Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei Start-ups


Bachelor Thesis, 2016

65 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Formelverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation und Zielsetzung
1.2 Problemstellung
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung
2.1 Wert-Definition
2.2 Funktionen der Unternehmensbewertung
2.2.1 Objektive Unternehmensbewertung
2.2.2 Subjektive Unternehmensbewertung
2.2.3 Funktionale Unternehmensbewertung
2.3 Anlässe der Unternehmensbewertung

3 Definition und bewertungsrelevante Charakteristika von Start-ups
3.1 Definition Start-up
3.2 Charakteristika
3.2.1 Lebenszyklus
3.2.2 Junge Unternehmenshistorie und Informationsgrundlage
3.2.3 Kapitalbedarf und Cashflow
3.2.4 Risikograd
3.2.5 Flexibilität, Innovation und Dynamik
3.2.6 Immaterielle Vermögensgegenstände

4 Überblick und Vorauswahl der Bewertungsverfahren
4.1 Überblick der klassischen Bewertungsverfahren
4.2 Beschränkung der Bewertungsverfahren

5 Darstellung der ausgewählten Unternehmensbewertungsverfahren
5.1 Discounted Cashflow-Verfahren
5.1.1 Konzeption
5.1.2 Bewertungsrelevante Cashflows
5.1.3 Diskontierungszinssatz
5.1.4 Methoden des DCF-Verfahrens
5.2 Vergleichsverfahren
5.2.1 Konzeption
5.2.2 Multiplikatorbewertung
5.3 Einzelbewertungsverfahren
5.3.1 Konzeption
5.3.2 Wertansätze
5.4 Venture-Capital-Methode

6 Bewertung der Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei Start-ups
6.1 Discounted Cashflow-Verfahren
6.2 Vergleichsverfahren
6.3 Einzelbewertungsverfahren
6.4 Venture-Capital-Methode
6.5 Auswertung und Analyse

7 Fazit und Ausblick

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Funktionslehren der Unternehmensbewertung

Abbildung 2: Darstellung der Verhandlungsbereiche nach der Kölner Funktionslehre

Abbildung 3: Anlässe der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F

Abbildung 4: Unternehmens- und Finanzierungsphasen eines Start-ups

Abbildung 5: Unternehmensbewertungsverfahren im Überblick

Abbildung 6: Ansätze des DCF-Verfahrens

Abbildung 7: Ermittlung der Cashflows

Abbildung 8: Unterteilung Vergleichsverfahren

Abbildung 9: Ablauf einer Multiplikatorbewertung

Formelverzeichnis

Formel 1: Berechnung der Eigenkapitalkosten

Formel 2: Berechnung des WACC nach dem FCF-Ansatz

Formel 3: Berechnung des WACC nach dem TCF-Ansatz

Formel 4: Berechnung Marktwert des Gesamtkapitals

Formel 5: Grundsätzliche Berechnung des Marktpreises mit der Comparative Company Approach Methode

Formel 6: Allgemeine Berechnung des Unternehmenswertes anhand von Einzelbewertungsverfahren

Formel 7: Unternehmenswertermittlung anhand der Venture-Capital-Methode

Formel 8: Berechnung des Beteiligungsanteils der Beteiligungsgesellschaft

1 Einleitung

1.1 Motivation und Zielsetzung

Das Interesse an dieser Thematik geht mit der persönlichen Motivation des Verfassers, einStart-up zu gründen, einher. Da er aktuell ebenfalls der Herausforderung gegenübersteht,eines zu gründen, verfolgt er täglich die Neuigkeiten zu Start-ups in den dazu vorhandenenMedien. Durch seine Tätigkeit als Praktikant und Werkstudent bei PricewaterhouseCoopershat er sich die Frage gestellt, auf welche Art und Weise Unternehmen bzw. Start-ups,generell bewertet werden und welche Unterschiede in Bezug auf dieUnternehmensbewertung herrschen. Ziel dieser These ist es, die klassischenUnternehmensbewertungsverfahren mit ihren verschiedenen Ansätzen darzustellen und dieAnwendbarkeit auf die, von unterschiedlichen Charakteristika geprägten Start-ups, zuuntersuchen, um schließlich eine Anwendungsempfehlung der Bewertungsverfahren inBezug auf Start-ups geben zu können. Weiterhin soll festgestellt werden, ob dieNotwendigkeit besteht, neue Bewertungsansätze für junge Unternehmen zu entwickeln. DieThese wird durch ein Interview mit einem Experten aus der Praxis zusätzlich untermauert.

1.2 Problemstellung

Das Thema Unternehmensbewertung existiert schon seit geraumer Zeit in der Literatur undhat sich stetig weiterentwickelt, um Unternehmen valider zu den unterschiedlichstenBewertungsanlässen zu bewerten. Früher wurde das Unternehmen rein objektiv, ohnesubjektive Interessen, auf Basis des Substanzwertes ermittelt. Ohne subjektive Interessenkonnte jedoch kein plausibler Unternehmenswert ermittelt werden, da das Unternehmen fürunterschiedliche Interessenten einen anderen, spezifischen Wert haben kann. Heute wirdversucht die Objektivität und Subjektivität anhand einer markt- und zukunftsorientierenBewertung mit einzubinden. Aus diesen Ansätzen haben sich unterschiedlicheUnternehmensbewertungsverfahren klassifiziert, die in dieser Arbeit auf die Anwendbarkeitbei Start-ups untersucht werden.

Start-ups sind junge Unternehmen, die eine innovative Geschäftsidee verfolgen und nochnicht am Markt etabliert sind. Unterschiedliche Charakteristika, wie unter anderem eine geringe Informationsgrundlage, kurze Existenz am Markt, hoher Kapitalbedarf, verhältnismäßig hohe immaterielle Vermögenswerte und hohe Unsicherheit, sowieWachstumsraten prägen ein Start-up. Diese, unter anderen schwer mess-, schätz- undabsehbaren Charakteristika, haben maßgeblichen Einfluss auf den Unternehmenswert. Somitstellt sich die Frage, ob und welches Unternehmensbewertungsverfahren sinnvoll bei derBewertung von Start-ups angewendet werden kann. Weiterhin ist zu untersuchen, obeventuell eine Kombination von ausgewählten Bewertungsverfahren vorzuziehen ist.

1.3 Aufbau der Arbeit

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der Einleitung in diese Arbeit. Im zweiten Kapitelwerden die Grundlagen der Unternehmensbewertung behandelt. Dazu wird zunächst derökonomische Wert dargestellt. Im Nachfolgenden wird auf die Funktionen derUnternehmensbewertung eingegangen. Es wird die objektive, subjektive und funktionaleUnternehmensbewertung vorgestellt. Abgeschlossen wir dieses Kapitel mit den Anlässen zurUnternehmensbewertung. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Definition, sowie mitden unterschiedlichen Charakteristika von Start-ups. Das vierte Kapitel gibt einen Überblicküber alle klassischen Unternehmensbewertungsverfahren und schränkt diese für die weitereAnalyse ein. Zusätzlich wird ein alternatives Verfahren in die Analyse mit eingebunden. Imfünften Kapitel kommt es zur Darstellung der ausgewählten Bewertungsverfahren. Es wirddas DCF-Verfahren, das Vergleichsverfahren, das Einzelbewertungsverfahren und dieVenture-Capital-Methode erläutert. Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit der Bewertungder Anwendbarkeit der ausgewählten Bewertungsverfahren in Bezug auf Start-ups. DesWeiteren werden die Erkenntnisse ausgewertet und analysiert. Ein Fazit über diegewonnenen Erkenntnisse wird im siebten Kapitel gezogen sowie wird ein Ausblick für dieZukunft gegeben.

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung

2.1 Wert-Definition

Der Begriff „Wert“ ist in allen Wissenschaften vorhanden und hat dementsprechendverschiedene Bedeutungen. Aufgrund der Wichtigkeit des ökonomischen Wertes in dieser Arbeit wird folgend nur dieser erklärt. In der Betriebswirtschaftslehre wird der Begriff „Wert“ gerne vermieden und zieht den Ausdruck „Bewertung“ vor, welcher das Ziel einesBewertungsvorgangs darstellt. Ökonomische Werte sind im Gegensatz zu Werturteilen klarermittelte Werte, die aus einer Beziehung aus Subjekt und Objekt entstehen. Sofern allebenötigten Daten vorliegen, kann jeder der über diese Daten verfügt, die Subjekt-ObjektBeziehung angeben. Der Wert wird anhand von festgelegten Regeln ermittelt und ist inGeldeinheiten beziffert.1 Urteile über ökonomische Werte sind rational zu erklärende Feststellungen. Derökonomische Wert eines Gegenstandes entsteht aus dem Gebrauchs-, Tausch- oderErtragswert. Sind Güter in der Lage menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, spricht man vondem Gebrauchswert. Die Höhe des Gebrauchswertes ist zweckabhängig, da Güter diemenschlichen Bedürfnisse unterschiedlich befriedigen können. Kommt zu den Gütern einKnappheitsgrad hinzu, somit spricht man von einem Tauschwert, da knappe Güter gegenandere knappe Güter getauscht werden können. Der Tauschwert wird mit Geldeinheitenbeziffert und ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Wenn Güter zudem noch einen Ertragerwirtschaften, spricht man von einem Ertragswert, der von der Nutzungsdauer und derAbsatzentwicklung beeinflusst wird. Da der Markt maßgeblichen Einfluss auf die Wertungdes Ertragswertes hat, kommt für die Unternehmensbewertung nur dieser Wert inErwägung.2

2.2 Funktionen der Unternehmensbewertung

2.2.1 Objektive Unternehmensbewertung

Die objektive Unternehmensbewertung stand bis ca. 1960 im Mittelpunkt der Literatur. Zielwar es, mit dieser Konzeption einen objektiven Wert eines Unternehmens zu ermitteln.3 Lautder objektiven Unternehmensbewertung ist der Wert eines Unternehmens vergleichbar miteiner Eigenschaft, die dem Unternehmen anhaftet. Der Wert, der mit dem objektiven Wertübereinstimmt, nennt sich Marktpreis. Ferner werden auch andere Richtlinien verwendet,wie z.B. das „Unternehmen, wie es steht und liegt“.4 Laut der objektiven Werttheorie ist der Wert eines Unternehmens unabhängig von Personen.5 Das bedeutet, dass der Unternehmenswert möglichst ohne Einflüsse von Bezugspersonen, wie Käufer undVerkäufer, ermittelt wird. Der Fokus soll vielmehr auf der Basis von Faktoren liegen, die vonjedermann durchgeführt werden können.6 Die Ermittlung sollte unabhängig von densubjektiven Interessen der Konfliktparteien erfolgen. Durch die Entpersonifizierung sollenMeinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Verkäufer vermieden werden. Der Ansatzder objektiven Unternehmensbewertung und der Entpersonifizierung führt zu einer starkenBedeutung der Gegenwarts- und Vergangenheitswerte, welche in der Praxis auf dasSubstanzwertverfahren zurückzuführen ist.7 Dieser Ansatz hatte viele unterschiedlicheMeinungen bei Einzelproblemlösungen zur Folge und erwies sich eher als Blockadehinsichtlich der Entwicklung einer in sich geschlossenen Bewertungstheorie.8 Die Kritik, dieder objektiven Unternehmensbewertung anhaftet, zeigt sich in der Nichtbeachtung dersubjektiven Interessen der Konfliktparteien und Bezugspersonen. Dies hat die Folge, dass beiVerhandlungen kein Einigungsbereich entsteht und es somit keinen Spielraum über den Wertdes Unternehmens geben kann. Des Weiteren kann sich der Wert nicht rein objektivergeben, da er sich immer aus einer Beziehung aus Objekt und Subjekt herleitet. Um denobjektiven Wert trotzdem mit zu berücksichtigen, wurde vorgeschlagen, ihn alsAusgangspunkt und Orientierung der beiden Parteien in Verhandlungen zu nutzen. Daraufkann dann ein subjektiver Wert ausgebaut werden. Dies entspricht auch der Vorstellung desInstituts für Wirtschaftsprüfer.9

2.2.2 Subjektive Unternehmensbewertung

Ab Mitte der 1960er Jahre rückte die subjektive Unternehmensbewertung in denVordergrund und löste die objektive Unternehmensbewertung ab. Die Aufgabe dersubjektiven Unternehmensbewertung war es, die subjektiven Vorstellungen und Planungeneines Bewertungssubjektes im Hinblick auf den Wert eines Bewertungsobjektes zuberücksichtigen. Denn ein Unternehmen kann für jedes Bewertungssubjekt einenunterschiedlichen, spezifischen Wert besitzen.10 Diese Vorstellung ist gleichzusetzen mit einem auf die Zukunft bezogenen Ertragswert. Die subjektive Unternehmensbewertung war charakterisiert durch Prinzipien wie der Zukunftsbezogenheit, der Vorrangigkeit derGesamtbewertung und der Subjektivität.11 Die Zukunftsbezogenheit stellt dieBewertungsrelevanz für das Entscheidungssubjekt im Hinblick auf den zukünftigen Nutzendar. Bei der Gesamtbewertung wird ein Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit mitallen eventuell entstehenden Wettbewerbsvorteilen angesehen. Das Prinzip der Subjektivitätlässt die vom Entscheidungssubjekt ausgehenden, unterschiedlichen Interessen in dieBewertung des Unternehmens mit einfließen.12 Aus diesen Prinzipien ergibt sich für denKäufer ein Wert, den er höchstens bereit wäre für das Unternehmen zu zahlen und für denVerkäufer ein Wert, den er mindestens für das Unternehmen verlangen muss. Jedoch kannman diesen Wert nicht mit dem endgültigen Kaufpreis gleichsetzen. Der endgültige Kaufpreisergibt sich erst aus Verhandlungen der Konfliktparteien.13 Wie auch bei der objektivenUnternehmensbewertung kann die subjektive Unternehmensbewertung nicht das gesamteAufgabenfeld einer Unternehmensbewertung abdecken.14 Probleme liegen hier in der nichtnachvollziehbaren, subjektiven und intransparenten Bewertung der einzelnenInteressensparteien. Dadurch kann ein fairer Unternehmenswert für beideInteressensparteien nicht gewährleistet werden.15

2.2.3 Funktionale Unternehmensbewertung

Mitte der 1970er Jahre wurde der Gegensatz zwischen der objektiven und subjektivenUnternehmensbewertung mit der Einführung der funktionalen Unternehmensbewertungüberwunden. Zurückzuführen ist die funktionale Unternehmensbewertung auf die „KölnerSchule“ und die daraus entstandene „Kölner Funktionslehre“.16 Der Fokus der funktionalenUnternehmensbewertung liegt in der Berücksichtigung der Zweckabhängigkeit einessubjektiven Unternehmenswertes.17 Denn je nach Aufgabenstellung kann ein Unternehmenfür das Bewertungssubjekt einen unterschiedlichen Wert haben. Genau den einenUnternehmenswert kann es nicht geben, da dieser für die Bewertungsinteressenten je nach Zweck und Funktion, unterschiedlich hoch ausfallen könnte.18

Durch die Einführung der Zweckabhängigkeit lässt sich die funktionale Unternehmensbewertung im Gegenteil zu dersubjektiven Unternehmensbewertung für alle Parteien nachvollziehbar überprüfen.19 Dieunterschiedlichen Zwecke der Unternehmensbewertung sollen in unterschiedlichen Funktionen zusammengefasst werden.20

Gegliedert ist die funktionale Unternehmensbewertung in Haupt- und Nebenfunktionen. Den Hauptfunktionen wird aberin der Literatur am meisten Beachtung geschenkt. Sie setzen sich aus der Entscheidungs-oder Beratungsfunktion, der Vermittlungsfunktion und der Argumentationsfunktionzusammen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (in folgendem kurz: IDW) ersetzt in ihrerFunktionslehre jedoch die Argumentationsfunktion durch die Funktion des neutralenGutachters. Die Gemeinsamkeiten der Funktionen bestehen in der Fokussierung aufKonfliktsituationen interpersonaler Art. Sie beziehen sich auf die Bewertungen, die eineÄnderung der Einkommensverhältnisse am Bewertungsobjekt zu Folge haben.21 In dem Fall,dass eine Bewertung nicht das Ziel verfolgt, die Eigentumsverhältnisse zu verändern, sospricht man von Nebenfunktionen. Die Nebenfunktionen setzten sich aus derInformationsfunktion, der Steuerbemessungsfunktion und der Vertragsgestaltungsfunktionzusammen.22 In der Funktionslehre des IDW werden keine Nebenfunktionen aufgeführt.23

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Funktionslehren der Unternehmensbewertung

Quelle: Eigene Abbildung

Bei der Entscheidungs- oder Beratungsfunktion, ist es die Aufgabe des Beraters, denVerkäufer oder Käufer bei Entscheidungen zu unterstützen. Der Verkäufer ist daraninteressiert, welchen Geldbetrag er mindestens von dem Käufer verlangen muss, um sich beieiner Alternativinvestition des Betrages nicht zu verschlechtern. Der Käufer hingegen will inErfahrung bringen, welchen Preis er höchstens zahlen sollte, damit seine Mittel nicht füreinen Zweck verwendet werden, die sich im Vergleich zu Alternativinvestitionen in Bezug aufdie Rendite nicht lohnen. Man spricht bei diesen Preisen auch von Grenzpreisen. Für einenVerkäufer beginnt der Verkauf des Unternehmens ab der Preisuntergrenze vorteilhaft zuwerden, beim Käufer ist der Erwerb des Unternehmens bis zur Preisobergrenze vorteilhaft.Die Grenzpreise, auch Entscheidungswerte genannt, müssen die beiden Parteien kennen, umin Verhandlungen einen Kaufpreis ermitteln zu können. Normalerweise stimmen diePreisuntergrenze des Verkäufers und die Preisobergrenze des Käufers nicht überein, da diesubjektiven Interessen der Käufer und Verkäufer mit in die Bewertung einfließen und es sozu anderen Vorstellungen in Bezug auf den Unternehmenswert kommt. Die Grenzpreise desgegenüberstehenden Verhandlungspartners sind den einzelnen Parteien nicht bekannt undkönnen nur geschätzt werden. Liegt der Verkaufspreis zwischen den beiden Grenzpreisen der

Parteien, in dem sogenannten Einigungsbereich, so entsteht eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für beide Verhandlungspartner.24

Das Ziel der Vermittlungsfunktion ist es, eine Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien zu finden. Der Wert, den eine unparteiische Person als mögliche Konfliktlösung vorschlägt, wird auch Arbitriumwert genannt. Dieser Wert ist als Kompromiss zu verstehen, der für den Käufer und Verkäufer unter Berücksichtigung der eigenen Interessen akzeptabel ist. Um diesen Wert ermitteln zu können, benötigt der Gutachter die mutmaßlichen Entscheidungswerte der jeweiligen Konfliktpartei.25 Die bei der Vermittlungsfunktion ermittelten Entscheidungswerte grenzen den Einigungsbereich ein. Ziel ist es, durch den Gutachter, auch Schiedsgutachter genannt, einen fairen Preis zu ermitteln, der die wirtschaftliche Lage von Käufer und Verkäufer verbessert.26

Die Argumentationsfunktion hat die Aufgabe eine Partei gegenüber der anderen Partei mit stärkenden Argumenten besser darzustellen. Sie dient zur Beeinflussung der Gegenseite mit der Absicht, den Verkaufspreis für den Verkäufer nach oben, oder für den Käufer nach unten zu treiben. Ziel ist es einen Preis zu realisieren, der sich in der Nähe vom Entscheidungswert der Konfliktpartei befindet. Der Argumentationswert ist aus verhandlungstechnischen Gründen nicht fix und wird im Gegensatz zum Entscheidungswert der anderen Partei offengelegt und mit überzeugenden Argumenten verteidigt.27

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Darstellung der Verhandlungsbereiche nach der Kölner Funktionslehre mit

AWK: Argumentationswert Käufer

AWV: Argumentationswert Verkäufer

GPV: Grenzpreis/Entscheidungswert VerkäuferGPK: Grenzpreis/Entscheidungswert KäuferWG: Arbitriumwert einer unparteiischen Person

Quelle: In Anlehnung an: G. Sieben; B. Zapf (1981, S. 2)

Wie schon erwähnt, lehnt das IDW die Argumentationsfunktion ab. Gründe dafür sind, dassdurch eine Unternehmensbewertung nicht das Verhalten oder die Sichtweisen vonBewertungsadressaten beeinflusst werden sollen, um sich besser darzustellen oder Nachteileabzuwenden.28 Als Ersatz zur Vermittlungsfunktion hat das IDW die Funktion des neutralenGutachters eingeführt. Aufgabe des neutralen Gutachters ist es, einen objektiven Wert zubestimmen, der als Grundlage für Preisverhandlungen dienen soll. Die subjektiven Interessender Parteien fließen bei der Ermittlung nicht mit ein. Das Unternehmen wird so bewertet,wie man es vorfindet. Er wird als Verkäuferwert bezeichnet, da der Wert auf Basis desaktuellen Unternehmenskonzepts ermittelt wird. Der Verkäuferwert stößt aber in der Literatur auf Kritik, da die potentiellen Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens bei

Übergabe an den Käufer vernachlässigt werden.29 Bei den Nebenfunktionen kommt es, wie schon erwähnt, zu keiner Änderung derEigentumsverhältnisse. Sie werden im Vergleich zu den Hauptfunktionen in der Literaturvernachlässigt.30 Die Informationsfunktion umfasst jene Bewertungen einesBewertungsobjektes, die die Absicht haben, Werte zu ermitteln, die dem Bewertungssubjektfür ein strategisches Handeln dienen sollen. Ziel ist es, Informationen über die Ertragskraftdes Unternehmens zu ermitteln sowie Aussagen über den aus der Bilanz abgeleitetenUnternehmenswert zu erhalten.31 Durch die Steuerbemessungsfunktion soll durch Vorgaben aus Gesetzen und Richtlinien der Handlungsspielraum bei der Festlegung des Steuerbemessungswerts verringert werden, sodass Steuergerechtigkeit, Besteuerungsgleichmäßigkeit und Rechtssicherheit bei der Besteuerung entsteht.32 Bei der Vertragsverwaltungsfunktion fließen die Interessen der Gesellschafter und derGesellschaft in die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages mit ein. Durch spezielleFormulierungen werden damit Probleme in Bezug auf die spätere Wertfindung geregelt. ImVordergrund steht aber das Problem der Ermittlung des Abfindungswerts vonausscheidenden Gesellschaftern. Aber auch andere Regelungen, wie z.B. die Auswahl derBewertungsverfahren, der Bewertungsunternehmen oder auch Bewertungsziele, könnendadurch festgelegt werden.33

2.3 Anlässe der Unternehmensbewertung

Der Unternehmenswert leitet sich, wie oben schon erläutert, aus dem jeweiligen Bewertungszweck ab. Dieser wiederum ergibt sich aus dem Bewertungsanlass. Die Bewertungsanlässe einer Unternehmensbewertung sind sehr vielfältig und in der Literatur nicht eindeutig klassifiziert.34

Eine verbreitete Klassifizierung jedoch ist die Unterscheidung in Anlässe, die eine Änderungder Eigentumsverhältnisse zur Folge haben und in Anlässe, wo keine Änderung der Eigentumsverhältnisse entsteht. Des Weiteren wird nochmal in nicht dominierende und dominierende Anlässe unterschieden.35

Wenn ein nicht dominierender Anlass vorliegt, sind die beteiligten Parteien in der Lage freiüber die Transaktion zu bestimmen.36 D.h. die Parteien haben die Option dieVertragsverhandlungen jederzeit abzubrechen oder zu verschieben. Ein typischer Fall voneinem nicht dominierenden Anlass ist z.B. der Verkauf oder Kauf eines Unternehmens odereines Unternehmensteils. Denn ein Verkäufer oder Käufer wird einer Transaktion nurzustimmen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse für ihn verbessern können.37

Dominierende Bewertungsanlässe haben die Eigenschaft, dass eine Partei, auch ohne dieZustimmung der anderen Partei, einen Eigentumswechsel durchsetzen kann.38 Die Ursachefür eine dominierende Situation ist zum Beispiel das Ausscheiden eines Gesellschafters oderFamilien-/ erbrechtliche Auseinandersetzungen.39

Zu den Anlässen, bei denen keine Änderung des Eigentumsverhältnisses entsteht, abertrotzdem eine Bewertung erfolgen muss, gehören z.B. Bewertungen für steuerliche Zwecke, Sanierungsverhandlungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Werthaltigkeitsprüfungen.40 Matschke hingegen unterscheidet bei den Anlässen, die eineEigentumsveränderung zur Folge haben, nicht nur in dominierende oder nicht dominierendeAnlässe, sondern hat noch eine Unterteilung in weitere Konfliktsituationen vorgenommen.41

Weitere, in der Literatur vorkommenden Klassifizierungsansätze für Bewertungsanlässe,werden nach der Lebensphase des Unternehmens, nach der Art der Regelung, nach der Artder Interessenslage der Gesellschafter oder Investoren und nach dem Entscheidungsbezugunterschieden.42 Das IDW hingegen klassifiziert die Bewertungsanlässe nochmal anders. Sowird in Unternehmensbewertungen im Rahmen unternehmerischer Initiativen, wie der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils, in Unternehmensbewertungen die dem Zwecke der externen Rechnungslegung wie, z.B. der Werthaltigkeitsprüfung dienen und in Unternehmensbewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie z.B. der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, differenziert.43

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Anlässe der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F. 2008

Quelle: V.H. Peemöller (2015, S. 20)

3 Definition und bewertungsrelevante Charakteristika von Start-ups

3.1 Definition Start-up

Der Begriff Start-up, auch Jungunternehmen oder Wachstumsunternehmen genannt, stößt oft auf große Unklarheiten. In der Literatur ist der Begriff Start-up nicht klar definiert. So kommt es zu unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs.

Laut einem Artikel im Gabler Wirtschaftslexikon von Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner ist ein Start-up-Unternehmen ein junges und noch nicht am Markt etabliertes Unternehmen,welches die Verwirklichung einer innovativen Geschäftsidee verfolgt und mit geringemStartkapital gegründet wird. Es ist früh auf externe Geldgeber angewiesen, um die Geschäfteauszuweiten. Dazu wird in der Regel häufig versucht, Venture-Capital oder Kapital vonsogenannten „Business Angels“ aufzunehmen.44 Unter Venture-Capital versteht manEigenkapital, dass dem Unternehmen von z.B. Beteiligungsgesellschaften zur Verfügunggestellt wird. Beteiligungsgesellschaften sind z.B. Venture-Capital-Fonds die in Start-upsinvestieren, mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt an große Unternehmen mitstrategischen Investoren zu verkaufen um daraus umfangreiche Synergien heben zu können.„Business Angels“ hingegen sind vermögende Privatpersonen, die ihr eigenes Kapital, aberauch persönliche Erfahrungen in das Unternehmen mit einbringen.45

Ein Artikel auf Gründerszene besagt, dass ein Jungunternehmen ein kürzlich gegründetesUnternehmen ist. Jedoch ist damit nicht der neugegründete Bäcker oder Frisör gemeint.Start-ups verfolgen meist mit einem hohen Arbeitsaufwand eine einzigartige Geschäftsidee,wobei das Wachstumspotential sowie der Grad der Innovation überdurchschnittlich hochsind. Dies ist bei einem neugegründeten Bäcker oder Frisör normalerweise nicht der Fall.46

Laut dem Deutschen Start-up Monitor 2015 sind Start-up Unternehmen nicht älter als 10Jahre, haben eine hoch innovative Technologie bzw. Geschäftsmodell oder zielen ein stetigsteigendes Mitarbeiter- und Umsatzwachstum an. Der DSM grenzt den Begriff so von denBezeichnungen „KMU“, „normale Unternehmensgründung“ und „Existenzgründung“ ab. DerDSM bezeichnet den Begriff Start-up eher als eine Gazelle, was ein schnell wachsendesJungunternehmen widerspiegeln soll. Start-ups werden in den verschiedensten Branchengegründet, meist verbindet man sie aber mit der Internetökonomie.47

3.2 Charakteristika

3.2.1 Lebenszyklus

Die Entwicklung eines Start-ups von der Gründung bis hin zum Verkauf lässt sich inverschiedene Unternehmensphasen einteilen. Diese stehen dabei spiegelbildlich denFinanzierungsphasen gegenüber. Bei den Unternehmensphasen wird unterschieden in dieEarly Stage, Expansion Stage und Later Stage-Phase. Die Finanzierungsphasen hingegenunterteilen sich bei der Early Stage-Phase in die Seed- und Start-up-Phase. Die ExpansionStage-Phase wird in die Wachstumsphase sowie Bridge-Phase unterteilt und die Later Stage-Phase steht dem Exit gegenüber.48

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Unternehmens- und Finanzierungsphasen eines Start-ups

Quelle: C. Hahn (2014, S. 27)

In der Seed-Phase sind die Hauptaufgaben die Geschäftsidee zu definieren, Klärungrechtlicher Angelegenheiten und die Ausarbeitung eines bei Investoren vorlegbarenBusinessplans. Es werden meist noch keine Umsätze und Gewinne generiert. In der Start-up-Phase wird sich mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, dem Beginn deroperativen Geschäftstätigkeit und der Suche nach Kapitalgebern in Form von Investorenbeschäftigt. Es werden erste Umsätze, jedoch fast keine bzw. negative Gewinne generiert.Die Wachstumsphase ist definiert durch den Ausbau des Vertriebs und die Erweiterung undVerbesserung der Unternehmensstruktur. Die Umsätze steigen rasant und es sind positive Gewinne zu verzeichnen, welche die Anfangsverluste amortisieren. Ziel in dieser Phase ist die Generierung eines positiven Cashflows und die Erreichung des Break-Even-Points. DerCashflow ist ein Indikator für die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und wird imweiteren Verlauf der Arbeit noch weiter erläutert. Der Break-Even-Point ist erreicht, sobaldder Umsatz und die Kosten eines Unternehmens identisch sind. Wird der Break-Even-Pointüberschritten, werden Gewinne generiert. Die Bridge-Phase definiert sich durch die erneuteAusweitung des Vertriebs und die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen anhandvon Diversifikationen. Sehr hohe Umsätze und Gewinne bei geringen Verlusten zeichnetdiese Phase aus. Ziel ist der Gang an die Börse durch einen Initial Public Offering (IPO), derden Gründern und Kapitalgebern einen besonders gewinnbringenden Exit ermöglicht.49

3.2.2 Junge Unternehmenshistorie und Informationsgrundlage

Die meisten Start-ups befinden sich noch in der Seed- und Start-up-Phase oder am Anfangder Wachstumsphase. Die Unternehmenstätigkeiten in diesen Phase, wie oben schonerwähnt, sind die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit, die Ausweitung aller Liefer-und Leistungsbeziehungen und die Erweiterung und Verbesserung derUnternehmensstruktur. Junge Unternehmen, die sich in diesen Phasen befinden, weisensomit eine relativ kurze Existenz am Markt auf. Aus dieser kurzen Existenz am Marktresultiert eine eingeschränkte Aussagekraft über die vergangenheits- undgegenwartsbezogenen Daten, da diese kaum für die Zukunftsprognose des Unternehmensverwendet werden können. Der Grund dafür ist, dass Tätigkeiten aus der Gründungs- undIngangsetzungsphase in der Zukunft selten wiederholt werden und somit keine qualitativ undquantitativ hochwertigen Daten über die zukünftige Unternehmensentwicklung vorhandensind. Es kann lediglich nur ein kleiner Teil der vergangenheitsbezogenen Daten, wie z.B.Kunden- und Lieferantenbeziehungen oder Lager- und Produktionskapazitäten, in dieBewertung mit einfließen. Zudem weisen junge Unternehmen, im Vergleich zu etabliertenUnternehmen, oft kein ausführlich entwickeltes Rechnungswesen auf.50 Durch die oft auchim Ausland agierenden Start-ups ist es weiterhin problematisch, eine vollständigeInformationsgrundlage für die Bewertung des Unternehmens zu schaffen, da Zahlen nicht immer konsolidiert sind und teilweise nur einzelne Stückwerke an Informationen vorhanden sind.51

[...]


1 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 3)

2 Vgl. ebenda (2015, S. 4)

3 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 14)

4 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 4)

5 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 5)

6 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 14)

7 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2014, S. 5)

8 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 14)

9 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 5f.)

10 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 18)

11 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 6)

12 Vgl. M. Bysikiewicz (2008, S. 67)

13 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 6)

14 Vgl. H.-C. Gröger (2009, S. 15)

15 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 6)

16 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2014, S. 7); V.H. Peemöller (2015, S. 6)

17 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 22)

18 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2014, S. 7)

19 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 24)

20 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 8)

21 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 24); V.H. Peemöller (2015, S. 8)

22 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 24 f.)

23 Vgl. IDW (2008, S. 5)

24 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 8 f.)

25 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 53)

26 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 9)

27 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 10)

28 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2014, S. 39)

29 Vgl. A. Moxter (1983, S. 27 ff.)

30 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 61)

31 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 79); V.H. Peemöller (2015, S. 13)

32 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 75)

33 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 13); M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 71)

34 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 19)

35 Vgl. C. Kuhner, Maltry Helmut (2006, S. 7)

36 Vgl. S. Ihlau u.a. (2013, S. 18)

37 Vgl. J. Drukarczyk, A. Schüler (2009, S. 82)

38 Vgl. S. Ihlau u.a. (2013, S. 23)

39 Vgl. ebenda (2013, S. 18)

40 Vgl. J. Drukarczyk, A. Schüler (2009, S. 82)

41 Vgl. M.J. Matschke, G. Brösel (2013, S. 89)

42 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 19)

43 Vgl. V.H. Peemöller (2015, S. 20)

44 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon

45 Vgl. Existxchange; Interview vom 11.12.2015 mit Herrn Dr. PricewaterhouseCoopers AG, siehe Anhang

46 Vgl. Gründerszene

47 Vgl. S. Ripsas, S. Tröger (2015, S. 12 f.)

48 Vgl. C. Hahn (2014, S. 27)

49 Vgl. C. Hahn (2014, S. 28 ff.)

50 Vgl. M. Hayn (2015, S. 964 ff.)

51 Vgl. Interview vom 11.12.2015 mit Herrn Dr. PricewaterhouseCoopers AG, siehe Anhang

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Details

Title
Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei Start-ups
College
University of Applied Sciences Berlin
Grade
2,0
Author
Year
2016
Pages
65
Catalog Number
V443928
ISBN (eBook)
9783668816008
ISBN (Book)
9783668816015
Language
German
Keywords
Unternehmen, Bewertung, Start-Ups, Kapital
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Kevin Kuhfeldt (Author), 2016, Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei Start-ups, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443928

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Title: Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei Start-ups



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