Der Umgang mit Reichsbürgern im öffentlichen Dienst in Bayern. Kontaktpunkte, Probleme und Handlungslücken


Livre Spécialisé, 2018

90 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Zielsetzung und Relevanz der Arbeit

2 Definitionen und Abgrenzungen
2.1 Reichsbürger und Selbstverwalter
2.2 Fantasieämter und Milieumanager

3 Ideologie und Argumentation der Reichsbürger

4 (Rechts-) Extremismus bei Reichsbürgern
4.1 Politikwissenschaftliche Betrachtung
4.2 Einfluss von Informationsmaterialien
4.3 Rechtswissenschaftliche Sichtweise

5 Berührungspunkte der Reichsbürger mit dem öffentlichen Dienst
5.1 Konflikte
5.2 Maßnahmen

6 Konzeption und Methode
6.1 Forschungsdesign und Sampling
6.2 Operationalisierung
6.3 Feldzugang
6.4 Feldphase

7 Auswertung
7.1 Vorgehen bei der Datenauswertung
7.2 Kategorienbildung und -darstellung

8 Diskussion

9 Fazit & Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang A
Anhang B
Anhang C

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Reichsbürger-Ideologie nach der Amadeu Antonio Stiftung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Erster Durchgang der Zusammenfassung (Ausschnitt)

Tabelle 2: Zweiter Durchgang der Zusammenfassung (Ausschnitt)

Tabelle 3: Auflistung und Beschreibung der Kategorien[1]

1 Zielsetzung und Relevanz der Arbeit

„Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.“ (AG Duisburg, 26.01.2016, Az. 46 K 361/04)

Dieses Zitat ist häufig in Artikeln oder Texten über Reichsbürger [2] zu finden. Ihre eigenen Überzeugungen, dass unter anderem die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkannt wird, sind in den letzten Jahren immer wieder in der Medienberichterstattung anzutreffen. Schlagzeilen machten die Mitglieder des Reichsbürger -Milieus schließlich im Jahr 2016: „Polizist nach Schießerei mit ‚Reichsbürger‘ gestorben“ (dpa 2016). Während einer Hausdurchsuchung in Georgensgmünd kam es zu einer Schießerei, bei der ein Polizist tödlich verletzt wurde. Auch in Sachsen-Anhalt kam es zu einer Schießerei, wobei drei Personen verletzt wurden. Bereits 2012 gab es die ersten Informationen zu Übergriffen von Reichsbürgern. Ein Gerichtsvollzieher wurde von dem Deutschen Polizei Hilfswerk[3] (DPHW) der Reichsbürger festgenommen und war im Anschluss für eine längere Zeit dienstunfähig aufgrund psychischer Probleme. Zudem bedrohten Reichsbürger Gerichtsvollzieher und deren Familien, weshalb bereits polizeiliche Schutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden mussten. Erst im April 2018 fanden „Razzien gegen ‚Reichsbürger‘ in mehreren Städten“ (dpa 2018) statt (vgl. dpa 2016; Müller/Metzer 2017; Pany 2017).

Doch nicht nur die gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Reichsbürgern sind problematisch. Verwaltung und Justiz müssen immer wieder aktiv werden und sind verärgert, dass ihnen Reichsbürger wegen Kleinigkeiten ein großes Maß an Arbeit bescheren. Beispiel ist unter anderen ein Mann, welcher in einem Supermarkt keine Mehrwertsteuern zahlen wollte. Er zahlte nur den Betrag abzüglich Steuern und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt (vgl. Schumacher 2016: 6, Suhr 2018). Reichsbürger sind ein bundesweites Thema. Bekannte Personen wie Xavier Naidoo scheinen in Kontakt zu Reichsbürgern zu stehen, weshalb sich die nationale Berichterstattung verstärkte. Öffentliches Auftreten bei den sogenannten „Montagsdemonstrationen“ (Wilking 2015: 7) der Reichsbürger verschafft zusätzliche Aufmerksamkeit. Sie werden vom Verfassungsschutz beobachtet und seit 2016 sind Reichsbürger und Selbstverwalter im Verfassungsschutzbericht aufgelistet. Beide weisen laut Verfassungsschutz ein hohes Gewaltpotential auf. Seit 2017 werden Straftaten der Reichsbürger separat erfasst. Im genannten Jahr wurden insgesamt 358 Straftaten erfasst, davon 114 Nötigungsdelikte, 66 Gewaltdelikte wie Erpressungen, vier Körperverletzungsdelikte und 292 sonstige Delikte (vgl. Pany 2017; StMI 2018: 173 ff.; Wilking 2015: 7 f.)

Ende 2017 konnte eine Gesamtzahl von 16500 Personen festgestellt werden, die zu den Reichsbürgern oder Selbstverwaltern gezählt werden können. Ende März 2018 erhöhte sich die Zahl auf 18000. Darunter sollen 950 Personen rechtsextreme Einstellungen aufweisen. Der Anstieg um 1500 Personen liegt in einer erhöhten Aufdeckung seitens der Sicherheitsbehörden begründet. Bei den Zahlen handelt es sich um den jeweiligen Stand der Aufklärung und gibt nicht die gesamte Anzahl an Reichsbürgern und Selbstverwaltern wieder. In Bayern beläuft sich die Anzahl an Reichsbürgern und Selbstverwaltern im Januar 2018 auf ca. 3850 Personen. Die Mehrheit der Angehörigen dieses Milieus sind 50 Jahre oder älter. Bis Ende 2017 wurden von rund 750 Reichsbürgern und Selbstverwaltern ca. 450 Personen ihre Waffenerlaubnisse entzogen. Trotzdem verfügen noch mehr als 1000 Reichsbürger und Selbstverwalter über Waffenerlaubnisse (vgl. BfV 2018; BIGE 2017; Keil 2015: 44 f.; Schattauer 2018; StMI 2018: 170 ff.).

Das Interesse an Waffen zeigt sich auch im Versuch, Sturmgewehre im Ausland zu erwerben. Auch scheinen sich manche Reichsbürger stärker zu organisieren. Weiter hat offenbar eine Gruppierung in Ostdeutschland das Ziel, eine eigene Armee aufzubauen. Aktivitäten, die für einen solchen Plan sprechen, wurden von den dortigen Verfassungsschutzämtern registriert. Diese neuen Bestrebungen zeigen, dass durchaus Potential für eine stärkere Strukturierung vorhanden ist (vgl. Müller/Meltzer 2017; Schattauer 2018).

Das Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung des derzeitigen Umgangs und die Kontakte mit Reichsbürgern seitens der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Bestehende oder vorangegangene Probleme sowie Handlungslücken sollen dabei offengelegt und mit der existierenden Literatur und medialen Berichterstattungen abgeglichen werden. Des Weiteren wird die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen angestrebt. Diese Arbeit soll als Grundlage für Forschungsarbeiten dienen, einen deskriptiven Beitrag leisten und zu weiterer Forschung anregen.

Zu Beginn werden Begrifflichkeiten wie Reichsbürger und Selbstverwalter definiert und weiter abgegrenzt. Danach findet sich eine Erläuterung der Ideologie und der Argumentationen der Reichsbürger, gefolgt von der Thematisierung von Extremismus bei Reichsbürgern. Kapitel 5 umfasst die Berührungspunkte der Reichsbürger mit dem öffentlichen Dienst. Im Anschluss daran folgt die Beschreibung der angewandten Methode und der Durchführung der Interviews. Kapitel 7 beinhaltet die Auswertung, welche insbesondere die erarbeiteten Kategorien darstellt und erläutert. In Kapitel 8 werden die Aussagen aus den Medien und der Literatur mit den Aussagen der Interviewten verglichen, wobei nur die für die jeweiligen Aspekte relevanten Informationen beachtet werden. Das Fazit fasst nochmals alle Ergebnisse dieser Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick für weitere Forschung in diesem Themengebiet.

2 Definitionen und Abgrenzungen

Da viele verschiedene Definitionen und Verständnisse von sogenannten Reichsbürgern oder ähnlich denkenden Personen existieren, erfolgt zunächst eine Eingrenzung der Begrifflichkeiten. Im Zuge dieser Eingrenzung werden auch die Einstellungen und Argumentationen der Reichsbürger erläutert. Es wird sich auf eine Auswahl beschränkt.

Betrachtet man die Reichsbürger, lassen sich vier Oberkategorien ausmachen. Da sind die „traditionellen nationalistisch geprägten ‚Reichsbürger‘“ (Keil 2015: 39), die Selbstverwalter, Personen mit erfundenen Bezeichnungen wie König und die „unternehmerisch orientierte[n, K.H.] Milieumanager“ (ebd.). In den folgenden Unterkapiteln werden die vier Kategorien näher erläutert.

2.1 Reichsbürger und Selbstverwalter

Das Augenmerk dieser Arbeit liegt auf den Reichsbürgern und den Selbstverwaltern [4]. Es existieren viele verschiedene Gruppierungen, welche den Reichsbürgern oder Selbstverwaltern zugeordnet werden können wie die sogenannten Germaniten. Die einzelnen Gruppierungen werden im Weiteren nicht vertiefend betrachtet, da dies zu weit führen würde. Reichsbürger sprechen der Bundesrepublik Deutschland ihren Status als Staat ab und erkennen das deutsche Rechtssystem nicht an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationsweisen, nehmen dabei aber oft Bezug auf das Deutsche Reich. Reichsbürger treten einzeln oder in Gruppen auf. Die Anzahl der reichsideologischen Gruppierungen steigt immer weiter an, was unter anderem darin begründet liegt, dass innerhalb der bestehenden Gruppen Differenzen entstehen, welche zu einer Aufsplittung führen (vgl. BJR 2014: 28; Frigelj 2015; Holdenried 2016; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 13 f.; LfV; StMI 2018: 174; STMI 2017a: 181 ff.; STMI 2017b; Wilking 2015a: 176).

Reichsbürger, Selbstverwalter und Germaniten lehnen die Rechtsnormen der BRD ab. Es gibt einige unter den Gruppierungen, die Verstöße gegen die Rechtsnormen in Kauf nehmen. Der Großteil verhält sich jedoch rechtskonform. In diesem Zusammenhang kann das Territorialprinzip erwähnt werden. Dieses beschreibt, „[…] welches Recht auf welche Person wann und an welchem Ort anwendbar ist“ (Müller/Rebler 2017: 26). Im Allgemeinen unterliegen alle Personen, welche sich innerhalb der Staatsgrenzen der BRD bewegen, den Regeln und Normen der BRD. Nach Meinung der Reichsbürger trifft dieses Prinzip nicht auf sie zu, da sie zum einen die BRD nicht anerkennen und zum anderen die derzeitigen Grenzen der BRD für sie als nichtig betrachten. Die Selbstverwalter umgehen nach ihrer Meinung dieses Prinzip, indem sie sich ihr eigenes Territorium schaffen, sich von der BRD lossagen und somit in ihrem eigenen Staat mit ihren eigenen Regeln leben (vgl. BIGE 2017; Müller/Rebler 2017: 25 f.).

Selbstverwalter agieren zumeist als Einzelpersonen. Sie erklären ihre Wohnungen oder ihre Grundstücke als „souveränes Staatsgebiet“ (STMI 2017a: 181), erstellen eigene Staatssymbole und erklären ihren Austritt aus der BRD. Ihre Argumentation entspricht in großen Teilen der der Reichsbürger. Viele Selbstverwalter markieren ihre Grundstücke mit einer Grenzlinie und erstellen sogenannte Lebenderklärungen[5]. Primäres Ziel der Selbstverwalter ist jedoch der Austritt aus der BRD und nicht deren Existenzleugnung. Sie wollen dem staatlichen Einfluss entkommen und nur nach ihren eigenen Regeln und Vorstellungen leben (vgl. BfV 2017a; Caspar/Neubauer 2015: 118 ff.; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 13 f.; LfV; Schumacher 2016: 46 ff.; StMI 2018: 171; STMI 2017a: 181 ff.; STMI 2017b).

Die Zahl der zum Reichsbürger -Milieu gehörigen Personen kann nur geschätzt werden. Für Bayern liegt für Ende 2017 ein Schätzwert von „rund 3850 Menschen“ (StMI 2018: 173) vor, welche Deutschland den Status als Staat absprechen bzw. aus diesem angeblich ausgetreten sind. Von diesen 3850 Personen sind circa 270 im Besitz einer Waffenerlaubnis. Nach Angaben des bayerischen Verfassungsschutzberichts 2017 wurden gegen alle Widerrufsverfahren eingeleitet und in circa 160 Fällen „[…] erging ein Widerrufsbescheid“ (StMI 2018: 180). Innerhalb des Reichsbürger -Milieus sind circa 170 Erlaubnisse[6] entzogen worden. Über 600 Waffen wurden von Reichsbürgern bei den zuständigen Behörden abgegeben. Das Überlassen der Waffen an Berechtigte, also Personen mit entsprechender Waffenerlaubnis, war möglich. Ein Widerrufsverfahren bzgl. einer Waffenerlaubnis kann nur dann eingeleitet werden, wenn die Zugehörigkeit zum Reichsbürger -Milieu sicher ist. Unabhängig von der Frage des Waffenbesitzes wird in circa 1900 Fällen die Zugehörigkeit zum Reichsbürger -Milieu überprüft (vgl. BIGE 2017; StMI 2018: 173 ff.; STMI 2017a: 183; STMI 2017b; Zuber 2017).

Neue Mitglieder für reichsideologische Gruppierungen werden meistens durch Seminare oder „Stammtisch-Treffen“ (StMI 2018: 177) angeworben. Insbesondere Menschen in finanziellen Notlagen wird der Wegfall von Steuerabgaben eingeredet. Weiter wird versucht, alle Teilnehmer für die Überzeugungen der Reichsbürger zu begeistern. Eine wichtige Einstellung ist die Unzufriedenheit mit dem deutschen Staat bzw. seinem Handeln, was als Argument für den Austritt aus der BRD dient. Auch die Esoterikszene[7] wird als ergiebige Quelle für neue Mitglieder genutzt. Anhänger der Esoterikszene suchen nach einem optimalen individuellen Lebensentwurf, welcher durch den Austausch mit anderen Esoterikern immer wieder angepasst wird. Dieser Anpassungsprozess wird von den Reichsbürgern genutzt, um ihre eigenen Einstellungen vorzutragen und die Personen der Esoterikszene davon zu überzeugen. Die Offenheit für neue Gedankenströme in dieser Szene fördert den Wechsel in das Reichsbürger -Milieu. Anhänger der Esoterikszene neigen dazu, ihre eigenen Einstellungen nicht kritisch zu hinterfragen und folgen auch Ansichten, die mit der Realität nicht kompatibel sind. Oftmals sind potentielle Mitglieder des Reichsbürger -Milieus in der Gesellschaft nicht straffällig geworden. Erst eine subjektiv empfundene Ungerechtigkeit führt dazu, dass sie auffällig werden. Beispiele, die eine solche Gefühlslage auslösen können, sind unter anderen zu zahlende Abgaben, Verlust des Führerscheins oder Zwangsvollstreckungen. Das Empfinden subjektiv ungerecht behandelt zu werden führt dazu, dass sie auf Kriegsfuß mit den Behörden und der Justiz stehen und sich querulatorisch verhalten. Auch der Staat an sich wird dabei gern als Ursache der eigenen Probleme gesehen. Jedoch können auch wirtschaftliche oder politische Gründe ausschlaggebend für eine Hinwendung zur Reichsbürger -Ideologie sein (vgl. BIGE 2017; Frigelj 2015; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 36; Keil 2015: 84; Rademacher 2009: 16 ff.; Schumacher 2016: 8; StMI 2018: 177 f.; STMI 2017b).

2.2 Fantasieämter und Milieumanager

Unter Reichsbürgern ist das Bekleiden eines Amtes bzw. vieler Ämter und das Tragen eines Titels ein Zeichen für Ansehen. Folglich gibt es eine Vielzahl an selbst ernannten Fürsten, Monarchen, „Reichskanzlern“ und ähnlichem unter den Reichsbürgern, welche mit ihren Titeln nicht existente hoheitliche Befugnisse suggerieren. Auch ein „König von Deutschland“ (Schumacher 2016: 47) konnte bereits unter den Reichsbürgern verzeichnet werden. Es wird versucht, die eigenen Probleme mit einem möglichst hohen Amt zu überlagern. Da die hohen Ämter pro Regierung nur einmal vergeben werden können, spalten sich immer wieder Gruppierungen ab. So können wieder Personen Ämter wie unter anderem die des Reichskanzlers übernehmen (vgl. BT 2018: 13 f.; Keil 2015: 39 ff.; Schumacher 2016: 47).

Die sogenannten Milieumanager nutzen die Ideologie der Reichsbürger, um für sich finanzielle Vorteile herauszuschlagen. Sie bieten Ausweise, Dokumente oder andere reichsideologische Waren an, welche für entsprechend hohe Summen erworben werden können. Das Angebot der Milieumanager umfasst auch Seminare, Beratungen in Steuer- oder Rechtsfragen sowie das Erstellen von Internetauftritten. Für ein 5-stündiges Seminar[8] von Peter Frühwald[9] werden beispielsweise 117 Euro verlangt. Peter Fitzek, welcher als „König von Deutschland“ bekannt ist, gründete illegal eine eigene Krankenversicherung und eine eigene Bank. Laut einem Artikel des mdr [10] haben mehr als 350 Menschen rund zwei Millionen Euro eingezahlt, wovon Fitzek über die Hälfte für eigene Zwecke genutzt haben soll. Das Landgericht Halle verurteilte Peter Fitzek wegen schwerer Untreue zu fast vier Jahren Haft (vgl. BfV 2017a; BT 2018: 3 f.; dpa 2017; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 28; Keil 2015: 39 ff.; STMI 2017b).

3 Ideologie und Argumentation der Reichsbürger

Begründer der reichsideologischen Bewegung ist Wolfgang Gerhard Günter Ebel. Der selbsternannte „Reichskanzler“ gründete in den 1980er Jahren „[…] die erste ‚Kommissarische Reichsregierung‘ (KRR)“ (Rathje 2015). Mangelnde Souveränität und eine fehlende Verfassung waren mitunter Gründe dafür, dass Ebel die BRD als illegal abtat. Folglich müsse man auch keine Steuern und dergleichen an die BRD entrichten. Er organisierte den Vertrieb von eigenen Pässen und Führerscheinen und gab Seminare, die in der Qualifikation von „reichsrechtlichen Rechtssachverständigen“ (Schumacher 2016: 3) mündeten. Aufgrund einer psychischen Erkrankung konnte Ebel für rechtswidrige Taten nicht belangt werden, da er als schuldunfähig galt. Eine Staatsanwaltschaft erklärte, seine Tätigkeiten in Bezug zu der KRR seien Resultat seiner Erkrankung. Im Verlauf der folgenden Jahre entstanden immer weitere KRRs, welche sich teilweise in ihren Ansichten unterscheiden. Einige grenzen sich von dem angeblichen Auftrag der Alliierten ab wie die „Exilregierung Deutsches Reich“. Diese KRR vertritt antisemitische oder extremistische Einstellungen und stellt eine der „[…] größten bundesweiten politischen Vereinigung im ‚Reichsbürger‘-Milieu […]“ (Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 26) dar. Ein weiteres bekanntes Beispiel für antisemitische Einstellungen bei Reichsbürgern ist Horst Mahler mit seiner „Reichsbürgerbewegung“. Mahler leugnet den Holocaust und erhielt dafür bereits eine Haftstrafe. Die Anzahl der existierenden KRRs ist nicht einschätzbar. Viele reichsideologische Gruppierungen nutzen das Internet für Propagandazwecke und die Verbreitung ihrer Ansichten. Gerade soziale Netzwerke wie YouTube werden intensiv für eigene Werbezwecke genutzt. Auch auf eigenen Homepages stellen Reichsbürger diverse Informationen zur Verfügung (vgl. BT 2018: 3; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 17 ff.; Keil 2015: 46; Rathje 2015; Schumacher 2016: 1 ff.).

Laut der Argumentation der Reichsbürger existiert die BRD nicht als Staat. Ein Teil von ihnen ist davon überzeugt, dass heute noch das Deutsche Reich fortbestehe und die BRD nur ein zwischenzeitiger Verwaltungsapparat sei. Andere meinen, das Deutsche Reich hätte nie aufgehört zu existieren. Die Reichsbürger widersprechen sich bzgl. des Definitionszeitpunktes des Deutschen Reiches. Genannte Zeitpunkte sind 1937, 1914 und 1871. Diese reichsideologische Haltung, dass das Deutsche Reich wiedererrichtet oder wieder aktiviert werden soll, fällt unter den sogenannten Revisionismus. Hinzu kommt die Forderung, dass die Grenzen gemäß der damaligen Situation geändert werden sollen. Dies ist eine spezielle Form des Revisionismus, der Gebietsrevisionismus, wobei auch geschichtsrevisionistische Aspekte der Reichsbürger -Ideologie zugeordnet werden können. Unterstützende Argumente für die Behauptung der Nichtexistenz der BRD sind zum einen, dass die bestehende Verfassung ungültig sei. Zum anderen wird dem Grundgesetz seine Geltung abgesprochen. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO [11] ) wird anstelle des Grundgesetzes als ein Vertrag angesehen, welcher noch Geltung habe. Es wird außer Acht gelassen, dass das Grundgesetz die Eigenschaften einer Verfassung innehat und nur einen anderen Namen trägt. Diese Abweichung in Form einer anderen Bezeichnung der Verfassung ist in der politischen Situation Deutschlands zu jener Zeit zu begründen. Die Ost-Zone sollte sich nicht noch weiter von den West-Zonen absondern und eine Wiedervereinigung unmöglich machen. Aus diesem Grund sollte ein Provisorium geschaffen werden, welches den Alltag Westdeutschlands regelt bis sich durch den Zusammenschluss Ost- und Westdeutschlands wieder ein gesamtdeutscher Staat gebildet hat. Es wurde für die sogenannte Rittersturzkonferenz im Jahr 1948 Koblenz als Tagungsort bestimmt, um zunächst die französische Zone als Bestandteil der westalliierten Zone zu betonen. Nach langer und intensiver Diskussion der Frankfurter Dokumente kamen die teilnehmenden Ministerpräsidenten zu dem Schluss, dass es ein Grundgesetz und keine Verfassung geben soll, da letztere einen Vollstaat voraussetze, der derzeit nicht bestehe. Das Hinzufügen einer Präambel zum Grundgesetz sollte den provisorischen Charakter unterstützen, welcher sich durch die Vereinigung von Ost- und Westdeutschland auflösen würde. Trotz dieser terminologischen Veränderungen entstand eine Verfassung in Form des Grundgesetzes und die BRD stellte einen Staat dar. Auch die angeblich fehlende „direkte demokratische Legitimation“ (Walinda/Schulze 2016) des Grundgesetzes wird zur Unterstützung der reichsideologischen Auffassung genutzt. Eine solche Legitimation muss jedoch nicht gegeben sein. Der Auftrag kam von Seiten der Staatsgewalt, den Alliierten. Demokratisch gewählte Landtagsdelegierte übernahmen im Parlamentarischen Rat die Aufgabe, eine Verfassung, die letztlich anders benannt wurde, auszuarbeiten, wie bereits oben erläutert. Somit kann von einer indirekten Legitimation gesprochen werden. Eine weitere Argumentation der Reichsbürger ist die Behauptung, dass das Grundgesetz nicht gültig sei, da ein Geltungsbereich fehle. Dieser Irrgedanke wurde durch die Aufhebung des Art. 23 GG[12] im Jahr 1990 ausgelöst, da nach Auffassung der Reichsbürger die Herausnahme des Geltungsbereiches mit dem kompletten Außerkrafttreten des Grundgesetzes gleichzusetzen sei. Dass eine Verfassung keinen bestimmten Geltungsbereich benötigt, wird außer Acht gelassen. Abgesehen davon ist dieser in der Präambel und im Titel vermerkt. Zusätzlich kann das Grundgesetz nicht abgesetzt werden, was die sogenannte „Ewigkeitsklausel“[13] sichert. Reichsbürger sind überzeugt, dass sich Deutschland seit dem ersten Weltkrieg im Kriegszustand befände und kein Friedensvertrag mit den Alliierten bestünde. Es bleibt dabei unbeachtet, dass es separate Friedenserklärungen zwischen den jeweiligen Alliierten und Deutschland gibt (u.a. „Deutschlandvertrag“) und zudem der 2+4-Vertrag im Jahr 1990 nochmal den Frieden zwischen allen Parteien mit Deutschland gesammelt bestätigt. Dieser Vertrag widerlegt auch die These der Reichsbürger, Deutschland sei kein souveräner Staat. Zudem sind sie der Meinung, die BRD sei eine GmbH. In dieser Hinsicht berufen sich Reichsbürger auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913. Sie beantragen häufig einen Staatsangehörigkeitsausweis, damit sie nach ihrer Auffassung nicht weiter staatenlos seien. Doch das Auffinden der BRD in Firmenverzeichnissen bedeutet nicht, dass es sich um eine Firma handelt. Der Staat wirkt, wie auch Unternehmen, im Wirtschaftssektor mit. Die BRD ist Eigentümer der Firma „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ und daher findet man die BRD in solchen Registern (vgl. BT 2018: 3; Caspar/Neubauer 2015: 102 ff.; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 20 ff.; Krämer 2008: 4 ff.; LfV; Prinz 2014: 31 ff.; Rathje 2015; Schulze 2015: 198; Schumacher 2016: 1 ff.; StMI 2018: 171 ff.; STMI 2017a: 183; Walinda/Schulze 2016).

Betrachtet man die allgemeine Vorgehensweise der Reichsbürger fällt auf, dass des Öfteren Ungereimtheiten aufzufinden sind. Es werden willkürlich verschiedene Texte zusammengebracht und von einer Recherche in den Originalen zumeist ganz abgesehen. Bei der Erstellung eigener Schriftstücke wie sog. Lebenderklärungen und dem Anfügen von Quellen, die die eigene Haltung belegen, wird alles gekürzt, was nicht mit der Argumentation der Reichsbürger übereinstimmt und dieser schadet. Sie verändern Zitate bekannter Personen oder schreiben zu bestimmten Personen ein passendes Zitat. Auch logische Schlussfolgerungen sind bei Reichsbürgern eher schwierig in der Umsetzung. Im einen Moment beteuern sie die fehlende Existenz der BRD und ihrer Rechtsorgane und im nächsten Moment soll der Staat für etwaige Kosten aufkommen und Leistungen sichern, die jedoch nach Auffassung der Reichsbürger keine Gesetzesgrundlage haben. Ein Beispiel ist die Steuerpflicht. Daniel Prinz schreibt dazu in seinem Buch, dass keine gesetzliche Steuerpflicht bestünde, welche im GG verankert sei. Das ist korrekt, aber es gibt das Einkommensteuergesetz (EstG), in welchem die Voraussetzungen der Steuerpflicht festgelegt sind (siehe EstG § 1). Auch bei den geschichtlichen Fakten weisen Reichsbürger mangelnde Kenntnisse bzw. nicht oder nur oberflächlich durchgeführte Recherchen auf. Je nachdem, wie es zum Argumentationsmuster passt, werden Details weggelassen oder hinzugefügt. Dies lässt sich auch auf die Aussagen bzgl. der rechtlichen Lage übertragen (vgl. BIGE 2017; BT 2018: 3 f.; Prinz 2014: 40; Schumacher 2016: 13 ff.).

4 (Rechts-) Extremismus bei Reichsbürgern

Extremismus ist laut Definition von Backes und Jesse die „[…] Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln […]“ (Backes/Jesse 1993: 40). Denkweisen wie Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit fallen unter Rechtsextremismus. Diese kann jedoch nicht als allgemeingültig angesehen werden. Sie stellt lediglich eine Definition in den Politikwissenschaften dar, während im rechtswissenschaftlichen Bereich eine andere Definition verwendet wird. Letztere wird im späteren Verlauf erörtert (siehe Kapitel 4.3).

4.1 Politikwissenschaftliche Betrachtung

Extremistische Haltungen und Verhaltensweisen sind, anders als von vielen vermutet, auch in der Gesellschaftsmitte zu finden und nicht nur in den Außenbereichen. Weiter lässt sich differenzieren zwischen Rechtsextremismus als gegen die Verfassung gerichtetes Verhalten und Rechtsradikalismus, welcher „[…] einem noch verfassungsgemäßen politischen Auftreten […]“ (Virchow 2016: 14) gleicht. Es bestehen verschiedene rechtsextreme Organisationstrukturen wie Parteien oder Bürgerinitiativen. Auch rechtsextreme Vereine existieren, die einen familiären Kreis und Wohlbefinden fördern. Diese dienen ihren Mitgliedern als Rückzugsort, um ihre Gesinnung ohne Widersprüche auszuleben. Zudem schaffen sie in ihrer Außenwirkung eine homogene Position. Rechtsextreme Inhalte werden bevorzugt von Gruppen kontinuierlich geteilt und gelebt, welche in Strukturen eingebettet sind, die rechtsorientierte Denkweisen unterstützen. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig, jedoch förderlich für die Stabilität der Einstellungen. Bewegt sich eine Person überwiegend in einem Umfeld, welches bestimmte Einstellungen und Verhaltensweisen fokussiert beziehungsweise präferiert, passt sich die Person der Mehrheitsmeinung, in diesem Fall den rechtsextremen Überzeugungen, an[14]. Eine Einstellung ist das Bewerten eines Verhaltens, eines Themas oder ähnlichem als positiv oder negativ, gefallen oder ablehnen. Welche Art der Einstellung man annimmt hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen die ganz individuellen Erfahrungen und Charakterzüge wie auch die Sozialisation in einem bestimmten Umfeld. Zum anderen das Verhältnis zu anderen Personen und Gruppen, sprich den gesellschaftlichen Erfahrungen (vgl. ProPK; Virchow 2016: 14 ff.; Zick/Küpper 2016: 83 ff.).

Die Mitte-Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung von Decker und Brähler, die seit 2006 eine Längsschnittuntersuchung zu Einstellungsmustern durchführen, untersuchen die politischen und sozialen Aspekte bei rechtsextremen Einstellungsmustern. Hierunter fällt die eigene Einstellung sowohl zum Nationalsozialismus, als auch zu Antisemitismus und ähnlichen Aspekten (vgl. Zick/Küpper 2016: 90 ff.). Zick und Küpper untersuchten in der GMF-Studie Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im jährlichen Turnus von 2002 bis 2011. In beiden Studien konnte festgestellt werden, dass rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellungen in den neuen Bundesländern stärker vertreten sind als in den alten. Auch der Stand der Bildung wird von beiden Studien als entscheidend für rechtsextreme Einstellungen bestätigt. Personen mit höherem Bildungsniveau tendieren weniger stark zum Rechtsextremismus als Personen mit geringerer Bildung. Menschen mit einem höheren Lebensalter – in den Studien alle über 65 Jahre - tolerieren das Anwenden von Gewalt eher als jüngere Menschen. Zudem neigen ältere Menschen eher dazu, rechtsextreme Einstellungen zu befürworten. Unterschiede zwischen den Geschlechtern konnten kaum nachgewiesen werden (vgl. Zick/Küpper 2016: 93 ff.).

Zieht man den Vergleich zwischen Rechtsextremismus und den Reichsbürgern fällt auf, dass sich einige Merkmale überschneiden, andere jedoch unterschiedlich ausfallen. Insbesondere Personen, die sozial schlechter gestellt sind oder mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sind offen für das reichsideologische Konzept. Im Allgemeinen setzen sich die Reichsbürger aus Gruppierungen zusammen, welche die gleichen Einstellungen teilen. Diese können rechtsextrem sein, müssen es aber nicht zwangsläufig. Auch finden sich Einzelpersonen im Reichsbürger -Milieu, die überwiegend der Gruppe der Selbstverwalter zugezählt werden können. Dabei ist der Anteil rechtsextremer Personen unter den allein agierenden Selbstverwaltern geringer. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich extremistische Einstellungen bevorzugt in einer Gruppenstruktur etablieren und bestehen bleiben. Wie auch der Rechtsextremismus und verwandte Einstellungen treten Reichsbürger verstärkt in den neuen Bundesländern auf, insbesondere in Brandenburg und im Freistaat Sachsen.

Bezüglich der Bildung besteht ein zweigeteiltes Bild. Rechtsextreme Tendenzen sind eher in weniger gut gebildeten Schichten zu finden, reichsideologische dagegen in jeglichen Sozialschichten. Betrachtet man das Alter findet man Gemeinsamkeiten von Rechtsextremismus und Reichsbürgern. Der überwiegende Anteil an Reichsbürgern ist 50 Jahre und älter und einige der Reichsbürger haben kein Problem Gewalt anzuwenden, sofern über gewaltfreies Handeln das eigene Ziel nicht erreicht werden kann[15]. Betrachtet man schließlich das Geschlechterverhältnis lassen sich keine nachweisbaren Unterschiede in der Zusammensetzung feststellen. Sowohl bei Reichsbürgern als auch bei Rechtsextremen sind in ähnlichem Maß Männer und Frauen vertreten, wobei es bei Reichsbürgern eine Tendenz zu einem größeren Männeranteil gibt. Ein bekanntes Beispiel für die Kombination aus Reichsbürger und rechtsextremen Einstellungen ist Horst Mahler. Auch auf Norbert Schittke, der die „Exilregierung Deutsches Reich“ gründete, trifft das zu (vgl. BIGE 2017; BT 2018: 4; Keil 2015: 44 f.; Schulze 2015: 197; Schumacher 2016: 6 ff.).

Hüllen, Homburg und Krüger haben das Phänomen der Reichsbürger mithilfe von Kategorien der Extremismusforschung näher betrachtet und dabei circa 300 Fälle aus Brandenburg untersucht. Als Extremismus werden alle Unternehmungen angesehen, die den „[…] Minimalbedingungen einer modernen Demokratie und offenen Gesellschaft […]“ (Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 15) entgegenstehen. Durch die Modernisierung und dem damit einhergehenden Wandel der Wertevorstellungen entsteht ein Kulturkonflikt, welcher sich bei Reichsbürgern zu einem „politisch-kulturellen Grundkonflikt“ (ebd.: 17) entwickelt hat. Besonders Menschen auf dem Land fühlen sich durch die Modernisierung vernachlässigt und zeigen sich systemfeindlich, um mit ihrem Frust umzugehen. Zudem laufen auf dem Land weniger Offenlegungsprozesse ab, wodurch Rechtsextremismus indirekt eher akzeptiert wird. Aggressive Verhaltensweisen sind unter Rechtsextremisten nicht unüblich. Ebenso zeigen manche Reichsbürger Aggressivität, jedoch sind nicht alle Reichsbürger automatisch rechtsextrem. Die sogenannte „historisch-fiktionale Gegenerzählung des Rechtsextremismus“ (ebd.: 18), welche „[…] autoritäre, ethnisch-nationalistische sowie kollektivistische Wertvorstellungen“ (ebd.: 19) beinhaltet, beschreibt zum Teil die Reichsbürger -Ideologie. Überzeugungen, welche der Realität entgegenstehen, werden auch in diesen Begriff miteinbezogen. Fakten werden derart angepasst oder verändert bis sie zu den eigenen Überzeugungen passen (vgl. Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 15 ff.; Schumacher 2016: 7 ff.; Wilking 2015a: 175 ff.).

Im Bereich des (Rechts-) Extremismus sind kriminelles Verhalten und Gewalt zu finden. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1989 ist die Gewaltrate von politisch motivierten kriminellen Verhalten stark angestiegen und seither auf ähnlichem Niveau verblieben. In Zahlen beläuft es sich auf ungefähr 18000 Fälle von denen im Schnitt 900 gewalttätige Handlungen mit einbeziehen. In der medialen Berichterstattung und auch im Bewusstsein der Gesellschaft taucht rechtsmotivierte Gewalt nur phasenweise auf. Dabei handelt es sich oftmals um größere Geschehnisse. Betrachtet man den Rechtsextremismus lässt sich ein Zusammenhang zwischen Ideologie und Werten feststellen. Die Ideologie wird als Legitimationsgrund für alle Handlungen genutzt. Weiter besteht ein immerwährender Handlungsdruck, die eigenen Einstellungen und Wertevorstellungen nach außen zu tragen. Es sind alle Mittel recht und des Öfteren wird der Wahn als ein unterstützender Faktor bei Menschen einer solchen Ideologie benannt. Als Wahn wird eine Fehlleistung des inhaltlichen Denkens beschrieben. Es ist „[…] eine lebensbestimmende falsche Überzeugung des Betreffenden, die nicht mit der sozialen und kulturellen Realität seiner Umwelt in Einklang zu bringen ist“ (Keil 2015: 56). In Bezug auf Rechtsextremisten ist damit die Vorstellung gemeint, sie seien in einem Krieg und alle Andersdenkenden seien ihre Feinde, welche bekämpft werden müssen. Sie wollen ihrer Ideologie zu Geltung verhelfen, indem sie sich Straftaten jeglicher Art bedienen. Um dieses Phänomen der „Politisch motivierten Kriminalität“ (Dierbach 2016: 477) besser dokumentieren zu können, wurde 2001 ein neues Erfassungssystem entwickelt, bei dem die Einstellung des Täters zum Tatzeitpunkt entscheidend ist. Dieses System wird auch von der Polizei genutzt. Rechts motivierte Gewalt soll im Allgemeinen Dominanz herstellen zu allen Andersdenkenden und politische Wirkkraft entfalten. Es bleibt zu beachten, dass die Opfer solch gearteter Gewalthandlungen zumeist nicht als Individuen geschädigt werden sollen, sondern auf ihre Eigenschaften bzw. Zugehörigkeit reduziert werden. Entscheidend ist im weitesten Sinne die Tatsache, dass der oder die Geschädigte dem feindlichen Lager zugeordnet wird. Insgesamt lässt sich sagen, dass rechtsextremen Argumenten immer weniger von der Gesellschaft entgegengesetzt wird und somit langsam aber sicher die Akzeptanz von rechtsextremen Gedankenstrukturen zunimmt (vgl. Dierbach 2016: 471 ff.).

Bei einem Vergleich mit den Reichsbürgern muss zunächst vorangestellt werden, dass die Mehrheit der Reichsbürger nicht gewalttätig ist und sich auf gewaltfreie Handlungsweisen beschränken, wie beispielsweise Briefe zu schreiben. Die Briefe beinhalten sowohl Darlegungen der reichideologischen Ideen und Einstellungen als auch Beleidigungen oder Erpressungsversuche. Diejenigen, die durch gewalttätiges Auftreten auffällig wurden, sind in den allermeisten Fällen nicht vorbestraft. Dennoch gibt es Gruppierungen wie der „Bundesstaat Bayern“, welche als Negativbeispiel dienen und bereits mit der Polizei in Konflikt gekommen sind. Im Schnitt liegt das Alter der durch Gewalttaten strafrechtlich auffällig gewordenen Reichsbürger bei 50 Jahren, was im Vergleich zu der allgemeinen Altersstruktur der Tatverdächtigen ein höheres Alter bei Reichsbürgern darstellt. Der Frauenanteil mit circa 20 Prozent stellt keine große Abweichung zu der allgemeinen Altersverteilung bei Straftaten dar. Eingrenzend muss jedoch gesagt werden, dass dieser Wert nur auf eine kleine dreistellige Anzahl von polizeibekannten Fällen in Brandenburg zutrifft und somit eine Generalisierung nur mit Vorsicht angestellt werden sollte.

Betrachtet man die Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahr 2016, die die deutschen Tatverdächtigen nach Delikten aufschlüsselt, beläuft sich der Altersbereich, in denen insgesamt die meisten Straftaten zu verzeichnen sind auf 30 bis unter 40 Jahre. Der Frauenanteil liegt bei circa 25 Prozent und betrachtet man die Körperverletzungsdelikte sinkt der Frauenanteil auf circa 21 Prozent. In der Altersgruppe der 50 bis 59-Jährigen und der über 60-Jährigen erhöht sich zwar der Frauenanteil der gesamten Straftaten auf rund 27 bzw. fast 30 Prozent, aber im Durchschnitt liegt der Frauenanteil bei allen Straftaten aller Personen über 21 Jahre bei circa 26 Prozent. Bei Körperverletzungsdelikten schwankt der Frauenanteil dagegen stets um die 21 Prozent. Laut einer LAPOS-Abfrage[16] belaufen sich die Straftaten von Reichsbürgern „gegen Amts- und Mandatsträger“ im Jahr 2017 insgesamt auf 116. In Bayern sind zehn politisch motivierte Straftaten zu verzeichnen. Allgemein sind für das Jahr 2017 771 politisch motivierte Straftaten, die durch Reichsbürger begangen worden, in Deutschland zu verzeichnen. Darunter fallen 619 vollendete und 152 versuchte Taten. Die Zahlen in Bayern belaufen sich auf 128 Versuchsdelikte und 186 vollendete. Die 771 politisch motivierten Straftaten belaufen sich auf 115 Gewaltdelikte, 251 Nötigungen oder Bedrohungen, 50 Propagandadelikte, 81 Volksverhetzungen, 250 sonstige Delikte, neun Sachbeschädigungen, drei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und 12 Verstöße gegen das Waffengesetz. Zehn Straftaten sind bekannt, die sich gegen Flüchtlinge oder Asylbewerber richten (vgl. BT 2018: 6 ff.; Pany 2017; PKS BKA 2016).

Insgesamt soll bei Selbstverwaltern eine höhere Eskalationsgefahr bestehen, da sie keine Notwendigkeit in Behörden sehen wie andere Reichsbürger und teilweise bereit sind, Gewalt einzusetzen. Der Vorfall in Georgensgmünd in 2016 bestärkt diese Einschätzung. Der Täter sei der Gruppe der Selbstverwalter zuzuordnen. Es sind Personen anzutreffen, welche kein großes soziales Netz haben oder arbeitslos bzw. im Ruhestand sind. In Erscheinung treten Reichsbürger entweder durch das Verweigern von Abgaben oder ähnlichem, wodurch Behörden auf das entsprechende Verhalten reagieren müssen. Oder durch das aktive Kontaktieren von Behörden in Form von Briefen oder dem Versuch, den eigenen Führerschein oder Ausweis abzugeben. Die direkten Kontakte mit Reichsbürgern können sehr schnell von einer annähernd neutralen Ebene in Gereiztheit und Aggressivität münden. Bei den Reichsbürgern sind wie bei anderen Gruppierungen sowohl Suizidenten aufzufinden als auch Personen, denen man eine psychische Krankheit zuschreiben kann. Oft fällt hier, wie auch schon beim Rechtsextremismus, der Begriff des Wahns. Dennoch bleibt festzustellen, dass eine solche krankhafte Form des Wahns selten auftritt. Den meisten Reichsbürgern ist ihre provokative Haltung bewusst und sie agieren gezielt mit Protest und Widerstand. Ziel ist es, die Bediensteten sowohl in den Büros als auch im Vollzug einzuschüchtern, was sich zum Teil bis in das Privatleben hineinziehen kann (vgl. BfV 2017a; BT 2018: 3 ff.; Keil 2015: 43 ff.; Müller/Meltzer 2017: 7 ff.; Pany 2017; Rathje 2015; BT 2018: 4).

Im Zusammenhang mit Extremismus und Reichsbürgern wird auch des Öftern der Begriff der Radikalisierung bzw. des Radikalismus fallen gelassen. Die Grenze von einem Mitläufer zu einem Radikalen ist fließend und daher nicht immer klar abgrenzbar. Vor allem das Auffinden von Waffen und Chemikalien bei Reichsbürgern und die zunehmenden Fälle von gewalttätigen Situationen sind zu erwähnen. Reichsbürger sind im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stark bewaffnet. Ende September 2017 betrug der Anteil an Reichsbürgern mit mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei 6,5 Prozent, während der Anteil der Gesamtbevölkerung bei 2 Prozent lag. Während die Anzahl der Straftaten kein Indiz für das Gefahrenpotential der Reichsbürger darstellen, ist die Waffenaffinität ein Indiz dafür. Auch die beiden Gewaltdelikte in Sachsen-Anhalt und Bayern sprechen dafür, dass einige Reichsbürger bereit sind Waffen zu nutzen. Die eigene Bürgerwehr der Reichsbürger, das ‚Deutsche Polizei Hilfswerk‘ (DPHW)“ (Rathje 2015), hielt 2012 einen Gerichtsvollzieher fest, welcher eine Zwangsvollstreckung vollziehen wollte. Derzeit ist das DPHW inaktiv. Gefördert wird die scheinbare Radikalisierung durch die mediale Berichterstattung. Die Medien berichten nur bei größeren Ereignissen über die Thematik Reichsbürger, wie es auch bei rechtsextremer Gewalt der Fall ist. Beispiel dafür ist die Berichterstattung zu dem getöteten Polizisten in Georgensgmünd[17]. Vor diesem Vorfall wurden die Reichsbürger selten erwähnt. Auch das Verbreiten der reichsideologischen Ansichten via Internet und das Aufrufen zur Ablehnung der BRD sind Indizien für einen Radikalisierungsprozess. Es neigen vor allem Personen mit bereits existierendem querulatorischen Verhalten dazu, sich von den Reichsbürgern verstanden zu fühlen und dort Gleichgesinnte zu treffen. Beeinflusst wird die eigene Identität durch äußere Faktoren wie die Sozialkontakte. Bei Reichsbürgern, so die Theorie, existiert eine „überwertige Idee“ (Keil 2015: 77), welche bei fortschreitender Zeit alle weiteren Gedanken überlagert und somit die ideologischen Gedanken die einzig existierenden sind. Folglich werden existentielle Probleme der jeweiligen Personen verdrängt, anstatt sie zu lösen (vgl. BfV 2017b; BT 2018: 13 ff.; Keil 2015: 44 ff.; Müller/Meltzer 2017: 5 ff.; Rathje 2015; Schumacher 2016: 6 ff.).

Zur Beantwortung der Frage, ob Reichsbürger der rechtsextremen Szene zugeordnet werden können, lässt sich folgendes feststellen: Für die Zugehörigkeit der Reichsbürger -Ideologie zum Extremismus spricht, dass sie einen demokratischen Verfassungsstaat inklusive dessen Regeln ablehnen. Die reichsideologischen Überzeugungen, welche der Realität entgegenstehen, haben einen Bezug zur „historisch-fiktionalen Gegenerzählung“ des Rechtsextremismus. Hinzu kommt, dass Mitglieder beider Gruppierungen vermehrt in den neuen Bundesländern anzutreffen sind. Eine allgemeine Überforderung mit der Schnelllebigkeit, die mit der Globalisierung einhergeht, führt zu systemfeindlichen Einstellungen und fördert rechtsextreme Einstellungen. Diese systemfeindlichen Einstellungen können auch den Reichsbürgern zugeschrieben werden. Reichsbürger nutzen im Allgemeinen kaum Gewalt, jedoch werden Gewaltanwendungen bei einigen Reichsbürgern nicht per se ausgeschlossen, wie oben bereits erwähnt. Rechtsextreme hingegen sind vermehrt in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt. Die jeweiligen Opfergruppen ähneln sich, da die Reichsbürger bzw. Rechtsextremen die Opfer auf ihre Eigenschaften oder Zugehörigkeiten reduzieren. Die mediale Berichterstattung erfolgt nur phasenweise und bei großen Ereignissen, sowohl bei Reichsbürgern als auch bei rechtsextremen Geschehnissen. Es finden sich jedoch auch Faktoren, die gegen eine Zugehörigkeit der Reichsbürger zum Rechtsextremismus sprechen.

Nicht in jeder reichsideologischen Gruppierung sind Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und Rassismus zu finden. Auch die Strukturierung von reichsideologischen Gruppierungen unterscheidet sich von rechtsextremen. Während Reichsbürger unabhängige Gruppierungen sind, die sich teilweise übergreifend organisieren, ist der Organisationsgrad bei rechtsextremen Gruppierungen höher. Wie bereits erwähnt festigen sich Einstellungsmuster am besten in Gruppen. Dieser Prozess ist auch bei den Reichsbürgern gegeben. Durch das Agieren in Gruppierungen werden die geteilten Überzeugungen verstärkt und verinnerlicht. Personen, die der Reichsbürger -Ideologie zugetan sind, werden in ihren Ansichten bestätigt und lassen sich durch die Gruppendynamik leichter für weitere reichsideologische Argumente begeistern. Dieses Phänomen findet sich zwar auch bei rechtsextremen Gruppierungen, aber es ist kein Argument, welches für eine Zugehörigkeit der Reichsbürger zum Rechtsextremismus spricht. Es sind allgemeine Gruppenprozesse, die bei jeder Art von Gruppierung aufzufinden sind. In Bezug auf den Bildungsgrad tendieren Personen mit niedrigerem Bildungsstand eher zu rechtsextremen Einstellungen. Da auch Personen mit geringer Bildung bei den Reichsbürgern anzutreffen sind, ist eine verstärkte Neigung in diese Richtung naheliegend. Jedoch kann nicht automatisch von einem niedrigen Bildungsniveau auf eine vorliegende rechtsextreme Haltung geschlossen werden. Lediglich die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass sich eine solche Person im Laufe der Zeit mit rechtsextremen Tendenzen anfreundet. Auch das Geschlecht ist kein Faktor, der Auswirkungen auf die Zugehörigkeit hat, da in beiden Fällen Männer und Frauen in vergleichbaren Maße vertreten sind (vgl. BIGE 2017; BIGE; BT 2018: 3 ff.; Dierbach 2016: 471 ff.; Hüllen/Homburg/Krüger 2015: 15 ff.; Keil 2015: 44 f.; Müller/Meltzer 2017: 7 ff.; Schulze 2015: 197; Schumacher 2016: 6 ff.; Virchow 2016: 15 ff.; Wilking 2015a: 176 ff.; Zick/Küpper 2016: 83 ff.).

Keine aussagekräftigen Faktoren sind sozialer oder finanzieller Status und das Alter. Menschen mit rechtsextremen Einstellungen kommen aus allen sozialen Schichten wie bei den Reichsbürgern. In Bezug auf das Alter ist keine allumfassende Aussage möglich. Nur weil die meisten Reichsbürger über 50 Jahre alt sind, bedeutet dies nicht, dass sie rechtsextreme Einstellungen haben und gewalthaltiges Verhalten vermehrt tolerieren. Es besteht lediglich eine höhere Wahrscheinlichkeit (vgl. BIGE 2017; Virchow 2016: 15 ff.).

Abschließend lässt sich sagen, dass es durchaus Gemeinsamkeiten zwischen Reichsbürger -Ideologie und Rechtsextremismus gibt. Es ist möglich, dass eine Person sowohl rechtsextreme als auch reichsideologische Einstellungsmuster aufweist. Die Einstellungstypen bedingen sich jedoch nicht. Für Reichsbürger ist der Übergang zu einer rechtsextremen Einstellung einfacher und fließender. Andersherum ist es unwahrscheinlicher, da Rechtsextremisten in der Regel nicht die Existenz der BRD leugnen. Eine Zuordnung zum Extremismus dahingehend kann bejaht werden.

[...]


[1] Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde der Anhang gekürzt und die zugehörigen Verweise aus dem Fließtext entfernt.

[2] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Masterarbeit auf eine Differenzierung der Geschlechter verzichtet und die gewohnte männliche Sprachform verwendet. Entsprechende Begriffe gelten jedoch für alle Geschlechter.

[3] Nach derzeitigem Stand Auflösung im Juli 2013. Nähere Infos: http://dphw-de.blogspot.de/

[4] Im Folgenden wird nur der Begriff der Reichsbürger verwendet. Jedoch werden bei den weiteren Ausführungen und der Untersuchung auch Personen mitinbegriffen, welche dem Typus der Selbstverwalter zugeschrieben werden.

[5] Mit den Lebenderklärungen beziehen sich die Reichsbürger auf den Cestui Que Vie Act aus dem 17. Jahrhundert in England und Wales. Dort war festgelegt, dass Personen, die sieben Jahre lang kein Lebenszeichen von sich gaben, als tot erklärt werden konnten und somit der Besitz derjenigen weiter verpachtet oder vererbet werden konnte. Die Reichsbürger legen dies so aus, dass der Staat die eigenen Besitztümer so lang verwaltet bis eine Lebenderklärung vorliege. (nähere Infos: https://prometheusmalta.wordpress.com/eine-seite/ oder auch: https://archiv.reichsdatenbank.de/lebenderklaerungen/).

[6] Die größere Anzahl entzogener Erlaubnissen im Vergleich zur Anzahl von Waffenerlaubnisbesitzern kommt dadurch zustande, dass eine Person mehrere Erlaubnisse für unterschiedliche Waffen besitzen kann. Eine grüne Waffenbesitzkarte ist beispielsweise für mehrschüssige Kurzwaffen und eine gelbe für Langwaffen oder Einzellader (nähere Infos: http://www.alle-schuetzenvereine.de/waffenbesitzkarte/).

[7] Esoterik ist die „Lehre nur für Eingeweihte“ (Rademacher 2009: 16) und die Anhänger dieser Szene werden durch das öffentliche Auftreten zu einer Art Gruppierung. Sie tauschen sich über ihre Überzeugungen und Einstellungen aus und passen so ihre individuellen Ansichten der bestmöglichen Option an. Anders als bei der Institution Kirche existieren in der Esoterik-Szene die unterschiedlichsten Überzeugungen und Gedankengänge, welche das eigene Leben angenehmer gestalten. Wer sich in der modernen Zeit überfordert fühlt, sucht sich seine eigenen Erklärungen, um besser damit umgehen zu können. Diese Erklärungen müssen dabei nicht mit der Realität übereinstimmen oder in Einklang gebracht werden. Einzig und allein zählt die geistige Freiheit und die damit einhergehenden individuellen Lebensentwürfe (vgl. Rademacher 2009: 16 ff.).

[8] Siehe: Nihilistible (2014): Reichsbürger stellen sich vor. Zdf info. [YouTube] URL: https://www.youtube.com/watch?v=r1mTYv7HPTs, 35:50 min. bis 36:45 min.

[9] Peter Frühwald ist ein Selbstverwalter, welcher bereits ein eigenes Buch („Mythos Reichsbürger – Der Betrug an der Öffentlichkeit“) herausgebracht hat. Er gibt Seminare und verwaltet eine eigene Homepage (http://www.selbstverwaltung-deutschland.de/).

[10] Siehe: Prozess gegen „König von Deutschland“. Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Fitzek. URL: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/plaedoyer-urteil-peter-fitzek-untreue-100.html. Abruf am 27.02.2018.

[11] Siehe: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FAlHLKO%2Fcont%2FAlHLKO%2Einh%2Ehtm

[12] Art. 23 GG gültig v. Mai 1949 bis September 1990: [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. (siehe http://lexetius.com/GG/23,2).

[13] Art. 79 (3) GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

[14] Siehe auch: Asch Experiment (vgl. Shuttleworth (2008): Asch Experiment).

[15] Siehe auch: Nihilistible (2014): Reichsbürger stellen sich vor. Zdf info. [YouTube] URL: https://www.youtube.com/watch?v=r1mTYv7HPTs, 25:00 min. bis 25:19 min.

[16] „[…] Datenbestand der Bundeskriminalamt (BKA)-Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten)“ (BT 2018: 6). Die Daten werden immer wieder verändert, da es sich um eine Eingangsstatistik handelt. Im Verlauf der Ermittlungsarbeit kann sich der Status demnach verändern und die Zahlen variieren (vgl. ebd.).

[17] Siehe u.a.: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/georgensgmuend-reichsbuerger-polizist-schuesse oder http://www.spiegel.de/panorama/justiz/georgensgmuend-reichsbuerger-schiesst-mehrere-polizisten-nieder-a-1117289.html.

Fin de l'extrait de 90 pages

Résumé des informations

Titre
Der Umgang mit Reichsbürgern im öffentlichen Dienst in Bayern. Kontaktpunkte, Probleme und Handlungslücken
Auteur
Année
2018
Pages
90
N° de catalogue
V445141
ISBN (ebook)
9783960954163
ISBN (Livre)
9783960954170
Langue
allemand
Mots clés
Rechtsextremismus, Selbstverwalter, Milieumanager, Polizeiliche Kriminalstatistik, Kommissarische Reichsregierung
Citation du texte
Katharina Herwig (Auteur), 2018, Der Umgang mit Reichsbürgern im öffentlichen Dienst in Bayern. Kontaktpunkte, Probleme und Handlungslücken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445141

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