Die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages: Analyse und Bewertung


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

27 Pages, Note: 1,2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Der Deutsche Bundestag – Spiegelbild der Bevölkerung?

2. Historische Heranführung: Die soziale Zusammensetzung deutscher Parlamente ab 1848
2.1 Von der Paulskirche bis zum Beginn des Dritten Reiches
2.2 Die Ausgangslage 1945

3. Die Berufsstruktur
3.1 Theoretische Grundannahmen zur Erfassung der Berufsstruktur
3.2 Überrepräsentierte Berufsgruppen im Deutschen Bundestag
3.2.1 Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes
3.2.2 Angestellte politischer und gesellschaftlicher Organisationen
3.2.3 Selbständige und Angehörige freier Berufe
3.3 Unterrepräsentierte Berufsgruppen im Deutschen Bundestag

4. Die Altersstruktur
4.1 Altersgliederung und Durchschnittalter
4.2 Anteil der Parlamentsneulinge, Dauer der Zugehörigkeit zum Parla-ment und Wiederwahlquote

5. Frauen im Bundestag

6. Abschließende Wertung

7. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

„Ein Parlament wird vom Volk (...) erst dann als repräsentativ empfunden, wenn in ihm alle Schichten und Berufe der Gesellschaft vertreten sind. Der Deutsche Bundestag leidet nicht so sehr an Fleiß, gutem Willen und Charakter, es fehlen ihm aber Repräsentanten der Eliten, und es fehlen Frauen und Arbeiter.“[1]

Dieser Ausspruch eines ehemaligen Mitgliedes des Deutschen Bundestages spricht vielen Bürgern der Bundesrepublik förmlich aus dem Herzen. Denn in bezug auf die Repräsentativität entspricht die Zusammensetzung der Bundestagsabgeordneten weder nach Beruf, Alter oder Geschlecht der Verteilung in der Bevölkerung, die „soziale Struktur der Bevölkerung wird nicht einmal annähernd wiedergespiegelt“[2]. Aber trifft diese Sicht auf die soziale Zusammensetzung des Bundestages wirklich den Kern des Problems? Ob und inwieweit muss denn das Parlament in seiner Zusammensetzung wirklich die Bevölkerung wiederspiegeln?[3]

Wie das erste Kapitel zeigen wird, ist diese oft beschworene rigorose Spiegelbildlichkeit weder herstellbar noch sinnvoll. Es muss in einer abschließenden Bewertung vielmehr geklärt werden, ob die Zusammensetzung des Parlaments ein ausreichendes Maß an personeller Mobilität gewährleistet oder ob sie der „Bildung geschlossener Eliten Vorschub leistet“[4].

Um sich schrittweise an die Beantwortung dieser Fragen annähern zu können, besteht der nächste Teil diese Arbeit in einer Art historischen Rückblende. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf die Frankfurter Nationalversammlung als erster „politischer Gesamtvertretung“[5] des deutschen Volkes und auf die politische Ausgangssituation nach Ende des Dritten Reiches, auf deren Boden sich die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entwickeln wird. Wichtigste Frage ist dabei, ob es schon zu Zeiten der Paulskirche Entwicklungen oder Probleme gab, die sich bis in die Gegenwart fortgesetzt haben.

Diesem Teil wird sich eine ausführliche Analyse der Berufs- und Alterstruktur anschließen, gefolgt von einer kritischen Prüfung des Geschlechterverhältnisses. Der zu untersuchende Zeitraum reicht dabei von der 1. Wahlperiode [im folgenden: WP] (1949-53) bis zur 13. WP (1994-98), da ab da eine einheitliche Zusammenstellung der Daten durch Peter Schindler im „Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949-1999“[6] nicht mehr vorliegt.

1. Der Deutsche Bundestag – Spiegelbild der Bevölkerung?

Wie bereits angedeutet, werden in bezug auf die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages meist vor allem zwei Fragen gestellt:

(1) Zum einen die nach der Repräsentativität oder „Spiegelbildlichkeit“, d.h. die Frage, „ob und inwieweit die Zusammensetzung des Parlaments der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung“[7] entsprechen sollte.

(2) Zum anderen wird daran gern die Überlegung geknüpft, ob damit die Interessenstruktur des Bundestages beeinflusst wird.

Zwar spielt für den größten Teil der Bürger „bei ihrer Wahlentscheidung die Proportionalität der Zusammensetzung des Parlaments keine wesentliche Rolle“[8], dennoch besteht in der Bevölkerung oft der rein subjektive Wunsch nach sozialer Repräsentation durch Vertreter der eigenen sozialen Herkunft – vor allem entlang der alten und neuen sozialen Konfliktlinien.[9]

Ad (1): Bezogen auf den ersten Punkt wird bei einem kurzen Blick auf die bisherigen deutschen Parlamente vor allem eines klar: eine sozialstatistische Übereinstimmung von Parlament und Bevölkerung gab es in demokratischen Systemen und ihren Parlamenten bisher nie.[10]

Es gab sie aber dort, wo „bewusste Manipulation“[11] mit im Spiel war, d.h. nur in totalitären Staaten waren Parlamente „in einem statistischen Sinne repräsentativ“[12]. Das Repräsentativitätsverständnis demokratischer Gesellschaften geht dagegen von konkurrierenden und koalierenden Parteifraktionen aus, die sich auf der einen Seite gegenseitig kontrollieren und auf der anderen Seite durch Parteimitglieder, Wähler oder Interessengruppen kontrolliert werden.[13]

Neben dieser theoretischen Begründung lassen sich aber auch ganz praktische Aspekte erkennen, warum bestimmte Bevölkerungsgruppen im Deutschen Bundestag schwächer vertreten sind. Sie haben ihre Ursachen z.B. in den Bedingungen der Berufswelt, die dazu führen, dass die Kandidaturchancen für politische Mandate auf wenige „wählbare“ Berufsgruppen beschränkt bleiben – ein Aspekt, der vor allem im Zusammenhang mit der Berufsstruktur noch interessant werden wird.[14]

Zudem läuft der größte Teil der Rekrutierungsprozesse allein über die Parteien, so dass sich im Parlament eher das soziale Profil der Parteien, d.h. das der Parteimitglieder und nicht so sehr das der Parteiwählerschaft wiederspiegelt.[15] Diese Entwicklung ist aber keine neueren Datums, sondern vielmehr ein Prozess, der sich, wie noch zu zeigen sein wird, bereits in den Jahren der Frankfurter Paulskirche andeutet und sich seitdem beständig verstärkt.

Ad (2): So ist an dieser Stelle noch zu fragen, ob sich eine spiegelbildliche Sozialstruktur, wenn sie denn überhaupt möglich wäre, auf die Interessenstruktur des Deutschen Bundestages auswirken würde? Sicher lassen sich z.B. berufsständische Interessenbindungen im Parlament durchaus erkennen, aber sie sind in den meisten Fällen sehr viel schwächer als in der Bevölkerung weithin angenommen wird.[16]

Vielfach führt sogar gerade die spiegelbildliche Repräsentationsidee zu regelrechten „Verschwörungstheorien“, etwa in dem Sinne: die Gewerkschaftler kümmern sich nur um Gewerkschaftsinteressen, die Selbständigen vertreten vor allem das Kapital usw. Meist sind es Klischees dieser Art, die „in hohem Maße eine sachgerechte allgemeine Diskussion parlamentssoziologischer Daten erschweren“[17] oder sogar verhindern. Zudem liefern diese Stereotypen einer kritischen Öffentlichkeit, deren Staats- oder Politikverdrossenheit ja nicht immer völlig unbegründet ist, oft oberflächliche oder unpassende Argumente.[18]

Eine einseitige Interpretation der spiegelbildlichen Repräsentationsidee degradieren den Abgeordneten quasi zum „Exponenten seiner Sozialdaten“[19] und sprechen ihm damit oft jegliche Fähigkeit ab, „übergeordnete Gesichtspunkte zu berücksichtigen und gegensätzliche Interessen zu integrieren; ja, es wird ihm sogar die partikulare Interessenvertretung als notwendig und angemessen suggeriert“[20].

So lassen sich zwar – wie bereits angedeutet – gewisse „Dispositionen in der persönlichen politischen Entscheidungsfindung“[21] erkennen, die durchaus mit den Sozialdaten verwoben sein könnten. Doch die verbreitete Annahme, man könne aus der Analyse der sozialen Zusammensetzung des Bundestages die Interessenlage und das zu erwartende politische Handeln von Abgeordneten ableiten, kann bisher durch keine Untersuchung der entsprechenden Daten gestützt werden.[22]

Bevor sich nun der Fokus der Betrachtung auf die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages richtet, folgt nun der bereits erwähnte Blick zurück. Schwerpunkt dabei sind vor allem die soziologischen Entwicklungen seit der Frankfurter Nationalversammlung und die Ausgangslage nach dem Ende des Dritten Reiches.

2. Historische Heranführung: Die soziale Zusammensetzung deutscher Parlamente ab 1848

2.1 Von der Paulskirche bis zum Beginn des Dritten Reiches

War die vormärzliche Zeit vor 1848 noch durch einen typischen „Kleinparlamentarismus“[23] gekennzeichnet, der noch keine berufsmäßige Ausübung von Politik kannte (weder aus materiellen noch aus ideellen Anreizen heraus),[24] begann mit der Frankfurter Nationalversammlung als erstem gesamtdeutschen Parlament eine neue Epoche parlamentarischer Wirklichkeit.[25]

Spöttisch oft als reines „Professorenparlament“[26] bezeichnet, war allein der innerparlamentarische Einfluss dieser Gruppe in der Paulskirche äußerst groß – ihr tatsächlicher Anteil betrug dagegen nur an die 7%.[27] Und doch gehörte sie damit zu der zahlenmäßig größten Gruppe des liberalen Bildungsbürgertums aus Beamten, Akademikern und Juristen, die die soziale Zusammensetzung mit über 59% dominierten.[28] Aber auch die drei Gruppen der freien Berufe, der Kaufleute und der Fabrikanten machten insgesamt einen recht hohen Anteil aus.[29]

Nur wenige der ca. 585 Abgeordneten repräsentierten hingegen „den Handel und das Gewerbe, was auch für den Adel und das Kleinbürgertum galt“[30], unterprivilegiertere Gruppen wie Arbeiter und Bauern blieben sogar ohne direkte Vertretung im Parlament.[31] Eine politische Vertretung der unteren Schichten begann sich erst mit den zunehmenden Forderungen des Volkes nach Abgeordnete des eigenen Berufsstandes oder der eigenen sozialen Herkunft durchzusetzen. Die „Gebildeten und Besitzenden“[32] wurden immer weniger als die „berufenen politischen Repräsentanten“[33] angesehen.

So ist die Frankfurter Nationalversammlung insgesamt noch eine äußerst „bürgerliche Welt“[34], „die zum ersten Mal ihre politische Gesamtvertretung suchte und fand“[35] und in der der Typ des Honoratioren-Politikers klar überwog. Für ihn war Politik eine Art Nebenbeschäftigung und damit keine Grundlage einer geistigen oder sozialen Existenz. Politik wurde quasi von Amateuren betrieben, die es sich leisten konnten, ein öffentliches Amt ohne finanzielles Entgelt zu bekleiden.[36]

Dennoch sind auch zu diesem frühen Zeitpunkt Tendenzen einer beginnenden Bürokratisierung und auch Professionalisierung der Politikertätigkeit und -laufbahn zu erkennen, die ihren wohl wichtigsten Grund in der zunehmenden Etablierung und Erstarkung der politischen Parteien haben. D.h. man kann schon jetzt von einer gewissen „Bürokratisierung der Abgeordnetenposition im Berufspolitiker“[37] sprechen, die sich bis heute immer stärker ausgeweitet hat.[38]

Hand in Hand mit dieser Erstarkung des Parteiwesens ging eine Veränderung der sozialen Zusammensetzung der Deutschen Reichstage in der Folgezeit, die erst mit dem Beginn des Dritten Reiches und dem letzten Deutschen Reichstag von 1930 ihr Ende fand. Dieser „bedeutungsvolle“ Reichstag stellt in diesem Zusammenhang aber schon „entwicklungstechnisch gesehen (...) das eigentliche Ende, das vorläufige Abschlussstadium nicht nur eines politischen Systems und einer staatlichen Form, sondern unserer organisch gewachsenen sozialen Volksstruktur“[39] dar.

Mit einem Blick auf die Zeit nach 1945 stellt sich damit vor allem die Frage, wie sich dieser Bruch der parlamentarischen Entwicklung und das Ende des Dritten Reiches auf die soziale Zusammensetzung des ersten Deutschen Bundestages von 1949 auswirken werden. Haben sich gewisse soziologische Trends der vergangenen Parlamente erhalten und wie werden sie sich weiterentwickeln?

[...]


[1] Klatt, Hartmut: Zur Sozialstruktur des 11. Deutschen Bundestages. In: Gegenwartkunde. Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung (Heft 1/88), S. 45-57, hier S. 53.

[2] Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1993, S. 103.

[3] Vgl. Kaack, Heino: Vom Einstieg in die Abgeordnetenlaufbahn. In: Klatt, Hartmut: Der Bundestag im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1980, S. 55-62, hier S.55.

[4] Ebd., S. 55.

[5] Vgl. Demeter, Karl: Die soziale Schichtung des Deutschen Parlamentes seit 1848. In: Aubin, Hermann (Hrsg): Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Wiesbaden 1952, S. 1-29, hier S. 21.

[6] Schindler, Peter (Hrsg.): Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949-1999. 3 Bände. Baden-Baden 1999.

[7] Ebd., S. 678f.

[8] Ismayr, Wolfgang: Der Deutsche Bundestag. Opladen 2001, S. 76f.

[9] Vgl. ebd., S. 77.

[10] Vgl. Zapf, Wolfgang: Sozialstruktur deutscher Parlamente. In: Sänger, Fritz/Liepelt, Klaus (Hrsg.): Wahlhandbuch 1965. Frankfurt a.M. 1965, S. 1-30, hier S. 20.

[11] Ebd., S. 20.

[12] Ebd., S. 21.

[13] Vgl. ebd., S.21.

[14] Vgl. Klatt, Hartmut: Das Sozialprofil des Deutschen Bundestages 1949-1976. In: Gegenwartskunde (Sonderheft 1/1979), S. 65-87, hier S. 74.

[15] Kaack, Heino: Die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. In: Thaysen, Uwe/Davidson, Roger H./Livingston, Robert G. (Hrsg.): US-Kongress und Deutscher Bundestag. Opladen 1988, S. 128-151, hier S. 135.

[16] Vgl. Hess, Adalbert: Politikerberufe und Politiker – Betrachtungen zur Parlamentssoziologie. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 16. Jg. (Heft 4/1985), S. 581-587, hier S. 582.

[17] Ebd., S. 582.

[18] Vgl. ebd., S. 582.

[19] Hess, Adalbert: Zusammensetzung und Sozialstruktur des Bundestages. In: Schneider, Hans-Peter / Zeh, Wolfgang (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, New York 1989, S. 727-756, hier S. 735.

[20] Hess, Adalbert: Politikerberufe und Politiker – Betrachtungen zur Parlamentssoziologie. S. 582.

[21] Hess, Adalbert: Zusammensetzung und Sozialstruktur des Bundestages. S. 735.

[22] Vgl. ebd., S. 735.

[23] Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. S. 19.

[24] Vgl. ebd., S. 18.

[25] Vgl. Demeter, Karl: Die soziale Schichtung des Deutschen Parlamentes seit 1848. S. 3.

[26] Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. S. 20.

[27] Vgl. ebd., S. 6.

[28] Vgl. Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. S. 20.

[29] Vgl. Demeter, Karl: Die soziale Schichtung des Deutschen Parlamentes seit 1848. S.21.

[30] Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. S. 21.

[31] Vgl. ebd., S. 21.

[32] Molt, Peter: Der Reichstag vor der improvisierten Revolution. Köln, Opladen 1963, S. 44.

[33] Ebd., S. 44.

[34] Demeter, Karl: Die soziale Schichtung des Deutschen Parlamentes seit 1848. Ein Spiegelbild der Strukturwandlung des Volkes. S. 21.

[35] Ebd., S. 21.

[36] Vgl. Burmeister, Kerstin: Die Professionalisierung der Politik am Beispiel des Berufspolitikers im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland. S.23.

[37] Boldt, Hans: Die Stellung des Abgeordneten im historischen Wandel. In: Presse- und Informationsdienst des Deutschen Bundestages (Hrsg): Politik als Beruf?. Bonn 1979, S. 15-43, hier S. 24.

[38] Vgl. ebd., S. 24.

[39] Demeter, Karl: Die soziale Schichtung des Deutschen Parlamentes seit 1848. S. 5.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages: Analyse und Bewertung
Université
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt
Note
1,2
Auteur
Année
2002
Pages
27
N° de catalogue
V44301
ISBN (ebook)
9783638419284
Taille d'un fichier
555 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zusammensetzung, Deutschen, Bundestages, Analyse, Bewertung
Citation du texte
Irene Gebauer (Auteur), 2002, Die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages: Analyse und Bewertung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44301

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