Die Seminararbeit ist an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Völkerrecht angesiedelt. Im ersten Abschnitt -- "Grundproblematik: Die Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht" -- behandelt der Autor die Frage, inwieweit innerstaatliches Recht für die Wirksamkeit eines völkerrechtlichen Vertrages von Belang sein kann, wenn an diesem Vertrag die Gliedstaaten eines Bundesstaats beteiligt sind. Sodann beleuchtet er im Abschnitt "Grundgesetzliche Vorgaben für die Verträge der Länder" die einzelnen Voraussetzungen, die das deutsche Verfassungsrecht für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Bundesländer statuiert. Hier werden neben den tatbestandlichen Voraussetzungen, die das Verfassungsrecht aufstellt, auch die konkreten völkerrechtlichen Fehlerfolgen aufgezeigt, die aus den im ersten Abschnitt aufgestellten Grundsätzen hergeleitet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundproblematik: Die Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht
I. Überblick über die abstrakte Problemlage
II. Die verschiedenen Lösungsansätze
1. Irrelevanztheorie
2. Relevanztheorie
3. Evidenztheorie
III. Stellungnahme
IV. Ergebnis
B. Grundgesetzliche Vorgaben für die Verträge der Länder
I. Überblick
II. Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 3 GG
1. Völkerrechtliche Verträge
2. Vertragsparteien
III. Zustimmung der Bundesregierung
1. Ermessen der Bundesregierung
2. Völkerrechtliche Fehlerfolgen
a) Völkerrechtliche Notwendigkeit der Zustimmung
aa) Nur innerstaatliche Wirkung
bb) Auch völkerrechtliche Wirkung
cc) Stellungnahme
b) Heilung fehlender Zustimmung durch Genehmigung
IV. Zuständigkeit der Länder
1. Gesetzgebungszuständigkeiten
2. Verwaltungszuständigkeiten
a) Kompetenz für Verwaltungsabkommen im Allgemeinen
b) Kompetenz bei Vollzug von Bundesrecht
3. Rechtsprechungszuständigkeiten (Art. 24 Abs. 1a GG)
4. Völkerrechtliche Fehlerfolgen
a) Fehlende Kompetenz bei Vertragsschluss
b) Nachträgliche Veränderung der Zuständigkeit
c) Bundesverträge trotz ausschließlicher Landeskompetenz
aa) Zentralistische, föderalistische und vermittelnde Ansicht
bb) Praktische Lösung: Lindauer Abkommen
cc) Stellungnahme
(1) Vertragsschlusskompetenz
(2) Transformationskompetenz
(3) Zwischenergebnis
dd) Pflicht der Länder zur Transformation
C. Résumé und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die völkerrechtlichen Konsequenzen beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen nationaler Kompetenzordnung und völkerrechtlicher Wirksamkeit.
- Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung und ihre völkerrechtliche Relevanz
- Die dogmatische Einordnung von Länderverträgen nach dem Grundgesetz
- Bedeutung der Zustimmung der Bundesregierung gemäß Art. 32 Abs. 3 GG
- Auswirkungen von Kompetenzmängeln und Rechtsfehlern auf die Vertragswirksamkeit
- Die Rolle der "Evidenztheorie" bei der Lösung von Konflikten zwischen Staats- und Völkerrecht
Auszug aus dem Buch
I. Überblick über die abstrakte Problemlage
Der Gegenstand der vorliegenden Arbeit – der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland – ist an einer besonders kritischen Schnittstelle zwischen Völker- und Verfassungsrecht angesiedelt. Einerseits sind denn völkerrechtliche Verträge – gleich welcher Art – definitionsgemäß dem Völkerrecht, nicht aber dem nationalen Recht eines Staates unterworfen. Die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, zu denen auch die Völkerrechtssubjektivität zählt, sind folglich im Grundsatz allein völkerrechtlich zu bestimmen. Andererseits betrifft gerade die Frage, unter welchen Voraussetzungen die föderalen Glieder eines Bundesstaats wie der Bundesrepublik Deutschland zu auswärtigem Handeln – namentlich zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge – befugt sind, die innerstaatliche Kompetenzordnung.
Dieser scheinbare Widerspruch, der darin besteht, dass das Verfassungsrecht Voraussetzungen für einen genuin völkerrechtlichen Tatbestand schaffen soll, ist im Allgemeinen längst durch die Art. 27, 46 WÜRV aufgelöst worden – und zwar zugunsten einer Evidenztheorie, wonach nur offenkundige Verstöße gegen grundlegende innerstaatliche Vorschriften einen völkerrechtlichen Vertrag unwirksam, genauer gesagt: anfechtbar machen. Das Wiener Übereinkommen ist zwar nach Art. 1 WÜRV nur auf die Verträge von Staaten anwendbar – und die Länder sind keine Staaten i. S. d. Völkerrechts; die meisten Normen des Übereinkommens gelten aber auch gewohnheitsrechtlich für die Verträge nichtstaatlicher Völkerrechtssubjekte. Ob die Art. 27, 46 WÜRV für die Voraussetzungen von Länderverträgen heranzuziehen sind, kann dennoch in Zweifel gezogen werden, insbesondere da die föderalen Kompetenznormen nicht innerstaatliches Recht des Landes, sondern des Gesamtstaates sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundproblematik: Die Wirkungen des Staatsrechts auf das Völkerrecht: Einleitung in die theoretische Problematik und Diskussion verschiedener Lösungsansätze, wobei die Evidenztheorie als vorzugswürdig bewertet wird.
B. Grundgesetzliche Vorgaben für die Verträge der Länder: Detaillierte Analyse des Art. 32 Abs. 3 GG sowie angrenzender Kompetenzregelungen bezüglich der Vertragsbefugnis, Zustimmungspflichten und der Transformation von Verträgen durch die Bundesländer.
C. Résumé und Ausblick: Synthese der Ergebnisse mit dem Fazit, dass die Souveränität des Bundes bei der Abwägung gegenüber den völkerrechtlichen Interessen in der Regel Vorrang genießt.
Schlüsselwörter
Völkerrechtliche Verträge, Bundesländer, Grundgesetz, Art. 32 Abs. 3 GG, Außenkompetenz, Innenkompetenz, Evidenztheorie, Bundestreue, Transformationskompetenz, Lindauer Abkommen, Völkerrechtsfähigkeit, Staatsrecht, Vertragsschluss, Hoheitsrechte, Föderalismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Befugnis der deutschen Bundesländer, völkerrechtliche Verträge zu schließen, und den daraus resultierenden völkerrechtlichen Konsequenzen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Kompetenzordnung nach dem Grundgesetz, die Rolle der Bundesregierung bei der Zustimmung zu Länderverträgen sowie die Wirksamkeit dieser Verträge im Völkerrecht.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Spannungsfeld zwischen nationalen Verfassungsvorgaben und völkerrechtlichen Anforderungen beim Abschluss von Verträgen durch die Bundesländer aufgelöst werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Verfassungsnormen und völkerrechtlichen Übereinkommen, und wendet die „Evidenztheorie“ als zentrales Analyseinstrument an.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 3 GG, die Zustimmung der Bundesregierung, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Folgen von Kompetenzmängeln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Völkerrechtssubjektivität, Bundesstaat, Auswärtige Gewalt, Kompetenzverteilung und Bundestreue geprägt.
Warum wird die Evidenztheorie gegenüber anderen Ansätzen bevorzugt?
Die Evidenztheorie wird als vorzugswürdig erachtet, da sie sowohl die bundesstaatliche Souveränität als auch die Rechtssicherheit im internationalen Verkehr in einer angemessenen Abwägung berücksichtigt.
Welche Bedeutung hat das Lindauer Abkommen im Kontext der Arbeit?
Das Lindauer Abkommen wird als praktische Lösung beschrieben, die in der Praxis den Streit um Kompetenzen zwischen Bund und Ländern weithin entschärft hat, wenngleich es keine verfassungsändernde Wirkung entfaltet.
Was passiert, wenn ein Land einen Vertrag ohne Zustimmung der Bundesregierung schließt?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Zustimmung der Bundesregierung völkerrechtlich notwendig ist, jedoch eine nachträgliche Genehmigung heilende Wirkung entfalten kann.
- Arbeit zitieren
- Daniel Djamadi (Autor:in), 2016, Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445186