Diese Arbeit widmet sich den menschenrechtstheoretischen Aspekten in Rousseaus Gesellschaftsvertrag und will klären, wie Rousseau die Menschenrechte im menschlichen Naturzustand und später im Gesellschaftsvertrag begründet. Hierzu werde ich zunächst auf den Naturzustand des Menschen eingehen, um das natürliche Recht vom Recht und Gesetz im Gesellschaftsvertrag abgrenzen zu können. Anschließend arbeite ich heraus, wie Rousseau den Übergang vom Naturzustand in den Kulturzustand beschreibt und wie sich der Mensch auf diesem Weg entwickelt. Nachdem im dritten Kapitel der Weg der Menschenrechte aus dem Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag nachvollzogen wurde, begründet das vierte Kapitel, warum Menschenrechte in einem Contract Social unabdingbar sind.
Wenn man in einem Wörterbuch für philosophische Begriffe den Begriff „Menschenrechte“ nachschlägt, findet sich im ersten Satz dazu folgende Definition: Menschenrechte seien „unveräußerliche, weil mit der Würde der Person untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen.“. Was für viele vielleicht wie eine Errungenschaft unserer modernen, westlichen Zivilisation erscheint hat in Wahrheit eine jahrhundertelange Tradition. Eines der wichtigsten Dokumente in der Geschichte der Menschenrechte ist die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In diesem Grundlagentext der französischen Revolution sind bereits viele der Ideen verankert, welche auch unser aktuelles Verständnis von Menschenrechten prägen. Für diesen zivilisatorischen Meilenstein gilt Jean-Jacques Rousseau als einer der zentralen Vordenker. Jean-Jacques Rousseau war ein französischer Autor, Gelehrter und Philosoph. Er veröffentlichte Schriften zu politischer Philosophie, Pädagogik und Staatslehre. Bereits zu Lebzeiten war Rousseau schwer umstritten und unterschiedlichst rezipiert. Seine Schriften wurden als aufwieglerisch und gefährlich gesehen. Das darin enthaltene Gedankengut galt als so gefährlich, dass einige Texte nach kurzer Zeit von der katholischen Kirche indiziert und in großen Städten öffentlich verbrannt wurden. In Jean-Jacques Rousseaus Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“ werden Menschenrechte und Naturrechte an vielen Stellen erwähnt. Allerdings gibt der Autor an keinem Punkt eine klare Definition darüber ab, was er genau unter dieser Art von Rechten versteht.
Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung
2.) Das Naturrecht des Menschen
3.) Vom Naturrecht zum Gesellschaftsvertrag
4.) Menschenrechte im Gesellschaftsvertrag
5.) Ist Rousseaus Sicht auf die Menschenrechte mit heutigen vergleichbar?
6.) Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die menschenrechtstheoretischen Aspekte in Jean-Jacques Rousseaus Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“. Ziel ist es, zu klären, wie Rousseau die Menschenrechte im Naturzustand begründet, wie sich das Konzept im Übergang zum Gesellschaftsvertrag transformiert und inwiefern diese historischen Gedanken mit dem heutigen Verständnis von Menschenrechten korrespondieren.
- Analyse des Naturzustands als Ausgangspunkt für Rousseaus Rechtsphilosophie.
- Untersuchung des Übergangs von natürlicher Freiheit zu bürgerlicher Freiheit.
- Herausarbeitung der wesentlichen Eigenschaften von Menschenrechten im „Contract Social“.
- Gegenüberstellung von Rousseaus Thesen mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEM).
Auszug aus dem Buch
1.) Einleitung
Wenn man in einem Wörterbuch für philosophische Begriffe den Begriff „Menschenrechte“ nachschlägt, findet sich im ersten Satz dazu folgende Definition: Menschenrechte seien „unveräußerliche, weil mit der Würde der Person untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen.“ (Regenbogen/ Meyer, Menschenrechte, in: WdphB, Bd.500, Sp. 408). Was für viele vielleicht wie eine Errungenschaft unserer modernen, westlichen Zivilisation erscheint hat in Wahrheit eine jahrhundertelange Tradition. Eines der wichtigsten Dokumente in der Geschichte der Menschenrechte ist die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In diesem Grundlagentext der französischen Revolution sind bereits viele der Ideen verankert, welche auch unser aktuelles Verständnis von Menschenrechten prägen. Für diesen zivilisatorischen Meilenstein gilt Jean-Jacques Rousseau als einer der zentralen Vordenker (vgl.: Dietze 1995, S. 41).
Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) war ein französischer Autor, Gelehrter und Philosoph. Er veröffentlichte Schriften zu politischer Philosophie, Pädagogik und Staatslehre. Bereits zu Lebzeiten war Rousseau schwer umstritten und unterschiedlichst rezipiert (vgl.: Fischer 1991, S.9). Seine Schriften wurden als aufwieglerisch und gefährlich gesehen. Das darin enthaltene Gedankengut galt als so gefährlich, dass einige Texte nach kurzer Zeit von der katholischen Kirche indiziert und in großen Städten öffentlich verbrannt wurden (vgl.: ebd., S.15).
Zusammenfassung der Kapitel
1.) Einleitung: Diese Einleitung führt in die menschenrechtstheoretische Problematik bei Rousseau ein und legt die Forschungsfrage sowie den methodischen Aufbau der Arbeit dar.
2.) Das Naturrecht des Menschen: Das Kapitel erläutert Rousseaus Menschenbild im hypothetischen Naturzustand, insbesondere im Hinblick auf Freiheit und Selbsterhaltung als Ausgangspunkte für Rechte.
3.) Vom Naturrecht zum Gesellschaftsvertrag: Hier wird der Entwicklungsprozess vom „homme naturelle“ zum „citoyen“ beschrieben und begründet, wie aus dem Naturzustand rechtliche Strukturen entstehen.
4.) Menschenrechte im Gesellschaftsvertrag: Dieses Kapitel analysiert die notwendigen Eigenschaften von Menschenrechten (unveräußerlich, unumgänglich) innerhalb eines funktionierenden Gemeinwesens.
5.) Ist Rousseaus Sicht auf die Menschenrechte mit heutigen vergleichbar?: Eine vergleichende Betrachtung von Rousseaus Kontraktualismus und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
6.) Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Reflexion über die anhaltende Relevanz von Rousseaus vertragstheoretischen Überlegungen für moderne Diskurse.
Schlüsselwörter
Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Menschenrechte, Naturrecht, Kontraktualismus, Freiheit, Souverän, Gemeinwille, Naturzustand, Menschenbild, Politische Philosophie, Aufklärung, Bürgerliche Freiheit, Menschenrechtsbildung, Gerechtigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den menschenrechtstheoretischen Grundlagen in Jean-Jacques Rousseaus Hauptwerk „Vom Gesellschaftsvertrag“.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen Naturzustand und Gesellschaft, die Begründung von Rechten durch den Gemeinwillen und die Transformation des Menschen vom natürlichen zum bürgerlichen Wesen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Rousseaus nicht explizit definierten Menschenrechtsbegriff durch eine Analyse seines Gesellschaftsvertrages logisch zu erschließen und zu präzisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine philosophische Textanalyse und eine vergleichende Untersuchung, bei der Rousseaus Theorien mit modernen Dokumenten wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Ableitung von Rechten aus dem Menschenbild, den Übergang in den Gesellschaftszustand sowie die notwendigen Eigenschaften eines Staates, um Freiheit und Gerechtigkeit zu sichern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kontraktualismus, Gemeinwille, unveräußerliche Rechte und die dialektische Beziehung zwischen Freiheit und staatlicher Ordnung.
Wie unterscheidet Rousseau zwischen natürlicher und bürgerlicher Freiheit?
Die natürliche Freiheit ist durch den reinen Selbsterhaltungstrieb im Naturzustand geprägt, während die bürgerliche Freiheit eine sittliche und rechtliche Gleichheit innerhalb eines Gemeinwesens darstellt.
Warum hält Rousseau Bildung für ein Grundrecht?
Bildung ist für Rousseau essenziell, da sie die Bürger in die Lage versetzt, am Gemeinwillen teilzuhaben und die Werte des Gesellschaftsvertrags zu verstehen und zu wahren.
- Arbeit zitieren
- Marius Heil (Autor:in), 2017, Menschenrechte bei Rousseau. Von Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445097