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Zum Verhältnis zwischen Nationalstaatlichkeit und Supranationalität im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993

Title: Zum Verhältnis zwischen Nationalstaatlichkeit und Supranationalität im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union

Seminar Paper , 2001 , 17 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Carsten Freitag (Author)

Politics - Topic: European Union
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Summary Excerpt Details

Die Probleme und Hindernisse die sich aus der Europäischen Integration ergeben sind vielschichtig. Die Tatsache, daß sich der Prozeß hauptsächlich auf intergouvernementaler Ebene vollzieht, ist sicherlich ein Hauptproblem, das bedingt daß die Entwicklung schwerfällig und häufig von Minimalkonsens geprägt ist, da keine Regierung ihre Interessen vernachlässigen kann und die Integration im eigenen Land rechtfertigen muß. Vielen Bürgern in Europa fällt es daher schwer, die Europäische Einigung zu unterstützen und sich von der starken Rolle der Nationalstaaten zu trennen. Ein strukturelles Problem stellt die Union in ihrer derzeitigen Form selbst dar, indem sie nur über eine mangelnde demokratische Legitimation verfügt.
Daher rührte auch der Grund für Manfred Brunners Verfassungsbeschwerde, der fürchtete, daß mit der im EU-Vertrag festgelegten Ausweitung der Supranationalität und der Erweiterung der Entscheidungskompetenzen auf EU-Ebene, die vom Volk legitimierten Nationalstaaten zu stark entmachtet und ihre demokratischen Kompetenzen ausgehöhlt werden. Er vertritt die Meinung, allein der Nationalstaat ist geeignet Demokratie in Europa zu verwirklichen, da nur der Nationalstaat vom Staatsvolk demokratisch legitimiert werden kann. Gleichzeitig wies er darauf hin, daß die Europäische Union ihrerseits nicht über eine ausreichende demokratische Legitimation verfügt, denn es gäbe zwar ein europäisches Parlament, jedoch kein europäisches Volk. Mit dem Maastrichter Vertrag würde nun, unter Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union, der Einfluß der nationalen Parlamente weiter verringert und so das Mitbestimmungsrecht der Bürgers unterminiert. Dies verstoße gegen Artikel 38 GG, der jedem Bürger das Recht garantiert an der Legitimation der Staatsgewalt (durch Wahl des Bundestages) mitzuwirken, da der Bundestag entmachtet und der Bürger entmündigt würde. Brunner befürchtete ebenfalls einen unumkehrbaren Automatismus hin zu einer Währungsunion, sowie weiterer Kompetenzausweitung seitens der Union, dem sich die Bundesrepublik nicht mehr entziehen könne.
Somit mußte sich das oberste deutsche Gericht nicht nur mit der staatsrechtlichen Frage der Verfassungskonformität der Verträge befassen, sondern, aus o.g. Gründen, auch mit der europäischen Integration allgemein. Diese Situation, internationaler Aufmerksamkeit, nutzte das BVerfG zu einer Standortbestimmung und Festlegung von Grenzen für die weitere Entwicklung.

Excerpt


Gliederung

1. Gliederung

2. Einleitung: Der Vertrag von Maastricht im Spannungsfeld von Supranationalität und Nationalstaatlichkeit

3. Der Vertrag von Maastricht aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts

3.1 Wie interpretiert das BVerfG den Charakter des Vertrags von Maastricht?

3.2 Demokratische Legitimation und Legitimität der Europäischen Union

3.3 Richtlinien des BVerfG für die Europapolitik

3.4 Das Urteil im Spiegel ausgewählter Kommentare

4. Schlußbetrachtung

Zielsetzung und thematischer Fokus

Diese Seminararbeit untersucht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 zum Vertrag von Maastricht, mit dem Ziel, die höchstrichterliche Interpretation des Spannungsfeldes zwischen supranationaler Integration und nationalstaatlicher Souveränität kritisch zu beleuchten.

  • Die Charakterisierung der Europäischen Union als Staatenverbund durch das BVerfG.
  • Die Problematik der demokratischen Legitimation innerhalb der EU-Strukturen.
  • Die Rolle des Subsidiaritätsprinzips als Leitlinie für die Europapolitik.
  • Die Analyse unterschiedlicher Kommentierungen zum Karlsruher Urteil.

Auszug aus dem Buch

3.1 Wie interpretiert das BVerfG den Charakter des Vertrags von Maastricht?

In Bezug auf Supranationalität und Nationalstaatlichkeit wird in der Verfassungsbeschwerde gerügt, der Vertrag begründe einen Europäischen Staat, ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Das BVerfG sagt dazu: „Der Vertrag begründet einen europäischen Staatenverbund, der von den Mitgliedstaaten getragen wird und deren nationale Identität achtet; er betrifft die Mitgliedschaft Deutschlands in supranationalen Organisationen, nicht eine Zugehörigkeit zu einem europäischen Staat.“ Die Europäische Union ist also ein Staatenverbund. Diesem Staatenverbund übertragen die einzelnen, weiterhin souveränen, Mitgliedstaaten einzelne Hoheitsrechte zur gemeinschaftlichen Ausübung. Die Europäische Union ist zwar in Teilen, genauer der Europäischen Gemeinschaft, supranational organisiert, bleibt aber trotzdem eine zwischenstaatliche Gemeinschaft. Es besteht also ein Unterschied zwischen einem souveränen Europäischen Staat und der Europäischen Union, mittels der die Staaten einige ihrer Aufgaben zusammenlegen, genauer die der Europäischen Gemeinschaft, und somit ihre Souveränität gemeinsam ausüben.

Es ist wichtig zu bedenken, daß das BVerfG nur den Vertrag von Maastricht betrachtet hat und letztlich nur in Ansätzen geprüft hat ob unter seinen Voraussetzungen ein Europäischer Staat möglich wäre. Daher ist die Klassifizierung in einen Staatenverbund schon dadurch zu erklären, daß die zweite und dritte Säule des Vertrages nur Zusammenarbeit, nicht aber Vergemeinschaftung vorsieht. Somit begünstigt der Vertrag durch die Formulierung der zwei weiteren Säulen zwar eine weitere Integration, kann aber mangels der Gemeinschaftlichkeit der Innen- und Außenpolitik keinen europäischen Staat begründen. Ebenso fehlt ein europäisches Volk, auf das sich der Staat stützt und von dem der Staat legitimiert wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Gliederung: Listet die thematische Struktur der Arbeit auf.

2. Einleitung: Der Vertrag von Maastricht im Spannungsfeld von Supranationalität und Nationalstaatlichkeit: Führt in die historische Bedeutung des Vertrags ein und skizziert die deutsche Integrationsskepsis sowie die Verfassungsbeschwerden, die das Urteil auslösten.

3. Der Vertrag von Maastricht aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts: Analysiert zentral die juristische Einordnung der EU als Staatenverbund und die Anforderungen an demokratische Legitimation und Subsidiarität.

3.1 Wie interpretiert das BVerfG den Charakter des Vertrags von Maastricht?: Erläutert die Abgrenzung des Staatenverbunds zum europäischen Staat und betont die fortbestehende Souveränität der Mitgliedstaaten.

3.2 Demokratische Legitimation und Legitimität der Europäischen Union: Untersucht die indirekte Legitimation der EU über nationale Parlamente und die Grenzen weiterer Kompetenzübertragungen.

3.3 Richtlinien des BVerfG für die Europapolitik: Behandelt die gerichtlichen Vorgaben zur Transparenz, Demokratisierung und Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.

3.4 Das Urteil im Spiegel ausgewählter Kommentare: Bietet einen Überblick über diverse zeitgenössische Interpretationen und Reaktionen auf das wegweisende Urteil.

4. Schlußbetrachtung: Fasst zusammen, dass das Urteil den Konflikt zwischen Integration und Nationalstaat zwar nicht final gelöst, aber einen rechtlichen Rahmen und Orientierungspunkte für die Zukunft gesetzt hat.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, Vertrag von Maastricht, Europäische Integration, Supranationalität, Nationalstaatlichkeit, Staatenverbund, Europäische Union, Demokratische Legitimation, Subsidiarität, Souveränität, Verfassungskonformität, Europapolitik, Integrationsskepsis, Rechtssprechung, Politische Union.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit thematisiert die verfassungsrechtliche Einordnung des Maastrichter Vertrages durch das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr 1993.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder umfassen das Spannungsfeld zwischen supranationaler EU-Integration und der Wahrung nationalstaatlicher Souveränität sowie demokratischer Standards.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Interpretation des BVerfG kritisch zu untersuchen und aufzuzeigen, wie das Gericht die Weichen für den weiteren europäischen Integrationsprozess gestellt hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die den Originaltext des Urteils sowie verschiedene Expertenkommentare und Fachliteratur auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definition der EU als Staatenverbund, die Problematik der demokratischen Legitimation, die Rolle der nationalen Parlamente sowie die Reaktionen der Fachwelt auf das Urteil.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Maastricht, BVerfG, Supranationalität, Staatenverbund, Subsidiarität und Demokratische Legitimation sind die bestimmenden Begriffe.

Warum bezeichnete das BVerfG die EU als Staatenverbund?

Das Gericht wollte damit verdeutlichen, dass die Union kein souveräner europäischer Staat ist, sondern eine Gemeinschaft, in der die Mitgliedstaaten weiterhin Träger ihrer eigenen nationalen Identität und Souveränität bleiben.

Welche Rolle spielt das Subsidiaritätsprinzip laut dem Urteil?

Das Subsidiaritätsprinzip dient als unverzichtbares Kontrollinstrument, um zu gewährleisten, dass die Union nur dann tätig wird, wenn Aufgaben nicht auf nationaler oder regionaler Ebene effizienter gelöst werden können.

Wie bewerten die Kommentatoren das Urteil?

Die Bewertungen sind vielfältig; während einige das Urteil als "Wegweiser" und notwendige Bestandsaufnahme loben, sehen andere darin Integrationshemmnisse oder verpasste Chancen zur Demokratisierung der EU.

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Details

Title
Zum Verhältnis zwischen Nationalstaatlichkeit und Supranationalität im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union
Subtitle
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Institut für Internationale Politik)
Grade
1,0
Author
Carsten Freitag (Author)
Publication Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V44194
ISBN (eBook)
9783638418416
ISBN (Book)
9783640883400
Language
German
Tags
Verhältnis Nationalstaatlichkeit Supranationalität Vertrag Europäischen Union Urteil Bundesverfassungsgerichts Oktober
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Carsten Freitag (Author), 2001, Zum Verhältnis zwischen Nationalstaatlichkeit und Supranationalität im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44194
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