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Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?

Titre: Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?

Dossier / Travail , 2017 , 12 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Florian Hertle (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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Résumé Extrait Résumé des informations

Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zunächst das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausführung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsmaßnahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschließend werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielräume für eine Disziplinarmaßnahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschließenden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend beachtet.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Verhältnis des Straf- und Disziplinarrechts

2.1 Rechtsquellen und Zielsetzung

2.1.1 Strafgerichtliche Strafe

2.1.2 Disziplinarrechtliche Ahndung

2.2 Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Doppelbestrafungsverbot

2.3 Verfahrensrechtliches Verhältnis

3 Grenzen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer strafrechtlichen Strafe

3.1 Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 BDG

3.1.1 Obere Grenze

3.1.2 Untere Grenze

3.2 Die Anwendung des § 14 Abs. 1 BDG

3.2.1 Voraussetzungen

3.2.2 Maßnahmenverbote des § 14 Abs. 1 BDG

3.2.2.1 Absolutes Maßnahmenverbot

3.2.2.2 Relatives Maßnahmenverbot

3.2.2.3 Kein Maßnahmenverbot

4 Fazit und kritische Würdigung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Beamter nach einer strafgerichtlichen Verurteilung zusätzlich disziplinarrechtlich belangt werden kann, ohne das verfassungsrechtliche Doppelbestrafungsverbot oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verletzen.

  • Verhältnis von Straf- und Disziplinarrecht
  • Anwendung und Grenzen des § 14 Abs. 1 BDG
  • Verfassungskonformität der Doppelbestrafung
  • Maßnahmenverbote bei disziplinarrechtlichen Sanktionen
  • Prognose zur weiteren Pflichterfüllung von Beamten

Auszug aus dem Buch

3.2.2.1 Absolutes Maßnahmenverbot

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 sieht ein disziplinares Maßnahmenverbot nach Verhängung einer strafrechtlichen Strafe für die Fälle vor, bei denen im Rahmen der Ermessensausübung nach § 13 BDG ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung des Ruhegehalts als angemessen erscheint. Kommt eine solche Maßnahme in Betracht hat das Gericht oder die Behörde die Prüfung einzustellen und ohne weitere Ermessensentscheidung das absolute Maßnahmenverbot zu beachten. Der Grund für das Verbot der zusätzlichen Disziplinarmaßnahme liegt darin begründet, dass davon auszugehen ist, dass der Beamte durch die strafgerichtliche Strafe ausreichend seiner nötigen Pflichtenerfüllung gemahnt ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Einführung in die Thematik der disziplinarischen Sanktionierung von Beamten nach strafrechtlicher Verurteilung und Darlegung der Zielsetzung.

2 Verhältnis des Straf- und Disziplinarrechts: Abgrenzung der beiden Rechtsgebiete hinsichtlich ihrer Zielsetzungen sowie Erläuterung der Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot.

3 Grenzen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer strafrechtlichen Strafe: Analyse der gesetzlichen Regelungen und Ermessensgrenzen bei der Verhängung disziplinarrechtlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung des § 14 Abs. 1 BDG.

4 Fazit und kritische Würdigung: Zusammenfassende Bewertung der geltenden Rechtslage mit Vorschlägen zur möglichen Erweiterung der Kriterien für die Einzelfallprüfung.

Schlüsselwörter

Disziplinarrecht, Beamte, Strafrecht, § 14 BDG, Doppelbestrafungsverbot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Dienstvergehen, Pflichtenmahnung, Maßnahmenverbot, Sanktionen, Ermessen, Beamtenverhältnis, Bundesdisziplinargesetz, Rechtsstaatsprinzip

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Beamter disziplinarisch sanktioniert werden darf, wenn er bereits strafgerichtlich für dasselbe Verhalten verurteilt wurde.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht, die Auslegung von § 14 Abs. 1 BDG sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Doppelbestrafung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu erörtern, ob die geltenden Regelungen zur Sanktionierung von Beamten nach strafrechtlichen Verurteilungen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angemessen wahren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der geltenden Gesetze (insbesondere BDG und GG) sowie die Auswertung relevanter Rechtsprechung und Fachkommentare.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die Grenzen der Disziplinarmaßnahmen, die Abgrenzung von Anwendungsbereichen und die Details zu Maßnahmenverboten bei bestimmten Straffolgen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Disziplinarrecht, § 14 BDG, Doppelbestrafungsverbot, Beamte und Verhältnismäßigkeit.

Was unterscheidet das absolute vom relativen Maßnahmenverbot?

Das absolute Maßnahmenverbot entzieht die Entscheidung dem Ermessen, sobald milde Disziplinarmaßnahmen drohen, während das relative Verbot eine Einzelfallprüfung der weiteren Erforderlichkeit verlangt.

Welchen Vorschlag zur Verbesserung macht der Autor im Fazit?

Der Autor regt an, das Kriterium der Auswirkungen auf die persönliche Situation des Beamten in § 14 BDG aufzunehmen, um den Fürsorgeauftrag des Dienstherrn stärker zu berücksichtigen.

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Résumé des informations

Titre
Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?
Université
Federal University of Applied Administrative Sciences
Note
1,3
Auteur
Florian Hertle (Auteur)
Année de publication
2017
Pages
12
N° de catalogue
V445681
ISBN (ebook)
9783668836259
ISBN (Livre)
9783668836266
Langue
allemand
mots-clé
Disziplinarmaßnahme Strafrecht Doppelbestrafung Beamter Dienstvergehen Bundesdisziplinargesetz
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Florian Hertle (Auteur), 2017, Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445681
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Extrait de  12  pages
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