Dashcams werden oft in Autos zum Zwecke der Beweissicherung von Betreibern installiert, denn diese Geräte tragen dazu bei, die Betreiber vor etwaigen nachteiligen Behauptungen vor Gericht zu schützen. Auf der anderen Seite können Dashcams sowohl den Fahrtverlauf als auch die an dem Vorgang nicht beteiligten Personen abbilden mit der Folge, dass die Grundrechte der Betroffenen tangiert werden können. Trotzdem werden Dashcams heutzutage in Deutschland immer beliebter und die Anzahl der angebrachten Aufzeichnungskameras nimmt weiter zu.
Erstmals traf das Amtsgericht Nienburg eine Entscheidung über die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren. Sie übte einen starken Einfluss auf die nachfolgende Rechtsprechung im Bereich der Straf- bzw. Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen die Verwertbarkeit von Autokamera-Aufnahmen zu bejahen (oder verneinen) ist. Diese konkreten Voraussetzungen sind im Gesetz zu verankern, um Unklarheiten auszuräumen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Einführung in die Problematik von Dashcam-Aufnahmen.
- I. Beweiserlangung von Privatpersonen…....
- II. Die Spärentheorie.
- C. Meinungsstreit
- I. Die die Verwertbarkeit ablehnende Auffassung.
- 1. Anwendbarkeit des § 6 b BDSG.............
- 2. Überwiegen des Persönlichkeitsrechts bei der Interessenabwägung ……………..
- 3. Vorliegen einer allgegenwärtigen Überwachungsgefahr.
- II. Die die Verwertbarkeit bejahende Auffassung.....
- 1. Unanwendbarkeit des § 6 b BDSG ......
- 2. Vorrang des Interesses an der effektiven Strafverfolgung.
- 3. Unbeachtlichkeit des späteren Missbrauchs der Aufzeichnung......
- 4. Keine Möglichkeit einer rechtswidrigen Überwachung durch Dritte
- D. Stellungsnahme
- I. Tendenz bisheriger Rechtsprechung.....
- II. Interessenabwägung durch Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- III. Die konkreten Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren……………………..\li>
- E. Fazit und Ausblick..\li>
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren. Sie analysiert die Rechtsprechung und den Meinungsstreit in der Literatur bezüglich der Zulässigkeit und der rechtlichen Grenzen der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Strafprozess. Der Fokus liegt dabei auf der Abwägung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen mit dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung.
- Beweiserlangung durch Privatpersonen und die Bedeutung von Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess
- Rechtliche Rahmenbedingungen und der Datenschutz im Zusammenhang mit Dashcam-Aufnahmen
- Abwägung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und des Interesses an der effektiven Strafverfolgung
- Tendenzen der Rechtsprechung und die konkreten Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A. (Einleitung) bietet eine Einführung in das Thema der Dashcam-Aufnahmen und erläutert die Bedeutung dieser Geräte im Kontext des Strafverfahrens. Kapitel B. befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und den Besonderheiten der Beweiserlangung durch Privatpersonen sowie mit der Rolle der Spärentheorie im Strafprozess. In Kapitel C. wird der Meinungsstreit in der Literatur über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren beleuchtet, wobei sowohl die die Verwertbarkeit ablehnende als auch die bejahende Auffassung vorgestellt und diskutiert werden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Themen und Begriffen rund um die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess. Zu den zentralen Schlüsselbegriffen zählen: Dashcam, Strafprozessrecht, Beweiserlangung, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, effektive Strafverfolgung, Verhältnismäßigkeit, Beweismittel, Rechtsprechung, Meinungsstreit, Literatur, Abwägung, Zulässigkeit, Grenzen, Voraussetzungen, Tendenzen, Entwicklungen, Herausforderungen. Darüber hinaus werden im Text wichtige Rechtsnormen und -grundsätze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Strafprozessrecht (StPO) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit behandelt.
- Citar trabajo
- Sang-Hyun Shin (Autor), 2017, Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen durch Privatpersonen im Strafverfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445743