Traumapädagogik in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Welche Rolle spielen Sozialpädagogen bei der Traumabewältigung?


Textbook, 2019

56 Pages

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kindeswohlgefährdung und Traumata
2.1 Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
2.2 Rechtliche Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme
2.3 Definition, Arten und Ursachen eines kindlichen Traumas

3 Traumapädagogik am Beispiel der Heimerziehung
3.1 Grundlegendes zur Heimerziehung
3.2 Strukturelle Rahmenbedingungen nach traumapädagogischen Standard

4 Die Rolle der sozialpädagogischen Fachkraft in der Heimerziehung
4.1 Die pädagogische Haltung und grundlegende Kompetenzen
4.2 Ausgewählte traumapädagogische Methoden
4.3 Ausgewählte traumapädagogische Konzepte

5 Exkurs: Interview mit dem Kinderheim XXXX

6 Fazit

Literaturverzeichnis:

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verlauf eines Traumas

Abbildung 2: Die häufigsten Arten von Kindeswohlgefährdung.

Abbildung 3: Diagnostisches Fallverstehen nach Pauls (2011)

Abbildung 4: Verstehensprozesse zur Förderung der Selbstbemächtigung

1 Einleitung

Eine wichtige AdressatInnengruppe der Kinder- und Jugendhilfe sind traumatisierte Kinder und Jugendliche. Im Jahre 2015 nahmen 530.423 junge Menschen Hilfen zur Erziehung in Anspruch. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dabei in der stationären Erziehungshilfe (Pflegefamilien, Heimunterbringung und betreutes Wohnen) einen Anstieg um 17%, in der Heimunterbringung gab es sogar einen Anstieg um 25% (vgl. AKJ STAT 2017: 17). Die Arbeitsstelle AKJStat der Kinder- & Jugendhilfe ist eine Bundesstatistik, in welcher die Auswirkungen der Bestimmungen des SGB VIII zu dessen Weiterentwicklung erhoben werden (SGB VIII §98, Abs. 1).

Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, die Traumapädagogik in der stationären Kinder- und Jugendhilfe aus der Perspektive der SozialpädagogInnen zu erörtern. Die Forschungsfrage lautet dabei: Welche Rolle spielen sie in der Traumabewältigung des Kindes in der Heimerziehung? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Traumata von Kindern, welche bedingt durch Kindeswohlgefährdung entstanden sind. Kinder werden dabei im Sinne des Sozialgesetzbuchs VIII definiert als Personen, welche noch nicht 14 Jahre alt sind (vgl. SGB VIII §7 Abschnitt 1.1). Ein Trauma ist laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „[die Auswirkung eines] belastende[n] Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes (kurz- oder langanhaltend), die bei fast jedem eine tiefe Verstörung hervorrufen würde.“ (WHO nach Weiß 2016: 25). Viele Ereignisse können als traumatisierend angesehen werden, jedoch löst dabei nicht jedes traumatische Ereignis ein Trauma aus.

Die große Gruppe der Kinder, die aufgrund von Fluchterfahrungen ein Trauma erlitten haben, wird nicht weiter fokussiert, da diese lange eher eine Ausnahme in der Heimerziehung darstellten. Ebenso werden solche Kinder, die ein Trauma aufgrund von Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen erlitten haben, nicht näher thematisiert.

Traumata durch Kindeswohlgefährdung wird es immer geben, da Kindeswohlgefährdung auch durch präventive Maßnahmen und frühe Hilfen nicht vollständig verhindert werden kann.

Zunächst werden die Begriffe Kindeswohlgefährdung und Trauma in Kapitel Eins definiert und zueinander in Beziehung gesetzt sowie die rechtliche Situation in Deutschland erläutert. Kapitel Zwei richtet den Blick auf die stationäre Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Heimerziehung. Das dritte Kapitel behandelt die Rolle der sozialpädagogischen Fachkraft, wobei die pädagogische Haltung, grund­legende Kompetenzen sowie ausgewählte pädagogische Methoden und Konzepte erörtert werden. Es folgt ein Ausblick der Traumapädagogik in der Heimerziehung anhand eines Experteninterviews in Kapitel Vier, welches mit dem Leiter des Kinderheims XXXX, Schwerpunkt Traumapädagogik, geführt wurde. Zum Schluss wird ein Fazit gezogen, in welchem die Forschungsfrage beantwortet wird.

2 Kindeswohlgefährdung und Traumata

2.1 Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Der Begriff Kindeswohl bezieht sich darauf, was Kinder brauchen, um sich positiv und altersgemäß entwickeln zu können. Dabei geht es um die Förderung der körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung des Kindes, wobei die Grundbedürfnisse des Kindes erfüllt werden müssen (vgl. Pinkvoss 2009: 22f. ). Die Sicherstellung dieser Bedingungen ist zugleich Recht und Pflicht der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigte. Bedingungen für das Kindeswohl sind beispielsweise ausreichende und gesunde Ernährung, Sicherstellung der körperlichen Pflege, ausreichend Kleidung, körperliche Unversehrtheit, ein anregendes Umfeld, Schutz und eine positive Eltern-Kind-Beziehung (vgl. ebd.: 25).

Das Gegenstück zum Kindeswohl ist die Kindeswohlgefährdung. Diese ist gekennzeichnet durch verschiedene Mängel, wie beispielsweise durch eine mangelhafte Ernährung, mangelnde Pflege oder mangelnde Kleidung des Kindes durch die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte (vgl. ebd.: 26). Folglich wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, wenn die Bedingungen für das Kindeswohl nicht gegeben sind. Dadurch wird eine positive Entwicklung des Kindes deutlich erschwert. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, „wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist“ (Pinkvoos 2009: 27). Hierbei besteht eine Gefährdung von Leib und Leben des Kindes. Studien des US Department of Health Services konnten im Jahre 1999 aufzeigen, dass die Kindeswohlgefährdung die gravierendsten Auswirkungen bei Kindern im Alter von null bis fünf Jahren hat, da hier mehr Kinder an den Folgen der Kindeswohlgefährdung sterben als in jeder anderen Altersgruppe (vgl. Ostler & Ziegenhain 2008: 68).

2.2 Rechtliche Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme

Die Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung werden in §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt: „(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhalts-pflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.“ (vgl. §1666 BGB Abs.1 und 2). Maßnahmen, die daraus resultieren, sind u.a. die Inanspruchnahme der Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe, ein Kontaktverbot der Eltern mit dem betroffenen Kind und die vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge (vgl. §1666 BGB Abs.3).

Wird dem Jugendamt mitgeteilt, dass in einer Familie eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, so hat das Jugendamt zunächst die Aufgabe ein Gefährdungsrisiko in Zusammenarbeit mit mehreren Fachkräften durchzuführen (vgl. SGB VIII §8a, Absatz 1). So führte das Jugendamt im Jahre 2015 ungefähr „129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls“ (vgl. destatis 2016) durch, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 4,2% darstellte. Dabei handelte es sich in 20 800 Fällen um Kindeswohlgefährdung (ebd.).

In SGB VIII §8a, Absatz 2 wird das weitere Vorgehen festgelegt: „Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken“ (ebd. Absatz 2). Ebenfalls gilt: „Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen“ (Absatz 2 SGB VIII §8a).

Zur Inobhutnahme legt das SGB VIII in §42, Absatz 1 folgendes fest: „Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn (1) das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder (2) eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und a) die Personenberechtigten nicht widersprechen oder b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder (3) ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.“ Dabei handelt es sich um eine vorläufige Inobhutnahme, da das Kind in der Regel in die Familie zurückgeführt werden soll, wenn keine Kindeswohlgefährdung mehr vorliegt und die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gefördert werden konnten (vgl. SGB VIII §42, Absatz 1).

Stationäre Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe sind die Unterbringung in eine Pflegefamilie, ein Heim oder in ein betreutes Wohnen. Zur Heimerziehung ist gesetzlich folgendes festgelegt: „(1) Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. (2) Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. (…)“ (SGB VIII §34).

Problematisch ist allerdings bei einer kurzen Inobhutnahme, dass das Aufbauen einer Bindung des Kindes wie bspw. zu der/ dem BezugsbetreuerIn erschwert wird und die Hilfe dadurch nicht optimal gelingen kann. Dies ist ebenfalls der Fall bei häufigen Einrichtungswechseln des Kindes. Daher sollte eine Hilfe auf langer Sicht erfolgen. Stationäre Erziehungshilfen sind allerdings sehr teuer. So wurden im Jahre 2010 4,6 Mrd. Euro für Heimunterbringungen und die Unterbringung in Pflegefamilien von der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt (vgl. 14. Kinder- und Jugendbericht 2013: 342).

2.3 Definition, Arten und Ursachen eines kindlichen Traumas

Definition:

Bevor das Thema Traumapädagogik in der stationären Jugendhilfe näher betrachtet wird, ist es notwendig, erst einmal zu klären, was unter einem Trauma verstanden wird. Psychische Traumata werden definiert als die nachträgliche Wirkung traumatischer Erlebnisse, die besonders sind durch ihr plötzliches, unerwartetes Auftreten und ihrer „Intensität an Bedrohung und Ausgeliefertsein, die Betroffene in eine ungeschützte Angst-Schreck-Reaktion („inescapable shock“) und damit in einen innerlich überfluteten „Stresszustand“ versetzen.“ ( Besser 2009: 44).

Traumatische Erlebnisse sind dabei eine stark belastende Situation, die über eine normale Stresssituation hinausgeht. Das Kind empfindet hierbei ein Gefühl ungewöhnlich starker Bedrohung und Hilflosigkeit, wobei eine Gefahr für Körper oder Leben vorliegt (vgl. Weiß 2016: 25). Es gibt verschiedene Definitionen des Traumas, die sich darin unterscheiden, aus welcher Perspektive ein Trauma betrachtet wird. Zwei zentrale Definitionen des Traumas sind die aus einer epistemischen und einer ontologischen Perspektive:

Epistemisch betrachtet ist „[ein] Trauma der Ausdruck einer biopsychosozialen Verletzung, in der (…) die phänomenale Erfahrung des verletzt Werdens, zum Beispiel als Erleben traumabezogener Symptome wie Flashbacks, Albträume, emotionaler und körperlicher Betäubung (…)“ (Nijenhuis 2016: 309f.).

Das Trauma entsteht dabei durch „die fehlende Integration von phänomenaler Erfahrung und phänomenalem Ereignis in die Persönlichkeit des Betroffenen.“ (ebd.: 309), d.h. das Kind kann die Erfahrung nicht in einen Kontext mit seinen vorherigen Erfahrungen bringen.

„Ontologisch ist ein traumatisierendes Ereignis, wie jedes andere eingebettete Ereignis eine bestimmte dynamische Konfiguration des Gehirns, des Körpers und der Umwelt.“ (Nijenhuis 2016: 309). Bei einem Trauma erlebt die betroffene Person folglich eine neuronale Veränderung, eine Veränderung der Körperwahrnehmung und in der exogenen Wahrnehmung bzw. der Außenwahrnehmung. Somit ist ein Trauma keine rein psychische Angelegenheit, sondern es betrifft den ganzen Körper sowie die Außenwahrnehmung.

Bei der Verwendung des Begriffs Traumas wird das Trauma häufig mit traumatischen Ereignissen gleich gesetzt. Dies ist allerdings problematisch, da eine Wirkung nicht das gleiche ist wie das Ereignis. Äußere Faktoren haben nicht die gleichen Wirkungen bei den Individuen, daher kann der Begriff Trauma nicht auf das traumatische Ereignis beschränkt werden (vgl. Nijenhuis 2016: 245). Ob ein Kind aufgrund einer traumatischen Erfahrung ein Trauma erleidet, hängt mit seiner Resilienzfähigkeit ab. Darunter versteht man eine psychische Widerstandsfähigkeit sich trotz negativer Lebensbedingungen positiv zu entwickeln und die Entwicklungsaufgaben der verschiedenen Kindheitsphasen problemlos zu bewältigen. Diese Kinder sind trotz der vorliegenden Entwicklungsrisiken lebensfroh und verfügen über ein gesundes Selbstbewusstsein. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Kind über mindestens eine stabile Bezugsperson verfügt, mindestens ein Elternteil eine positive Erziehungshaltung vertritt und das Kind über Freundschaften zu Gleichaltrigen verfügt. Eigenschaften des Kindes, welche Resilienz fördern, sind u.a. ein positives Temperament, hohe Problemlösefähigkeiten, ein positives Selbstkonzept, die Fähigkeit zur Impulskontrolle und optimistische Zukunftserwartungen (vgl. Sarimski 2013: 9,12).

Allgemein verläuft das Trauma in folgenden Phasen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Verlauf eines Traumas

Quelle: Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.

Zunächst erfolgt ein traumatisches Ereignis, welches in Abbildung 1 mit „Katastrophe“ bezeichnet wird. Darauf folgt eine Akutphase, in welcher das Kind starke körperliche Reaktionen wie Zittern, Panikgefühle, Schwitzen oder Desorientierung zeigt. Diese Phase wird abgelöst von der posttraumatischen Belastungsreaktion. Hier ist es wichtig, dass das Kind pädagogische und therapeutische Unterstützung erfährt. Typisch für diese Phase sind Belastungsreaktionen wie Essstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Magenprobleme, Bewegungsunlust oder Hyperaktivität.

Wird das Trauma nicht mithilfe pädagogischer und/oder therapeutischer Unterstützung begleitet, folgen daraufhin traumaspezifische Folgestörungen wie die Posttraumatische Belastungsstörung, welche mehrere Jahre andauern kann (vgl. Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. 2017). Die Problematik eines Traumas liegt in der „traumatischen Zange“, d.h. einem Trias „aus überwältigender Bedrohung von außen, der Alarmreaktion des Organismus in Form von Angst, Schmerz und Aktivierung des Körpers bei gleichzeitiger Hilflosigkeit (…) und Machtlosigkeit (…), was in den Zustand des Ausgeliefertsein einmündet“ (Michael Huber zit. nach Besser 2013: 45f.). Da ein psychisches Trauma subjektiv empfunden wird, ist es allerdings nicht möglich die Phasen klar voneinander abzugrenzen oder gar zu terminieren, wie es in dem Modell in Abbildung 1 der Fall ist. Daher können diese Phasen nur als grobe Richtlinien gelten. Jedes Trauma wird vom Kind anders erlebt und verläuft dementsprechend unterschiedlich.

Arten und Ursachen:

Man unterscheidet Traumata danach, ob sie von der Umwelt, durch technische Katastrophen oder durch Menschen verursacht wurden. Erstere sind beispielsweise Traumata durch Hungernöte oder Naturkatastrophen; eine technische Katas­trophe wäre beispielsweise ein Verkehrsunfall. Diese Arbeit beschäftigt sich mit von Menschen verursachte Traumata, da diese neben den Traumata durch technische Katastrophen die häufigsten Traumata in Europa darstellen. Durch Menschen verursachte Traumata entstehen aufgrund seelischer oder körperlicher Misshandlungen, Vernachlässigung, häusliche Gewalt, sexuellen Übergriffen oder psychisch kranken Eltern (vgl. Weiß 2016a: 27). Diese Art von Traumata hat dabei für das betroffene Kind die gravierendsten Folgen, da diese Kinder nicht mehr die Schutzfunktion ihrer Eltern wahrnehmen können oder diese sogar als Bedrohung erleben (vgl. Krüger 2010: 56f.). Hierbei handelt es sich also offensichtlich um Kindeswohlgefährdung. Abbildung 2 stellt die häufigsten Arten von Kindeswohlgefährdung in Deutschland in Prozentangaben dar, wobei Mehrfachnennungen nicht ausgeschlossen sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die häufigsten Arten von Kindeswohlgefährdung.

Eigene Darstellung in Anlehung an destatis 2015

Im Folgenden werden die eben genannten Arten von Kindeswohlgefährdung genauer erklärt:

Vernachlässigung stellt aktuell die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung mit knapp 65% dar wie in Abbildung 2 verdeutlicht wurde. Dabei sind in Deutschland etwa 10-12% aller Kinder betroffen (vgl. Egle/ Hoffmann/ Joraschky nach Weiß 2016a: 28). Vernachlässigung liegt dann vor, wenn „über längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler und kognitiver Art ausbleiben“ (Schone zit. nach Weiß 2016: 28). Dabei kann die Vernachlässigung aktiv oder passiv erfolgen. Arten von Vernachlässigung sind das Nicht-Wahrgenommen-Werden, unzureichende Pflege, mangelnde Kleidung, unterlassene ärztliche Versorgung, mangelnde Förderung wichtiger Fähigkeiten, mangelnde Entwicklungsimpulse und mangelnder Schutz (vgl. Weiß 2016a: 29). Vernachlässigung wirkt sich auf die kindliche Entwicklung bezüglich der körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung aus (vgl. ebd.). Die Kinder lernen dadurch, dass ihre Signale wie z.B. weinen und schreien nicht gedeutet werden und ihre Bedürfnisse daher irrelevant seien.

Körperliche Misshandlung äußert sich in körperliche Gewalt, die die Eltern als Form der Erziehung gegen ihre Kinder richten. Auslöser können dabei beispielsweise die „seelische Willens- oder Bedürfnisäußerungen von Säuglingen oder Kleinkindern“ sein (Weiß 2016a: 32). Das Kind wird als nervig oder quengelig empfunden und für sein „Fehlverhalten“ bestraft. Dadurch wird insbesondere das Explorationsverhalten dieser Kinder gehemmt, da diese nicht negativ auffallen wollen und Angst vor weiteren Bestrafungen haben. Weitere häufige Folgen sind eine beeinträchtigte sprachliche Entwicklung, ein ängstliches oder auch aggressives Verhalten sowie eine gestörte Körperwahrnehmung (vgl. ebd.: 32f.).

Häusliche Gewalt wird definiert als „die Gewalt zwischen erwachsenen Bezugspersonen- meist Männern gegen Frauen.“ (ebd.: 33). Bei den Gewalttaten sind zu etwa 90% der Fälle die Kinder anwesend oder im Nebenraum, so Weiß. Ein Drittel der Kinder wird dabei selbst körperlich oder sexuell misshandelt (vgl. Kavemann 2000 zit. nach Weiß 2016a: 33). Die Kinder wollen den misshandelten Elternteil, meist die Mutter, nicht zusätzlich belasten und zeigen daher ihre Gefühle kaum. Die Kinder erleben dabei selbst massive psychische Gewalt, da sie beispielsweise der Mutter nicht helfen konnten und die Schmerzen der Mutter mitempfinden. Sie empfinden ein überwältigendes Gefühl der Hilflosigkeit. Gleichzeitig stehen sie in einem Loyalitätskonflikt, da sie einerseits den misshandelnden Elternteil hassen, da dieser dem anderen geliebten Elternteil Schmerzen zufügt; andererseits lieben sie weiterhin den misshandelnden Elternteil, da dieser eine der wichtigsten Bezugspersonen bleibt (vgl. Strasser 2013: 47-52).

Des Weiteren konnten Langzeitstudien zeigen, dass die Folgen von dem Miterleben häuslicher Gewalt geschlechtsspezifisch sind: So neigen Frauen, die häuslicher Gewalt in ihrer Kindheit ausgesetzt waren dazu, Gewalt in ihren eigenen Beziehungen hinzunehmen und Männer, die sich mit dem misshandelnden Vater identifizieren, neigen dazu, selbst zum Täter zu werden (vgl. Weiß 2016a: 35). Dadurch entsteht ein Teufelskreis der Gewalt in den betroffenen Familien. Wichtig ist es daher, dass sich die betroffenen Frauen oder Männer rechtzeitig Hilfe suchen um sich und ihre Kinder zu schützen.

Seelische Misshandlung beinhaltet „Erniedrigung, Entwürdigung, Zurückweisung, emotionale Unerreichbarkeit, Gebrauch des Kindes für die Bedürfnisse des Erwachsenen und Terrorisierung“ (Weiß 2016a: 30). Das Kind entwickelt ein niedriges Selbstwertgefühl und das Gefühl nicht erwünscht zu sein. Dadurch wird das Kind isoliert. Entscheidend ist dabei die Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind und nicht der Tatbestand allein (vgl. Weiß 2016a: 31). Ab wann man von einer seelischen Misshandlung sprechen kann, ist nicht allgemein festlegbar, da die Intensität des subjektiven Erlebens des Kindes, die Beziehung zu der Person, von der die seelische Misshandlung ausgeht und die Resilienzfähigkeit des Kindes wichtige Faktoren dabei sind.

Sexueller Missbrauch lenkt die Sexualität des Kindes in eine nicht angebrachte Richtung. Das missbrauchte Kind lernt, dass es nur in Form von Sexualität Zuneigung und Liebe erhält. Zentrale Charakteristika des sexuellen Missbrauchs sind die Verleugnung und die Aufforderung zur Geheimhaltung seitens des missbrauchenden Familienmitglieds (vgl. Weiß 2016a: 36). Das Kind schämt sich und nimmt die Verantwortung des Täters auf sich, indem sie sich an sein Geheimhaltungsgebot hält und diesen damit schützt. Viele Kinder können nicht richtig einordnen, was „da mit ihnen geschieht“. So kann es während dem Aufklärungsunterricht zu unangenehmen Flashbacks kommen und der Einsicht, dass ein Missbrauch vorliegt oder vorlag. Folgen eines sexuellen Missbrauchs können u.a. Esssucht, Tagträume, Sprachlosigkeit, Autoaggression oder Suchtentwicklungen sein (vgl. Weiß 2016a: 37f.).

Psychisch kranke Eltern können ebenfalls ein Trauma bei ihren Kindern auslösen. Die psychische Krankheit des Elternteiles geht häufig mit einer Vernachlässigung des Kindes einher. Dabei ist die häufigste psychische Störung die Depression. Besonders durch die postnatale Depression der Mutter, die sich bereits wenige Wochen nach der Geburt des Kindes äußert, wird die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig geprägt (vgl. Sarimski 2013: 32). Hierbei liegt die Problematik darin, dass sich die Mutter nicht mit ihrer Mutterrolle identifizieren kann und keine oder verminderte „Muttergefühle“ gegenüber ihrem Kind verspürt. Negative Gefühle der Mutter gegenüber ihrem Kind sind dabei keine Seltenheit (vgl. Sarimski 2013: 32). Das Kind bekommt dadurch den Eindruck nicht gewollt zu sein und fühlt sich schuldig. Es zieht sich zurück und wird passiv. Zusätzlich wird das Kind häufig vom gesunden Elternteil dazu aufgefordert, Rücksicht auf den psychisch kranken Elternteil zu nehmen und somit in die Elternrolle gedrängt. Weitere Belastungen sind die Übernahme der Haushaltsführung sowie das damit verbundene vorzeitige, plötzliche Ende der Kindheit. Schuldgefühle gegenüber der Familie sind dabei nicht selten, wenn etwas nicht so klappt, wie es sich das Kind vorgestellt hat. Das Kind erlebt einen Verlust der Kontrolle seitens der Eltern und einen daraus resultierenden Verlust an Sicherheit (vgl. Weiß 2016a: 42f.). Das Kind wird daran gehindert, Kind zu sein und eigene Erfahrungen zu sammeln. Bezogen auf die kindliche Entwicklung kann man feststellen, dass diese Kinder aufgrund der Vorbilder ihrer Eltern „keine Bewältigungsstrategien im Umgang mit belastenden Emotionen vermittelt [bekommen] und sie dauerhaft in ihrer eigenen Emotionsregulation beeinträchtigt bleiben“ (Sarimski 2013: 34).

Auch suchtkranke Eltern stellen einen Risikofaktor für das Kind dar. Häufig handelt es sich in suchtkranken Familien um einen alkoholabhängigen Vater und eine Co-abhängige Mutter. Mit Co-Abhängigkeit ist ein Verhalten gemeint, bei welchem die Person ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche in den Hintergrund rückt und immer wieder Entschuldigungen für das Verhalten der abhängigen Person sucht (vgl. Sarimski 2013: 39).

Auch hier liegt die Problematik darin, dass Kinder suchtkranker Elternteile häufig die Elternrolle übernehmen und somit nicht mehr Kind sein können. Häufig darf das Kind über die familiäre Situation mit niemandem reden, da der suchtkranke Elternteil in Schutz genommen wird. Dabei wird das Kind jedoch von den Eltern unzureichend wahrgenommen und gefördert, da alle Energie dem suchtkranken Elternteil dient. Es kann kein sicheres Bindungsverhalten zu einer Bezugsperson aufnehmen (vgl. Sarimski 2013.: 40 f.). Die Suchtkrankheit eines Elternteils geht mit Vernachlässigung und Gewalterfahrungen Hand in Hand. Die betroffenen Kinder neigen zu Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität und Problemen bei der Kontrolle impulsiven Verhaltens (vgl. Sarimski 2013: 42 f.). In Hinblick auf die eigene Zukunft haben diese Kinder häufig Angst, selbst eine Sucht zu entwickeln.

Diese Faktoren sind Risikofaktoren für die Entstehung eines Traumas, allerdings führen diese wie bereits erwähnt nicht zwangsläufig zu der Bildung eines Traumas. So können ähnliche traumatische Erfahrungen bei verschiedenen Kindern unterschiedliche Auswirkungen haben.

Nijenhuis zufolge hängt die Wahrscheinlichkeit ein Trauma zu entwickeln „von früheren und gegenwärtigen dynamischen Konfigurationen von Gehirn, Körper und Umwelt eines Menschen ab“ (Nijenhuis 2016: 310).

Weitere wichtige Faktoren der Resilienzfähigkeit sind frühere Erfahrungen und ob das Kind eine wichtige Bezugsperson hat. Somit wird deutlich, dass bei den häufigsten Ursachen eines Traumas die Eltern eine wesentliche Rolle spielen. Traumatisierte Kinder wachsen häufig in einem ablehnenden Umfeld auf und erhalten wenig Liebe (oder unangemessene Liebe) von mindestens einem Erziehungsberechtigten. Van der Hart fasst den Kern eines psychischen Traumas wie folgt zusammen: „Ich glaube, dass der Kern jeder Traumatisierung in extremer Einsamkeit besteht. Im äußersten Verlassensein.“ (van der Hart; Nijenhuis; Steele 2008 zit. nach Dörr 2013: 18).

3 Traumapädagogik am Beispiel der Heimerziehung

3.1 Grundlegendes zur Heimerziehung

Die Heimerziehung hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer „Verwahrungsanstalt“ hin zu einer Hilfe zur Erziehung stark gewandelt, dennoch gibt es weiterhin viele Vorurteile. Diese Vorurteile sind Günder zufolge, dass die Heimerziehung Kindern nicht helfen könne, die Kinder kriminalisieren würde, Aggression eine große Rolle spiele und die Kinder in einer Atmosphäre, die von Kälte geprägt sei, leben würden (vgl. Günder 2015:16). Diese Vorurteile konnten jedoch nicht bestätigt werden. So wurden beispielsweise bereits im Jahre 1998 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Statistiken über die Deliktarten und Delikthäufigkeiten der Kinder und Jugendlichen vor und während der Hilfe erfasst.

Die häufigste Deliktart war Diebstahl (ca. 64% der Stichprobe), allerdings entsprach „[d]ie Art und Verteilung der Delikte (…) in weiteren Zügen der Straftaten der unter 21-jährigen in der Gesamtbevölkerung. (…) Die meisten Straftaten [konnten] als jugendtypisch angesehen werden und deshalb auch dem Bereich der Verhaltensauffälligkeiten zugeordnet werden.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998: 148f.). Statistisch betrachtet zeigten ein Drittel der unter 29-Jährigen vergleichbares delinquentes Verhalten (ebd.). Somit kann das Vorurteil der erhöhten Kriminalitätsrate von Heimkindern in keiner Weise bestätigt werden.

Insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren gab es verstärkt Reformen in der Heimerziehung (vgl. Günder 2015: 75). So handelt es sich nicht mehr um eine „Massenunterbringung“ von (Waisen-) Kindern, wie es nach dem zweiten Weltkrieg der Fall war (vgl. ebd.: 24); stattdessen werden heute etwa acht bis zehn Kinder und Jugendliche von etwa vier pädagogischen Fachkräften betreut (vgl. ebd.: 33). „Eine effektive Heimerziehung kann nur abgelöst vom Anstaltscharakter praktiziert werden. Große zentrale Institutionen wurden und werden zunehmend zugunsten kleinerer Heime umstrukturiert und dezentralisiert, sodass kleine überschaubare Lebensräume entstehen.“ (Günder 2015: 36). Dadurch wird eine familienähnliche Unterbringung gewährleistet. Der Heimaufenthalt spielt eine große Rolle in der Entwicklung des Kindes. „Heime (…) können für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen wichtige, förderliche oder verhindernde Orte des Aufwachsens sein (…).

[...]

Excerpt out of 56 pages

Details

Title
Traumapädagogik in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Welche Rolle spielen Sozialpädagogen bei der Traumabewältigung?
Year
2019
Pages
56
Catalog Number
V444811
ISBN (eBook)
9783956877070
ISBN (Book)
9783956877094
Language
German
Keywords
Inobhutnahme, Erziehungshilfe, Kinderheim, emotionale Entwicklung, Kindeswohl
Quote paper
Anonymous, 2019, Traumapädagogik in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Welche Rolle spielen Sozialpädagogen bei der Traumabewältigung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444811

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Traumapädagogik in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Welche Rolle spielen Sozialpädagogen bei der Traumabewältigung?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free