Fränkische Stabilisierungspolitik in Rom und Italien 822-825


Trabajo Escrito, 2004

19 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die päpstlich-fränkischen Beziehungen bis 822
1.1 Regierungsantritt und Reform
1.2 Das Ludovicianum
1.3 Das Ende der anianeschen Ära

2. Die Entwicklung Italiens bis 822
2.1 Der Verfall der italienischen Verhältnisse
2.2 Der pannonische Krieg

3. Lothars Stellung nach seiner Entsendung

4. Lothars Italienaufenthalt 822/823

5. Romreise und Kaiserkrönung

6. Stadtrömische Wirren und kaiserliche Reaktion

7. Constitutio Romana

8. Lothars Italienaufenthalt 824/825

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Als im November 824 die Constitutio Romana von Lothar I. erlassen wurde, hatten sich die Zeichen der Zeit für das Papsttum wieder geändert, die Befürchtungen der Anfangsjahre von Ludwigs des Frommen Kaiserzeit bewahrheiteten sich nicht. Nach zehn chaotischen Jahren, in denen Rom mit inneren Wirren und der Papst mit dem Verfall seiner geistlichen Autorität zu kämpfen hatte, ging das römische Papsttum gestärkt aus seiner Krise hervor. Damals schaffte es die römische Doktrin sich, mit bis dahin nicht gekannter Geltungskraft, in der lateinischen Christenheit durchzusetzen. Möglich wurde dies durch die Konsolidierungs- und Stabilisierungspolitik, die die fränkischen Herrscher im Regnum Italiae und im römischen Dukat verfolgten, deren Höhepunkt – zumindest in Rom – die Constitutio Romana darstellte.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedingungen und die Ereignisse, die der Constitutio Romana den Weg bereiteten, zu rekonstruieren. Neben der Betrachtung der Verhältnisse im Regnum Italiae sollen dabei im besonderen zwei ältere Vorurteile der Forschung erneut überprüft werden: die aus der späteren Geschichte abgeleiteten Annahmen eines Dualismus, zum einen zwischen Ludwig und Lothar, zum anderen zwischen Kaiser und Papst.

Die Aspekte der Rekonstruktion im Folgenden sind:

1. Die römischen Vorgänge im neunten Jahrhundert, ihre Ursachen sowie ihre Analogie zu den Vorgängen im Regnum Italiae und dem gesamten Reich. Besondere Berücksichtigung soll hierbei dem Dokument der Constitutio Romana und den daraus gezogenen Rückschlüssen auf die rö-mischen Verhältnisse zukommen.
2. Lothars Stellung nach seiner Erhebung zum Mitkaiser durch die Ordinatio Imperii, insbesondere im Verhältnis zu seinem Vater und während seiner Tätigkeit in Italien.
3. Die kaiserlich-päpstlichen Beziehungen in der Zeit Ludwigs des Frommen, wobei auch Einfluss und Auswirkungen der fränkischen Kirchenreform sowie die Tätigkeiten von Ludwigs Beraterstab berücksichtigt werden sollen.

Um den zahlreichen Überschneidungen und Interdependenzen der verschiedenen Themenfelder gerecht zu werden habe ich eine weitgehend chronologische Darstellung gewählt.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt mehr auf der Neuordnung bereits vorhandener Forschungsmeinungen und weniger auf der Neuinterpretation des vorhandenen Quellenbestands der letztlich schon zur Genüge bearbeitet wurde. Darüber hinaus fehlen mir die Mittel und Kompetenzen um eine angemessene Textkritik an den Quellen durchzuführen.

1. Die päpstlich-fränkischen Beziehungen bis 822

1.1 Regierungsantritt und Reform

Die politische Linie, die Ludwig verfolgte, dürfte nicht unwesentlich von seinem Beraterstab geprägt worden sein. So verwundert es nicht, dass Ludwigs Kirchenpolitik bis in die 820er von einer „westgotischen Distanz“[1] zur römischen Kirche geprägt war, wenn man bedenkt, dass wichtige Berater Ludwigs des Frommen, wie Benedikt von Aniane und Agobard von Lyon, Vorbehalte gegenüber dem Papsttum hatten, während ein Berater wie Adalhard, der das Vertrauen des Papstes genoss, seinen Einfluss verlor[2]. Man gestand der römischen Kirche als erstem Bischofssitz des Reiches zwar weiterhin ihre Rechte zu, doch ihr geistiger Führungsanspruch als letztentscheidende geistliche Instanz wurde angefochten[3]. Ihren Ausdruck fand diese Position in der weitgehenden Nichtbeachtung des Papsttums bei der Entwicklung der Kirchenreform der Renovatio Regni Francorum, einhergehend mit der Entwicklung einer eigenen Liturgie im Frankenreich[4]. Zutage tritt diese Linie auch in dem Umstand, dass Ludwig weder ein Romreise unternahm, noch eigenständige Beziehungen zum apostolischen Stuhl aufnahm[5]. Auch die römischen Querelen des Jahres 815 veranlassten Ludwig nicht zu einer besonderen Einflussnahme in Rom; die Untersuchungen zu den Hinrichtungen durch Leo III. delegierte er an Bernhard, seinen Neffen und Unterkönig im Königreich Italien.[6] Dies kann jedoch nicht als Beleg für Ludwigs Desinteresse am römischen Dukat gewertet werden, vielmehr ist die Delegation dieser Aufgabe ein Zeichen der Herrschaftsstruktur des Karolingerreichs und Bernhards Rolle darin als Mittlergewalt.

1.2 Das Ludovicianum

Ebenso ist es im Jahr 816 die Initiative von Leos III. Nachfolger, Stephan IV., die zum einen Ludwigs und Irmingards Krönung in der Kathedrale von Reims und zum anderen dem Abschluss des Ludovicianums vorausgeht, wenn es auch den Anschein hat, als wäre auch Ludwig an einer Klärung des gegenseitigen Verhältnisses interessiert gewesen[7]. Falls Stephan IV. ins Frankenreich kam um den päpstlichen Einfluss auf die Kirchenreform zu wahren, so wurde er bereits mit vollendeten Tatsachen konfrontiert[8]. Da Stephan jedoch in dem Bewusstsein abreiste, alle seine Vorschläge verwirklicht zu haben[9], ist Frieds Vermutung nicht nachvollziehbar. Aufschluss über Stephans Beweggründe mag dessen spezifische Situation geben: Er kam durch den ersten Papstwechsel seit Erneuerung des weströ-mischen Kaisertums ins Amt. Zudem war diese Erneuerung das Werk eines Papstes der gegnerischen Partei in Rom[10]. Stephan IV. konnte sich also der Zustimmung des Kaisers keineswegs sicher sein, waren doch erst im Vorjahr die Hinrichtungen seiner Parteigänger durch Leo III. von der kaiserlichen Autorität zwar kritisiert aber nicht geahndet worden. So stellt die Krönung von 816, auch wenn sie keinen konstitutiven Charakter hatte, eine Wiederherstellung der päpstlich-fränkischen Beziehungen dar, auf deren Basis nun eine detaillierte Fixierung des gegenseitiges Verhältnisses vorgenommen werden konnte. Dass sein Ziel dabei nicht die Bewahrung der Autonomie vom fränkischen Reich war, sondern die Stärkung des Papsttums in seiner innerrömischen Stellung, und damit natürlich die Stärkung seiner eigenen Position, zeigt auch die Freilassung von Leos Gegnern durch den Kaiser[11]. Zwar mag die Erneuerung des Verteidigungs- und Schutzversprechens für den autonomen Status Roms sprechen[12], doch die Intention Stephans IV. muss dabei wohl die Sicherung der kaiserlichen Unterstützung im Falle einer Erhebung gegen seine Herrschaft gewesen sein, genauso wie sie Leo III. im Vorjahr durch Winigis von Spoleto in der Campagna erfuhr[13]. Außerdem ließ Stephan die Römer nach seiner Erhebung einen Treueid auf den Kaiser schwören, was mit einem Autonomiebestreben schwerlich in Einklang zu bringen wäre. Insofern erfüllte der zumindest immunitätsähnliche Status, den das Ludovicianum dem Papst gewährte, Stephans IV. Erwartungen, besonders da das Prinzip freien Papstwahl seiner momentan in Rom dominierenden Partei entgegenkam und das amicitia - Bündnis dem Papsttum, und damit für die nähere Zukunft seiner Partei, die kaiserliche Unterstützung zusicherte.

Die Bedeutung der kaiserlichen Unterstützung zeigte sich nach Stephans IV. Tod im Folgejahr in den sofortigen Bemühungen seines Nachfolgers Paschalis I. um eine Bestätigung des Ludovicianums und der damit verbundenen Privilegien.[14] Wenn man der Constitutio Romana unterstellt, dass sie das fränkische Schutzversprechen gegen innere Feinde richtet, so ist dies im Ludovicianum bereits vorgefasst.

1.3 Das Ende der anianeschen Ära

Trotz der neuen Verbindung zwischen den Päpsten und Ludwig betrachtete dieser es nicht als notwendig, die Beziehung zu Rom zu intensivieren. Der einzige Kontaktpunkt zwischen Papst und Frankenherrscher in den Jahren 818 bis 821 blieb ein Schreiben Paschalis I. von 818, in dem er den Kaiser an das Schenkungsversprechen und Kirchenschutz erinnert.[15] Bis zum Tod des Benedikt von Aniane am 11.2.821 bleibt dies allerdings die einzige Fühlungnahme zwischen beiden Seiten. Von diesem Zeitpunkt an scheint eine grundlegende Veränderung gegenüber dem Papsttum eingetreten zu sein. So sind päpstliche Gesandtschaften auf den Reichstagen in Nimwegen und Diedenhofen im Mai und im Oktober 821 vertreten und bei der Bestätigung der Ordinatio Imperii durch die Großen zugegen.[16] Ob dies nun geschah, um die Zustimmung des Papstes zur Nachfolgeordnung zu erhalten, oder ob es sich dabei um eine Aussöhnung des Kaisers mit Anhängern Bernhards handelte, sei dahingestellt[17], dass dieser schlagartige Wandel mit dem Tod Benedikts eintrat, offenbart allerdings dessen immensen Einfluss auf die fränkische Kirchenpolitik im Allgemeinen und die Beziehung zum Papsttum im besonderen. Wohlgemerkt waren die weltlichen Kompetenzen der Päpste durch den kirchenpolitischen Kurswechsel kaum spürbar betroffen; der Kurswechsel der fränkischen Politik bestand insofern darin, dem Papsttum den geistlichen Primat sukzessive wieder zuzugestehen.

[...]


[1] Fried, Johannes: Ludwig der Fromme, das Papsttum und die fränkische Kirche, in: Peter GODMAN / Roger COLLINS (Hrsg.): Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), Oxford 1990, S.239

[2] vgl. Fried, S.240

[3] vgl. Fried, S.235

[4] vgl. Fried S.238 f.; Boshof, Egon: Ludwig der Fromme, Darmstadt 1996, S.135

[5] vgl. Fried, S.235

[6] vgl. Boshof, Egon: Ludwig der Fromme, S.135 f.

[7] vgl. Noble, Thomas F.X.: The Republic of St. Peter. The Birth of the Papal State, 680 – 825, Philadelphia 1984, S.303; Boshof: Ludwig d.Fr., S.136 f.

[8] vgl. Fried, S.247

[9] vgl. Boshof: Ludwig d.Fr., S.137; Hahn, Adelheid: Das Hludowicianum. Die Urkunde Ludwigs d. Fr. für die römische Kirche von 817, in: Archiv für Diplomatik Bd. 21, Köln-Wien 1975, S.24

[10] vgl. Noble, S.302

[11] vgl. Boshof: Ludwig d.Fr., S.137

[12] vgl. Noble, S.300

[13] vgl. Boshof: Ludwig d.Fr.,S.136

[14] vgl. Fried, S.248; Hahn, S.130-135

[15] vgl. Fried, S.255

[16] vgl. Boshof, S.161

[17] vgl. Ward, Elizabeth: Caesars Wife. The Career of the Empress Judith, 819-829, in: Peter Godman / Roger Collins (Hrsg.): Charlemagne’s Heir. New Perspectives on the Reign of Louis the Pious (814-840), Oxford 1990, S.209

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Detalles

Título
Fränkische Stabilisierungspolitik in Rom und Italien 822-825
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Curso
Die Verträge zwischen den fränkischen Herrschern und dem Papsttum 754 - 962
Calificación
1,5
Autor
Año
2004
Páginas
19
No. de catálogo
V44428
ISBN (Ebook)
9783638420334
Tamaño de fichero
410 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Fränkische, Stabilisierungspolitik, Italien, Verträge, Herrschern, Papsttum
Citar trabajo
Thomas Nachreiner (Autor), 2004, Fränkische Stabilisierungspolitik in Rom und Italien 822-825, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44428

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