Chance statt Strafe. Die Beziehungsarbeit in der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen


Libro Especializado, 2018

71 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Gender Erklärung

Danksagung

Abbildungsverzeichnis

1 Vorwort
1.1 Hinführung zum Thema
1.2 Untersuchungsrahmen
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

3 Aggression verstehen
3.1 Gewalt als Mythos
3.2 Der Trugschluss des Milgram Experiments
3.3 Die Triebkraft des Menschen – Grundbedürfnisse
3.4 Das Motivationssystem
3.5 Der Aggressionsapparat
3.6 Aggression ist konstruktiv und kommunikativ

4 Auf den Lehrer kommt es an
4.1 Grundhaltung und professionelle Identität
4.2 Im Dialog stehen
4.3 Messbarkeit des Erfolgs oder Misserfolgs
4.4 Methodik
4.5 Auf die Einstellung kommt es an
4.6 Unterstützung bei alltäglichen Problemlagen
4.7 Systemisch – Konstruktivistische Haltung als theoretische Grundlage
4.8 Grenzen

5 Umsetzung einer gelingenden Täterarbeit
5.1 Normalisierungsgrundsatz
5.2 Importmodell Norwegen und weiterführende Überlegungen Ungarns
5.3 Good-lives-Ansatz (GLM) als Erweiterung des defizitorientierten Risk-Needs-Responsivity-Modells (RNR)

6 Was ist wichtig für eine gelingende Resozialisierung
6.1 Zusammenfassung
6.2 Ausblick

7 Literaturverzeichnis

Gender Erklärung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Bachelorarbeit von der gleichzeitigen Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen abgesehen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Danksagung

Mein Dank gilt Frau Höckmann und Herrn Prof. Dr. Schruth, welche mir die Bearbeitung dieses interessanten Themas ermöglicht haben.

Ein Dank gilt auch meinen Eltern, meiner Tante, sowie all meinen anderen Verwandten, die immer hinter mir standen und mir das Studium überhaupt ermöglicht haben. Sie und auch mein Partner Christian sind immer für mich da und geben mir den nötigen Halt. Vielen Dank für die Unterstützung sowie die Kritik, die ihr mir zukommen lassen habt.

Weiterhin möchte ich auch meinen Freunden David und Felix danken, die mich damals auf die Idee gebracht haben mich im Feld der Straffälligenhilfe zu versuchen und so geschafft haben, mir einen neuen Bereich zu eröffnen, welcher mir so viel Freude bereitet. Auch meinen anderen Freunden und Kommilitonen gebührt Dank, für die schöne und spannende Studienzeit und die gewinnbringenden Diskussionen.

Danke!

Paula Langheinrich

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Anatomische Darstellung der Komponenten des Aggressionsapparates

Abbildung 2 Grafische Darstellung des Aggressionsapparates

Abbildung 3 Folgen negativer Erfahrungen

Abbildung 4 Beziehung zwischen Motivationssystem und Aggressionsapparat

1 Vorwort

1.1 Hinführung zum Thema

„Also ich will – ich will erreichen, dass ich ein Haus hab’, ’n eigenes Haus, dass ich ein schönes Auto hab’, ’ne schöne Frau hab’, zwei, drei Kinder, mehr nicht, dass ich ’n Job hab’ ..., ’ne gute, ’ne feste Arbeit.“ (Böttger, 1998)

Dieses einleitende Zitat stammt von einem jugendlichen Straftäter und verdeutlicht, dass ihn die gleichen Vorstellungen und Wünsche beschäftigen, wie auch andere Menschen seines Alters. Die Besonderheit in diesem Fall ist das Erfahren von Sanktionen durch die Gesellschaft aufgrund nicht normkonformen Verhaltens. Die, durch die begangenen Delikte vorhandenen Vorstrafen erschweren die Realisierung der doch so durchschnittlichen Träume jedoch ungemein.

Im Rahmen des Praktikums in der Justizvollzugsanstalt Burg wurde die Verfasserin mit vielen vergleichbaren Vorstellungen ebenso konfrontiert, wie mit den Hürden, welche straffällig gewordene Menschen überwinden müssen, um ebendiese Ziele erreichen zu können. Aus diesem fiel die Entscheidung, dass es notwendig ist, genauer zu betrachten, welchen Beitrag das Feld der Sozialarbeit leisten kann, um den Prozess der Reintegration nach Haftentlassung zu unterstützen und zu erleichtern. Im Fokus steht dabei, ein „normales“ Leben zu ermöglichen und den Betroffenen die Chance zu gewähren, ein Leben ohne Straftaten als lohnenswertes Ziel zu erkennen und gemeinsam mit den zuständigen professionellen Helfern für dieses Vorhaben einzutreten. Auch Menschen, welche bereits delinquentes Verhalten gezeigt haben, verdienen eine Chance, künftig ein Leben in eigener Verantwortung und nach den Normativen der Gesellschaft zu führen.

Im Bereich der Straffälligenhilfe, welche ein Spannungsfeld von verschiedenen Meinungen darstellt, die in erheblichem Maße Einfluss auf das Arbeitsfeld nehmen, besteht ein anhaltender Diskurs, wie Sicherheitsaspekte und Hilfe für den Einzelnen in Einklang gebracht werden können. Einen großen Beitrag leistet dabei die eigene Haltung der im Feld Tätigen. In den letzten Jahren wurden deshalb neue Ansätze in diesem Bereich entwickelt. „Der Impuls für diese Wende in der Täterarbeit kam vorwiegend aus dem Bereich der Klinischen Sozialarbeit, entsprechend der in dieser Handlungswissenschaft starken Ausprägung emanzipatorischer, an Empowerment-Prozessen ausgerichteten Theorie und Methodik.“ (Hahn & Stiels-Glenn, 2010, S. 48) Weshalb sich die Betrachtung dieser Thematik im Rahmen einer Bachelorarbeit anbietet.

1.2 Untersuchungsrahmen

Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und verdient die Betrachtung und Würdigung aller Bürger.

Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich auf die Exklusion durch die Gesellschaft, mit welcher straffällig gewordene Menschen konfrontiert sind, verweisen. Ich werde mich der Frage widmen, wie Ausgrenzungserfahrungen minimiert, sowie die Praxis nichtfreiheitsentziehender Maßnahmen und Hilfeleistungen im Bereich der Straffälligenhilfe unter Nutzung von Beziehungsarbeit optimiert werden könnten. Ziel der Arbeit soll es sein, vorhandene Ansätze aus der Literatur zusammenzuführen und so abzubilden, wie in der Täterarbeit tätige Soziale die Wirksamkeit ihres Handelns verbessern können. Gleichzeitig sollen dabei Problemfelder aufgedeckt werden, um so einen Diskurs zu ermöglichen, damit auch die für eine erfolgreiche Resozialisierung nötigen Rahmenbedingungen in einer möglichst hohen Qualität bereitgestellt werden können.

1.3 Aufbau der Arbeit

Warum die Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen ist und welche Hürden die aktuell vorherrschende Meinung in der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen darstellen, findet sich in Kapitel zwei.

Um zu verstehen, welchen Beitrag professionelle Helfer durch ihre eigene Haltung zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung leisten können, ist eine Betrachtung des neurobiologischen Hintergrundes der Entstehung von Aggression aber auch der Wirkung motivierender, ressourcenorientierter Arbeit auf das Gehirn notwendig. Diesem Schwerpunkt ist das Kapitel drei der Arbeit gewidmet. Nur so können die professionelle Haltung auf, welche sich die Beziehungsarbeit stützt und die damit verbundene geeignete Vorgehensweise in der Arbeit mit Straftätern fachlich begründet werden.

Im Anschluss an die neurobiologische Betrachtung wird in Kapitel vier auf die daraus resultierende Haltung eingegangen, mit deren Hilfe Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die den Betroffenen ermöglichen sollen, die gemeinsame Arbeit, welche häufig im Zwangskontext stattfindet, als Chance statt Strafe zu begreifen und so zur Aktivierung von Kapitalien genutzt werden kann.

Im Rahmen des fünften Kapitels wird der Vorstellung verschiedener Ansätze, welche dem zuvor dargestellten Anspruch gerecht werden, Raum gegeben. Diese gehen zunächst zwar mit steigenden Kosten einher, auf Basis einer professionellen, fachlichen Begleitung und unter Anwendung der entsprechenden Methoden können so jedoch Rückfallquoten minimiert und perspektivisch auch erhebliche Kosten für die Unterbringung straffällig gewordener Menschen eingespart werden.

Nach Vorstellung einiger unterstützender Ansätze wird im sechsten Kapitel nach Zusammenfassung der erhaltenen Ergebnisse der Arbeit, Fazit gezogen. Die Betrachtung erfolgt dabei immer in Abwägung des Opferschutzes und mit Blick auf die vorherrschende öffentliche Meinung, welche erheblichen Einfluss auf die allgemeinen Voraussetzungen im Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe nimmt.

2 Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Schon der Begriff (Re-)Sozialisierung macht deutlich, dass es darum geht, Fehlentwicklungen in der Biografie der Täter nachträglich zu korrigieren. Bereits in ihrer Kindheit und Jugend ist ihre Sozialisation zumeist nicht so verlaufen, dass spätere Straftaten verhindert werden konnten. Es geht also um den Versuch einer nachträglichen Sozialisation – nunmehr im fortgeschrittenen Alter von Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Negative Erfahrungen und Verhaltensweisen haben sich bereits verfestigt, das soziale Umfeld erweist sich häufig zusätzlich als gefährdender Faktor. Resozialisierung ist deshalb ein äußerst komplexer Prozess, der bei jedem Täter sehr individuell und unterschiedlich verläuft. Viele Hürden müssen überwunden, viele Umwege gegangen werden. Resozialisierung gelingt nur wechselseitig – die Täter wie die Gesellschaft müssen daran gemeinsam mitwirken.“ (Maelicke, 2015, S. 12-13)[1] Diese Menschen sind Teil der Gesellschaft. Reintegration straffällig Gewordener ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die als ureigenes Interesse eines jeden Bürgers verstanden werden sollte. Diesem Verständnis stehen häufig öffentliche Meinungen, auf medialer Berichterstattung fußend und politische Steuerungen entgegen. Dies spiegelt sich auch in der praktischen Umsetzung der Hilfen und deren Finanzierung wieder. Vielerlei Modellprojekte und Untersuchungen weisen klar nach, dass durch Umverteilung der finanziellen Mittel zugunsten der an der Resozialisierung beteiligten Stellen eine Minimierung der Rückfallzahlen und damit auch der verübten Delikte verzeichnet werden könnte.[2] Die öffentliche Meinung sowie die Politik sind, auch, aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Darstellung von Straftaten, fixiert auf den oft als ideal charakterisierten Weg der Inhaftierung.[3] Mit dem Anliegen der Verbesserung der Haft- und Resozialisierungsumstände im Wahlprogramm lässt sich zudem nur eine geringe Zahl von Wählern gewinnen. Die erfolgreiche Wiedereingliederung eines Straffälligen und damit das Fehlen eines Rückfalls erregt kein öffentliches Interesse.[4] Kommt es hingegen zur Entweichung eines Gefangenen aus einer Haftanstalt, ist die Reaktion der Öffentlichkeit meist immens. Durch beunruhigende Artikel in Zeitungen und Berichte in den digitalen Medien werden Stimmen, welche eine restriktivere Vollzugspolitik bis hin zu Rücktrittsforderungen zuständiger Landesjustizminister verlangen, gestützt. Die allgemeine Kriminalitätsfurcht steigt. Forderungen nach höheren Mauern und besseren Kontrollen werden laut.[5] Dabei wird jedoch meist übersehen, dass 96 Prozent aller Insassen wieder entlassen werden, 40 Prozent bereits nach bis zu 12 Monaten.[6] Da im Alltag oft nicht öffentlich sichtbar, übt das „Böse“ eine gewaltige Faszination aus. Die Begierde der Medienöffentlichkeit nach der Darstellung von Kriminalität scheint nahezu unstillbar, während zeitgleich die Kriminalität in Deutschland rückläufig ist.[7] Zwar sind höhere Fallzahlen in Bereichen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl zu verzeichnen, diese sind jedoch auf intensivere Ermittlungsarbeit der Polizei sowie eine erhöhte Anzeigebereitschaft der Bevölkerung zurückzuführen.[8] Die Allgemeinheit, so scheint es, schreibt der Institution Gefängnis höhere Kräfte zu, da mit ihrer Hilfe die Straftäter von der Straße verschwinden. Jedoch, wie oben bereits erwähnt, in den meisten Fällen nur vorübergehend. Bestünde die Möglichkeit, jeden Täter bis zum Ende seines Lebens zu inhaftieren, so ginge diese Rechnung auf. Für eine Umsetzung dieses Vorhabens würden aktuell jedoch ca. zweitausend neue Haftanstalten benötigt und neue Straftaten würden weiterhin Millionen von Anzeigen nach sich ziehen.[9] Ebenfalls beachtenswert ist, dass der Vollzug von Freiheitsstrafen etwa zwanzigfach höhere Kosten, im Schwerpunkt Personalkosten, verursacht als die Anbindung an die Bewährungshilfe, deren Rückfallquoten bei vergleichbarer Klientel weitaus niedriger sind.[10] Neuanstellungen im Vollzug waren, oftmals aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Länder, nicht realisierbar. Eine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen durch personellen Um- bzw. Abbau im Sinne der Stärkung der Fachdienste (Sozialer und Psychologischer Dienst) wäre jedoch umsetzbar und wünschenswert.[11] Eine solche Umstrukturierung, welche neben dem Justizvollzug auch die Stärkung der Bereiche Soziale Dienste der Justiz und freie Straffälligenhilfe betreffen müsste, verlangt eine transparente und langfristige Reformstrategie. Eine ressortübergreifende Finanzierung der Maßnahmen ist hierbei ebenso wichtig wie ein Höchstmaß der Beteiligung und Mitwirkung aller zuständigen Organisationen, Behörden und freien Trägern. Da eine erfolgreiche und nachhaltige Resozialisierung nur durch Meinungsbildung in der Öffentlichkeit erreicht und abgesichert werden kann, ist eine Unterstützung durch Politik und Medien unabdingbar.[12] Wir müssen uns als Gesellschaft entscheiden, wie wir Straftätern begegnen und unter welchen Bedingungen ihnen welche Perspektiven angeboten werden sollten. Wir müssen uns darüber klar werden, ob wir nach Verbüßung der Strafe auch nach vielen Jahren noch erwarten, dass sich die Täter immer wieder für Begangenes entschuldigen und Reue zeigen. Wir müssen uns entscheiden, ob Haftentlassenen durch Bereitstellung von Wohnraum, eines Arbeitsplatzes und sozialer Kontakte eine Unterstützung zur Erreichung einer positiven Legalprognose gegeben und damit ein Schutz potentieller Opfer vor einem Rückfall eingeräumt werden sollte. Oder, ob sie ohne fachliche Unterstützung in ihr altes Milieu zurückkehren und womöglich mit einer höheren kriminellen Energie erneute Straftaten verüben.[13] „Wir tun gut daran, jeden Straffälligen, der im Gefängnis einsitzt, bereits zu Beginn seiner Freiheitsstrafe auf den Tag seiner Entlassung vorzubereiten und ihm auch danach zur Seite zu stehen. Nicht deshalb, weil wir Mitleid mit dem Täter haben, sondern weil seine Resozialisierung die einzige Möglichkeit ist, weitere Straftaten dauerhaft zu verhindern und weitere Opfer zu schützen.“ (Maelicke, 2015, S. 30) Auch straffällig gewordene Menschen handeln nicht aus individueller Boshaftigkeit, sondern sind immer ein Produkt der Verhältnisse, die von uns als Gesellschaft mit geschaffen wurden und demnach auch mit zu verantworten sind.[14]

3 Aggression verstehen

Ein entscheidender Faktor in der Resozialisierung ist demnach die, meist fehlende Bereitschaft der Bevölkerung, an dieser mitzuwirken. Dies begründet sich auch durch die weit verbreiteten, jedoch veralteten Erklärungsansätze in Bezug auf auftretendes aggressives Verhalten. Im folgenden Kapitel sollen unter Zuhilfenahme des Milgram-Experimentes diese Ansätze widerlegt werden. Da wir jedoch im Alltag mit Gewalt konfrontiert sind, bedarf es einer auf modernen neurobiologischen Erkenntnissen fußenden Betrachtung des Zweckes und Entstehens von Aggression. Diesem Ziel folgend werden sowohl das Motivationssystem, welches als einzige Struktur im Gehirn Verhalten im Sinne einer Triebhaftigkeit verstärken kann, als auch dessen Gegenspieler, der Aggressionsapparat vorgestellt. Auf deren Grundlage ist es Professionellen möglich, aufgetretene Aggression zu entschlüsseln und zu bearbeiten.

3.1 Gewalt als Mythos

„Für die meisten Opfer, die schwere Gewalt erleben, kommt sie unverhofft. Den Eindruck des Unerwarteten und Unerklärlichen haben auch Außenstehende, wenn sie von einer Gewalttat aus den Medien erfahren. Weil für Betroffene oft völlig unerklärlich ist, warum gerade sie zu Opfer wurden, entsteht bei ihnen – wie bei vielen Unbeteiligten – leicht der Eindruck, dass auch die Tat selbst rational nicht zu erklären sei.“ (Bauer, 2013, S. 44) Durch eigene Erfahrungen oder auch die ständige Konfrontation mit Gewalttaten durch die Medien erfreut sich der Diskurs zum Thema Gewalt und Aggression dauerhafter Aktualität. Dabei meint Aggression „[…] jede physische oder verbale Handlung, die darauf ausgelegt ist, eine andere Person zu konfrontieren, anzugreifen, zu schädigen, zu verletzen oder zu töten. Dabei wird vorausgesetzt, dass es sich um eine Aktion handelt, die von der geschädigten Person abgelehnt wird oder der sie auszuweichen trachtet.“ (Bauer, 2013, S. 46) Grundannahmen, welche auf geschichtlichen Ereignissen basieren und sich auf veraltete Theorien stützen, sind weiterhin populär. Anthropologische und soziobiologische Erklärungsansätze, welche Menschen als „das sogenannte Böse“ charakterisieren, haben sich im Denken der Bevölkerung manifestiert. Neuere Befunde widerlegen jedoch die postulierte Lust an Gewalt, mit welcher häufig die gesamte Evolutionsgeschichte des Menschen begründet wird. Theorien, welche unsere evolutionären Vorfahren als von Gewalt geleitete Jäger charakterisieren und Erkenntnisse, welche belegen, dass unsere Ahnen sich überwiegend vegetarisch ernährten und durch ihr ausgezeichnetes soziales Kooperationsverhalten ihr Überleben sicherten, keine Beachtung schenken, wirken jedoch noch heute beträchtlich auf unsere Wahrnehmung. Ein Paradebeispiel für die Wirkung von Theorien auf die Realität, auch nach Widerlegung dieser, im Sinne des Thomas-Theorems bietet die zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts aufkommende Rassentheorie. Diese versuchte, die durch natürliche Selektion hervorgerufene Konkurrenz verschiedener Ethnien, zu begründen. Auf Basis dieses pseudowissenschaftlichen Ansatzes, welcher als seriöse Wissenschaft ausgegeben wurde, gründete sich die antisemitische Vorgehensweise des Nationalsozialismus. Nachdem die weitreichenden Folgen der Theorie offengelegt wurden, dient sie noch heute als nachträgliche Begründung der Gräueltaten. Ähnlich wie im oben genannten Beispiel der Rassenkunde verhält es sich mit der Begründung aggressiven Verhaltens und des von Freud postulierten Aggressionstriebs. „Unser Ziel sollte es daher sein, die geheime Architektur der Aggression besser zu verstehen.“ (Bauer, 2013, S. 44)[15]

3.2 Der Trugschluss des Milgram Experiments

Obwohl die Theorie des Aggressionstriebs bereits durch diverse Untersuchungen widerlegt wurde, ist die Annahme immer noch weitläufig bekannt. Als wissenschaftlicher Nachweis der biologischen Lust am Leid des Gegenübers dient häufig das Milgram Experiment. Die Aussage, das Experiment beweise, dass Menschen Freude dabei empfänden, Andern Schmerzen zuzufügen, ist jedoch schlicht falsch.

Richtig ist, dass normalen Bürgern gegen eine Aufwandsentschädigung die Aufgabe gestellt wurde, andere, erwachsene Versuchspersonen als Schüler, in der Rolle des Lehrers bei einem Test zu überwachen und deren Ergebnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Lehrer wurden dabei ausdrücklich angewiesen, den Schülern, welche sie nur akustisch wahrnehmen konnten, für jedes falsche Ergebnis einen vermeindlichen Elektroshock zu verabreichen. Auch die Forderung, die Intensität des Schlages mit jeder falschen Antwort zu erhöhen, gehörte zum Versuchsrahmen. Die Lehrer standen zudem während der Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgabe unter der Beobachtung eines, in einen weißen Kittel gekleideten Untersuchungsleiters, welcher die wissenschaftliche Autorität verkörperte. Zögerte ein Lehrer oder weigerte sich die Intensität des Shocks zu erhöhen, so wurde dieser durch den Versuchsleiter barsch angewiesen, der gestellten Aufgabe nachzukommen. Zwar verabreichten 63 Prozent der Teilnehmer weiterhin die schmerzhaften Schläge und gaben dem Druck, welcher von der Autorität ausging, nach, alle Versuchspersonen äußerten jedoch Unbehagen, die Schüler den Elektroshocks und den damit verbundenen Schmerzen auszusetzen. Viele Teilnehmer zeigten zudem im Anschluss an das Experiment Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung oder erlitten Nervenzusammenbrüche. Viel entscheidender, jedoch vielen unbekannt ist der Sachverhalt, dass keiner der Lehrer die Stärke der vermeintlichen Stromschläge erhöhte, sobald sich statt einem, zwei Untersuchungsleiter im Raum befanden und einer darauf verwies, dass die Verabreichung der Schläge im Ermessen der Teilnehmer läge und damit nicht gegen deren Willen erfolgte. Das Milgram Experiment belegt also keines Wegs Freuds Aggressionstrieb, sondern viel mehr, dass es psychisch durchschnittlich gesunden Menschen, welche nicht unter dem Einfluss von äußerem Druck stehen und welche nicht provoziert wurden, widerstrebt, anderen Schmerzen und damit Leid zuzufügen. Auch wenn der Beleg des Aggressionstriebes also nicht gegeben ist, so sind wir im Alltag trotzdem mit dem Vorhandensein der Aggression, sowohl in der Form von Kriegen und bewaffneten Konflikten als auch durch im zivilen Umfeld verübte Gewalt, konfrontiert. Dennoch ist es entscheidend zu verstehen, wie Aggression entsteht und wie entsprechenden Prozessen entgegengewirkt werden kann. Die Widerlegung des Aggressionstriebs Freuds schafft neue Perspektiven. Da Aggression kein zentraler Trieb der menschlichen Psyche ist und demnach ausgeübte Gewalt weder naturgemäß noch wohlbegründet ist, müssen sich Maßnahmen nicht auf deren Umlenkung oder Unterdrückung beschränken. Auch Darwin widerspricht, anders als auf den ersten Blick zu vermuten, der Annahme Freuds in seinem Erklärungsansatz zur Evolutionsgeschichte. Darwin beschreibt zwar natürliche Auslese unter einem Selektionsdruck und sieht Aggression als ein biologisch verwurzeltes Programm. Er beschreibt Aggression jedoch als ein reaktives Verhaltensprogramm, welches eines Reizes bedarf. Als zentrales Prinzip des menschlichen Handelns sieht Darwin hingegen das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Bindung. Auch moderne Erkenntnisse der Neurobiologie ähneln dieser Sichtweise Darwins und beschreiben den Menschen als ein auf soziale Akzeptanz, Fairness und Kooperation ausgerichtetes Wesen. Um zu verstehen wie Aggression funktioniert, muss jedoch zunächst der menschlichen Grundmotivation Beachtung geschenkt und verstanden werden, welche Triebkraft uns innewohnt, „ […] da die Grundmotivationen die „Schmerzgrenze“ markieren, bei deren Überschreitung mit Gewalt zu rechnen ist […].“ (Bauer, 2013, S. 27)[16]

3.3 Die Triebkraft des Menschen – Grundbedürfnisse

Die endgültige Widerlegung der Theorie des Aggressionstriebes wurde durch moderne neurobiologische Erkenntnisse möglich, welche halfen zu erklären, wie sich die seit vielen Jahren genutzte Begrifflichkeit „Trieb“ genauer definieren ließ. „Als „Trieb“ wurden spontan auftretende Verhaltensprogramme bezeichnet, von denen man nicht nur annahm, sie seien biologisch fixiert (also nicht durch soziales Lernen erworben), sondern auch Ausdruck eines biologischen Grundbedürfnisses.“ (Bauer, 2013, S. 29) Da auch der menschliche Organismus nach möglichst optimaler Anpassung an die Umweltbedingungen strebt, sind biologische Fixierung und soziales Lernen jedoch nicht klar trennbar. Jedes Erleben verändert unser Gehirn und damit auch unsere Biologie. Es gibt also keine exakte Grenze, die Übergänge sind nahtlos und nicht jedes gezeigte Verhalten muss Ausdruck eines Grundbedürfnisses sein. Ebenso wenig ist, wie lange angenommen, davon auszugehen, dass vor allem besonders zahlreich auftretende Verhaltensweisen gleichzeitig Ausdruck von Grundbedürfnissen seien. Häufig gezeigte Muster sind viel mehr auf äußere, beispielsweise kulturelle Bedingungen zurückzuführen.

Durch neurobiologische Untersuchungen konnten zudem Strukturen im Gehirn entdeckt werden, welche beweisen, dass es sich bei Menschen und auch allen anderen Säugetieren um, nach sozialer Akzeptanz und Zugehörigkeit strebende Wesen handelt. Dieses, im Mittelhirn befindliche Nervenzellsystem wird als „Motivationssystem bezeichnet.

[...]


[1] Vgl. Cornel, H., Dünkel, F., Ineke, P., Sonnen, B.-R., & Weber, J. (2015). Diskussionsentwurf für ein Landesresozialisierungsgesetz - Nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffällige. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg. S.63-64
Vgl. Mücke, K. (2003). Probleme sind Lösungen. Systemische Beratung und Psychotherapie - ein pragmatischer Ansatz - Lehr- und Lernbuch; 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Potsdam: ÖkoSysteme Verlag.S.129-132

[2] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.233 ff

[3] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.13
Vgl. Hahn, G., & Stiels-Glenn, M. (2010). Ambulante Täterarbeit. Intervention, Risikokontrolle und Prävention. Bonn: Psychiatrie-Verlag GmbH. S.62-65; 92-98

[4] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.29

[5] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.24-25
Vgl. Dünkel, F., Jesse, J., Ineke, P., & Von der Wense, M. (2016). Die Wiedereingliederung von Hochrisikotätern in Europa - Behandlungskonzepte, Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg.S.31-32; S.38-39

[6] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.13

[7] Vgl. Bundeskriminalamt. (2017). Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

[8] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag.S. 27

[9] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.28

[10] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.13; Vgl. Cornel, H., Dünkel, F., Ineke, P., Sonnen, B.-R., & Weber, J. (2015). Diskussionsentwurf für ein Landesresozialisierungsgesetz - Nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffällige. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg.S.39

[11] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.159

[12] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.178;
Vgl. Dünkel, F., Jesse, J., Ineke, P., & Von der Wense, M. (2016). Die Wiedereingliederung von Hochrisikotätern in Europa - Behandlungskonzepte, Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg.S. 217 ff
Vgl. Hahn, G., & Stiels-Glenn, M. (2010). Ambulante Täterarbeit. Intervention, Risikokontrolle und Prävention. Bonn: Psychiatrie-Verlag GmbH. S.92-98

[13] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.30;
Vgl. Cornel, H., Dünkel, F., Ineke, P., Sonnen, B.-R., & Weber, J. (2015). Diskussionsentwurf für ein Landesresozialisierungsgesetz - Nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeleistungen für Straffällige. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg.S.63-64;.S.35
Vgl. Mücke, K. (2003). Probleme sind Lösungen. Systemische Beratung und Psychotherapie - ein pragmatischer Ansatz - Lehr- und Lernbuch; 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Potsdam: ÖkoSysteme Verlag.S.103-104; S.112-116

[14] Vgl. Maelicke, B. (2015). Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift. München: C. Bertelsmann Verlag. S.30

[15] Vgl. Bauer, J. (2013). Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt. München: Wilhelm Heyne Verlag. S. 9 -13
Vgl. Mücke, K. (2003). Probleme sind Lösungen. Systemische Beratung und Psychotherapie - ein pragmatischer Ansatz - Lehr- und Lernbuch; 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Potsdam: ÖkoSysteme Verlag.S.103-104; S.116-117

[16] Vgl. Bauer, J. (2013). Schmerzgrenze - Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt. München: Wilhelm Heyne Verlag. S.13-27
Vgl. Mücke, K. (2003). Probleme sind Lösungen. Systemische Beratung und Psychotherapie - ein pragmatischer Ansatz - Lehr- und Lernbuch; 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Potsdam: ÖkoSysteme Verlag. S.94-95; 97-101; S.104-106; S. 112-117

Final del extracto de 71 páginas

Detalles

Título
Chance statt Strafe. Die Beziehungsarbeit in der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen
Autor
Año
2018
Páginas
71
No. de catálogo
V442407
ISBN (Ebook)
9783960954361
ISBN (Libro)
9783960954378
Idioma
Alemán
Palabras clave
Soziale Arbeit, Haftstrafe, Resozialisierung, Wiedereingliederung, Rückfallquote
Citar trabajo
Paula Langheinrich (Autor), 2018, Chance statt Strafe. Die Beziehungsarbeit in der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442407

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