Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?


Tesis de Maestría, 2005

118 Páginas, Calificación: 2,1


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1 ZUM BEGRIFF KONVERSION
1.1 Definition
1.2 Gesellschaftliche und raumordnerische Bedeutung
1.3 Akteure der Liegenschaftskonversion in Wünsdorf-Waldstadt

2 METHODIK DER ARBEIT
2.1 Untersuchungsgegenstand
2.2 Herangehensweise
2.2.1 Methodischer Hintergrund
2.2.2 Zu untersuchende Thesen und Hypothesen

3 HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER GARNISONSSTADT UND IHRER UMGEBUNG

4 LAGE UND VERKEHRSRÄUMLICHE ERSCHLIESSUNG
4.1 Großräumliche Lage
4.2 Naturräumliche Lage
4.3 Politisch-administrative Situation
4.4 Verkehrsräumliche Lage
4.4.1 Einbindung in das Straßenverkehrssystem
4.4.2 Einbindung in das Schienenverkehrssystem
4.4.3 Einbindung in das Flugverkehrssystem

5 SITUATION IN DER GARNISONSSTADT NACH ABZUG DER WGT UND ENTWICKLUNGSZIELE
5.1 Planungsrechtliche Situation
5.2 Altlasten
5.3 Sozioökonomische Grundlagen
5.4 Infrastrukturelle und städtebauliche Situation
5.4.1 Gebäudebestand
5.4.2 Technische Infrastruktur
5.5 Ziele der Brandenburgischen Landesregierung
5.6 Wohnungspolitisches Konzept
5.7 Weitere Planungen und Maßnahmenvorhaben

6 GEGENWÄRTIGE SITUATION UND AUSBLICK
6.1 Sozioökonomische Situation
6.2 Infrastrukturelle Situation
6.2.1 Einrichtungen für den Gemeinbedarf
6.2.2 Technische Infrastruktur
6.2.3 Touristische Infrastruktur
6.3 Konversionsfläche im kommunalen Außenbereich
6.4 Städtebauliche Situation
6.5 Quintessenz – Herausforderung für die Stadt Zossen
6.6 Ausblick

7 URSACHEN DES ABWEICHENS ZWISCHEN SOLL- UND IST-ZUSTAND
7.1 Wohnsituation
7.2 Nachfrage an der Konversionsfläche
7.3 Bedeutungsverlust der Nachfrageorientierung
7.4 Kooperationen
7.5 Militärgeschichte des Standorts

8 FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE STADT ZOSSEN
8.1 Tabellarischer Vergleich des Soll- und Ist-Zustandes
8.2 Fazit
8.3 Handlungsempfehlungen für die Stadt Zossen

9 ANHANG
9.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
9.2 LITERATURVERZEICHNIS

1 ZUM BEGRIFF KONVERSION

1.1 Definition

„Das zivile Brandenburg wächst um sieben Prozent.“ Diesen Satz hörte man des Öfteren nach dem 12. September 1990, als sich im ´Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland´ in Artikel 4 die UdSSR zum Abzug ihrer Truppen bis Ende 1994 verpflichtete. Infolgedessen und durch die Auflösung der NVA sollten riesige Areale in den Neuen Bundesländern einer militärischen Nutzung nicht mehr unterliegen. Durch die Neuordnung der politischen Strukturen in Europa nach 1989 verringerte sich beträchtlich die Gefahr eines erneuten militärischen Konflikts auf deutschem Boden. Somit benötigte das vereinigte Deutschland weit weniger Standorte für Verteidigungszwecke, was dazu führte, dass trotz eines Anspruches von Seiten des Bundes auf die hinterlassenen Flächen kaum Bedarf bestand.

Nicht nur Ostdeutschland und hier in besonderem Maße das Land Brandenburg, sondern auch die Alten Bundesländer und andere Staaten wie zum Beispiel die USA sind mit der Problematik vertraut, dass militärische Nutzungen auf diversen Flächen aufgegeben wurden. Man spricht von Konversion und meint im engeren Sinne die Umnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen für zivile Zwecke. Doch geht Konversion „in ihrer gesellschaftlichen und regionalen Bedeutung weit über die zivile Umwandlung einzelner Objekte und Ressourcen hinaus“(Kujath/Lindenau, 1995, S.3).

Was bedeutet Konversion also genau? Diese Frage scheint in der Literatur unlängst geklärt zu sein. Wenn von Konversion in anderen Wissenschaften gesprochen wird, dann geht es gänzlich um die Suche nach einem neuen Zustand, der offenkundig gegenüber dem alten eine Verbesserung ist. Nachdem der Begriff Konversion anfangs allerdings nur sozialwissenschaftlichen und theologischen Gebrauch hatte, bekam er in den 1980er Jahren seinen Raumbezug. Die Abrüstungsdebatten weltweit prägten den Wortgebrauch neu und verwendeten ihn mit der Bedeutung, dass „Rüstungsbetriebe und ihre Arbeitskräfte auf nicht-militärische Forschung und Produktion umzustellen“ seien (DTP, 1991, S.8). Mit der eingangs beschriebenen Entwicklung des Freiwerdens großer militärischer Areale, erhöhte sich der Raumbezug des Begriffes weiter. Fortan wurde er in Verbindung gebracht mit der Flächenbewirtschaftung. Schon die UNO sprach 1991 davon, dass „auch die Wiedereingliederung des militärischen Personals und, wenn möglich, die Umnutzung militärischer Ausrüstungen für zivile Verwendungen“ zur Konversion zählen (DTP, 1991, S.8). Es ging nun um die verschiedenen militärischen Güter, die für die zivile Nutzung tauglich gemacht werden sollten. Schließlich vervollständigte sich der Raumbezug der Konversion, als sich Mitte der 1990er Jahre regionale Denkweisen in den Verlauf der Abrüstung und Umnutzung integrierten. Vor allem letzte Tätigkeit muss an die regionale Lage und Verkehrsinfrastruktur angepasst sein, weil unter anderem daraus Angebot und Nachfrage für die Siedlungs- und Gewerbeansprüche eines Konversionsstandortes resultieren. Konversion ist demzufolge ein Prozess der Umwandlung militärisch genutzter Ressourcen, Strukturen und Kräfte für zivile Zwecke. Nachzulesen ist dies ähnlich in den `Leitlinien für Konversion´, die am 25.8.1992 von der Landesregierung Brandenburg verabschiedet wurden. Strukturen bedeuten Aufbau sowie äußeres und inneres Gefüge eines Ganzen, das sich als Raummuster im Sinne einer Siedlungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Freiraum- und Infrastruktur widerspiegelt (Leser, 1997, S.845). Währenddessen werden „Ressourcen in der Umweltforschung, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit im weitesten Sinne von allen natürlichen Produktionsmitteln und Hilfsquellen repräsentiert“, wobei dies „im wesentlichen Rohstoffe sowie produktions- und lebensbedeutsame Umweltgüter für die wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen“ sind (Leser, 1997, S. 705). Nach der Genese des Wortsinnes prägten sich folgende Formen der Konversion heraus, die beim Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg analog aufgeführt werden:

(www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123881&_siteid=90)

- Betriebliche oder Rüstungskonversion: Zivile Umgestaltung der ehemaligen Betriebe der Rüstungstechnik
- Liegenschafts- oder Standortkonversion: Sanierung und Nachnutzung freiwerdender Militärliegenschaften und Objekte
- Regionale Konversion: Strukturelle Neugestaltung der von Militär- und Rüstungsstandorten geprägten Regionen
- Personale Konversion: Requalifizierung von ehemaligen Militärangehörigen, Zivilbeschäftigten und Beschäftigten der wehrtechnischen Unternehmen

Die Konversion im engeren Sinne, von der man häufig in der Öffentlichkeit spricht, ist also die Liegenschaftskonversion, wenngleich der Konversionsbegriff im weiteren Sinne großzügiger gefasst ist. Konversion findet aber nur dort statt, wo eine Umstrukturierung der Ressourcen überhaupt möglich ist. Ist der finanzielle, personelle oder zeitliche Aufwand zu groß, kann keine Konversion erfolgen. Dennoch werden auch solche Flächen zu den Konversionsgebieten gezählt. Sie sind ebenso ungenutzt wie manche Industrie- oder Gewerbeflächen, die gerade in Ostdeutschland häufig zu finden sind. Aus dieser Entwicklung ist die falsche Verwendung des Wortgebrauchs Konversion hervorgegangen, wobei man vereinzelt versucht, Industrie- oder Gewerbebrachen gleichfalls der Kategorie Konversionsflächen zuzuordnen. Es gibt aber keine Industrie- oder Gewerbeflächenkonversion (www.bpw-hamburg.de/zuk/boden/neuruppin-boden.htm). In diesem Kontext sollte man den Begriff Brachflächenreaktivierung verwenden.

1.2 Gesellschaftliche und raumordnerische Bedeutung

Schon der Abzug der NATO-Streitkräfte in den Alten sowie der Abzug der Westgruppe der Truppen der Sowjetischen Streitkräfte {WGT} und die Auflösung der NVA in den Neuen Bundesländern stellte eine große gesellschaftliche und politische Herausforderung dar. Doch noch bedeutsamer als diese Aufgabe war und ist die „gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe“ der Konversion, die „im Schnittpunkt von Friedens-, Abrüstungs-, Wirtschafts-, Umwelt-, Regional-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, und Kulturpolitik“ steht (LRB, 1992, Z.3). Deswegen wird die Konversion auch als „die Konsequenz, Umsetzung und Besiegelung beschlossener Abrüstung“ aufgefasst, wobei ihr „Gelingen oder Misslingen … in den neuen Bundesländern … auch außenpolitisch eine Signalwirkung“ hat (LRB, 1992, zu Z.2). Weiter heißt es in den `Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg´ zu Ziffer 9: „Die Konzentration auf Konversion hilft, die Folgeprobleme von zwei Weltkriegen und des Kalten Krieges zu bewältigen, und sie fördert den Aufbau einer leistungsfähigen Umwelttechnologie, die auch für die Sanierung von Industriealtlasten nützlich sein kann. Darüber hinaus eröffnen sich aus einer Konversionsindustrie für Brandenburg und die anderen Bundesländer neue Exportchancen, insbesondere in Ländern Osteuropas, die ein vergleichbares Konversionsvolumen zu bewältigen haben wie das Gebiet der ehemaligen DDR.“ Hieraus ergeben sich also gesellschaftliche Chancen der Konversion.

Die Größenverhältnisse der Liegenschaften, deren schlechter Zustand in ökologischer und städtebaulicher Hinsicht sowie die Probleme, die der Strukturwandel mit sich brachte, bedingten die weitere gesellschaftliche, aber vor allem raumordnerische Bedeutung. In Anbetracht dieser Tatsache ist es angebracht, sich nunmehr den Neuen Bundesländern und speziell dem Land Brandenburg zuzuwenden, in dem sich das ehemalige Oberkommando der WGT in Wünsdorf befand.

Die einstigen militärischen Liegenschaften gingen nach der Wiedervereinigung allmählich in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes über und wurden von den jeweils zuständigen Oberfinanzdirektionen über ihre nachgeordneten Bundesvermögensämter verwaltet. Dies betraf einerseits die Liegenschaften der WGT, für die kein militärischer Anschlussbedarf bestand. Andererseits wurden die Nutzverhältnisse über die Liegenschaften der NVA durch die Bundesmilitärverwaltung beendet (BFLR, 1993, S.4 ff.). Im Land Brandenburg waren damals ca. 200.000 Soldaten stationiert, wovon die Mehrheit WGT-Soldaten waren. Hinzu kamen die Familienangehörigen und die sowjetischen Zivilangestellten (Vogt, 1997, S.7). Große Areale standen nun zur wirtschaftlichen Verwertung bereit. Insgesamt waren dies im Land Brandenburg 230.000 Hektar militärisch genutzter Flächen, die rund zwei Fünftel der Militärliegenschaften der ehemaligen DDR und sogar mehr als die eingangs erwähnten sieben Prozent an der Gesamtfläche des Landes ausmachten. Das ist bundesweiter Rekord. 90 Quadratmeter Militärfläche entfielen auf jeden Einwohner Brandenburgs. Liegenschaften der WGT und der NVA verteilten sich relativ regelmäßig über das Landesgebiet, wenngleich einige Regionen stärker, andere Regionen weniger stark von der Konversion betroffen sein sollten. Auf Kreisebene am meisten militärisch beansprucht war der Landkreis Teltow-Fläming, in dem sich fast ein Drittel aller Brandenburger WGT-Flächen befand. Knapp ein Fünftel seiner Kreisfläche diente militärischen Zwecken. Auf jeden Einwohner des Kreises kamen 238 Quadratmeter Militärfläche (MW, 2001, S.7 ff.). Wenn sich die größten Truppenübungsplätze 1989 zwar nicht auf dem Territorium des Landkreises Teltow-Fläming befanden wie Lieberose, Altengrabow oder Wittstock, so beherbergte dieser Landkreis aber gleich mehrere große Übungsplätze, die heute Konversionsflächen sind. Dazu zählen Heidehof mit mehr als 12.000 Hektar, Jüterbog mit knapp 10.500 Hektar und Wünsdorf mit gut 7.500 Hektar inklusive der ehemaligen Militärstadt des Oberkommandos bzw. des Hauptquartiers der WGT (IRS, 1995, S.41). Abbildung 1 zeigt die Militärstandorte im Land Brandenburg im Jahre 1989 und lässt das Ausmaß der Konversion in den betroffenen Gebieten erahnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Militärstandorte im Land Brandenburg 1989

Quelle: IRS (1995, S.41)

Zweifellos sind die Großliegenschaften von erheblich größerem Ausmaß als die innerstädtisch bebauten Flächen. Nur zehn Prozent aller einstigen WGT-Flächen sollen nicht im Außenbereich der Kommunen liegen, womit gemeint ist, dass „kein unmittelbarer Anschluss an einen Ort gegeben ist“(BFLR, 1993, S.14). Einerseits sind die großen Übungsplätze als ungünstig zu bewerten, da sie siedlungsstrukturelle Beziehungen zwischen Kommunen unterbinden können. Andererseits ist ihr landschaftsökologisches Potenzial als sehr hoch einzustufen. Über Jahrzehnte hinweg wurden die Natur und die Landschaft geschützt vor Zersiedelung, Versiegelung oder landwirtschaftlichen Eingriffen. Zudem konnten sich besondere Biotope durch die militärische Nutzung bilden wie Trockenheiden, Marksteppen oder Dünen, die sonst in dieser Form so nicht existieren würden. So bilden die Truppenübungsplätze heute die größten zusammenhängenden Naturräume in Brandenburg und sind von immenser Bedeutung für Natur, Landschafts- und Artenschutz sowie für die Naherholung. Außerdem kommen sie als Flächenpools – also Ersatzflächen für Eingriffe in die Natur in Siedlungen – in Frage.

Nur ein geringer Teil aller Konversionsflächen stand also für eine siedlungsstrukturelle Integration zur Verfügung, da hier zumindest infrastrukturelle Grundvoraussetzungen gegeben waren. Doch für die betroffenen Kommunen waren die neuen Flächen meist von erheblicher Ausdehnung. Als sich Mitte der 1990er Jahre eine gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg bildete und mit dem Landesentwicklungsprogramm {Le Pro} das Leitbild der Dezentralen Konzentration in die Landesplanung integriert wurde, konnten einige der Konversionsflächen in diese raumordnerische Zielvorstellung aufgenommen werden. Abbildung 2 stellt das Leitbild der Dezentralen Konzentration in Berlin-Brandenburg dar und zeigt die wichtigen Standorte. Wünsdorf-Waldstadt wird aufgrund seiner großflächigen Konversionslast in diesem Zusammenhang illustriert als Ort mit besonderem Handlungsbedarf im engeren Verflechtungsraum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Das Leitbild der Dezentralen Konzentration in Berlin-Brandenburg

Quelle: www.mir.brandenburg.de/cms/detail.php?id=lbm1.c.200326.de&_siteid=92

Wesentliches Hauptmerkmal des Leitbildes ist die Entlastung der Metropole Berlin durch die Stärkung des Brandenburger Städtekranzes. Mit diesem Ring von sechs Regionalen Entwicklungszentren sollen sich Entwicklungsimpulse auf ihr näheres Umland ausdehnen. Weitere, zum Kern dezentral liegende und leistungsfähige Entlastungsorte, sollen den Siedlungsdruck auffangen, der im engeren Verflechtungsraum vor allem ausgelöst wird durch die Suburbanisierung. Es wird also angestrebt, eine polyzentrische Landesstruktur zu erreichen. Die Konversionsflächen könnten mithin zur Umsetzung der Ziele dieses Leitbildes beitragen. Wohn- und Gewerbeflächen und öffentliche Einrichtungen mit entsprechender technisch-infrastruktureller Ausstattung versuchte man seither in diesen Wachstumspolen, wie es das Leitbild verspricht, zu etablieren. In der Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ wurden Schwerpunktorte für die Förderung festgelegt, wobei die meisten Zentren des Landes Höchstfördersätze erhalten. Bedeutsam ist hierbei die Tatsache, dass ein großer Teil der WGT-Konversionsstandorte Förderschwerpunkte sind, da nahezu alle ehemaligen Garnisonsstädte aufgrund ihrer [möglichen] zentralörtlichen Funktion im Leitbild verankert wurden. Als Problem hat sich in den letzten Jahren herauskristallisiert, dass sich eine Trendwende in den ruralen Gebieten vollzogen hat, die so nicht vorherzusehen war. Das dezentrale Wachstum ist weitestgehend ausgeblieben, auch die Metropolregion Berlin wächst nicht in dem Maße, wie man es sich vorgestellt hat. Die Förderschwerpunkte können zum Teil nicht ausgefüllt werden aufgrund finanzieller Zwangslagen. Von dieser Entwicklung, durch die das Leitbild kaum mehr trägt, ist auch der Konversionsstandort um Wünsdorf-Waldstadt betroffen. Diese Entwicklung in Berlin-Brandenburg ist nicht einzigartig. In der Schweiz beispielsweise hat man die Problematik frühzeitig erkannt und in die landesplanerischen Vorstellungen integriert. Dort sei das Leitbild der Dezentralen Konzentration „durch eine Stärkung der urbanen Kerne und Kleinagglomerationen innerhalb von ruralen Gebieten zu erneuern, da eine großräumige Spezialisierung auf Freizeit, Wohnen und Erholung ohne urbane Dienstleistungen die regionalen Wertschöpfungsunterschiede und indirekt die Probleme der großen Ballungsräume vergrößert“(www.wsl.ch/forum/AtelierA/A6.pdf). Es erscheint somit sinnvoll, auch in Berlin-Brandenburg eine Anpassung der Ziele des Leitbildes der Dezentralen Konzentration, das gegenwärtig stark diskutiert wird, an die sich verändernden Rahmenbedingungen vorzunehmen. Man wird die Schwerpunktförderung weiter konzentrieren müssen auf entwicklungsfähige Orte und Branchen, auch wenn man dadurch eine Ausdehnung von Entwicklungsimpulsen auf weite Teile des ländlich-peripheren Raumes nicht erreichen wird.

Das generelle Prinzip der Landesplanung lautet: Innen- vor Außenentwicklung. Nach dem Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV, 1998, S.18) sind demzufolge „Siedlungserweiterungen … in Gemeinden mit potentiellem Siedlungsbereich zu konzentrieren“. Hierfür sind viele der Militärstädte geeignet, da sie häufig im Gegensatz zu den Truppenübungsplätzen eng mit zivilen Siedlungen verzahnt sind. Beispiele hierfür findet man unter anderen in Frankfurt/Oder, Potsdam und Luckenwalde. Bedeutsam ist auch, was im Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR, 2003, S.15) festgehalten wurde: „Soweit im Zuge der Gemeindeneugliederung eine Gebietskörperschaft mit mehreren historisch gewachsenen Ortsteilzentren entsteht, soll sich die Siedlungsentwicklung auf eine bestandsanteilige Schwerpunktsetzung mit Orientierung auf den historisch gewachsenen Hauptort konzentrieren.“ Weiter heißt es dort, dass die Siedlungsentwicklung „sich an den Zugangsstellen des Schienenverkehrsnetzes orientieren“ soll (LEP GR, 2003, S.15). Diese beiden Punkte spielen sicherlich in vielen kommunalen Überlegungen eine Rolle. Außerdem ist eine „Entstehung von Streu- und Splittersiedlungen … sowie das Entstehen von bandartigen Siedlungen zu vermeiden“(LEP GR, 2003, S.15). Vor allem im Zusammenhang mit der Nachnutzung von ehemals militärisch genutzten Flächen will man landesplanerische und städtebauliche Ordnung erreichen sowie „Zersiedlung durch Konversion“ vermeiden (LEP GR, 2003, S.16). Andererseits sollen laut Regionalplan der Region Havelland-Fläming, der derzeit nicht rechtskräftig ist, weil er im falschen Organ bekannt gemacht wurde, „die baulichen Zeugen von Kultur und Geschichte und die mit ihnen verbundenen Anlagen aufgearbeitet, planerisch aufeinander abgestimmt und durch geeignete Nutzungsfestsetzungen dauerhaft gesichert werden“(Regionalplan Havelland-Fläming, 1998, S.27). Diesen Aspekten ist im Zuge der Konversion Rechnung zu tragen, auch wenn man leicht vermuten könnte, dass sie sich gegenseitig einschränken oder sogar ausschließen. Gerade bei großen bebauten Konversionsflächen kommt einem ausgewogenen Konzept, das allen Aspekten Beachtung schenkt, oberste Priorität zu.

Liefert die Raumordnung zwar Grundüberlegungen, wie mit Konversion umzugehen ist, beispielsweise durch die Landesentwicklungspläne oder durch das Leitbild der Dezentralen Konzentration, so konnten auch durch die speziellen konversionsbezogenen Grundsatzdokumente bzw. Regelwerke keine einheitlichen Lösungen gefunden werden, wie solche riesigen Areale zu nutzen und in die städtischen Muster einzugliedern sind. Dennoch gab es im Land Brandenburg bis Mitte der 1990er Jahre nennenswerte Bestrebungen, um diesen in der Geschichte einmaligen Prozess als Chance der Stadt- und Regionalentwicklung, Landesplanung und Strukturpolitik zu nutzen. In den schon daraus zitierten `Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg´ (Z.9) von 1992 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Fördermittel genutzt werden sollen, „um Innovationsprozesse für die Umgestaltung von militärischer auf zivile Produktion einzuleiten und die daraus entstehenden Produkte wettbewerbsfähig zu machen“. Ferner entstand 1994 die `Konzeption der Landesregierung zur zivilen Nachnutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften´, in der Konversion als „eine zentrale landespolitische Gestaltungsaufgabe“ angesehen wird, weil es sich dabei um ein „vorrangiges Problem der strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes handelt“. In dieser Prioritätenliste, die durch die `Richtlinie über die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von Liegenschaften der Westgruppe der Truppen´ konkretisiert wurde, hielt man Rangfolgen und Maßnahmen für bestimmte Konversionsstandorte fest. Neben den Fördermöglichkeiten über das Leitbild der Dezentralen Konzentration bestanden Möglichkeiten der Steuerung durch `Gesetz über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen´ {WGT-LVG}, indem als Entwicklungsziele für die Konversionsflächen genannt werden:

- Deckung dringenden Wohnbedarfs,
- Anregung der Investitionstätigkeit,
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
- Förderung kommunaler und regionaler Entwicklung,
- Erhaltung siedlungsfreier Räume und Naturschutzflächen in Übereinstimmung mit landes- und regionalplanerischen Interessen,
- Verbesserung der Agrarstruktur und des ländlichen Raumes sowie Entwicklung der Forstwirtschaft,
- Breite Streuung des Eigentums, insbesondere des Wohneigentums sowie zur Unterstützung von Existenzgründern
- Nutzung als Ausgleichsflächen für Restitutionsansprüche

Diese Ziele sollten nach der Begründung zum WGT-LVG unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten brandenburgischer Unternehmen und im Zusammenwirken mit öffentlichen Planungsträgern erreicht werden, um „für die wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg wichtige Impulse zugunsten des Landes, der Kommunen und der Wirtschaft auszulösen“ und „die Liegenschaften als strategisches Potenzial zur Anreizung privater Investitionen einzusetzen“. Den Gemeinden sollten neben den kommunalen Wohnungsgesellschaften ehemals von der WGT genutzte Wohnungen unentgeltlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, indem ein Förderprogramm des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr {MSWV} die Modernisierung und Renovierung dieser Wohnungen unterstützt. Zudem sollten Verwaltungseinrichtungen öffentlichen Bedarfs in den WGT-Liegenschaften eingerichtet werden. Zusätzlich konnte das Land in den Konversionsprozess eingreifen, indem es Flächen durch die Brandenburgische Boden GmbH verkaufen ließ. Schließlich bestand eine Steuerungsmöglichkeit in der finanziellen Förderung von einzelnen Konversionsobjekten bzw. -projekten. Das Land war bemüht, zu diesem Zweck Förderprogramme der Europäischen Union zu nutzen. Insgesamt wurden bis heute weit über eine Milliarde Euro in die Konversion investiert, wovon durch das Land und die Europäische Union am meisten bereitgestellt wurde ( www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123888&_siteid=90).

Gesellschaftlich ist Konversion ein signifikantes Abbild der politischen und wirtschaftlichen Geschehnisse während des Transformationsprozesses. So wie auch dessen Auswirkungen noch deutlich zu spüren sind, wird Konversion in Zukunft ein Thema sein. „Die hohe Kunst der politischen Gestaltung des Konversionsprozesses besteht darin, die zivile Umwandlung militärischer Hinterlassenschaften so zu steuern und zu planen, dass sie in den Dienst des allgemeinen wirtschaftlichen Strukturwandels gestellt wird.“(www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=%20123879&_siteid=90) Dass dies im Land Brandenburg weitgehend gelungen ist, wird auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums des Landes Brandenburg unter der Rubrik `Konversion´ hervorgehoben. Nicht außer Acht gelassen werden sollte aber, dass der Begriff Konversion zum Teil bereits negativ belastet ist, weil sich einige Kommunen und bestimmte kommunale Träger weit mehr versprochen haben, als bis heute erreicht wurde. Eines der Grundprobleme ist die unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen. Außerdem können sie sich bei der Umgestaltung der ehemaligen Kasernen nicht nur struktur- bzw. raumordnungspolitisch orientieren, sondern müssen sich auch nach dem aktuellen Marktgeschehen richten, also nach Angebot und Nachfrage am Wohnungs- und Gewerbemarkt. Deswegen wird im weiteren Verlauf der Arbeit auf die Konkurrenz zwischen Standorten hingewiesen.

Ein weiteres Problem liegt in der Sanierung von Bauwerken und Flächen. Gebäude, die heute nicht saniert werden, eignen sich für eine Wiedernutzung bald nicht mehr und können dann nur noch abgerissen werden. Auch die Sanierung der größeren Altlastverdachtsflächen, deren Erfassung und Sofortbereinigung im Auftrag des Bundesumweltministeriums Aufgabe der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft {IABG} war, bereitet insoweit Probleme, dass eine flächendeckende Säuberung aller ehemaligen Militärflächen auch mit umfangreichstem Material-, Personen- und Finanzaufwand in den nächsten Jahrzehnten nicht zu leisten ist. Grundlegend positiv ist aber die Tatsache zu bewerten, dass Konversion den angespannten Arbeitsmarkt entlasten kann, denn einerseits entstehen Arbeitsplätze bei der Nutzbarmachung der Flächen, andererseits bei deren anschließender Nutzung. So werden zur Entwicklung von Konversionsflächen Leistungen von Planungsbüros, Bau- und Sanierungsunternehmen, Recyclingbetrieben und Arbeitsfördergesellschaften in Anspruch genommen. Die anschließende Nutzung wird vor allem gewährleistet durch Firmen aus den Bereichen Biotechnologie, Umwelttechnik und Medien/Kommunikation sowie von Unternehmen des Bau-, Lager-, Recycling- und Transportgewerbes. Erstere haben sich verstärkt in sogenannten Technologie- und Gründerzentren niedergelassen wie Luckenwalde, Cottbus oder Potsdam. Bislang wurden seit 1992 ungefähr 1.200 Arbeitsplätze in 170 Unternehmen geschaffen, was für alle Konversionsflächen des Landes Brandenburg zwar verhältnismäßig nicht viel ist, da demgegenüber wesentlich mehr erwerbsfähige Menschen in die landesweiten Konversionsgebiete gezogen sind. Es soll an dieser Stelle aber nicht unerwähnt bleiben ( www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123893&_siteid=90).

1.3 Akteure der Liegenschaftskonversion in Wünsdorf-Waldstadt

Soweit an dieser Stelle angebracht, gilt es die Frage zu klären, wer sich mit Konversion speziell im Untersuchungsgebiet Wünsdorf-Waldstadt beschäftigt und welche Möglichkeiten diese Akteure zur Umsetzung ihrer Ziele haben. Durch ein Organigramm werden der Verfahrensweg über die Wünsdorfer Konversionsflächen und die daraus resultierenden Eigentums- und Besitzverhältnisse nach 1993 gekennzeichnet. Es wird vorab Rekurs auf alle Akteure genommen, die in dieser Abbildung 3 erwähnt sind.

Nachdem die Konversionsflächen in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes übergingen, wurden Rückerwerbsansprüche Dritter geprüft. Nicht wenige Immobilien wurden zügig wieder von ihren früheren Eigentümern übernommen. Für die Flächen, auf die keine Ansprüche bestanden, wurde ein ziviler Anschlussbedarf des Bundes geprüft. Doch es kam zu keiner Übergabe von der Bundesvermögensverwaltung an den Nutzer Bund, da kein Bundesbedarf existierte. Ganz im Gegenteil war der Bund mit der Verwaltung der Liegenschaften, gerade im Osten Deutschlands, überfordert. Der Grund dafür lag in den beachtlichen Größen der Konversionsgebiete und in deren sanierungsbedürftigem Zustand. Deshalb erklärte sich der Bund bereit, wesentliche Teile der militärisch nicht mehr zu nutzenden Fläche an die Neuen Bundesländer unentgeltlich zu übergeben (BFLR, 1993, S.4 ff.). Im Land Brandenburg waren dies ca. 100.000 Hektar (www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123888&_siteid=90). Wenn auch der Bundesrat und die Regierungen der Neuen Bundesländer von der Bundesregierung forderten, dass „umgehend Gefährdungsabschätzungen durchgeführt, bei Gefahren für Menschen und Umwelt unverzüglich Sanierungsmaßnahmen eingeleitet und militärisch nicht mehr genutzte Flächen mit Kontaminationen entsprechend den vorgesehenen zivilen Verwendungen auf Kosten des Bundes schnellstmöglich saniert werden“(BFLR, 1993, S.7), konnten zwar die ersten beiden Forderungen durch die IABG erfüllt werden, doch war eine Dekontamination aller Flächen aus bereits genannten Gründen völlig unmöglich. Da Brandenburg und Sachsen allerdings protestierten, blieb wenigstens die Verpflichtung für die Sanierung der am schwersten belasteten Flächen beim Bund (Gießmann, 1995, S.12). Dennoch war und ist eine Sanierung der Gesamtheit der ehemals militärisch genutzten Liegenschaften weder von den Ländern noch von den Kommunen zu bewerkstelligen. Deshalb wurde von der breiten Öffentlichkeit und letztlich auch vom Land Brandenburg Konversion als „in erster Linie Sache des Bundes“ betrachtet, die nur „im Zusammenwirken von EG, Bund, Ländern und Gemeinden bewältigt werden“ kann (LRB, 1992, Z.3).

Mit großem Argwohn wurde deshalb das Fallenlassen eines Konversionsansatzes der Bundesregierung im Jahr 1991 beobachtet, das den Kommunen gerade in Ostdeutschland günstige Voraussetzungen für die Konversion verwährt hat (Gießmann, 1995, S.11). Im Gegensatz dazu wurde in den USA beispielsweise eine Bundesbehörde, das `Amt für wirtschaftliche Anpassung´, eingerichtet, die mit eigener finanzieller Grundlage zentralstaatlich liegenschaftsbezogene und regionale Konversion beobachtet, unterstützt, plant und organisiert. Zwar besteht eine staatliche Regulierung der Marktwirtschaft hier in wesentlich vermindertem Umfang gegenüber Westeuropa, dennoch sind die Ziele und Aufgaben des `Verteidigungswirtschaftlichen Anpassungsprogrammes´ strukturell sehr tiefgehend. Hilfe zur Selbsthilfe für die Kommunen durch geeignete lokale und interministerielle Organisationen, Kombination der Ressourcen des Bundes, der Bundesstaaten und der Kommunen mit denen des privaten Sektors, Ersatz verloren gegangener Arbeitsstellen, Ansiedlung von Gewerbe und Installation sozialer und technischer Infrastruktur auf den Konversionsflächen, Marktanalysen zur Konversion, Informationen und Handlungshinweise an die Kommunen sowie Unterstützung der Stadt- und Regionalplanung gehören dazu. Es besteht starke Orientierung darauf, wirtschaftliche Effizienz bei der Konversion zu erreichen, wobei bei der Ausarbeitung der kommunalen Ziele für die Nachnutzung alle relevanten Repräsentanten, Interessenten und externen Behörden einbezogen werden. Ausgeklügeltes Management und Marketing spielen bei der Umsetzung der Ziele eine große Rolle. Die Programme des Bundes und der Bundesstaaten sind zudem sehr umfangreich und stehen ausschließlich für Konversion zur Verfügung, was in Westeuropa häufig nicht der Fall ist. Die Mehreinnahmen von damals neun Milliarden Mark jährlich aufgrund eines Verzichts auf ein Bundeskonversionsprogramm flossen eben in der Bundesrepublik Deutschland nicht unbedingt durch die Länderkassen in die Konversion, da die Länder selbst entscheiden können, wie viel Mittel sie dafür bereitstellen wollen. Insgesamt wird dieses breite und vielfältige Vorgehen in den USA als erfolgreich und teilweise übernehmenswert eingeschätzt (Engelhardt, 1995, S.15 ff.). Doch war für die deutsche Bundesregierung ein solcher Ansatz nicht denkbar. Ursächlich dafür waren neben dem hohen Kostenaufwand für die Komplettsanierung eine Kompetenzverlagerung auf dezentralisierte Ebenen wie Länder und ihren Gesellschaften sowie die Kommunen und ein Rückzug aus staatlicher Subventionierung (Gießmann, 1995, S.11).

Am 3.6.1994 gingen die im Sondervermögen des Landes betreffenden Flächen auf die Brandenburgische Boden GmbH {BBG} über, die mit deren Verwaltung, Entwicklung und Verwertung im Land Brandenburg betraut wurde, also den Konversionsprozess begleiten und steuern sollte – getreu nach der Leitlinie, die Relikte der militärischen Vergangenheit so weit als möglich zu beseitigen. Die Verkaufserlöse wurden seither in die Bewachung, Verkehrsicherung, Altlastensanierung, Entsiegelung und Munitionsbergung vieler Brandenburger Konversionsflächen gesteckt (MAZ, ZR, 24.8.2004). Schon 1992 wurde die Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg mbH {LEG} mit der Entwicklung und Steuerung dieses besonderen Konversionsprojektes beauftragt, um die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Wünsdorf, bei der Bewältigung der auf sie zukommenden Probleme zu unterstützen. Die Aufgabe der LEG lag darin, „im Auftrag von Land, Kreisen und Gemeinden Stadtentwicklung im Rahmen der brandenburgischen Landesentwicklung durch Bodenordnungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Bereichen Städtebau, Wohnen und Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz zu betreiben“(LEG, 1993a, S.2). Die Schaffung neuen Wohnraums, die Altlastensanierung sowie die Herstellung einer funktionsfähigen Infrastruktur gehörten zu den Arbeitsschwerpunkten der Gesellschaft. Das wichtigste Leistungsangebot für die Stadtentwicklung lag darin, „bedeutsame Grundstücke und Gebäude im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung zu erwerben, ordnen, erschließen, bebauen, verwalten, bewirtschaften und veräußern“(LEG, 1993a, S.2). 1994, als die Landesregierung Brandenburg zu verstehen gab, den Wünsdorfer Konversionsprozess zu begleiten und durch intensive Förderungen zu unterstützen, sollte die LEG ein `Wohnungspolitisches Konzept für Wünsdorf´ erstellen (vgl. 5.6).

Am 23.6.1995 wurde die Entwicklungsgesellschaft Waldstadt Wünsdorf/Zehrensdorf {EWZ} als Tochter der LEG mit Anteilen der Gemeinde Wünsdorf und des Landkreises Teltow-Fläming gegründet, „um in Wünsdorf eine modellhafte Konversion vorzuführen, um zu zeigen, wie man mit Kasernen, mit militärischem Erbe umgehen kann“(Steinberg/Kießlich, 2000, S.8). Sie sollte die mehrjährige Arbeit der LEG fortsetzen und erwarb zu diesem Zweck die Flächen im Raum Wünsdorf von der Brandenburgischen Boden GmbH zu Entwicklungs- und Vermarktungszwecken. Der Grund dafür lag in dem von der Landesregierung Brandenburg beabsichtigten Konversionsprojekt, durch welches das Land mittels eigener Konzeption und die Arbeiten der EWZ sowie LEG maßgeblich am Konversionsprozess in Wünsdorf-Waldstadt beteiligt war. Ohne EWZ wären die Gemeinden Wünsdorf und Waldstadt stark überfordert gewesen. So wurde ein Konzept bis zum Jahr 2005 erarbeitet, um die neu entstehende Stadt querschnittsorientiert, also in allen Facetten der Stadtentwicklung, zu gestalten. Die Aufgabe der Gesellschaft bestand größtenteils in der wirtschaftlichen Verwertung der Flächen durch Verkauf, Vermietung und Verpachtung an Land, Kommune und private Investoren. Außerdem sollte Augenmerk darauf gelegt werden, dass sich kleinere und mittlere Handwerks- und Gewerbebetriebe im Konversionsgebiet ansiedeln. Sechs Jahre später fiel diese höchst verantwortungsvolle Aufgabe an die Muttergesellschaft LEG in Liquidation, die seit Oktober 2001 an einer Nachfolgestruktur arbeitet (vgl. 6).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Organigramm zum Verfahrensweg über die Wünsdorfer Konversionsflächen und die daraus resultierenden Eigentums- und Besitzverhältnisse nach 1993

Quelle: eigene Bearbeitung (2005)

Wie sich die kommunale Planungshoheit über den Konversionsstandort Wünsdorf in den vergangenen Jahren verschoben hat, wird in Kapitel 3 erläutert. Bebauungspläne, städtebauliche Entwicklungskonzepte und Rahmenpläne werden von den Kommunen auch für die Konversionsflächen erarbeitet. Ferner zählen die Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts zu den Instrumentarien der Gemeinden. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme gehört ebenso dazu wie die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Städtebauliche Missstände wie schlechte Bausubstanz oder Funktionsschwäche eines Gebietes können durch erstere Maßnahme entfernt werden. Indessen setzt die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bei einer prinzipiell neuen Entwicklung an oder versucht, Flächen erstmals zu entwickeln. Bevorzugt wird sie bei Grundstücken eingesetzt, die zum entwicklungsunbeeinflussten Wert erworben werden und nach Abschluss der Maßnahme zum Verkehrswert wieder veräußert werden sollen, um planungsbedingte Gewinne zu erzielen. Letztlich sind es die privaten Investoren und die kommunalen Akteure, die durch ihr Engagement und ihre Investitionen einen aussichtsreichen Konversionsprozess in Gang bringen können.

2 METHODIK DER ARBEIT

2.1 Untersuchungsgegenstand

Im vorangegangenen Kapitel stand die Bedeutung des Begriffes Konversion ebenso im Mittelpunkt wie die Chancen und Probleme, die sich aus ihr ergeben. Zudem wurde aufgeführt, welche Akteure sich in den Konversionsprozess im Land Brandenburg und speziell im Untersuchungsgebiet einbringen. Die Voranstellung der agierenden Akteure in Wünsdorf-Waldstadt war insoweit notwendig, als dass man daraus ableiten soll, wie die Aufgabe Konversion von Seiten der Politik, der Raumordnung und der Wirtschaft angegangen werden kann. Dies ist einer der Gründe, warum es sich anbietet, im Rahmen dieser Arbeit den Untersuchungsschwerpunkt auf Wünsdorf-Waldstadt zu legen. Ein weitaus wichtigerer Grund liegt darin, dass die ehemalige Garnisonsstadt eine der größten militärischen Liegenschaften der Sowjetischen Streitkräfte in der DDR war und insbesondere sich hier nicht nur das Oberkommando der WGT, sondern auch das Oberkommando des Deutschen Heeres während des Zweiten Weltkrieges befand. Seine fast einhundertjährige Militärgeschichte aus drei Epochen, die Ausdehnung der militärischen Bebauung und die Funktion als militärische Schaltzentralen machen die ehemalige Militärstadt und das Dorf Wünsdorf und zu einem einzigartigen Untersuchungsgegenstand. Bewohnten noch 1994 russische Militärs und Zivilangehörige die Garnison, so leben heute über 2.500 Waldstädter und Wünsdorfer in der ehemaligen militärischen Sperrzone. Eine Konversion dieses Ortes ist also eine große Herausforderung und eine bedeutende Aufgabe für alle involvierten Akteure. Wünsdorf sollte nach Auffassung des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg das beste Beispiel sein, wie man die zivile Umnutzung militärischer Flächen so gestaltet, dass es sich in der neu entstehenden Konversionsstadt leben und arbeiten lässt (Steinberg/Kießlich, 2000, S.0). Insoweit war `Stolpes Steckenpferd´ ein Prestigeprojekt und als Modell zu verstehen, nachdem Konversion im Land Brandenburg erfolgen kann. Es sollte „ein sichtbares Zeichen des Wandels von der Konfrontation zur Kooperation“ gesetzt werden, wobei der Prozess der zivilen Umgestaltung zu einer „Waldstadt als Beispiel für urbane Konversion“ zu verstehen ist (LRB, 1995, S.4). Sicher zählten auch andere Beispiele zu modellhaften Vorgehensweisen. Doch da es sich hierbei schließlich um „das größte deutsche Konversionsprojekt“ handelte (Nippel in: Berliner Zeitung, 13.7.2001), wurde besonderer Wert auf die Musterhaftigkeit gelegt, indem man stark mit den Erfolgsaussichten des Projektes warb. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, im Rahmen der Konversionsthematik den Standort Wünsdorf-Waldstadt zu behandeln und die Übertragbarkeit des Modells auf andere Konversionsflächen zu prüfen. Letztlich ist es wichtig, auf die Schwierigkeiten und Probleme des Konversionsprozesses hinzuweisen, die mit dem Strukturwandelprozess in Ostdeutschland einhergehen.

Diese Untersuchung setzt 1994 mit der beginnenden Liegenschaftskonversion an und versucht, die Potenziale des Standortes und der Standortkonvertierung zu analysieren. Darüber hinaus wird auf die Risiken und Probleme der Liegenschaftskonversion von Wünsdorf-Waldstadt eingegangen. Mit der These `Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?´, die mit einem Fragezeichen versehen wurde, um die provokative Aussage in Frage zu stellen, wird implizit deutlich, dass die Umwandlung dieser militärischen Liegenschaft womöglich nicht dem modellhaften Charakter entspricht. Zumindest wird man darauf aufmerksam, dass Konversion anscheinend nicht immer Erfolg versprechend ist und dass die Konversion des Militärstandortes Wünsdorf mit großen Problemen verbunden sein muss. Die Arbeit beinhaltet demnach eine ex-post Evaluation, welche die Entwicklungsziele, Konzepte, Planungen und Maßnahmen zusammenfasst und deren Wirksamkeit ergebnisorientiert zu bestimmen versucht, um den Wünsdorfer Konversionsprozess „transparent zu machen, Wirkungen zu dokumentieren und Zusammenhänge aufzuzeigen, letztlich um Entscheidungen treffen zu können“(Stockmann, 2002, S.1). Dieser Vorsatz wird dadurch erreicht, dass die angestrebten Ziele für das Wünsdorfer Konversionsgebiet mit der heutigen Situation verglichen werden. Der `Soll-Ist-Vergleich´ wird erst durch eine Bewertung der Zielerreichung die Beantwortung der Frage zulassen, ob die Liegenschaftskonversion in Wünsdorf-Waldstadt `Ein totgeborenes Kind´ ist oder nicht. Das Hauptaugenmerk liegt demgemäß darauf, die Konversion als Prozess der Umwandlung militärisch genutzter Ressourcen und Strukturen für zivile Zwecke, also die Sanierung und Nachnutzung der freiwerdenden Militärliegenschaft Wünsdorf und derer Objekte zu bewerten. `Totgeborenes Kind´ wird in dem Zusammenhang nicht nur als Nichterreichen der formulierten Ziele sondern überhaupt als generelle Unmöglichkeit beurteilt, diesen Konversionsstandort einer Liegenschaftskonversion zu unterziehen. Da eine These ein „aufgestellter Leitsatz, eine zu beweisende Behauptung“ ist (Meyers Lexikonredaktion, 1994, S.873, gilt es, diese im Rahmen dieser Arbeit zu untermauern oder als Falschaussage zu widerlegen.

Der Gebrauch des Namens Wünsdorf-Waldstadt innerhalb der Arbeit ist unerlässlich, da sowohl die Orte Wünsdorf als auch Waldstadt Teile des Konversionsgeschehens sind. Wünsdorf ist das alte Dorf, wird aber auch gleichzeitig als der Name der Garnisonsstadt und des angrenzenden Truppenübungsplatzes verstanden. Einzelne Bereiche von Wünsdorf befinden sich im ehemaligen Sperrgebiet. Zudem war Wünsdorf Gemeinde, in deren Gemeindegebiet sich ab 1998 das alte Dorf, die Waldstadt, Neuhof, Lindenbrück und Funkenmühle sowie Zesch am See befanden. Waldstadt ist der neu gegründete Ort innerhalb der Militärstadt. Im gemeinsamen Kontext existieren die Orte bislang eher selten. Beispiel hierfür ist die Bezeichnung als Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt. Wenn von Wünsdorf-Waldstadt also fortan die Rede ist, wird damit der Konversionsstandort an sich bezeichnet. Treten die Begriffe einzeln in Erscheinung, so verbirgt sich dahinter zumeist ihr spezifischer Charakter als Ortsteil bzw. bewohnter Gemeindeteil von Zossen.

2.2 Herangehensweise

2.2.1 Methodischer Hintergrund

Nachdem der Untersuchungsgegenstand dargelegt wurde, soll nun die Herangehensweise näher erläutert werden. Um die Frage `Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?´ zu beantworten, bedarf es eines methodischen Hintergrunds neben einer Betrachtung der für Wünsdorf-Waldstadt vorgesehenen Entwicklungsziele, Konzepte, Planungen und Maßnahmen und deren Wirkungen in Form einer ex-post Evaluation. Empirische Wissenschaft bedeutet nach Kromrey (2002, S.21 ff.), dass die zu begründenden Aussagen auf Erfahrungen beruhen, das heißt durch Beobachtungen geschlussfolgert werden müssen, um über die Wirklichkeit gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen. Jede Beobachtung ist notwendigerweise theoriegeleitet. Deshalb ist „empirische Theorie … ein System logisch widerspruchsfreier Aussagen [Sätze, Hypothesen] über den jeweiligen Untersuchungsgegenstand mit den zugehörigen Definitionen der verwendeten Begriffe“(Kromrey, 2002, S.48). Insofern kann die These `Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?´ als Leittheorie aus einem System von Thesen und Hypothesen verstanden werden, die dieser Oberthese untergeordnet sind und die Evaluation unterstützen sowie ergänzen. „Eine Hypothese ist“ nach Atteslander (2000, S.45) „ein mit Begriffen formulierter Satz, der empirisch falsifizierbar ist“. Im Rahmen dieser Arbeit wird die empirische Beobachtung gestützt durch eine Sonderform der Befragung, dem Leitfadengespräch. „Durch die offene Gesprächsführung und die Erweiterung von Antwortspielräumen der Bezugsrahmen des Befragten bei der Fragenbeantwortung“ kann man bei einem solchen Gespräch „einen Einblick in die Relevanzstrukturen und die Erfahrungshintergründe des Befragten“ erhalten (Schnell/Hill/Esser, 1999, S.355). Es ist ein Beobachtungsinstrument, welches zur Überprüfung von Thesen und Hypothesen geeignet ist, wobei qualitative Äußerungen im Vordergrund dieser empirischen Forschungsmethode stehen. Die qualitativen Bezüge sind deshalb geeignet, weil sie die Liegenschaftskonversion aus Sicht der einzelnen Akteure darstellen können und somit einen Einblick in den Planungs- und Umsetzungsprozess gewähren. Aus diesem Grunde wurden Leitfadengespräche mit zehn Akteuren durchgeführt, die im Wünsdorfer Konversionsprozess direkt und indirekt involviert waren oder sind. Diese Experteninterviews, auf welche die Arbeit häufig durch Angabe des Interviewpartners zurückgreift, beinhalteten die Hypothesen und Thesen, transformiert in Form von Fragenkomplexen, weil sie sich nicht unbedingt auf einzelne Fragen beziehen müssen (Atteslander, 2000, S.47). Zudem wurden Kurzgespräche mit Bürgern der Waldstadt durchgeführt, um explizit an Informationen über Motivationen der Wohnstandortwahl zu gelangen. Die folgenden Interviewpartner sind ausgewählt und am angegebenen Termin aufgesucht worden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Interviewpartner sowie Ort und Termin des Interviews

Quelle: eigene Bearbeitung (2004)

In Kombination mit empirischen Daten zum Untersuchungsgebiet lässt sich die Richtigkeit der Oberthese erst aus der ex-post Evaluation sowie aus den Ergebnissen der Gesamtheit der Thesen und Hypothesen ergründen, die thematisch geordnet sind und der Gliederung der Arbeit folgen, um einen erkennbaren Zusammenhang zueinander herzustellen. Kromrey (2002, S.90, 169 ff.) weist darauf hin, dass es notwendig sei, den theoretisch bezeichneten Phänomenen unmittelbar erfahrbare Sachverhalte zuzuordnen, welche als Indikatoren dienen können. Gründe dafür liegen darin, dass der empirische Bezug der verwendeten Begriffe in den einzelnen Aussagen meist nur indirekt herstellbar ist und einige Begriffe mehrdimensional sind, also mehrere Bedeutungen haben. Um zu entscheiden, ob und in welchem Ausmaß der mit dem Begriff bezeichnete Sachverhalt in der Realität vorliegt, sollte man sich der Vorgehensweise der Operationalisierung bedienen. Sie steht neben der Definition als Handlungsanweisung zur empirischen Anwendung von Begriffen. Bei einem Leitfadengespräch bringt der geringere Standardisierungsgrad gegenüber einer herkömmlichen Befragung allerdings Probleme mit sich, da das Interview ein „Prozess permanenter spontaner Operationalisierung“ ist (Hopf, 1978, S.111) und „gleichzeitig Bewertungen der Antworten des Befragten erfolgen müssen, um Form und Ansatzpunkt eines Weiterfragens zu bestimmen“(Schnell/Hill/Esser, 1999, S.355). Zudem besteht keine große Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Einzelinterviews, wodurch die Auswertbarkeit erschwert wird. In den Kapiteln 6 und 7 werden die folgenden 13 Aussagen in ihren Begrifflichkeiten für eine zumeist qualitative Beantwortung näher definiert und anschließend einer Überprüfung unterzogen.

2.2.2 Zu untersuchende Thesen und Hypothesen

(1) These: Das Angebot an Wohnungen übersteigt bei weitem deren Nachfrage. (Abschnitt 6.1)

Durch einfache Kennzahlen kann diese These leicht beantwortet werden.

(2) These: In der Nordstadt ist die Auslastung der Wohngebäude weitaus höher als in der Südstadt, obwohl dort keine Bahnanbindung besteht. (Abschnitt 6.1)

Diese These ist semantisch eng verbunden mit der vorhergehenden. Hierfür muss der Konversionsstandort räumlich differenziert betrachtet und insbesondere die Mietauslastung in der Nordstadt, also im nördlichen Teil der Waldstadt, und in der Südstadt, also dem südlichen Siedlungsgebilde, näher untersucht werden.

(3) Hypothese: Da das touristische Potenzial von Wünsdorf-Waldstadt und Umgebung als hoch einzustufen ist, ergeben sich vielfältige Chancen für eine internationale touristische Bedeutung. (Abschnitt 6.2.3)

Touristische Aspekte werden in der heutigen Freizeit- und Dienstleistungsgesellschaft immer ausschlaggebender für die Stadtentwicklung. Daher befasst sich diese Hypothese hiermit.

(4) These: Die Konversionsfläche im kommunalen Außenbereich der ehemaligen Militärstadt konnte nur erschwert einer Wiedernutzung zugeführt werden. (Abschnitt 6.3)

Truppenübungsplätze nehmen in der Regel weitaus mehr Raum ein als bebaute Militärbereiche. Dies trifft auch für das Wünsdorfer Übungsgelände zu. Folglich stellt sich die Frage der Nutzbarkeit und der heutigen Nutzung.

(5) These: Die vielen sanierungsfähigen Gebäude aus 100 Jahren Militärgeschichte können auch langfristig nicht allesamt genutzt werden. (Abschnitt 6.4)

Aus der Analyse der vorhandenen Gebäudestrukturen und der gegenwärtigen Situation und Trends ergibt sich die Erörterung dieser These.

(6) These: Liegenschaftskonversion stellt für die Kommune die größte strukturpolitische Herausforderung dar. (Abschnitt 6.5)

Diese These wird deshalb untersucht, weil hieraus die Bedeutsamkeit des Konversionsprozesses für die Stadt Zossen resultiert, die kommunale Planungshoheit besitzt.

(7) Hypothese: Hoher Wohnungsleerstand in sanierten Gebäuden neben vielen baufälligen Gebäuden und eine mangelhafte gewerbliche Nutzung werden auch in Zukunft im Konversionsgebiet zu beklagen sein, wenn keine private oder öffentliche Mehrunterstützung erfolgt. (Abschnitt 6.6)

Ausgehend von den bisherigen und aktuellen Förderungen folgt der Ergründung dieser Hypothese ein Ausblick für die Zukunft.

(8) These: Der hohe Wohnungsleerstand resultiert aus falscher Kalkulation bzw. Planung. (Abschnitt 7.1)

Hätte der angeblich hohe Wohnungsleerstand verhindert werden können oder war die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht vorherzusehen? Dieser Frage wird mit dieser These auf den Grund gegangen. Trotz des scheinbaren Handicaps in der Nordstadt muss es vor allem in der Südstadt Gründe für die aktuelle Wohnsituation geben.

(9) Hypothese: Weil Nachfrage nach Wiedernutzung an der Konversionsfläche nicht bestand oder erzeugt werden konnte, wurden die Chancen für die Stadtentwicklung nicht genutzt. (Abschnitt 7.2)

Die Potenziale der Stadtentwicklung könnten deshalb nicht ausgeschöpft worden sein, weil es an der Nachfrage nach Konversionsflächen mangelte. In diesem Kontext ist von Bedeutung, ob und wie Nachfrage erzeugt werden kann.

(10) Hypothese: Da zu viele Gewerbegebiete im Landkreis Teltow-Fläming in den 1990er Jahren ausgewiesen wurden, werden Gewerbeflächen im Konversionsgebiet kaum genutzt. (Abschnitt 7.2)

Die Ausweisung von Gewerbeflächen im engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin durch die einzelnen Kommunen ist beachtlich. Ist dies der Grund dafür, warum gewerbliche Nutzung in Wünsdorf-Waldstadt dem Anschein nach kaum eine Rolle spielt?

(11) Hypothese: Da man sich zu sehr an strukturpolitischen oder raumordnungspolitischen Gesichtspunkten orientierte, verlor die Bedarfsorientierung an Bedeutung. (Abschnitt 7.3)

Welche Rolle die Politik und die Raumordnung bei der Liegenschaftskonversion von Wünsdorf spielten, wird hierunter beantwortet.

(12) These: Kooperationen zwischen Akteuren kommunaler und regionaler Ebene haben den Konversionsprozess in Wünsdorf-Waldstadt nur schwach unterstützt. (Abschnitt 7.4)

Kooperationen von handelnden Akteuren haben in vielen Beispielen auch abseits der Konversion positive Entwicklungen hervorgerufen. Hier geht es also um Akteurshandeln, Kooperationen und die Wirkungen im Untersuchungsgebiet.

(13) Hypothese: Weil die Stadtentwicklung fast 100 Jahre eng verflochten mit dem Militär war, ist sie heute umso schwieriger zu handhaben. (Abschnitt 7.5)

Verflechtungen mit dem Militär sind für die Wünsdorfer Garnison genauso hervorzuheben wie für andere Militärstädte. Nun muss sich der Konversionsstandort womöglich erstmalig aus eigener Kraft entwickeln. Ob das richtig und möglich ist, klärt diese letzte These.

Im folgenden Kapitel wird auf die historische Entwicklung der Garnisonsstadt und ihrer Umgebung eingegangen. Es wird darauf abgezielt, bedeutsame Punkte der geschichtlichen Entwicklung der Militärstadt Wünsdorf-Waldstadt herauszuheben. Daran schließt sich das Kapitel 4 an, in dem es um die Lage des Untersuchungsgebietes, die politisch-administrative Situation und um die verkehrsräumliche Erschließung geht. Anschließend werden die Situation der Garnisonsstadt nach Abzug der WGT veranschaulicht und die Entwicklungsziele der Liegenschaftskonversion wiedergegeben. Kapitel 6, das die gegenwärtige Situation des Konversionsgebietes darstellt, gibt einen Ausblick für die Zukunft, bevor sich Kapitel 7 der Ursachenforschung widmet, warum der Soll- vom Ist-Zustand der Liegenschaft abweicht. Nach einem tabellarischen Vergleich in Kapitel 8 lässt sich das Fazit ableiten, welche die These `Konversion: ein totgeborenes Kind in Waldstadt?´ entweder beweisen oder widerlegen wird. Abhängig davon gestalten sich die Handlungsempfehlungen für die kommunalen Akteure, mit denen schließlich die Arbeit abgeschlossen wird.

3 HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER GARNISONSSTADT UND IHRER UMGEBUNG

Die Abhandlung der historischen Entwicklung der Garnisonsstadt und ihrer Umgebung basiert auf der Ortschronik von Wünsdorf, auf dem Tourismusrahmenplan für Waldstadt Wünsdorf, auf einem Reader der LEG zur Konversion Wünsdorf, auf einer Publikation der Gemeinde Wünsdorf zur Konversion, auf dem Buch `Konversion in Ostdeutschland´ von W. Kratz und auf Gesprächen und eigenen Erfahrungen. Die Entwicklung von Wünsdorf ist sehr eng mit dem Militär verbunden. Die heutige Waldstadt ist erst hierdurch entstanden. Noch bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts war das Gebiet unbewohnt und völlig bewaldet. Bis dahin formten Bauern und Fischer aus den Zwillingsdörfern Fern-Wünsdorf und Nächst-Wünsdorf seit 1430 die Landschaft in der Umgebung, die zwischen 600 und 1000 von dem slawischen Stamm der Liutizen besiedelt wurde. Ab 1490 zählte die Herrschaft Zossen, die von der gleichnamigen Stadt wenige Kilometer nördlich der heutigen Waldstadt ausging, zu Brandenburg und damit später zu Preußen. 1838 wurde die Chaussee Berlin – Zossen – Baruth – Luckau fertig gestellt, was die spätere Entscheidung des Militärs begünstigen sollte, sich direkt an dieser Verkehrsachse niederzulassen. Im Jahre der Vereinigung der Gemeinden zu Wünsdorf 1874 entstand die Bahnverbindung Berlin – Dresden jedoch ohne einen Wünsdorfer Bahnanschluss. Ein Jahr darauf wurde der Schießplatz Kummersdorf, der sich nur wenige Kilometer entfernt von Wünsdorf befand, ebenfalls mit Berlin durch die Königliche Militär Eisenbahn {K.M.E.} verbunden. Somit hatte Zossen seit diesem Zeitpunkt eine Bahnanbindung. Erst 1897 nahm man den Wünsdorfer Bahnhof in Betrieb, was sich wiederum als Standortvorteil für das Militär erweisen sollte. 1900 zählte Wünsdorf 590 Einwohner.

Mit dem Erstarken des Militarismus im deutschen Kaiserreich wurden zur Jahrhundertwende bereits bestehende Garnisonsstädte ausgebaut, neue errichtet und in diesem Zusammenhang großflächige Truppenübungsplätze installiert, die für die damals moderne Technik notwendig geworden waren. Gerade im Umland Berlins, das schon gekennzeichnet war durch eine erhöhte Konzentration an militärischen Strukturen, wurden massive Militärstationierungen angeordnet. Rangierte Preußen nach dem Soldatenkönig Friedrich II. im Jahr 1760 nach Heeresstärke europaweit bereits an dritter Stelle, so stieg die Bedeutung des Militärs in Brandenburg in den Jahren bis zum 2. Weltkrieg beachtlich an und stagnierte dann bis zum Abzug der WGT 1994. Brandenburg galt als der Raum der stärksten militärischen Konzentration in Europa.

Die naturräumlichen Gegebenheiten (vgl. 4.2) verhinderten eine flächenhafte Siedlungsentwicklung von Wünsdorf. „Aber auch strukturelle Entwicklungen gingen Anfang des 20. Jahrhunderts am Gesamtdorf fast spurlos vorbei“(ARGE, 2001, S.20), wofür neben der dezentralen Lage die Dominanz der entstehenden Militärstadt verantwortlich war. Allerdings setzte mit der Besiedlung der Garnison „auch in der Ortslage von Wünsdorf eine rege Bautätigkeit ein“(ARGE, 2001, S.20), wozu unter anderem der 1912 erbaute `Märkische Hof´ zu zählen ist. Sollte zwar Wünsdorf nach und nach von der ökonomischen Verflechtung mit dem Militär profitieren, so wurde allerdings mit dieser Entwicklung das Ende des vier Kilometer östlich gelegenen Bauerndorfes Zehrensdorf eingeleitet. Die Genese des Militärstandortes beschränkte sich genauer gesagt auf die östlich gelegenen Gebiete der Bahnlinie Berlin – Dresden. Seit 1910 sprach man vom Militärstandort Wünsdorf, da im gleichen Jahr die Infanterieschießschule im südlichen Teil der heutigen Waldstadt fertig gestellt wurde, wofür Zehrensdorf geräumt werden musste. Während des 1. Weltkrieges entstand das wohl beeindruckendste Gebäude in deren unmittelbarer Nähe: die Militärturnanstalt (vgl. Abb. 5a). Umbenannt in Heeressportschule [nach 1945: Haus der Offiziere] trainierten dort später sogar Sportler für die Olympischen Spiele in Berlin 1936. Sie diente im späteren Verlauf beider Weltkriege als Lazarett. Vor und zu Beginn des 1. Weltkrieges wurde auch das `Stammlager´ Zossen geschaffen, dass sich im nördlichen Teil der heutigen Waldstadt befand. Ebenfalls in Verbindung mit dem 1. Weltkrieg steht der Bau einer Moschee im Jahre 1915 von den muslimischen Gefangenen französischer und britischer Truppen im internationalen Kriegsgefangenenlager, genannt Halbmondlager. Die erste Moschee Deutschlands sollte zur Repatriierung der Gefangenen für den Krieg des Deutschen Reiches in Vorderasien beitragen. Auf dem Soldatenfriedhof Zehrensdorf wurden Verstorbene aus den Gefangenenlagern beigesetzt. In der Nachkriegszeit verloren militärische Aktivitäten an Bedeutung, so dass zum einen das Kriegsgefangenenlager mit Moschee beseitigt werden konnte und zum anderen die Wiederbesiedelung von Zehrensdorf mit Aussiedlern aus den besetzten deutschen Ostgebieten möglich wurde. Während der Weimarer Republik ruhte die Rüstung in Wünsdorf aber nicht vollständig. „Ab Mitte der 20er Jahre wurde das Gelände in zunehmendem Maße für die Rüstungsambitionen des deutschen Großkapitals genutzt.“(Landplan GmbH, 1998, Teil 1, S.11) Man erweiterte den Truppenübungsplatz und richtete Kommandozentralen sowie Ausbildungszentren wie die Kriegsakademie für den militärischen Führungsnachwuchs ein. 1925 lebten hier 1.310 Einwohner.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5a: Die Militärturnanstalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5b: Amerikanisches Luftbild von Maybach I

Quelle: Gemeinde Wünsdorf (1992, S.26) MAZ, ZR (6.1.2004)

Bereits zu Beginn der nationalsozialistischen Diktatur leitete man den Ausbau zum militärischen Großstandort ein. So wurden die bisherigen Kasernenanlagen mit der Verlegung des Panzerregiments 5, der Panzerabwehrabteilung 39 und der Heereskraftfahrschule, später Panzertruppenschule, erweitert und Wünsdorf zum Standort der Panzerwaffe. Dadurch intensivierten sich die Gefechtsübungen. Zehrensdorf wurde erneut geräumt und bei Häuserkampfübungen völlig zerstört. Von 1933 bis 1935 wurden auf einem 175 Hektar großen Areal drei große Kasernenkomplexe mit 150 Militärbauten geschaffen. Kolossale Bunkeranlagen wurden Mitte der 1930er Jahre im Nordteil konstruiert, die im 2. Weltkrieg das Oberkommando des Heeres {OKH} sowie Angehörige des Wehrmachtführungsstabes beherbergten. Aus `Maybach I und II´ (vgl. Abb. 5b) sowie aus dem vier Stockwerke tiefen Nachrichtenbunker `Zeppelin´, wurden strategische Operationen im 2. Weltkrieg geplant, begleitet und verwirklicht. Von hier aus wurde Krieg geführt. Mit dem Bau dieser streng geheim gehaltenen Projekte entstand eine Waldsiedlung für Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht in der Nähe der Bunkeranlagen. Zudem wurden beispielsweise das Heeresverpflegungsamt, die Heeresbäckerei und die Militär-Badeanstalt am Großen Wünsdorfer See errichtet. Im August 1943 verließen die letzten Einheiten Wünsdorf, um Platz zu schaffen für weitere Wehrmachtsdienststellen. Viele der Gebäude vor allem im Norden der Garnison wurden mit den Luftangriffen im März 1945 beschädigt oder gar zerstört. Die Bunkeranlagen überstanden allerdings die Bombardierungen. Die Bevölkerung kam zum Teil in heute noch existenten, in der Waldstadt als Spitzbunker bezeichneten Luftschutzbunkern unter. Dennoch wurden am 15.3.1945 beim letzten und schwersten Bombenabwurf 120 Menschen getötet. Fünf Wochen später begannen sowjetische Truppen mit der Besetzung Wünsdorfs und seiner militärischen Anlagen.

„Am 5.6.1945 traten die `Berliner Deklaration´ und weitere Dokumente in Kraft, in denen die Deutschland auferlegten Maßnahmen einschließlich seiner Besetzung, Aufteilung in Besatzungszonen und Kontrolle verkündet wurden… Mit starken Besatzungstruppen die bedingungslose Erfüllung der alliierten Forderungen gegenüber Deutschland zu erzwingen“(Kratz, 2003, S.15), gehörte zum Streben der Siegermächte. Die Gruppe der Sowjetischen Truppen in Deutschland {GSBTD} zog sich somit allmählich in die Kasernen und auf die Übungsplätze zurück. Von großem Einfluss auf die Entwicklung der späteren Konversionsflächen war die Verlegung des Oberkommandos der GSBTD im Sommer 1945 nach Wünsdorf, wodurch fortan hier die militärische Führung stationiert war. Zwar fand die offizielle Verlegung der Führung der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland {GSSD} von Berlin-Karlshorst nach Wünsdorf in das so genannte Weiße Haus erst 1953 statt, dennoch wurde schon zuvor die Truppenkonzentration auf diesen Raum eingeleitet. Konsequenz dieses Vorgangs war, dass die F 96 – also die einstige Chaussee zwischen Berlin und Luckau – gesperrt wurde, dass Wohnungen und Geschäfte ostwärts der Bahnlinie geräumt werden mussten und mit einer Mauer dieses Viertel sukzessive in das Militärgebiet integriert wurde. Hierdurch entstand auch in Wünsdorf eine repräsentative, in sich geschlossene, nach außen abgeschottete, aus fünf Teilen bestehende, sowjetische Militärstadt, in der militärische und zivile Strukturen zu einem großen Komplex verbunden waren. Da der Zugang über Zossen in Richtung Berlin abgeschnitten war, musste fortan ein Umweg von 15 Kilometern über Klausdorf und Mellensee in Kauf genommen oder die später aus diesem Grunde gebaute Umgehungsstraße mit dem Namen `Koschewojring´ östlich der Garnisonsstadt genutzt werden. Die Bunkeranlagen wurden aufgrund des Potsdamer Abkommens gesprengt aber nicht vollständig zerstört. `Zeppelin´ wurde in den 1960er Jahren zu einem atomsicheren Bunker umgebaut.

Viele Probleme gingen mit der Gesamtentwicklung einher: nicht nur, dass 800 Bürger umgesiedelt werden mussten, sondern auch andere Tatbestände in Zusammenhang mit „militärischen Sicherheitsbestimmungen, der Inanspruchnahme von Liegenschaften, der Straßenverkehrsordnung, der Einhaltung von Rechtsnormen, der Rücksichtnahme auf die Bevölkerung, der Informationspflicht gegenüber DDR-Behörden, dem Umweltschutz und anderen“(Kratz, 2003, S.20) erschwerten die Akzeptanz der Besatzer nicht nur in Wünsdorf. Die größten politischen Spannungen während des Kalten Krieges zwischen den 1960ern bis in die 1980er Jahre kurbelten die Rüstungsproduktion an, wodurch zusätzliche Anlagen benötigt wurden. Durch den 1947 eigens für sowjetische Garnisonen gegründeten VEB Spezialbau Potsdam, für den viele Ostdeutsche arbeiteten, wurden auf dem Areal verschiedenste Gebäudekomplexe errichtet wie zum Beispiel ein neuer Kasernenkomplex, ein separater Militärbahnhof für Güter und Personen, der Wünsdorf direkt mit Moskau verband, und das `Tschitschendorf´, bestehend aus acht Plattenbauten. In dieser Zeit sollen 70.000 bis knapp 100.000 Menschen die Militärstadt bewohnt haben (Landplan GmbH, 1998, Teil 1, S.12). Generell lag die Einwohnerzahl nie unter 35.000 bis 40.000. Erst 1991 lebten nur noch 15.000 Soldaten und Zivilangehörige in der Wünsdorfer Garnison (Kratz, 2003, S.113). Neben vielen anderen Angaben in der Literatur und der öffentlichen Meinung kann folglich die Zahl 50.000 als die dem Durchschnitt entsprechende Einwohnerzahl angeführt werden. Wie viel auch immer: Wünsdorf galt als der Ort mit der dichtesten Konzentration von militärischem Personal und als die größte sowjetische abgeschirmte Garnison.

Nach der politischen Wende begann auch hier die Abrüstung, die in die drei Schritte Zerlegung, Verschrottung und Abtransport des technischen Materials eingeteilt werden kann. Zu diesem Zweck wurde der 16. Kommandierende Matwej Burlakow nach Wünsdorf versetzt, der die später nach ihm benannte `Burlakow-Villa´ bewohnte. So wurden zwischen 1992 und 1994 im Panzerwerk ca. 2.400 Panzer demontiert. Viele der Fahrzeuge und Geräte wurden über den Militärbahnhof verlegt, über den auch die russischen Soldaten mehrheitlich in ihre Heimat kamen. „Alles, was nicht niet- und nagelfest war“(häufig in der Öffentlichkeit verwendetes Zitat) nahmen die abziehenden Militärangestellten und Zivilpersonen mit oder boten es auf dem `Russenmarkt´ am Wünsdorfer Bahnhof an, der von den Einheimischen partiell als Belastung angesehen wurde. Auch verschwanden das auf dem Gelände des heutigen Hauses der Offiziere geschaffene Kunstwerk Diorama mit der Darstellung der Eroberung des Reichstages und viele technische Einrichtungen der Bunker.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Der Abzug der WGT am 30. August 1994

Quelle: Steinberg/Kießlich (2000, S.19)

Am 30.8.1994 fand die offizielle Militärparade zum Abzug der WGT statt, die in Abbildung 6 fotografisch festgehalten wurde. Die Abschlussparade in Wünsdorf wurde bereits zwei Monate zuvor auf der bald freizugebenden Bundesstraße 96 durchgeführt. Der letzte Soldat verließ Wünsdorf und den Boden der ehemaligen DDR am 8.9.1994. Damit stand Wünsdorf in den neuen Bundesländern als einer der letzten Militärstandorte für die Konversion zur Verfügung.

Im zivilen Wünsdorf lebten 1991 ca. 2.700 Einwohner, die zum Teil durch Eingemeindung hinzugekommen waren. Schon Ende 1999 war die Bevölkerungszahl der ehemaligen Militärstadt fast genauso groß. Noch drei Jahre zuvor zählte der Ort keinen einzigen Einwohner. Als die WGT 1994 abzog, bestand eine Gemeinde nach gesetzlichen Grundlagen nicht. Fast der gesamte bebaute Bereich der Stadt lag östlich der B 96 und damit in der Gemarkung Zehrensdorf. Zudem befanden sich Teile des einstigen Stammlagers im südlichen Zossen. Die Landesbeauftragten, Wolfgang Metz aus dem Ministerium für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr als `Vorsitzender der Beauftragtenversammlung´, der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming, Peer Giesecke, und der Amtsdirektor von Zossen, Dr. Hartmut Klucke, gebrauchten erstmals am 22.6.1995 den Begriff Waldstadt und zwar in dem Kontext, dass es als `Gemeindefreies Gebiet Gemarkung Zehrensdorf im Landkreis Teltow-Fläming´ nach dem 4. Gesetz zur Gemeindegliederung im Land Brandenburg {4. GemGlG} zu verwalten sei. Doch eine endgültige Lösung musste noch gefunden werden, denn eine selbständige Gemeinde, wie sie am 15.2.1996 aufgrund dieses Gesetzes geschaffen wurde, konnte die Waldstadt wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht bleiben. Am 10.8.1997 sollten die Gemeinden Wünsdorf, Lindenbrück und Waldstadt zu einer Gemeinde durch Bürgerentscheid zusammengeführt werden. Bei einem Fehlschlag wäre die einstige Garnison Zossener Gemeindegebiet geworden. Tatsächlich ist es fast dazu gekommen, denn weniger als 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten nutzten ihr demokratisches Recht, wenngleich die eindeutige Mehrheit für einen Zusammenschluss vorhanden war. Ein Beschluss der drei Landesbeauftragten ersetzte schließlich die Stimmen, da ein Anschluss an Wünsdorf unbedingt erwünscht war. Zudem brachte die Kommunalwahl im September 1998 endgültig eine Entscheidung zugunsten einer gemeinsamen Zukunft. Doch auch diese Zukunft sollte nicht lange gewahrt bleiben. Mit der letzten Gemeindegebietsreform von 2003, deren Ziel es war, Ämter aufzulösen und Großgemeinden zu bilden, wurden der Beschluss und das Ergebnis der Kommunalwahl ad absurdum geführt. Die Orte Wünsdorf, Lindenbrück und Waldstadt, die fünf Jahre zuvor vereint worden waren, wurden in das Gemeindegebiet der Stadt Zossen integriert, so wie alle anderen Dörfer des einstigen Amtes Zossen auch. Aus der einstigen Gemeinde Wünsdorf wurde der Zossener Ortsteil Wünsdorf mit seinen integrierten Gemeindeteilen, wozu unter anderen die Waldstadt zählt.

In diesen Anmerkungen zur Geschichte der ehemaligen Garnisonsstadt und seiner Umgebung wird klar, welche Bedeutung dieser Ort durch die verschiedenen Epochen hatte und welche Ausmaße an militärischen Strukturen heute für eine zivile Umnutzung zur Verfügung stehen. Mit 590 Hektar Größe und insgesamt rund 700 sanierungsfähigen Gebäuden aus 100 Jahren Militärgeschichte stellt die Waldstadt ein immenses Potenzial für die Stadt- und Regionalentwicklung dar. Auf die Probleme, die damit einhergehen, soll in den folgenden Kapiteln näher eingegangen werden.

4 LAGE UND VERKEHRSRÄUMLICHE ERSCHLIESSUNG

4.1 Großräumliche Lage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Landkreis Teltow-Fläming und dessen verkehrsräumliche Beziehungen (2004)

Quelle: www.teltow-flaeming.de [Exakt im Literaturverzeichnis]

Wünsdorf-Waldstadt liegt südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming des Landes Brandenburg. Die Entfernung zur südlichen Berliner Stadtgrenze beträgt ca. 30 Kilometer. Die Landeshauptstadt Potsdam liegt in einer Distanz von etwa 35 Kilometer. Für Wünsdorf-Waldstadt bedeutsame Zentrale Orte höherer Stufe sind neben Berlin und Potsdam: Ludwigsfelde, die Kreisstadt Luckenwalde und die Stadt Königs Wusterhausen im Nachbarkreis Dahme-Spreewald. Die drei Städte sind rund 25 Kilometer entfernt. Abbildung 7 zeigt den Landkreis Teltow-Fläming und dessen verkehrsräumliche Beziehungen. Von besonderer Bedeutung ist diese kartografische Darstellung für den Abschnitt 4.4, da dort die verkehrsräumliche Lage des Konversionsstandortes im Mittelpunkt der Untersuchung steht. Nicht zu ersehen sind hier die untergeordneten Landes- und Kreisstraßen, auf die dort eingegangen wird.

Herauszuheben ist die Lage am Rande des engeren Verflechtungsraumes Brandenburg-Berlin, der fälschlicherweise häufig als Berliner Speckgürtel bezeichnet wird. Diese irrtümliche Annahme lässt eine durchgehend städtische Bebauung außerhalb der Stadtgrenze Berlins vermuten. In Wahrheit trifft für das Berliner Umland allerdings der Begriff Verflechtungsraum zu, weil hier in hohem Maße funktionale und strukturelle Verflechtungen mit Berlin auftreten, ohne dass ein freiraumloses Siedlungsbild entstanden ist. Folge der auf den Suburbanisierungsprozess zurückzuführenden Entwicklung ist ein erhöhter Ansiedlungsdruck auf eben diesen Raum. Maßgebend sind dabei die harten aber auch weichen Standortfaktoren. Der engere Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin erstreckt sich im Allgemeinen über den Berliner Autobahnring {A 10} hinaus. Hierbei muss man allerdings differenzieren, weil Kommunen innerhalb des engeren Verflechtungsraumes nicht gleichermaßen von den funktionalen und strukturellen Verflechtungen mit Berlin profitieren. Mit zunehmender Entfernung von der Bundeshauptstadt werden diese geringer. Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes und Orte bis einige Kilometer über den Autobahnring hinaus sind Nutznießer der Standortvorteile, die sich aus ihrer Lage ergeben, zumindest bei einer guten Anbindung an den Ring und an das Schienennetz. Wünsdorf-Waldstadt ist eine der zu Berlin am entferntest gelegenen Orte innerhalb des engeren Verflechtungsraumes Brandenburg-Berlin. Der enorme Ansiedlungsdruck wegen der Nähe zu Berlin besteht hier vor allem deshalb nicht, weil eine schnelle Anbindung an die A 10 und nach Berlin nicht gewährleistet ist. In erster Linie spielt nämlich nicht die Entfernung zu einer großen Agglomeration eine Rolle für Ansiedlung sondern der Zeitfaktor, um diese zu erreichen. Dadurch „gehen direkte Entwicklungsimpulse aus der Hauptstadt an Wünsdorf-Waldstadt vorbei“. Die anzusprechenden Verkehrsverbindungen Wünsdorfs (vgl. 4.4) „wirken an sich standortaufwertend, die Gemeinde steht jedoch in einer starken Konkurrenz mit den Nachbargemeinden des Landkreises“(ARGE, 2002, S.17), ob im Wohnraumsektor oder im Gewerbesektor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: Ausschnitt aus dem LEP eV Brandenburg-Berlin (1998)

Eine „Vernetzung mit der Umgebung und der Region besteht städtebaulich und siedlungsstrukturell durch das vorhandene Siedlungsband entlang der B 96“(LEG, 1993a, S.15) – ausgehend von Neuhof, über Wünsdorf, die Waldstadt und Zossen bis zur Stadtgrenze von Berlin. Die Abbildung 8 stellt einen Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin dar und illustriert dieses Siedlungsband. Zusätzlich sind die potentiellen Siedlungsbereiche durch eine schwarze Umrandung markiert (vgl. 1.2). Da eine wirtschaftliche Vernetzung bis zum Abzug der WGT nicht bestand, war dies eine der Aufgaben, die die Konversion leisten musste. Auch eine Vernetzung des alten Ortskernes Wünsdorf und der Waldstadt war integrierter Bestandteil der Konversion in diesem Gebiet. Mit welchen Mitteln und ob dieses Ziel erreicht wurde, wird in Kapitel 6 untersucht.

4.2 Naturräumliche Lage

Als `Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen´ wird die naturräumliche Einheit bezeichnet, in der sich Wünsdorf-Waldstadt und seine Umgebung befindet. Charakteristisch ist ein vielfältiges Landschaftsbild, das geprägt wird durch Grundmoränen, Endmoränen, Sander und Talsandflächen, Niederungen und Täler sowie Bäche und Seen. Die ausgedehnten Waldflächen, die trockenen Offenlandbereiche und die Seen sind es, die der Region ihr ökologisches Potenzial verleihen. Die ausgesprochene Waldprägung führte auch zu dem Namen Waldstadt, weil sich der dichte Baumbewuchs aus Kiefern aber auch aus Laubhölzern bis in die Siedlungsflächen hineinzieht. Gemeinsam mit den parkähnlichen Siedlungsbereichen wird somit ein naturnaher Kulturlandschaftscharakter gebildet.

Neben den agrarisch genutzten Flächen im Umland sind Wald-, Seen- und Offenlandschaften vor allem die Merkmale des einstigen Truppenübungsplatzes, der sich mit einer Größe von 5.600 Hektar über 13 Kilometer in Nord-Süd-Richtung und über sieben Kilometer in Ost-West-Richtung erstreckt (LEG, 1993a, S.15). Von der einstigen Gemeindefläche bestehen 60 Prozent aus Wald und ein weiterer großer Teil aus acht Seen, die als Wünsdorfer Seenkette miteinander verbunden sind. Ein Drittel dieser Wald- und Seenflächen stehen unter Naturschutz, weil floristische und faunische Eigenheiten dies erfordern (ARGE, 2002, S.19). So leben hier Kranich, Rebhuhn, Roter und Schwarzer Milan, Schellente, Fischotter, verschiedene Fledermausarten, Zauneidechse, Ringelnatter, Kreuzkröte und weitere Arten (LEG, 1993, Kap.1, S.34). Allesamt sind diese Tiere in den `Roten Listen´ der gefährdeten Arten im Land Brandenburg bzw. in der Bundesrepublik Deutschland registriert.

Landschaftsplanerisch bilden Sicherung und Entwicklung der Landschaftselemente die Entwicklungsschwerpunkte. Ein solches Handeln führt langfristig zu einem Standortfaktor, der vor allem für die touristische Vermarktung der Region von Bedeutung ist. Als besonders wichtig hierbei stellt sich eben der Erhalt der Vielfalt heraus, weil zum Beispiel Offenlandschaften, die erst durch militärische Nutzung so entstanden sind, schnell verwuchern und von der Bildfläche verschwinden. Dieser Aspekt kann aber nicht soweit gehen, dass die „Balance zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung“(ARGE, 2001, S.19) nicht gewährleistet wird. Momentan jedenfalls ist eine touristische Nutzung des Geländes des ehemaligen Truppenübungsplatzes kaum gegeben (vgl. 6.3), da das Gebiet nach über zehn Jahren immer noch stark mit Munition und Restsprengstoffen verseucht ist. Lediglich eine Landesstraße, eine Privatstraße und ein Fahrradweg führen über die Fläche, die ansonsten nicht betreten werden darf. Unzählige Hinweistafeln geben Auskunft darüber. Hier liegen große Potenziale brach, die allerdings im Vergleich zu anderen Standorten Brandenburgs, vor allem Konversionsstandorten, keine herausragende Stellung einnehmen. Die brachliegenden Potenziale sind dementsprechend nicht einzigartig in der Region.

4.3 Politisch-administrative Situation

Bereits erwähnt wurde, dass Wünsdorf mit seinen bewohnten Gemeindeteilen Ortsteil der Stadt Zossen ist, die einst Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises war. Durch das Entstehen des Landkreises Teltow-Fläming Ende 1993 verlor Zossen seine Bedeutung als Kreisstadt, da Luckenwalde Kreisstadt des Großkreises wurde. In ihrer räumlichen Abgrenzung korrespondiert die Stadt Zossen mit dem früheren Amt Zossen, das durch die Gemeindegebietsreform 2003 aufgelöst wurde. Sie gehört zur Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming und ist im Regionalplan im Rahmen der polyzentralen Siedlungsstruktur als Grundzentrum ausgewiesen, der Ortsteil Wünsdorf hingegen nur als Selbstversorgerort. Hiernach „sollen in einem überwiegend auf den Ort selbst bezogenen Versorgungsbereich“, der die Orte Wünsdorf, Waldstadt, Lindenbrück, Funkenmühle und Zesch am See umfasst, ein „entsprechendes Angebot an Gütern und Diensten“ bereitgestellt werden (Regionalplan Havelland-Fläming, 1998, S.28). In dieser Hinsicht ist die raumordnerische Bedeutung von Wünsdorf-Waldstadt für die Nachbargemeinden folglich als nicht hoch einzustufen. Im Zusammenspiel mit der Stadt Zossen ergibt sich eine bedeutendere Rolle auf die Dörfer im unmittelbaren Umland, die zumeist zum Gemeindegebiet der Stadt Zossen gehören (vgl. Abb.8, 5.1). „Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Diensten des häufiger wiederkehrenden, auch vielfältigeren Bedarfs“ und „ausreichende Angebote an Wohn- und Arbeitsstättenflächen“ sollen für den Nahbereich sichergestellt werden (Regionalplan Havelland-Fläming, 1997, S.25). Wünsdorf besitzt aber neben Zossen Funktionen, die über seine raumordnerische Rolle hinausgehen. Diese Tatsache und die Gründe dafür werden in den folgenden Kapiteln untersucht.

4.4 Verkehrsräumliche Lage

4.4.1 Einbindung in das Straßenverkehrssystem

Von der Autobahnauffahrt Rangsdorf im Norden befindet sich der nördliche Teil der Waldstadt etwa 14 Kilometer entfernt. Die Südstadt und der Ortsteil Wünsdorf liegen in rund 18 Kilometer Entfernung von dieser Auffahrt. Diese differenzierte Betrachtung macht die bandartige Struktur der Waldstadt deutlich. Insgesamt dehnt sie sich über gut sechs Kilometer entlang der Bundesstraße 96 aus bei einer Breite von weniger als einem Kilometer. Die B 96 ist eine der Achsen, die sich in nördlicher Richtung nach Berlin erstrecken. Allerdings kommen der in westlicher Richtung gelegenen Achse Jüterbog – Luckenwalde – Ludwigsfelde – Berlin über die neu ausgebaute B 101 und der ostwärts gelegenen Verbindung Lübbenau – Lübben – Königs Wusterhausen – Berlin über die B 179 und vor allem über die A 13 eine größere Bedeutung zu. Zwar ist die Entfernung von Wünsdorf-Waldstadt bis zur Autobahnauffahrt Mittenwalde auf die A 13 etwas geringer als bis zur A 10, dennoch kann man weder bis hier noch bis Rangsdorf aufgrund der Straßenführungen durch die Ortskerne von einer verkehrsgünstigen Situation sprechen. Erst ab Rangsdorf wird in Zukunft ein vierspuriger Ausbau der B 96 bis Berlin das hohe Verkehrsaufkommen besser aufnehmen können, zumal durch derzeitige Maßnahmen der Ortsumgehung von Dahlewitz und Mahlow nördlich der A 10 der Zeitaufwand minimiert werden kann. Nichtsdestoweniger muss man den ungünstigen Zeitfaktor bei der Konversion von Wünsdorf-Waldstadt beachten, da man das angesprochene Siedlungsband mit einem Pkw nur durch mäßige Geschwindigkeit und in Stoßzeiten des Werkverkehrs nur durch viele Stopps durchqueren kann, gleichwohl im Mai 2002 die Umgehungsstraße des historischen Ortskerns von Zossen freigegeben wurde. Abschnitt 6.2.2 befasst sich mit der Situation der innerörtlichen Verkehrsinfrastruktur.

Die Abbildung 7 präsentierte bereits kartografisch den Landkreis Teltow Fläming und dessen Hauptverkehrsachsen. Nicht in der Karte enthalten sind die Landes- und Kreisstraßen, über die man die angesprochenen Orte Potsdam, Ludwigsfelde, Luckenwalde und Königs Wusterhausen vorwiegend erreichen kann. Hierzu zählt vor allem die L 74, die Wünsdorf-Waldstadt und die B 96 in ihrer Ost-West-Verbindung schneidet. Da es sich hierbei um keine Bundesstraßen und axial verlaufende Verbindungen handelt, ist der bauliche Zustand eingeschränkt und die Trassenführung als eher hinderlich zu bezeichnen, weil sie in jedem Fall durch mehrere kleine Ortschaften geleitet ist. Die Inanspruchnahme von Gütern und Diensten aus diesen Zentralen Orten ist deshalb durch eine mindestens einstündige Überlandfahrt für den Hin- und Rückweg gekennzeichnet. Gleiches gilt für den beruflichen Pendelverkehr. Insofern erweist sich dieser Punkt als enormer Standortnachteil für Wünsdorf-Waldstadt gegenüber verkehrsgünstiger gelegenen Orten.

4.4.2 Einbindung in das Schienenverkehrssystem

Wünsdorf-Waldstadt heißt der Haltepunkt der Eisenbahnhauptstrecke Dresden – Elsterwerda – Berlin, die das Gebiet relativ günstig in das überörtliche Eisenbahnnetz einbindet. Vom Bahnhof aus erreicht man die Berliner Innenstadtbereiche innerhalb einer Stunde. Die Frequentierung mit zwei Zügen pro Stunde ist einerseits im Vergleich mit den bereits erwähnten Standorten Luckenwalde, Jüterbog, Lübben und Lübbenau als positiv zu bewerten, da hier die Frequentierung bei nur einem Zug pro Stunde liegt. Insofern minimiert sich der Nachteil bei der Einbindung in das Straßenverkehrssystem gegenüber den größeren Kommunen der Nachbarachsen. Andererseits stellen sich zwei Punkte als nachteilig gegenüber den an das S-Bahn-System des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg angeschlossenen Orten heraus. Erstens liegt dort die Frequentierung mit drei Zügen pro Stunde höher. Zweitens ist vor wenigen Jahren die Situation eingetreten, dass Wünsdorf als Bestandteil der Tarifzone C des Verkehrsverbundes nicht mehr berücksichtigt wurde. Infolgedessen ergeben sich heute wesentlich höhere Kosten für die in Richtung Berlin pendelnde Bevölkerung als für Pendler innerhalb der Tarifzone C, die in Richtung Berlin ab Rangsdorf beginnt.

Busverbindungen bestehen nach Potsdam und Luckenwalde vor allem deshalb, weil die Deutsche Bahn AG unter an den Markt angepassten Strategien Mitte bis Ende der 1990er Jahre diese Nebenstrecken stilllegen musste. Eine Fahrtzeit von Wünsdorf bis Potsdam Pirschheide in weniger als einer Dreiviertelstunde ist bis heute nicht mehr erreicht worden.

Aufgrund der bandartigen Struktur der ehemaligen Militärstadt ist die Distanz zum Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt von allen Siedlungsbereichen ungleich. Die Nordstadt liegt rund vier Kilometer davon entfernt, so dass ein Erreichen des Bahnhofes per Fuß oder Fahrrad für Pendler nicht zumutbar erscheint. In ebenso großer Entfernung befindet sich von dort aus der Bahnhof Zossen. Ein Zurücklegen des ersten und letzten Streckenabschnitts mit Bus oder Pkw ist also unerlässlich für die Nordstädter, weil hier keine Bahnanbindung besteht. Auch die Bewohner anderer integrierter Gemeindeteile wie Lindenbrück und Zesch am See sind an das Schienennetz nicht angebunden. Der Haltepunkt Neuhof ist zwar in der angesprochenen Eisenbahnhauptstrecke integriert. Die Frequentierung ist hier aber noch geringer als am Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt.

4.4.3 Einbindung in das Flugverkehrssystem

Über die viel befahrene B 96 und die B 96 a oder über die A 13 erreicht man nordwärts der A 10 nach ca. 30 Kilometern den Flughafen Berlin-Schönefeld, der zum Großflughafen Berlin-Brandenburg International {BBI} ausgebaut werden soll. Die Fahrtzeit beträgt momentan in etwa 40 Minuten mit dem Pkw und 30 Minuten mit der Bahn. Hier kann man also von einem Gunstfaktor sprechen, wenngleich man nicht vergessen darf, wie viele Gemeinden sich in der näheren Umgebung des Flughafens befinden, die infrastrukturelle Vorteile innehaben. Nachteilig wirkt generell heute noch der Flughafen hinsichtlich seiner innerdeutschen Verbindungen, die angeboten werden. Geschäftsreisende, Bildungsreisende und Touristen müssen vom Flughafen Berlin-Tegel fliegen, um solche Ziele zu erreichen. Dahingehend sind aber alle Kommunen im südlichen und östlichen Berlin-Brandenburger Raum betroffen. Die Gemeindevertreter Zossens hoffen, dass ein Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld bald vonstatten geht, weil dies womöglich positive Effekte nicht nur auf das Konversionsgebiet haben könnte.

[...]

Final del extracto de 118 páginas

Detalles

Título
Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?
Universidad
University of Potsdam  (Institut für Geografie)
Calificación
2,1
Autor
Año
2005
Páginas
118
No. de catálogo
V44261
ISBN (Ebook)
9783638418966
Tamaño de fichero
11511 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Garnisonsstadt Wünsdorf beherbergte nicht nur das Oberkommando der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland, sondern auch das Oberkommando des Deutschen Heeres während des Zweiten Weltkrieges. `Stolpes Steckenpferd´ der Umwandlung dieser Militärstadt für zivile Zwecke sollte einst als Modell und Beispiel für urbane Konversion im Land Brandenburg verstanden werden. Konnte das Prestigeprojekt dem gerecht werden?
Palabras clave
Konversion, Kind, Wünsdorf-Waldstadt
Citar trabajo
Stefan Wieschollek (Autor), 2005, Konversion: Ein totgeborenes Kind in Wünsdorf-Waldstadt?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44261

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