Hedge Accounting. Kritischer Vergleich des IAS 39 und IFRS 9


Thèse de Bachelor, 2018

53 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Problemstellung

2. Grundlagen
2.1. Hintergrund und Bedeutung von IAS 39 und IFRS 9
2.2. Ziele des hedge accounting

3. Vergleich des IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf das hedge accounting
3.1. Grundlagen des hedge accounting
3.2. Finanzinstrumente
3.3. Derivative Finanzinstrumente
3.3.1. Unbedingte Termingeschäfte
3.3.2. Bedingte Termingeschäfte
3.3.3. Swaps
3.4. Komponenten als Voraussetzung zur bilanziellen Erfassung
3.4.1. Grundgeschäft
3.4.2. Sicherungsinstrument
3.4.3. Sicherungsbeziehung
3.4.4. Effektivität
3.4.5. Rekalibrierung
3.5. Bilanzielle Erfassung von Sicherungsgeschäften
3.5.1. Bilanzierungsarten
3.5.2. Absicherung des beizulegenden Zeitwertes (fair value hedge)
3.5.3. Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge)
3.5.4. Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (net investment hedge)

4. Kritische Würdigung
4.1. Grundgeschäft
4.2. Sicherungsinstrument
4.3. Sicherungsbeziehung
4.4. Effektivitätsmessung und rebalancing
4.5. Bilanzielle Erfassung

5. Vergleich zwischen IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf die operative Anwendung anhand ausgewählter Fallbeispiele
5.1. Vorgehen des bilanzierenden Unternehmens
5.1.1. Grundgeschäft
5.1.2. Sicherungsinstrument
5.1.3. Effektivität und Rekalibrierung
5.1.4. Bilanzielle Erfassung
5.2. Kritische Würdigung

6. Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der IFRS Anwendung von Unternehmen am deutschen Kapitalmarkt

Abbildung 2: Überblick der grundlegenden Risikoarten

Abbildung 3: Überblick über die grundlegenden derivativen Finanzinstrumente

Abbildung 4: Positionen bei Optionsgeschäften

Abbildung 5: Asymmetrisches Chancen- Risikoprofil bei Kauf einer Kaufoption

Abbildung 6: „Erforderliche Schritte zur Designation und Dokumentation von Sicherungs-beziehungen nach IFRS 9“

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Effektivität Bsp. Effektiv AG

Tabelle 2: Wechselkursentwicklung Bsp. DoBa AG

Tabelle 3: Buchungssätze zum 31.12.16

Tabelle 4: (1) Buchungssätze zum 31.01.17

Tabelle 5: (2) Buchungssätze zum 31.01.17

Tabelle 6: Kritische Würdigung der operativen Unterschiede von IAS 39 und IFRS 9 bezogen auf die Beispiele von Kapitel 5.1.1. bis 5.1.4.

1. Problemstellung

„Economic growth is picking up, but 2017 was a year of widespread uncertainty, instability and fragility – and the latest result of our annual Global Risk Perception Survey (GRPS) suggest respondents are pessimistic about the year ahead (…) “ [1] – World Economic Forum (2018)

In Zeiten steigender Unsicherheiten wachsen auch die Anforderungen an Unternehmen mit diesen Unsicherheiten umzugehen. Sie stehen vor der Herausforderung, trotz steigender ökonomischer und regulatorischer Risiken, die selbst definierten Unternehmensziele und Erwartungen von Share- und Stakeholdern zu erfüllen. Aus diesem Grund gewann die Funktion des Risikomanagements als Teil der Unternehmenssteuerung weiter an Bedeutung.[2] Nach Einschätzungen des World Economic Forum wird sich diese Entwicklung fortsetzen.[3] Mit anderen Worten: Die Bedeutung des Risikomanagements wird in den folgenden Jahren, aufgrund steigender Komplexität der Unternehmensumwelt, den bisherigen Entwicklungen treu bleiben und weiter zunehmen. Dabei umfasst das Risikomanagement einen finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Bereich, ersterer lässt sich weiter in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken untergliedern, und letzterer in betriebliche, strategische und rechtliche Risiken.[4]

Als Reaktion auf diese Herausforderungen reagieren Unternehmen mit Strategien zur Risikovermeidung bzw. -absicherung. Zum einen mit der Verlagerung von Produktionsbetrieben ins Ausland, um bspw. Wechselkursschwankungen zwischen dem Dollar und dem Euro zu umgehen, zum anderen mit dem Kauf von Finanzderivaten, bspw. zur Absicherung vor unvorteilhaften Wechselkursentwicklungen bei zu erwartenden Zahlungsströmen in naher Zukunft in Fremdwährung.[5] Ursprung dieser Strategien war das Zusammenbrechen des Systems fixer Wechselkurse in den 1970er Jahren, was zu stark volatilen Wechselkursen und einem vermehrten Absicherungsbedürfnis bei Marktteilnehmern führte.[6] Diese Reaktion hatte einen beinahe exponentiellen Anstieg des Derivaten-Handels, hinsichtlich der Nachfrage nach Sicherungsgeschäften als auch der Produktvariation zur Folge.

Laut einer Statistik der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) stand im Mai 2018 ein Nominalvolumen von 542.439 Mrd. USD an gehandelten Over the Counter (OTC)-Derivaten mit einem Marktwert von 12.683 Mrd. USD aus.[7] Dem gegenüber steht ein ausstehendes Nominalvolumen von 127.569 Mrd. USD mitsamt einem Marktwert von 4.450 Mrd. USD im Juni 2002.[8]

Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben die Möglichkeit diese Absicherungsgeschäfte für (potentielle) Investoren und (potentielle) Fremdkapitalgeber im Jahresabschluss, unter dem Zweck der IFRS, offenzulegen. Zweck ist die Information externer Adressaten über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und deren Veränderungen zur Unterstützung der Bilanzadressaten bei wirtschaftlichen Entscheidungen.[9] Diese Zwecksetzung ist u.a. im Framework sowie im IAS 1 verankert und bildet über alle Standards hinweg die sog. Generalnorm der IFRS-Rechnungslegung.[10] Bis zum 31. Dezember 2017 regelte IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments Recognition and Measurement) des International Accounting Standards Board (IASB) als internationaler Standard die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Der Standard geriet jedoch oft ins Kreuzfeuer der Kritik und wurde als zu komplex und praxisfremd kritisiert. Selbst der ehemalige IASB-Vorsitzende Sir David Philip Tweedie bezeichnete die Vorschriften als unverständlich.[11] Der Nachfolger Standard IFRS 9 Finanzinstrumente (Financial Instruments) soll dieses Problem lösen, Komplexität abbauen und mit Hilfe einer Prinzipienorientierung eine bessere Anwendung für Unternehmen bieten.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage worin die tatsächlichen Unterschiede zwischen dem neuen und alten Regelungswerken in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (hedge accounting) liegen, wie sich diese Unterschiede auf den Jahresabschluss der betroffenen Unternehmen auswirken und ob die Zielsetzung des IASB hinsichtlich einer Reduzierung der Komplexität und einer stärkeren Prinzipien Orientierung erreicht wird.

2. Grundlagen

2.1. Hintergrund und Bedeutung von IAS 39 und IFRS 9

Um die Bedeutung der beiden - in dieser Arbeit relevanten Standards - fassen zu können ist ein historischer Hintergrund ihrer Entwicklung und der Organisation dahinter unumgänglich. Aus diesem Grund folgt eine kurze Einführung.

Mit der Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) werden im Jahr 1973 die Grundlagen für eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der internationalen Rechnungslegungsnormen und somit der Jahresabschlüsse gelegt. Als privatrechtliche Organisation nimmt es sich das IASC zur Aufgabe international übergreifende, unabhängige und einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zu entwickeln.[12] Die Mitglieder des IASC bilden sich aus einer „(…) privatrechtliche(n) Vereinigung von den Berufsverbänden der wirtschaftsprüfenden Berufe Australiens, Kanadas, Frankreichs, Deutschlands, Japans, Mexikos, der Niederlande, Großbritanniens, Irlands sowie der USA (…).“[13]

Dies markiert den ersten Schritt hin zu den heute weltweit angewandten IFRS des International Accounting Standards Board (IASB). Zudem soll das IASB im öffentlichen Interesse qualitativ hochwertige, verständliche, durchsetzbare und auf klar definierten Prinzipien basierte kapitalmarktorientierte Rechnungslegungsstandards entwickeln. Weiteres Ziel ist die Transparenz in der Finanzberichterstattung sowie die Gewährleistung einer Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen an (potentielle) Investoren und anderen am Kapitalmarkt aktiven Akteuren. Dabei soll der internationale Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung gefördert werden.[14] Damit ist die Förderung einer Angleichung nationaler Standards – bspw. den HGB in Deutschland und US-GAAP in den USA – gemeint. Das IASB fungiert gegenwärtig als Nachfolgeorganisation des zuvor gegründeten IASC.[15]

Im Jahre 1989 begann das IASC mit der Entwicklung von Bilanzierungsstandards zum Thema Finanzinstrumente.[16] Nach jahrelanger Diskussion, Veröffentlichung einer Vielzahl von Diskussionspapieren und zahlreichen Überarbeitungen, wurde 1998 abschließend der Standard IAS 39 mit dem Titel Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments Recognition and Measurement) verabschiedet und im darauffolgenden Jahr veröffentlicht. Auch dieser hatte eine weitere Überarbeitung nötig. Viele Anwender, insbesondere Banken und andere Finanzdienstleiter, klagten über Implementierungs- und Anwendungsprobleme. Schließlich konnte der für die Geschäftsjahre bis zum 31. Dezember 2017 angewendete Standard 2003 veröffentlicht werden.[17]

Doch die Überarbeitung schaffte es nicht die Anwender vollends zu überzeugen und das IASB wurde immer wieder dazu aufgefordert den Standard auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Veröffentlichung des Discussion Paper: Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments im Jahr 2008 wurde die Thematik vom IASB aufgegriffen und eine grundlegende Überarbeitung angekündigt.[18] Aus diesem Wunsch nach Überarbeitung entstand der Standard IFRS 9 Finanzinstrumente (Financial Instruments), welcher in der finalen Version 2014 veröffentlicht wurde und für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 den Vorgänger umfassend ersetzt.[19] Ziel des Nachfolgers ist eine stärkere Prinzipienorientierung und Komplexitätsreduktion.[20]

Beide Rechnungslegungsnormen sind in ihren Anwendungsbereichen kongruent[21] und von allen kapitalmarktorientierten Unternehmen auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden. Ferner sind der IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung (Financial Instruments: Presentation) und der IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Financial Instruments: Disclosures) eine Ergänzung zum ehemaligen IAS 39 und aktuellen IFRS 9. Neben der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (hedge accounting) werden vom Vorgänger, als auch vom Nachfolger, der Ansatz, die Klassifizierung, die Bewertung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten geregelt.[22]

Dabei ist das hedge accounting nicht verpflichtend. Die Entscheidung zur Anwendung liegt im Ermessensspielraum des bilanzierenden Unternehmens. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass einige Bilanzierungsfälle als Ausnahmen genannt werden und weder nach IAS 39 noch nach IFRS 9 zu behandeln sind, da sie bereits von anderen Standards adressiert und geregelt werden.[23]

Für alle europäischen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in einem der Mitgliedsländer der Europäische Union (EU) haben und kapitalmarktorientiert sind, d.h. gemäß geltendem Wertpapierhandelsgesetz einen organsierten Markt durch eigens ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nehmen, besteht für alle Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 2005 die Pflicht den Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufzustellen.[24] Deutsche Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, werden im § 315e HGB gesetzlich dazu verpflichtet ihren Konzernabschluss nach den IAS/IFRS aufzustellen. Nicht kapitalmarktorienterte Unternehmen steht es offen nach internationalen Normen zu bilanzieren.

Eigens für diese gesetzlich verankerte Verpflichtung entstand ein spezieller Anerkennungsprozess (Endorsement) innerhalb der EU. Da das IASB als privatrechtliche Organisation tätig ist, müssen im Rahmen des Endorsement die veröffentlichten IFRS Fassungen geprüft und ggf. abgeändert werden bevor eine offizielle Übernahme in Europäisches Recht erfolgen kann.[25] Vor diesem Hintergrund stieg die Zahl der IAS/IFRS Anwender im europäischen Raum aber auch im internationalen Umfeld kontinuierlich an. Bei börsennotierten Unternehmen sind sie bereits allgegenwärtig:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der IFRS Anwendung von Unternehmen am deutschen Kapitalmarkt[26]

Wie im Vorfeld dargelegt handelt es sich bei der Anwendung der hedge accounting Regelungen um ein Wahlrecht, welches – laut einer PwC-Studie mit den Jahren 2006/2007 als Datengrundlage – v.a. von großen und mittleren Unternehmen ausgeübt wird. Grund hierfür dürfte die internationale Geschäftstätigkeit großer und mittlerer Unternehmen sein, die mit einer Steigerung verschiedenster Risiken einhergeht. 97,7 % der großen und 71,1 % der mittleren Unternehmen gaben an die hedge accounting Regelungen unter IAS 39 regelmäßig anzuwenden, wobei Banken, Versicherer und Finanzdienstleister von der Befragung ausgenommen wurden.[27]

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anwender seit jeher mindestens konstant geblieben ist oder sich sogar erhöht hat. Daraus ist eine erhebliche praktische Relevanz der IAS/IFRS insgesamt, als auch des IAS 39 bzw. IFRS 9 erkennbar.

2.2. Ziele des hedge accounting

Die Zwecksetzung des hedge accounting s ist eine der Generalnorm konforme Abbildung der Absicherungsgeschäfte im Rahmen interner Risikomanagementprozesse. Im Vordergrund steht der mögliche Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, welcher sich erfolgswirksam auswirken könnte.[28]

Ein ausschlaggebender Grund für die ursprüngliche Entwicklung eigener hedge accounting Regelungen ist das Problem eines sog. accounting mismatch. Die grundsätzlichen Bewertungsvorschriften der IAS/IFRS operieren nach dem sog. mixed model approach, wonach Grundgeschäft und Sicherungsinstrument unter Umständen zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden. Eine voneinander abweichende Behandlung hätte letztendlich eine Verzerrung des Ergebnisses zur Konsequenz.[29] Eine solche Verzerrung entspricht nicht dem grundlegende IAS/IFRS Prinzip der Darstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und führt entsprechende Probleme bei der Lieferung entscheidungsrelevanter Informationen mit sich.[30]

Um auf den Kontext des Risikomanagements zurück zu kommen bedarf es einer kurzen Erläuterung des Risikobegriffs:

Das Risiko wird im finanzwirtschaftlichen Zusammenhang als nach- oder vorteilige Abweichung eines zuvor festgelegten Zielwertes definiert.[31] Im Kontext der Rechnungslegung spricht man dabei über negative Abweichungen der Zielsetzung bei unsicheren künftigen Ereignissen. Positive Abweichungen werden im Kontrast dazu als Chance definiert.[32] Es handelt sich somit um eine potentielle wertmäßige Abweichung eines Geschäfts mit den sich daraus ergebenden positiven bzw. negativen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung einer Unternehmung. Diese beeinflusst die ökonomischen Entscheidungen externer Adressaten, welche sich wiederum positiv oder negativ auf das Unternehmen auswirken können. Der Fokus liegt herbei auf dem negativen Risikobegriff, da die positive Ausprägung – die Chance – mit ihren Gewinnmöglichkeiten wünschenswert ist.[33]

Unternehmen sind am Markt zahlreichen Risiken ausgesetzt. In der Literatur finden sich im Kontext des Risikomanagements u.a. Unterscheidungen zwischen finanzwirtschaftlichen sowie leistungswirtschaftlichen Risiken. Sie bestehen bspw. bei zu erwartenden künftigen Zahlungen (cash-flow- Risiko) oder Marktwert-veränderungen entsprechender Vermögenswerte (fair-value- Risiko).[34] Ausschließlich diese beiden Risikoausprägungen werden von den hedge accounting Vorschriften betrachtet.

Generell ist zu beachten, dass neben den bis hier erwähnten Risiken Unternehmen einer Fülle weiterer Ausprägungen von Unsicherheiten, die sich nicht klar einteilen lassen und in der Literatur je nach Autor verschieden systematisiert werden, entgegenstehen. So können operationelle Risiken (z.B. Ausfall der Produktion, IT-Infrastruktur), strategische Risiken (z.B. unvorhergesehene Markttrends oder Strategieänderungen von Wettbewerbern), Kreditrisiken (der Ausfall der Zahlungs-fähigkeit bei Handelsgeschäften), Umweltrisiken (z.B. schwere Naturkatastrophen) oder Risiken einer schlechten Unternehmensführung auftreten und der Unternehmung entsprechenden Schaden zufügen.[35]

Im Kontext der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften steht das finanzwirtschaftliche Risiko mit den entsprechenden bilanziellen Auswirkungen im Vordergrund, da es sich für den Zweck der Bilanzierung quantifizieren lässt. Diese bilden auch das Zentrum der kodifizierten Grundsätze.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Überblick der grundlegenden Risikoarten[36]

Um sich vor oben genannten Risiken weitestgehend entziehen zu können, werden diese abgesichert. Diese Absicherung wird auch h edging genannt. In der Literatur wird hedging wie folgt beschrieben: Aus einer Risikoposition (Grundgeschäft) resultierendes Risiko soll durch eine bewusste Kombination mit einem Sicherungsinstrument, das eine zum Grundgeschäft gegenläufige Risikowirkung aufweist, minimiert bzw. eliminiert werden. Auf diese Weise sollen risikobedingte Verluste, bei einem Grundgeschäft, durch marktbedingte Gewinne, eines Sicherungsinstruments, ausgeglichen werden.[37]

Zur Absicherung eignen sich einzelne Risikopositionen (micro hedge), bspw. das Risiko einer unvorteilhaften Marktpreisänderung bei einer Unternehmensbeteiligung, oder auch mehrere verschiedenartige Risikopositionen (macro hedge). Besteht zwischen mehreren Positionen eine Vergleichbarkeit in ihrer Art und im Umfang, spricht man von einem Portfolio hedge. Regelung zum macro hedge sind im IFRS 9 im Gegensatz zum IAS 39 nicht präsent und werden vom IASB in einem gesonderten Projekt entwickelt, welches voraussichtlich in einen eigenen Standard münden wird. Das Diskussionspapier wurde hierzu im April 2014 veröffentlicht.[38] Aus diesem Grund vergibt IFRS 9 ein Wahlrecht: Unternehmen können bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die überarbeiteten Regelungen des macro hedge accountings noch nicht verpflichtend gelten, weiterhin ihr hedge accounting gemäß IAS 39 praktizieren.[39]

3. Vergleich des IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf das hedge accounting

3.1. Grundlagen des hedge accounting

Wie oben bereits erwähnt besteht der Zweck des hedge accountings darin vorhandene Sicherungsbeziehungen sachgerecht im Jahresabschluss einer Unternehmung darzustellen. Ohne die Regelungen separater hedge accounting Vorschriften würden die Bewertungsmethoden zwischen Grundgeschäft und dazugehörigen Sicherungsinstrument auseinanderfallen und zu einer Verzerrung der bilanziellen Abbildung führen.[40] Um dieser Anomalie entgegenzuwirken und den gewünschten kompensierenden Effekt zwischen Risikoposition (Grundgeschäft) und gegenläufiger Absicherungsposition (Sicherungsinstrument) sachgerecht abzubilden, wird zwischen beiden Positionen eine Bewertungseinheit gebildet.[41]

Ferner bedarf es für eine Absicherung eines aktiven Risikomanagements seitens der Unternehmen, um o.g. Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu kontrollieren.[42] Ohne ein aktives Risikomanagement entsteht keine Notwendigkeit eines internen hedge accountings. Kurzum: ohne das Absichern (hedging) von Risiken ist eine Abbildung im Jahresabschluss überflüssig. Abgesehen davon sollen nach Willen des Standardsetters zusätzliche Aspekte als das bloße Absichern von Risiken erfüllt werden. Dabei spielen die spezifischen Definitionen des IAS 39 und des IFRS 9 die ausschlaggebende Rolle. Sie legen fest, ob ein vorliegender Sachverhalt als Sicherungsgeschäft erfasst werden darf oder nicht. In den folgenden Kapiteln werden hierzu die einzelnen Aspekte und Bestandteile erklärt, um einen Überblick der Anforderungen an Sicherungsgeschäfte aufzuführen. Anschließend werden die Unterschiede von IAS 39 und IFRS 9, speziell in Bezug auf das hedge accounting, aufgezeigt und kritisch gewürdigt.

3.2. Finanzinstrumente

Im finanzwirtschaftlichen Kontext lässt sich zwischen zwei Arten von Finanzinstrumenten unterscheiden. Zum einen betrachtet man originäre Finanzinstrumente, welche oft auch als klassische Finanzinstrumente bezeichnet werden, und zum anderen spricht man von derivativen Finanzinstrumenten. Vor allem letztere fungieren in der Unternehmenspraxis als Mittel zur Risikoabsicherung. Erstere werden vom IAS 39 dahingehend sehr restriktiv behandelt und sind nur zur Sicherung von Währungsrisiken gestattet. IFRS 9 hebt diese Restriktion auf.[43]

IAS 39 als auch IFRS 9 verweisen für eine Definition des Finanzinstrumente Begriffs auf IAS 32. Demnach definiert der Standardsetter ein Finanzinstrument als einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen. Dieser führt bei einem Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert (financial asset) und bei der Gegenpartei zu einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability) oder einem Eigenkapitalinstrument (equity instrument).[44]

Ein finanzieller Vermögenswert ist aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens ein positiver Wert und muss somit auf der Aktivseite erfasst werden.[45] Beispiele für einen finanziellen Vermögenswert sind flüssige Mittel, aktivierte Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen (z.B. erworbene Aktien) und vertragliche Rechte auf den Erhalt flüssiger Mittel (z.B. Forderungen aus Lieferung und Leistung).[46]

Für eine finanzielle Verbindlichkeit gelten die umgekehrten Rahmenbedingungen. Sie werden als negative Werte auf der Passivseite erfasst und stellen kein Recht auf einen wirtschaftlichen Vorteil dar, sondern sind als Verpflichtung mit einer Senkung des wirtschaftlichen Nutzens, durch einen Ressourcenabfluss, für das bilanzierende Unternehmen verbunden.[47] Beispiele hierfür sind vertragliche Verpflichtungen auf die Lieferung flüssiger Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte (z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung), nicht vertragliche Schulden (z.B. passive latente Steuern) oder Rückstellungen.[48]

Anschließend werden Eigenkapitalinstrumente von IAS 32.11 als Vertrag definiert, welcher einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet. Darunter fallen bspw. Stamm- und Vorzugsaktien, GmbH-Anteile und auch die meisten Options- und Bezugsrechte. Eigenkapitalinstrumente unterscheiden sich hierbei von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dadurch, dass sie nur beim Erwerber bilanziert werden dürfen.[49]

„Aus Sicht des Emittenten handelt es sich bei Eigenkapitalinstrumenten nicht um Finanzinstrumente im Sinne des IAS 32, sondern vielmehr um ein im Eigenkapital zu bilanzierendes Gesellschaftskapital (share capital).“[50]

Der geschlossene Vertrag muss rechtlich durchsetzbar sein und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, welche unmittelbar oder mittelbar einen Austausch von Zahlungsmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten bedeuten.[51] Liegt bspw. eine Verbindlichkeit vor, die auf einem Austausch von Sachleistungen beruht, ist dies nach der Definition des Standardsetters kein Finanzinstrument.[52]

Derivative Finanzinstrumente (lateinisch derivare = ableiten) unterscheiden sich von originären Finanzinstrumenten in der zeitlichen Diskrepanz zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung.[53] Aus diesem Grund sind sie auch als Termingeschäfte bekannt, welche sich weiter in unbedingte und bedingte Termingeschäfte unterteilen lassen. Solche Kontrakte beziehen sich stets auf einen Basiswert (underlying), wovon sich ihr Wert auch ableitet[54]. Gängige Basiswerte sind u.a. der EURIBOR, LIBOR, Devisenkurse, Rohstoffpreise oder Indizes.

Bei unbedingten Termingeschäften einigen sich zwei Vertragspartner auf den verbindlichen Austausch von gegenseitigen Leistungserbringungen zu einem festgelegten Zeitpunkt. Bei bedingten Termingeschäften geht dem zukünftigen Geschäft das Eintreffen einer vertraglich geregelten Bedingung voraus. Daraus resultiert das Recht des Käufers eines Termingeschäfts zwischen der Erfüllung oder der Nichterfüllung des vereinbarten Geschäfts zu wählen. Zusätzlich lässt sich eine Unterscheidung zwischen den Handelsplätzen solcher Kontrakte machen. Es besteht die Möglichkeit eines börslichen als auch eines außerbörslichen (over the counter) Handels.

Mit dem Kauf von Finanzderivaten lassen sich Gewinne erzielen, dabei werden sie mit dem Motiv der Risikoabsicherung aber auch zur Spekulation erworben. Durch das bewusste Eingehen eines Risikos aufgrund von Erwartungen auf zwischenzeitliche Preisänderungen. Im Falle eines Spekulationsgeschäfts werden Derivate selbständig bewertet.[55] „Zu den wichtigsten derivativen Finanzinstrumenten zählen Optionen, Swaps, Futures und Forward Rate Agreements“[56]

Nach IAS 39 ist ein Derivat ein Finanzinstrument oder ein anderer Vertrag mit den folgenden Merkmalen:[57]

(a) Die Wertentwicklung ist von einem bestimmten Zinssatz, Preis eines Finanzinstruments, Rohstoffpreis, Wechselkurs, etc. abhängig.
(b) Das Derivat erfordert keine Anfangszahlung oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist.
(c) Die vertragliche Verpflichtung wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Überblick über die grundlegenden derivativen Finanzinstrumente[58]

3.3. Derivative Finanzinstrumente

3.3.1. Unbedingte Termingeschäfte

Die Erfüllung von unbedingten Termingeschäften ist an keine vertraglichen Bedingungen geknüpft. Mit steigenden Marktpreisen der Basiswerte steigt auch der Wert des Instruments.[59] Basierend auf der oben aufgeführten Abbildung 3 soll in diesem Abschnitt das Hauptaugenmerk auf Futures und Forward Rate Agreements (FRAs) in ihren grundlegenden Ausprägungen liegen.

Futures werden als börsennotierte Termingeschäfte an einer geregelten Börse gehandelt. Aufgrund dessen sind sie bis ins Detail standardisiert und lassen sich folglich nicht auf die individuellen Bedürfnisse eines Vertragspartners anpassen. Diese Standardisierung wird auch als Future-Design bezeichnet.[60] Folgende Future Bestandteile sind i.d.R. standardisiert:

(a) Fälligkeiten werden auf eine geringe Anzahl begrenzt und an eine feste kalendarische Regel geknüpft.
(b) Das Kontraktvolumen ist klar definiert und kann nicht flexibel vom Termingeschäft-Käufer bestimmt werden.
(c) Die Eigenschaften des Basiswertes (underlying) sind ebenfalls klar definiert.
(d) Das Ausfallrisiko ist standardisiert, da die Börse als Vertragspartner für Käufer und Verkäufer auftritt. Diese wiederum reduziert das Ausfallrisiko durch ein System von entgeltlichen Sicherheiten.[61]

Kauft ein Unternehmen einen Future, ist es dazu verpflichtet zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine fest definierte Menge eines Basisobjekts zum einem vereinbarten Terminpreis abzunehmen. Der Verkäufer steht in der Pflicht diese vereinbarte Menge des Basisobjekts zu liefern. Der Zahlungsfluss ereignet sich entsprechend der zeitlichen Diskrepanz von Vertragsabschluss und -erfüllung bei der Lieferung.[62]

Demgegenüber handelt es sich bei FRAs um Produkte ohne Börsennotierung. Sie werden also am OTC -Markt unmittelbar zwischen zwei Vertragspartnern gehandelt und können auf die jeweiligen Bedürfnisse eines Käufers oder Verkäufers angepasst werden. Auch hier vereinbaren die Vertragspartner zu einem zukünftigen Termin den Austausch von Beträgen/Zinssätzen/Devisen etc. zu einem festgelegten Preis.[63]

3.3.2. Bedingte Termingeschäfte

Im Gegensatz zu unbedingten Termingeschäften sind bedingte Termingeschäfte (Optionen) an eine vorrangige Bedingung geknüpft, ohne welche sie nicht ausgeübt werden können. Mit dem Kauf einer Option erwirbt der Käufer, per Zahlung des Kaufpreises bzw. der Optionsprämie genannt, das Recht:[64]

(a) Eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes (Rohstoffe, Devisen, etc.);
(b) zu einem festgelegten Preis;
(c) an einem bestimmten Termin in der Zukunft;
(d) zu kaufen (Kauf- oder call- Option) bzw. zu verkaufen (Verkauf- bzw. put- Option).

Abhängig von Kauf- oder Verkaufsoption sind vier verschieden Positionen denkbar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Positionen bei Optionsgeschäften[65]

Auf Grundlage dieser Positionen ergibt sich bei Abschließen eines Optionsgeschäfts ein asymmetrisches Gewinn- und Verlustprofil.

Beim Kauf einer Kaufoption erwirbt der Käufer das Recht einen Basiswert zu einem im Vorfeld bestimmten Preis und Ausübungsdatum eine ebenfalls bestimmte Menge (Nominalbetrag) eines Basiswertes (z.B. Aktien, Devisen, Rohstoffe, etc.) zu erwerben. Im Gegenzug dazu bleibt die Gegenpartei, also der Verkäufer, der Stillhalter bei diesem Geschäft. Er verpflichtet sich zur Lieferung der vereinbarten Menge eines Basiswertes, sofern der Käufer das Recht darauf ausüben möchte.[66]

In jedem Fall erhält der Verkäufer die Optionsprämie. Für den Käufer stellt sie den Preis der Option dar. Bei entsprechender vorteilhafter Entwicklung für den Käufer kann sich dieser dazu entscheiden sein Recht zu nutzen und den festgelegten Basiswert zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Dieser Preis liegt i.d.R. unter dem aktuellen Marktpreis. Dabei spiegelt sich mit der Zahlung der Optionsprämie der maximale Verlust wider, wobei eine unendliche Chance, also ein theoretisch unendlicher Gewinn für den Käufer möglich ist. Der Verkäufer der Option trägt im Gegenzug das Risiko eines unendlich hohen Verlustes.[67]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 : Asymmetrisches Chancen- Risikoprofil bei Kauf einer Kaufoption[68]

3.3.3. Swaps

Swaps (englisch Swap = Tausch) zeichnen sich durch den Tausch von Zahlungsströmen aus. Von ihnen wird größtenteils bei Absicherung von Zinsrisiken (Zinsswap) und Währungsrisiken (Währungsswap) Gebrauch gemacht. Zwar werden zwischen beiden Vertragsparteien Zahlungsströme ausgetauscht, dennoch ist der eigentliche Grund ein Austausch von Risiken.[69] Sind z.B. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten von einem variablen Zinssatz abhängig ist das Unternehmen bei nachteiligen Marktentwicklungen dem Risiko eines steigenden Zinssatzes ausgesetzt, was einen steigenden Zinsaufwand zur Folge hätte und sich auf die GuV auswirken würde.

Bei reinen Zinsswaps erfolgt ein Austausch von Festzinszahlungen gegen variable Zinszahlungen. Diese lauten auf einen entsprechenden Nominalbetrag, welcher allerdings nicht ausgetauscht wird, sondern lediglich zur Berechnung der Zinszahlungen dient.[70] Zwei Unternehmen schließen bspw. einen Vertrag über einen solchen Zahlungsaustausch. Unternehmen A verpflichtet sich für einen bestimmten Zeitraum einen festgelegten Zinssatz auf einen ebenso fest vereinbarten Nominalbetrag an Unternehmen B zu zahlen. Letztere Vertragspartei verpflichtet sich auf die Zahlung eines variablen Zinssatzes auf den gleichlautenden Nominalbetrag sowie Zeitraum. Der variable Zinssatz ist meist abhängig von einer Referenzgröße wie dem EURBOR oder LIBOR. Es ist der Zinssatz zu welchem eine Bank mit hohem Rating in der Lage ist einen Kredit von einem anderen Finanzinstitut aufzunehmen.[71]

Beim Währungsswap werden, im Gegensatz zum Zinsswap, neben der Zinsverpflichtung auch die Nominalbeträge ausgetauscht. Sie lauten auf unterschiedliche Währungen und werden beim Geschäftsabschluss im Rahmen einer Ausgangstransaktion und bei Beendigung des Geschäfts im Rahmen einer Schlusstransaktion gezahlt.[72] Zeitliche Spannen, die auf den Nominalbetrag lautenden Zinssätze und der Wechselkurs bei Schlusstransaktion werden von den Parteien individuell vereinbart. Der Wechselkurs bei der Ausgangstransaktion ist typischerweise der aktuelle Kassakurs.[73]

3.4. Komponenten als Voraussetzung zur bilanziellen Erfassung

3.4.1. Grundgeschäft

Grundgeschäft nach IAS 39:

Bei einem Grundgeschäft (hedged item) handelt es sich um jenes Geschäft oder jenen Bilanzposten, von dem ein Risiko ausgeht. Die Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 9 schreiben vor welche Posten oder Geschäftsvorfälle unter den Begriff des hedged

item fallen und somit auch bilanziell abgebildet werden dürfen. Grundlegende Voraussetzung für die Ernennung zu einem Grundgeschäft ist zunächst, dass der oder die Bilanzposten mit einem Vertragspartner außerhalb der eigenen Konzernstruktur abgeschlossen werden. Nettoinvestitionen in einen konzernzugehörigen ausländischen Geschäftsbetrieb sind hiervon ausgenommen.[74] Es dürfen nach IAS 39 folgende Sachverhalte als hedged item herangezogen werden:[75]

(a) ein bilanzieller Vermögenswert oder eine bilanzielle Verbindlichkeit.
(b) eine bilanzunwirskame feste Verpflichtung (z.B. ein noch unerfüllter schwebender Liefervertrag).[76]
(c) eine mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktion, bisher noch ohne vertragliche Verpflichtung (z.B. geplanter Kauf einer Anlage in Fremdwährung).
(d) eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
(e) eine Gruppe oben genannter Geschäfte, sofern sie in ihrem Risikoprofil homogen sind und sich innerhalb dieser Gruppe in dieselbe Richtung und wertmäßig proportional entwickeln.[77]

In allen Fällen muss das Unternehmen dem Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Grundgeschäfts oder der sich aus ihm ergebenden zukünftigen cash flows ausgesetzt sein.[78]

Bevor ein Geschäft oder eine Gruppe o.g. Tatbestände als Grundgeschäft designiert werden kann, setzt der Standardsetter ferner eine eindeutige Identifizierbarkeit der von ihnen ausgehenden Risiken voraus. Diese sollten sich auf das Periodenergebnis des bilanzierenden Unternehmens auswirken.[79] Weiterführend müssen der beizulegende Zeitwert oder die zu erwartenden cash flows einer Position verlässlich gemessen und identifiziert werden. Grund hierfür ist die Notwendigkeit solcher Daten im Rahmen der Effektivitätsmessung.[80]

Sofern ein Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert (financial asset) oder eine finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) ist, können alleinig bestimmte Risikokomponenten (z.B. nur das Zinsänderungsrisiko eines finanziellen Postens) oder ein prozentualer Anteil des fair value oder cash flows als hedged item designiert werden. Unter der Bedingung, dass die auf diese Komponenten entfallenden Risiken verlässlich ermittelt werden können.[81]

Handelt es sich hingegen um einen nicht-finanziellen Vermögenswert oder eine nicht-finanzielle Verbindlichkeit, werden sie nur in ihrer Gesamtheit oder gegen ihr Währungsrisiko abgesichert. Der Standard begründet dieses Vorgehen damit, dass sich die Ermittlung und Messung der Verlässlichkeit einzelner Komponenten bei nicht-finanziellen Posten als schwer praktikabel erweist.[82]

Ebenso können nicht nur Teile eines Grundgeschäfts, sondern auch Gruppen von Grundgeschäften (Portfolio -hedge) abgesichert werden. IAS 39 verlangt hierbei eine homogene Risikostruktur. D.h. die einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegen als Gruppe einem ähnlichen Risiko.[83] Auch müssen die aus dem diesem Risiko resultierenden Wertänderungen der einzelnen Posten größtenteils proportional zu den risikoinduzierten Wertänderungen des Portfolios verlaufen.[84]

Handelt es sich dagegen um eine Gruppe ähnlicher Grundgeschäfte mit vergleichbaren Laufzeiten, die ein gegenläufiges Chancen-Risikoprofil aufweisen, ist eine Designation ausgeschlossen. Solche Positionen werden auch als Netto-Risikopositionen oder Null-Nettopositionen bezeichnet, da sie sich innerhalb der Gruppe gegenseitig absichern ohne dass eine Zuordnung eines Sicherungsinstruments notwendig wäre. Dies passiert bspw. bei Aufbau eines Aktien- oder Indexportfeuille.[85]

Ausdrücklich ausgeschlossen von einer Designation sind sämtliche finanzielle Vermögenswerte, welche vom Unternehmen bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Diese Art von Finanzinvestitionen ist in IAS 39 unter der Kategorie held to maturity systematisiert. Der Standardsetter setzt voraus, dass solche Investitionen mit der Absicht auch tatsächlich – ohne Rücksicht auf zinsänderungsbedingte Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts oder der zur erwartenden cash flows – bis zur Endfälligkeit gehalten werden.[86] Es besteht dennoch die Möglichkeit eine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investition zur Absicherung von Währungsrisiken als Sicherungsinstrument zu designieren.[87]

Grundgeschäft nach IFRS 9:

Analog zu IAS 39 werden auch weiterhin die bereits bekannten Sachverhalte als Grundgeschäft, unter der Voraussetzung einer verlässlichen Identifizierbarkeit und Messbarkeit, in Betracht gezogen.[88] Sowohl Risikokomponenten als auch eine Gruppe von Grundgeschäften der bereits bekannten Posten als hedged item bleiben designierfähig.[89] Auch die Notwendigkeit solche Geschäfte lediglich mit einer konzernexternen Partei abschließen zu dürfen besteht fort. Eine Ausnahme bilden Konzernabschlüsse einer Investmentgesellschaft im Sinne von IFRS 10, welche Transaktionen mit einem Tochterunternehmen erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet hat.[90]

Als Komponente kann wieder der aus IAS 39 bekannte prozentuale Anteil eines Gesamtvolumens herangezogen werden. Daneben erweitert sich die Möglichkeit sog. layer als Komponenten zu benennen, die auch als bestimmtes Nominalvolumen eines Gesamtvolumens definiert werden können.[91] Diese Teilbereiche (layer) können auch unter IAS 39 angewendet werden, jedoch nur im Rahmen der Absicherung von Zahlungsströmen bei geplanten Transaktionen und nur auf die ersten cash flows der Transaktion, auch bekannt als bottom layer. Layer können auch als Teilebereiche von Portfolien gebildet werden.[92]

[...]


[1] World Economic Forum (2018), S. 9.

[2] Vgl. PwC (2015), S. 10 – 11.

[3] Vgl. World Economic Forum (2018), S. 9 – 16.

[4] Vgl. Wolke (2009), S. 4 – 7.

[5] Vgl. Barckow/Beike (2010), S. 10.

[6] Vgl. Schmidt (2014), S. 2.

[7] Vgl. Bank for International Settlements (2018), S. 5.

[8] Vgl. Bank for International Settlements (2002), S. 5.

[9] Vgl. F.12.

[10] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 28 u. IAS 1.9.

[11] Vgl. Zitat von Sid David Philip Tweedie aus dem Jahr 2007 zum IAS 39 „ If you understand it, you haven't read it properly – it's incomprehensible.”.

[12] Vgl. Weißenberger (2007), S. 147.

[13] Baetge/Kirsch/Thiele (2017), S. 53.

[14] Vgl. IFRS Foundation (2016), § 2.

[15] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2017), S. 53.

[16] Vgl. Hernández (2003), S. 73.

[17] Vgl. Hochreiter (2017), S. 59.

[18] Vgl. IASB (2008), S. 4.

[19] Vgl. Deloitte (2012) (Überblick).

[20] Vgl. Hartenberger (2016), § 3. Rn. 523.

[21] Vgl. IASB (2009), ED/2009/7.2.

[22] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2017), S. 341 u. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 264ff.

[23] Vgl. IAS 39.2 u. IFRS 9.2.1.

[24] Vgl. EU Verordnung (EG) Nr. 1606/2002.

[25] Vgl.: Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 55 – 56.

[26] Quelle: entnommen aus Zwirner (2014), S. 27.

[27] Vgl. Glaum/Klöcker (2009), S. 330 – 333.

[28] Vgl. IFRS 9.6.1.1 u. IAS 39.80.

[29] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (2018), § 28a Tz. 2.

[30] Vgl. IAS 1.15.

[31] Vgl. Perridon/Rathgeber/Steiner (2017), S. 117.

[32] Vgl. DRSC (2012), S. 3.

[33] Vgl. Diederichs (2012), S. 8.

[34] Vgl. Kuhn/Scharpf (2006), S. 351.

[35] Vgl. Seidel (2011), S. 26ff.

[36] Quelle: in Anlehnung an: Dettenrieder (2014), S. 22.

[37] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 299.

[38] Vgl. Kuhn/Hachmeister (2015), S. 363 u. Seidl (2000), S. 41.

[39] Vgl. PwC (2014), S. 2.

[40] Vgl. Kapitel 2.2.

[41] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 306 – 311.

[42] Vgl. Seidl (2000), S. 2.

[43] Vgl. IAS 39.72 u. IFRS 9.6.2.2 u. Kapitel 3.4.2.

[44] Vgl. IAS 32.11 u. IAS 32.AG12.

[45] Vgl. Grünberger (2017), S. 141.

[46] Vgl. Achleitner/Behr/Schäfer (2009), S. 114 – 117.

[47] Vgl. Grünberger (2017), S. 198.

[48] Vgl. Bieg/Waschbusch (2017), S. 630.

[49] Vgl. IAS 39.9.

[50] Achleitner/Behr/Schäfer (2009), S. 117.

[51] Vgl. Kuhn/Scharpf (2006), S. 81.

[52] Vgl. Hartenberger (2016), § 3. Rn. 13 – 14.

[53] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 295.

[54] Vgl. Zantow/Dinauer/Schäffler (2016), S. 371.

[55] Vgl. Zantow/Dinauer/Schäffler (2016), S. 372.

[56] Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 295.

[57] Vgl. IAS 39.9.

[58] Quelle: in Anlehnung an Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 296.

[59] Vgl. Schmidt (2014), S. 81.

[60] Vgl. Schmidt (2014), S. 99.

[61] Vgl. Schmidt (2014), S. 99 – 100.

[62] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 298 – 299.

[63] Vgl. Kuhn/Scharpf (2006), S. 93 – 94.

[64] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 282.

[65] Quelle: in Anlehnung an Perridon/Rathgeber/Steiner (2017), S. 74.

[66] Vgl. Hull (2015), S. 276.

[67] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 282 – 284.

[68] Quelle: in Anlehnung an Perridon/Rathgeber/Steiner (2017) , S. 76.

[69] Vgl. Schmidt (2014), S. 152.

[70] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 290.

[71] Vgl. Hull (2015), S. 204 – 205.

[72] Vgl. Perridon/Rathgeber/Steiner (2017), S. 363 – 364.

[73] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch (2016), S. 291 – 293.

[74] Vgl. Petersen/Bansbach/Dornbach (2018), S. 401.

[75] Vgl. IAS 39.78.

[76] Vgl. Kuhn/Hachmeister (2015), S. 330.

[77] Vgl. IAS 39.83.

[78] Vgl. IAS 39.9.

[79] Vgl. IAS 39.78; IAS 39.86; IAS 39.A110.

[80] Vgl. IAS 39.88.

[81] Vgl. IAS 39.81.

[82] Vgl. IAS 39.82.

[83] Vgl. KPMG (2011), S. 1461.

[84] Vgl. IAS 39.83 u. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2017), S. 718.

[85] Vgl. IAS 39.84 u. IAS 39.IG.F.2.21 u. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (2018), §28a Tz. 27.

[86] Vgl. IAS 39.79 u. PwC (2005), S. 10.

[87] Vgl. IAS 39.A95.

[88] Vgl. IFRS 9.6.3.4 u. .Sagerschnig in: Gruber/Engelbrechtsmüller (2016), S. 20.

[89] Vgl. IFRS 9.6.3.1 i.V.m. IFRS 9.6.3.7.

[90] Vgl. IFRS 9.6.3.5.

[91] Vgl. IFRS 9.B6.3.16 – IFRS 9.B6.3.18.

[92] Vgl. IAS 39.IG.F.3.7.

Fin de l'extrait de 53 pages

Résumé des informations

Titre
Hedge Accounting. Kritischer Vergleich des IAS 39 und IFRS 9
Université
University of Applied Sciences Rosenheim
Note
1,7
Auteur
Année
2018
Pages
53
N° de catalogue
V444245
ISBN (ebook)
9783668814059
ISBN (Livre)
9783668814066
Langue
allemand
Mots clés
Hedge Accounting, IFRS, Rechnungswesen, Internationale Rechnungslegung, BWL, Finanzwesen, Finance, Accounting, Buchführung und Bilanzierung, Controlling, Finanzen, Finanzinstrumente, Derivate, IFRS 9, IAS 39
Citation du texte
Roland Sabov (Auteur), 2018, Hedge Accounting. Kritischer Vergleich des IAS 39 und IFRS 9, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444245

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