Pro und Contra des Europäischen Emissionshandels (EU ETS)


Hausarbeit, 2017

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Relevanz des Themas
1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Grundlagen des EU ETS
2.1 Allgemeine Informationen
2.2 Funktionsweise
2.3 Flexible Mechanismen

3. Historische Entwicklung des EU ETS
3.1 Phase I
3.2 Phase II
3.3 Phase III
3.4 Ausblick Phase IV

4. Ergebnisse
4.1 Beurteilung des EU ETS
4.2 Fazit und Ausblick

5. Literaturverzeichnis.

6. Anhang..

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wie der Zertifikatehandel funktioniert

1. Einleitung

1.1 Relevanz des Themas

Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit den Pro und Contra Seiten des europäischen Emissionshandels. Dieses marktwirtschaftliche Instrument soll dazu dienen das Klima zu schützen, indem die ausgestoßenen Emissionen begrenzt und mit der Zeit reduziert werden.

Seit dem 20. Jahrhundert verschlechtert sich die Klimasituation fortschreitend. Diese zunehmende Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse auf dem Planeten, führt unter anderem zum Anstieg der Meeresspiegel und zu einer Erwärmung der Weltmeere. Zurückzuführen ist diese Klimaänderung maßgeblich auf den stetig ansteigenden Kohlendioxidausstoß auf der ganzen Welt (Sesli, A, 2015). Die europäische Kommission hat sich mit der Einführung des europäischen Emissionshandels das Ziel gesetzt, die ausgestoßenen Emissionen zu begrenzen und zu reduzieren, um der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Die Verdopplung der CO2-Emissionen in den letzten Jahrzehnten wird als Hauptverursacher der Temperaturerhöhung der Erde angesehen (Sesli, A, 2015).

Einer Langzeitbetrachtung zur Folge ist die CO2- Konzentration in der Umgebungsluft auf einem Höhepunkt angelangt. Erhöht sich die Konzentration von dem für die Atmosphäre schädlichen Kohlendioxid weiter, kann es zu einer drastischen Verschlimmerung von Klimaereignissen kommen. Um einer weiteren Klimaänderung entgegenzuwirken, ist es daher zwingend erforderlich, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zu bewirken (Sesli, A, 2015).

1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Diese Arbeit befasst sich mit der Problemstellung der europäischen Kommission bei der Umsetzung des Emissionshandels. Hierzu werden dem Leser erst allgemeine Informationen, sowie die Funktionsweise des EU-Emissionshandels nähergebracht. Mit Hilfe der Historischen Entwicklung sollen der Verlauf und die entstandenen Probleme bei der Umsetzung, welche teilweise bis heute andauern, veranschaulicht werden.

Auf Basis dieser Informationen ist es das Ziel dieser Arbeit, die Vor- und Nachteile des europäischen Emissionshandels zu erarbeiten und zu erläutern.

1.3 Aufbau der Arbeit

Die Hausarbeit gliedert sich in 6 Kapitel. Die Einleitung gibt einen Überblick über das zu erörternde Thema, hier soll vor allem der Zusammenhang zwischen der Klimaerwärmung und den CO2-Emissionen erkenntlich werden. Im zweiten Kapitel werden allgemeine Informationen und Kennzahlen, sowie die Funktionsweise des Emissionshandels und die der flexiblen Mechanismen beleuchtet. Die in Kapitel 3 behandelte historische Entwicklung gliedert sich in vier Unterpunkte, entsprechend der drei bisherigen Phasen, und dem Ausblick auf die vierte Phase. In Kapitel vier folgen die Ergebnisse anhand einer Beurteilung des EU-Emissionshandels mit einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile sowie der Abschluss der Arbeit mit einem Fazit und Ausblick. Kapitel fünf und sechs erhalten ergänzende Informationen wie das Literaturverzeichnis und den Anhang.

2. Grundlagen des EU ETS

2.1 Allgemeine Informationen

1997 wurden im Kyoto-Protokoll das erste Mal Ziele zur Emissionsreduktion festgesetzt, um der fortschreitenden Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Von 2000 bis zum Jahre 2003 wurden in der europäischen Kommission Überlegungen für die praktische Umsetzung des europäischen Emissionshandels vorgelegt, bis er 2005 schließlich eingeführt wurde (EC, 2017).

Der EU Emissionshandel oder auch EU ETS (European Union Emissions Trading System) ist entwickelt worden, um das Klima zu schützen (L, 2017). Die Treibhausgasemissionen sollen mit möglichst geringem finanziellen Aufwand von Jahr zu Jahr reduziert werden (BUNBR, 2017). Dabei bleibt es den emissionshandelspflichtigen Unternehmen selbst überlassen, auf welche Weise sie ihre Emissionen mindern (BUNBR, 2017).

Insgesamt nehmen alle 28 Länder der EU, sowie zusätzlich die Länder Island, Norwegen und Lichtenstein am Emissionshandel teil. Der Handel grenzt die Emissionen von rund 11.000 Anlagen der verarbeitenden Industrie, und die der Stromerzeugungsindustrie dieser Länder ein und seit 2012 auch die des Flugverkehrs innerhalb von Europa (EC, 2017). Zu den emissionshandelspflichtigen Anlagen zählen ‚‚[…] insbesondere alle großen Feuerungsanlagen, (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase einbezogen’’ (BUNBR, 2017) worden, wie Kohlenoxidäquivalente Stoffe, wie Stickoxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe. Über den Emissionshandel ca. 45% der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU abgedeckt (EC, 2017). Die langfristigen Ziele der europäischen Kommission sind es, die Emissionen der betroffenen Anlagen bis 2020 um 21% unter das Niveau von 2005 zu senken. Bis 2030 soll ein Rückgang um 43% gegenüber dem Ausgangswert von 2005 erreicht werden (EC, 2017).

2.2 Funktionsweise

Der europäische Emissionshandel funktioniert nach dem System des ‚Cap & Trade’, was übersetzt so viel heißt, wie ‚Obergrenzen & Handel’ (Hanano, R., 2009). Das ‚Cap’ legt fest, welche Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen von den oben genannten emissionshandelspflichtigen Anlagen in einem Zeitraum von einem Jahr ausgestoßen werden darf. Diese Obergrenze wird Jahr für Jahr um 1,74% gesenkt, sodass die Anlagen dazu angehalten werden, immer weniger zu emittieren und so die ausgestoßene Gesamtmenge der Emissionen geringer wird (BUNBR, 2017). Die Rechte zum Ausstoß von Treibhausgasemissionen werden in Form von handelbaren Berechtigungen bzw. Zertifikaten an die Unternehmen ausgegeben (BUNBR, 2017). Ein Zertifikat berechtigt zu einem Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid oder äquivalenter Stoffe (EC, 2017). Die Zuteilung geschieht zum Teil kostenlos und zum Teil über Versteigerungen. Die Berechtigungen zum Ausstoß der Treibhausgasemissionen können dann frei auf dem Markt, unter den Unternehmen - auch länderübergreifend- gehandelt werden. Durch den Handel bildet sich dann ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen (UB, 2017). Dieser soll für die Firmen einen Anreiz setzen ihren Emissionsausstoß zu reduzieren. Es bleibt den Anlageneigentümern aber selber überlassen, wer wieviel mindert, sodass es für jeden einen Anreiz gibt, die Reduktion auf die Art und Weise durchzuführen, die am kostengünstigsten für das Unternehmen ist (BUNBR, 2017). So ist eine große Flexibilität bei der Erreichung der vorgegebenen Ziele gewährleistet. Ziel ist es also den Klimaschutz marktwirtschaftlich zu organisieren (Hanano, R., 2009). Das heißt, wenn ein Unternehmen mit den ihm zugeteilten Zertifikaten nicht auskommt, hat es die Freiheit selber zu entscheiden, ob es auf dem Markt weitere Zertifikate dazukaufen möchte oder ob es lieber in eigene Minderungsmaßnehmen investieren will, wenn dies vom finanziellen Aufwand geringer ist.

Abbildung 1: Wie der Zertifikatehandel funktioniert

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: (ECH, 2017, S. 16; eigene Darstellung)

Anhand der hier gezeigten Abbildung lässt sich die Funktionsweise des EU-Emissionshandels sehr gut erläutern. Angenommen Anlage A und Anlage B haben beide eine kostenlose Zuteilung in Höhe eines EU-Emissionswerts von 8 Millionen Zertifikaten von der europäischen Kommission erhalten. Anlage A hat einen Emissionsausstoß von 6 Millionen Tonnen Kohlenoxid im Jahr und Anlage B stößt in diesem Zeitraum 10 Millionen Tonnen Emissionen aus. Fabrik A hat nun die Möglichkeit, den Überschuss an Zertifikaten auf dem Markt zu verkaufen, oder diesen für das nächste Jahr zu behalten. Unternehmen B kann den Mangel an Zertifikaten ausgleichen, indem es entweder die überschüssigen Berechtigungen von Anlage A kauft - sofern diese sie verkaufen möchte - oder indem es durch Ersteigerung die fehlenden Zertifikate von der EU-Kommission erwirbt. Außerdem hat Firma B - wie oben bereits erwähnt - die Option, die möglicherweise kostengünstigere Maßnahme zu wählen und statt zusätzliche Zertifikate zu kaufen, die finanziellen Mittel in emissionsmindernde Maßnahmen der eigenen Anlage zu stecken. So soll ebenfalls ein Anreiz für die Unternehmen gesetzt werden, ihre Anlagen durch Modernisierungsmaßnahmen und neue Technologien weniger umweltbelastend zu gestalten und somit in den künftigen Jahren Kosten einsparen zu können. ‚‚Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen’’ (BUNBR, 2017). Jedes Unternehmen verpflichtet sich zum Jahresende genügend Zertifikate für die gesamt ausgestoßenen Emissionen vorlegen zu können. Schafft ein Unternehmen dies nicht, muss es mit einer Strafe in Höhe von 100 Euro pro Tonne rechnen (Hanano, R., 2009). Das ‚Cap’ wurde in den ersten beiden Handelsperioden von jedem Land selber festgelegt. Ab der dritten, aktuell laufenden Handelsperiode welche von 2013 bis 2020 andauert, fand ein Wechsel von den nationalen Obergrenzen zu einer EU- Obergrenze statt. Das heißt, dass nun die europäische Kommission eine Gesamt-Obergrenze vorgibt, die dann auf die einzelnen Staaten aufgeteilt wird (UB, 2017). In der aktuellen Periode wurde beispielsweise eine Obergrenze für alle beteiligten Länder von 15,6 Milliarden Tonnen Emissionsausstoß festgelegt. Diese Gesamtanzahl an Emissionsberechtigungen wird auf alle Jahre der Handelsperiode verteilt, jedoch nicht verhältnisgleich. Die Menge der Zertifikate wird jedes Jahr - wie oben bereits erwähnt - reduziert, in diesem Fall um ca. 38 Millionen Berechtigungen (UB, 2017).

2.3 Flexible Mechanismen

Außer dem Emissionshandel selber gibt es noch zwei weitere flexible Mechanismen, die eingeführt wurden, um die Emissionsreduktionsziele zu erreichen: Die sogenannten Joint-Implementions und den Clean-Development-Mechanism. Diese Optionen ermöglichen es, den Staaten Emissionen in anderen Ländern zu geringeren Kosten als im eigenen Land zu reduzieren (Hanano, R., 2009). Joint-Implementions und der Clean- Development-Mechanism ‚‚[…] sind projektbasierte Mechanismen, aus denen Gutschriften hervorgehen, die gehandelt werden können, um Emissionen zu kompensieren’’ (ER, 2015, S.8). Bei den Joint-Implementions können Industrieländer zusammen mit anderen Industrieländern Projekte durchführen, die eine Emissionsverringerung bewirken. Sind die Projekte erfolgreich, können für die teilnehmenden Parteien handelbare Emissionsreduktionseinheiten, sogenannte Emission Reduction Units generiert werden, die dann mit den Zertifikaten des EU-ETS kompatibel sind (ER, 2015, S.8). Beim Clean-Development-Mechanism finanzieren Industrieländer Projekte in Entwicklungsländern, mit denen ebenfalls nachhaltig die Emissionen dieser reduziert werden sollen. Daraus gehen zertifizierte Gutschriften hervor, die Certified Emission Reduction (ER, 2015, S.8). Baut also beispielsweise ein Deutscher Konzern in Südamerika einen Solarpark und unterstützt demnach umweltfreundliche Energiegewinnung, darf er aufgrund der erhaltenen Gutschriften in Deutschland mehr emittieren (Willmroth, J., 2013). Sind also Investitionen in diese Mechanismen günstiger als die Zertifikate im Heimatland, machen Unternehmen Gebrauch davon.

3. Historische Entwicklung des EU ETS

3.1 Phase I

Nachdem der europäische Emissionshandel 2005 seinen Betrieb aufnahm, diente die erste Phase, die bis 2007 andauerte, hauptsächlich als Pilot- bzw. Testphase. Es sollten Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie der EU-ETS erfolgreich funktioniert. Mit den gewonnenen Erfahrungen sollte die Einhaltung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele gewährleistet werden (EC, 2017). Die zur Überwachung und Überprüfung der Emissionen nötige Infrastruktur wurde nach und nach aufgebaut. Erfasst wurden nur die Treibhausgasemissionen von energieintensiven Industriezweigen, wie von Stahlwerken, Raffinerien und Zementwerken, sowie die von Stromerzeugern. Die Überschreitung der Obergrenze kostete 40€ pro Tonne Kohlendioxid (EC, 2017). In der ersten Periode wurden die Zertifikate noch zu 95% kostenlos an die Unternehmen verteilt, damit die Industrie sich langsam an die neuen Kosten gewöhnen konnte (Willmroth, J., 2013). Die restlichen 5% wurden über Auktionierung ausgegeben. Es war wichtig, die teilnehmenden Staaten mit Hilfe der größtenteils kostenlosen Zuteilung vor einem potentiellen Wettbewerbsnachteil zu schützen. Wenn die Produktion eines CO2 intensiven Gutes in der EU plötzlich aufgrund der Zertifikate teurer geworden wäre, wäre für die betroffenen Staaten ein Nachteil in der Wettbewerbsfähigkeit entstanden. Eine Tonne Stahl aus EU-Produktion hätte somit sofort einen höheren Preis gehabt als eine Tonne Stahl aus den USA (Willmroth, J., 2013). Die Obergrenzen für die jeweiligen Länder wurden durch nationale Allokationspläne festgelegt. Hierbei handelte es sich um eine Übersicht von der Verteilung der Emissionszertifikate im eigenen Staat. Jedes Land musste diese Allokationspläne bis zum ersten März 2004 veröffentlicht haben, damit anhand der national gesetzten Obergrenzen beurteilt werden konnte, ob es möglich war, die im Kyoto-Protokoll festgesetzten Ziele zu erreichen (EC, 2017). Die kostenlose Zuteilung auf die einzelnen Konzerne erfolge mit Hilfe der sogenannten Grandfathering-Methode. Das heißt, wie viele Zertifikate die Anlagen erhielten, wurde auf Basis von ihren historischen Emissionen entschieden (DEHSt, 2017). ,,Dies führte [allerdings] zu einem Überschuss an Emissionszertifikaten im Verhältnis zu den tatsächlichen Emissionsmengen’’ (EC, 2017). Da sich also zu viele Zertifikate am Markt befanden, fiel der Preis für ein Emissionszertifikat am Ende der ersten Handelsperiode auf 0€ pro Stück (EC, 2017).

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Pro und Contra des Europäischen Emissionshandels (EU ETS)
Hochschule
Cologne Business School Köln
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
20
Katalognummer
V442642
ISBN (eBook)
9783668806450
ISBN (Buch)
9783668806467
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU ETS, Europäischer Emissionshandel, Emissionen, Pro contra EU ETS, Pro contra europäischer Emissionshandel
Arbeit zitieren
Julian Gerlach (Autor:in), 2017, Pro und Contra des Europäischen Emissionshandels (EU ETS), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442642

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