Diese Arbeit stellt eine Zusammenfassung über das Allgemeine Wirtschaftsstrafrecht dar und ist hilfreich für eine Klausurvorbereitung.
Aus dem Inhalt:
- Vollendeter vorsätzlicher Delikt;
- Fahrlässigkeitsdelikt;
- Anstiftung;
- Beihilfe;
- Versuch;
Inhaltsverzeichnis
I. Vollendeter vorsätzlicher Delikt
1. Objektiver TB
a) Tatobjekt (geschütztes Rechtsgut)
b) Tathandlung (vom menschl. Willen beherrschtes o. beherrschbares Verhalten)
aa) Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme
bb) Äquivalenztheorie
cc) Adäquanztheorie
c) Tatsubjekt (Täter)
d) Kausal
e) Taterfolg (nur bei Erfolgsdelikt)
f) objektive Zurechenbarkeit
2. Subjektiver TB
a) regelmäßig Vorsatz, §15 StGB
aa) dolus eventualis (bedingter Vorsatz)
bb) dolus directus I
cc) dolus directus II
dd) Abgrenzung zu bewussten Fahrlässigkeit
ee) Einverständnis (schließt TB-mäßigkeit der Tathandlung aus)
b) Unrechtsbewusstsein
3. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafaufhebungs- & ausschließungsgründe, Strafeinschränkungsgründe
V. Verfolgungshindernisse
VI. Strafzumessungsaspekte
VII. Konkurrenzen
Fahrlässigkeitsdelikt
1. Objektiver TB (s.o.)
2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Anstiftung §26
Beihilfe §27
Versuch
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit bietet einen strukturierten Leitfaden zur strafrechtlichen Prüfung von Straftatbeständen, wobei der Fokus auf der systematischen Analyse des vollendeten vorsätzlichen Delikts, des Fahrlässigkeitsdelikts sowie der Deliktsformen Versuch, Anstiftung und Beihilfe liegt.
- Struktur des Tatbestands (objektive und subjektive Voraussetzungen)
- Differenzierung zwischen Vorsatzformen und Fahrlässigkeit
- Systematik der Rechtfertigungs- und Schuldgründe
- Prüfungsschema für Täterschaft und Teilnahme
- Strafrechtliche Behandlung des Versuchs und Rücktrittsmöglichkeiten
Auszug aus dem Buch
Vollendeter vorsätzlicher Delikt
I. Tatbestand
1. Objektiver TB
a) Tatobjekt (geschütztes Rechtsgut)
b) Tathandlung (vom menschl. Willen beherrschtes o. beherrschbares Verhalten)
à Kausalität Handlung und Erfolg + objektive Zurechnung des Erfolgs dem Handeln des Täters
aa) Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme
- Täter – bewirkt eigene Tat
- Teilnehmer – wirkt an fremder Tat mit (Strafbarkeit vom Vorliegen der vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat abhängig = limitierte Akzessorietät) Täterschaft stets vor Teilnahme prüfen
- Tatherrschaftslehre: Täter: wer objektiv das ob und wie der Tatbestandsverwirklichung beherrscht und den Willen besitzt
Teilnehmer: hält Geschehensablauf nicht in eigenen Händen und macht Tat vom Willen eines Anderen abhängig
- subjektive Theorie: Täter: Tatbeitrag mit Täterwillen (erkennbar am Grad d. Beteiligung, Interesse am Taterfolg)
Teilnehmer: leistet Tatbeitrag mit Teilnehmerwillen, d.h. will Tat als fremde
bb) Äquivalenztheorie
à (Bedingung kann nicht hinweg gedacht werden, ohne, dass Erfolg in seiner konkreten Gestalt eintritt à „Conditio sine qua non“; hier auch jeder abnormale Verfahrensablauf kausal für die Tat)
cc) Adäquanztheorie
à (Kein Einstehen für Ereignisse, die nach normaler Lebensanschauung völlig außerhalb der Erwartung liegen)
c) Tatsubjekt (Täter)
d) Kausal
e) Taterfolg (nur bei Erfolgsdelikt)
f) objektive Zurechenbarkeit
à objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn die Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen (rechtlich relevantes Risiko) oder sich diese in dem Erfolg niedergeschlagen hat (Risikozusammenhang)
Zusammenfassung der Kapitel
Vollendeter vorsätzlicher Delikt: Dieses Kapitel erläutert die Prüfungsschritte des objektiven und subjektiven Tatbestands sowie die Anforderungen an Rechtswidrigkeit und Schuld.
Fahrlässigkeitsdelikt: Hier werden die Voraussetzungen der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung und der subjektiven Vorwerfbarkeit bei fahrlässigem Handeln detailliert.
Anstiftung §26: Das Kapitel definiert die Voraussetzungen für die Anstiftung als Beteiligungsform, insbesondere die vorsätzlich rechtswidrige Haupttat und das Bestimmen.
Beihilfe §27: Diese Sektion behandelt die physische oder psychische Unterstützung bei einer fremden Haupttat.
Versuch: Dieses Kapitel widmet sich der Strafbarkeit des Versuchs, der Schwelle zum unmittelbaren Ansetzen und den komplexen Rücktrittsregelungen nach §24 StGB.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Tatbestand, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld, Täterschaft, Teilnahme, Anstiftung, Beihilfe, Versuch, Rücktritt, Kausalität, Objektive Zurechenbarkeit, Verbotsirrtum
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Dokument grundsätzlich?
Das Dokument dient als strukturierte Übersicht über die wichtigsten strafrechtlichen Prüfungsschemata, insbesondere für vorsätzliche Delikte, Fahrlässigkeitsdelikte und verschiedene Beteiligungsformen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Aufbau des Tatbestands, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, die Kausalität, der Vorsatz sowie die Voraussetzungen für den Versuch und Rücktritt.
Was ist das primäre Ziel dieser Arbeit?
Das Ziel ist die Bereitstellung eines prägnanten und systematischen Leitfadens für die juristische Fallprüfung im deutschen Strafrecht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit orientiert sich an der klassischen strafrechtlichen Dogmatik und nutzt die Systematik der Lehre vom Tatbestand, der Rechtswidrigkeit und der Schuld.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt systematisch die Voraussetzungen für vorsätzliche und fahrlässige Taten sowie ergänzende Aspekte wie Konkurrenzen und Strafzumessungsaspekte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Rechtswidrigkeit, Versuch, Anstiftung und Beihilfe.
Wie unterscheidet sich der untaugliche Versuch vom Tatbestandsirrtum?
Beim untauglichen Versuch nimmt der Täter Umstände an, die zur Tat führen würden, während beim Tatbestandsirrtum eine Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten vorliegt, die den Tatbestand entfallen lässt.
Wann ist ein Rücktritt vom Versuch möglich?
Ein Rücktritt nach §24 StGB ist freiwillig möglich, sofern der Täter entweder den unbeendeten Versuch aufgibt oder beim beendeten Versuch die Vollendung ernsthaft und freiwillig verhindert.
- Quote paper
- lena Fischer (Author), 2018, Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444279