Manche Kinder entwickeln sich nicht so, wie es altersgemäß üblich ist. Manche Kinder sind krank oder behindert und brauchen eine besondere Förderung für ihre Entwicklung, um dennoch möglichst selbstständig zu werden. Um eine drohende oder bestehende Behinderung möglichst früh erkennen und behandeln zu können, ist eine frühkindliche Förderung enorm wichtig. Aus diesem Grund ist es Ziel dieser Arbeit, Einblicke in die Früherkennung und Frühförderung bei Kindern mit Behinderung zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Grundlagen zur Frühförderung
2.1 Aufgabenfelder der Frühförderung
2.2 Finanzierungsstrukturen der Frühförderung
2.3 Frühförderung als Komplexleistung
3. Urteil vom 19.09.2006 L 1 KR 65/04
3.1 Sachverhalt
3.2 Entscheidungsgründe
3.2.1 Entscheidungsgründe Sozialgericht (SG)
3.2.2 Entscheidungsgründe Landessozialgericht (LSG)
4. Abgrenzung der Zuständigkeit von SGB V und SGB VIII
4.1 Medizinische Rehabilitation nach dem SGB V
4.2 Medizinische Rehabilitation nach dem SGB VIII
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Einblick in das System der Früherkennung und Frühförderung bei Kindern mit Behinderungen zu geben, wobei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsstrukturen beleuchtet werden. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, wie die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Leistungsträgern, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), bei der Kostenübernahme von Therapiemaßnahmen abgegrenzt werden können.
- Historische und gesetzliche Grundlagen der Frühförderung
- Frühförderung als interdisziplinäre Komplexleistung
- Rechtliche Analyse der Abgrenzung von SGB V und SGB VIII
- Fallbezogene Untersuchung der Kostenübernahme durch ein konkretes Urteil
- Identifikation von Defiziten in Finanzierung und Beratungsangeboten
Auszug aus dem Buch
3.1 Sachverhalt
In dem Urteil des Landessozialgerichts vom 19.09.2006 mit dem Aktenzeichen L 1 KR 65/04 handelt es sich bei dem versicherten Kläger um ein Kind, welches an einer frühkindlichen autistischen Störung leidet. Die intellektuelle Begabung ist nach ärztlichen Fundberichten altersentsprechend, sodass eine Regelschule mithilfe einer Integrationshilfe besucht werden konnte. Die Kosten für die Integrationshilfe wurden vom Träger der Jugendhilfe im Wege der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) übernommen.
Vor Schuleintritt beantragte der Kläger bei dem Träger der Jugendhilfe die Übernahme der Kosten einer therapeutischen Förderung im Therapiezentrum für autistische Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mithilfe der Therapie sollen die Bereiche der Sprache, Lernen und Kommunikation erweitert werden. Zusätzlich soll dem Kläger eine persönliche Entwicklung ermöglicht werden.
Eine ärztliche Verordnung für diese Therapie liegt nicht vor. Die Förderung findet nicht unter ärztlicher Leitung oder Verantwortung statt, sondern wird von Sozialpädagogen und Psychologen durchgeführt.
Die Kostenübernahme für die angestrebte Therapie wurde zunächst vom Träger der Jugendhilfe abgelehnt. Daraufhin stellte der Kläger einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Frühförderung bei der zuständigen Krankenversicherung, die den Antrag ebenfalls ablehnten. Dagegen legte der Kläger Klage beim zuständigen Sozialgericht ein.
Nachdem von einem Arzt die Notwendigkeit der Therapie bestätigt wurde, erklärte sich der Träger der Jugendhilfe die Kosten in Höhe von 56,24 Euro für je 1,5 Fördereinheiten zu übernehmen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und steckt den inhaltlichen Rahmen der Arbeit ab, der von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zur Zuständigkeitsabgrenzung reicht.
2. Allgemeine Grundlagen zur Frühförderung: In diesem Kapitel werden die Entstehung, die Ziele sowie die Organisationsformen der Frühförderung, wie Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren, dargestellt.
3. Urteil vom 19.09.2006 L 1 KR 65/04: Anhand dieses Urteils wird die Problematik der Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie analysiert und die Rechtsprechung von Sozialgericht und Landessozialgericht gegenübergestellt.
4. Abgrenzung der Zuständigkeit von SGB V und SGB VIII: Hier wird detailliert erläutert, nach welchen Kriterien sich die Zuständigkeit für medizinische Rehabilitationsleistungen zwischen Krankenkassen und Jugendämtern bestimmt.
5. Ausblick: Der Ausblick resümiert aktuelle Entwicklungen im SGB IX und benennt bestehende Defizite bei der Finanzierung sowie bei den Beratungsangeboten in den einzelnen Bundesländern.
Schlüsselwörter
Frühförderung, Früherkennung, Komplexleistung, SGB IX, SGB V, SGB VIII, Eingliederungshilfe, medizinische Rehabilitation, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderverordnung, Kostenübernahme, Autismus, Zuständigkeit, Rehabilitationsträger, Teilhabe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder in Deutschland mit einem Fokus auf die Zuständigkeitsverteilung der Kostenträger.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der interdisziplinären Frühförderung, der Abgrenzung von Leistungen der Krankenversicherung gegenüber der Jugendhilfe sowie der Finanzierung von Komplexleistungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Einblicke in die Systematik der Frühförderung zu gewähren und anhand der Rechtsprechung zu verdeutlichen, wie die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern in der Praxis erfolgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch orientierte Hausarbeit, die auf einer Auswertung fachwissenschaftlicher Literatur und der Analyse eines konkreten sozialgerichtlichen Urteils basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundlagen, die Analyse eines speziellen Gerichtsurteils zur Kostenübernahme bei autistischen Kindern sowie die Erläuterung der gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Frühförderung, Komplexleistung, SGB IX, SGB V, SGB VIII, Eingliederungshilfe und Rehabilitationsträger.
Warum ist das gewählte Urteil für die Arbeit von besonderer Bedeutung?
Das Urteil illustriert beispielhaft die Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen notwendiger Krankenbehandlung und heilpädagogischer Förderung bei Kindern mit autistischen Störungen.
Was bemängelt der Autor im Ausblick hinsichtlich der regionalen Situation?
Der Autor kritisiert die fehlende Einheitlichkeit der Beratungsangebote in den verschiedenen Bundesländern, da das Angebot oft vom Wohnort und nicht von einem einheitlichen Standard abhängt.
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- Anonym (Author), 2018, Früherkennung und Frühförderung bei Kindern mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446337