Economic Value Added versus Cash Value Added. Welche Kennzahl eignet sich besser für ein Anreizsystem für Manager?


Fachbuch, 2019

51 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Konzept des Economic Value Added
2.1 Einführung in das Konzept
2.2 Elemente des EVA
2.3 Berechnung des EVA

3 Das Konzept des Cash Value Added
3.1 Einführung in das Konzept
3.2 Elemente des CVA
3.3 Berechnung des CVA

4 Bewertung und Vergleich der Konzepte
4.1 Anreizsystem und Spitzenkennzahl
4.2 Gegenüberstellung von EVA und CVA
4.3 Übersicht und Bewertung

5 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: EVA-Spektren

Abbildung 2: Berechnungsmethoden des NOPAT

Abbildung 3: Übergang vom Accounting Model zum Economic Model

Abbildung 4: Anpassungen der Vermögensobjekte

Abbildung 5: Indirekte Berechnungsweise des Brutto-Cashflows

Abbildung 6: Berechnung der Bruttoinvestitionsbasis

Abbildung 7: Wert- und Kostentreiber des Residualgewinns

Abbildung 8: Gegenüberstellung der Kriterien

1 Einleitung

Die Entscheidungen und Handlungen der Top-Managementebene sind spätestens seit der Finanzmarktkrise und dem VW-Abgasskandal wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Seit dem im Jahr 1986 erschienenen Buch „Creating Shareholder Value“ von Alfred Rappaport[1] hat sich der Standpunkt durchgesetzt, dass das oberste Ziel der Unternehmensführung die Steigerung des Eigentümervermögens sein sollte.[2] Besonders die Eigentümer großer Unternehmen beauftragen zumeist externe Manager mit der Unternehmensführung. Problematisch diesbezüglich ist, dass sich die Ziele und Informationsstände von Eigentümern und beauftragtem Management oft deutlich unterscheiden.[3] Um das Management dazu zu bringen, die Unternehmensaktivitäten auf die Steigerung des Shareholder Value auszurichten, existieren verschiedene Anreizmöglichkeiten.

Die Verknüpfung eines variablen Teils der Managemententlohnung mit dem Unternehmenserfolg stellt dafür eine Möglichkeit dar.[4] Ein Teil der Gehaltszahlung an die Unternehmensleitung wird dabei an Erfolgsgrößen gekoppelt. In zahlreichen Unternehmen werden zu diesem Zweck Größen aus dem externen Rechnungswesen verwendet. Beispiele dafür sind die Earnings before Interests and Taxes (EBIT) oder der Return on Investment (ROI), bei dem der Gewinn zum Kapitaleinsatz ins Verhältnis gesetzt wird.[5] Da gemäß Rappaport das Ziel eines Unternehmens und damit auch des Managements die Maximierung des Shareholder Value sein sollte, bieten sich zu diesem Zweck Kennzahlen an, die auf einem Residualgewinn[6] beruhen. Der Vorteil gegenüber Größen wie dem EBIT oder dem ROI ist, dass neben den üblicherweise ausgewiesenen Kosten des Unternehmens auch die Kapitalkosten berücksichtigt werden. Der Economic Value Added (EVATM)[7] und der Cash Value Added (CVA) stellen Residualgewinnkonzepte dar und finden in der Unternehmenspraxis Verwendung. Diese beiden Konzepte sind Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung.

Die beiden Konzepte unterscheiden sich zum Teil deutlich. Die Entscheidung für eines dieser Konzepte als Spitzenkennzahl eines Anreizsystems hat weitreichende Folgen für das Unternehmen und die Eigentümer. Das Ziel dieser Arbeit ist, die Eignung der Konzepte als Spitzenkennzahl eines Anreizsystems zu analysieren und eine Empfehlung zu geben, welche Kennzahl sich zu diesem Zweck besser eignet.

Die vorliegende Arbeit ist in fünf Kapitel gegliedert. Im Anschluss an die Einleitung (Kapitel 1) wird im Kapitel 2 das EVA-Konzept dargestellt. Zu Beginn wird die Konzeption grundlegend erläutert (Abschnitt 2.1.). Danach erfolgt die Herleitung des Modells, indem zunächst die im Konzept verwendeten Größen dargestellt werden (Abschnitt 2.2.). Ein Fokus liegt dabei auf den erforderlichen Anpassungen. Abschließend wird gezeigt, wie die Bestandteile zueinander in Beziehung gesetzt werden und wie dadurch die Wirkung auf das Eigentümervermögen ausgedrückt wird (Abschnitt 2.3.).

Die Darstellung des CVA-Konzeptes folgt in Kapitel 3 einem analogen Verlauf wie die Darstellung des EVA-Konzeptes.

In Kapitel 4 werden die beiden Konzepte gegenübergestellt, indem ihre Eignung als Spitzenkennzahl eines Anreizsystems analysiert wird. Hierzu werden in Abschnitt 4.1. die relevanten Anforderungen an ein Anreizsystem und eine Spitzenkennzahl dargestellt. Darauf aufbauend wird geprüft, inwieweit die Kennzahlen diese Anforderungen erfüllen (Abschnitt 4.2.). In Abschnitt 4.3. wird dargelegt, welche der beiden Kennzahlen die Anforderungen in größerem Umfang erfüllt und sich dementsprechend besser als Spitzenkennzahl eines Anreizsystems eignet.

In Kapitel 5 erfolgt die Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse.

2 Das Konzept des Economic Value Added

Das folgende Kapitel behandelt das Konzept des Economic Value Added (EVA). Zuerst werden die Grundlagen der Konzeption erläutert. Anschließend werden die Basiselemente ausführlich dargestellt. Einen Hauptaspekt bilden dabei die Anpassungen der Daten aus dem Rechnungswesen, weil diese Anpassungen einen bedeutenden Teil des Konzeptes ausmachen. Abschließend werden die Berechnungsverfahren des EVA anhand der Elemente abgeleitet und der Zusammenhang zum Shareholder Value dargestellt.

2.1 Einführung in das Konzept

Das EVA-Konzept wurde von G. Bennett Stewart III erstmals im Jahre 1991 mit dem Buch „The Quest for Value“[8] publiziert.[9] Zusammenfassend handelt es sich beim EVA-Konzept um den operativen Gewinn abzüglich aller Kosten des Kapitals, das zur Erwirtschaftung dieses Gewinnes erforderlich war.[10] Der EVA-Ansatz stellt somit ein Residual- bzw. Übergewinnkonzept dar. Das Ziel des Economic Value Added ist, eine Aussage über die Wertschaffung- bzw. Wertvernichtung innerhalb einer Periode zu machen. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Gewinn erst dann erzielt wurde, wenn auch die gesamten Kapitalkosten vom operativen Gewinn gedeckt wurden.[11]

Der Economic Value Added wird grundsätzlich für drei Anwendungsbereiche genutzt: Als Methode zur Unternehmensbewertung, als Gestaltungsinstrument der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) und als Maßstab der Performance eines Unternehmens.[12] In der vorliegenden Arbeit werden die beiden erstgenannten Anwendungsgebiete nicht weiter thematisiert.

Bekannte Unternehmen, die das EVA-Konzept verwenden, sind der im DAX notierte Henkel-Konzern[13] und Global-Player wie Coca-Cola, das als eines der ersten Unternehmen das Konzept des Economic Value Added eingeführt hat.[14]

2.2 Elemente des EVA

Um den Economic Value Added zu berechnen, sind eine Größe für den Gewinn, eine Größe für die Höhe des Vermögens und der Kapitalkostensatz notwendig.[15] Die Basis des EVA-Konzeptes bilden buchhalterische Größen, die an die tatsächliche ökonomische Realität des Unternehmens durch sogenannte Conversions angepasst werden. Diese Anpassungen sind notwendig, weil die Daten des Rechnungswesens in erster Linie eine vorsichtige Sicht auf das Unternehmen darstellen.[16] Die Anpassungen erfolgen in vier Stufen und werden als Überführung vom Accounting Model zum Economic Model bezeichnet.[17]

Stern Stewart & Co. kommuniziert eine Anzahl von 164 möglichen Anpassungen der Daten des Rechnungswesens, um diese an die Sicht der Investoren anzupassen.[18] Im ersten Schritt muss jedes Unternehmen individuell entscheiden, welche Anpassungen sinnvoll sind. Zu beachten ist, dass aus jeder Variation der Anpassungen ein anderer EVA-Wert resultiert. Das Spektrum der möglichen EVA-Arten kann grundsätzlich grob in vier Varianten unterteilt werden (vgl. Abbildung 1).[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: EVA-Spektren[20]

Der „Basis EVA“ stellt die einfachste Variante dar. Dieser Wert wird anhand der nicht angepassten Daten des Jahresabschlusses ermittelt. Der „standardisierte EVA“ wird mithilfe von circa 12 Anpassungen festgestellt, allerdings ohne das intern verfügbare Detailwissen zu verwenden. Für den „maßgeschneiderten EVA“ sind in den meisten Unternehmen nach den Erfahrungen von Stern Stewart & Co. circa 15 Anpassungen notwendig. Dieser EVA-Wert ist auch der von Stern Stewart & Co. vorgeschlagene und gemeinhin praktizierte Maßstab. Der „echte EVA“ würde sich theoretisch ergeben, wenn der exakte ökonomische Gewinn mit allen relevanten Anpassungen und die genauen Kapitalkosten von jedem Geschäftsbereich ermittelt werden würden.[21] Da der zusätzliche Nutzen der Informationen im Verhältnis zum Aufwand der Informationsbeschaffung deutlich abnimmt, wird der „echte EVA“ in der Praxis im Allgemeinen nicht angewendet.[22]

Im Folgenden werden die am Anfang des Kapitels 2.2. aufgeführten Elemente des EVA-Konzeptes dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Anpassungen, die vorgenommen werden müssen, um die Daten des Rechnungswesens an die tatsächliche ökonomische Realität anzupassen.

2.2.1 Darstellung der Gewinn- und Vermögensgröße

Die Gewinngröße wird gemäß der im US-amerikanischen Raum üblichen Bezeichnung als Net Operating Profit after Taxes (kurz: NOPAT) bezeichnet. Sie stellt einen Maßstab für die operative Leistung eines Unternehmens dar.[23] Der NOPAT ist eine Gewinngröße vor den Kosten der Finanzierung, aber nach Steuern. Es handelt sich dementsprechend um die zur Ausschüttung an die Kapitalgeber zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.[24] Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren zur Bestimmung des NOPAT.

Im Zuge der direkten Methode, die auch operative Berechnung (Operating Approach) genannt wird, werden vom Umsatz alle operativen Aufwendungen abgezogen. Im Anschluss werden die Änderungen durch die Anpassungen hinzuaddiert bzw. abgezogen und die angepassten Steuern berücksichtigt. Bei der indirekten Methode bzw. der finanziellen Berechnung (Financing Approach) wird das Jahresergebnis durch die entsprechenden Anpassungen modifiziert. Die gezahlten Fremdkapitalzinsen werden der Gewinngröße wieder hinzuaddiert. Im Anschluss werden die Steuervorteile aus der Fremdkapitalnutzung neutralisiert.[25] Die nachstehende Abbildung (2) stellt die beiden Berechnungsmethoden zusammenfassend gegenüber.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Berechnungsmethoden des NOPAT[26]

Der Steuervorteil aus Fremdkapitalzinsen (Indirekte Methode, Position 5) wird korrigiert, da dieser in den Kapitalkosten und nicht in der Gewinngröße abgebildet wird.

Die Vermögensgröße stellt eine weitere bedeutende Komponente des EVA-Konzeptes dar. Stewart nutzte in seinem Grundlagenwerk den Begriff Capital.[27] Diese Größe stellt das betriebsnotwendige Vermögen dar, das zur Erzielung des NOPAT im Unternehmen gebunden ist und für die operative Tätigkeit verfügbar war.[28] Um Missverständnisse zu vermeiden, wird mittlerweile in der Regel die eindeutigere Bezeichnung Net Operating Assets (NOA) genutzt.[29] Analog zur Berechnung des NOPAT gibt es die operative (Operating Approach) und die finanzielle Berechnungsweise (Financing Approach). Die Ergebnisse der beiden Berechnungswege sind bei Verwendung von korrekten Werten gleich.[30]

Im Zuge der operativen bzw. aktivistischen, Vorgehensweise erfolgt die Berechnung anhand der Aktivseite der Bilanz. Die Werte werden als Buchwerte, allerdings mit diversen Anpassungen, angesetzt.[31] Alle Vermögenspositionen, die nicht betriebsnotwendig sind, werden subtrahiert.[32] Die finanzielle Berechnung erfolgt anhand der Passivseite der Bilanz. „Zum bilanziellen Eigenkapital und zinstragenden Fremdkapital werden die Eigen- und Fremdkapital-Äquivalente addiert. Diese Anpassungen dienen dazu, auch außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente eines Unternehmens zu berücksichtigen und Verzerrungen des Rechnungswesens zu korrigieren.“[33]

Da lediglich bei den Vermögenspositionen auf der Aktivseite, nicht aber bei den Finanzierungspositionen auf der Passivseite erkennbar ist, ob sie betrieblich genutzt werden, wird der Wert der NOA in der Regel aktivistisch ermittelt.[34] Die NOA werden immer für den Beginn der betrachteten Periode ermittelt.[35] Abweichend davon wird bei starken Schwankungen von mehr als 20 % der Buchwerte ein Durchschnittswert genutzt.[36]

Anhand verschiedener Anpassungen (Conversions) wird die Transformation vom Accounting Model zum Economic Model vollzogen. „Insgesamt werden über vier Stufen nichtbetriebliche, finanzielle, steuerliche und bewertungstechnische Verzerrungen des Accounting Models beseitigt, um zu einem Zahlenverständnis zu gelangen, welches dem Economic Model entspricht.“[37] Diese Unterscheidung nimmt Stewart III nicht explizit vor, sie wird aber von Stern Stewart & Co. befürwortet.[38] Abbildung (3) zeigt grob den Verlauf der Anpassungen und den Übergang vom Accounting Model zum Economic Model.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Übergang vom Accounting Model zum Economic Model[39]

In den folgenden Unterkapiteln werden jeweils zuerst die vier Anpassungen erläutert und anschließend die jeweiligen Auswirkungen auf den NOPAT und die NOA dargestellt.

2.2.2 Operating Conversions

Im Zuge der Operating Conversions werden die Daten des Jahresabschlusses um nicht betriebsnotwendige Elemente bereinigt.[40] Das Ziel ist, die Jahresabschlussdaten auf die betriebliche Ebene zu begrenzen. Eine allgemein gültige Aussage, ob eine Ergebnis- oder Kapitalgröße betriebsbedingt ist, lässt sich nicht treffen.[41]

Da die Bilanz üblicherweise nach der Fristigkeit der Positionen unterteilt ist, bedarf es zur richtigen Beurteilung von Vermögenswerten weiterer Informationen. Solche Informationen können beispielsweise der Segmentberichterstattung des Unternehmens entnommen werden.[42] Die folgende Abbildung 4 gibt einen Überblick darüber, wie mit den Vermögensobjekten im Rahmen der Operating Conversions verfahren werden soll.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Anpassungen der Vermögensobjekte[43]

Anpassungen sind nur durchzuführen, wenn ein Vermögensgegenstand betrieblich gebunden, aber nicht aktiviert ist, oder wenn er aktiviert, aber nicht betrieblich genutzt wird. Da die Bilanzsumme zur Bestimmung der NOA zu Buchwerten übernommen wird, können die aktivierten, nicht betrieblich gebundenen Vermögensobjekte zu Buchwerten subtrahiert werden.[44] Als aktivierte, aber nicht betrieblich genutzte Vermögensgegenstände können laut Hostettler Anlagen im Bau angesehen werden. Diese werden zwar in der Zukunft betriebsnotwendig für das Unternehmen sein, stehen allerdings während der bewerteten Periode nicht zur Verfügung. Auch vermietete Immobilien dienen zum Beispiel in einem Industrieunternehmen nicht dem betrieblichen Zweck, sind allerdings trotzdem in der Bilanz erfasst.[45] Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden ebenfalls vom Kapital abgezogen.[46] Liquide Mittel sind nicht abzuziehen, da diese dem Geschäftsbetrieb dienen und es im Gegensatz zu Wertpapieren, die Handelszwecken dienen, zu negativen Auswirkungen kommen könnte, wenn sie nicht vorhanden wären und dem Unternehmen erforderliche Liquidität fehlen würde.[47]

Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Bilanzsumme müssen um außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die nichts mit dem eigentlichen Unternehmensgeschäft zu tun haben, bereinigt werden. Da der NOPAT eine Gewinngröße vor Zahlungen an die Kapitalgeber darstellt, müssen sämtliche Zinszahlungen neutralisiert werden. Zinsaufwendungen werden dem NOPAT dementsprechend wieder hinzugerechnet. Die Zinsanteile von langfristigen Rückstellungen, beispielsweise von Pensionsrückstellungen, sind ebenfalls im Jahresüberschuss zu neutralisieren. Die Abschreibungen, die für nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände in der GuV in Abzug gebracht wurden, müssen im Zuge der Operating Conversions wieder hinzugerechnet werden.[48]

Funding Conversions

Das Ziel der Funding Conversions ist, dass alle Finanzierungsmittel des Unternehmens komplett erfasst werden. Bereits in der Bilanz ausgewiesene Finanzierungsquellen sind das zinstragende Fremdkapital, langfristige, nicht zinstragende Verbindlichkeiten (Rückstellungen)[49] und das Eigenkapital. Der Fokus der Funding Conversions liegt dementsprechend insbesondere auf den versteckten, nicht in der Bilanz ersichtlichen Finanzierungsinstrumenten[50] und den nicht zinstragenden Verbindlichkeiten.[51]

Die meisten versteckten Finanzierungsquellen eines Unternehmens, die nicht anhand der Passivseite der Bilanz ersichtlich werden, sind Miet- und Leasinggeschäfte.[52] In der externen Rechnungslegung eröffnen sich Unternehmen große Spielräume bezüglich der Bilanzierung von Leasinggeschäften.[53] Im EVA-Konzept werden alle Leasinggeschäfte unabhängig davon, ob sie der Leasingnehmer bilanziert oder nicht, in der Kapitalgröße abgebildet. Hat das Unternehmen einen Vermögenswert im Rahmen eines Leasinggeschäftes nicht bilanziert, erfolgt die Bilanzierung anhand der Kapitalisierung der vereinbarten Leasingraten der folgenden fünf Jahre und der Hinzurechnung des Barwertes zu den NOA.[54]

Ein weiterer bedeutender Schritt bei den Funding Conversions ist die korrekte Behandlung der nicht zinstragenden Verbindlichkeiten. Insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung stehen dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung. Lieferanten werden ihr Kapital allerdings in der Regel nicht ohne Zinsen kostenlos zur Verfügung stellen. Die entgangenen Zinsen sind in den zu zahlenden Preisen der gelieferten Güter enthalten. Der betriebliche Gewinn des Unternehmens ist folglich in Höhe der in die Kalkulation einbezogenen Zinsen zu niedrig. Da der NOPAT jedoch einen Gewinn vor Finanzierungskosten darstellt, sind auch diese Zinsen zu eliminieren. Dies kann durch die Hinzurechnung der nicht ersichtlichen Zinsen zur Ergebnisgröße und der Behandlung des Lieferantenkredites als Teil der NOA erreicht werden. Da die Ermittlung der nicht ausgewiesenen Zinsen in der Praxis jedoch oftmals kompliziert ist, wird von Hostettler eine zweite, praktikablere Variante vorgeschlagen. Die zinslos zur Verfügung gestellten kurzfristigen Verbindlichkeiten werden mit dem betrieblichen Vermögen verrechnet.[55] Dies führt dazu, dass der Abzug in der Kapital- und nicht in der Ergebnisgröße vorgenommen wird. Beide Verfahren führen zu gleichen Ergebnissen. Mit Blick auf die Ermittlungskosten ist die zweite Vorgehensweise in der Praxis zu bevorzugen.[56]

Shareholder Conversions

Durch die Shareholder Conversions sollen sämtliche eigenkapitalähnlichen Posten einer Unternehmung berücksichtigt werden. Diese Posten werden auch als Equity Equivalents (EE) bezeichnet.[57] Dadurch sollen alle Vermögensgegenstände berücksichtigt werden, die aufgrund des Vorsichtsprinzips oder aufgrund von Aktivierungsverboten der externen Rechnungslegung nicht oder nur unzureichend in die Bilanz einbezogen wurden.[58] Die Summe aus den EE und dem bereits bilanzierten Eigenkapital soll den gesamten Betrag abbilden, der dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellt wurde.[59] Die Shareholder Conversions sind die bedeutendsten Anpassungen im Rahmen des EVA-Konzeptes, um die dem Vorsichtsprinzip unterworfenen Daten des Rechnungswesens an die ökonomische Realität anzupassen.[60]

Einen relevanten Punkt der Shareholder Conversions stellt der Ansatz von Investitionsaufwendungen dar, die im Rahmen der externen Rechnungslegung lediglich als Aufwand erfasst wurden, jedoch eher Investitionscharakter haben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu nennen.[61] Besondere Bedeutung kommt den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E) zu. Unabhängig davon, ob die F&E-Aufwendungen bilanziert oder lediglich als Aufwand verbucht wurden, müssen beide Aufwendungsarten bei der EVA-Ermittlung vollständig als EE kapitalisiert und über die voraussichtliche Dauer der Nutzung abgeschrieben werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass beide Aufwandsarten dem Unternehmen in der Regel für längere Zeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen zur Verfügung stehen. Sie beeinflussen sowohl den NOPAT als auch die NOA.[62]

Die Auflösung stiller Reserven und Lasten ist eine weitere bedeutende Anpassung im Rahmen der Shareholder Conversions. Durch überhöhte Abschreibungen auf Vermögensgegenstände in der Vergangenheit muss der Ansatz dieser Posten an den tatsächlichen Wert angepasst werden. Aufgrund neuer Ansatzwerte können sich andere Abschreibungsbeträge bei der Berechnung des NOPAT ergeben. Die Korrektur der Werte wird hingegen lediglich erfolgsneutral abgebildet. Es erfolgt zwar ein neuer Wertansatz im NOA, allerdings haben diese Anpassungen abgesehen von veränderten Abschreibungsbeträgen keine Auswirkungen auf die Ergebnisgröße. Durch eine Berücksichtigung der Anpassungen im NOPAT würde es dagegen zu starken Verzerrungen des Periodenerfolges kommen.[63]

Ein weiteres bedeutendes EE stellen die kumulierten Abschreibungen auf den Goodwill dar.[64] Dabei werden zwei Arten des Geschäfts- oder Firmenwertes unterschieden: Zum einen der selbst geschaffene (originäre) Goodwill und zum anderen der erworbene (derivative) Goodwill.[65] Gemäß der Konzeption von Stewart III wird der erworbene Goodwill aktiviert und nicht abgeschrieben, da er dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht.[66] Die Abschreibungen auf den Goodwill sind den NOA in Gänze wieder hinzuzurechnen. Die Goodwill-Abschreibungen der Periode müssen dem NOPAT wieder hinzugerechnet werden.[67]

[...]


[1] Vgl. Rappaport (1999).

[2] Das Vermögen der Eigentümer wird auch als Shareholder Value bezeichnet.

[3] Diese Problematik wird auch als Principal-Agent-Theorie bezeichnet. Siehe dazu bspw. Fischer (1995).

[4] Vgl. Rappaport (1999), S. 4.

[5] Vgl. Laux (2006), S. 285.

[6] Ein Residual- bzw. Übergewinn wird dann erreicht, wenn neben den operativen Kosten auch die Kapitalkosten gedeckt werden.

[7] Beim EVATM handelt es sich um einen, durch Stern Stewart & Co., markenrechtlich geschützten Begriff, der deshalb als EVATM gekennzeichnet werden muss. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf diese Kennzeichnung verzichtet.

[8] Vgl. Stewart III (1991).

[9] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 281.

[10] Vgl. Stewart III (1991), S. 2.

[11] Vgl. Zirkler (2002), S. 98.

[12] Vgl. Hostettler (2000), S. 1.

[13] Vgl. Geschäftsbericht Henkel (2016), S. 69.

[14] Vgl. Ehrbar (1999), S. 28.

[15] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 282–283.

[16] Vgl. Ehrbar (1999), S. 173-176.

[17] Vgl. Hostettler (2000), S. 98. Die Conversions werden in den Kapiteln 2.2.1.1. bis 2.2.1.4. behandelt.

[18] Vgl. Hostettler (2000), S. 97.

[19] Vgl. Ehrbar (1999), S. 176.

[20] In Anlehnung an: Ehrbar (1999), S. 176.

[21] Vgl. Ehrbar (1999), S. 176-177.

[22] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 285.

[23] Vgl. Zirkler (2002), S. 99.

[24] Vgl. Stewart III (1991), S. 86.

[25] Vgl. Fackler/Wimschulte (2009), S. 317.

[26] In Anlehnung an: Fackler/Wimschulte (2009), S. 317.

[27] Vgl. Stewart III (1991), S. 86.

[28] Vgl. Hostettler (2000), S. 50-51.

[29] Vgl. Hostettler (2000), S. 50. In der vorliegenden Arbeit wird analog zu Hostettler der Begriff NOA gebraucht, mögliche weitere in der Literatur verwendete Begriffe sind Invested Capital und Capital Employed.

[30] Vgl. Stewart III (1991), S. 99-101.

[31] Vgl. Hostettler (2000), S. 51.

[32] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 284.

[33] Fackler/Wimschulte (2009), S. 318.

[34] Vgl. Hostettler (2000), S. 43.

[35] Vgl. Hostettler (2000), S. 51.

[36] Vgl. Stewart III (1991), S. 742.

[37] Hostettler (2000), S. 98.

[38] Vgl. Hostettler (2000), S. 98.

[39] In Anlehnung an: Hostettler (2000), S. 98.

[40] Vgl. Hirsch (2007), S. 64.

[41] Vgl. Weber et al. (2017), S. 46.

[42] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 286-287.

[43] In Anlehnung an: Hostettler (2000), S. 112.

[44] Vgl. Hostettler (2000), S. 112.

[45] Vgl. Hostettler (2000), S. 120-121.

[46] Vgl. Stewart III (1991), S. 744.

[47] Vgl. Hostettler (2000), S. 112-113.

[48] Vgl. Weber et al. (2017), S. 51-52 und S. 55-56.

[49] Vgl. Hostettler (2000), S. 100.

[50] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 287.

[51] Vgl. Laux (2006), S. 159.

[52] Vgl. Hostettler (2000), S. 101.

[53] Siehe für weitergehende Informationen zum Leasing und zur Leasingbilanzierung in den Rechnungslegungssystemen bspw. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 196-211.

[54] Vgl. Böcking/Nowak (1999), S. 286.

[55] Vgl. Hostettler (2000), S. 127-128.

[56] Vgl. Weber et al. (2017), S. 54.

[57] Vgl. Weber et al. (2017), S. 46.

[58] Vgl. Hostettler (2000), S. 103.

[59] Vgl. Fackler/Wimschulte (2009), S. 325.

[60] Vgl. Zirkler (2002), S. 100-101.

[61] Vgl. Hostettler (2000), S. 104 und S. 137-139.

[62] Vgl. Stewart III (1991), S. 115-116.

[63] Vgl. Weber et al. (2017), S. 54.

[64] Vgl. Stewart III (1991), S. 114.

[65] Siehe für weitergehende Informationen zum Goodwill bspw. Coenenberg et al. (2016), S. 359.

[66] Manche Autoren vertreten die Meinung, dass der Goodwill abgeschrieben werden sollte, da er im Laufe der Zeit durch eigenen, erarbeiteten Goodwill ersetzt wird. Vgl. Hostettler (2000), S. 146.

[67] Vgl. Stewart III (1991), S. 114.

Ende der Leseprobe aus 51 Seiten

Details

Titel
Economic Value Added versus Cash Value Added. Welche Kennzahl eignet sich besser für ein Anreizsystem für Manager?
Autor
Jahr
2019
Seiten
51
Katalognummer
V443852
ISBN (eBook)
9783960954446
ISBN (Buch)
9783960954453
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Shareholder-Value, Eigentümervermögen, Economic Value Added, Cash Value Added, Management, Unternehmensziel, Wertorientierte Unternehmensführung, EVA, CVA, Anreizsystem
Arbeit zitieren
Jan Behler (Autor:in), 2019, Economic Value Added versus Cash Value Added. Welche Kennzahl eignet sich besser für ein Anreizsystem für Manager?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443852

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