"Beten, Läuten, Brennen". Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Luxemburg 1450-1692


Bachelorarbeit, 2018

43 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Quellenlage und Forschungsstand
1.2. Eingrenzung des Themas und Forschungsfragen
1.3. Aufbau und Methodik

TEIL I

2. Von Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft- Die Hexe
2.1. Der Schadenszauber
2.2. Die Teufelsbuhlschaft
2.3. Hexenflug und Hexensabbat

3. Vorurteile und Fehlinformation
3.1. „Die“ Hexe - Geschlecht, äußere Erscheinung, soziale Herkunft
3.2. Die Kirche und Inquisition als Initiator der Hexenverfolgungen?
3.3. Vom Hexenwahn zur konkreten Hexenverfolgung- Opferzahlen und territoriale Differenzen

4. Ursachen der Hexenverfolgung
4.1. Verwaltung und Gerichtsbarkeit- ein Vergleich zwischen Frankreich, dem Reich und dem Herzogtum Luxemburg
4.2. Die kleine Eiszeit

5. Zwischenfazit Teil I

TEIL II

6. Der Untersuchungsraum: Das Herzogtum Luxemburg
6.1. Luxemburg als Teil der spanischen Niederlande- Verwaltung und Gerichtsbarkeit
6.2. Das luxemburgische Territorium

7. Die Hexenverfolgungen in Luxemburg
7.1. Das quartier allemand
7.2. Das quartier wallon
7.3. Differenzen und Gemeinsamkeiten

8. Gesamtbild der Hexenverfolgungen im Herzogtum

9. Fazit

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1 Wohl kaum eine andere Epoche der Geschichte kennt so viele Gegensätze wie die frühe Neuzeit. Einerseits steht sie für Renaissance, Aufkommen der modernen Wissenschaften und Weltoffenheit. Allerdings findet man auf der anderen Seite auch erhebliche Missstände wie etwa Kriege, der Dreißigjährige Krieg ist hier wohl das bekannteste Beispiel, Hungersnöte und Krankheiten. Ein weiteres Phänomen, das in Zentraleuropa im 16. - 17. Jh. seinen Höhepunkt fand, waren die oft als „Hexenwahn“ bezeichneten Hexenverfolgungen. In dieser Arbeit soll dieses Phänomen, bezogen auf den Raum des alten Herzogtums Luxemburg, nun genauer analysiert werden. Dabei soll erstmals ein Überblick der Hexenverfolgungen im gesamten Herzogtum entstehen, da bisher lediglich Detailstudien vorhanden sind.

1.1. Quellenlage und Forschungsstand

Da diese Arbeit zum Ziel hat, einen Gesamtüberblick der bisher erlangten Forschungsergebnisse für den Raum des alten Herzogtums Luxemburg zu erarbeiten, ist eine Analyse einzelner Hexenprozesse nicht erforderlich, weshalb an dieser Stelle nur knapp auf die Quellenlage hingewiesen wird. Von Relevanz sind hier nicht nur die erhaltenen Prozessakten und -protokolle, sondern auch Rechnungsbücher der einzelnen Propsteien und Herrschaften, auch wenn diese nicht alle geführten Hexenprozesse beinhalten. Eine umfassende Sammlung themenbezogener Quellen finden sich in der im Fonds Van Werveke enthaltenen Sammlung „La Sorcellerie“. Allerdings sind die Originaldokumente fast vollständig verschollen, weshalb diese lediglich als Abschrift des Archivars Van Werveke erhalten sind. Die Sammlung enthält nicht nur die meisten Prozessprotokolle zwischen 1465 und 1676, sondern darüber hinaus auch die königlichen Ordonnanzen, wie ein solcher Prozess zu führen sei.2 Im späteren Verlauf der Arbeit werden diese etwas genauer analysiert.

Für den ersten Teil der Arbeit, der sich mit dem Phänomen der Hexerei im Allgemeinen beschäftigt, sind vor allem die Constitutio Criminalis Carolina, die erste grundlegende Gerichtsordnung des Heiligen Römischen Reiches, der Malleus Maleficarum, der Hexenhammer des Großinquisitors Heinrich Kramer, sowie spezifisch für das Herzogtum Luxemburg die Kriminalordonnanzen König Philipps II. von Spanien von zentraler Bedeutung, da diese speziell die Beendigung der Hexenverfolgungen im Herzogtum ausgelegt wurden.

Zum aktuellen Forschungsstand lässt sich sagen, dass über die longue durée und den gesamten Raum des Herzogtums Luxemburg, also sowohl das quartier allemand als auch das quartier wallon, eine umfassende Analyse der Hexenverfolgungen noch aussteht. Zwar haben viele Autoren über Luxemburg in diesem Zusammenhang gearbeitet, allerdings fehlt eine zusammenhängende Arbeit, die die Forschungsergebnisse zu den Hexenverfolgungen in diesem Untersuchungsraum vergleichend zusammenführt.3 Oftmals wurden nur Teile des Untersuchungsraums behandelt, oder man beschränkte sich auf die Analyse einiger spezieller Prozesse. Zu nennen sind hier etwa Rita Voltmer, die in ihren Arbeiten den gesamten Rhein- Mosel-Maas-Raum analysiert, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Kurfürstentum Trier. Auch luxemburgische Autoren wie Marie-Sylvie Dupont-Bouchat,4 oder Antoinette Reuter liefern in ihren Arbeiten lediglich Teilaspekte der luxemburgischen Hexenverfolgungen. Des Weiteren hat Sonja Kmec mit ihrer Masterarbeit die Hexenprozesse in Echternach in den Jahren 1679-80 aufgearbeitet.5

Die wohl wichtigsten Erkenntnisse gehen zurück auf die von Franz Irsigler geleiteten Arbeitsgemeinschaft „Trierer Hexenprozesse, Quellen und Darstellungen“, sowie die im Jahre 2000 im Luxemburger Geschichtsmuseum gezeigte Ausstellung „Incubi Succubi, Hexen und ihre Henker bis heute“. In der Reihe zu den Trierer Hexenverfolgungen und dem Lesebuch zur genannten Ausstellung sind auch für das alte Herzogtum Luxemburg relevante Publikationen enthalten.

Der aktuelle Forschungsstand bestätigt also, dass eine zusammenführende Arbeit der bisher gewonnenen Erkenntnisse noch aussteht.

1.2. Eingrenzung des Themas und Forschungsfragen

Der Anspruch dieser Arbeit soll es nun sein, diese Forschungen zu sammeln und spezifisch auf den genannten Raum hin zu analysieren und zusammenzufassen.6

Außerdem ist das Gebiet auf Grund seiner besonderen Lage zwischen Reich und Frankreich insofern interessant, als dass das Herzogtum hier als Schnittstelle zwischen den beiden Großreichen fungierte. Die gegensätzlichen Ansätze in Verwaltung und Gerichtsbarkeit traffen in Luxemburg zusammen, da es hier sowohl eine deutschsprachige, wie auch eine frankophone Einflusssphäre gab: das quartier allemand und das quartier wallon. Diese Unterteilung war dabei eher auf kulturelle Ursachen zurückzuführen. Auch wenn die Sprachgrenze nicht parallel zu den Grenzen der quartiers verlief, findet man Anhaltspunkte dafür, dass sich der deutschsprachige Teil kulturell eher mit dem HRR identifizierte, während das quartier wallon sich eher Richtung Burgund und Frankreich hingezogen fühlte.7 Für diese Arbeit ist diese Unterteilung insofern relevant, als dass auch der religiöse Einfluss unterschiedlich war. Durch die Abwesenheit eines eigenen Bistums in Luxemburg, orientierte man sich im quartier wallon in Richtung Lüttich und Metz, während das quartier allemand stark vom Erzbistum Trier beeinflusst wurde.8 Innerhalb des Herzogtums gab es sehr zersplitterte Territorien und Kleinstherrschaften mit Hochgerichten, die für die Hexenverfolgungen im Herzogtum von zentraler Bedeutung sind.

Aus diesen beiden Punkten lassen sich nun folgende Forschungsfragen für diese Arbeit herleiten:

1. Welche rechtlichen Grundlagen gab es für die Hexenverfolgungen und hatten diese Einfluss auf die Ausmaße und Ursachen der Hexenverfolgungen in Europa und Luxemburg?
2. Wie lassen sich die relativ hohen Opferzahlen für das Herzogtum Luxemburg erklären und lassen sich auch innerhalb des Herzogtums Unterschiede in der Struktur und Intensität der Hexenverfolgungen feststellen?
3. Gab es räumliche und zeitliche Höhepunkte der Verfolgung?

1.3. Aufbau und Methodik

Die Arbeit gliedert sich grob in zwei Teile, wobei der erste das Phänomen der Hexenverfolgungen in einem breiteren Spektrum analysiert. Begonnen wird mit einer Erklärung, was man eigentlich unter dem Begriff „Hexe“ verstand. Dazu wird die Bulle von Papst Innozenz VIII., die Anlass für die Publikation des Hexenhammers Kramers war, sowie die im grimmschen Wörterbuch enthaltene Definition analysiert, um so eine umfangreiche Beschreibung des Begriffs der „Hexe“ zu erhalten.

In einem Unterkapitel werden die gängigsten, heute noch bestehenden Vorurteile zum Thema „Hexe“ behandelt. Dabei geht es vor allem darum, übertriebene Opferzahlen, die Pauschalisierung der Hexenverfolgungen auf Frauenfeindlichkeit, sowie die, insbesondere auf die Kirche bezogene Schuldfrage, kritisch zu hinterfragen. Außerdem sollen die rechtliche Grundlage und der Ablauf der Hexenprozesse, im Zusammenhang mit den territorial stark schwankenden Opferzahlen vergleichend analysiert werden.

In einem zweiten Teil sollen dann speziell die luxemburgischen Hexenprozesse auf Grundlage die zuvor gewonnenen Erkenntnisse vergleichend zusammengeführt werden.

Damit dies erfolgen kann, muss zunächst die Frage beantwortet werden, welche Gebiete überhaupt im 16. und 17. Jahrhundert zum Herzogtum Luxemburg gehörten.

Im Folgenden werden dann die Chronologie, sowie die Intensität der Hexenverfolgungen im Untersuchungsraum aufgearbeitet und zusammengeführt. Dabei soll besonders auf räumliche und zeitliche Häufungen geachtet werden, um diese gegebenenfalls genauer zu analysieren. Des Weiteren werden die Unterschiede zwischen den französischsprachigen und den deutschsprachigen Gebieten vergleichend betrachtet.

TEIL I

2. Von Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft- Die Hexe

Um zu verstehen, wie es zum Phänomen der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit kommen konnte, muss man sich vor Augen halten, was mit dem Begriff „Hexe“ eigentlich gemeint ist. Um eine umfassende und zeitgenössische Definition liefern zu können, werden der Hexenhammer, sowie das grimmsche Wörterbuch konsultiert und die wichtigsten Elemente zusammenführend erläutert.

2.1. Der Schadenszauber

Eines der wesentlichsten Elemente, das einer vermeintlichen Hexe zugeschrieben wurde, war der sogenannte Schadenszauber. Er veranlasste die Menschen dazu, die Hexe als böse Gestalt zu betrachten, der es darum ging, den Menschen durch ihre Magie zu schaden. Die Gebrüder Grimm bieten in ihrem 1854 erschienen Wörterbuch eine umfassende Beschreibung, die bereits die wichtigsten Elemente der heutigen Auffassung von Hexen beinhalten. Hier heißt es:

[ … ] so dasz hexe den sinn verschmitztes weib hätte; andere deuten sie mit bezug auf hag als waldweib. [ … ] die assimilierte form hähtesse nach dem bekannten gesetze zu erwarten gewesen sein. ags. -tesse, ahd. zussa in dem zu erklärenden worte dürfte zusammenhangen mit ags. tesu, teosu damnum, interitus, contentio, praejudicium, verderben, tesvian in nachtheil setzen, schädigen, verderben (Leo ags. glossar 142), der erste theil ist hag in der bedeutung landgut, feld und flur (vergl. oben sp. 138 und ags. haga gehegtes feld, garten, vorwerk). die hexe ist demnach die das landgut, feld und flur schädigende. [ … ] wie im uralten volksglauben die hexe stets nur als eine person erscheint, die durchübernatürliche mittel das besitzthum der nachbarn und einwohner eines bezirks schädigt, und namentlich ihre zerstörende thätigkeit auf korn und wein, auf das vieh, seine weide und seine mast, die eicheln (vergl. Grimm deutsche sagen no. 251) richtet. 9

Nach heutigem Stand war eine „Hexe“ ein Wesen, welches in einer Gruppe, der Hexensekte, mit Hilfe des Schadenzaubers und des Teufels die Ordnung der christlichen Welt vernichten wollte.10 Durch die Vorstellung, es gäbe eine Sekte, wurde Hexerei als ein Kollektivverbrechen aufgefasst, weshalb es zu den enormen Verfolgungswellen kommen konnte.11

Nach dieser Definition handelt es sich beim Schadenszauber also um einem Zauber der einem bestimmten, oder einer Gruppe von Menschen Schaden zufügen soll. Dies geschieht entweder dadurch, dass die Ernte auf den Feldern zerstört wird, oder das Vieh direkt oder indirekt durch die Zerstörung der Futtermittel geschädigt wird. Eine besondere Form dieses Schadenzaubers, die in der grimmschen Definition allerdings keine Beachtung findet, ist der Wetterzauber. Durch ihn gelingt es den Hexen, durch die Hervorbringung extremer Hagelstürme oder Regenfälle, Felder der Nachbarn zu zerstören. Die Bulle von Papst Innozenz VIII. die, wie bereits erwähnt, Anlass zur Verfassung des Hexenhammers gab, beschreibt die enorme Tragweite des Schadenzaubers noch tiefgreifender:

[ … ]et sortilegis excessibus, criminibus et delictis, mulierum partus, animalium foetus, terra fruges, vinearum uvas, et arborum fructus; necnon homines, mulieres, pecora, pecudes et alia diversorum generum animalia; vineas quoque, pomeria, prata, pascua, blada, frumenta et alia terra legumina perire, suffocari et extingui facere et procurare[ … ] 12

Die Tragweite des Schadenszaubers geht also über die Vernichtung von Vieh, Feld und Flur weit hinaus.

Ein weiterer Aspekt des Schadenszaubers ist, dass dieser die Fortpflanzung der Menschen bedroht und somit auch indirekt Auswirkungen auf den Fortbestand der Menschheit hat, was die Absicht der Hexensekte, deren Mitglieder sowohl männlich als auch weiblich sein konnten, nämlich die Ausrottung der Christenheit, noch weiter unterstreicht:

[ … ]ac eosdem homines ne gignere, et mulieres ne concipere, virosque, ne uxoribus, et mulieres, ne viris actus coniugales reddere valeant, impedire [ … ] 13

Somit haben Hexen auch die Möglichkeit die Potenz der Männer und die Empfängnis der Frauen so zu beeinflussen, dass beide Geschlechter jeweils keine Nachfahren mehr zeugen können.

2.2. Die Teufelsbuhlschaft

Ein weiteres Element der Hexerei ist, dass die Mitglieder der Hexensekte sich von Gott lossagen und fortan dem Teufel dienen. Dies unterstreicht den ketzerischen Bestandteil und somit die Strafbarkeit der Hexerei. Im engem Zusammenhang mit der Teufelsbuhlschaft und Teufelsanbetung steht auch die geschlechtliche Vereinigung entweder mit dem Teufel direkt, oder mit Inkubus- und Sukkubus-Dämonen. Dabei wird ein Mann stets von einem weiblichen Dämon (succubus), eine Frau stets von einem männlichen Dämon (incubus) heimgesucht und verführt.14 In der Bulle von Papst Innozenz VIII. findet man dazu:

[ … ]locis et dioecesibus complures utriusque sexus personae, propriae salutis immemores et a fide catholica deviantes, cum daemonibus, incubis et succubis abuti [ … ] 15

Die sexuelle Dimension spielt also auch eine wesentliche Rolle, um den Delikt der Hexerei zu vervollständigen. Auffällig ist hier außerdem, dass Innozenz VIII. beide Geschlechter als gefährdet sieht. Die „Hexe“ ist also durchaus nicht nur auf das weibliche Geschlecht beschränkt, dies wird im Kapitel 3.1. jedoch noch genauer erläutert. Wichtig ist hier, dass die Ehe als göttliche Vereinigung von Mann und Frau nicht mehr existiert. Ehebruch und Unzucht sind eine der stärksten Bestandteile der Blasphemie, weshalb sie nur in Verbindung mit dem Teufel oder Dämonen und Hexen geschehen kann.16

Der Teufelspakt, der den Ursprung der magischen Kräfte der Hexe darstellt, passiert auf zwei Ebenen: auf einer ersten, bereits erwähnten, privaten Ebene nämlich der Beischlaf mit dem Teufel oder einem seiner Dämonen. Die zweite Ebene ist dagegen öffentlich und passiert im Beisein der Hexengemeinschaft während des Hexensabbats. Institoris schreibt dazu in seinem Hexenhammer:

[ … ]wenn die Hexen an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Sammelplatz

kommen [ … ] empfehlen jene, die anwsend sind, die Novizin zur Aufnahme. 17

2.3. Hexenflug und Hexensabbat

Der letzte Bestandteil des Hexereideliktes bestand angeblich aus den untrennbar miteinander verbundenen Tätigkeiten des Hexenfluges und des Hexensabbats. Letzteres meint eine Versammlung der Hexensekte, um hier in der Gruppe ihre Zauber zu wirken und Unzucht mit dem Teufel treiben zu können.18

Der Hexenflug spielt für den Hexensabbat insofern eine untrennbare Rolle, als dass die Hexen entweder vom Dämon durch die Luft zur Versammlung getragen werden“:

[ … ] und die oft von den Dämonen durch die Lüfte getragen werden [ … ]Denn ein damaliger Scholar, [ … ], er sei einmal körperlich vom Dämon durch die Lüfte geführt und in ferne Gegenden getragen worden. 19

Ganz offensichtlich glaubte man jedoch auch daran, Hexen könnten selbstständig, ohne von einem Dämon getragen zu werden, durch die Lüfte reiten. Dazu müssten Novizinnen bei ihrer Einführung eine Salbe aus Knochen und Gliedern von Kindern fertigen und einen festen Gegenstand damit einreiben, der sie fortan durch die Lüfte tragen könne:

[ … ] müssen sie [die Hexen] sich eine Salbe aus den Gliedern von Kindern, besonders der vor ihnen vor der Taufe getöteten, zubereiten und nach der Anleitung des Dämons irgendeinen Sessel oder ein [Stück] Holz einreiben, worauf sie sofort in die Lüfte getragen werden[ … ] 20

Hexenflug und -sabbat stehen also insofern in Verbindung, als dass die Fähigkeit des Flugs eines Treffens bedarf, und die bereits initiierten Hexen zu den Treffen fliegen und ihre Zauberei aus der Luft wirken konnten.

3. Vorurteile und Fehlinformation

3.1. „Die“ Hexe - Geschlecht, äußere Erscheinung, soziale Herkunft

Oftmals wird behauptet, die Hexenprozesse seien ein gängiges Mittel zur Unterdrückung der Frau gewesen.21 Allerdings lässt sich keineswegs feststellen, dass lediglich Frauen als sogenannte Hexen verurteilt und hingerichtet wurden. Die allgemein vorherrschende Angst vor der bösen Magie und dem Schaden, den Hexen angeblich anrichten konnten, sowie der Begriff „Hexe“ lassen sich durchaus auf beide Geschlechter übertragen. Auch in den Hetzwerken gegen Zauberei und Hexen lässt sich an nichts festmachen, dass nur Frauen als Hexen in Frage kommen. Das wohl bekannteste Werk hierzu ist der malleus maleficarum, der Hexenhammer von Heinrich Kramer Institoris. Interessanterweise scheinen bereits seine Zeitgenossen bemerkt zu haben, dass es sich bei Kramer bezüglich seiner offensichtlich misogynen Schrift um einen Sonderfall handelte und, dass Kramer hier eine besonders subjektive Denkweise an den Tag legt22.

Allerdings findet man in ganz Europa, wie auch im Herzogtum Luxemburg Belege dafür, dass auch Männer als Hexen verurteilt und verbrannt wurden. So wurde etwa im Jahre 1598 ein Schäfer auf dem Scheiterhaufen verbrannt, der von sich selbst behauptete, ein Hexer und ein Werwolf zu sein.23 Brian P. Levack bietet in seinem Werk über die europäischen Hexenverfolgungen eine Tabelle, in der er aufzeigt, dass die Verteilung der Geschlechter zwar durchaus regional unterschiedlich ausfällt, jedoch macht er auch deutlich, dass in wohl keiner Region Europas ausschließlich Frauen als Hexen verurteilt wurden. So bestimmt er den Frauenanteil der hingerichteten Personen im Herzogtum Luxemburg auf 76%, während er in anderen Regionen wie Estland und Russland deutlich unter 50% lag. Für Europa insgesamt lassen sich aus dieser Tabelle etwa 72,4% der hingerichteten Personen als Frauen identifizieren.24 Luxemburg liegt damit also etwas über dem Durchschnitt, allerdings lässt auch für Luxemburg nicht belegen, dass lediglich Frauen den Prozessen zum Opfer fielen.

Die Rolle der Frau lässt sich darüber hinaus auch durchaus umkehren, so dass Frauen nicht nur Opfer, sondern auch Täter werden konnten. Zwar ist es evident, dass die hohen Ämter, die die Verurteilung aussprachen ausschließlich von Männern besetzt waren, allerdings verweist Rita Voltmer darauf, dass Frauen auch durchaus treibende Akteure im Laufe der Prozesse sein konnten, indem sie beispielsweise Nachbarinnen beschuldigten oder öffentlich als Hexe beleidigten und somit neue Verdachtsmomente aufkommen konnten.25 Die „Besagung“ war eines der wichtigsten Elemente in der Geschichte der Hexenverfolgungen, denn durch sie konnte es überhaupt erst zu solch enormen Prozesswellen kommen. „Besagung“ meint in diesem Falle nichts anderes, als dass eine der Hexerei verdächtigte Person im Laufe ihrer Befragung, meist unter starker Folter, eventuelle Komplizen und andere Hexen und Zauberer benannte, so dass diese wiederum verhört und ebenso verurteilt werden konnten. In einem weiteren Kapitel werde ich genauer die Praktiken und Vorgehensweise der Hexenverfolger und Hexenprozesse genauer beleuchtet, da sie für das Verständnis des Phänomens unabdingbar sind. Der Hintergrund der Besagung war wiederum die Vorstellung, es handle sich nicht um ein Einzeldelikt, sondern Hexerei stand stets in Verbindung mit der Hexensekt, wodurch es zwangsläufig mehrere Hexereikundige geben musste.

Weiter muss man auch auf die Herkunft und die soziale Zugehörigkeit der Opfer eingehen, wenn man verstehen will, wer den Hexenverfolgungen zum Opfer fiel. Die Annahme, Hexen seien alte, etwas „schrullige“, meist alleinstehende, oder heilkundige Frauen mit markanten äußeren Merkmalen gewesen, hält sich bis heute hartnäckig.26 Jedoch kann man festhalten, dass Hebammen und „weise“ Frauen, auf die die eben genannte Beschreibung oft passten, wohl kaum mehr als 0,0035% der in gesamt Europa verurteilten Hexen ausmachten.27 Untersuchungen im Trierer Raum und im Herzogtum Luxemburg haben deutlich gezeigt, dass durchaus auch Männer und Frauen aus der wohlhabenden Bürgerschicht nicht gegen den Hexereiverdacht immun waren. So kam es in Trier zum Beispiel zwischen 1589 -94 zu einer Prozesswelle, in der vorrangig reiche Bürger der Stadt verdächtigt wurden, wohl da diese den Menschen im Umland hohe Kredite gaben und die Pachtzinsen erhöhten und sich somit äußerst unbeliebt machten. Die Möglichkeit, sich der Schulden durch eine Verurteilung der Gläubiger wegen Hexerei zu entziehen, zeigt, dass es für die Ausmaße der Verfolgungen auch durchaus rationale Gründe gab.

[...]


1 Der Titel stammt von einer Ausstellung zu den Hexenverfolgungen, die im Jahre 2000 im Luxemburger Stadtmuseum gezeigt wurde.

2 Eine umfangreiche Analyse der Quellenlage zu den Hexenverfolgungen in Luxemburg bietet Rita Voltmer in ihrem Aufsatz: VOLTMER, Rita, … ce tant exérable et détestable crime de sortilège. Der „Bürgerkrieg“ gegen Hexen und Hexenmeister im Herzogtum Luxemburg (16. Und 17. Jahrhundert), in: Hémecht Jahrgang 56/1, (2004), S. 57-92, hier S. 63-66.

3 Vgl. hierzu: ATTEN, Alain, Inquisition und Hexenprozesse im Raum Luxemburg-Lothringen im 15. Jahrhundert. In: IRSIGLER, Franz/ FRANZ, Gunther (Hg.), Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein-Mosel-Saar. (Trierer Hexenprozeese. Quellen und Darstellungen, Bd. 1/-), Trier, 1995, S. 405-415. FUGE, Boris, Das Ende der Hexenverfolgungen in Lothringen, Kurtrier und Luxemburg im 17. Jahrhundert. In: IRSIGLER, Franz/ VOLTMER, Rita (Hg.), Incubi, Succubi. Hexen und ihre Henker bis heute. Ein historisches Lesebuch zur Ausstellung, Luxemburg 2000, S. 83-92. Voltmer, Rita, Die großen Hexenverfolgungen in den Territorien zwischen Reich und Frankreich (16. u. 17. Jahrhundert). Abläufe, Ursachen, Hintergründe, in: Ebda. S. 71-82.

4 Vgl.: DUPONT-BOUCHAT, Marie-Sylvie, La répression de la sorcellerie dans le duché de Luxembourg au XVIe et XVIIe siècles. Une analyse des strucutres de pouvoir et de leur fonctionnement dans le cadre de la chasse aux sorcières, in : DUPONT-BOUCHAT, Marie-Sylvie/ FRIJHOFF, Willem/ MUCHEMBLED, Robert (Hg.), Prophètes et sorciers dans les Pays-Bas. XVIe - XVIIIe siècle, Frankreich 1978, S. 41-154.

5 Vgl.: KMEC, Sonja, Hexenprozesse im Herzogtum Luxemburg. Echternach 1679/1680 In: Hémecht, Jahrgang 54/1 (2002), S.89-130.

6 Die Onlineplattform www.historicum.net bietet eine sehr umfangreiche Publikationsplattform für die europäische Hexenforschung, in der eine Analyse Luxemburgs jedoch noch aussteht.

7 Vgl.: TRAUSCH, Gilbert, Comment rester distinct dans le filet des Pays-Bas? In : TRAUSCH, Gilbert (Hg.), Histoire du Luxembourg. Le destin européen d´un « petit pays », Toulouse 2003, S. 149-200, hier : S. 153-154.

8 Pauly, Michel, Geschichte Luxemburgs. S. 56.

9 Online Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Universität Trier http://woerterbuchnetz.de/cgi- bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GH08129#XGH08129 Stand 16.04.2018. Erstausgabe von 1854

10 Vgl.: RUMMEL, Walter/ VOLTMER, Rita, Hexen und Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit. Deutschland 2008. S. 5.

11 Vgl.: BEHRINGER, Wolfgang, Hexen. Glaube, Verfolgung, Vermarktung, Deutschland 2015. S. 35.

12 Innozenz VIII., Summis desiderantes affectibus, 1484. Aus: https://la.wikisource.org/wiki/Summis_desiderantes_affectibus

13 Ebd.

14 RUMMEL, Walter/ VOLTMER, Rita, Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. S. 5.

15 Innozenz VIII., Summis desiderantes affectibus, 1484.

16 Rita Voltmer spricht vom „Großen Spiel“, bestehend aus Tanz, Völlerei und Orgien. Weiter wurde das sexuelle Verlangen, vor allem das der Frau, als Ursache gesehen, sich dem Teufel empfänglich zu zeigen. Vgl.: VOLTMER, Rita, Hexen. Wissen was stimmt, Freiburg/Breisgau 2008, S. 37. Sowie Ebd.: S. 47-48.

17 KRAMER, Heinrich, malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, Übersetzt und Kommentiert von BEHRINGER, Wolfgang/ JAROUSCHEK, Günter/ TSCHACHER, Werner, 12. Auflage, München 2017, S. 373.

18 RUMMEL, Walter/ VOLTMER, Rita, Hexen und Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit, S. 5.

19 KRAMER, Heinrich, malleus maleficarum. S. 387-388.

20 Ebd., S. 392

21 RUMMEL, Walter/ VOLTMER, Rita, Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. S. 71-73.

22 Ebd., S. 20-22.

23 MERGEAI, Jean, La répression de la sorcellerie dans le Duché de Luxembourg. In: d´Letzebuerger Land, Nr.40 (5. Oktober 1979), S. 8-9.

24 LEVACK, Brian P., Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa, übersetzt aus dem englischen von SCHOLZ, Ursula, 4. Auflage, München 2009, S. 133.

25 Vgl.: VOLTMER, Rita, Hexen. Wissen was stimmt, Freiburg/Breisgau 2008, S. 51.

26 Vgl.: Ebd., S. 54-55. Sowie IRSIGLER, Franz, Hebammen, Heilerinnen und Hexen. In: VOLTMER, Rita/ IRSIGLER, Franz, Incubi Succubi, Hexen und ihre Henker bis heute. Ein historisches Lesebuch zur Ausstellung, Luxemburg 2000, S. 105-117, hier S. 107.

27 IRSIGLER, Franz, Hebammen, Heilerinnen und Hexen, hier S. 108. Wenn man von etwa 60.000-80.000 Opfern ausgeht, finden sich lediglich etwa 200 Hebammen und Heilerinnen unter den Opfern.

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Details

Titel
"Beten, Läuten, Brennen". Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Luxemburg 1450-1692
Hochschule
Université du Luxembourg
Note
2,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
43
Katalognummer
V444281
ISBN (eBook)
9783668815209
ISBN (Buch)
9783668815216
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Luxemburg, Hexen, Hexenverfolgungen, Frühe Neuzeit, Herzogtum, Dreißigjähriger Krieg, Teufelsbuhlschaft, Gender, Europa, Frankreich, Heiliges Römisches Reich
Arbeit zitieren
Pit Braun (Autor:in), 2018, "Beten, Läuten, Brennen". Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Luxemburg 1450-1692, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444281

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