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Zur Abgrenzung von nicht rechtsfähigem Verein und Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Verschiedene Abgrenzungsaspekte zur Unterscheidung

Titel: Zur Abgrenzung von nicht rechtsfähigem Verein und Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Verschiedene Abgrenzungsaspekte zur Unterscheidung

Masterarbeit , 2008 , 56 Seiten , Note: 3,0

Autor:in: Hans-Dieter Regner (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Nach dem Grundsatz der Privatautonomie, entstehen Personenverbände durch privatrechtliche Verträge, sodass regelmäßig keine der gesetzlichen Rechtsformen vollständig vorliegt. Die Verträge sind als typische oder atypische Verträge zu unterscheiden. Ein besonderes Problem sind die gemischten Verträge, denn das Gesetz regelt nur die typischen Rechtsformen. Die Rechtsprechung bemüht sich das Problem durch interessengerechte Rechtsanwendung in den Griff zu bekommen. Damit würde nach Schöpflin, aber der Rechtsicherheit widersprochen. Rechtssicherheit wäre aber erforderlich, für die Vertrauen des Rechtsuchenden in die Handhabung des Rechts. Die Rechtsprechung versucht durch ein mehr kasuistisches Verfahren, anstelle von generellen, abstrakten Abgrenzungskriterien der gestellten Problematik beizukommen. Deshalb ist das Ziel dieser Arbeit zunächst, die bis heute nicht eindeutige rechtliche Zuordnung des nrV, als Grundlage einer Abgrenzung von nrV und GbR. Dann wird versucht mit verschiedenen Abgrenzungsaspekten, zur Unterscheidung von nrV und GbR beizutragen.

Organisiert eingesetzte Ressourcen wirken verstärkt. Die Kraft von Verbänden ist so beschaffen, dass sie sich aus einer Summierung der Einzelkräfte nicht erklären lässt. Regelungsleistungen zur Bildung des Verbandes, führen zu vervielfältigten Leistungen des Verbandes. Unbestrittene Erkenntnis ist, dass eine Organisationsleistung der Beteiligten zu einer verstärkten Leistung des Personenverbandes gewandelt wird. Auf der anderen Seite sind Reduktionen des Aufwandes zu erreichen. Die Haftung abzuwälzen, ist ein weiterer Grund zur Bildung von Personenvereinigungen. Ein Personenverband ist damit ein wichtiges „... Instrument zur Zielerreichung...“. Der konfigurative Organisationsbergriff beschäftigt sich mit der Strukturierung. Die Vereinigung wird dann durch Regelungen beschrieben, innerhalb derer Aktivitäten der Mitglieder möglich sind.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

I. Problemdarstellung und Eingrenzungen

II. Zielsetzung

III. Aufbau und Vorgehensweise

B. GRUNDLEGENDES ZU PERSONENVERBÄNDEN

I. Entstehung und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

II. Begriff und Wesen des nicht rechtsfähigen Vereins

1. Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechts

2. Auslegung des § 54 Satz 1 BGB

3. Wesen des nicht rechtsfähigen Vereins

C. DER TYPENZWANG

D. AUSGEWÄHLTE ABGRENZUNGSMETHODEN

I. Typologische Abgrenzung nach Reuter/Schöpflin

II. Abgrenzungssystem nach Schmidt

1. Abgrenzung durch Tätigkeitsgrundsätze

2. Abgrenzung durch Strukturmerkmale

3. Abgrenzung bei Mischverträgen

III. Abgrenzung nach der Rechtsprechung des BGH

E. ENTSTEHUNGSBEZOGENE ABGRENZUNG

F. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG

G. TYPOLOGISCHE ABGRENZUNG

I. Rechtsformtypische Abgrenzung

1. Organisation

2. Verfolgter Zweck

3. Gelegenheitsorientierte Abgrenzung

II. Strukturelle typologische Abgrenzung

1. Gründungsvoraussetzungen

2. Mitgliedschaftsaspekte

3. Geschäftsführung und Vertretung

4. Einlage- und Beitragspflicht

5. Vermögenszurechnung

6. Namensrecht

7. Beendigung von Gesellschaft und Verein

H. ABGRENZUNG BEI VERBANDSVERTRÄGEN

I. Bezeichnung des Vertrages

II. Abgrenzung nach Fallgruppen und Vertragstypen

III. Zusammengesetzte oder gemischte Verträge

1. Kombinationslösung

2. Absorptionsmethode

3. Rechtsfolgenbezogene Betrachtung

I. Willensorientierte Abgrenzung

J. VERHALTEN UND ABGRENZUNG

K. ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für die rechtlich oft schwierige Abgrenzung zwischen dem nicht rechtsfähigen Verein (nrV) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu erarbeiten. Dabei wird untersucht, wie trotz der im Gesetz angelegten Vermischung beider Rechtsformen eine präzise Zuordnung vorgenommen werden kann, um Rechtsunsicherheiten in der Unternehmenspraxis zu vermeiden.

  • Rechtliche Analyse von nrV und GbR
  • Methoden der typologischen Abgrenzung
  • Bedeutung der körperschaftlichen Struktur
  • Einfluss von gemischten Gesellschaftsverträgen
  • Rolle von Verhalten und Parteiwillen bei der Qualifizierung

Auszug aus dem Buch

1. Organisation

Eine Rechtsbeziehung unter Gesellschaftern zur Förderung eines Zwecks begründet eine GbR. Entsprechend wurden vom BGH bei einer Publikumsgesellschaft vereinsrechtliche Regelungen zur Feststellung von Rechtsfolgen angewandt, weil bei einer Publikumsgesellschaft keine Beziehung der Beteiligten untereinander, wie bei einer typischen GbR, angenommen werden konnte.

Jeder Personenverband ist zunächst als GbR zu qualifizieren. Soweit weitere organisatorische Voraussetzungen, wie z.B. eine Satzung, welche eine körperschaftliche Struktur verdeutlicht, gegeben sind, liegt ein nrV vor. Die korporative Struktur überdeckt das Beziehungsgeflecht GbR. Der nrV, hat eine korporative Verfassung und unterscheidet sich insoweit von der typischen Personengesellschaft. Erkennbar ist die Organisation eines nrV daran, dass z.B. der Bestand der Vereinigung unabhängig sein soll vom Mitgliederbestand.

Eine nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtete Gesellschaft ist dementsprechend als nrV einzuordnen, wenn sie körperschaftlich organisiert ist. Hat ein Verband bei fehlender Satzung, wegen fehlender Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch die Aufsichtsbehörde, schon diverse Geschäfte geführt, muss dies bei einem Personenverband zur Qualifizierung als nrV führen. Es könnte allerdings eine atypische GbR angenommen werden, auch wenn die Organisation Strukturelemente des Vereins aufweist. Die wirtschaftliche Betätigung, d.h. der Zweck überwiegt dann das korporative Element.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Problemstellung der Abgrenzung von nrV und GbR, Zielsetzung der Arbeit und Erläuterung der Vorgehensweise.

B. GRUNDLEGENDES ZU PERSONENVERBÄNDEN: Analyse der Rechtsgrundlagen für Personenvereinigungen und detaillierte Betrachtung von Entstehung und Wesen von GbR und nrV.

C. DER TYPENZWANG: Erörterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit des Typenzwangs für die Rechtssicherheit.

D. AUSGEWÄHLTE ABGRENZUNGSMETHODEN: Untersuchung verschiedener Ansätze zur Differenzierung, insbesondere nach Reuter/Schöpflin, Schmidt und der BGH-Rechtsprechung.

E. ENTSTEHUNGSBEZOGENE ABGRENZUNG: Untersuchung der Gründungsphasen und der Bedeutung der Satzung für die Abgrenzung.

F. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG: Auseinandersetzung mit Begriffsmerkmalen und den Anforderungen an körperschaftliche Strukturen.

G. TYPOLOGISCHE ABGRENZUNG: Eingehende Analyse von typologischen Merkmalen wie Organisation, Zweck und Mitgliedschaftsaspekten.

H. ABGRENZUNG BEI VERBANDSVERTRÄGEN: Erörterung der Herausforderungen bei gemischten oder zusammengesetzten Verträgen.

I. Willensorientierte Abgrenzung: Betrachtung der Bedeutung des Parteiwillens für die Rechtsformwahl.

J. VERHALTEN UND ABGRENZUNG: Untersuchung der Auswirkung von tatsächlichem Verhalten auf die rechtliche Qualifizierung.

K. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit der Untersuchung und Zusammenführung der Ergebnisse zur Abgrenzung beider Rechtsformen.

Schlüsselwörter

nicht rechtsfähiger Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, nrV, Rechtsformabgrenzung, Personenverband, körperschaftliche Struktur, Typenzwang, Rechtsbindungswille, Satzung, Gesamthandsvermögen, Mischverträge, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Rechtssicherheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit widmet sich der rechtlichen Unterscheidung zwischen dem nicht rechtsfähigen Verein (nrV) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im deutschen Gesellschaftsrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Im Zentrum stehen die Abgrenzungsmethoden, die Bedeutung der korporativen Verfassung, die Rolle des Parteiwillens sowie der Umgang mit gemischten Vertragsformen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, trotz der im Gesetz verankerten Vermischung beider Rechtsformen (insb. § 54 BGB), handhabbare Kriterien für die juristische Zuordnung in der Praxis zu identifizieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine juristisch-dogmatische Methode, kombiniert mit einer Analyse aktueller Rechtsprechung des BGH und maßgeblicher Literatur zum Gesellschaftsrecht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Abgrenzungsmethoden (typologisch, begrifflich, entstehungsbezogen) sowie die Untersuchung von speziellen Fallgruppen wie gemischten Verträgen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie nrV, GbR, Typenzwang, korporative Verfassung und Rechtsformabgrenzung charakterisiert.

Wie wirkt sich die Rechtsprechung des BGH auf die Abgrenzung aus?

Der BGH betont zunehmend die Notwendigkeit, trotz der gesetzlichen Vermischung die tatsächlichen Gegebenheiten und die Interessenlage der Beteiligten bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen.

Warum ist die Unterscheidung zwischen nrV und GbR in der Praxis so schwierig?

Die Schwierigkeit rührt primär aus § 54 S. 1 BGB, der für den nicht rechtsfähigen Verein die Anwendung von Gesellschaftsrecht vorschreibt, was in der Rechtslehre und Rechtsprechung teilweise als überholt angesehen wird.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Zur Abgrenzung von nicht rechtsfähigem Verein und Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Verschiedene Abgrenzungsaspekte zur Unterscheidung
Veranstaltung
Fernstudiengang
Note
3,0
Autor
Hans-Dieter Regner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
56
Katalognummer
V442419
ISBN (eBook)
9783668817463
ISBN (Buch)
9783668817470
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nicht rechtsfähiger Verein Gesellschaft bürgerlichen Rechts Abgrenzungsaspekte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Hans-Dieter Regner (Autor:in), 2008, Zur Abgrenzung von nicht rechtsfähigem Verein und Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Verschiedene Abgrenzungsaspekte zur Unterscheidung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442419
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Leseprobe aus  56  Seiten
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