als etwas weit von ihnen Entferntes, auf das sie keinen Einfluss haben. Dass die Schule, als der Ort kindlicher Sozialisation, der vom Staat gestaltet wird, in dieser Hinsicht dringend weiterer Reformen bedarf, steht für mich außer Frage. Auch in der Ausbildung der Lehrenden steht Demokratieerziehung meines Wissens höchstens am Rande auf dem Lehrplan.

Nun gibt es immer wieder Reformen und auch die Forderungen nach weiteren und tiefgreifenderen Reformen. Die werden aber den Kindern, die aktuell in eine Regelschule bringen, nicht mehr viel nützen. Ich habe mir also die Frage gestellt, was getan werden kann, um jetzt vor Ort die Kinder demokratische Erfahrungen machen lassen zu können. So entstand die Idee, sich mit Mitbestimmungsformen zu beschäftigen, die im Rahmen einer Grundschulklasse praktiziert werden können, ohne dass die ganze Schule umgestaltet wird. Es ergab sich eine große Bandbreite Möglichkeiten mit viel Mitspracherecht für die Kinder.

Es bleibt zu hoffen, dass sich mehr und mehr Pädagog*innen finden, die den Kindern diese Möglichkeiten einräumen, auf dass Generationen heranwachsen, für die Demokratie eine selbstverständliche Lebensform ist und nicht das, „was die da oben machen.“

Die vorliegende Hausarbeit gibt einen Überblick über Möglichkeiten der Mitbestimmung von Schüler*innen in der Grundschulklasse. Ausgehend von der Schule als Gewaltkontext soll erörtert werden, welche Möglichkeiten einzelne Lehrende haben Demokratieerziehung als gelebte Mitbestimmung in der Regelschule einzubeziehen. Dabei werden gestaltbare Rahmenbedingungen, demokratische Unterrichtsformen und demokratische Institutionen der Kinder vorgestellt. Hierzu wurde Literatur zu theoretischen Konzepten der Pädagogik, zu gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere zu konkreten Lern- und Mitbestimmungsformen ausgewertet. Die Hausarbeit ist vor allem für Studierende Grundschullehramt interessant, aber auch für alle an Demokratiepädagogik Interessierten.

Einleitung

„Wenige Eltern nehmen heutzutage Rücksicht auf das, was ihnen ihre Kinder sagen. Der altmodische Respekt vor der Jugend stirbt fast aus.“ Oscar Wilde (Spiegel Online 2006)

Die Soziale Arbeit hat vorrangig mit Menschen zu tun, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen. Oft sind sie in ihrer Selbstwirksamkeit sehr eingeschränkt. Dieses Gefühl, nichts bewirken zu können, findet sich in weiten Teilen der Gesellschaft wieder. „Die da oben machen ja doch was sie wollen!“ ist zum geflügelten Wort geworden, von Demokratiemüdigkeit und Politikverdrossenheit ist die Rede. Aber wie kann man Menschen dazu bringen, sich als handelnde Subjekte in der Gesellschaft zu sehen? Wie kann man sie befähigen, Einfluss auf ihre Umgebung zu nehmen? Die Schule ist wegen der allgemeinen Schulpflicht, aber auch wegen ihrer Funktion in der Sozialisation hier in besonderem Maße gefordert. Kinder Demokratie nicht nur als Staats-, sondern gerade als Lebensform erfahren zu lassen, ihnen Gelegenheit zu geben, wichtige Kompetenzen zu erwerben, sollte eine wichtige Aufgabe der Schulen sein. Besonders die Grundschule ist hierbei gefragt, da sie nicht nur eine besonders prägende Phase im Leben eines Kindes ist, sondern hier auch vom Grundsatz her alle Kinder gemeinsam lernen.

Es geht hierbei jedoch nicht nur darum, gute Staatsbürger*innen heranzuziehen. Paulo Freire formuliert, ganz im Sinne der Menschenrechte: „Das Respektieren der Autonomie und der Würde eines jeden ist ein ethischer Imperativ und nicht lediglich eine Gunst, die wir einander gewähren können oder nicht.“ (Freire 2013, S. 56)

Und schließlich räumt die UN Kinderrechtskonvention (KRK), die von der Bundesrepublik Deutschland 1992 ratifiziert wurde[1], Kindern weitgehende Grundrechte ein, die auch die Mitbestimmung umfassen:

„Artikel 12 [Mitspracherecht; rechtliches Gehör]

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ (UN-KRK)

Auch wenn die Formulierung deutliche Einschränkungen beinhaltet, da es immer noch Erwachsene sind, die beurteilen, ob das Kind fähig zur Meinungsbildung ist und die entsprechende Reife besitzt, so ist hier doch festgehalten, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf Mitbestimmung haben. Neben der staatsbürgerlichen Notwendigkeit und dem ethischen Imperativ gibt es also auch noch eine handfeste formaljuristische Grundlage für Mitbestimmung von Kindern.

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie Mitbestimmung im ganz normalen Schulalltag einer Grundschulklasse praktiziert werden kann. Wie können auch einzelne Lehrende an der Regelschule ihren Schüler*innen Demokratie und Mitbestimmung erlebbar machen? Hierbei soll zunächst einmal der Gewaltkontext Schule beleuchtet werden, um anschließend Inhalte, die von Kindern (mit)bestimmt werden können, sowie demokratische Unterrichtsformen und Formen der Mitbestimmung vorzustellen.

1. Mitbestimmung als Demokratieerziehung

1.1. Begriffsbestimmung

Der Duden definiert „Mitbestimmung“ als „das Mitbestimmen, Teilhaben, Beteiligtsein an einem Entscheidungsprozess“ (Duden 2017). Hierzulande wird „Mitbestimmung“ überwiegend auf das Arbeitsleben bezogen, „Partizipation“ auf Interaktionen mit politischen Institutionen oder Staatsorganen. Legt man den Gedanken zugrunde, dass Schule gewissermaßen das Arbeitsleben von Kindern ist, so scheint „Mitbestimmung“ der geeignetere Begriff, um die Einflussmöglichkeiten von Kindern auf die Gestaltung der Lebensumwelt Schule zu beschreiben. Das beginnt damit, dass Kinder gehört werden, dass sie die Möglichkeit bekommen, ihre Ansichten und Meinungen darzustellen.

Demokratieerziehung ist keinesfalls nur die Lehre von der Demokratie. Sie soll vielmehr auch die Erziehung zur Demokratie leisten: „Demokratielernen in der Schule heißt unter anderem Selbstwirksamkeit und Autonomie zu stärken, gesellschaftsförderliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und die Entwicklung demokratischer Handlungskompetenzen zu fördern.“ (Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2017)

Da Kompetenzen nicht gelehrt, sondern nur durch eigenes Handeln und eigene Erfahrungen erworben werden können, muss Demokratieerziehung auch immer eine demokratische Erziehung sein.

1.2. Demokratische Kompetenzen

Um an einer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben, sich einzubringen und die eigenen Interessen politisch (im kleinen wie im großen Rahmen) zu verfolgen, braucht es einige persönliche Voraussetzungen. Die wichtigste ist sicherlich die Selbstwirksamkeit, das Gefühl, überhaupt durch eigenes Handeln etwas verändern zu können. Das Erkennen und klare Benennen der eigenen Interessen ebenso wie die Wahrnehmung und Akzeptanz der Interessen Anderer gehört ebenfalls zu den Grundvoraussetzungen. Im weiteren müssen Kinder lernen, mit diesen gegebenenfalls widersprüchlichen Interessen umzugehen, Lösungen zu finden und eventuell Kompromisse zu schließen. In diesen Prozessen lernen sie auch, wie wichtig Beziehungen und Bündnisse sein können und dass sich nicht jede Lösung als praktikabel herausstellt, dass man also gelegentlich auch ein zweites oder drittes Mal eine Problemlösung in Angriff nehmen muss, wobei die Fehler in der vorhergehenden Strategie wichtige Erkenntnisse für die neue Strategie liefern. (Vgl. Kazemi-Veisari 1998, 10ff)

2. Gewaltkontext Schule

„Die beiden wesentlichen Mängel des deutschen Schulsystems lauten a), dass Kinder nicht selbst entscheiden können, was sie lernen und b), dass Kinder kaum mitbestimmen dürfen, wie sich ihre Schule ändern soll. Die deutsche Schule ist ein undemokratischer, monopolistisch organisierter Betrieb, in dem grundlegende Freiheits- und Menschenrechte für Kinder nur eingeschränkt gelten.“ (Weimann 2007, S. 207)

Schule stellt für Kinder in Deutschland ganz grundsätzlich einen Zwangskontext dar. Kinder entscheiden nicht frei, dass sie zur Schule gehen wollen, es bleibt ihnen durch die allgemeine Schulpflicht gar keine andere Wahl. Lehrinhalte sind fest vorgegeben, es gibt einen festen Stundenplan, feste Zeiten, bestimmte Lehrmittel. Freie Entfaltung nimmt in den meisten Schulen nur einen sehr kleinen Raum ein, stattdessen gibt es vorgeschriebene Leistungsziele, die geprüft und benotet werden. Zuwiderhandlungen gegen die von oben vorgeschriebenen Regeln werden sanktioniert. (Vgl.Himmelmann 2007, S. 24) Diese Form von struktureller Gewalt wird vielfach einfach hingenommen. Schon Eltern und Lehrende haben Schule kaum anders (oft sogar noch strenger) erlebt und so vermitteln sie den Kindern, dass Schule eben in dieser Art stattfindet, dass es etwas ist, das man aushalten muss.

Auch personale Gewalt spielt an Schulen eine große Rolle. Zwar ist das Züchtigungsrecht in der Bundesrepublik seit 2000 endgültig Geschichte[2], doch viele Lehrende machen vor Demütigungen und psychischer Gewalt leider keinen Halt. Eindrucksvolle Beispiele und Maßnahmen dagegen finden sich in Kurt Singers „Die Würde des Schülers ist antastbar“ (Singer 2002). Darin erklärt er auch eindrücklich, dass es eben nicht nur die sadistischen Lehrer*innen seien, die Gewalt ausüben, sondern dass auch alte Gewohnheiten wie der Einsatz des Rotstiftes (vgl. ebd., 49ff) oder das unvorhergesehene Ausfragen (vgl. ebd., 42ff) eine Form der Gewalt darstellten.

In den letzten Jahren fokussierte sich die öffentliche Wahrnehmung allerdings mehr auf Gewalt unter Schüler*innen oder Gewalt von Schüler*innen gegenüber Lehrer*innen. Ob diese tatsächlich zugenommen hat, ist wissenschaftlich umstritten und soll hier nicht weiter thematisiert werden. Es scheint aber, dass das Ausmaß der strukturellen Gewalt einen ganz erheblichen Einfluss auf das Auftreten von Schülergewalt hat. "Die Qualität des sozialen und pädagogischen Klimas steht mit dem Auftreten gewaltförmiger Verhaltensmuster in Zusammenhang. Eine rigide, disziplinierende Grundhaltung von Lehrkräften sowie die restriktive Anwendung institutioneller Machtmittel haben sich als Gewalt fördernde Faktoren herausgestellt." (Popp 2009, S. 66)

Andersherum habe sich gezeigt, dass ein Schulklima, in dem sich die Schüler*innen akzeptiert fühlten und eine Identifikation mit ihrer Schule entwickelten, deutlich gewaltmindernd auswirke. (Vgl. ebd., S. 67) Wenn Kinder die Schule durch Mitbestimmung zu ihrer Schule machen, ist dies also bereits ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention. Durch die Zusammenarbeit am gemeinsamen Problem oder Projekt lernen Kinder, dass die Andersartigkeit des Anderen nichts ist, vor dem man sich fürchten muss, sondern vielmehr eine Möglichkeit, andere Erfahrungen, Wissensstände oder Perspektiven in die Lösung einzubeziehen. (Vgl. Faust-Siehl et al. 1996, S. 131) „Erst durch die Verschiedenheit der einzelnen erhält die Gemeinschaft ihren Reichtum. Diesen Reichtum ins Bewusst sein zu heben, zu pflegen und in gemeinsame Projekte einzubinden ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag der Grundschule.“ (ebd., S. 29–30)

Und schließlich lernen die Kinder in verschiedenen Formen demokratischer Erziehung, Konflikte konstruktiv und friedlich zu lösen. Wo Konfliktlösung regelmäßig eingeübt und institutionalisiert wird, sinke die Wahrscheinlichkeit, dass Konflikte mit Gewalt ausgetragen würden. (Vgl. Grasse 2009, S. 183)

3. Mitbestimmung im Rahmen der Grundschulklasse

Mitbestimmung und demokratische Erziehung sind also nicht nur juristisch und ethisch ein Muss, sie haben darüber hinaus auch einen Nutzen zur Gewaltprävention. Wie auch einzelne Lehrer*innen Mitbestimmung im Unterricht realisieren können, soll im folgenden in drei Themenbereichen erläutert werden: Rahmenbedingungen, Unterrichtsgestaltung und institutionalisierte demokratische Einrichtungen im Klassenverband.

3.1. Von Schüler*innen (mit)gestaltbare Rahmenbedingungen

Gemeinsame Regeln

Viele Menschen erinnern sich noch lebhaft an den ersten Schultag des Schuljahres, in dem es zum Ritual gehört, dass die Hausordnung verlesen wird. Oftmals handelte es sich dabei um ein Relikt längst vergangener Zeiten, in dem gelegentlich etwas ergänzt, selten aber etwas herausgestrichen wurde. Dass diese Regeln, die mit den Betroffenen kaum etwas zu tun zu haben scheinen, von diesen wenig ernst genommen werden, verwundert nicht weiter. Es ist anzunehmen, dass Regeln, die die Kinder selbst mit gestalten können, für sie weit mehr Belang haben. Mehr noch: „Da Regeln in Beziehungen, in das Denken und Handeln aller beteiligten Personen eingreifen, sind sie auch Angelegenheit der Betroffenen, sofern diese als Subjekte ihres Lebensplanes und ihrer Alltagsbewältigung verstanden und ernst genommen werden.“ {Kazemi-Veisari 1998 #15D: 34

Es empfiehlt sich also, zu Beginn eines Schuljahres mit den Kindern gemeinsam Regeln für den gemeinsamen Unterricht und das Zusammenleben aufzustellen. Das braucht natürlich Vertrauen in die Fähigkeiten der Kinder, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Lehrkraft sollte an diesem Prozess aber aktiv teilnehmen. Auch sie ist Teil der Gemeinschaft und sollte ihre Vorstellungen äußern. Gerade bei Kindern, die es nicht gewöhnt sind, mitbestimmen zu dürfen, muss sie gegebenenfalls etwas steuern, Bereiche des Zusammenlebens aufzeigen, die Regeln brauchen könnten oder evtl. auf nicht durchführbare Vorstellungen der Kinder hinweisen. Es sollte aber keinesfalls das Ziel sein, dass auf Anhieb ein perfektes Regelwerk entsteht. Kinder sollen lernen, wie man ein Zusammenleben gestalten kann, dazu gehört auch, dass man beobachtet, was dieses oder jenes Handeln für Auswirkungen hat. Entsprechend ist es ein wichtiger Lernschritt, zu sehen, dass manche Regeln eben nicht zielführend sind.

„Im Leben mit den Regeln, die die Kinder vereinbart haben, werden alle Beteiligten merken, ob die motivierende Kraft für verändertes Handeln ausreicht und ob das, was das Handeln als Spur hinterläßt, als besser erlebt wird oder nicht.

[...]


[1] Die Ratifizierung 1992 fand noch mit einigen Vorbehalten statt, die jedoch am 15.7.2010 zurückgenommen wurden. Seitdem ist die KRK vollumfänglich für alle in Deutschland lebenden Kinder gültig.

[2] § 1631 Abs. 2 BGB: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

In Kraft getreten am 8.11.2000

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Mitbestimmung in der Grundschulklasse. Wie Lehrkräfte Demokratie für Kinder erlebbar machen können
Hochschule
Fachhochschule Potsdam
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
23
Katalognummer
V441885
ISBN (eBook)
9783668802018
ISBN (Buch)
9783668802025
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratieerziehung, Mitbestimmung, Partizipation, Grundschule
Arbeit zitieren
Anke Binder (Autor:in), 2017, Mitbestimmung in der Grundschulklasse. Wie Lehrkräfte Demokratie für Kinder erlebbar machen können, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/441885

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