Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Gang der Arbeit
2 Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument von Start-ups
2.1 Ursprung und begriffliche Einordnung des Crowdinvestings
2.2 Idealtypischer Ablauf eines Crowdinvestings
2.3 Beteiligungsformen des Crowdinvestings
2.3.1 Stille Beteiligung
2.3.2 Partiarische Nachrangdarlehen
2.4 Relevante Plattformen für Crowdinvesting in Deutschland
2.5 Kritische Analyse aus Sicht der Kapitalnehmer
2.5.1 Chancen des Crowdinvestings
2.5.2 Risiken des Crowdinvestings
3 Theorie-Praxis-Reflexion
3.1 Vorstellung des Unternehmens
3.2 Verlauf des Crowdinvestings
4 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Crowdinvesting Unternehmen 2016
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Finanzierung eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensgründung ist essenziell. Jedoch ist die Finanzierung die größte Herausforderung von Start-Ups und der Grund weshalb diese noch früh scheitern bzw. Insolvenz beantragen.1
Wenn Banken keine Kredite vergeben, weil das Risiko zu hoch eingeschätzt wird, und Business Angels sowie Venture-Capital-Gesellschaften ungern in einer sehr frühen Phase investieren. Wie erhalten Start-Ups dann Kapital?
Diese Schwierigkeit wurde ab 2008 durch die Wirtschaftskrise verstärkt. Deutschland verlor bis 2012 496 Mrd. Euro und der Wohlstand sank.2 Am Finanzmarkt stieg ein Miss- trauen auf und gerade in Start-Ups wurde aufgrund ihres höheren Risikos weniger inves- tiert.3
Ein Ansatz die oben gestellte Fragen zu beantworten ist mit Crowdinvesting bzw. Crowd- funding. Diese Form der Finanzierung, welche ohne Staat und ohne Banken durchgeführt wird, ist noch sehr jung und startete in Deutschland mit der Gründung der Plattform Seed- match und der ersten Realisierung von Crowdinvesting für Start-Ups im Jahr 2011.4
Die Idee Kapital über Plattformen von Mikroinvestoren zu sammeln erfreute sich zudem wachsender Popularität als der Film „Stromberg“ von Privatpersonen mit einer Mio. Euro unterstützt und ermöglicht wurde.5
1.2 Ziel und Gang der Arbeit
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Einordnung, Darstellung und Analyse des Crowdin- vestings als Finanzierungsalternative für Start-Ups. Dies hat zur Folge, dass der Fokus unternehmensbezogen ist und eine Perspektive der Investoren vernachlässigt wird.
Weiterhin erfolgt eine Theorie-Praxis-Reflexion auf das Start-Up-Unternehmen Doxter, bei der das Unternehmen vorgestellt, die Übertragbarkeit der Theorie geprüft und der Finanzierungsprozess analysiert werden soll.
Um die Problemstellung und die Zielsetzung zu behandeln, ist die Arbeit folgendermaßen aufgebaut: Im zweiten Kapitel erfolgt die detaillierte Beschreibung des Crowdinvestings, sowie die kritische Illustration der Chancen und Risiken des Finanzierungsinstruments aus Sicht der Kapitalnehmer.
Das dritte Kapitel behandelt die Theorie-Praxis-Reflexion auf das Unternehmen Doxter. Abschließend erfolgt im vierten Kapitel die Auswertung der Erkenntnisse und der weitere Ausblick des Crowdinvestings als Finanzierungsalternative für Start-Ups.
2 Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument von Start-ups
2.1 Ursprung und begriffliche Einordnung des Crowdinvestings
Der Grundgedanke der Thematik hat seinen Ursprung in der Idee des Crowdsourcing, welche sich aus den Wörtern „crowd“ und „outsourcing“ zusammensetzt und erstmals von Jeff Howe im Jahr 2006 benutzt wurde.6
Der Begriff „crowd“ ist per Definition eine große organisierte Gruppe, welche sich im Internet zusammenfindet, um ausdefinierte und lenkbare Projekte zu planen, zu organisieren und durchzuführen.7 Zudem ermöglichte das Aufkommen des Web 2.0 die Zusammenkunft der Individuen über das Internet, welche zuvor unabhängig voneinander agierten.8 Das Internet ist daher ein Instrument zur Bildung einer dezentralen kommunikationsfähigen Gruppe. Im Deutschen ist der Begriff des Schwarms als Übersetzung für die „crowd“ am treffendsten. Der Begriff „outsourcing“ beschreibt eine Auslagerung von Tätigkeiten an externe Dritte. Zusammengefasst wird eine bestimmte Aufgabe von einem Schwarm, einer Menschenmasse, übernommen.
Crowdsourcing kann wiederum in Crowdvoting, Crowdcreation und Crowdfunding unterteilt werden. Für diese Arbeit ist das Crowdfunding von Belangen, jedoch sollen die anderen Formen kurz erläutert werden:9
Crowdvoting ist eine Methode zur Bewertung von Ideen, Produkten oder Diensten und Crowdcreation ist eine Methode zur Entwicklung von unterschiedlichen Ideen, Produkten oder Diensten.10
Von den bisherigen nicht-monetären Crowdsourcing-Formen grenzt sich Crowdfunding ab, da hier finanzielle Mittel gesucht werden. Crowdfunding ist nach Ordanini et al. ein gemeinsames Streben von Menschen, die über das Internet ihr Geld sammeln, um in Vor- haben anderer Menschen bzw. Organisationen zu investieren oder sie zu unterstützen.11
Crowdfunding kann ebenfalls in vier Erscheinungsformen unterteilt werden: Dem Crowdsponsoring, dem Crowddonating, dem Crowdlending und dem Crowdinves- ting.12
Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist hierbei die Art der Gegenleistung für die Investoren. Bei dem Crowddonating bzw. donation-based Crowdfunding erhält der Ka- pitalgeber keine Gegenleistung. Hier handelt es sich oft um karikative oder gemeinnüt- zige Spenden.13 Crowdsponsoring bzw. reward-based Crowdfunding bietet dem Kapital- geber eine nicht-monetäre Rendite. Beispielsweise finanziert der Investor ein Unterneh- men über die größte Crowdfunding-Plattform Kickstarter und erhält ein Produkt desjeni- gen Unternehmens als Gegenleistung.14 Bei dem Crowdlending handelt es sich um ein Fremdkapital-basiertes Crowdfunding. Dies bedeutet, dass die Mikrokreditgeber in ei- nem Kreditverhältnis mit dem Unternehmen stehen. Aus diesem Grund ist die Darlehens- summe unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zurückzuzahlen15
Die letzte Erscheinungsform von Crowdfunding ist Crowdinvesting, bei dem Kleinanle- ger über das Internet Eigenkapital oder hybride Finanzierungsinstrumente von Emittenten ausgegeben bekommen.16 Da der Schwarm hier Anteile des Unternehmens erwirbt, han- delt es sich hier um Equity-based Crowdfunding. Zur Abgrenzung ist der Unterschied zum Crowdlending, dass es sich beim Crowdinvesting nie um eine reine Fremdkapital- basierte Beteiligung handelt. Zudem ist es wichtig, dass die Investoren an potentiellen Wertsteigerungen und am wirtschaftlichen Gewinn des Unternehmens partizipieren.17
Abschließend folgt noch eine Definition von Start-Ups: Ein Start-Up ist ein junges, innovatives und noch nicht etabliertes Unternehmen auf der Suche nach einem nachhaltigen, skalierbaren Geschäftsmodell.18 Oft hält ein Unternehmen den Status als Start-Up für die ersten fünf Jahre nach der Gründung.
2.2 Idealtypischer Ablauf eines Crowdinvestings
Der idealtypische Ablauf eines Crowdinvestings lässt sich in vier Schritte aufteilen. In dem Prozess sind jeweils drei Parteien beteiligt: Die Gründer, die Plattform und die In- vestoren.
Zu Beginn senden die Gründer eine Bewerbung an eine ausgewählte CrowdinvestingPlattform.19 Hier handelt es sich oftmals nicht um einen gesamten Businessplan, sondern um eine kürzere Vorstellung der zu finanzierenden Idee, jedoch können die Anforderungen je nach Plattform variieren.20
Im zweiten Schritt schätzt die Plattform ein, ob sich das Unternehmen bzw. die Idee des Unternehmens für das Crowdinvesting eignet und Erfolgspotential bietet. Bei einer Zusage der Plattform folgt die Vertragsgestaltung untereinander.21
Im dritten Schritt, der Funding-Vorbereitung, wird die Präsentation auf der Plattform zu- sammengestellt. Hierzu gehört oftmals die Investmentstory, der Businessplan und ein Promotion-Video vom Unternehmen und Ihrer Geschäftsidee. Ferner werden eine Fun- ding-Schwelle, ein Funding-Limit und der Funding-Zeitraum sowie finale Vertragsdetails festgelegt. Im Folgenden erfolgt nach einer sogenannten Preview-Phase, in der die poten- tiellen Investoren sich mit der Idee auseinandersetzen können, die Durchführung des Crowdinvestings. Diese ist von Dauer bis das Limit erreicht oder die festgelegte Zeit ab- gelaufen ist.22,23
Im vierten Abschnitt erfolgt die Kapitalauszahlung an das Start-Up, unter der Voraussetzung, dass die Funding-Schwelle, eine Art Mindestbetrag, erreicht wurde. Wird diese Schwelle nicht erreicht, erhalten die Investoren ihr eingesetztes Kapital komplett zurück. In den nachgelagerten Prozessen erhalten die Investoren Informationen über den Geschäftsverlauf und idealtypisch eine Gewinnausschüttung.24
2.3 Beteiligungsformen des Crowdinvestings
2.3.1 Stille Beteiligung
Eine Form der Beteiligung beim Crowdinvesting ist die stille Beteiligung, welche dem Eigenkapital zugeordnet wird. Der Kapitalgeber erscheint nur im Innenverhältnis und hat im Außenverhältnis keine Bedeutung. Bezüglich der Rendite, profitieren hier die Kapitalgeber von dem Gewinn, jedoch nicht von einer Wertsteigerung des Unternehmens. Von einem Verlust bleibt der Investor ebenfalls unberührt.25
Die vorherige Erläuterung bezieht sich auf die typische stille Beteiligung, jedoch gibt es auch die Möglichkeit einer atypischen stillen Beteiligung. Diese ist im Vergleich zu der typischen von einer Bareinlage der Kapitalgeber und einer prozentualen Beteiligung des Gewinns und nun auch des Verlustes gekennzeichnet. Außerdem steht hier dem Kapitalgeber, dem atypischen stillen Gesellschafter, ein Auseinandersetzungsguthaben zu, welches sich am Gesamtwert des Unternehmens orientiert. Dies bedeutet, dass der Kapitalgeber auch von einer Wertsteigerung des Unternehmens profitiert.26
2.3.2 Partiarische Nachrangdarlehen
Das partiarische Nachrangdarlehen ist ein zweiseitiger schuldrechtlicher Vertrag, welcher charakterliche Züge als Eigenkapital aufweist. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei nicht um eine Unternehmensbeteiligung im engeren Sinne, sondern um Mezzanine-Ka- pital. Des Weiteren erhält der Kapital- bzw. Darlehensgeber keine feste Verzinsung, son- dern partizipiert in Form einer gewinnabhängigen, variablen Vergütung am Unterneh- menserfolg. Trotz des Schuldverhältnisses ist eine Verlustbeteiligung und eine Rückzah- lung des Darlehens bei einer Überschuldung ausgeschlossen. Die Rückzahlung ist nur im Falle eines Gewinns, eines Liquidationserlöses oder ausgehend eines sonstigen freien Vermögens legal.27
Um zu verstehen weshalb diese Beteiligungsform in Deutschland eine ernstzunehmende Alternative zu der stillen Beteiligung ist, ist zunächst der rechtliche Rahmen von Beteili- gungen interessant. Gemäß dem deutschen Wertpapierprospektgesetz und dem Vermö- gensanlagengesetz in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverord- nung ist das öffentliche Einwerben von Kapital über 100.000 € nur mit einer Einreichung eines Wertpapierprospektes möglich. Dieses, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, einzureichende Wertpapierprospekt beinhaltet eine detaillierte Vorstellung des Investmentangebotes, die Diskussion dessen Risiken und Informationen für Anleger über alle möglichen positiven wie negativen Folgen. Diese Erstellung des Wertpapier- prospektes ist jedoch gerade für Start-Ups nicht sinnvoll, da diese mehrere Zehntausend Euro umfasst und zudem viel Zeit kostet.28
Das partiarische Nachrangdarlehen ist im Gegensatz zur stillen Beteiligung und anderen Beteiligungsformen von dieser sogenannten Prospektpflicht ausgenommen und eignet sich daher für das Crowdinvesting von Start-Ups. Durch diese Ausnahme kann und wird ein höheres Volumen investiert, mehrere „Funding-Runden“ sind möglich und die Mul- tiplikatoreffekte, welche in Kapitel 2.5.1 erläutert werden, können sich verstärken. Ferner ist nun auch für Start-Ups mit höherem Kapitalbedarf Crowdinvesting eine Option.29,30
Neben dem rechtlichen Rahmen zeichnet sich das partiarische Nachrangdarlehen dadurch aus, dass der Darlehensgeber gegenüber anderen Gläubigern nachrangig bedient wird und vertraglich eine Exit-Klausel sowie eine Auszahlung im Falle einer Kündigung hinzuge- fügt wird. Bei der Exit-Klausel ist die Beteiligung der Investoren an dem monetär außer- gewöhnlichen Erfolg geregelt, wenn ein Großinvestor die Mehrheitsanteile des Unterneh- mens übernimmt. Zudem sind Mitspracherechte der Investoren ausgeschlossen.31
Neben den zwei angesprochenen Beteiligungsformen gibt es weitere Möglichkeiten, bspw. Genussrechte oder die Ausgabe von Aktien, jedoch wird auf eine Erläuterung ver- zichtet, da auf den Beteiligungsformen des Crowdinvestings nicht der Fokus der Arbeit liegt.32
2.4 Relevante Plattformen für Crowdinvesting in Deutschland
Insgesamt wurden 2016 mit 63,8 Mio. € 39 % mehr als im Vorjahr durch Crowdinvesting in Deutschland investiert. Dies bezieht jedoch neben Projekten von Unternehmen auch Immobilienprojekte und Energieprojekte ein. Crowdinvesting im Investmentsegment Unternehmen ist 2016 um 0,4 % auf 18,8 Mio. Euro gestiegen.33
Von diesem Volumen konnten 48 Investmentrunden auf verschiedenen Plattformen erfolgreich abgeschlossen werden. 33 von diesen waren für Start-Up-Finanzierungen. Im Vergleich des Marktanteiles der Plattformen stechen Companisto mit 50,4 % (9,4 Mio. Euro) und Seedmatch mit 24 % (4,5 Mio. Euro) heraus. Die restlichen 25 % der Unternehmensfinanzierungen entstanden auf mehreren unterschiedlichen Plattformen. Die folgende Abbildung soll die genannten Angaben illustrieren.34
[...]
1 Vgl. Deutsche Bank Research (2014), S. 12.
2 Vgl. T-Online (2013), o. S.
3 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S.1.
4 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S. 2.
5 Vgl. Glaßl (2014), S. 138 f.
6 Vgl. Leimeister (2012), S. 388.
7 Vgl. Kozinets, et al. (2008), S. 334 ff.
8 Vgl. Ordanini, et al. (2011), S. 443 ff.
9 Vgl. Leimeister (2012), S. 388.
10 Vgl. ebenda.
11 Vgl. Ordanini, et al. (2011), S. 2.
12 Vgl. Leimeister (2012), S. 388.
13 Vgl. Deutsche Bank Research (2014), S. 5.
14 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S.7.
15 Vgl. Beck (2014), S.17.
16 Vgl. Klöhn, Hornruf (2012), S.239.
17 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S. 7.
18 Vgl. Achleitner (o. Jg.), o. S.
19 Vgl. Beck (2014), S. 11 ff.
20 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S. 19.
21 Vgl. ebenda.
22 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S. 19.
23 Vgl. Beck (2014), S.11 ff.
24 Vgl. Beck (2014), S. 12 f.
25 Vgl. Schüle (2015), S. 50 f.
26 Vgl. ebenda.
27 Vgl. Schüle (2015), S. 50 f.
28 Vgl: Schramm, Carstens (2014), S. 37 ff.
29 Vgl. ebenda.
30 Vgl. Schüle (2015), S. 50 f.
31 Vgl. Schramm, Carstens (2014), S. 38 f.
32 Vgl. Schüle (2015), S. 49 ff.
33 Vgl. Crowdfunding.de (2017b), S. 2 ff.
34 Vgl. Crowdfunding.de (2017b), S.6