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Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen durch Privatpersonen im Strafverfahren

Titel: Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen durch Privatpersonen im Strafverfahren

Seminararbeit , 2017 , 18 Seiten , Note: 13 Punkte

Autor:in: Sang-Hyun Shin (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Dashcams werden oft in Autos zum Zwecke der Beweissicherung von Betreibern installiert, denn diese Geräte tragen dazu bei, die Betreiber vor etwaigen nachteiligen Behauptungen vor Gericht zu schützen. Auf der anderen Seite können Dashcams sowohl den Fahrtverlauf als auch die an dem Vorgang nicht beteiligten Personen abbilden mit der Folge, dass die Grundrechte der Betroffenen tangiert werden können. Trotzdem werden Dashcams heutzutage in Deutschland immer beliebter und die Anzahl der angebrachten Aufzeichnungskameras nimmt weiter zu.

Erstmals traf das Amtsgericht Nienburg eine Entscheidung über die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren. Sie übte einen starken Einfluss auf die nachfolgende Rechtsprechung im Bereich der Straf- bzw. Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen die Verwertbarkeit von Autokamera-Aufnahmen zu bejahen (oder verneinen) ist. Diese konkreten Voraussetzungen sind im Gesetz zu verankern, um Unklarheiten auszuräumen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Einführung in die Problematik von Dashcam-Aufnahmen

I. Beweiserlangung von Privatpersonen

II. Die Spärentheorie

C. Meinungsstreit

I. Die die Verwertbarkeit ablehnende Auffassung

1. Anwendbarkeit des § 6 b BDSG

2. Überwiegen des Persönlichkeitsrechts bei der Interessenabwägung

3. Vorliegen einer allgegenwärtigen Überwachungsgefahr

II. Die die Verwertbarkeit bejahende Auffassung

1. Unanwendbarkeit des § 6 b BDSG

2. Vorrang des Interesses an der effektiven Strafverfolgung

3. Unbeachtlichkeit des späteren Missbrauchs der Aufzeichnung

4. Keine Möglichkeit einer rechtswidrigen Überwachung durch Dritte

D. Stellungsnahme

I. Tendenz bisheriger Rechtsprechung

II. Interessenabwägung durch Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

III. Die konkreten Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren

E. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die rechtliche Problematik der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen, die durch Privatpersonen im Straßenverkehr angefertigt wurden, als Beweismittel im deutschen Strafverfahren.

  • Rechtliche Einordnung der Beweiserlangung durch Private
  • Analyse des Meinungsstreits zur Zulässigkeit gemäß § 6b BDSG
  • Interessenabwägung zwischen informationeller Selbstbestimmung und Strafverfolgungsinteresse
  • Erarbeitung konkreter Kriterien für die Beweisverwertung

Auszug aus dem Buch

III. Die konkreten Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren

Der vorgenannte Meinungsstreit und die Uneinigkeiten in der Judikatur zeigen, dass das Herausarbeiten von handhabbaren, anschaulichen Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen von großem Belang ist. Nicht nur die Befürworter, sondern auch die Gegner der Annahme der Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel versuchen darzulegen, unter welchen Bedingungen die Verwertbarkeit zu bejahen oder abzulehnen ist. Die konkreten Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen besonders im Strafverfahren lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen:

Erstens ist eine Aufzeichnung durch eine Privatperson nur „anlassbezogen“ zu betreiben. Unter „Anlassbezogenheit“ versteht man eine nur auf einen Unfall abgestellte Aufzeichnung. Dies bezieht sich auf den Zweck und die Motivation der Autofahrer dafür, die Geräte anzubringen. Eine großflächige Beobachtung von öffentlichen Verkersereignissen durch die Kamera ist demnach unzulässig. Die Aufzeichnung erfolgt losgelöst von Anlässen, falls Dashcams auf andere Personen fokussiert sind, die den Unfall nicht herbeigeführt haben. Andere Personen oder Kennzeichen sollten nur in einem möglichst kleinen Umfang – nämlich im Bezug auf den möglichen Unfall – gefilmt werden.

Zweitens ist ein öffentlicher Verkehrsraum möglichst „kurzfristig“ abzulichten. Die Aufzeichnung muss nämlich lediglich wenige Minuten oder Sekunden umfassen. Hinsichtlich dieser Voraussetzung bedarf es einer Unterscheidung nach den Arten der Verwendung von Daschcams, weil sich diese Geräte in verschiedenen Gestalten betreiben lassen. Wenn die Kamera nur nach einem konkreten Anlass in Bezug auf einen Unfall – z. B. einen Anstoß – eingeschaltet wird, ist die Aufzeichnung unproblematisch. Darunter fallen Unfälle bei nicht nur fahrenden, sondern parkenden Fahrzeugen. Anders liegt es dagegen, falls Dashcam kontinuierlich in Betrieb gesetzt werden. Dabei gewinnt das Löschen der Daten, die nach dem Filmen gespeichert werden, an Bedeutung.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Verbreitung von Dashcams ein und stellt die noch ungeklärte höchstrichterliche Frage der Beweisverwertbarkeit im Strafprozess dar.

B. Einführung in die Problematik von Dashcam-Aufnahmen: Hier werden die Grundsätze der privaten Beweiserlangung und die Spärentheorie als rechtlicher Rahmen für Dashcam-Aufzeichnungen erläutert.

C. Meinungsstreit: Dieses Kapitel stellt die gegensätzlichen Ansichten zur Verwertbarkeit gegenüber, wobei sowohl datenschutzrechtliche Bedenken als auch das Interesse an einer effektiven Strafverfolgung diskutiert werden.

D. Stellungsnahme: Der Verfasser bewertet die aktuelle Rechtsprechungstendenz und entwickelt ein Konzept zur Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie konkrete Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Dashcam-Videos.

E. Fazit und Ausblick: Das Fazit fordert eine gesetzliche Klarstellung der Zulassungskriterien und unterstreicht die Notwendigkeit, Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren.

Schlüsselwörter

Dashcam, Strafverfahren, Beweismittel, Verwertbarkeit, Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Interessenabwägung, § 6b BDSG, Anlassbezogenheit, Videoüberwachung, Strafverfolgung, Verkehrsrecht, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Beweiserhebung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die juristische Frage, ob und unter welchen Umständen Videoaufnahmen von privaten Dashcams als Beweismittel in einem strafrechtlichen Prozess gegen Verkehrsteilnehmer verwendet werden dürfen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentral sind der Datenschutz, die strafprozessuale Beweisverwertung, die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und staatlichen Strafverfolgungsinteressen sowie die Auslegung der Spärentheorie.

Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?

Das Ziel ist es, aus dem aktuellen Meinungsstreit in Literatur und Instanzgerichten handhabbare Kriterien zu destillieren, die eine rechtssichere Einzelfallprüfung der Beweisverwertbarkeit ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die den Meinungsstreit in der Fachliteratur und die aktuelle Rechtsprechung analysiert und mittels der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine eigene Lösung erarbeitet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der ablehnenden und bejahenden Auffassungen zur Verwertbarkeit sowie die eigene Stellungnahme des Autors zur Interessenabwägung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Die wesentlichen Begriffe sind Dashcam, Verwertbarkeit, Anlassbezogenheit, informationelle Selbstbestimmung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Welche Rolle spielt die "Spärentheorie" bei der Beweisverwertung?

Die Spärentheorie dient dazu, die Schwere eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu bewerten, um zu entscheiden, ob eine Güterabwägung zugunsten der Strafverfolgung überhaupt zulässig ist.

Warum hält der Autor die Anforderungen an "Anlassbezogenheit" für entscheidend?

Der Autor argumentiert, dass eine permanente, anlasslose Überwachung des Verkehrs unverhältnismäßig in die Rechte Dritter eingreift, während eine gezielte Aufzeichnung bei einem Unfallereignis das Sicherheitsinteresse des Fahrers besser rechtfertigt.

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Details

Titel
Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen durch Privatpersonen im Strafverfahren
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Propädeutische Seminar für Masterstudierende
Note
13 Punkte
Autor
Sang-Hyun Shin (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V445743
ISBN (eBook)
9783668821750
ISBN (Buch)
9783668821767
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dashcam Beweiserlangung von Privatpersonen Verhältnismäßigkeit Interessenabwägung Beweisverwertungsverbot
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sang-Hyun Shin (Autor:in), 2017, Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen durch Privatpersonen im Strafverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445743
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  18  Seiten
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