Häusliche Gewalt gegen Frauen. Erscheinungsformen und Auswirkungen auf die Opfer


Hausarbeit, 2014

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Erscheinungsformen häuslicher Gewalt

3 Risiken häuslicher Gewalt

4 Häusliche Gewalt als kulturelle Tradition

5 Auswirkungen auf das Opfer

6 Institutionelle Hilfe und Unterstützung

7 Fazit

8 Literaturverzeichnis

9 Internetquellen

1 Einleitung

Seit Bestehen der Menschheit gehört die Gewalt zu einem etablierten Bestandteil unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig ein gesellschaftlich hoch brisantes Thema. Dabei werden gesellschaftliche Reaktionen und politische Maßnahmen über die Berichterstattung der Medien beeinflusst und nehmen wiederum Einfluss auf die familien-, gesellschafts-, kriminal- und genderpolitischen Diskurse (vgl. Lamnek 2006, S. 182). So wandelte sich auch das Phänomen „häusliche Gewalt“ erst durch die öffentliche Thematisierung von der Privatsphäre zu einem öffentlichen/sozialen Problem (vgl. Lamnek 2006, S. 28). Zuvor herrschte die heute unvorstellbare Selbstverständlichkeit, dass Männer einen Machtanspruch auf ihre Frauen und Kinder völlig legitim ausüben konnten. Erst mit der Frauenbewegung Anfang der 70er Jahre setzte ein Umdenken ein; die Gesellschaft nahm Gewaltanwendungen im familiären Kontext nicht mehr länger hin. Gewalt ist heute nicht nur ein strafrechtlicher Tatbestand, sondern auch gesellschaftlich unerwünscht (vgl. Lamnek 2006, S. 18). Sie stellt zudem einen Verstoß gegen das Grundrecht in Bezug auf die Würde, Gleichheit und den Zugang zur Justiz dar (vgl. European Union Agency for Fundamental Rights 2014, S. 7). Erst 1997 wurde u. a. die Vergewaltigung in der Ehe gemäß § 177 StGB unter Strafe gestellt. Dennoch wurden 2012 laut dem Führungs- und Informationssystem der Polizei (FISPOL) 29.021 Fälle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu einer Strafanzeige gebracht (FISPOL 2013, Onlinezugriff: 18.04.2014). Dieses sogenannte Hellfeld der erfassten Kriminalität beinhaltet Delikte nach §§ 177, 211 ff, 223, 224, 226, 235, 238, 239, 240, 241, 303 – 305 StGB sowie Straftaten zum Schutz der Ehre. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst häusliche Gewalt nicht als eigenständige strafbare Handlung wie beispielsweise Nötigung oder Körperverletzung, sondern gibt lediglich Auskunft über die Täter-Opfer-Beziehung in den einzelnen Deliktgruppen (Polizei NRW 2013, Onlinezugriff: 18.04.2014). Allerdings zeigt sich, dass gerade im sozialen Umfeld die Melde- und Anzeigebereitschaft so gering ist, dass von einem erheblichen Dunkelfeld begangener Devianz auszugehen ist (vgl. Lamnek 2006, S. 103). Dies wird oftmals damit begründet, dass Opfer die erfahrene Gewalt entschuldigen oder Angst vor dem gewalttätigen Partner bekunden. Opfer sexueller Gewalt erleben zusätzlich, dass ihnen ein Tatbeitrag zugeschrieben wird und sie somit für die Tat eine gewisse Mitverantwortung tragen sollen; die sogenannte sekundäre Viktimisierung (vgl. Lamnek 2006, S. 103). Gemäß der polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) erfahren Frauen hauptsächlich Gewalt im familiären und/oder partnerschaftlichen Bereich (vgl. Lamnek 2006, S. 104). Auch die Kurzfassung „Gewalt gegen Frauen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berichtet, dass ca. jede vierte Frau im Verlauf ihres Lebens einen physischen und/oder sexuellen Übergriff durch ihren Partner erlebt (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 6 f). Dabei hat Gewalt im familiären Umfeld verschiedene Formen wie z. B. physische-, psychische-, ökonomische und sexuelle Gewaltanwendungen bis hin zu Tötungsdelikten. Diese Formen hinterlassen gravierende Folgen, die für das Opfer oft langwierig sind und aus dem die betroffenen Frauen kaum aus eigener Kraft ausbrechen können. Besonders häufig werden Frauen Opfer von häuslicher Gewalt während eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens. Oft nimmt während dieser Phasen die Häufigkeit und Intensität drastisch zu (vgl. Schweikert o. J., S. 3). Aber auch die Problematik häuslicher Gewalt gegen Frauen als kulturelle Tradition - speziell bei türkischen Migrantinnen - bedarf einer besonderen Beachtung.

Da immer noch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Bild von Männlichkeit und dem Motiv, durch Gewalttaten Dominanz, Macht und Kontrolle zu erlangen, besteht, möchte der Autor der vorliegenden Arbeit einen Beitrag dazu leisten, die Problematik der häuslichen Gewalt weiter in das (öffentliche) Bewusstsein zu rücken. Dazu geht er auf die verschiedenen Erscheinungsformen, Risiken, der kulturellen Tradition - speziell bei türkischen Migrantinnen - und den Auswirkungen auf das Opfer ein und erläutert am Ende die Inanspruchnahme von institutioneller Hilfe und Unterstützung.

2 Erscheinungsformen häuslicher Gewalt

Die häusliche Gewalt umfasst verschiedene Formen. Sie wird meist in vier Teilbereiche unterteilt: die physische-, psychische-, ökonomische- und sexuelle Gewalt. Da diese Hauptformen der Gewalt oftmals nicht klar voneinander trennbar sind, sondern vielmehr mehre Formen gleichzeitig auftreten, ist eine klare Trennung bzw. Zuordnung nicht möglich (vgl. Schrul o. J., S. 21).

Oftmals tritt die häusliche Gewalt jedoch in Form von Körperverletzungen, herbeigeführt durch Treten, Schlagen oder an den Haaren ziehen (physische Gewalt), auf. Die dabei zugefügten Verletzungen können den Tod zur Folge haben. Aber auch Attacken mit Waffen bis hin zu Mordversuchen oder gar Mord sind möglich. Oftmals sind Nichtigkeiten Auslöser solcher Gewaltdelikte, wie beispielsweise der Wunsch mit der Familie etwas unternehmen zu wollen (vgl. Lamnek 2006, S. 159).

Eine besonders schwerwiegende Erscheinungsform stellt die psychische Gewalt dar. Sie äußert sich nicht nur im familiären Umfeld, sondern auch in der Öffentlichkeit gegenüber Freunden, Verwandten oder Kollegen. Die Nötigung bzw. Gewaltandrohung, wie „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt“, die Isolierung oder das Kontaktverbot zu Anderen stellt eine weitere einschneidende Form der psychische Gewalt dar. Extreme Kontrolle des Opfers kommt hier einem Terrorisieren gleich. Oftmals versucht der Täter auch die zu der Familie gehörenden Kinder, gegen die Frau/Mutter aufzuhetzen. Grund dafür können u. a. Konflikte in der Kindererziehung sein (vgl. Lamnek 2006, S. 160).

In der ökonomischen Gewalt spielen hauptsächlich finanzielle Druckmittel eine entscheidende Rolle. Gerade in Trennungs- und Scheidungsverfahren, versucht der Partner die Frau durch drohende Verarmung bzw. sozialem Abstieg an sich zu binden. Aber auch die Hinderung an einer Berufsausbildung oder Berufsausübung bringt die Frau in eine finanzielle Abhängigkeit von ihrem Partner (vgl. Schrul o. J, S. 25).

Eine besonders typische Form der Gewalt stellt die sexuelle Gewalt dar. Sie äußert sich durch Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution oder das Erzwingen sexueller Praktiken. Gemäß des Curriculums für die Familienbildung wird diese Form der Gewalt als besonders demütigend und traumatisierend empfunden (vgl. Schrul o. J., S. 24).

Dabei läuft die häusliche Gewalt gemäß der amerikanischen Sozialwissenschaftlerin und Therapeutin Leonore Walter nach einem Zyklus ab (vgl. Schrul o. J., S. 14 f). In Phase eins beginnt die Straftat, z. B. durch Zuschlagen. Dadurch verschafft sich der Mann Erleichterung von seinem emotionalen Druck. Phase zwei: Der Täter ist über seine Tat entsetzt und die Selbstkontrolle setzt wieder ein. In der dritten Phase empfindet er Reue und äußert diese durch eine Entschuldigung, bittet um Schweigen. Phase vier beginnt mit einer neuen Verliebtheit, die oftmals von beiden Partnern als besonders harmonisch empfunden wird. Phase fünf leitet die emotionale Entspannung ein. Der Mann/Täter entlastet sich von seinen Schuldgefühlen und weist der Partnerin eine Teilschuld zu. Während der sechsten Phase baut sich die Spannung und Aggression erneut auf, da der eigentliche Konflikt nicht gelöst ist. Schließlich kommt es in Phase sieben zu einer erneuten Straftat (Zuschlagen). Der Grund dafür ist oftmals ein geringer Anlass und der Kreislauf beginnt erneut. Wird dieser Zyklus nicht durchbrochen, werden die hier beschriebenen Phasen immer kürzer und die Taten immer brutaler.

Die häusliche Gewalt ist für Außenstehende oftmals nicht erkennbar, da die betroffenen Frauen die Situation verdrängen. Sie schämen sich und versuchen ihre Umwelt zu täuschen, indem sie das blaue Auge hinter einer Sonnenbrille verstecken, oder sie wirken verunsichert und abweisend. Die Auswirkungen dieser Erfahrungen beeinträchtigen die Betroffenen oft ihr Leben lang (vgl. Schrul o. J., S. 25).

3 Risiken häuslicher Gewalt

Aber warum schlägt, demütigt, bedroht oder vergewaltigt ein Mann seine Partnerin?

Gemäß dem Forschungsprojekt des Interdisziplinären Zentrums für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt sich, dass bestimmte soziostrukturelle und individuelle sowie beziehungsdynamische Faktoren ein erhöhtes Risiko darstellen können (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 26 f). Dazu gehören insbesondere das Alter, die Bildung, die berufliche und ökonomische Situation sowie ein ethnischer und Migrationshintergrund (soziostrukturell) als auch die soziale Isolation, Alkohol, ungleiche Macht-, Aufgaben- und Rollenverteilungen im Geschlechterverhältnis, Trennungs- und Scheidungssituationen und gewaltsame Kindheitserfahrungen (individuelle und beziehungsdynamische Faktoren).

Der o. g. Studie zufolge sind jüngere Frauen und Frauen mittleren Alters häufiger und mit schwereren Ausprägungen von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen als beispielsweise ältere Frauen. So berichten Frauen ab 75 Jahren kaum noch über solche Straftaten. Auch hinsichtlich der psychischen Gewalt zeichnet sich ein ähnliches Bild ab (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 27). Des Weiteren stellt die Studie fest, dass das Nichtvorhandensein von Bildung und Ausbildung ein relevanter Risikofaktor für die oben beschriebenen Straftaten darstellt. Als Grund hierfür gibt die Studie an, dass es für diese Frauen kaum möglich ist, sich aus der bestehenden Partnerschaft zu lösen, da sie auf keine Ressourcen zurückgreifen können, um ein eigenständiges Leben führen zu können (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 31). Erschwerend kommt hinzu, dass sie häufig einen Partner gewählt haben, der ebenfalls über keine Bildungs- und Ausbildungsressourcen verfügt, sodass diese Komponenten einen sozialen Stress innerhalb der Familiensituation begünstigen. Aber auch das Rollenbild des Mannes als Überlegener und/oder in der Ernährerposition kann Aggressionen gegenüber seiner Partnerin auslösen, indem er versucht, die gesellschaftliche Ohnmacht durch häusliche Gewalt zu kompensieren (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 31). Ein weiterer Faktor für häusliche Gewalt stellt die berufliche und ökonomische Situation dar. So stellen Arbeitslosigkeit des Partners und der auf Sozialleistungen angewiesene Haushalt oftmals ein erhöhtes Risiko dar. Auch Frauen, die über geringe ökonomische und berufliche Ressourcen verfügen, also entweder nicht erwerbstätig sind, oder über ein geringes Einkommen verfügen, sind gefährdet (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 32). Andererseits kann aber auch gerade das höhere Einkommen und die höher beruflich positionierte Stellung der Partnerin ein gesteigertes Gewaltpotenzial darstellen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 35). Allerdings liegen hierüber keine verlässlichen Studien vor, da die betroffenen Frauen selten institutionelle Unterstützungen suchen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 35). Schließlich ist bei den soziostrukturellen Faktoren noch der Migrationshintergrund zu erwähnen. So zeigt die hier zitierte Studie auf, dass besonders Frauen mit türkischem Migrationshintergrund (18 %), gefolgt von Frauen aus der UdSSR (9 %) gegenüber deutschen Frauen (5 %), von häuslicher Gewalt betroffen sind. So erleiden mehr als doppelt so viele türkische Frauen als deutsche Frauen häusliche Gewalt (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 36). Ein Grund hierfür stellen neben der erhöhten wirtschaftlichen Abhängigkeit die oftmals mangelnden Sprachkenntnisse dar. Aber auch die traditionellen Normen und Werte, wie männliches Dominanzverhalten und weibliche Unterwerfung, stellen einen erhebliches Risiko dar (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 37).

Oftmals sind eine bevorstehende Trennung oder Scheidung Auslöser für die oben beschriebenen Gewalttaten (vgl. Lamnek 2006, S. 160). Dabei stellt die Hochrisikosituation in Trennungs- und Scheidungsverfahren das höchste Gefährdungsrisiko dar, bei dem oftmals auch Kinder betroffen sind. Auslöser der Gewalttaten sind Uneinigkeiten der Partner im Umgangs- und Sorgerecht (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 42). Auch der erhöhte Alkoholkonsum stellt eine erhebliche Relevanz bei Gewalttaten dar (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 39). Aber auch die soziale Isolation der Frau kann eine Folge von Gewalt sein (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S.39). Oftmals wurden bereits in der Kindheit Gewalterfahrungen gemacht, die mit einem verminderten Vertrauen in soziale Beziehungen einhergehen können. Die betroffenen Frauen sind in erheblichem Maße traumatisiert. Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend führen zu gravierenden gesundheitlichen und psychischen Schädigungen. Daher sollten therapeutische Angebote und die Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen stärker einbezogen werden (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 44).

4 Häusliche Gewalt als kulturelle Tradition

Wie bereits im vorangegangenen Kapital dargestellt, erleiden mehr als doppelt so viele türkische Migrantinnen als deutsche Frauen häusliche Gewalt. Als Grund hierfür nennt die zitierte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, u. a. die traditionellen Normen und Werte, wie männliches Dominanzverhalten und weibliche Unterwerfung (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2010, S. 37). Und auch die UN weist in ihrem Bericht auf die alltäglichen Vorkommnisse von traditionellen Gewaltpraktiken in bestimmten Gemeinschaften hin, die „als einen Teil der jeweiligen Kultur angesehen werden“ (UN/153, Aufruf am 22.04.2014). Aber dürfen im 21. Jahrhundert solche kulturellen Traditionen geduldet werden, die zudem eine Straftat in dieser Gesellschaft darstellen? Oftmals legitimieren junge (türkische) Männer die Gewalt gegenüber ihren Frauen mit ihrer Kultur oder Religion (vgl. Toprak 2005, S. 10). Dabei benennen sie vier Grundmotive, die eine häusliche Gewalt rechtfertigen. „1. Verstöße gegen die Erziehungsziele beziehungsweise Ehre; 2. große soziale Distanz zwischen den Generationen und Geschlechtern; 3. Strafe als Disziplinierungsmaßnahme; 4. Bezug auf den Islam;“ (Toprak 2005, S. 162). Werden beispielsweise die Wünsche bzw. Vorstellungen des Mannes nicht von seiner Frau erfüllt, rechtfertigt dieses „Fehlverhalten“ eine entsprechende Bestrafung in Form von Beschimpfungen, Anschweigen oder Ignorieren. Diese psychischen Gewaltanwendungen werden jedoch vom Mann/Täter nicht als Gewaltausübung erkannt, sondern eher als sein Recht angesehen. Hierzu zählt auch der Verstoß gegen die Ehre, der immer als eine Rechtfertigung für eine Gewaltanwendung angesehen wird (vgl. Toprak 2005, S. 163). In diesen traditionell geprägten Familien herrschen die Männer über ihre Frauen und erhalten aufgrund der Familienhierarchie das Recht, ihre Frauen schlagen zu dürfen (physische Gewalt). Verhält die Frau sich gegenüber ihrem Mann unsolidarisch, aufsässig und wagt ihm zu widersprechen, ist er berechtigt, sie zu disziplinieren (vgl. Toprak 2005, S. 166 f). Hält sie sich nicht an die festgelegten Normen und Werten, beschädigt sie mit ihrem Verhalten nicht nur das Ansehen ihres Mannes, sondern gefährdet auch ihre Bindung an das Familiengefüge. Nach der Überzeugung vieler türkischer Männer begründet der Koran eine Gewaltanwendung gegenüber der Frau[1] (vgl. Toprak 2005, S. 168). Bei den vier genannten Motiven ist immer ein fehlendes Unrechtsbewusstsein erkennbar. Um die Normen und Werte durchzusetzen, werden selbst Menschenrechte, wie die Menschenwürde, missachtet. Oftmals haben sich in den Migrantengruppen ethnische Parallelgesellschaften gebildet, deren Mitglieder sich bewusst von der deutschen Gesellschaft ausgrenzen und die hiesigen Gesetze nicht anerkennen können bzw. wollen. Zudem bergen sie die Gefahr, dass rechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise ein Platzverweis, für den Mann/Täter und mit ihm für die gesamte Familie, ein Verlust der Familienehre und einen sozialen Ausschluss aus der eigenen Gemeinde bedeutet (vgl. Wendler 2005, S. 194). Dies wiederum birgt für die Frau/das Opfer fatale Folgen. Denn laut Toprak schreckt man in einigen Milieus auch vor einem Mord zur Erhaltung der Ehre nicht zurück (vgl. Toprak 2005, S. 168). Dennoch dürfen solche Straftaten nicht als kulturelle Eigenheiten toleriert werden. Um sie erfolgreich zu bekämpfen, ist eine öffentliche Thematisierung unverzichtbar.

[...]


[1] Häusliche Gewalt oder die Unterlegenheit der Frau werden im Koran nicht postuliert. Auf eine weitere Erörterung kann im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Häusliche Gewalt gegen Frauen. Erscheinungsformen und Auswirkungen auf die Opfer
Hochschule
Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
16
Katalognummer
V444507
ISBN (eBook)
9783668821590
ISBN (Buch)
9783668821606
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Frauen, Männer, Dominanz, Straftat, Gleichheit, Sexismus, Macht, Kontrolle
Arbeit zitieren
Iris Rhodes-Risters (Autor:in), 2014, Häusliche Gewalt gegen Frauen. Erscheinungsformen und Auswirkungen auf die Opfer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444507

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