Schweden und die Kalmarer Union - von ihren Anfängen bis 1440


Dossier / Travail, 2005

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte

3. Königin Margarete I. und ihre Herrschaft im Norden
3.1. Gründung der Kalmarer Union

4. Die Regierungszeit Erich von Pommern
4.1. Die Auseinandersetzungen um das Herzogtum Schleswig 1410 – 1435
4.2. Innen – und Außenpolitik König Erichs
4.3. Der Aufstand des Engelbrecht Engelbrechtsson

5. Zusammenfassung

6. Literatur – und Quellenverzeichnis

7. Anlagen

1. Einleitung

Diese Arbeit widmet sich der Betrachtung der Thematik „Schweden und die Kalmarer Union“. Die Kalmarer Union stellt die Verbindung der drei nordischen Reiche Dänemark, Norwegen und Schweden von 1397-1521 dar.

Während der knapp 130 Jahre in denen man von der Kalmarer Union spricht, waren die Verbindungen der einzelnen Reiche mehr oder weniger intensiv. Die Betrachtungsweise die in dieser Arbeit dargestellt wird, beschäftigt sich mit den Anfängen der Union bis zur Absetzung des gemeinsamen Unionskönigs 1440.

Unerlässlich für eine objektive Darstellung der Kalmarer Union spielen dabei die beiden Regenten Königin Margarete und König Erich von Pommern. Daher beschäftigen sich die beschriebenen Darlegungen mit deren Regierungszeit und den Errungenschaften, sowie Verdiensten und Eindrücken, die sie in der Geschichte der Union hinterlassen haben.

Um einen besseren Einblick in diese Betrachtungen zu bekommen, ist bewusst der bedeuternste Zeitabschnitt der Union, sowie deren Einfluss in Schweden Grundlage dieser Darstellungen. Zu berücksichtigen ist daher, dass eine Gesamtdarstellung des Unionszeitraumes in dieser Arbeit nicht möglich ist, um auch eine gewissenhafte Beschreibung der betrachteten Themen zu gewährleisten.

2. Vorgeschichte

Infolge der nordischen Unionen, die durch Personalunionen zwischen Schweden und Norwegen, sowie zwischen Dänemark und Norwegen zustande gekommen sind, können diese unter Umständen auch als Vorläufer der Kalmarer Union betrachtet werden.

Nach dem Tod des norwegischen Königs Håkon Magnusson erbte der dreijährige Magnus Eriksson, welcher aus der Ehe von Håkons Tochter Ingeborg mit dem schwedischen Prinzen hervorging, die norwegische Krone. Kurze Zeit später wird er nach dem Tod seines Vaters Herzog Erich zum schwedischen König gewählt. Da Norwegen eine erbliche Monarchie ist und in Schweden Magnus Eriksson gewählt wurde, bedeutete dies zugleich die außenpolitische Verbindung zu einer Personalunion beider Reiche im Jahre 1319. Die schwedische Aristokratie nutzte die Gunst der Stunde und verabschiedete bei der Königswahl eine neue Wahlordnung, welche willkürliche Besteuerung verhinderte und dem Adel alte Freiheiten und Rechte zusicherte. Des Weiteren verpflichtete sich der König in einem Freiheitsbrief keine Ausländer zu Burgvögten oder zu Mitgliedern des Reichsrates zu ernennen. Die Wahlordnung hatte also mehr den Charakter einer „Magna Carta“ für Schweden und seinen Adel.[1] Als 1343 Magnus jüngerer Sohn Håkon König von Norwegen wurde, war dies auch das Ende der Union von 1319. Die Gegensätze zwischen der schwedischen Aristokratie und König Magnus Eriksson spitzten sich während seiner Regierungszeit weiter zu. Hintergrund war die ökonomische Krise des Landes, die durch den Ausbruch der Pest 1348-1351 in Schweden ihren Beginn hatte.[2] Der Widerstand gegen den König wuchs immer mehr an und schließlich zwang man ihn 1364 ins Exil zu gehen. Aufgrund von innen- und außenpolitischen Misserfolgen suchte König Magnus Eriksson einen starken Bundesgenossen. Durch die Ehe seines Sohnes, dem norwegischen König Håkon VI. Magnusson, mit der zehnjährigen Valdemarstochter Margarete wurde das Bündnis zwischen Norwegen und Dänemark im April 1363 besiegelt.[3] Die königliche Einheit von Schweden, Norwegen und Dänemark sollte durch diese Hochzeit erfolgen, jedoch verfolgte der schwedische Großadel andere Pläne und bot dem jungen Albrecht von Mecklenburg die schwedische Krone an. Dieser wurde im Februar 1364 zum schwedischen König ausgerufen was zugleich die Absetzung König Håkons bedeutete. Zum besseren Verständnis sei hier erwähnt, das es in Schweden eine Wahlmonarchie gab und der König durch den schwedischen Reichsrat berufen wurde.

Als Folge der Absetzung, kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Albrecht von Mecklenburg und den Königen Håkon und Magnus, die ihre Rechte verteidigen wollten. Während der Auseinandersetzungen unterstützte auch Valdemar seinen Schwiegersohn, was wiederum die Hanse bewog 1367 Norwegen und Dänemark den Krieg zu erklären. Die Überlegenheit der Hanse führte bald zum Stralsunder Frieden von 1370, indem die Hanse ihre Privilegien zugesichert bekam. Am 14. August 1371[4] folgten Schweden und Norwegen und schlossen Frieden.

Nach dem Tod König Valdemars 1375 wählte das Wahlreich Dänemark am 3.Mai 1376[5] den Valdemarenkel Olaf zum dänischen König. Für den fünfjährigen Sohn von König Håkon und der Valdemartochter Margarete übernahmen die Eltern, bestimmt durch den dänischen Reichsrat, die Vormundschaft. Mit dem Tod des norwegischen Königs Håkon in Oslo im Sommer 1380, ebnete sich der Weg für die Personalunion zwischen Dänemark und Norwegen, die bis 1814 Bestand haben sollte. Wie es das Erbrecht verlangte, wurde sein Sohn als Olav IV.[6] König von Norwegen ernannt. Auch in Norwegen, wie schon zuvor in Dänemark, regierte zunächst seine Mutter als Vormund für den minderjährigen Sohn und erwarb dabei großes Ansehen, da sie mit Umsicht und Klugheit regierte.[7] In Schweden wuchs die Unzufriedenheit über ihren Wahlkönig Albrecht von Mecklenburg wegen der Besetzung von Ämtern mit seinen Vasallen, was gegen den Königseid und die Königswahlordnung von 1319 verstieß. Zudem bot sich dem schwedischen Reichsrat noch eine andere Option an, denn mit der Mündigkeit Olafs 1385 führte dieser auch die Bezeichnung „Ret arving til Sverige“ (Rechtmäßiger Erbe von Schweden)[8] mit sich. Durch Sondersteuern brachte Albrecht auch noch Bauern und Bürger gegen sich auf, was dazu führte, dass der oppositionelle schwedische Großadel sich zu Verhandlungen mit dem norwegischen Hof entschied. Diese Verhandlungen sollten zur Ablösung Albrechts durch Olaf führen, doch dieser starb 1387 überraschend auf Schloss Falsterbo.

3. Königin Margarete I. und ihre Herrschaft im Norden

Nach dem plötzlichen Tod Olafs, dem letzten Folkunger, musste Margarete die nordischen Reiche vor den mecklenburgischen Machtansprüchen schützen und ließ sich sofort als „Bevollmächtigte Frau, Regentin und Vormund“[9] von Dänemark ausrufen. Nach der Huldigung in Dänemark reiste sie weiter nach Oslo, wo sie am 2. Februar 1388 auf Lebenszeit die Macht in Norwegen übertragen bekam.[10] Die Machtübertragung an Margarete in Norwegen und Dänemark kam dem schwedischen Reichstag sicher nicht ungelegen und so bewog man sich abermals Verhandlungen aufzunehmen. Die auf Schloss Dalaborg getroffenen Entscheidungen brachten das Ende der Regierungszeit König Albrechts von Mecklenburg mit sich und an dessen Stelle setzten die schwedischen Großen Margarete als Regentin ein. Dieser Wechsel kostete dem schwedischen Hochadel jedoch einige der von König Albrecht erzwungenen Einschränkungen der Königsmacht und man musste sich vielleicht eingestehen die Macht Margaretes etwas unterschätzt zu haben. Nunmehr war Margarete Herrin eines Großreiches geworden, welches sich über Dänemark, Norwegen, inklusive der Färöer-, Shetland- und Orkneyinseln, Grönland, Island, dem Königreich Schweden, sowie den schwedischen und dänischen Inseln Åland, Gotland, Öland und Bornholm erstreckte.[11] Durch den Tod ihres Sohnes Olaf war die Erbfolge in Norwegen ungeklärt und so hatte Margarete schon früh nach einem Nachfolger Ausschau gehalten. Zu diesem erwählte sie ihren Großneffen Bogislaw, Sohn des Herzogs Wratislaw VII. von Pommern-Stolp und Gattin Maria von Mecklenburg.[12] Neben der Ernennung Margaretes zur Regentin Norwegens wurde gleichzeitig am 2. Februar 1388 der junge Herzogssohn (geb. um 1382) aus Pommern-Stolp zum Thronfolger proklamiert. Wenig später verließ der junge Herzog zusammen mit seiner Schwester Katharina[13] seine Heimat, um am dänischen Hof seine Erziehung zu bekommen. In diesem Zusammenhang wurde sein Name in das nordische Erik geändert, der in allen drei Königshäusern geläufig, in Schweden sogar heilig war.

[...]


[1] Ludwig Biewer, Die Zeit des nordischen Unionskönig Erich von Pommern, S.32.

[2] Jörgen Weibull, Schwedische Geschichte, Spanien 1994, S.24.

[3] Heinz Barüske, Erich von Pommern, Rostock 1997, S.18.

[4] Heinz Barüske, Erich von Pommern, Rostock 1997, S.20.

[5] Heinz Barüske, Erich von Pommern, Rostock 1997, S.15.

[6] führte in Norwegen den Namen Olav, abgeleitet von Olav dem Heiligen. Vgl. dazu: Heinz Barüske,

Erich von Pommern, Rostock 1997, S. 29.

[7] Ludwig Biewer, Die Zeit des nordischen Unionskönig Erich von Pommern, S.32.

[8] Heinz Barüske, Erich von Pommern, Rostock 1997, S.30.

[9] Jörg-Peter Findeisen, Schweden. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Regensburg 1997, S.60.

[10] Heinz Barüske, Erich von Pommern, Rostock 1997, S.32.

[11] Ludwig Biewer, Die Zeit des nordischen Unionskönig Erich von Pommern, S.32.

[12] Tochter von Herzog Heinrich III. von Mecklenburg und Prinzessin Ingeborg von Dänemark vgl. dazu:

Ludwig Biewer, Die Zeit des nordischen Unionskönig Erich von Pommern, S.33.

[13] heiratete 1407 Johann von Bayern, aus dieser Ehe ging Sohn Christoph hervor.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Schweden und die Kalmarer Union - von ihren Anfängen bis 1440
Université
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Historisches Institut)
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
20
N° de catalogue
V44384
ISBN (ebook)
9783638419987
ISBN (Livre)
9783638847889
Taille d'un fichier
912 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schweden, Kalmarer, Union, Anfängen
Citation du texte
Markus Engelmann (Auteur), 2005, Schweden und die Kalmarer Union - von ihren Anfängen bis 1440, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44384

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