Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zunächst das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausführung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsmaßnahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschließend werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielräume für eine Disziplinarmaßnahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschließenden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend beachtet.
Inhaltsverzeichnis
- Verhältnis des Straf- und Disziplinarrechts
- Rechtsquellen und Zielsetzung
- Strafgerichtliche Strafe
- Disziplinarrechtliche Ahndung
- Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Doppelbestrafungsverbot
- Verfahrensrechtliches Verhältnis
- Rechtsquellen und Zielsetzung
- Grenzen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer strafrechtlichen Strafe
- Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 BDG
- Obere Grenze
- Untere Grenze
- Die Anwendung des § 14 Abs. 1 BDG
- Voraussetzungen
- Maßnahmenverbote des § 14 Abs. 1 BDG
- Absolutes Maßnahmenverbot
- Relatives Maßnahmenverbot
- Kein Maßnahmenverbot
- Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 BDG
- Fazit und kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Straf- und Disziplinarrecht im Kontext der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Beamten, die bereits strafgerichtlich verurteilt wurden. Die Arbeit analysiert die Rechtsquellen, die Zielsetzung und die mögliche Doppelbestrafung im Rahmen des Disziplinarrechts. Darüber hinaus untersucht sie die Grenzen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlichen Strafe im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 BDG.
- Das Verhältnis von Straf- und Disziplinarrecht
- Die Vereinbarkeit von Disziplinarmaßnahmen mit dem Doppelbestrafungsverbot
- Die Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen nach einer strafgerichtlichen Strafe
- Die Anwendung des § 14 Abs. 1 BDG
- Die Verhältnismäßigkeit der disziplinarrechtlichen Maßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 beleuchtet die Rechtsquellen und Zielsetzungen von Straf- und Disziplinarrecht, wobei die Unterschiede in den jeweiligen Sanktionsmaßnahmen und die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot erörtert werden. Kapitel 3 konzentriert sich auf die Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen nach einer strafgerichtlichen Verurteilung. Hierbei werden die Voraussetzungen und die Maßnahmenverbote des § 14 Abs. 1 BDG im Detail analysiert. Das Fazit und die kritische Würdigung werden in einem späteren Kapitel behandelt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Straf- und Disziplinarrecht, insbesondere auf die disziplinarrechtliche Ahndung von Beamten, die bereits strafgerichtlich verurteilt wurden. Die Analyse fokussiert auf die Rechtsquellen, die Zielsetzung und die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot. Darüber hinaus werden die Grenzen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlichen Strafe, die Anwendung des § 14 Abs. 1 BDG und die Verhältnismäßigkeit der disziplinarrechtlichen Maßnahmen im Vordergrund stehen.
- Arbeit zitieren
- Florian Hertle (Autor:in), 2017, Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445681