Die Polizeiliche Kriminalstatistik. Steigt die Gewalt in Deutschland?


Trabajo Escrito, 2017

18 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1.1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik
1.2. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik

2. Definition von Gewalt

3. Gewalt im Jahresvergleich in der PKS
3.1 Bewertung der Zahlen
3.2 Das Dunkelfeld

4. Gewalt gegen die Polizei

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Vorwort

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob aufgrund empirischer Erkenntnisse eine Steigerung der Gewaltdelikte in Deutschland festgestellt werden kann. Die jährlich erhobene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird oftmals herangezogen, um diese Frage in der gesellschaftlichen Debatte zu beantworten. Sie gilt in der Öffentlichkeit als Indikator für die Entwicklung von Delinquenz und dem damit verbundenen Sicherheitsgefühl. Weiter wird die PKS kritisch auf ihre Eignung zur Klärung der Eingangsfrage untersucht.

Das Thema ist gerade in der Kriminologie von Interesse, da die Polizei eine zentrale Position als Sicherheitsorganisation in der Gesellschaft innehat und neben den Aufgaben der Strafverfolgung (Repression), Gefahrenabwehr (Prävention) und dem Schutz der Bevölkerung auf der Metaebene als exekutive Gewalt die Funktion hat, die Demokratie und den Staat zu repräsentieren.

Auch spielen politische und wirtschaftliche Interessen in der Interpretation der kriminalistisch erfassten Gewalt eine erhebliche Rolle. So sind hiervon beispielsweise in dessen Folge Gesetzesänderungen und die Einführung neuer Rechtsvorschriften betroffen. Die Bevölkerung hat ein Bedürfnis nach Schutz und Unversehrtheit, welches durch den Staat sichergestellt werden soll.

Die vorliegende Arbeit erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beleuchtet innerhalb des vorgegebenen Rahmens einen Ausschnitt der gesamten Thematik. Die Eingangsfrage erfordert insgesamt eine viel komplexere und tiefere Auseinandersetzung, als diese Arbeit leisten kann. Dennoch soll sie zu einer kritisch-wissenschaftlichen Betrachtung beitragen, indem sie hinterfragt, wie wir als kriminologische Experten Straftaten, bzw. Gewalt statistisch ausdrücken und anschließend bewerten und welche Faktoren eventuell weitere Berücksichtigung finden müssen.

Die Arbeit soll die Entwicklung von Gewaltstraftaten beleuchten und die PKS auf ihre repräsentative Aussagekraft hin untersuchen. Hierzu zählen neben der statistischen Erhebung unter Hinzuziehung des Dunkelfeldes, auch Gewalt die gegen die Polizei ausgeübt wird. Aufgrund der breiten Diskussionen um dieses Thema, wird diesem Bereich ein eigenes Kapitel gewidmet.

Aus Gründen der Einfachheit und besseren Leserlichkeit wird im Folgenden lediglich die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter in gleicher Weise angesprochen.

1.1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik

Statistische Erhebungen sollen neben der Messung des Ist-Zustandes auch Auskunft über zeitliche Verläufe und Entwicklungen geben (Vgl. Bortz/ Döring 2002: 295 ff.).

In der Kriminologie geht es nicht mehr nur um die Erhebung kriminalstatistischer Befunde, sondern vielmehr um deren Aussagekraft und Entstehung. Erst hierdurch wird deutlich, wie zuverlässig die gewonnenen Informationen sein können, bzw. werden Grenzen und Möglichkeiten aufgezeigt (Vgl. Sack 1968: 473).

Die PKS wird in Deutschland seit dem Jahr 1953 erhoben und durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht. In ihr werden alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten aufgenommen. Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik werden weitere Statistiken erhoben: So führen die Staatsanwaltschaften eine staatsanwaltschaftliche Erledigungsstatistik, die Gerichte eine Strafverfolgungsstatistik und die Justizvollzugsanstalten eine Strafvollzugsstatistik. Darüber hinaus gibt es ergänzend eine Bewährungsstatistik, in der die Fälle aufgeschlüsselt werden, die mit einem Straferlass, bzw. einem Bewährungswiderruf beendet wurden (Vgl. Kunz 2001: 240 ff.). Auf diese soll jedoch hier nicht weiter eingegangen werden.

Die folgende Grafik mit Zahlen aus dem Jahr 2003 soll lediglich veranschaulichen, welchen Einfluss der Effekt der Sozialkontrolle auf die Verurteilungsrate in Deutschland hat. Die Ausgangszahlen beziehen sich auf die bundesweit erfassten absoluten Zahlen bei Verbrechen und Vergehen. Straftaten aus dem Straßenverkehr sind hiervon ausgenommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten(Bundeskriminalamt und Statistisches Bundesamt 2003)

Dies zeigt, dass schlussendlich nur ein Bruchteil der zuvor bekannt gewordenen Straftaten auch zu einer Verurteilung, bzw. staatlichen Sanktionierung führen.

Popitz hat in „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“ erkannt, dass eine totale Aufhellung des Dunkelfeldes in der Praxis nicht umsetzbar und utopisch ist. Ferner hätte ein vollständiges Bekanntwerden aller Kriminalität zur Folge, dass mit dem Kollaps des Justizapparates eine Abnutzung der sozialen Normen einhergehen würde und generalpräventive Aspekte verloren gingen. Die Dunkelziffer schützt somit Rechtsnorm und sorgt für deren Akzeptanz, sowie Orientierung in der Bevölkerung. (Vgl. Popitz 1968: 6 ff.).

1.2. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik

Bei näherer Betrachtung der PKS fällt auf, dass diverse Verzerrungsfaktoren in die Statistik miteinfließen und diese verfälschen. Dies wurde mittlerweile erkannt und wird in der PKS selbst ausgewiesen (Vgl. PKS Bundeskriminalamt 2017: 6).

So unterliegt bereits die Erfassung der Straftaten einer vorherigen Selektion. In die PKS werden keine Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (Ausnahmen: §§315, 315b StGB, §22a StVG), Ordnungswidrigkeiten, Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) und Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, aufgenommen (Vgl. PKS Bundeskriminalamt 2017: 6). Exklusive der Ordnungswidrigkeiten ist hier bereits festzustellen, dass die PKS keine Auskunft über die Gesamtheit der bekannt gewordenen Kriminalität geben kann.

So fasst die PKS einzelne Straftatbestände zu Gruppen zusammen, u.a. auch seit 1983 unter dem Summenschlüssel Gewaltkriminalität. Diese Zusammenfassungen haben zur Folge, dass eine scheinbare generelle Zunahme an Gewaltkriminalität entstehen kann, obwohl z.T. schwerwiegende Delikte, wie Mord und Totschlag tatsächlich jedoch abnehmen (Vgl. Heinz 2007: 301).

Aus der kriminologischen Forschung weiß man, dass Kriminalität kaum in absoluten Zahlen abbildbar ist. Vielmehr wird sie durch Faktoren, wie Alter, Geschlecht und sozioökonomischer Status beeinflusst. Somit kann beispielsweise der demografische Wandel zu einer verzerrten Darstellung der erfassten Fälle und somit zu einer Fehlinterpretation führen. Bei der Bearbeitung durch die Polizei kommt es zu Überschneidungen mit den Folgejahren. So werden Delikte teilweise erst im Folgejahr in die Statistik aufgenommen, sofern die Ermittlungsarbeit über das laufende Kalenderjahr hinausgeht (Vgl. Heinz 2007: 302).

Da die PKS von der Polizei geführt wird und nur die angezeigte Straftat aufführt, findet im Nachhinein keine Korrektur nach abschließender staatsanwaltschaftlicher oder gerichtlicher Bewertung statt. Das hat zur Folge, dass durch mögliche Überinterpretation der Polizei oder des Opfers, keine Verurteilung nach der angezeigten Straftat erfolgt. Dies könnte z.B. in einem Mordfall geschehen, der anschließend als Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge ausgeurteilt wird (Vgl. Lehne 2003: 114 f.).

Bei der PKS kann man somit nicht von einer repräsentativen Kriminalstatistik sprechen, die die Gesamtheit der Kriminalität widerspiegelt. Vielmehr ist die PKS als eine Art Tätigkeitsnachweis der Polizei oder maximal als Tatverdachtsstatistik des Hellfeldes zu betrachten. Hinzu kommt die Dunkelfeldforschung, nach deren Schätzungen die Zahl der nicht bekanntwerdenden Straftaten bei 90% bis 95% Prozent liegt[1] (Vgl. Heinz 2007: 306 f.). Des Weiteren lassen sich Aussagen über die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung treffen.

Immer wieder wird vor allem medial von sogenannten „Hochburgen“ des Verbrechens gesprochen. Es werden Grafiken erstellt, auf denen die gefährlichsten Städte einem Ranking nach Verbrechensrate, gemessen an der Einwohnerzahl, unterzogen werden. Auch die PKS führt eine Auflistung nach Städten durch. Problematisch ist hierbei, dass bei unkritischer Betrachtung der absoluten Zahlen ein verfälschtes Bild entsteht. So weisen insbesondere Großstädte ein weites Einzugsgebiet auf. Pendler, Touristen und Besucher werden so zur Statistik der Stadt hinzugerechnet, obwohl sie ihren Wohnsitz außerhalb haben. In der Folge kommt es zu einer erhöhten Kriminalitätswahrnehmung in den betreffenden Städten (Vgl. Heinz: 2007: 305).

Sollte sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausstellen, dass die beschuldigte Person eine Tat nicht begangen hat, wird sie dennoch in der PKS aufgeführt, als hätte die Tat so stattgefunden. Eine nachträgliche Bereinigung der Daten findet i. d. R. nicht statt.

2. Definition von Gewalt

Heinz beschreibt, dass (Gewalt-) Kriminalität die Wahrnehmung ebendieser vorausgehen muss, um überhaupt als solche erfasst werden zu können. Er macht dies am Beispiel des Betrügers deutlich, indem er annimmt, dass der vermeintlich Betrogene das abgeschlossene „Geschäft“ persönlich als für ihn vorteilhaft bewertet und keinerlei Betrugsabsicht feststellt (Vgl. Heinz 2004: 351).

Im Falle von Gewalttaten dürfte dieser Vergleich nicht gänzlich analog zu ziehen sein, jedoch könnten auch hier Konstellationen denkbar sein, die dem Opfer suggerieren, dass eine Gewalthandlung nicht als strafbare Tat bewertet wird. Beispielsweise das Kind, das von einem Elternteil physische Gewalt erfährt und dies aufgrund der Gewöhnung und bisherigen Erfahrung als probates erzieherisches Mittel einschätzt. Die Wahrnehmung als strafbare/ gesetzeswidrige Handlung entfällt somit.

Gewalt als Begriff erscheint auf den ersten Blick banal, jedoch wird er individuell interpretiert und es erscheint schwer festzulegen, wo Gewalt anfängt. Es hat bisher viele Definitionsversuche gegeben. Im Folgenden soll die Definition von Popitz herangezogen werden, um einen kriminologischen Bezug beizubehalten:

„Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […] – jedermann. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine ultima ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht [,] zu töten [,] und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“ (Popitz 1986: 76 u. 82 f.)

Jedoch unterliegt das, was als Gewalt definiert, wahrgenommen und bewertet wird immer subjektiven Entscheidungen und befindet sich selbst im stetigen Wandel. Es kann also nur von deskriptiven Betrachtungen ausgegangen werden. Die folgenden Fragen sollen ein kurzes Beispiel hierzu geben: Ist es bereits Gewalt, wenn ein obdachloser Mensch auf der Straße erfriert? Ist es Gewalt, wenn jemand über eine rote Ampel geht und dadurch einen schweren Unfall verursacht? Ist es Gewalt, eine Abtreibung vornehmen zu lassen?

Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland definiert Gewaltstraftaten und stellt diese unter Strafe. Ausnahmen sieht das StGB hier in den Paragrafen § 32 Notwehr, § 34 Rechtfertigender Notstand und § 35 Entschuldigender Notstand vor, in deren Fall von einer Strafe abgesehen wird. (Vgl. StGB BRD 2017).

3. Gewalt im Jahresvergleich in der PKS

Zunächst ist festzustellen, dass ausweislich der PKS für das Jahr 2016 die Anzahl an Gewaltstraftaten unter Berücksichtigung der gesamten Kriminalität einen vergleichsweise geringen Anteil hat. Insgesamt erfasst wurden 6.372.526 Fälle von Straftaten aller Bereiche. Davon entfallen weniger als 0,1% auf Straftaten gegen das Leben, 0,7% auf Sexualdelikte und 9% auf Körperverletzungsdelikte (vgl. PKS Bundeskriminalamt 2016: 22).

Gemessen an den gesamt erfassten Fällen wird deutlich, welchen Einfluss die subjektive Bewertung und Wahrnehmung im Hinblick auf Gewaltstraftaten in der Öffentlichkeit haben. Unter dem Summenschlüssel Gewaltkriminalität werden in der PKS folgende Delikte zusammengeführt (Die Fallzahlen beziehen sich jeweils auf die erfassten Fälle in der PKS aus dem Jahr 2016):

- Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen (2.418 Fälle)
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung (7.919 Fälle)
- Raubdelikte (43.009 Fälle)
- gefährliche und schwere Körperverletzung (140.033 Fälle) (Vgl. PKS Bundeskriminalamt 2017: 8).

[...]


[1] Die Zahl der im Dunkelfeld verbleibenden Kriminalität ist bei besonders schweren Straftaten, wie Mord, Totschlag, Kindesentführungen etc. deutlich niedriger zu sehen, da derartige Taten leichter und schneller bekannt werden.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Polizeiliche Kriminalstatistik. Steigt die Gewalt in Deutschland?
Universidad
University of Hamburg  (Institut für kriminologische Sozialforschung)
Curso
Policing
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
18
No. de catálogo
V442739
ISBN (Ebook)
9783668807075
ISBN (Libro)
9783668807082
Idioma
Alemán
Palabras clave
PKS, Gewalt, Kriminalität, Dunkelfeld, Kriminalitätsstatistik, Gewalt gegen Polizei
Citar trabajo
Felix Borck (Autor), 2017, Die Polizeiliche Kriminalstatistik. Steigt die Gewalt in Deutschland?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442739

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Polizeiliche Kriminalstatistik. Steigt die Gewalt in Deutschland?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona