Urchristlicher Gottesdienst (1 Kor 11;14)


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

44 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Gottesdienst in der korinthischen Gemeinde

2. Eucharistiefeier

3. Wortgottesdienst
3.1 Eine Einführung
3.2 Glossolalie und Prophetie
3.2.1 Begriffserklärung Glossolalie
3.2.2 Struktur von 1 Kor 14,1-25
3.2.3 Interpretation
3.3 Schweigegebot für Frauen

4. Rezeption

5. Theologisches Resümee

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Quellen

Kommentare

Monographien und Aufsätze

Hilfsmittel

Vorwort

Beten und Kult im Urchristentum - an welcher Stelle im Neuen Testament ließe sich das besser festmachen als in der Korrespondenz des Apostels Paulus mit den Korinthern? Konkret geht es in dieser Arbeit um das Thema „Zorn und Zungenrede“: Urchristlicher Gottesdienst (1 Kor 11.14). Dies ist ein sehr interessantes und gleichzeitig äußerst umfangreiches Feld, weshalb wir uns zur gezielten Auseinandersetzung mit zwei Kapiteln entschlossen haben. Während Karlheinz Lang sich speziell mit dem „Rahmen“, also Eucharistiefeier und Wortgottesdienst befasste, bearbeitete Josef Reithmeier insbesondere das Phänomen der Glossolalie und Prophetie und die Rezeptionsgeschichte an einem ausgewählten Beispiel. Diese Koproduktion bot sich an, da sich diese Aufteilung schon beim Referat im Seminar bewährt hatte.

Die deutschen Schriftzitate folgen zumeist der Übersetzung des Münchener Neuen Testaments, die griechischen Zitate stammen aus der Nestle-Aland-Ausgabe.

1. Gottesdienst in der korinthischen Gemeinde

Wir verwenden in dieser Arbeit die heute gebräuchlichen Termini „Gottesdienst“, „Eucharistiefeier“ sowie „Wortgottesdienst“, um dem Leser den Einstieg zu erleichtern, wenngleich klar sein muss, dass es sich hier um Anachronismen handelt, die mit Vorsicht zu genießen sind. Man darf deshalb die Anführungszeichen auch dort mitlesen, wo sie im Text selbst nicht mehr angegeben sind. Denn in der korinthischen Gemeinde fand sicherlich nicht das statt, was wir deutsche Katholiken heute ohne weiteres unter den drei genannten Begriffen einordnen würden, wie sich im Verlauf der Abhandlung deutlich zeigen wird. Wir wollen zunächst den gottesdienstlichen Rahmen betrachten, der später mit den inhaltlichen Details gefüllt wird.

Beginnen wir mit einer ersten Lektüre des Ersten Korintherbriefs, Kap. 11 und 14. Es fällt schnell auf, dass Paulus hier wie dort keine vollständige Entfaltung seiner Lehre und Praxis vom Gottesdienst bietet. Sein Thema in den beiden Kapiteln ist vielmehr die Korrektur von gemeinschaftsschädigenden Missständen, die in Korinth offensichtlich beim Herrenmahl (Kap. 11) und auch beim wortbetonten Versammlungsteil (Kap. 14) aufgetreten sind. Dass die hier gegebenen Anweisungen des Apostels zumindest in Bezug auf die Mahlfeier vorläufig und unvollständig sind, ergibt sich klar aus 11,34: „Das Übrige aber werde ich, sobald ich komme, anordnen.“ Da wir also von Paulus keine lehrhafte Darlegung von Inhalt und Sinn des korinthischen Gottesdienstes überliefert bekommen haben, müssen wir aus den spärlichen Angaben eine Rekonstruktion versuchen.

Wie hat man sich also die korinthischen Gemeindeversammlungen vorzustellen? Als Versammlungsort ist ein Privathaus[1], vielleicht eine größere Villa oder auch ein dafür angemieteter Saal[2] denkbar. Kirchenbauten, also extra für die Versammlungen zum christlichen Gottesdienst geschaffene Gebäude, gab es jedenfalls erst später.

Die von Paulus gegründete Korinthergemeinde dürfte zur Zeit des 1 Kor nicht allzu groß gewesen sein; man kann mit zwischen 30 und 200 Gemeindegliedern rechnen.[3] Die Untergrenze ergibt sich durch eine Hochrechnung der in den Paulusbriefen namentlich genannten Korinther, die Obergrenze durch die platzmäßige Beschränkung bei einer Versammlung in den o. g. Lokalitäten[4] sowie dem hohen Grad an Interaktion, wie er aus Kap. 14 für die Versammlungen ersichtlich ist.

Die Gemeinde wird sich „mehrheitlich aus den niederen Ständen und ärmeren Schichten der Bevölkerung, also aus Sklaven und Freigelassenen, Hafen- und Lohnarbeitern, Matrosen und Handwerkern u.ä. (vgl. 1Kor 1,26-28; 7,21; 12,13) [rekrutiert haben], während eine Minderheit den sozial bessergestellten Kreisen zugehörte“[5]. Hier fällt ein gewichtiger Unterschied dieser christlichen Gemeinde zu antiken religiösen Vereinen auf, die sozial weitgehend homogen und damit Ausdruck schichtspezifischer Geselligkeitsformen waren.[6] Wie wir später noch en détail sehen werden, ist an 1 Kor 11,17-34 erkennbar, dass in der korinthischen Gemeinde aufgrund der schichtspezifischen Unterschiede soziale Spannungen aufgetreten sind, die ihre Auswirkungen auf das Gemeindeleben hatten.

In unserem Text ist sowohl in Kap. 11 als auch in Kap. 14 die Rede von einer Versammlung der ganzen Gemeinde.[7] Ein regelmäßiger Zeitpunkt für die Versammlungen der Gesamtgemeinde wird nicht genannt, kann also nur vage erschlossen werden. Man kann am ehesten von einer wöchentlichen Versammlung am Tag nach dem Sabbat ausgehen[8], und da aufgrund der Mahlbezeichnung als δεῖπνον[9] am ehesten ein Abend in Frage kommt, schließt man in Folge des jüdischen Tagesverständnisses[10] auf den Samstagabend[11].

Die Versammlung selbst bestand unseres Erachtens aus einer Einheit aus einem Deipnon mit anschließendem Symposion[12], was auch in den meisten aktuellen exegetischen Arbeiten vertreten wird (siehe im Folgenden), wenngleich auch heute noch die Einleitung zu diesem Thema von Klauck, 1984, 55 gilt, die wir hierzu zitieren:

In der Frage, wie das Nebeneinander von 1 Kor 11 und 1 Kor 14 und damit das Verhältnis von Herrenmahl und Wortgottesdienst in Korinth zu bestimmen ist, stehen sich seit jeher die exegetischen Meinungen konträr gegenüber. 1902 rechnet Carl Weizsäcker wie selbstverständlich mit zwei unterschiedlichen Versammlungstypen, eine Position, die in der Gegenwart von Walter Schmidhals etwa vertreten wird. Der eine Typ bestehe aus einem Gemeinschaftsmahl mit abschließender eucharistischer Doppelhandlung (Kap. 11), der andere Typ sei ein reiner Wortgottesdienst gewesen (Kap. 14). Den gegenteiligen Standpunkt bezieht 1930 Albert Schweitzer, der apodiktisch formuliert: „Jeder Versuch, für die Urgemeinde ein Nebeneinander von Mahlfeier und Wortgottesdienst anzunehmen, führt zu einem Gefasel“. Diese Linie setzt Oscar Cullmann fort, wenn er schreibt, „daß die Mahlfeier Grund und Ziel aller Versammlungen“ sei. Das Dilemma dauert also unverändert an.

Gegen die Einheit wurde vielfach angeführt, dass die „ersten Christengemeinden aus dem Judentum hervorgegangen [sind] und (…) aus Judenchristen [bestanden]. Da nun der jüdische Synagogengottesdienst ein reiner Wortgottesdienst ohne jede Mahlfeier war, nahm man lange Zeit an, daß auch in der Urchristenheit Herrenmahl und Predigtgottesdienst getrennt gewesen seien.“[13] Zu dieser These können wir allerdings keine weiteren wirklich stichhaltigen Argumente finden. Etwa der scheinbare Beweis aus der Anwesenheit von Ungläubigen aus Kap. 14 heraus, die man sicher nicht hätte am Mahl teilnehmen lassen, setzt eine nachweislich erst viel später aufkommende Arkandisziplin voraus. Außerdem ist es ja denkbar, dass die Ungläubigen nur zu einem Teil der Gemeindefeier eingeladen waren.[14]

Für die Einheit hingegen spricht eine Reihe von Argumenten. So bilden etwa auch in der Schilderung Apg 20,7-11 Brotbrechen und Unterweisung (durch den Apostel Paulus) eine unbezweifelbare Einheit. Wenn das auch nicht heißt, dass das überall so gewesen sein muss, so scheint doch die Verbindung immerhin nichts Ungewöhnliches zu sein.

Die Einheit von Mahl- und Wortfeier begründet sich zudem recht eindeutig philologisch durch den sich ausbildenden terminus technicus für die gottesdienstliche Versammlung[15], nämlich das Verbum συνέρχεσθαι (zusammenkommen). „Es kommt bei Paulus siebenmal vor, davon stehen fünf Belege in 1 Kor 11 (V. 17.18.20.33.34) und die übrigen zwei in 1 Kor 14 (V. 23.26). Zweimal ist es verbunden mit ἐπὶ τὸ αυτό (11,20; 14,23), was ‚an einen Ort’ oder ‚zu diesem Zweck’ heißen kann (…).“[16] Wenn Paulus dasselbe Wort ohne weitere Differenzierung an beiden Stellen verwendet, darf man wohl davon ausgehen, dass es sich um ein und dieselbe Versammlung handelt.

Klinghardt begründet zudem die geforderte Einheit mit seinen Forschungs­ergebnissen zu hellenistisch-paganen Vereinsmahlzeiten, die eher als Parallele zu den urchristlichen Versammlungen heranzuziehen seien als die jüdischen Synagogengottesdienste, und schreibt: „Beides gehört vielmehr als Mahl und nachfolgendes Symposion ursprünglich und untrennbar zusammen“, und: „(…) ist die Abfolge von Syssition [≈ Deipnon] und Symposion das Normale, das eigentlich keiner weiteren Begründung mehr bedarf. Wenn die Korinther zum Mahl zusammengekommen sind, dann ist ein nachfolgendes Symposion ein nahezu notwendiges Postulat. Das Korinthermahl fügt sich daher ganz zwanglos in die ungezählten Zeugnisse über Vereinsmähler ein (…).“[17] Schließlich bezeichnet er als „ganz wichtige liturgiegeschichtliche Einsicht, daß Paulus nur eine einzige Form von Gemeindeversammlung mit den Bestandteilen Syssition und Symposion kennt“[18].

Wenn wir davon ausgehen, dass 1 Kor 11 und 14 verschiedene Aspekte einer Gemeindeversammlung beleuchten, so sollte auf jeden Fall noch die Frage beantwortet werden, wie man sich den groben Ablauf dieser Versammlung vorstellen kann. Unsere These Deipnon mit anschließendem Symposion würde also eine Art Eucharistiefeier mit anschließendem Wortgottesdienst meinen und damit wie oben bei Klinghardt bereits angesprochen der Abfolge antiker Vereinsmähler entsprechen. Auch Klauck sieht hier einen „hervorragenden Anknüpfungspunkt“ zum „Symposion in seiner festlichen Vollgestalt, das bestimmte ritualisierte Formen aufweist. Am Anfang steht ein abendliches Gastmahl, die Überleitung markiert eine Trankspende mit ungemischtem Wein für die Gottheit, es folgt das gesellige Trinkgelage mit Lehrvorträgen, philosophischen Diskussionen, Gesprächen, Musik und Liedern.“[19] Wick führt dazu aus, „dass [Paulus] dort besonders intensiv argumentieren muss, wo er von der gesellschaftlich vorgegebenen Ordnung abweicht“[20]. Die Reihenfolge der beiden Versammlungsteile mag angesichts der heutigen Praxis überraschen, doch deutet ja auch schon die Reihenfolge im Korintherbrief auf die Abfolge Eucharistiefeier (in Kap. 11), danach Wortgottesdienst (in Kap. 14) hin.[21]

Die Bezeichnung Gottesdienst für diese Zusammenkünfte bleibt eine Frage der Definition. „Denn phänomenologisch steht die korinthische Versammlung den ungezählten paganen und jüdisch-hellenistischen Vereinssyssitien sehr viel näher als den theologisch durchreflektierten Liturgien seit dem 3./4. Jh.; im Unterschied zu diesen liturgisch fixierten Feiern läßt Paulus an keiner Stelle erkennen, daß er bei der Durchführung dieser Versammlung ein Formular voraussetzt, das etwa Gebetstexte enthalten haben könnte.“[22] Es handelt sich in Korinth weder um ein Opfermahl noch eine Kultbegehung.[23]

Auffälligerweise finden wir ferner in beiden Briefkapiteln keine personalen Bezeichnungen, es werden keine bestimmten Personen, etwa Amtsträger, genannt, an die das gottesdienstliche Geschehen in Korinth gebunden wäre. So fordert Paulus auch die ganze Gemeinde zur jeweils rechten Ordnung in den Gottesdienstteilen auf, nicht aber wird ein Versammlungsleiter oder eine Versammlungsleiterin angesprochen, der oder die für die Einhaltung der paulinischen Bestimmungen sorgen sollte.[24] Ebenso wird niemand Bestimmter genannt, der für den Beginn des Mahles verantwortlich wäre[25], niemand, der den allgemeinen Ablauf regelt, der Versammlung vorsteht oder auch nur jemand, der die Brot-Becher-Gedenkhandlung vollziehen würde. Der Vorsitz beim korinthischen Gottesdienst scheint nicht festgelegt gewesen zu sein. Hierzu Klauck:

Genannt werden in der Forschung Propheten, Lehrer oder allgemein Pneumatiker. Ebensogut kann man analog zu jüdischem und teilweise auch heidnischem Mahlbrauch an den Gastgeber in der Rolle des Hausvaters denken (…). Beim antiken Symposion war es so, daß von Fall zu Fall aus den Teilnehmern ein Symposiarch per Akklamation gewählt wurde. (…) Jedenfalls ist die eindeutige Zuordnung des Vorsitzes beim Herrenmahl an die Vorsteher der Gemeinden (προϊστάμενοι, 1 Thess 5,12; Röm 12,8) späteren Datums (…).[26]

Ebenso beachtenswert ist, dass Paulus mindestens beim Wortgottesdienst offensichtlich mit der regelmäßigen Anwesenheit bzw. dem Hinzukommen von ἰδιῶται und ἄπιστοι (Nichteingeweihte und Ungläubige)[27] rechnet (14,23 und in umgekehrter Reihenfolge erneut 14,24 genannt). Wahrscheinlich war es diesen beiden Personengruppen erlaubt, nach der Eucharistiefeier zum Wortgottesdienst hinzuzukommen. Andere vermuten sogar noch weitergehend, auch Taufbewerber und Ungläubige hätten an den urchristlichen Liebesmahlen teilnehmen können und einige Mittellose seien lediglich dort gewesen, um ihren Hunger zu stillen.[28] Die Anweisung aus Did. 9,5 zum Ausschluss von Ungläubigen von der Mahlfeier scheint jedenfalls keine alte Bestimmung sein.[29]

Abschließend ist zu berücksichtigen: Die Gemeinde selbst kann man als „Temenos“[30] verstehen in Kontrast zur Welt, aber deren Gottesdienste sind nicht als „Temenos“ im „Temenos“ zu denken. Das alltägliche christliche Gemeindeleben mit z. B. Armenfürsorge und Gastfreundschaft unterscheidet sich nicht qualitativ vom gottesdienstlichen Geschehen. Mit dem ἄχρι οὗ ἔλθῃ (11,26) gibt Paulus zu bedenken, dass der Gottesdienst vorläufigen Charakter hat und von Wartenden und Hoffenden in diesem Äon gefeiert wird; er stellt keine Vorwegnahme des Himmelreiches auf Erden dar. Ebenso ist nicht er das Ziel bzw. Höchste des irdischen Lebens, sondern die Liebe (13,13).[31]

2. Eucharistiefeier

Wie nun die korinthische Eucharistiefeier im Einzelnen aussah, wird in der Forschung noch sehr verschieden beantwortet. Weitgehend einig ist man sich darüber, dass in der Versammlung Jesu eucharistische Doppelhandlung über Brot und Wein wiederholt wurde, verbunden mit einer Sättigungsmahlzeit.[32]

Die Sättigungsmahlzeit darf man aus der Benennung der Feier als κυριακὸν δεῖπνον (11,20) erschließen, denn δεῖπνον bezeichnet, wie auch schon aus unserer obigen Anmerkung hervorgeht, eine „wirkliche Mahlzeit mit Speise und Trank, die satt machen soll“.[33] Annehmen darf man immerhin laut den Einsetzungsworten 11,24f und hier speziell μετὰ τὸ δειπνῆσαι, dass „Brotkommunion und Weinkommunion also mindestens ursprünglich durch eine Sättigungsmahlzeit getrennt waren“[34]. Die These, die Einsetzungsworte seien beim Herrenmahl gar nicht gesprochen worden, ist unhaltbar, da das paulinische Zitat 11,24f schon den zweimaligen Wiederholungsbefehl τοῦτο ποιεῖτε Jesu an die Jünger beinhaltet, was sich nur jeweils auf Brot- und Kelchhandlung und ‑worte beziehen kann.[35]

Oft wird dahingehend argumentiert, dass von der Reihenfolge in den Einsetzungsworten in Korinth bereits abgewichen wurde, und zwar habe zu Beginn ein Sättigungsmahl stattgefunden, welches dann durch die eucharistische Doppelhandlung beschlossen worden sei. Damit ließe sich die paulinische Aufforderung V. 33 ἀλλήλους ἐκδέχεσθε als „erwartet einander“ im Zusammenhang mit dem zuvor V. 21 erwähnten Missstand ἕκαστος γὰρ τὸ ἴδιον δεῖπνον προλαμβάνει („denn jeder nimmt das eigene Mahl vorweg“) folgendermaßen erklären: Während die wohlhabenderen Gemeindeglieder genug Zeit hätten, sich schon am Nachmittag zu einem Mahl zu versammeln, träten diejenigen, die als Sklaven und Lohnarbeiter nicht frei über ihre Zeit verfügen können, erst später zur Versammlung hinzu, sodass sie von der Mahlzeit nur noch Reste, unter Umständen auch nur noch die Symbolhandlung mit Brot und Wein mitbekämen, sodass „der eine hungert, der andere ist betrunken“ (V. 21). Die begüterten Korinther sähen möglicherweise in dieser Ungleichheit gar kein Problem, da es in ihren Augen nur auf die „sakramentale Feier“ ankäme, nicht aber auf die gemeinsame Sättigungsmahlzeit.[36]

Mit ähnlicher Argumentation wird diese These vereinzelt auch abgewandelt zum Postulat eines zusätzlichen, dem Herrenmahl vorangestellten Privatmahls der Begüterten und damit dann der Abfolge Privatmahl – Brotkommunion – Agape[37] – Weinkommunion, da man einerseits die Zuspätkommenden berücksichtigen, andererseits die zitierte Herrenmahlsparadosis zu Recht nicht als „altertümliche liturgische Formel“ auffassen möchte, von deren Reihenfolge bereits in Korinth abgewichen worden wäre. Theissen schreibt hierzu schon 1974: „Es ist m.E. undenkbar, daß Paulus eine heilige kultische Formel zitiert, ausdrücklich versichert, so und nicht anders habe er sie empfangen und zugleich stillschweigend erwartet, man werde sich nicht an ihren Wortlaut halten. Diese Formel setzt ein Mahl zwischen Brot- und Kelchwort voraus (…).“[38] Paulus hätte dann auf die Missstände beim Herrenmahl mit der Anweisung reagiert, das Privatmahl vom Herrenmahl abzutrennen und in die jeweils eigenen Häuser zu verlegen (V. 22), während man nach V. 22 bei obiger These vermuten muss, dass Paulus bereits eine Abtrennung der gemeinsamen Sättigungsmahlzeit von der Herrenmahlfeier als Lösungsmöglichkeit vorschlägt, sofern das „einander erwarten“ nicht gelingt. Dazu Theissen: „Man sollte [Paulus] nicht vorschnell den Sarkasmus unterstellen: Wer genug hat, soll zu Hause speisen. Beim Herrenmahl sei es nicht so schlimm, wenn einige hungern; Hauptsache sei, daß ihnen nicht allzusehr bewußt wird, wie viel besser andere Gemeindeglieder hier dran sind.“[39]

Dem Argument der Übereinstimmung zwischen Überlieferung und Korinthermahl kommt auch unseres Erachtens ein sehr hoher Stellenwert zu, weshalb wir letztlich die Abfolge Brothandlung – Sättigungsmahlzeit – Becherhandlung aus der Paradosis übernehmen. Die Forderung einer vorausgehenden Privatmahlzeit der Bessergestellten erscheint aber spätestens seit Klinghardt, 1996 wiederum sehr unwahrscheinlich, da hierfür hellenistische Analogien fehlen:

Legt man den (…) Verlauf hellenistischer Mähler zugrunde, so ergibt sich zwanglos folgendes Bild des korinthischen Mahls: 1. Am Anfang des Gemeinschaftsmahls steht der Mahleröffnungssegen, der zwar in paganen Texten nicht begegnet, dafür aber in jüdischen Belegen durchweg vorausgesetzt wird. Das zeigen nicht nur die mischnischen Zeugnisse über Mahleingangsbenediktionen (…) – 2. Es folgt das Sättigungsmahl aller Korinther. Da es keine (haltbaren) Hinweise darauf gibt, daß zwei Mähler zur Sättigung stattgefunden haben, muß es bei diesem einen Sättigungsmahl zu den Problemen gekommen sein, die Paulus so scharf tadelt. – 3. Nach dem Mahl, also an der Stelle, die der paganen Mahlabschlußlibation entspricht, steht die sogenannte „Kelchhandlung“, also das Nachtischgebet, das über dem Wein gesprochen wird.[40]

Dieser Erklärungsversuch setzt lediglich eine etwas ungewöhnliche nichttemporale Übersetzung von προλαμβάνειν mit „(Speisen) einnehmen, zu sich nehmen“ voraus. Insgesamt bekommt dann V. 21 den Sinn, nicht nur die wohlhabenden, sondern auch die sozial schwächeren Gemeindeglieder nehmen anstelle eines κυριακὸν δεῖπνον ein ἴδιον δεῖπνον zu sich, womit freilich das ἕκαστος wesentlich besser als bei ausschließlichem Bezug auf die „Reichen“ getroffen wird. Die Verachtung der Gemeinde Gottes (V. 22) liegt dann darin, dass die Wohlhabenderen vor den Augen der Ärmeren sich den Bauch voll schlagen.[41] Pauli Ermahnung an die Gemeinde von Korinth bezieht sich dann nicht darauf, dass sie zum Mahl einander erwarten sollen, sondern ἀλλήλους ἐκδέχεσθε in V. 33 ist zu übersetzen mit: „Nehmt einander an, nehmt einander (gastlich) auf!“ bzw. ausführlicher V. 33f: „Wenn ihr (zum Gemeinschaftsmahl) zusammenkommt (συνερχόμενοι), dann nehmt einander an (und bewirtet euch gegenseitig); wen es aber hungert (und wer nur ißt, um seinen Hunger zu stillen), der soll das (allein) zu Hause tun, damit ihr euch nicht zum Gericht versammelt (wenn einer auf diese Weise bei den Versammlungen ißt).“[42] Es scheint, dass sich die Gemeinde insgesamt noch nicht als wirklich zusammengehörig versteht.

Im antiken Vereinswesen war es jedenfalls üblich, dass jeder Teilnehmer so genannte συμβολαί als Ausstattung gemeinsamer Mahlzeiten beigetragen hat. Paulus moniert in diesem Zusammenhang also keine unterschiedlich großen Mahlportionen oder ein vorweggenommenes Privatmahl, sondern er empfiehlt der Gemeinde, die mitgebrachten Speisen als συμβολαί zum gemeinsamen Verzehr zur Verfügung zu stellen.[43] V. 34 wie V. 22 beabsichtigen durchaus nicht die Trennung von Sättigungsmahl und Eucharistie, auch wenn dazu möglicherweise indirekt Vorschub geleistet wurde.[44] Für Paulus liegt vielmehr der primäre Sinn der Veranstaltung in der Gemeinschaft, sodass er zwar ein ausschließlich der Sättigung dienendes Mahl vom Herrenmahl unterschieden wissen möchte, aber damit nicht eine Abtrennung des Sättigungsmahls von der eucharistischen Handlung empfiehlt: er will, dass die Korinther das Ziel „Gemeinschaft“ als primäres Ziel des Gemeinschaftsmahls auch realisieren, das heißt Sakrament und Sättigungsmahl wieder verbinden.[45]

[...]


[1] Klauck, 1992, 26 folgert aus Röm 16,23: „Offenbar war Gaius in der Lage, in seinem Haus die ganze korinthische Ortsgemeinde für ihre Vollversammlungen zu beherbergen.“

[2] Vgl. Klinghardt, 1996, 326.

[3] Klinghardt, 1996, 325: „(…) Gemeindegröße, deren untere Grenze bei mehr als 30 Personen liegt, die aber ohne weiteres auch doppelt so groß gewesen sein kann“. Klauck, 1984, 46: „[S]ehr viel mehr als ca. 100 bis 200 Mitglieder dürfte die Gemeinde von Korinth zur Zeit der korinthischen Korrespondenz des Paulus nicht umfaßt haben.“

[4] Nur bei einer Versammlung aller Gemeindeglieder in einem Raum sind die unten weiter ausgeführten Probleme bei Eucharistie und Wortgottesdienst vorstellbar.

[5] Schrage, 1991, 32. 33 führt er zu den „bessergestellten Kreisen“ etwa diejenigen an, die der Gemeinde Unterkunft bieten können und die nach 11,21f mehr zu essen und zu trinken haben als der Rest der Gemeinde.

[6] Vgl. Theissen, 1974, 291f.

[7] „Für Korinth nur einen einzigen Versammlungstyp anzunehmen, ist ein Fehler. (…) Dies zugestanden ist doch andererseits daran festzuhalten, dass 14,23 von einer Zusammenkunft der ganzen Ortsgemeinde spricht und 11,18f eine solche voraussetzt“ (Klauck, 1984, 57). In der vorliegenden Arbeit soll es nur um einen solchen Gottesdienst in der Gesamtgemeinde gehen; das heißt aber nicht, dass es nicht auch davon abweichende Versammlungen in kleinerem, z. B. häuslich-familiärem Rahmen gegeben haben kann, die etwa auch nur aus Eucharistiefeier oder nur aus Wortgottesdienst bestanden haben kann und die zwischen den regelmäßigen Gemeindevollversammlungen stattfanden.

[8] In Anlehnung an die Anweisung aus 16,2, am ersten Tag der Woche einen Kollektenbeitrag zurückzulegen.

[9] δεῖπνον bezeichnet im Griechischen besonders die Hauptmahlzeit um Sonnenuntergang, auch ein festliches Gelage und Gastmahl.

[10] Nach dem der neue Tag bei Sonnenuntergang beginnt.

[11] Mit Wick, 2003, 211. Für den Sonntagabend (ohne Berücksichtigung des jüdischen Tagesverständnisses) plädiert Klauck, 1984, 47.

[12] Der Begriff Symposion ist für den korinthischen Gottesdienst unter 3. noch zu klären. Für die griechisch-römische Welt bedeutete er nach Hiltbrunner, 1995, 565 „das gemeinsame Zechen bei Wein und froher Unterhaltung (z. B. Singen von Skolia, Rätselraten). In gebildeter Gesellschaft hielt etwa jeder eine Rede zu einem gemeinsam gestellten Thema. Oft wurden Tänzerinnen, Flötenspielerinnen und Hetären zur Unterhaltung der Gäste angestellt. Dem S. ging meist ein Essen (Deipnon) voraus. (…)“

[13] Barth, 1996, 69 (mit weiterer Literatur).

[14] Klauck, 1984, 56f.

[15] Vgl. Schrage, 1999, 18.

[16] Klauck, 1984, 52.

[17] 1996, 344; 364 bietet er einen „Ablaufplan“ seiner rekonstruierten Korintherversammlung.

[18] 1996, 364.

[19] 1984, 57f.

[20] 2003, 203.

[21] Wick, 2003, 203: „Allein schon die Abfolge der Hauptthemen spricht für die Deipnon/Symposionhypothese. Zuerst geht [Paulus] auf das gemeinschaftliche, in den Machtbereich des Herrn gehörende Abendessen ein (11,17-34), dann wendet er sich ausführlich den unterschiedlichen Wortbeiträgen der Versammlungsteilnehmer zu (1 Kor 12-14).“

[22] Klinghardt, 1996, 365.

[23] Vgl. Wick, 2003, 202.

[24] Vgl. Schrage, 1999, 445.

[25] Vgl. Schrage, 1999, 57.

[26] 1984, 49f. Ähnlich auch wieder 2003, 200.

[27] Eventuell vergleichbar mit heidnischen Gottesfürchtigen, die beim Synagogengottesdienst Zutritt hatten, bzw. Sympathisanten, die zum ersten Mal mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen (nach Klauck, 1984, 51f).

[28] Nach Schrage 1999, 69.

[29] Vgl. Barth, 1996, 73.

[30] Heiliger, geweihter Hain, Bezirk.

[31] Nach Schrage, 1999, 47 und Wick, 2003, 222f.

[32] Vgl. Schrage, 1999, 12.

[33] So Schrage, 1999, 37; vgl. oben Anm. 9.

[34] Schrage, 1999, 12.

[35] Mit Wick, 2003, 207 gegen Klinghardt, 1996, 364.

[36] Vgl. zu diesem Absatz v. a. Klauck, 1984, 47-49. 1986, 337f. 2003, 199f sowie Schrage, 1999, 23f und auch Barth, 1996, 91f mit weiterer Literatur und einigen Überlegungen zu den verschiedenen Thesen in dortiger Anm. 40. Theissen, der allerdings die von uns im nächsten Absatz angeführte Folgerung daraus zieht, meint 1974, 308 sogar: „Für die Ausschließung der anderen Christen vom ‚eigenen Mahl’ konnten sich die reicheren Christen formal auf die Abendmahlsparadosis berufen: Diese sah nur die Verteilung von Brot und Wein vor. Alles was darüber ging, konnte als ‚eigenes Mahl’ deklariert werden.“

[37] Diese Bezeichnung kommt bei Paulus nicht vor; hier wird sie für die gemeinsame Sättigungsmahlzeit verwendet.

[38] 299, später wurde diese These wieder aufgegriffen von Kollmann, 1990, 41f.

[39] 1974, 302.

[40] Vgl. 282-287, hier 286f.

[41] Vgl. Klinghardt, 1996, 291f.

[42] So Klinghardt, 1996, 298.

[43] Vgl. Klinghardt, 1996, 294.301 und Schrage, 1999, 27f.

[44] Vgl. Schrage, 1999, 56f, ähnlich Barth, 1996, 49. Anders Klinghardt, 1996, 301.

[45] Nach Klinghardt, 1996, 299 und Schrage, 1999, 26f.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Urchristlicher Gottesdienst (1 Kor 11;14)
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Hauptseminar: Beten und Kult im Urchristentum
Note
1,5
Autoren
Jahr
2004
Seiten
44
Katalognummer
V44258
ISBN (eBook)
9783638418935
Dateigröße
659 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Über "Wortgottesdienst" und "Eucharistiefeier" in der frühchristlichen Gemeinde von Korinth
Schlagworte
Urchristlicher, Gottesdienst, Hauptseminar, Beten, Kult, Urchristentum
Arbeit zitieren
Karlheinz Lang (Autor:in)Josef Reithmeier (Autor:in), 2004, Urchristlicher Gottesdienst (1 Kor 11;14), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44258

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