Wird die Asylsozialberatung dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht?

Eine theoretische und empirische Auseinandersetzung


Thèse de Bachelor, 2016

109 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

TEIL A

1 Verortung sozialpädagogischer und Sozialer Beratung
1.1 Grundannahmen sozialpädagogischer Beratung
1.2 Soziale Beratung als sozialpädagogische Intervention
1.3 Elementare Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung
1.3.1 Die Beratungsbeziehung als Methode und Ziel
1.3.2 Die Kompetenzvermittlung
1.3.3 Die Förderung sozialer Teilhabe

2 Asylbewerber innen als Zielgruppe
2.1 Der Lebenskontext Flucht als psychische Belastung
2.2 Rechtliche Vorgaben als Teil der Lebenswelt von Asylbewerber innen
2.2.1 Das Asylgesetz (AsylG) 18
2.2.2 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 20
2.2.3 Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und sozialer Teilhabe 23
2.3 Resümee zur Zielgruppe

3 Rahmenbedingungen der Asylsozialberatung

4 Umsetzungsmöglichkeiten elementarer Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung in der Asylsozialberatung
4.1 Die Beratungsbeziehung
4.2 Die Kompetenzvermittlung
4.3 Die Förderung sozialer Teilhabe

5 Resümee und Fazit TEIL A

TEIL в

6 Erläuterung der Forschungsmethode
6.1 Das Expert inneninterview als Methode qualitativer Sozialforschung
6.2 Erstellen des Leitfadens
6.3 Zugang zum Feld
6.4 Durchführung des Interviews
6.5 Datenaufb erei tung
6.6 Datenauswertung

7 Analyse
7.1 Rahmenbedingungen der Beratung
7.2 Mitarbeitende und Teamarbeit
7.3 Ehrenamtliches Engagement
7.4 Der Beratungsprozess
7.5 Die Beratungsbeziehung
7.6 Die Kompetenzvermittlung
7.7 Die Förderung sozialer Teilhabe
7.8 Zusammenhänge zwischen den Hauptkategorien
7.9 Beantwortung der Forschungsfrage im Rahmen des Interviews

TEIL C

8 Diskussion
8.1 Asylsozialberatung als sozialpädagogische / Soziale Beratung
8.2 Die Beratungsbeziehung
8.3 Die Kompetenzvermittlung
8.4 Die Förderung sozialer Teilhabe

9 Fazit und Ausblick

10 Literaturverzei chni s

Anhang 1 : Leitfaden des Interviews

Anhang 2: Transkriptionsregeln

Anhang 3: Transkription des Interviews

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, steht heutzutage nicht mehr zur Debatte. Doch durch die aktuellen globalen Krisensituationen, liegt in Deutschland erneut der Diskussionsfokus auf dem Thema der Einwanderung, diesmal in der Debatte um Migra­tion durch Flucht. Denn Deutschland ist, im Vergleich zu 43 weiteren Industrieländern, das gewählte Zielland vieler Flüchtenden (vgl. Frankfurter Allgemeine 2015). Dies wird durch die Zahlen der Asylanträge verdeutlich, welche seit 2008 in der Bundesrepublik stetig zunehmen. Im vergangenen Jahr 2015 wurden mit ca. 476 600 die meisten in Deutschland gestellten Asylanträge verzeichnet (vgl. BAMF 2016, s. 3). Da in dieser Zahl nicht die Menschen inbegriffen sind, die noch keinen formellen Antrag auf Asyl gestellt haben, aber sich dafür bereits in Deutschland befinden, wird für 2015 von insge­samt ca. 1 Mio. Geflüchteten gesprochen, welche Asyl in Deutschland nachsuchten (vgl. Statista 2016). Es handelt sich damit um eine Vielzahl an Personen, welche sich in einer prekären aufenthaltsrechtlichen und, auch durch ihre Fluchterfahrungen, unsiche­ren und belastenden Lebenssituation in Deutschland befinden. Hervorzuheben ist hier­bei die Gruppe der Asylbewerber innen, welche ihren formellen Antrag auf Asyl ge­stellt haben und damit einen Anspruch auf Sozialleistungen (vgl. §1 AsylbLG) und auch sozialer Unterstützung seitens Deutschlands besitzen (vgl. §47 AsylG). Besonders Letz­teres ist notwendig für Asylbewerber innen, um Sicherheit, Stabilität und Orientierung in der meist unbekannten Gesellschaft des Aufnahmelands und auch im eigenen Le­benslauf zu finden (vgl. Harry 2004, s. 1156f.). In Form von Betreuungs- und Bera­tungsangeboten nimmt sich die Sozialarbeit dieser Aufgabe an (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 207).

Die Beratung, als hervorgehobene Methode der Sozialpädagogik, ist durch viele theore­tische Auseinandersetzungen über diese in ihren Ansätzen und Vorgehen professionell gefestigt. Demgegenüber steht das noch relativ junge Arbeitsfeld der Beratung für Asylbewerber innen. Inwieweit gelingt es in diesem den langjährig etablierten Theorien sozialpädagogischer Beratung gerecht zu werden? Dieser Frage wird in der vorliegen­den Arbeit nachgegangen, auch mit Blick auf eventuelle notwendige Änderungen, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

Die Arbeit unterteilt sich in drei Abschnitte. Im Teil A werden zuerst Theorien der so­zialpädagogischen Beratung erläutert, mit Augenmerk auf der Beratungsform Soziale Beratung. Zur Begrenzung der Arbeit werden drei elementare Ziele der sozialpädagogi- schen / Sozialen Beratung herausgearbeitet, auf welche sich die nachfolgenden Ausei­nandersetzungen der Arbeit besonders beziehen: die Beratungsbeziehung, die Kompe­tenzvermittlung und die Förderung sozialer Teilhabe. Da ihre Lebenssituation Asylbe­Werber innen zur Zielgruppe der Sozialen Arbeit macht, wird diese im 2. Kapitel erläu- teit. Hervorgehoben werden hierbei die Vorgaben des Asylgesetzes (im Weiteren: AsylG) und Asylbewerberleistungsgesetzes (im Weiteren: AsylbLG), da sie aktiv die Lebenswelt von Asylbewerber innen beeinflussen. Hinzu kommt eine Erörterung der Möglichkeiten von Asylbewerber innen am Bildungssystem und der Gesellschaft teil­zunehmen. Als dritter Punkt wird das bereits etablierte Arbeitsfeld der Flüchtlingssozi­alarbeit (im Weiteren: FSA) kurz Umrissen, um die Rahmenbedingungen für die darin stattfindende Beratung für Asylbewerber innen aufzuzeigen. Im vierten Kapitel wird die Weite der Umsetzungsmöglichkeiten der herausgearbeiteten elementaren sozialpä­dagogischen Beratungsziele in der Beratung für Asylbewerber innen analysiert, durch Bezugnahme auf die vorangegangenen Kapitel. Es folgt ein Resümee und ein Zwischen­fazit des 1. Teils der Arbeit.

Teil В fokussiert sich auf die Umsetzungsmöglichkeiten des Theorieanspruchs in der Praxis. Dafür wird ein Expert inneninterview analysiert, welches im Rahmen dieser Arbeit entstanden ist. Ein kurzer Abriss der Methodik des Expert inneninterviews geht der Analyse voraus. Abschließend für Teil в erfolgt eine Beantwortung der Forschungs­frage im Rahmen der Analyseergebnisse.

Im Teil c kommt es, in Form einer Diskussion, zum Abgleich zwischen Theorie und Empirie über die herausgearbeiteten elementaren Standpunkte und Ziele sozialpädago­gischer / Sozialer Beratung. In diese Diskussion werden die Erkenntnisse von Teil А und В einbezogen. Ein Fazit mit Ausblick für das Arbeitsfeld schließt die Arbeit ab.

Durch den aktuellen Diskurs über Asyl und Flucht und der sich dadurch dauerhaft än- demden Gesetzeslage, ist der Stand der Gesetze in dieser Arbeit auf den 31.12.2015 festgesetzt. Spätere Ändemngen wurden nicht mehr in die Arbeit aufgenommen.

TEIL A

1 Verortung sozialpädagogischer und Sozialer Beratung

Beratung allgemein ״ist [..] eine Interaktion zwischen zumindest zwei Beteiligten, bei der die beratenden(n) Person(en) die Ratsuchende(n) - mit Einsatz von kommunikati­ven Mitteln - dabei unterstützen, in Bezug auf eine Frage oder auf ein Problem mehr Wissen, Orientierung oder Lösungskompetenz zu gewinnen.“ (Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 13; Auslassung: M.N.) Beratung ist also immer eine Koproduktion, ein kommunikativer Aushandlungsprozess (vgl. Thiersch 2014, s. 311) und wird daher auch gesehen als ״Medium der Emanzipation, durch das ein [..] Anspruch auf freiere, glücklichere und selbstständigere Lebensformen geebnet und - vielleicht - mitrealisiert werden kann.“ (Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 97; Auslassung: M.N.) Durch diesen interaktiven, offenen Charakter mit dem Ziel der Selbstständigkeit wurde Bera­tung die gewählte Interventionsmethode in der Sozialen Arbeit. Aufbauend auf den Grundpositionen sozialpädagogischen Beratung, verhilft Soziale Beratung besonders Menschen in Bedürftigkeit lebend ihre Alltagsbewältigung (wieder-)herzustellen. Durch ihre Lebenswelt werden Asylbewerber innen zu Adressatinnen dieser (s. Kapitel 2).

1.1 Grundannahmen sozialpädagogischer Beratung

Die Soziale Arbeit setzt sich für diejenigen ein, die den Bewältigungsaufgaben und Normen der jeweiligen Gesellschaftsform nicht, nicht mehr oder (noch) nicht alleine gerecht werden können: Menschen in Armut, in Randständigkeit lebend, mit vorenthal­tenen Partizipationsmöglichkeiten und Menschen, die in der modernisierten, individua­lisierten Welt nicht zurechtkommen (vgl. Thiersch 2007, s. 117).

Um den Bedarfen dieser breiten Zielgruppe gerecht zu werden, braucht es ein offenes Angebot mit der Möglichkeit, einzelfallbezogen zu arbeiten. Die Prämissen nach Thiersch, Frommann und Schramm (1977) für die sozialpädagogische Beratung zielen auf dieses breite Spektrum ab, u.a. durch die Allzuständigkeit der Sozialpädagogik in ihren flexibel festgelegten Handlungsbereichen. Es kommt zu einer großen Varietät in Adressat innen und Problematiken, welche die Soziale Arbeit sinnvoll durch die integ- rativ-eklektischer Methodik der sozialpädagogischen Beratung bearbeitet kann (vgl. ebd., s. 103f.): ״Beratung ist multimethodisch und kombiniert Methoden je nach Bera- tungskonzeption, Problemlage, Ziel, beteiligter Personen, Phasen im Beratungsprozess, Beraterrolle und -funktion, Setting der Beratung etc.“ (Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 135) Beratungs- und Angebotsformen werden den Hilfesuchenden und ihren Bedarfen angepasst. Spezifische Handlungsintention ist, Alltagstechniken zur Problem­und Konfliktbewältigung zu beleben, wofür alle erreichbaren Hilferessourcen im jewei­ligen Handlungsfeld genutzt und aktiviert werden, um diesem Ziel gerecht zu werden (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 103f.).

Die bestehende Mehrdimensionalität der individuellen Problemlagen verlangt nach der Betrachtung dieser im Kontext der Lebenswelt der Ratsuchenden (vgl. Belardi [u.a.] 2005, s. 63). Die Lebenswelt- und Alltagsorientierung ist zentrales Anliegen sozialpä­dagogischer Beratung (vgl. Engel; Nestmann; Sickendiek 2007, s. 42). Ausgehend von den Überlegungen Hans Thierschs, verhilft der lebensweltorientiere Ansatz zu einer individuumsbezogenen Problemlösung durch Einbezug aller Strukturen, in welchen die Ratsuchenden agieren. Durch realistische, in der Lebenswelt aufgezeigte Möglichkeiten und Handlungsoptionen, wird die Motivation zur Problemlösung gesteigert (vgl. Thiersch 2014, s. 312ff, 316; Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 106). Sozialpädagogische Beratung hat somit das Ziel, Menschen zu motivieren und zu akti­vieren, um einen gelingenden Alltag selbstbestimmt gestalten zu können (vgl. Belardi [u.a.] 2005, s. 52f.; Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 152f.). ״Für ein selbstbe­stimmtes Leben benötigt der Ratsuchende ausreichende Entscheidungs- und Hand­lungskompetenz, unterschiedliche Ressourcen einschließlich Bildung und soziale Kon­takte“ (Waschkuhn 1995, s. 36, zit. in: Ansen 2004, s. 11), wobei Ressourcen ״alle Dinge [sind], die wir in unserer Lebensgestaltung wertschätzen, die wir für die Lebens­bewältigung benötigen und daher erlangen, schützen und bewahren wollen.“ (Nestmann 1997, s. 23; Anpassung: M.N.) Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe werden den Ratsuchenden diese Kompetenzen und Ressourcen in der Beratung vermittelt (vgl. Si- ckendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 14).

Das Prinzip der Freiwilligkeit der sozialpädagogischen Beratung (vgl. Belardi [u.a.] 2005, s. 39) unterstützt das Erschaffen einer Situation, wo offenes Aushandeln von Po­sitionen und Handlungsmöglichkeiten möglich ist (vgl. Thiersch 2007, s. 116), da die Ratsuchenden selbstmotiviert an der Beratung teilnehmen. In dieser zwanglosen Atmo­Sphäre lenken die Hilfesuchenden den Beratungsprozess. Die Verantwortung über end­gültige Handlungsentscheidungen liegt ebenfalls bei den Ratsuchenden (vgl. Belardi [u.a.] 2005, s. 55), wodurch sie Autonomie und Eigenverantwortung gewinnen (vgl. Sanders 2004, s. 798). Die Beratenden unterstützen sie in diesem Prozess durch Rück­halt und Mithilfe beim selbstständigen Erarbeiten von Lösungswegen, beim Reflektie­ren und ggf. Umsetzen oder Revidieren selbiger. Diese Form des Beratungsprozesses fördert bei den Hilfesuchenden Selbst- und Situationskenntnisse (vgl. Sickendiek; En­gel; Nestmann 2008, s. 14f.).

Um die selbstständige Alltagsbewältigung und -gestaltung zu erreichen, wird das erfor­derliche Bewältigungshandeln bei den Ratsuchenden (wieder-)hergestellt oder das be­reits vorhandene Handeln auf dessen positive Wirkung hinterfragt. Wichtig ist hierbei die gelingende ״Balance zwischen Akzeptanz von Alltagsroutinen und Offenlegung, Kritik und Veränderung von borniertem Alltag (Galuske 2013, s. 175; Auslas­ sung: M.N.) Neben dieser benötigten Akzeptanz der Beratenden von der Lebenswelten der Ratsuchenden, einschließlich deren momentanen Bewältigungshandeln als Ressour­ce, gelten Sachorientierung und Partizipation, als Form solidarischen Handelns der Be­ratenden gegenüber ihren Adressat innen, als die drei zentralen Dimensionen des Bera­tungshandelns (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 114 - 119). Sozialpädago­gische Beratung ist also ein Prozess des Vergleichens und Unterscheidens von effekti­ven Handlungen und muss als Weg und Zugang, jedoch nicht als Lösung des Problems gesehen werden (vgl. ebd., s. 122 - 126).

1.2 Soziale Beratung als sozialpädagogische Intervention

Die in Deutschland lebenden Asylbewerber innen leben unterhalb der Armutsgrenze (vgl. Statistisches Bundesamt 2015), in einer von Gesetzen geregelten Situation der Un­Sicherheit. Ihr Alltag bestimmt sich aus Behördengängen, der Suche nach Möglichkei­ten zur Erlangung von Bildung und sozialem Anschluss an die Aufnahmegesellschaft (s. Kapitel 2). Soziale Beratung ist für die Zielgruppe der Asylbewerber innen daher die bewährte Methode um ihre Problemlagen anzugehen. Im Folgenden wird deswegen auf diese Methode näher eingegangen.

Soziale Beratung ist ein ״breitgefasster Begriff für die Gesamtheit beraterischer Hilfen in Problemfeldem, die sich auf Schwierigkeiten von Individuen oder Gruppen in und mit ihrer sozialen Umwelt beziehen.“ (Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 17) Sozia­le Beratung befasst sich einerseits mit den sozialen Beziehungen, andererseits mit den materiellen, rechtlichen und institutioneilen Strukturen, in welche jeder Mensch im All­tag verwoben ist. Soziale Beratung bedarf damit ebenfalls lebensweltorientiertem Han­dein, um diese Stmkturen in die Beratung mit einzubeziehen und sinnvoll auf diese ein­zuwirken (vgl. Ansen 2006, s. 30; Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 103). Obwohl Soziale Beratung allen beratungsbedürftigen Menschen mit sozialen Problemen offensteht, wird sie durch ihre Fokussierung auf die strukturellen Bedürfnisse V. a. von Menschen in Armut aufgesucht, um ihre Sozialleistungsansprüche mithilfe von Sozial­beratenden umzusetzen (vgl. Krüger 2011, s. 52). Leben in Armut ist u.a. geprägt durch fehlende Güter, verwehrte Zugänge zu Dienstleistungen und teilweise einem Mangel an Bildung und sozialen Kontakten (vgl. Townsend 1993, s. 26, zit. in: Ansen 2004, s. 4). Zugänge zu wichtigen Ressourcen und Kompetenzen für die Alltagsbewältigung sind damit erschwert oder nicht vorhanden (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1997, s. 101). Der Alltag ist zeitlich, räumlich und sozial eingeschränkt. Soziale Beratung ver- hilft, aufbauend auf sozialpädagogischem Beratungshandeln, den Betroffenen zu einem Ressourceninput oder -erweiterung, um danach ״geschaffene Ressourcen ohne Verlust­ängste auch nutzen“ (Nestmann 1997, s. 33) und dadurch selbstständig agieren zu kön­nen. Grundlegende Ressourcen für weitere Entwicklungsmöglichkeiten sind Umwelt­ressourcen wie eine Wohnung, finanzielles Auskommen und unterstützende soziale Be­Ziehungen (vgl. Meinhold 1994, s. 199, zit. in: ebd., s. 33).

In Deutschland wird durch das Sozialstaatprinzip ein Zugang zu diesen grundlegenden Ressourcen geschaffen. Dieses und die Grundrechte sind Basis der Sozialen Arbeit, wobei die Grundrechte zu einer gleichberechtigten, unvoreingenommenen Haltung ge­genüber allen Ratsuchenden beitragen. Auch fundieren sie das Ziel, soziale Gerechtig­keit für alle soweit wie möglich umzusetzen (vgl. Ansen 2004, s. 7ff), d. h. die Le­bensbedingungen durch Förderung der sozialen Teilhabe, der persönlichen Bewälti­gungskompetenzen und der Erschließung von Sozialleistungen zu verbessern (vgl. An­sen 2006, s. 47) und Ausgrenzungen jeglicher Art zu unterbinden (vgl. Krüger 2011, s. 55). Diese Art der Unterstützungsleistung fordert, aufbauend auf der sozialpädagogi- sehen Beratungshaltung, ein solidarisches Handeln für die Interessen der Adres­sat innen Sozialer Arbeit nach dem Subsidiaritätsprinzip, mit dem Ziel der Selbstentfal­tung und -bestimmung des Menschen (vgl. Ansen 2004, s. 9ff).

Aus dem oben Genannten ergibt sich ein breites Aufgabenspektrum für Soziale Bera­tung, U. a. Hilfe bei der materiellen Existenz Sicherung, rechtliche Beratungsleistungen, Unterstützung bei der Durchsetzung rechtlicher Maßnahmen und Hilfe beim Erfüllen behördlicher Vorgänge. Zwischenmenschliche Probleme werden besprochen und es wird ggf. an spezialisierte Fachstellen weitergeleitet, z. B. an eine Familienberatungs- stelle. Weitere Aufgaben sind die Stärkung und Aktivierung der Lebensumwelt und eine aufklärende und vermittelnde Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Arbeiterwohlfahrt Bundesver­band e.v. 1991, s. 7f., zit. in: Krüger 2011, s.53f.; Roscher 1994, s. 158f., zit. in: An­sen 2006, s. 174f.).

Fasst man das Genannte zusammen, handelt es sich bei Sozialer Beratung um eine Form sozialpädagogischer Beratung, in welcher zwei Arten von Interventionen stattfinden: ״Interventionen zur Sicherung der wirtschaftlichen und materiellen Lebensgrundlage [..] und um befähigende oder edukative Interventionen, die der Vermittlung von persönli­chen Kompetenzen dienen (Ansen 2006, s. 156; Auslassung: M.N.) Daher ist So­ziale Beratung selbst als eine Intervention, d.h. eine systematische Vorgehensweise, anzusehen (vgl. ebd., s. 156), da Veränderungen der äußeren Problemstrukturen eine grundlegende Dimension des Beratungsprozesses sind (vgl. Sickendiek; Engel; Nest­mann 2008, s. 42). Durch Kombinationen aus Kommunikations- und Handlungsvorga­ben können strukturelle Gegebenheiten und Hindernisse im Alltag klargestellt und in Folge auch geregelt werden (vgl. Thiersch 1997, s. 104).

Für eine gelingende Soziale Beratung sind von Seiten der Professionellen ihre Haltung gegenüber den Ratsuchenden - nach den Prinzipien von Thiersch, Frommann und Schramm (1977) (vgl. ebd., s. 116-119) - doch vor allem ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen ausschlaggebend. Die fachlichen Kompetenzen - insbesondere ein siche­rer Behördenumgang, rechtliches Wissen, Methodensicherheit für spezifische Zielgrup­pen, Kenntnisse über den Regionalraum und dessen Hilfeangebote (vgl. Krüger 2011, s. 56f.) - sichern den Status der Professionellen und helfen ihnen beim Aufbau eines soli­darischen Kooperationsverhältnisses mit den Ratsuchenden (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 126f.). Um diese Allianz zu stärken und einen vertrauensvollen Um­gang zu schaffen, bedarf es auch persönlicher Kompetenzen wie der Nähe-Distanz­Wahrung und einem guten Durchsetzungsvermögen. Unabdingbar sind sowohl kommu­nikative als auch soziale Kompetenzen: Empathie, Akzeptanz und Authentizität (vgl. Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 129ff). Es gilt einen offenen Raum, in dem die Ratsuchenden sich angenommen fühlen (vgl. Ansen 2004, s. 14), und eine Verständnis­volle Kommunikationsebene auf Augenhöhe zu schaffen, auf der die Hilfesuchenden ihre Probleme frei zu äußern bereit sind und das Gesagte der Beratenden verstehen und somit abwägen können, es anzunehmen oder abzulehnen.

Durch das Schaffen eines solchen Raumes kann es zur Entstehung einer guten Bera­tungsbeziehung kommen, der Grundlage eines gelingenden Beratungsprozesses.

1.3 Elementare Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung

Es zeichnet sich ab, dass sozialpädagogische / Soziale Beratung auf viele Problemlagen eingeht und dafür verschiedenste Methoden angewandt werden. Es kristallisieren sich drei grundlegende Ziele heraus, welche unabdingbar sind, um dem Ratsuchenden zu einem autonom geführten Leben zu befähigen. Diese drei Grundelemente werden in ihrer Bedeutung und der angewandten Methodik zur Erreichung im Folgenden erläutert.

1.3.1 Die Beratungsbeziehung als Methode und Ziel

Die Beratungsbeziehung ist ״eine bedeutsame, wenn nicht gar die wichtigste Dimension [...] eines jeden Beratungsprozesses.“ (Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 129; Auslassung: M.N.), da im Beratungsprozess kooperativ am Verständnis der Problemla­ge und den Lösungswegen gearbeitet wird (vgl. ebd., s. 17) und es dafür einer vertrau­ensvollen Grundlage bedarf. Die Beratungsbeziehung ist eingebunden in institutioneile Bedingungen, welche diese insofern bestimmen, ״als hier die Struktur des Zusammen­treffens im Hinblick auf Freiwilligkeit, Ort, Häufigkeit der Treffen, Dauer der einzelnen Kontakte und Zeitspanne der Zusammenarbeit konzeptionell vorgegeben sind.“ (Schaf- ter 2010, s. 44) Die institutioneilen Vorgaben haben somit einen erheblichen Einfluss auf den Aufbau und die Gestaltung der Beratungsbeziehung.

Die Beratungsbeziehung zeigt den Rahmen auf, in welchem der Beratungsprozess statt­findet (vgl. Ansen 2004, s. 14f.). Gelingt der Aufbau, so eröffnet die Beziehung für die Hilfesuchenden einen Raum, in dem sie Probleme ohne Angst vor Verurteilung oder Scham mit den Beratenden besprechen können. Ansen (2004) charakterisiert die Bera­tungsbeziehung deswegen als eine ״eigenständige Hilfequelle“ (ebd., s. 12), Geißler und Hege (2010) setzen sie sogar auf eine Ebene mit einer Interventionsform (vgl. ebd. s. 33, zit. in: Schäfter 2010, s. 42). Sie kann somit gleichzeitig als Methode und Ziel sozialpädagogischer Beratung angesehen werden.

Adressat innen Sozialer Beratung verfügen oftmals über kaum oder gar keine unterstüt­zenden sozialen Beziehungen (vgl. Neckel 1991, O.S., zit. in: Gröning 2011, s. 63). Sie sind jedoch wichtig für das Wohl eines Menschen (vgl. Schäfter 2010, s. 89) im Hin­blick auf ihre psychische und physische Gesundheit (vgl. Argy; Henderson 1990, s. 44, zit. in: ebd., S. 89), weswegen zwischenmenschliche Beziehungen innerhalb der Sozia­len Beratung unbedingt gefördert werden müssen. Die Beratungsbeziehung kann als eine solche unterstützende soziale Beziehung fungieren. Durch Verständnis, Vertrauen und Wertschätzungen, die die Beratenden den Ratsuchenden entgegenbringen, wirkt die Beratungsbeziehung als Ressource für positive Gefühle und Anerkennung der Ratsu­chenden in ihrer sozialen Realität (vgl. Ansen 2004, s. 13; Schäfter 2010, s. 112).

Die Beratungsbeziehung ermöglicht den Hilfesuchenden die Erfahrung zu machen, mit einer Bezugsperson die eigenen Probleme zu besprechen und gemeinsam anzugehen (vgl. Bernier; Johnsson 1997, s. 129, zit. in: Schäfter 2010, s. 41). Das fördert sowohl das Vertrauen in gelingende zwischenmenschliche Beziehungen (vgl. Huf 1992, s. 193, zit. in: Schäfter 2010, s. 44) als auch in die eigene Fähigkeit der Problemanalyse und - lösung (vgl. Schäfter 2010, s. 101).

Ebenso dient sie, wenn genügend Vertrauen vorhanden ist, als ״Arbeits- und Lemfeld zum Einüben sozialen Beziehungsverhaltens“ (ebd., s. 44) und ermutigt die Hilfesu­chenden zur Selbstexploration (vgl. Mahoney 1991, O.S., zit. in: Nestmann 2004, s. 794f.). Erst durch den Aufbau einer Beratungsbeziehung kann es zu einer produktiven kooperativen Beratung kommen, in welcher notwendige Kompetenzen zum autonomen Handeln weitergegeben werden können, um das Beratungsziel der Selbstständigkeit zu erreichen.

1.3.2 Die Kompetenzvermittlung

Aufbauend auf einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung, befähigt die Vermittlung von Alltagsfertigkeiten den Menschen, Probleme zu lösen und die erarbeiteten ״Prob- lemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll [zu] nutzen (Weinert 2001, s. 27f., zit. in: Preißer; Völzke 2007, s. 62; Anpassung und Aus­lassung: M.N.) Diese Kompetenzvermittlung basiert auf bildenden, beratenden und re- habilitativen Bemühungen seitens der Beratenden (vgl. Kaufmann 2005, s. 87f.). Die integrativ-eklektische Methodik der sozialpädagogischen Beratung kann diese benötigte methodische Vielfalt zur Weitergabe der benötigten Handlungsfähigkeiten abdecken. Eine erste Methode besteht in der Förderung der Partizipation der Hilfesuchenden am Beratungsprozess (vgl. Krüger 2011, s. 206). Dies stärkt die Selbstwirksamkeit und aktiviert bisher nicht erkannte Fähigkeiten und Ressourcen der Ratsuchenden durch Anerkennung ihrer Kompetenzen und dem Kenntlichmachen, dass ihr Kooperationsfä­higkeit und -Willigkeit ausschlaggebend sind für den Beratungsverlauf (vgl. Galuske 2001, s. 54, zit. in: Schäfter 2010, s. 45). Durch die Mitarbeit setzen die Ratsuchenden sich aktiv mit ihren Problemen auseinander. Dies eröffnet ihnen, zukünftig selbstständig Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zu entdecken (vgl. Ansen 2006, s. 180f.). Damit es zur Zusammenarbeit kommt, bedarf es der genannten Kooperationsfä­higkeit. Da diese nicht immer vorhanden ist zu Beratungsbeginn, muss sie teilweise erst hergestellt werden, bevor es zur produktiven Koproduktion in der Beratung kommen kann (vgl. Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 42).

Praktischere angelegte Methoden sind die des Modelllernens oder des Anleitens, wo­durch die Ratsuchenden Z.B. lernen, Anträge selbstständig auszufüllen. Durch die Me­thode des Informierens über bestimmte Sachverhalte und die Unterstützung bei der An­Wendung dieser Informationen, werden die Ratsuchenden befähigt in später ähnlichen Situationen, selbstständiger ihre Probleme zu erkennen, anzugehen und zu lösen. Umso mehr die Interventionen zur Kompetenzerlernung im Alltag und der Lebenswelt der Ratsuchenden verankert sind, desto wirksamer sind die Lernerfolge, da die Umsetzung der Interventionen für die Ratsuchenden verständlicher ist (vgl. Ansen 2006, s. 178f.). Um sich auf die Lernprozesse für die Kompetenzweitergabe einzulassen, bedarf es oft­mals zuerst einer materiellen Absicherung der Lebensgrundlage (vgl. Meinhold 1994, s. 199, zit. in: Nestmann 1997, s. 33). Aufgabe der Sozialen Beratung hierbei ist, die Verwaltungsabläufe der Gesellschaft zur Sicherung der materiellen Lebensgrundlage zu kennen und diese den Hilfesuchenden verständlich zu vermitteln. Dadurch können diese die Abläufe verstehen und kooperativ bei Sicherungen ihrer Lebensgrundlage mitarbei­ten (vgl. Ansen 2006, s. 169ff). Das Zugänglichmachen von Ressourcen, materiellen wie sozialen, im Lebensraum der Ratsuchenden hat einen positiven Effekt auf das Selbstvertrauen und Wohlbefinden selbiger. Weg von der defizitären Sichtweise, hat die Ressourcenerschließung und -aktivierung eine bedürfnisbefriedigende Wirkung. Allein durch die ״Erschließung von Sozialleistungen [wird] die individuelle Autonomie der Ratsuchenden gefördert (ebd., s. 176; Anpassung und Auslassung: M.N.)

Das Aufzeigen von Ressourcen stärkt die positive Selbstsicht der Hilfesuchenden. Ihr Vertrauen in die eigene Problembewältigungskompetenz wächst. Ressourcen können gewonnen werden ״durch Umstrukturierung von Lebenssituationen, durch Schaffung neuer sozialer Räume und durch die Neudefinition sozialer Beziehungen (Nest­ mann 1997, s. 22; Auslassung: M.N.) Wie bereits erwähnt, kann auch die Beratungsbe­Ziehung eine stärkende Ressource darstellen. Weitere Ressourcen lassen sich besonders durch die soziale Teilhabe erschließen.

1.3.3 Die Förderung sozialer Teilhabe

Basierend auf der Maxime der sozialen Gerechtigkeit (vgl. Ansen 2004, S.7), hat soziale Beratung die Aufgaben, sowohl ״ungleiche Start- und Lebensbedingungen auszuglei­chen“ (Kersting 1997, O.S., zit. in: Stimmer 2000, s. 634), als auch Handlungen einzu­leiten, die die Lebensumstände der Ratsuchenden verbessern (vgl. Stimmer 2000, s. 634). Deswegen gehört die Förderung der sozialen Teilhabe Aller zu den Aufgaben So­zialer Beratung (vgl. Ansen 2006, s. 47; Sthamer; Brülle; Opitz 2013, s. 4).

Distanziert wird sich hier vom Begriff der sozialen Integration, da er die ״(Wieder- )Eingliederung und Einbeziehung sozialer Benachteiligter [...] in das gesellschaftliche Gefüge [...] bezeichnet.“ (Stimmer 2000, s. 638; Auslassung: M.N.) Teilhabe hingegen ist vor der Integration zu verorten: es geht um die Mitwirkung und Beteiligung, noch nicht um eine vollständige Eingemeindung des Menschen in die Gesellschaft.

Soziale Teilhabe bedeutet für den Menschen, gesellschaftlich eingebunden zu werden durch Nutzung gesellschaftlicher Errungenschaften (vgl. Die Beauftragte der Bundesre­gierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2013, s. lf). Dadurch schafft, auf­bauend auf Art. 2 Abs. 1 GG, soziale Teilhabe eine Plattform, auf der sich jeder frei entfalten kann. Errungenschaften der Gesellschaft umfassen u. a. ״gute[n] Lebens- und Wohnverhältnisse[n], Sozial- und Gesundheitsschutz, ausreichende[n] und allgemein zugängliche[n] Bildungschancen und [..] [die] Integration in den Arbeitsmarkt bis hin zu vielfältige[n] Freizeit-und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten.“ (ebd., s. 1; Anpas­sung und Auslassung: M.N.)

Soziale Teilhabe ist aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wichtig, um die physische Gesundheit der Menschen, ihre Autonomie und damit auch ihre Beschäftigungsfähig­keit zu erhalten (vgl. Veenhoven 2012, zit. in: Sthamer; Brülle; Opitz 2013, s. 4), wes­halb der Anspruch auf selbige im § 9 SGB I durch Unterstützung durch Sozialhilfe ver­ankert ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum erklärt dazu, dass die soziale Teilhabe erst dann abgedeckt ist, wenn auch die physischen Grundbedürfnisse gesichert sind (vgl. Sthamer; Brülle; Opitz 2013, s. 4). Deswegen, und auch zur Erleichterung der Kompetenzvermittlung, hat die materi­elle Existenzsicherung der Ratsuchenden eine hohe Priorität in der Sozialen Beratung. Für die Praxis der Sozialen Beratung bedeutet das eben Genannte, das Einkommen, die Wohnbedingungen und das gesundheitliche Wohlbefinden auf ein menschenwürdiges Level zu bringen durch Umsetzung von Ansprüchen auf Sozial- oder andere Unterstüt­Zungsleistungen. Zudem müssen Zugänge geschaffen werden zu Gesundheits-, aber auch zu Bildungsangeboten, zum Arbeitsmarkt und anderen unterstützenden Netzwer­ken (vgl. Ansen 2006, s. 164 - 169). Die Verbesserung der persönlichen Handlungs­kompetenzen (s. Kapitel 1.3.2) für die Alltagsbewältigung ist notwendig, um die oben genannten Handlungsmaßnahmen nachhaltig Umsetzen zu können (vgl. Ansen 2006, s. 160, 169).

Es bedarf somit rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und pädagogischer Interventi­onen, um sich die soziale Teilhabe zu erschließen (vgl. Kaufmann 2005, s. 87f.), auf welche in Kapitel 4.3 für die Asylsozialberatung tiefer eingegangen wird.

2 Asylbewerber innen als Zielgruppe

Artikel 16a GG räumt jedem Menschen das Recht ein, Antrag auf Asyl in Deutschland zu stellen. Ob die Person einen Schutzstatus bekommt, wird durch ein Asylverfahren entschieden, welches nach formeller Beantragung beginnt (vgl. §14 AsylG). Während der Bearbeitungszeit des Asylantrags befinden sich die Betroffenen in einer Grauzone: ihr Aufenthalt in Deutschland ist bis zum Verfahrensabschluss nur gestattet. Die ihnen dafür ausgestellte Aufenthaltsgestattung stellt jedoch keinen Aufenthaltstitel dar (vgl. §55 AsylG). Diese Personen werden als Asylbewerber_innen bezeichnet.

Der Begriff Asylbewerber_in wird oftmals gleichgesetzt mit Asylsuchende_r. Nach §63a AsylG sind Asylsuchende Personen, die zwar Asyl nachgesucht, aber den formel­len Asylantrag noch nicht eingereicht haben. Diese Personengruppe wird nicht in die vorliegende Arbeit mit einbezogen. Auch befasst sich diese Arbeit ausschließlich mit der Gruppe volljähriger Asylbewerber innen, da Minderjährige u. a. unter das Kinder- und Jugendhilfegesetzt fallen. Sie befinden sich damit in einer komplexeren Rechtslage als volljährige Asylbewerber_innen.

Durch ihren lediglich gestatteten Aufenthalt in Deutschland, leben Asylbewerber innen in Ungewissheit und Unsicherheit. Durch Gesetzestexte mit erheblichen Ermessenspiel­räumen wird diese Lebenssituation verschärft. Hinzu kommt die Bürde der jeweiligen Fluchtgeschichte. Diese unsichere und psychisch belastende Situation schränkt Asylbe­Werber innen in ihrem Alltag ein (vgl. Sieberer [u.a.] 2011, s. 5). Sie benötigen oftmals sowohl administrative, als auch soziale und psychische Unterstützung, um ihre Lebens­führung zu bewältigen.

2.1 Der Lebenskontext Flucht als psychische Belastung

In einem neuen Land anzukommen, ist die Konsequenz der Emigration. Durch diese, auch als ״Entwurzelung“ (Handiin 1951, O.S., zit. in: Täubig 2009, s. 31) betitelt, wird bisher Gelerntes ungültig: Verhaltensregeln im sozialen Kontext, soziales Handeln und die gelernte Sprache müssen auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Es kommt i.d.R. zu Verhaltensunsicherheiten, dem Verlust der sozialen Rollen und damit einhergehend z. T. zum Identitätsverlust und psychosozialer Instabilität. Das Verlassen eines Landes geht über in das Ankommen in einem neuen Land, der Immigration. Es folgt das Be­wusstsein, dass das ״Denken-wie-üblich“ (Schütz 1972, s. 58, zit. in: Täubig 2009, s. 31) nicht mehr funktioniert. Eine Re-Orientierung, Re-Sozialisierung und Re-Defmition sozialer Rollen wird erforderlich. Bis zum Erreichen dieser Re-Prozesse, befindet sich die Person ״in einem Zustand doppelter existenzieller Unsicherheit“ (Han 2000, s. 191ff, zit. in: Täubig 2009, s. 33): die alten Werte gelten nicht mehr, die Werte des neuen Landes sind noch nicht bekannt (vgl. Täubig 2009, s. 31ff).

Weitere psychische Belastungen für Asylbewerber innen ergeben sich aus den Erfah­rungen im Heimatland, oftmals die Gründe der Flucht und Emigration: Z.B. politische Verfolgung, Folter, Kriegszustände, sexuelle Gewalt. Bei Asylbewerber innen wird mit einer Quote von 50 - 70 % gerechnet, die an einer posttraumatischen bzw. einer oder mehreren anderen psychischen Störungen leiden (vgl. Knipper; Bilgin 2009, s. 56). ״Trennungssituationen, Unsicherheit und Angst, sowie die Erfahrung von (teilweise sexueller) Gewalt auf der Flucht, Ohnmacht und das Gefühl des Ausgeliefertseins sowie die erzwungene Passivität in der Exilsituation können ebenfalls traumatisierende Wir­kungen entfalten.“ (ebd., s. 56) Die im Zitat genannte ״erzwungene Passivität“ ergibt sich hauptsächlich durch die rechtlichen Vorgaben für Asylbewerber innen in Deutsch­land.

2.2 Rechtliche Vorgaben als Teil der Lebenswelt von Asylbewerber innen

Im Status der Aufenthaltsgestattung unterliegen Asylbewerber innen den Vorschriften des AsylG und des AsylbLG. Einer Antwort des Deutschen Bundestages von Januar 2015 zufolge, befanden sich 2013 Asylbewerber_innen im Schnitt 11,9 Monate im Asylverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Die Länge variiert dabei jedoch nach Herkunftsland zwischen 5,6 (Bosnien-Herzegowina) und 22 (Afghanistan) Mona­ten (vgl. Deutscher Bundestag 2015, s. 13). Die Betroffenen müssen sich somit über einen längeren Lebenszeitraum dem AsylG und AsylbLG unterordnen, welche großen Einfluss auf das soziale und private Leben haben.

2.2.1 Das Asylgesetz (AsylG)

Neben den allgemeinen Bestimmungen zum Asylantrag (§13,14 AsylG), regelt das Asylgesetz hauptsächlich die Ankunftsphase von Asylbewerber_innen.

Unterbringung und räumliche Einschränkung

Ausländerinnen, die nach §14 Abs. 1 AsylG den Asylantrag gestellt haben, sind ver­pflichtet, ״bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.“ (§47 Abs. 1 AsylG) Men­sehen aus sicheren HerkunftsStaaten (vgl. §29a, Anlage 2, AsylG) müssen die gesamte Zeit ihres Asyl Verfahrens in der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung (im Weite­ren: AE) wohnen (vgl. §47 Abs. la AsylG).

Die Verteilung auf die AEs erfolgt nach dem Königssteiner Schlüssel, der sich auf die Kapazitäten der AEs (vgl. §§45f. AsylG) und damit nicht auf die persönlichen Belange von Asylbewerber innen bezieht. Ein vorzeitiger Auszug aus der AE ist nur in be­stimmten Fällen möglich. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. §§48f. AsylG). Solange Asylbewerber_innen verpflichtet sind, in der AE zu wohnen, unterliegen sie einer räumlichen Beschränkung auf den Bezirk, in welchem sich die für die AE zuständige Ausländerbehörde befindet (vgl. §§56, 59a Abs. 1, 2 AsylG). Sie können diesen Raum nur in Ausnahmen verlassen (vgl. §57 AsylG). Asyl­bewerber innen sind somit in ihrer Freiheit der Person und damit in ihrem Grundrecht eingeschränkt (vgl. Art. 2 Abs. 2 (2) GG). Die räumliche Beschränkung wird nach ei­nem dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland aufgehoben, wenn Asylbewerber innen nicht mehr in der ihm zugewiesenen AE wohnen müssen (vgl. §59a AsylG). Die Be­Schränkung kann jedoch u. El. erneut angeordnet werden (vgl. §5 9b AsylG).

Nach Verlassen der AE unterliegen Asylbewerber_innen einer Wohnsitzauflage, die sie an dem ihnen zugewiesenen Ort als Wohnsitz bindet (vgl. §§50, 60 AsylG), wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können (vgl. §2 Abs. 3 AufenthG). Ebenso können sie verpflichtet werden, an einen bestimmten Ort und auch in eine be­stimmte Art von Elnterkunft erneut umzuziehen (vgl. §60 Abs. 1,2 AsylG).

Nach dem Auszug aus der AE, sollen Asylbewerber innen ״in der Regel in Gemein­Schaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.“ (§53 Abs. 1 AsylG) Die Formu­lierung ״sollen in der Regel“ eröffnet einen Ermessenspielraum, der durch die einzelnen Landesgesetze zur Unterbringung von Leistungsberechtigen des AsylbLG erst klarer definiert wird. Im Jahr 2013 hatten 8 von 16 Bundesländern keine Unterbringungs­pflicht für Gemeinschaftsunterkünfte (im Weiteren: GU) im Landesgesetz verankert (vgl. Wendel 2014, s. 61 - 64). Es besteht somit die Möglichkeit aus den GUs auszu­ziehen. In den betroffenen Bundesländern gibt es Vorschriften, unter welchen Kriterien dies geschehen oder verwehrt werden kann. Es besteht teilweise die Möglichkeit, statt in einer GU, in einer Gewährleistungswohnung der Stadt unterzukommen. Immer mehr Bundesländer plädieren für diese dezentrale Unterbringungsform (vgl. Wendel 2014, s. 64 - 68). Auch besteht die Möglichkeit, je nach Bundesland oder Kommune, dass Pri­vatpersonen Asylbewerber innen Wohnraum anbieten, z. B. in Form eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft (vgl. Pro Asyl 2014). Landesübergreifende Wohnortwechsel sind bei vorliegenden familiären oder anderen humanitären Gründen möglich (vgl. §51 AsylG).

Aufiiahme von Erwerbstätigkeit

Für Asylbewerberinnen besteht ein Erwerb Stati gkeitsverbot während ihrer verpflich­tenden Zeit in der AE bzw. für mindestens 3 Monate nach Ausstellung ihrer Aufent­haltsgestattung. Danach kann mit Zustimmung der Agentur für Arbeit eine Arbeit auf­genommen werden (vgl. §61 AsylG). Die Zustimmung wird u.a. bei einer Berufsausbil­dung oder einem Freiwilligendienst nicht benötigt (vgl. BAMF 2015, s. 4). Neben der Agentur für Arbeit muss für die Arbeitsaufnahme die Ausländerbehörde eine Arbeitser­laubnis genehmigen. Dies erfolgt i. d. R. nach Ermessen der zuständigen Ausländerbe­hörde (vgl. Täubig 2009, s. 217). Erschwerend kommt hinzu, dass erst nach 15- monatigem Aufenthalt die sogenannte Vorrangprüfung entfällt. Mit dieser wird geprüft, ob für den gewählten Arbeitsplatz keine arbeitsuchend gemeldeten deutschen oder EU­Bürger innen vorhanden sind (vgl. BAMF 2015, s. 3). Der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet die Chance auf berufsbezogene Sprachförderung (vgl. ebd., s. 6), was für den Arbeitseinstieg sehr hilfreich ist.

Informationspflicht der AEs

Das AsylG verpflichtet die AE innerhalb von 15 Tagen den/die Asylbewerber in ״auf seine [/ihre] Rechte und Pflichten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (§47 Abs. 4 AsylG; Einfügung: M.N.) und auf Ansprechpartner innen für rechtlichen Beistand und Beratungsangebote zur Unterbringung und medizinischer Versorgung von Asylbewer­ber innen hinzuweisen (vgl. ebd.).

2.2.2 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Geld- und Sachleistungen

Während des Aufenthaltes in der AE wird der notwendige Bedarf von Asylbewer­ber innen - ״Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Ge­brauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts“ (§3 Abs. 1 AsylbLG) - durch Sachleis­tungen gedeckt. Ihr persönlicher Bedarf - ״Leistungen zur Deckung persönlicher Be­dürfnisse des täglichen Lebens“ (ebd.) - soll durch Sachleistungen, kann aber auch durch Wertgutscheine oder Geldleistungen gedeckt werden (vgl. ebd.). Sobald eine Un­terbringung außerhalb einer AE erfolgt, wird ״[d]er Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat [..] gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht.“ (§3 Abs. 2 AsylbLG; An­passung und Auslassung: M.N.) Der restliche notwendige Bedarf wird vorrangig durch Geldleistungen erbracht, die Auszahlung durch Sachleistungen oder Wertgutscheinen wird sich dabei Vorbehalten. Der persönliche Bedarf während der Aufenthaltszeit in einer GU kann als Sachleistungen erbracht werden, außerhalb dieser durch Geldleistun­gen. Je nach Familienstand erhalten volljährige ledige Asylbewerber innen 216 Euro, in einem gemeinsamen Haushalt lebende je 194 Euro, erwachsene Asylbewerber innen ohne eigenen Haushalt 174 Euro (vgl. §3 Abs. 2 AsylbLG). Die Entscheidung, wofür und inwieweit Wertgutscheine, Geld- oder Sachleistungen ausgegeben werden, trifft jede Landesregierung selbst (vgl. BAMF 2014).

Leistungen bei Krankheit oder Schwangerschaft

Bei Krankheit regelt §4 Abs. 1 AsylbLG, dass nur bei ״Behandlung akuter Erkrankun­gen und Schmerzzustände [...] erfordern che [n] Leistungen zu gewähren“ (§4 Abs. 1 AsylbLG; Anpassung und Auslassung: M.N.) sind. Es liegt im Ermessen des zuständi­gen Sozialamts, welche Zustände und Krankheiten zu diesen zählen. Schwangeren Frauen Stehen umfassende ärztliche Unterstützungsleistungen zu (vgl. §4 Abs. 2 AsylbLG). Für Besuche bei Allgemein-, Zahn-, Kinder- oder Frauenärzt innen bedarf es eines Krankenbehandlungsscheins (im Weiteren: KBS), den es zu bestimmten öff­nungszeiten an den örtlichen Ausgabestellen der Sozialämter gibt. Für den Besuch bei ärztlichen Spezialist innen bedarf es einer Überweisung von einem der genannten Ärzt innen. Durch deren Vorlage kann beim Sozialamt ein KBS für den benötigten spe- ziehen ärztlichen Dienst ausgestellt werden. ״[Gjeplante Krankenhausbehandlungen [...], Physiotherapien, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz sind [..] vor Inanspruch­nähme beim Sozialamt unter Vorlage der entsprechenden Verordnungen zu beantra­gen.“ (Stadt Dresden O.J., s. 5; Anpassung und Auslassung: M.N.) Das dem Sozialamt zugewiesene Gesundheitsamt entscheidet über die Notwendigkeit der geplanten fach­ärztlichen Maßnahmen.

Einige Bundesländer haben eine Gesundheitskarte für Asylbewerber innen eingeführt. Diese funktioniert wie eine Mitgliedskarte von Krankenkassen. Die Leistungen sind weiterhin nach dem AsylbLG beschränkt, aber die Abrechnung für das medizinische Personal wird erleichtert und die Inanspruchnahme medizinischer Dienste wird für Asylbewerber_innen erleichtert (vgl. SWR 2015).

Da nach 15 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (vgl. §2 Abs. 1 AsylbLG) auf Asylbewerber_innen angewendet wird, greift §48 SGB XII und daraufhin §264 SGB V. Dadurch können sich Asylbewerber innen über das Sozialamt gesetzlich versichern lassen. Sie erhalten dann fast die gleichen Krankenkas­senleistungen wie Krankenkassen-Mitglieder, welche eigenständig ihren Beitrag bezah­len. Der einzige Unterschied liegt in der Pflegeversicherung (vgl. Netzwerk für trauma- tisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e. v. O.J.).

Sonstige Leistungen, welche unerlässlich ״zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit [...] sind“ (Stadt Dresden O.J., s. 5; Auslassung: M.N.), können im Einzel­fall als Sach- oder Geldleistungen gewährt werden (vgl. §6 AsylbLG). Seit der Anglei­chung des AsylbLG an die Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Juli 2012 (vgl. Bundesverfassungsgericht 2012, s. 3) bezieht sich dieser Paragraph haupt­sächlich auf Leistungen zur Sicherung der Gesundheit, insbesondere der Pflegebedürf- tigkeit(vgl. Stadt Dresden O.J., s. 5f.).

Arbeitsgelegenheiten; Recht auf Vermögen; Weiterwanderungsprogramme Weitere Regelungen des AsylbLG betreffen u.a. Arbeitsgelegenheiten, welche einerseits eine unbürokratische Beschäftigungsmöglichkeit darstellen, andererseits, durch die Möglichkeit zur Verpflichtung, Asylbewerber innen in ihrem Recht auf freie Berufs­wähl einschränken (vgl. §5 AsylbLG; Art. 12 GG); die Einschränkung des Rechts auf Vermögen (vgl. §7 AsylbLG) und dem Anspruch auf Leistungen für Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme (vgl. §11 Abs. 1 AsylbLG).

In den Regelungen des AsylG und AsylbLG kristallisiert sich heraus, dass es Ermessen­Spielräume gibt, die erst durch die Auslegungen der Bundesländer und Kommunen kla­rer gestaltet werden. Ungeklärte Sachverhalte werden nach Ermessen der zuständigen Sachbearb ei tenden der jeweiligen Behörden entschieden. Ein Beispiel hierfür ist die beschriebene Gesundheitskarte, welche in Bremen bereits seit 2005 existiert. Branden­burg will diese erst im Frühjahr 2016 einführen, Bayern sieht bisher von einer Einfüh­rung vollkommen ab (vgl. Kötter; Schlingensiepen 2015). Auch die Unterbringungs­formen sind sehr unterschiedlich. Neben den Differenzen, ob Asylbewerber innen in GUs leben müssen, gibt es teilweise für diese GUs Mindeststandards, verbindliche oder unverbindliche, für die Lage, die Mindestwohnfläche und Maximalanzahl der Personen pro Raum und die Form der sozialen Beratung für die Bewohnenden (vgl. Wendel 2014, s. 37 - 48). Ebenso gibt es verschiedene Praktiken beim Elmgang mit Anwesenheits­kontrollen in den Elnterkünften (vgl. ebd., s. 54ff). Durch diese Auslegungsspielräume kommt es zu Eingleichbehandlungen von Asylbewerber innen durch ihren zugewiese­nen Wohnort, der dortigen Regelungen und den jeweils zuständigen Behörden.

2.2.3 Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und sozialer Teilhabe

Ein wichtiger, strukturierender Teil im Leben von Menschen ist der Bildungssektor. Entgegen dem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt, wird der Zugang zu Bildungs­möglichkeiten nicht im AsylG oder AsylbLG geregelt. Erwähnt wird lediglich die Opti­on in §3 Abs. 3 AsylbLG, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§34, 34a und 35b SGB XII zu beantragen, die bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres greifen. Damit ist die Beschulung von Asylbewerber innen bis zu ihrem 25. Geburtstag vorgesehen und wird vom Bund unterstützt. Je nach Bundesland gibt es Förderprogramme oder geför­derte Projekte, welche Asylbewerber innen ohne Schulpflicht Möglichkeiten zu Sprachkursen, Berufsausbildungen oder anderen Bildungsmöglichkeiten eröffnen. Teilweise ist in diesen Projekten sozialpädagogische Betreuung vorgesehen (vgl. Flüchtlingsrat Thüringen e.v. O.J., s. 7; Sächsische Staatskanzlei O.J.). Die Vorschriften zu Universitäts- oder Fachhochschulbesuchen und der Möglichkeit von Gasthörerschaf­ten variieren ebenfalls zwischen den Bundesländern und einzelnen Hochschulen (vgl. Engel 2015).

Um im Bildungs- oder Arbeitssektor einen Platz zu finden, sind Kenntnisse der deut­sehen Sprache notwendig und hilfreich (vgl. Pro Asyl 2015). Das Angebot von Sprach­kursen für Asylbewerber_innen ist, wie der Zugang zum Schulsystem, abhängig vom zuständigen Bundesland und den dort vorhandenen und geförderten Initiativen und Pro­jekten. In den schulischen Einrichtungen sind sogenannte DaZ (Deutsch als Zweitspra­che)- oder DaF (Deutsch als Fremdsprache)-Klassen integriert. Deutschkenntnisse sind hier keine Voraussetzung für die Schulaufnahme. Der Zugang zu anderen Sprachkursen wird teilweise beschränkt durch die Herkunftsländer: Asylbewerber innen mit guter Bleibeperspektive haben Anspruch auf einen Integrationskurs nach §44 Abs. 4 (2) Nr. 1 - 3 AufenthG, soweit Kursplätze zur Verfügung Stehen (vgl. BAMF 2015b). Im Januar 2016 gehörten zu dieser Personengruppe Menschen aus Syrien, Eritrea, Irak und dem Iran (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2015). Weitere Möglichkeiten von Sprachkursen eröffnen sich durch die Angebote ehrenamtlicher Initiativen. Der Umfang und die Qua­lität der Kurse sind abhängig vom Engagement der ehrenamtlichen Lehrer innen, mit der Konsequenz differierender Qualität. Der Vorteil besteht darin, dass diese Kurse al­len Asylbewerber innen ohne Zugangsvoraussetzung offen Stehen.

Der Zugang zum Bildungssektor ist für Asylbewerber innen vorhanden, jedoch auch immer abhängig von den jeweiligen Regulierungen des zuständigen Bundeslandes, den Projekten und Programmen vor Ort, als auch ihrem Herkunftsland.

Für die soziale Teilhabe ist neben dem Bildungs- und Arbeitssektor auch die Mitglied­schaft in Vereinen sehr wertvoll. Einer Mitgliedschaft in Sport- oder anderen kulturellen Vereinen steht Asylbewerber_innen gesetzlich nichts im Weg. Es liegt an den Vorstän­den der jeweiligen Vereine, inwiefern sie ihre Angebote für Asylbewerber_innen öffnen und mit eventuell ermäßigten oder kostenfreien Eintrittspreisen ihre Veranstaltungen an das Einkommensniveau dieser Personengruppe anpassen, в ei Steuerungen für die kultu­reile Teilhabe nach dem SGB XII erhalten nur minderjährige Asylbewerber innen.

Für den Sektor des Sports haben die Landessportbunde bzw. -verbände (im Weiteren: LSB / LSV) der jeweiligen Bundesländer eine Unfall- und Haftpflicht-, teilweise auch eine Rechtsschutzversicherung für Asylbewerber_innen arrangiert, die als Nicht­Mitglied bei Trainings oder Veranstaltungen eines LSB/LSV-Sportvereins mitmachen (vgl. Deutscher Fussball-Bund 2015, s. 15).

2.3 Resümee zur Zielgruppe

Asylbewerber innen ergeben eine sehr heterogene Masse, u.a. durch ihre verschiedenen Herkunftsländer, ihrer Fluchterfahrungen und -gründe und ihres jeweilig zugewiesenen Wohnsitzes und der dortigen Lebens- und Wohnbedingungen. Eines ist ihnen jedoch gemein: alle befinden sich in der belastenden und unsicheren Situation eines noch nicht entschiedenen Asylverfahrens (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 78f.), das erst durch einen Asylbescheid (vgl. ebd., s. 219) bzw. eine freiwillige Rückkehr endet. Nur durch aus- reichende Kenntnisse über die Ermessenspielräume in den sie betreffenden Gesetzestex­ten, über Abläufe bei den einzelnen Behördengängen und -verfahren und den lokal vor­handenen Initiativen und Projekten für Asylbewerber innen ist es möglich, Einfluss auf den Lebensalltag von Asylbewerber_innen zu nehmen (vgl. Dünnwald 2002, s. 32, zit. in: Täubig 2009, s. 53). Um dies zu ermöglichen und auch ihre psychischen Belastun­gen zu verringern, hat sich die Flüchtlingssozialarbeit mit der Asyl Sozialberatung etab­liert.

3 Rahmenbedingungen der Asylsozialberatung

Alle ״Projekte, Initiativen freier Gruppen, Beratungs- und Betreuungsstellen sowie An­gebote, die sich unmittelbar an die Flüchtlinge, insbesondere die Gruppe der Asylbe­Werber wenden“ (Zepf 1986, s. 97), ordnet Zepf der FSA zu. Diese entstand in Deutschland Ende der 70er Jahre (vgl. ebd., s. 97), spezialisierte sich in den 80er Jahren V. a. in den Wohlfahrtsvereinen (vgl. Cyrus; Treichler 2004, s. 17) und professionali­sierte sich in der Sozialen Arbeit in den 90er Jahren, bedingt durch die Jugoslawischen Bürgerkriege und dem daraus resultierenden Anstieg von Asylbewerber innen in Deutschland (vgl. Kühne; Rüßler 2000, zit. in: ebd., s. 18).

In der FSA werden die Begriffe Beratung und Betreuung teilweise gleichbedeutend verwendet. Zepf (1986) nimmt Abstand vom Begriff der Betreuung, da dieser ״die An­passung der Randgruppe an die gesellschaftlichen Wert- und Normmuster“ (ebd., s. 100) als Ziel sozialpädagogischer Interventionen impliziert. Beratung, nach Zepfs Auf­fassung, versucht Selbstbestimmung und herrschaftsfreie Kommunikation zu fördern, sowie Paternalismus vorzubeugen, weswegen Zepf das Beratungskonzept für die FSA übernimmt (vgl. ebd., s. 101). Ausgehend von den Überlegungen in Kapitel 1 zur Sozi- alpädagogisehen / Sozialen Beratung als Hilfe zum selbstbestimmten Leben, wird sich der These Zepfs angeschlossen und der Terminus Beratung für Asylbewerber innen benutzt. Da Asylbewerber innen besonders administrative Hilfe benötigen (vgl. Bou- mans; Ünal 1997, s. 217) und durch ihren Lebenskontext ihre Probleme oftmals viel­schichtig sind (s. Kapitel 2), ist die Soziale Beratung die gewählte sozialpädagogische Methode, um ihre Probleme anzugehen.

Soziale Beratung für Asylbewerberinnen, auch Asyl Sozialberatung genannt, wird i.d.R. von unabhängigen, Nicht-Regierungsorganisationen übernommen (vgl. Müller 2013, s. 20), z. B. der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Diese finanzieren sich durch Vereinsbeiträge, Spenden und Projektgelder, wie z. B. dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Weiteren: AMIF). Der AMIF wurde für die Periode 2014 - 2020 von der EU als Fonds für die Finanzierung von Projekten im Bereich Asyl, Integration und Rückkehr in allen EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet (vgl. BAMF 2015c). Für den Bereich ״Aufnah- me/Asyl“ heißt es in der AMIF-Richtlinie: ״Besondere Bedeutung soll die Verbesse­rung [...] der Information von Asylbewerbern haben. [...] Die AMIF Prioritäten sind u.a.: [...] Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientierten und standardisierten Beratungs- und Betreuungsprogramms“ (Europäische Kommission 2015, s. 10; Auslas­sungen: M.N.), welches auf den Grundlagen der Maßnahmen des Europäischen Flücht­lingsfonds (im Weiteren: EFF) weiter entwickelt werden soll (vgl. Europäische Korn­mission 2015, s. 9). Den EFF hatte der EU-Rat für die Periode 2008 - 2013 eingerichtet (vgl. BAMF 2013). ״In Bezug auf die Aufnahmebedingungen und Asylverfahren kön­nen unter anderem folgende Maßnahmen [durch den EFF] gefördert werden: [...] d) sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den admi­nistrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens, einschließlich zu Aspekten wie freiwillige Rückkehr; (Europäisches Parlament; Europäischer Rat 2007, s. 5; Einfügung und Auslassung: M.N.) Durch die Soll- und Kann-Formulierungen im AMIF und im EFF wird der Beratungsinhalt nicht explizit festgesetzt. Die im AMIF genannte Standardisierung für Beratungsprogramme ist erst ab 2016 vorgesehen (vgl. Europai- sehe Kommission 2015, s. lOf., 22).

Trotz der Zuschüsse von Seiten der EU, ist die Finanzierung der FSA seit Aufnahme dieser (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 211) bis dato (vgl. Stemberger; Katsivelaris; Zirkowitsch 2014, s. 10; Süddeutsche Zeitung 2016) unzureichend. Insbesondere durch schlechte Personal- und Materialausstattung wirkt sich die nicht bedarfsgerechte Finan­zierung auf die Beratungsqualität aus. Zudem wird diese stark beeinträchtigt durch feh­lende Standardisierung der Beratungsinhalte. Dies führt zu einer unüberschaubare Aus­legungsvielfalt und Umsetzungen dieser seitens der Bundesländer oder zuständigen Kommunen (vgl. Müller 2013, s. 27). So galt in Bayern bis zum 31.12.2013 die Asyl- sozialberatungs-Richtlinie, die Maßnahmen zur ״sozialen, sprachlichen oder beruflichen Integration“ (Staatsministerium für Arbeit und Sozi al Ordnung, Familie und Frauen 2010, s. 2) unterband. Stattdessen zielte die Richtlinie auf die Beibehaltung der Rein­tegrationsfähigkeit in die Heimatländer ab. Es sollten lediglich Orientierungshilfen und Informationen für Asylbewerber innen bereitgestellt werden, um Alltagsprobleme zu bewältigen (vgl. ebd., s. 2). Bayern setzte damit ein klares Zeichen gegen die Förderung der sozialen Teilhabe von Asylbewerber innen, warb im Gegenteil für eine eher gering­fügige sozialpädagogische Beratung. Eine aktuelle, gültige Fassung der bayrischen Asylsozialberatungs-Richtlinie liegt nicht vor. Entgegen der Haltung Bayerns steht der Fachplan Asyl 2014 - 2016 der Stadt Dresden, welcher auf der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern aufbaut (Sächsisches Staatsministerium des Innern 2009). Besagter Fachplan legt fest, dass die Asylsozialberatung in Dresden eine niedrig­schwellige Orientierungshilfe für den Alltag anbieten soll, welche Auskünfte zu rechili- chen Anliegen und Gesundheitsfürsorge beinhaltet. Beratungsbestrebungen sollen sich am Hilfebedarf des Einzelnen orientieren. Die Kommunikation mit der einheimischen Bevölkerung soll in Bezug auf das Thema Asyl verbessert werden, um Verständnis und auch Unterstützung für Asylbewerber innen seitens der Bevölkerung zu erlangen. Dresden zeigt durch den Fachplan Asyl, dass Asylbewerber innen bedarfsgerecht zu beraten sind und ihnen Zugänge zur sozialen Teilhabe ermöglicht werden sollen (vgl. Landeshauptstadt Dresden O.J., s. 46 - 49).

Neben dem Beratungsinhalt, variieren die Vorgaben der Bundesländer u.a. in Bezug auf Personalqualifikationen und Betreuungsschlüsseln (vgl. Wendel 2014, s. 76 - 81), wel­che grundlegende Rahmenbedingungen für Beratungen darstellen.

Diese Heterogenität bezüglich der Beratungsbedingungen für Asylbewerber innen er­fordert die Erarbeitung eines Konzepts für die Asylsozialberatung, in welchem beson­ders die genannten Rahmenbedingungen - Beratungsinhalt, Personalqualifikationen, Betreuungsschlüssel - festgelegt sind, um allen Asylbewerber innen eine gleiche Bera­tung anzubieten. Um das Konzept an die Lebenswelt und Bedürfnisse von Asylbewer­ber innen anzupassen, müssen bei der Erstellung dessen gesetzliche Regelungen mit einbezogen werden (s. Kapitel 2). Boumans und Ünal (1997) befassten sich mit einer solchen, noch fehlenden Konzeption für die Beratung von Asylbewerber innen. Beide betonen, neben administrativen Hilfen, den Bedarf an psychischer und sozialer Unter­Stützung zur Förderung von Selbstständigkeit und Integration (vgl. ebd., s. 213). Diese Ansätze decken sich mit dem Anspruch und den Zielen sozialpädagogischer / Sozialer Beratung (s. Kapitel 1). Die Stadt Dresden zeigt durch ihren ״Aktionsplan Asyl“, dass die Erreichung solcher Ziele auch von Seiten der Politik gewünscht sein kann.

4 Umsetzungsmöglichkeiten elementarer Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung in der Asylsozialberatung

Das Vorangegangene macht diverse Einflüsse auf die Asyl Sozialberatung erkennbar: Hervorzuheben ist die Politik, die bundesweite und landesspezifische Gesetze für Asyl­bewerber innen und deren Beratung erarbeitet und verabschiedet (s. Kapitel 2, 3). Durch die Gesetze werden sowohl die Lebensbedingungen der Asylbewerber innen, als auch die Asylsozialberatung maßgebend beeinflusst (vgl. Wurzbacher 1997, s. 43, 66). Die Art des Trägers der Beratung entscheidet über weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die Räumlichkeiten der Beratung und z. T. die Umsetzung der Beratungsrichtlinien (vgl. ebd., s. 74; Großmaß 2007, s. 490).

Asylbewerber innen beeinflussen selbst die Beratung. Sie stellen eine vulnerable Ziel­gruppe dar (s. Kapitel 2). Ihre Reaktionen in Beratungssituationen sind daher nicht im­mer absehbar, was zur Überforderung der Sozialarbeiter innen führen kann (vgl. Wurz­bacher 1997, s. 134). Dies und die teilweise notwendigen, oftmals kriseninterventions­artigen Handlungen in der Asyl Sozialberatung, schaffen das Risiko einer überstürzten Interventionsarbeit (vgl. ebd., s. 83).

Ein weiterer, bisher unbenannter, Einfluss geht von der öffentlichen Meinung der Ge- Seilschaft über Flucht und Asyl aus. Als Grad dessen kann der Umfang von ehrenamtli- eher oder finanzieller Unterstützung der FSA seitens der Bevölkerung gesehen werden. Die gesellschaftliche Sichtweise beeinflusst zudem die Politik durch Wahlentscheide oder Petitionen. Gleichzeitig wird durch politische Maßnahmen die öffentliche Meinung gefestigt oder gewandelt (vgl. Wurzbacher 1997, s. 41).

Politik, Träger, Adressat innen und Gesellschaft beeinflussen dauerhaft die FSA und dadurch die Interventionsmöglichkeiten in der Asylsozialberatung (vgl. ebd., s. 152). Inwieweit es unter diesen Einflüssen möglich ist dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien, in Form der Umsetzung der Ziele aus Kapitel 1, gerecht zu werden, wird im Folgenden erörtert.

4.1 Die Beratungsbeziehung

Ausgehend von den Betrachtungen in Kapitel 1.3.1, braucht es für eine gelingende, ver­trauensvolle Beratungsbeziehung eine konstante Beratung in einer stabilen Beratungssi­tuation, geschaffen durch einen offenen zeitlichen Rahmen und ein intimes Beratungs- setting (vgl. Großmaß 2007, s. 487f.). Bedingt durch den Umstand, dass Asylbewer­ber innen ihren Wohnsitz zugewiesen bekommen, kann es zu Brüchen innerhalb der Beratungsbeziehung durch Umzug kommen (s. Kapitel 2.2). Je nach neu zugewiesenem Wohnort ist ein anderer Träger mit neuen Mitarbeiter innen zuständig. Die Beratungs­beziehung muss neu aufgebaut werden. Anzunehmen ist, dass die Ratsuchenden durch die Erfahrung des ersten Bruchs, sich nicht mehr oder nur schwer auf einen neuen Be­Ziehungsaufbau einlassen können (vgl. Schäfter 2010, s. 41).

Die Zeit ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Etablierung der Beratungsbeziehung (vgl. ebd., s. 46). Damit genügend zeitliche Ressourcen für die Anliegen der Hilfesu­chenden und die Etablierung der Beratungsbeziehung vorhanden sind, bedarf es eines bedarfsgerecht festgelegten Betreuungsschlüssels und einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung für Personal, um diesen einzuhalten. Die Unterfmanzierung der FSA steht entgegen dieser Ausstattung. Hinzu kommen bundesweite Unterschiede der Finanzie­rung, da sowohl der Bund, als auch die Länder, Kommunen und Gemeinden zu ver­schiedenen Anteilen die Kosten für Asylbewerber innen und deren Beratung tragen (vgl. Herrmann 2015). Dadurch ist keine einheitliche Basis der FSA gegeben. Es kommt zu ungleichen Beratungszuständen für Asylbewerber innen. Eine Möglichkeit, zeitliche Entlastung für Asylsozialberatende zu schaffen, ist die Einbeziehung ehrenamtlicher Hilfen (vgl. Löhlein 1996, O.S., zit. in Wurzbacher 1997, s. 134), bspw. beim Finden von Freizeit- oder Bildungsangeboten oder dem Erfüllen ähnlicher alltäglicher Bedürf­nisse (vgl. Han-Broich 2011, s. 41). Die Einbindung ehrenamtlicher Hilfskräfte ist aus­schließlich eine Unterstützung, keineswegs ein Ersatz professioneller Sozialarbeit und somit nur partiell möglich.

Die Gestaltung, Lage und Größe der Beratungsräumlichkeiten sind jedem Träger oder Verein selbst überlassen. Jedoch sind Träger auch abhängig von finanziellen Zuschüs­sen und Unterstützungsleistungen. Eine Beratungsstelle einzurichten, die eine schützen­de und vertrauensvolle Atmosphäre schafft, ist kostenintensiv (vgl. Großmaß 2007, s. 487f., 490). Ist Geld nicht vorhanden, muss sich auf das Engagement der Sozialberaten­den verlassen werden, sich für den Aufbau eines vertrauensvollen Beratungsorts, wenn nötig auch privat, einzusetzen.

Von den strukturellen Einflüssen abgesehen, kommt es für den Aufbau einer guten Be­ratungsbeziehung auf die zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation an. Dafür braucht es von Seiten der Beratenden die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen (s. Kapitel 1.2), das Bewusstsein über diese und die Transparenz dieser gegenüber den Ratsuchenden (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 126f.). V. a. das Aufzeigen der fachlichen Kompetenzen schafft Sicherheit bei den Ratsuchenden, dass ihnen in der Beratungsstelle geholfen werden kann. Dadurch wird das nötige Ver­trauen aufgebaut für eine langfristige und konstante Beratung, was dem Beziehungsauf­bau zugutekommt. Das Fachwissen dient auch dem Prozess des Abgleichens der Erwar­tungen an die Beratung. Dieser Prozess ist wichtig für den Beziehungsaufbau, um Ent­täuschungen oder unrealistische Vorstellungen zu vermeiden. In der FSA umfasst das Fachwissen v.a. Kenntnisse über gesetzliche Vorschriften, welche die Lebenswelt von Asylbewerber innen beeinflussen. Die durch die Vorschriften geschaffenen Einschrän­kungen setzen Grenzen für mögliche sozialpädagogische Interventionen. Die Vorschrif­ten zu kennen, zu akzeptieren und den Ratsuchenden offenzulegen, ist Aufgabe der Be­ratenden (vgl. Krüger 2011, s. 56f.). Auch die Ratsuchenden müssen diese akzeptieren als Voraussetzung für die Findung realistischer Problemlösungen innerhalb ihrer Le­benswelten (vgl. Thiersch; Frommann; Schramm 1977, s. 122f.).

Da die Kommunikation grundlegend für die Beratung ist, bedarf es einer gemeinsamen Sprachebene. Dies ist nicht nur im Kontext der Biographie und der Lebenswelt der Ad- ressat_innen gemeint (vgl. Thiersch 2014, s. 312), sondern insbesondere auf die ge­sprochenen Sprache bezogen (vgl. Wagner 2004, s. 1156f.). Es ist im Bereich der Asyl­Sozialberatung, durch die Vielzahl der Herkunftsländer von Asylbewerber innen be­dingt, notwendig, dass die Beratenden über ein gewisses Sprach- oder übersetzungsre­pertoire verfügen, Z.B. in Form von eigenen Sprachkompetenzen, durch Hinzuziehen von Dolmetscher innen oder anderen Übersetzungsmethoden. Es gibt zudem die Mög­lichkeit Asylbewerber innen einen Sprachkurs zu vermitteln. Die Annahme eines sol­chen Kurses ist gleichzeitig Ausdruck der Partizipation der Hilfesuchenden, welche zu einer konstruktiven Beratungsbeziehung dazugehört (s. Kapitel 1).

Neben der sprachlichen, ist auch die kulturelle Verständigung zu beachten. Zwischen­menschliches Verhalten ist geprägt von den kulturellen Einflüssen, in denen man sozia­lisiert wurde, so auch das Verhalten im Gespräch (vgl. Hamburger 2012, s. 142). Es bedarf kultursensibler Ansätze und Methoden (vgl. Pavkovic 2007, s. 305 - 308), folg- lieh einer interkulturellen Öffnung des Beratungsangebots in Personal und Organisati­onsform, was auf Seiten der Beratenden interkulturelle Kompetenzen1 bedarf. Die inter­kulturelle Öffnung soll helfen, die Beratung als Form eines Hilfeangebots Asylbewer­ber innen verständlich zu machen und ihnen bestehende Ängste vor dem Ausfragen oder den Folgen der Beratung zu nehmen. Diese Ängste sind oft etabliert durch negative Erfahrungen im Herkunftsland (vgl. Wagner 2004, s. 1156).

Dass die Asyl Sozi alberatenden über die genannten fachlichen, sprachlichen und kultu­rellen Kompetenzen verfügen, liegt in der Hand der Arbeitgebenden. Es muss bei der Personaleinstellung auf das Vorhandensein von professionellen Kompetenzen geachtet werden. Da in einigen Bundesländern Standards für die Einstellungsqualifikationen für Asyl Sozi alberatende fehlen (vgl. Wendel 2014, s.79f.), kommt es bundesweit zu quali­tativen Unterschieden im Personal der FSA, folglich zu Unterschieden in der Bera­tungsqualität.

Es ist der uneinheitlichen Finanzierung und Varianz der Länder geschuldet, bezogen auf die Auslegung der Beratungsrichtlinien, Einstellungsqualifikationen und Betreuungs­Schlüssel, dass der Beziehungsaufbau in Asylsozialberatungen erschwert sein kann. Die ungleichen sozialpädagogischen Unterstützungsmöglichkeiten für Asylbewerber innen sollten für eine professionelle FSA bedeuten, sich politisch zu engagieren, um eine Standardisierung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für ihr Arbeitsfeld zu erreichen. Dies würde zur Wahrung der Professionalität und Qualität der Asylsozialbe­ratung und zur Schaffung einer einheitlichen Beratungsbasis für alle Ratsuchenden bei­tragen. Dennoch kann behauptet werden, dass eine konstruktive, unterstützende Bera­tungsbeziehung zwischen Beratenden und Asylbewerber innen im Setting der FSA möglich ist, solange eine gemeinsame Ebene der Zusammenarbeit zwischen den Betei­ligten gefunden wird. Es ist immer auch eine individuelle Angelegenheit, ob die Bera­tungsbeziehung ihren Wirkfaktor als unterstützende Ressource entfalten kann.

4.2 Die Kompetenzvermittlung

Aufbauend auf den Überlegungen von Kapitel 1.3.2, muss zuerst die Lebensgrundlage abgesichert werden, damit sich Menschen auf Lernprozesse, auch zur Kompetenzerwei­terung, einlassen können. Der materielle Zuspruch für die Bedürfnisse volljähriger Asylbewerber innen liegt in den ersten fünfzehn Monaten ihres Leistungsbezugs 40 Euro unterhalb des Regelbedarfs nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (vgl. §28 SGB XII; §3 AsylbLG). Hinzu kommt, dass, je nach Verordnung des Bundeslandes, teilweise Gutscheine oder Sach-, statt Geldleistungen ausgegeben werden. Somit ist zwar eine materielle Absicherung durch Beantragung der Leistungen nach dem AsylbLG möglich, jedoch reichen diese nicht für eine sichere Lebensgrundlage aus. Das kann zu einem Zustand von dauerhafter Bedürftigkeit bei Asylbewerber innen führen. Durch die restriktiven Regelungen für die Arbeitssuche kann dieser finanzielle Mangel nur schwer selbstständig durch eine Erwerbstätigkeit ausgeglichen werden (s. Kapitel 2.2.3). Die Übernahme der Wohn- und Heizungskosten durch das Sozialamt, sowie die Wohnsitzauflage verhindert zumindest den Fall der Wohnungslosigkeit. Das Beantragen von Leistungen nach dem AsylbLG innerhalb der Asylsozialberatung ist dennoch gleichzusetzen mit dem ״Erschließen der Sozialleistungen“ nach Ansen (2006) und kann Asylbewerber innen in einen autonomeren Zustand versetzen (vgl. ebd., s. 176). Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung der Hilfesuchenden seitens der Sozia­len Beratung findet sich in der Vermittlung zu Spendenaktionen karitativer Einrichtun­gen, Z.B. der Tafel zur Minderung der Essenskosten (vgl. Baas O.J., s. 1). Ausgegebene Spenden sollen jedoch keinen Ersatz zu den fehlenden Sozialleistungen darstellen. Die Vermittlung fördert das eigenständige Handeln der Ratsuchenden durch das Aufzeigen von Möglichkeiten zur finanziellen Abhilfe (vgl. Ansen 2006, s. 178f.). Auch ein auf­klärendes Gespräch über den Umgang mit vorhandenen finanziellen Mitteln verbessert die persönliche Handlungskompetenzen für die Alltagsbewältigung (vgl. ebd., s. 169). Asyl Sozialberatung kann helfen, die finanzielle knappe Ausstattung von Asylbewer­ber innen abzufedern, jedoch nicht auffangen. Davon ausgehend muss anderweitig die nötige Sicherheit für die Lernprozesse der Kompetenzweitergabe bei Asylbewer­ber innen hergestellt werden. Die Beratungsbeziehung kann solch eine sichere Basis darstellen. Gleichzeitig ist diese Beziehung als Methode der Kompetenzweitergabe an­Zusehen und damit notwendig für eine effektive Kompetenzvermittlung: durch die Bera­tungsallianz erhalten die Ratsuchenden eine Plattform zum Erlernen und Einüben von Kompetenzen (s. Kapitel 1.3, 4.1). Die Kooperationswilligkeit seitens der Hilfesuchen­den ist dabei unabdingbar, da sie nur durch ihre Beteiligung an den sozialpädagogischen Interventionen die Lernprozesse verinnerlichen werden (vgl. Ansen 2006, s. 178). Diese Lernprozesse müssen in der Lebenswelt der Hilfesuchenden verankert sein, damit diese sie verstehen und annehmen können (vgl. Thiersch 2014, s. 316). Wissen zur Lebens­weit erhalten die Beratenden einerseits von den Ratsuchenden, andererseits müssen sie sich selbstständig über die vorhandenen Strukturen informieren.

Die Motivation zur Zusammen- und Mitarbeit steigt durch gesetzte Ziele (vgl. Ansen 2006, s. 161). Diese realistisch zu halten obliegt den Beratenden. Bei Asylbewer­ber innen bedeutet dies oftmals Erwartungen, bedingt durch die Gesetzeslage, herabzu­setzen, z. B. in Bezug auf das Erlernen der deutschen Sprache und fehlenden Ansprü- chen auf professionelle Sprachkurse. Seitens der Beratenden benötigt es dafür Wissen zu den Ansprüchen und Leistungen für Asylbewerber innen, um realistische Ziele als Motivation zu setzen (vgl. Thiersch 2014, s. 316).

Es ergibt sich folgendes Bild: für die Kompetenz Weitergabe im Rahmen der Asylsozial­beratung ist es wichtig Asylbewerber_innen eine gewisse Sicherheit der Lebensgrund­lage zu vermitteln. Durch Unklarheiten des Asylverfahrens und unzureichenden finanzi- eilen Leistungen für Asylbewerber_innen, stellt dies ein schwieriges Unterfangen dar. Sicherheit kann, zumindest innerhalb der B eratungs situati on, durch eine gute Bera­tungsbeziehung geschaffen werden (s. Kapitel 4.1). Durch lebensweltorientierte Inter­ventionen und Zielsetzung wird die Kompetenzweitergabe erleichtert und die Motivati­on zur Mitarbeit gefördert. Asyl Sozi alberatende müssen das anzuwendende Konzept kennen und danach agieren können.

Aufbauend auf dem ressourcenorientierten Ansatz zur Kompetenzerschließung (s. Kapi­tel 1.3.2), ist die Förderung der sozialen Teilhabe als Ressourceninput für die Kompe­tenzweitergabe ebenfalls dienlich.

4.3 Die Förderung sozialer Teilhabe

Wie in Kapitel 1.3.3. bereits angeschnitten, gibt Kaufmann (2005) vier Interventions­formen zur Förderung der sozialen Teilhabe vor: rechtliche, ökonomische, ökologische und pädagogische, (vgl. ebd., s. 87f.). Diese greift Ansen (2006) in seinen überlegun­gen zu Interventionen in der Sozialen Beratung auf, welche die gesellschaftliche Teilha­be benachteiligter Menschen verbessern (vgl. ebd., s. 158f.).

Nach Kaufmann (2005) bedarf es zuerst einer rechtlichen Intervention, um die Mög­lichkeit der sozialen Teilhabe finanziell abzusichern (vgl. ebd., s. 89f.). Es bedarf also der finanziellen Grundsicherung (s. Kapitel 4.2). Engpässe bei den finanziellen Mitteln erschaffen ״zu teure Räume“ (Täubig 2009, s. 219) für Asylbewerber_innen, die sich auf die soziale Teilhabe negativ auswirken, Z.B. da Großstädte mit Freizeitangeboten durch fehlendes Fahrgeld nicht besucht werden können (vgl. ebd., s. 136, 157, 189). Aufbauend auf den rechtlichen Interventionen, zielen die ökonomischen auf die Verbes­serung der Einkommensverhältnisse der Hilfesuchenden ab. Neben der Absicherung des Einkommens durch Sozialleistungen, liegt hierbei der Fokus auf der (Wieder- )Eingliederung in den Bildungs- oder Arbeitsmarkt (vgl. Ansen 2006, s. 158f., 164f., 167f.; Kaufmann 2005, s. 92f.). Volljährige Asylbewerber_innen haben bis zu ihrem 25. Lebensjahr die Möglichkeit in die schulische Laufbahn einzusteigen, vorausgesetzt es gibt an ihrem zugewiesenen Wohnort ein passendes Angebot entsprechend ihres Bil­dungsstands (s. Kapitel 2.2.3). Wenn keine passende Schulform vorhanden ist, bedarf es eines Deutschkurses. Professionelle Deutschkurse sind Asylbewerber innen jedoch nur selten zugänglich, abhängig v.a. von ihrem Herkunftsland und vorhandener Kurskapazi­täten. Der Möglichkeitsbeschränkung zum Deutschlernen zum einen, zum anderen dem zeitweise auferlegten Arbeitsverbot und der benötigten Arbeitserlaubnis geschuldet (s. Kapitel 2.2.3), wird der Zugang zum Arbeitsmarkt, aber auch zum Bildungssystem Asylbewerber_innen immens erschwert (vgl. Pro Asyl 2015).

Eine maßgebende Rolle bei der Schul- oder Arbeitssuche spielt auch der zugewiesene Wohnort. Da Asylbewerber innen nach Quoten auf die Landkreise und Kommunen verteilt werden, wohnen Einige auch in kleineren Ortschaften, wo es kaum oder gar keine Möglichkeiten zur Bildung oder Beschäftigung gibt. ״Der fehlende räumliche Zugang zu Bildungseinrichtungen und zu offenen Stellen kann eine große Hürde dar­stellen.“ (Pro Asyl 2015) Dem Antrag auf Umzug zum Zweck der Ausbildung oder Ar­beitsaufnahme wird nach Ermessen des zuständigen Sozialamts stattgegeben. In struk­turschwachen Regionen, aber auch in Ballungsgebieten, erschwert die Vorrangprüfung die Arbeitssuche: einerseits verringert sich durch erhöhte Arbeitslosenquoten der An­Spruch auf Arbeitsplätze, andererseits dauert die Vorrangprüfung eine gewisse Zeit, welche die gewählten Arbeitgebenden nicht immer bereit ist für die Neubesetzung ab­zuwarten. Der ungesicherte Aufenthaltsstatus ist ein weiterer abschreckender Faktor für Arbeitgebende Asylbewerber_innen einzustellen (vgl. Pro Asyl 2015). §60a Abs. 2 Au- fenthG sichert Asylbewerber innen lediglich den Aufenthalt für die Dauer einer Berufs­ausbildung, welche vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurde.

Durch die Verwehrung von Sprachkursen für viele Asylbewerber innen und der er- schwelten Arbeitsaufnahme kommt es zu einer ״strukturellen [...] Desintegration“ (Täubig 2009, s. 56; Auslassung: M.N.), letztendlich durch politisch gesetzten Rege­lungen. Die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeits- und Bildungsmarkt ist eine Heraus­forderung. Die Asylsozialberatung hat hier die Aufgabe - trotz der Restriktionen - Zu­gänge zum örtlich vorhandenen Bildungsmarkt zu erschließen. Dies geschieht u.a. durch Informieren über lokal vorhandene Angebote und mögliche Begleitungen und Unter­Stützungen bei Beratungsstunden in den Bildungsinstitutionen (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 209). Damit die Bildungsangebote den Bedarfen von Asylbewerber innen ent­sprechen, ist der Aufbau eines kooperativen Verhältnisses zwischen den Trägern der

Bildungseinrichtungen und der Asylsozialberatung besonders wichtig. Dies ist Aufgabe der FSA, da sie die Vermittlungsfunktion zwischen Asylbewerber innen und der Auf­nahmegesellschaft einnimmt (vgl. Kühne 2004, s. 171f.).

Zur genannten strukturellen Desintegration trägt auch die verpflichtende Unterbrin­gungsform in den GUs und AEs bei, da sie Asylbewerber innen von der Aufnahmege- Seilschaft exkludiert (vgl. Täubig 2009, s. 12). Ein Elmzug findet auf Antrag statt, über welchen nach Ermessen vom zuständigen Sozialamt entschieden wird. Durch die vorge- schli ebene Elnterbringungsform wird Asylbewerberinnen die Passung der Wohnver­hältnisse an ihre persönlichen Bedürfnisse verwehrt. Gleiches gilt für ihre Gesundheits­Versorgung. Durch die ihnen zustehende medizinische Akut- und Schmerzbehandlung und der oftmals bürokratischen Vorgehensweise für einen Arztbesuch, kommt es zur medizinischen Elnterversorgung von Asylbewerber innen, v.a. in Bezug auf die Be­handlung von Traumata und anderen psychischen Störungen (vgl. Bundesweites Netz­werk der medizinischen Flüchtlingshilfe & Medinetze 2014; Deutsches Ärzteblatt 2014). Die psychische Behandlung ist besonders von Nöten, da das Leben in den GEls zu psychischen Störungen führen kann (vgl. Hennig-Studie 1982, zit. in: Boumans; Ünal 1997, s. 59 - 66). Auch stellen die Fluchterfahrungen eine erhebliche psychische Belastung dar, welche aufgefangen werden müssen (s. Kapitel 2.1).

Themen wie Unterbringung und medizinische Versorgung machen den, durch das AsylbLG und AsylG hervorgerufenen, ״institutionalisierte[n] Prozeß von Ausgrenzung“ (Blahusch; Friedrich 1992, s. 24, zit. in: Boumans; Ünal 1997, s. 215; Anpassung: M.N.) besonders deutlich. Die Asyl Sozialberatung kann diese Situation nur bedingt durch kurzfristige Interventionen bessern, Z.B. durch das Schreiben von Widersprüchen bei Ablehnung medizinischer Eingriffe oder dem Einbeziehen karikativer Organisatio­nen zur Bezahlung dieser. Sowohl die Passung der Unterbringung an die Bedürfnisse der Ratsuchenden, als auch die Schaffung des Zugang zur medizinischen Versorgung, sind Teil der ökologischen Interventionen. Diese zielen darauf ab, dass Menschen 1er- nen, sich in ihrer räumlichen, sozialen und sachlichen Umwelt zu bewegen und die dort vorhandenen Ressourcen sich zu erschließen und zu nutzen (vgl. Ansen 2006, s. 159; Kaufmann 2005, s. 96f.). Dafür sind einerseits die makrosozialen Netzwerke zu stärken, da sie eine flankierende und stützende Funktion beim Alltagsaufbau einnehmen (vgl. Galuske 2013, s. 331): das Bildungssystem, der Arbeitsplatz, die Gesundheitsversor­gung und Freizeiteinrichtungen. Die Sozialberatung informiert dafür über lokal vorhan­dene Dienstleistungen oder hilft beim Suchen und Anmelden bei Sport- oder Kulturver- einen. Für Asylbewerber innen sind Mitgliedschaften in Vereinen möglich, es kam in den letzten Jahren sogar verstärkt zur gezielten Öffnung für Asylbewerber innen (s. Kapitel 2.2.3). Den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtert die Asylsozialberatung durch Erklärung des KBS, dem Vereinbaren von Arztterminen und dem Vermitteln von Dolmetscher innen für diese. Für die Erschließung makrosozialer Netzwerke bedürfen Beratende sozialräumlicher Kenntnisse, um den Ratsuchenden bedarfsgerechte Angebo­te aufzuzeigen. Andererseits bedarf es in den ökologischen Interventionen der Stärkung mikrosozialer Netzwerke (vgl. Galuske 2013, s. 331). In der Asylsozialberatung spielt hierbei das Netzwerk der Nachbarschaft eine wichtige Rolle: Z.B. in Paten-Projekten, durch die Asylbewerber innen sowohl konkrete Hilfeleistungen geboten werden und sich auch emotional stützende Beziehungen etablieren können (vgl. Han-Broich 2015). Insbesondere Familien können durch Patenschaften unterstützt und entlastet werden (vgl. Ghelli 2014). Diese Projekte basieren auf Kooperationen von Beratungsstellen und Ehrenamtsinitiativen. Das Entstehen entsprechender Netzwerke hängt von vielen Fakto­ren ab, U.a. der Finanzierung durch Spenden, den zeitlichen Ressourcen der Beratungs­stellen und dem Engagement der Anwohner innen.

Kaufmanns pädagogische Interventionen beziehen sich auf die Weitergabe von Kompe­tenzen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Ratsuchenden (vgl. Ansen 2006, s. 158f.; Kaufmann 2005, s. 101) und somit auf die beschriebenen Ziele in Kapitel 1.3.2 und deren Möglichkeiten der Elmsetzung in Kapitel 4.2.

Da sich alle vier Interventionsformen bedingen, können die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe erst dann vollkommen aktiviert und ausgeschöpft werden, wenn es zur Elmset­zung von Interventionen aller Formen kommt (vgl. Ansen 2006, s. 158f.). Dies ist, wie erläutert, mit Einschränkungen möglich, v.a. das AsylG und AsylbLG erschweren bzw. verwehren Asylbewerb erinnen die Teilhabe an der Gesellschaft und deren Errungen­schaften. Es kommt zur partiellen Desintegration durch die vorhandenen Strukturen. In der Asylsozialberatung wird versucht, diese Ausgrenzung durch sozialpädagogische Interventionen - wie beschrieben - zu vermindern. Die Ursachen des stattfindenden Ausgrenzungsprozesses sind im derzeitigen politischen/gesetzlichen Rahmen zu finden (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 219). Änderungen sind nicht abzusehen. Das führt in der FSA zu Frustration, sowohl auf Seiten der Ratsuchenden, als auch der Beratenden. Die nachhaltige Verbesserung von Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von Asylbewer­ber innen durch maßgebundene und vereinheitlichende politische/gesetzliche Rahmen­bedingungen in Deutschland ist dringend und unverzüglich geboten.

5 Resümee und Fazit TEIL A

In der vorliegenden Arbeit wurde sich zuerst mit Theorien sozialpädagogischer / Sozia- 1er Beratung auseinandergesetzt, wobei die Soziale Beratung als Interventionsform Sozi­alpädagogischer Beratung verortet wurde mit drei elementaren Zielen: dem Aufbau ei­ner Beratungsbeziehung, der Weitergabe von Handlungskompetenzen zur Alltagsbewäl­tigung und der Förderung sozialer Teilhabe. v.a. das Konzept der Lebensweltorientie­rung, aber auch professionelle Kompetenzen der Beratenden und eine bedarfsgerechte Einrichtung des Beratungssettings vergrößern die Chance zur Zielerreichung. In Bezug auf die Zielgruppe der Asylbewerber innen wurde festgestellt, dass sie einerseits durch ihren Lebenskontext der Flucht, andererseits durch die in Deutschland geltenden Geset­ze und Vorschriften psychisch belastet und in ihrem Alltagshandeln eingeschränkt wer­den. Dies zeigt den Beratungsbedarf für Asylbewerber innen auf, erschwert aber auch die Umsetzung der genannten Beratungsziele. Hinzu kommen die Rahmenbedingungen der FSA, in welcher die Asyl Sozialberatung stattfindet: neben unzureichender Finanzie­rung, erschwert eine fehlende Standardisierung von Beratungsinhalten und Einstei­lungsqualifikationen eine gleichberechtigte Asyl Sozialberatung.

Es wird bei der Auseinandersetzung mit dem Arbeitsfeld der Asyl Sozialberatung inner­halb der FSA bewusst, dass die Grundintensionen der Sozialpädagogik teilweise nicht in ihm umsetzbar sind (vgl. Täubig 2009, s. 56; Wurzbacher 1997, s. 124): die aus­grenzenden Gesetzeslagen verhindern das Ermöglichen der Schaffung sozialer Gerech­tigkeit; die Gleichbehandlung aller Adressat innen innerhalb der Asylsozialberatung ist nicht möglich, da fehlende Standards der Rahmenbedingungen zu lokal unterschiedli­chen Beratungsqualitäten führen; das Ziel, Sicherheit im Alltag zu schaffen durch Sozi- alpädagogi sehe Interventionen, ist durch den ausstehenden Asylentscheid erschwert. Solange dieser aussteht, ist sowohl der Alltag als auch die Lebensplanung von Asylbe­Werber innen unsicher und teilweise nicht planbar (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 78f., 219).

Die Umsetzung der herausgearbeiteten elementaren Ziele der sozialpädagogischen / Sozialen Beratung (s. Kapitel 1.3) ist ebenfalls eingeschränkt. Die Etablierung einer Beratungsbeziehung ist sehr wohl möglich. Jedoch kann das Zustandekommen als eine Art Zufall beschrieben werden, geschaffen durch günstige Konstellationen der FSA- Rahmenbedingungen. Diese Konstellationen variieren durch die fehlende Standardisie­rung der Rahmenbedingungen. Fehlen zeitliche Ressourcen für die Beratung, kommt es meist zu ad hoc-Reaktionen auf die Probleme (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 211), der Beziehungsaufbau rückt in den Hintergrund. Zudem bedarf es der sprachlichen Ver­ständigung, was Sprach- oder übersetzungsvermögen aller Beteiligten benötigt. Trotz dieser Hürden muss die Etablierung der Beratungsbeziehung von den Professionellen beachtet, eingeplant und versucht um gesetzt zu werden, da die Beratungsbeziehung Vo­raussetzung ist für eine gute und sinnvolle sozialpädagogische Beratung.

Auch ist die Beratungsbeziehung eine wichtige Voraussetzung für die Kompetenzver­mittlung. Diese ist bereits durch die finanzielle Unsicherheit auf Seiten der Asylbewer­ber innen erschwert. Hinzu kommt, dass das Aufzeigen von Ressourcen zur Stärkung der positiven Selbstsicht der Ratsuchenden durch die gesetzlichen Einschränkungen zur gesellschaftlichen Teilhabe behindert wird. Diese Einengungen machen eine lebens­weltorientierte Beratung notwendig, damit alle möglich vorhandenen Ressourcen inner­halb der Lebenswelt der Ratsuchenden gefunden, aktiviert und gesichert werden.

Um die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe zu vergrößern, bedarf es eben­falls der Lebensweltorientierung. Doch vor allem das Engagement und damit auch die zeitlichen Ressourcen der Asylsozialberatenden ist hier gefragt, um Netzwerke zu Stär­ken, Projekte zu initiieren und zu unterstützen und die Ressource des Ehrenamtes, wel­che eine besondere Wichtigkeit im Arbeitsfeld der FSA einnimmt (vgl. Han-Broich 2015), professionell zu fördern und in die ArbeitsStrukturen einzubinden.

Inwieweit die gemachten Aussagen zur Asylsozialberatung und der Erreichung sozial­pädagogischer / Sozialer Beratungsziele der Theorie mit der Praxis übereinstimmen, wird im folgenden TEIL в im Rahmen eines Experteninterviews untersucht.

TEIL в

6 Erläuterung der Forschungsmethode

Die Untersuchung im Teil в beschäftigt sich mit der Realisierbarkeit der im Teil A her­ausgearbeiteten elementaren Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung in der Asyl­Sozialberatung. Dafür wurde folgende Forschungsfrage gestellt: Inwieweit sind in der Asyl Sozialberatung, die im Vorfeld aus der Theorie herausgearbeiteten, elementaren Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung umsetzbar und was sind hierbei fördernde und hindernde Faktoren? Im folgenden Kapitel wird die für die Beantwortung der For­schungsfrage vorgenommene Untersuchungsmethode vorgestellt.

6.1 Das Expert inneninterview als Methode qualitativer Sozialforschung

Die Asyl Sozialberatung ist ein noch relativ unerforschtes Arbeitsfeld der Sozialarbeit. Es bedarf deswegen v.a. Untersuchungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Beratung, aber auch der Aufgaben und Methoden der Asylsozialberatenden. Dadurch können verschiedene Einwirkungen und deren Auswirkungen auf die Beratungsqualität und Beratungsmethodik besser nachvollzogen werden. Es bedarf also eines Forschungs­ansatzes mit offenem Charakter, der Platz für die Einflüsse auf und Zusammenhänge innerhalb des Arbeitsfelds einräumt. Diesem offenen Forschungscharakter wird die qua­litative Sozialforschung gerecht, durch ihre flexible Vorgehensweise, durch welche vor der Forschung gebildete Hypothesen und die Forschungsmethode an sich an das For­schungsobjekt anpassbar sind (vgl. Mayring 2002, s. 28). Dadurch ist auch möglich, neue Theorien für noch relativ unerforschte Fachgebiete zu entwickeln (vgl. Mayer 2008, s. 24). Offene Forschung bedeutet jedoch nicht konzeptionsloses Vorgehen. Um ihre Wissenschaftlichkeit zu sichern, bedarf offene Sozialforschung einer dauerhaften Methodenkontrolle durch Orientierung an gewissen Forschungsregeln, welche hier nicht näher erläutert werden, und einer exakten Dokumentation der Vorgehensweise (vgl. Mayring 2002, s. 29).

Um einen guten Einblick in Organisation und Methodik der Asylsozialberatung zu be­kommen, wurde die Forschungsmethode der Expert inneninterviews ausgewählt. Es wurde sich der engen Definition für Expert innen angeschlossen, unter welcher Ex­pert innen erst durch ihre Position bzw. dem Ausüben ihrer Profession und des daraus

resultierendem spezifischen Wissen zu Expertinnen werden (vgl. Mišoch 2015, s. 120). Sie sind somit ״Funktionsträgerinnen innerhalb eines organisatorischen oder insti­tutionellen Kontextes.“ (Meuser; Nagel 1991, s. 444) Im Fokus steht daher nicht die Biografie der befragten Person, sondern deren spezifisches Wissen über ihr Arbeitsfeld, ihr professionelles Handeln in diesem und ihre Einbindung in strukturelle Gegebenhei­ten des Ausübungsplatzes ihrer Profession.

Da im Rahmen dieser Arbeit nur ein Interview durchgeführt werden konnte, wurde die­ses umso eingehender analysiert, um dem Material gerecht zu werden (s. Kapitel 7).

6.2 Erstellen des Leitfadens

Expert inneninterviews werden mithilfe offener Leitfäden geführt. Offene Leitfäden geben dem Interview eine Struktur und sichern ab, dass alle wichtigen Aspekte für die Forschungsfrage Berücksichtigung finden (vgl. Mayer 2008, s. 37). Zeitgleich werden sie dem Status der Expert innen gerecht, da Sie Platz einräumen für deren Erklärungen und Anmerkungen (vgl. Meuser; Nagel 1991, s. 448). Die Fragen für den Leitfaden wurden, basierend auf Flicks sensibilisierendem Konzeptansatz (vgl. Mayer 2008, s. 25, 36), anhand der vorangehenden Theorie im Teil A ausgewählt. Die Fragen des erstellten Leitfadens unterteilen sich in sechs Kategorien. Einstiegs- und eine Abschlussfragen bilden den Rahmen des Leitfadens, welcher im Anhang 1 dieser Arbeit zu finden ist.

6.3 Zugang zum Feld

Es wurde nach einer Person gesucht, welche ihren Expert innenstatus durch langjährige Berufserfahrung im Feld der Asylsozialberatung begründet (vgl. Mišoch 2015, s. 120). Durch mehrere telefonische Anfragen bei Vereinen und Organisationen, welche Asylso­zialberatung anbieten, wurde eine passende Interviewpartnerin gefunden. Ein telefoni­sches Vorgespräch ergab, dass sie bereits seit 1991 im Arbeitsfeld der interkulturellen Sozialarbeit als Mitarbeiterin in einem Verein für interkulturelle Begegnung tätig ist. Sie gründete den Verein vor knapp 25 Jahren mit und arbeitete zuerst in dessen Bera­tungsstelle für Migrant innen. Heute hat sie die Stelle der Regionalkoordinatorin für die Asyl sozi al arb eit in ihrem Verein inne. Durch diese Anstellung und ihre langjährige Be­rufstätigkeit in der Asylsozialarbeit besitzt sie viel Erfahrung in der Asylsozialberatung und Kenntnisse über die institutioneilen und organisatorischen Strukturen des Vereins und dessen Beratungsstelle.

6.4 Durchführung des Interviews

Das Interview wurde am 16.03.2016 geführt und dauerte eine knappe Stunde. Es fand in den Beratungsräumen der Interviewpartnerin in den Nachmittagsstunden statt, wie es die angefragte Interviewpartnerin vorschlug. Die vereinbarte Zeit verhalf zu einer ent­spannten und lockeren Interviewatmosphäre, da die Beratungsstelle offiziell geschlos­sen war und es dadurch keine Unterbrechungen durch Andere gab. Lediglich in der Untersuchungsvorstellungsphase war eine weitere Mitarbeiterin anwesend, die jedoch zügig nach Beginn des Interviews den Raum verließ. Ein eventueller Zeitdruck durch später anstehende Termine gab es auf beiden Seiten nicht. Jedoch war zu spüren, dass nach einer Stunde die Konzentration und Antwortbereitschaft auf Seiten der Befragten nachließ, wahrscheinlich geschuldet ihrem bereits vorangehenden langen Arbeitstag. Dadurch wurden tiefergehende Nachfragen zu bestimmten Aspekten zum Ende hin von der Interviewerin unterlassen, um die Befragte nicht zu sehr zu strapazieren.

6.5 Datenaufbereitung

Die Datenaufbereitung erfolgte durch Aufzeichnung und spätere Transkription (s. An­hang 3) des Interviews. Zudem wurde ein Post-Protokoll nach dem Interview erstellt zur Reflexion der Interviewdurchführung, um sich eventueller Durchführungsfehler bewusst zu werden. Es wurde, entgegen der Meinung einer selektiven Transkription von Ex- pert_inneninterviews (vgl. Mišoch 2015, s. 124) zur Fehlervermeidung das gesamte Interview transkribiert (vgl. ebd., s. 128). Da der Fokus des Interviews auf dem erfrag­ten Wissen liegt und nicht auf der Weise wie dieses vermittelt wird, sind nonverbale und zwischensprachliche Elemente für die Interpretation irrelevant und wurden bei der Transkription außen vor gelassen, außer sie bezogen sich direkt auf die Bedeutung einer Aussage (vgl. Gläser; Laudei 2010, s. 193ff; Meuser; Nagel 1991, s. 455; s. Anhang 2 für Transkriptionsregeln). Alle personen- und ortsbezogenenen erfassten Daten wurden anonymisiert, um eventuelle Nachteile für die interviewte Person vorzubeugen und den Druck während des Interviews auf die Befragte zu verringern.

6.6 Datenauswertung

Die Datenauswertung erfolgt in Anlehnung an die Überlegungen von Kuckartz (2014) zur Auswertung von Expert inneninterviews nach dem Prinzip Mayrings qualitativer Inhaltsanalyse (vgl. ebd., s. 5). Mayrings Auswertungsverfahren eignet sich besonders für theoriegeleitete Textanalysen (vgl. Mayring 2002, s. 121), deren Texte durch Kom­munikationsprozesse entstanden sind. Es wird dabei systematisch, regel- und theoriege­leitet vorgegangen. Dadurch wird die Möglichkeit gesichert Rückschlüsse von den Er­gebnissen auf die Daten zu ziehen. Hauptmerkmal Mayrings Analyseverfahrens ist die Arbeit mit Kategorien, welche induktiv und deduktiv gebildet werden können (vgl. Mayring 2015, s. 13).

Explizit wird für diese Untersuchung die Analysetechnik der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse angewandt (vgl. ebd., s. 99; Kuckartz 2014, s. 77 - 98). Ziel ist eine thematische Strukturierung der Daten (vgl. Mayring 2015, s. 97) zur Erleichte­rung der Vergleichbarkeit von Teil A und в dieser Arbeit (s. Kapitel 8).

Bei der strukturierenden Inhaltsanalyse werden die Hauptkategorien (im Weiteren: HK) deduktiv anhand theoretischer Vorüberlegungen, Z.B. in diesem Fall eines Interviewleit­fadens, erstellt (vgl. Kuckartz 2014, s. 79). Abweichend von Kuckartz‘ und Mayrings Vorgehensweise und angelehnt an Gläser und Laudéis (2010) offenes Verfahren (vgl. ebd., s. 204f.), wurden die HKs zuerst deduktiv mithilfe des Leitfadens erstellt und nach einem ersten Materi al dur chgang induktiv erweitert und verändert, um allen Aussa­gen im Interview gerecht zu werden. Durch dieses Vorgehen entstanden folgenden HKs:

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Nach diesen HKs ist das Analysekapitel (Kapitel 7) aufgebaut. Die Unterkategorien (im Weiteren: UK) wurden induktiv am Material gebildet. Dies dient der sinnvollen Struk­turierung und der Einfügung aller themenrelevanten Aussagen in die Analyse (vgl. Ku- ckartz 2014, s. 83f). Nach Kodierung des gesamten Materials anhand des ausdifferen­zierten Kategoriensystems, wurden die getroffenen Aussagen in den HKs und UKs hin­sichtlich der Forschungsfrage analytisch zusammengefasst (vgl. ebd., s. 94 - 97; May­ring 2015, s. 103).

7 Analyse

Dieses Kapitel widmet sich der Zusammenfassung und Analyse der Kategorien, bezo­gen auf die gestellte Forschungsfrage. Angelehnt an die Ausarbeitungen im Theorieteil A werden alle relevanten Rahmenbedingungen für die Asyl Sozialberatung in die Analy­se mit einbezogen. Zusammenhänge zwischen den HKs werden im Anschluss an die Kategorienanalyse verdeutlicht. Abschließend erfolgt eine kurze Beantwortung der For­schungsfrage anhand der Kategorienanalyse. Für die vereinfachte Lesart wird die Inter­viewte Person mit I. abgekürzt.

7.1 Rahmenbedingungen der Beratung

Das Interview zeigt auf, dass der Stadtrat von D-Stadt viel Einfluss auf die Arbeit der Beratungsstelle besitzt, u.a. durch das Verabschieden eines neuen Konzepts für die Asyl sozi al arb eit D-Stadts (Z. 458f). Im Konzept sind u.a. der Betreuungsschlüssel (Z. 609f.) und die Aufgaben der Asyl Sozialberatung (Z. 28ff) festgelegt. Neuerungen im Konzept für die Asylsozialarbeit ist die Sozialraumorientierung, welche die Zusam­menarbeit und Kooperationen der Asyl Sozialberatung innerhalb und zwischen den Stadtteilen von D-Stadt wesentlich verbessert. Dies empfindet I. als positiv (Z. 458 - 462). Der festgelegte Betreuungsschlüssel, der bei 1:100 liegt, ist jedoch Auslöser für I.s Missmut über das Konzept. Ein angemessener Schlüssel für qualifizierte Beratungs­arbeit wäre bei 1:80 für erwachsene Asylbewerber innen, so die AG ״Soziale Beratung und Betreuung“ Brandenburgs (vgl. Wendel 2014, s. 78f.). So trifft I. die Aussage, der Betreuungsschlüssel von D-Stadt sei zu hoch, er führe zu Zeitdruck bei den Asylsozial­beratenden (Z. 561 f.). Ebenso verhindere der Schlüssel Neueinstellungen trotz vorhan­denem Zeitmangel (Z. 502ff ). Das neue Konzept ist somit positiv für einen bestimmten Aspekt der Beratungsarbeit, der Sozialraumorientierung. Es setzt aber nicht bei einem der größten Probleme dieser an, dem Personalmangel (s. Kapitel 3), und verschenkt damit die Möglichkeit, die Beratungsqualität um ein Vielfaches zu steigern. Offen bleibt die Begründung des so hoch angesetzten Betreuungsschlüssels.

Die Finanzierung, und damit die Möglichkeiten der Ausstattung der Beratungsstelle hinsichtlich Raums, Personals und dessen Equipment, laufen per Fördermittelantrag ebenfalls über die Stadt (Z. 500). I. schätzt die finanzielle Ausstattung als begrenzt ein (Z. 498). Das von I. angesprochene Ideal - ein Raum pro Mitarbeitenden - ist dadurch in ihrer Beratungsstelle nicht realisierbar (Z. 475). Eher sei es bei ihnen ״schon teilwei­se ein bisschen eng“ (Z. 479f.): ein Büroraum wird sich von bis zu drei Mitarbeitenden geteilt, früher waren es sogar vier. Diese Beengtheit sei destruktiv für Einzelberatungen, so I, durch viele Anwesende während der Beratungen (Z. 488, 494f.). Zudem erschwert der Raummangel neue Einstellungsmöglichkeiten, da kein Raum für mehr Mitarbeiten­de vorhanden ist (Z. 504). Durch die Teilzeiteinstellung vieler Mitarbeitenden und nur wenig ausgeschriebener Sprechstunden in den Büroräumen, ist die Überschneidung der Aufenthalte der Beratende im Büro jedoch relativ gering (Z. 483 - 486). Offen bleibt, ob der Raummangel die Festsetzung der B eratungs Stundenfrequenz beeinflusst hat. Es ist erkennbar, dass sich Ls Beratungsteam flexibel auf den Raummangel eingelassen hat und konstruktiv versucht, mit den vorhandenen Mitteln eine ״ ordentliche Beratungsat­mosphäre“ (Z. 168f.) zu schaffen. Durch das Abschaffen von Barrieren zwischen Rat­suchenden und Beratenden soll sich diese von behördlicher Beratung abgrenzen (Z. 167 - 170) und hingegen eine intime, persönliche Atmosphäre darstellen. Dies fördert die Beratungsqualität, besonders die Beratungsbeziehung (s. Kapitel 1.3.1).

Zur Aufgabenstellung sagt I, dass sie ״eine ziemlich klare Aufgabenstellung seitens [ihres] Finanziers des Sozialamtes, also der D-Stadt haben. “ (Z. 28ff; Anpassung: M.N.) Die Stadt als Finanzier und Auftragsgeber zeigt erneut die Schlüsselposition der Lokalpolitik für die Asylsozialarbeit auf. Es wird durch I.s Aussage deutlich, dass durch diese Konstellation I.s Beratungsteam großes Interesse daran hat, die von der Stadt ge­stellten Aufgaben zu erfüllen. Dies könnte erklären, weswegen der Beratungsprozess einen sehr gezielten Charakter aufweist (s. Kapitel 7.4). Auch weist I. mit der Aussage bezüglich ihrer Hauptaufgabe - ״Neuankömmlinge möglichst schnell aufzufangen und fit zu machen. “ (Z. 73f.) - auf den sehr druckbelasteten Charakter hin (s. Kapitel 7.4). Was genau ״fit“ bedeutet, wird von I. nicht weiter erläutert, jedoch geht es wohl um die Erreichung autonomer Handlungsfähigkeit von Asylbewerber innen (Z. 222 - 226). Die Aussage unterstreicht nochmal den durch den Betreuungsschlüssel ausgelösten Zeit­druck. I.s Beratung entfernt sich dadurch vom sozialpädagogischen Ansatz der Klien­tenzentrierung. Vielmehr kann behauptet werden, es wird sich zuvorderst am Auftrag orientiert die Ratsuchenden schnell in das System einzugliedern, unabhängig ihres Standpunktes, was der Beratung einen direktiven Charakter gibt.

Entgegen der Klientenzentrierung Stehen auch die amtszentrierten Aufgaben (Z. 192f.), die die Stadt stellt, u.a. die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wohnungsbewirtschaf­tung durch Asylbewerber innen (Z. 200f.). Dennoch betont I., dass ihre Kolleginnen ״ja als Sozialarbeiter [...] eingestellt“ (Z. 237; Auslassung: M.N.) sind, was betont, dass die Stadt Wert darauf legt Asylbewerber innen sozialpädagogisch zu beraten. Dies wirft ein Paradox zwischen Aufgaben- und Handlungsauftrag auf, da einerseits sozial­pädagogisches Handeln von der Stadt gefordert wird, diese andererseits Aufgaben und Bedingungen erstellt, welche diesem Handeln im Wege Stehen. I. ist sich diesen Kon­flikts bewusst, zeigt dennoch Verständnis für die belehrenden Aufgaben durch ihre Wichtigkeit (Z. 197 - 203). Welche Aufgaben und Methoden letztendlich in der Praxis Vorrang besitzen, bleibt offen. Weitere Aufgaben für I.S Team entstehen durch das Ver­einskonzept: politisches Engagement und gesellschaftliche Arbeit für die Besserung der Lebensbedingungen von Asylbewerber innen. Um dies zu erreichen, müssen die Bera­tenden Problemlagen ansprechen, auch mit Partner innen im Arbeitsfeld (Z. 623 - 626). Dies bedeutet, dass die Beratenden zwei Auftraggebende besitzen, wobei es zu Gegen­Sätzen in den Aufgaben kommen kann. So müsste nach Vereinskonzept Z.B. die Prob­lematik des zu hohen Betreuungsschlüssels durch die Stadt kritisiert werden. Da die Stadt zeitgleich der Finanzier ist, stellt dies eine kritische Angelegenheit dar. Ob und wie es zu solchen Problemgesprächen kommt, blieb im Interview offen.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass lokalpolitische Entscheidungen für die wich­tigsten Rahmenbedingungen der Beratungsstelle - Personal, Finanzierung, Aufgaben­Stellung - ausschlaggebend sind und damit die Beratungsqualität und die Erreichung der gesetzten Beratungsziele stark beeinflussen.

Die lokalpolitische Ausgangslage zur Asylpolitik im zuständigen Bundesland wird von I. als sehr restriktiv beschrieben, ein Kurswechsel sei schwer zu initiieren (Z. 630 - 646), was eine Besserung für die Beratungsbedingungen erschwert. Hoffnung für einen neuen Kurs gibt das neue Konzept (s.o.), welches von D-Stadt ausging, wobei immer noch kritisch zu betrachten ist, dass insgesamt zu wenige Ressourcen für die Asylsozi­alberatung eingeplant sind. Auch positiv zu betrachten sind I.S Aussagen bezüglich der Netzwerke und des ehrenamtlichen Engagements innerhalb D-Stadts (Z. 246 - 249). Diese zeigen, dass, entgegen der Aussage in Kapitel 4, restriktive politische Kurse nicht unbedingt Auswirkungen haben auf gesellschaftliches Engagement. Die vorherrschende solidarische Stimmung aller im Arbeitsfeld Agierenden in D-Stadt führt dazu, dass bei vorhandenen Problemen gemeinsam nach Lösungswegen gesucht wird (Z. 615 - 618). Dennoch bedarf es noch ״mehr Respekt und mehr Verständnis“ (Z. 592) bei der Zu­sammenarbeit, das würde ״auch die Beratung, Begleitung wesentlich erleichtern. “ (Z. 594f.) v.a. die Behörden kritisiert I. bei dieser Aussage (Z. 597 -601), da diese AsylbeWerber innen nicht immer helfen würden mit behördlichen Anliegen umzugehen. Ob durch Unverständnis, fehlendem Respekt o. Ä. blieb offen. Unabhängig vom Umgang miteinander kritisiert I. die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Verantwortungsübemahme bei Problemlösungen: ״Also es geht sozusagen, dass über den eigenen Tellerrand ge­guckt wird, dass unsere Gesellschaft hier über die Grenzen der Organisation oder der Zuständigkeit hinaus wirksam werden sollte und das fehlt so ein Stück noch. “ (Z. 605ff ) Es bedarf mehr Engagements unabhängig des eigenen beruflichen Auftrags. Bei­spiel hierfür ist das politische und ehrenamtliche Engagement von I. außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeiten (Z. 622f., 641f.).

Neben den lokalpolitischen und gesellschaftlich-strukturellen Einflüssen, sind Geset­zesänderungen auf Bundesebene bedeutend für I.s Beratungsstelle. Solche führen zu Veränderungen der Aufgabenstellungen für I.s Beratungsteam, Z.B. durch neue zuste­hende Leistungen für eine bestimmte Gruppe von Asylbewerber innen, welche in der Beratung umgesetzt werden müssen (Z. 568 - 581). Hinzu kommt der Einfluss globaler Migrationsströme: je nach Stärke derer gen Deutschland, verändert sich die zeitliche Belastung der Asyl Sozi alberatenden (Z. 61 Off, 618ff). I. beschreibt dieses Phänomen nur passiv. Es zeigt aber, zusammen mit den bundespolitischen Gesetzen auf, dass die Beratungsarbeit und -qualität von Faktoren beeinflusst wird, auf welche die Beratenden innerhalb ihrer Beratungstätigkeit kaum bis keinen Einfluss nehmen können. Asylsozi­alberatende müssen lernen, solche Grenzen ihrer Arbeit zu akzeptieren und auf die Ver­änderungen ad hoc professionell zu reagieren, was eine große Herausforderung darstellt.

7.2 Mitarbeitende und Teamarbeit

Bei den Einstellungen für I.s Team kommt es zu einer bewussten Auswahl der Ange­stellten, um auf die Bedürfnisse der Adressatinnen gut eingehen zu können. Hauptau­genmerk liegt hierbei auf einem vorhandenen Migrationshintergrund (Z. 107f.), welcher einhergeht mit Sprachkompetenzen (Z. 518ff). Zudem sind Beratungserfahrungen aus­schlaggebend für eine Einstellung (Z. 530 - 534). Das Team wurde v.a. aus ehemaligen ehrenamtlichen Hilfskräften des Vereins zusammengestellt, um Beratungs- und Fach­kompetenzen sicherzustellen und auch, um die Arbeitsweise der Personen einschätzen zu können (Z. 533f.). Hilfreich ist, dass sie durch das vorherige Engagement diverse Adressat innen des Vereins vielleicht bereits kennen und eine gute Beziehung zu eini­gen aufgebaut haben.

I.s Team stellt sich aus Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungen zusammen, wo­bei nur zwei eine sozialpädagogische Ausbildung besitzen (Z. 514ff.). Sozialpädagogi- sehe und damit auch Beratungskompetenzen sind damit nicht bei allen Beratenden bei Berufsbeginn vorhanden. I. begründet dieses Manko damit, dass es noch zu wenig Men­sehen mit Migrationshintergrund mit abgeschlossener sozialpädagogischer Ausbildung gibt (Z. 516ff.). Stattdessen kommt es zu einem Mix aus verschiedenen beruflichen Kompetenzen, wobei im Interview die anderen Ausbildungen nicht erläutert wurden. Dies stellt eine Bereicherung dar hinsichtlich der Möglichkeit, verschiedene Perspekti­ven in die Beratungsarbeit einbeziehen zu können. Einige Teammitglieder besitzen ei­gene Migrations- und Fluchterfahrungen (Z. 520ff.), was ihnen ein besonderes Reper- tőire an Erfahrungen gibt, welche sie in der Beratung mit nutzen können. I.s Team ist insgesamt sehr heterogen, bezogen auf berufliche Abschlüsse und Herkunft, aber auch auf Alter und Geschlecht (Z. 543 - 549).

Durch diese Zusammensetzung des Teams ergibt sich eine Vielzahl an Sprachen, wel­che die Teammitglieder abdecken (Z. lOOf), was in der Asyl Sozialberatung für die Kommunikation unabdingbar ist (s. Kapitel 4.1, 7.5). Sozialpädagogische Kompetenzen sind durch vorherige Ausbildungen vorhanden oder werden gezielt durch konstant statt­findende Fort- und Weiterbildungen gefördert (Z. 523 - 529). Fraglich bleibt, ob die Fort- und Weiterbildungen die fehlenden sozialpädagogischen Kompetenzen ausglei­chen können. I. erwähnt auch ״spezielle Kompetenzen“ von den Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund, welche eine Bereicherung für ihr Team darstellen (Z. 538 - 542), erläutert diese jedoch nicht näher. Möglich ist, dass sie hierbei auf einen sensibili­sierten Umgang mit Fluchterfahrungen und spezielles kulturelles Wissen über die Her­kunftsländer anspielt. Die ehrenamtlichen Arbeitserfahrungen und auch die persönli­chen Fluchthintergründe der Teammitglieder sichern ein gewisses Maß an Fachkompe­tenz, bezogen auf Beratung und strukturelle Gegebenheiten, ab (Z. 520 - 523). Die noch vorhandenen Kompetenzdefizite sind den Mitgliedern bewusst und werden versucht, durch oben genannte Fort- und Weiterbildungen und auch durch gegenseitigem Aus­tausch im Team, ausgeglichen zu werden (Z. 509 - 513, 541ff). Der Austausch bezieht sich besonders auf verschiedene Kompetenzen. I. selbst betitel dieses Vorgehen als mit­einander wachsen (Z. 512f., 543). Dass es sich hierbei um eine Form der Intervision handelt, wird bestätigt durch Ts öfter erwähnten Frage ״wie geht man damit um?“, wel­che sich immer auf verschiedene Problematiken innerhalb der Beratungsarbeit bezieht (Z. 111 - 114, 123 - 128, 523ff). Dazu zählt Z.B. auch das Besprechen des Selbstver- ständnisses der elgenen Beratenden-Rolle (Z. 195 - 200). Der Austausch fördert das vorhandene Vertrauensverhältnis zwischen den Teammitgliedern (Z. 506 - 509). Auch die Interkulturalität des Teams fördert dieses, so I., da auf eventuelle Verständigungs­probleme mehr geachtet und immer versucht wird, Missverständnisse schnell aufzuklä­ren. Dies führe zu einem sensibleren Umgang miteinander (Z. 550 - 558). Möglich ist, dass durch diese Sensibilisierung es auch zu einem indirekten Kompetenzaustausch, bezogen auf die interkulturellen Kompetenzen der Teammitglieder, kommt.

Das positive Arbeitsklima in I.s Team fördert die Teamarbeit und dadurch die Zusam­menarbeit mit Anderen, Z.B. bei der Arbeit mit ehrenamtlich Engagierten (Z. 422ff). I.s Team initiiert Zusammenarbeiten auch selbst (Z. 423f, 457f). Dies zeigt, dass Koope­rationen eine hohe Bedeutung in der Beratungsarbeit besitzen. Die Zusammenarbeit fördert feldspezifisches Wissen der Teammitglieder und erleichtert die Kooperation mit Anderen bei Problemlagen. Diese können einfacher gemeinsam mit den anderen Invol­vierten reflektiert werden, um dann zusammen an Lösungswegen zu arbeiten (Z. 423 - 427). Dies erleichtert, wenn nötig, Veränderungen in anderen Strukturen. Diese Verän­derungen sind eine grundlegende Dimension des Beratungsprozesses (vgl. Sickendiek; Engel; Nestmann 2008, s. 42).

Als einen Schwachpunkt des Teams sieht I. die fehlende sozialpädagogische Ausbil­dung mancher Mitarbeitenden (s.o.). Dies wird zwar versucht durch die genannten Fort- und Weiterbildungen, die Zusammenarbeit mit anderen Aktiven des Arbeitsfelds und dem Kompetenzaustausch innerhalb des Teams in gewissem Maße abzufedern. Den­noch muss gesagt werden, dass durch diese fehlende Ausbildung eine qualitative sozial­pädagogische Beratungsarbeit nicht immer gewährleistet werden kann. Eine Besonder­heit von Defizit schreibt I. den Mitgliedern ohne Migrationshintergrund zu. Diesen fehle das ״ Wissen um Kultur, um Herkunftsländer“ (Z. 541f.). Zwar könnten sie es sich Z.B. anlesen, jedoch stellt dies kein Ausgleich dar (Z. 542f). Interkulturelle Teamarbeit kann also nur interkulturelle Kompetenzen im gewissen Maße, jedoch nicht interkulturelles Wissen fördern. Hier, aber auch für die sozialpädagogischen Kompetenzen, bedarf es qualifizierter und fachbezogener Weiterbildungen, um professionelles adres­sat innenspeziflsches Handeln aller Mitarbeitenden zu sichern. I. erwähnt auch die Problematik des doppelten Mandats. Dies ergibt sich aus der Gebundenheit an die Auf­gabenstellung des Finanziers D-Stadt (s. Kapitel 7.4) und der solidarischen Haltung der Beratenden gegenüber den Ratsuchenden (s. Kapitel 1). Diese Problematik, welches ein Grundphänomen der Sozialen Arbeit ist, muss konstant bewusst reflektiert werden, um sowohl den Arbeitgebenden als auch den Adressat innen gerecht zu werden. Der Team­austausch über das Verständnis der eigenen Beratenden-Rolle ist ein Versuch von I.S Team, damit umzugehen (Z. 194 - 200).

7.3 Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtlich Helfende haben einen sehr aktiven Part in der Asylsozialarbeit. Sie besit­zen die Möglichkeit, durch die Offenheit ihrer Angebotsmöglichkeiten, sowohl kurz-, als auch längerfristige Beziehungen mit Asylbewerber innen einzugehen. Losgelöst von strikten institutioneilen Vorgaben, können verschiedene Angebotsformen und Hilfen für Asylbewerber innen entstehen, Z.B. im Bildungsbereich und bei Freizeitangeboten (Z. 442 - 446). Da Ehrenamtliche, entgegen der Beratenden, nicht an Auftraggebende ge­bunden sind und daher keine disziplinierenden O.Ä. Aufträge erfüllen müssen, ist es ihnen schneller möglich partnerschaftliche Beziehungen zu Asylbewerber innen aufzu­bauen (Z. 243ff). Dadurch wird möglich, dass im Rahmen des Ehrenamts freundschaft­liehe Verhältnisse entstehen. Durch diese und die offenen Angebote werden die mikro­und makrosozialen Netzwerke von Asylbewerber innen gestärkt (s. Kapitel 4.3) und ihre sozialen Teilhabemöglichkeiten gefördert. Durch das ehrenamtliche Engagement können die Beratenden von I.S Team sich aus bestimmten Bereichen heraushalten, Z.B. bei der Organisation von Freizeitangeboten, oder Aufgaben direkt abgeben (Z. 244). Ehrenamtliche Hilfe stellt eine Entlastung für die Asylsozialarbeit dar und verbessert zeitgleich die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe für Asylbewerber innen. Beratende sollten deswegen diese Form der Hilfe aktiv etablieren und unterstützen.

Nachteil an ehrenamtlichen Angeboten ist, so I., dass es Massen an Ehrenamtsangebo­ten gibt. Dadurch sind die Beratenden teilweise überfordert diese Asylbewerber innen nahezubringen. Hinzu kommt die stellenweise fehlende Bedarfsausrichtung dieser An­gebote (Z. 417ff). I. beschreibt, dass besonders abends Asylbewerber innen lieber für die Deutschkurse lernen als Freizeitangebote anzunehmen (Z. 428ff). Diese Fehlaus­richtung verschenkt die Unterstützungsleistung partiell. Eine bessere Bedarfsausrich­tung der Angebote würde zudem die Motivation Ehrenamtlicher aufrechterhalten, da davon auszugehen ist, dass diese durch Nichtnutzung der Angebote mit der Zeit ab­nimmt. Es bedarf daher einer besseren Passung der Angebote an die Lebenswelt von Asylbewerber innen, also eines Informierens und Sensibilisierens der Ehrenamtlichen dahingehend. Die Sensibilisierung würde auch falsche Erwartungshaltungen und damit aufkommende Enttäuschungen über fehlgeschlagene Projekte Vorbeugen (Z. 418 - 422). Inwiefern es zu diesen Vorbereitungen der Ehrenamtlichen auf ihre Arbeit und der An­gebotspassung an die Bedarfe von Asylbewerber innen kommt, wurde im Interview nicht besprochen. Trotz des hohen ehrenamtlichen Hilfeangebots in D-Stadt (s. Kapitel 7.1), darf dieses Engagement der Gesellschaft zum Ausgleich fehlender kommunaler Angebote nicht überstrapaziert werden (Z. 436 - 439). Vielmehr muss Ehrenamt immer als Zusatz, anstatt als Normalität, gesehen und dahingehend wertgeschätzt werden, auch von politischer Ebene.

7.4 Der Beratungsprozess

Der Beratungsprozess beginnt entweder durch das Aufsuchen der neuangekommenen Asylbewerber innen in ihren Wohnungen durch die Beratenden (Z. 31 - 38) oder durch das eigenständige Aufsuchen der Beratenden durch die Ratsuchenden in I.s Beratungs­stelle (Z. 40). Die erste Variante ist kritisch zu betrachten, da sie zwar einerseits niedrigschwellig das Angebot an die Ratsuchenden heranträgt, was positiv zu verorten ist. Zeitgleich drängt das Aufsuchen die Beratung den Ratsuchenden auf. Damit stellt sie keine vollkommene offene Beratung mehr dar (s. Kapitel 1.1). Wann welches Vor­gehen eingesetzt wird und wie die Ratsuchenden auf die ersten Wohnungsbesuche rea­gieren, blieb im Interview offen. Unabhängig des Verlaufs, wird beim ersten Zusam­mentreffen per Flyer und mündlich erklärt, wer die Beratenden sind und welche Aufga­ben sie erfüllen (Z. 140 - 143). Damit es zu keinen Verständigungsschwierigkeiten kommt, werden die Beratenden nach Sprache bzw. Herkunft den Asylbewerber innen zugeteilt (Z. 35ff.). Ob es dadurch zu einer Überlastung bestimmter Mitarbeitenden kommt, wurde nicht erwähnt. Die Vorstellungsphase soll absichern, dass die Erwar­tungshaltungen der Ratsuchenden im realistischen Rahmen bleiben (s. Kapitel 1.1, 7.5). Bei der Beratung in den Vereinsräumen werden zuerst die lebenswichtigen Bedarfe, besonders die Sozialleistungen abgesichert, dann mögliche Bildungswege geklärt und erst danach die weiteren Anliegen und Interessen der Ratsuchenden besprochen (Z. 51 - 54, 283 - 286). Die Beratung verläuft damit einerseits sehr strukturiert und zielgerichtet, was helfen kann eine Überforderung der Ratsuchenden durch zu vielen Informationen und Vorgängen vorzubeugen. Andererseits ist die Beratung offen für die Anliegen der Ratsuchenden. Neben den Beratungstreffen gibt es auch begleitenden Maßnahmen (Z. 485f.). I.s Beratung bietet damit ein sehr bedarfsgerechtes Angebot an, da Asylbewer- ber innen besonders zu Beginn im Ankunftsland die gesellschaftlichen Strukturen und Abläufe noch nicht kennen.

Die Frequenz der Treffen kann durch die Freiwilligkeit der Besuche im Beratungsver­lauf variieren. So gibt es sehr ungebundene Ratsuchende, welche manchmal auch über längere Zeiträume die Beratung meiden oder nur selten für bestimmte Anliegen vorbei­schauen (Z. 338 - 341). Andererseits kommt es zu längerfristigen, regelmäßigen Bera­tungstreffen (Z. 61f.). Die längere Abwesenheit mancher Ratsuchenden erwähnt F ohne besondere Betonung, weswegen es zur Normalität der Beratung dazuzugehören scheint. Offen bleibt, inwieweit diese Ungebundenheit den Beratungsprozess beeinflusst. Hauptaufgabe der Beratenden seitens der Stadt, und somit Hauptthema der Beratung, ist Asylbewerber innen Orientierung in den gesellschaftlichen Strukturen zu geben (Z. 75f.). Als Basis dafür werden die Grundbedarfe gesichert (s.o.). Vorbereitungen auf Ämtergänge (Z. 294f.) und begleitende Maßnahmen geben Asylbewerb er_innen Einbli­cke in alltägliche Abläufe und stärken ihre Kompetenzen (s. Kapitel 7.6). Die soziale Teilhabe, als Zugang für Menschen zu den gesellschaftlichen Strukturen (s. Kapitel 1.3.3), wird gefördert durch das Besprechen und Vermitteln von Bildungs- und Ar­beitsmöglichkeiten (Z. 42f., 48f., 58f., 387ff), Sprachkursen (Z. 314 - 317), Gesund- heitsbedarfen (Z. 38f.) und Freizeitangebote, wobei Letztere sowohl ehrenamtlicher als auch institutioneller Art sind (Z. 384f, 388ff, s. Kapitel 7.7). I. fasst ihr Aufgabenge­biet zusammen mit: ״Also das, was der Flüchtling einfach auch durch fehlende Sprach- kompetenzen nicht alleine kann, das wird hier mit übernommen. “ (Z. 239f.) Die Beto­nung, dass sie jedoch ״als Sozialarbeiter, nicht als Dolmetscher eingestellt“ (Z. 237) sind, zeigt auf, dass trotz vermehrter Übersetzungsanliegen, bei allen Interventionen sozialpädagogisch vorgegangen wird. Somit Stehen, trotz zielgerichtetem Charakter der Beratung (Z. 50f.), sozialpädagogische Methoden und Ziele im Vordergrund. Kritisch ist dennoch zu betrachten, dass die Beratungsziele der Stadt Vorrang vor den Anliegen der Ratsuchenden haben. Dies lässt erneut einen direktiven Charakter durchblicken (s. Kapitel 7.1). Inwieweit dieses Vorgehen strikt durchgesetzt wird, kann aufbauend auf dem Interview jedoch nicht gesagt werden. Insgesamt lässt sich ein bedarfs- und le­bensweltorientierte Beratungscharakter feststellen (Z. 307 - 311), durch das Eingehen auf die Anliegen der Ratsuchenden (Z. 381 - 384) und den Einbezug des Aufenthalts­status (Z. 404 - 406) und Biographien (Z. 280ff) in die Interventionen der Beratung.

Als Problem für die Beratung benennt I. v.a. den Betreuungsschlüssel und den daraus resultierenden Zeitmangel (s. Kapitel 7.1). Durch diesen kann man ״sich nicht auf inten-, oder nur in Einzelfällen auf intensivere Begleitung und (...) auch Zielsetzung einlassen“ (Z. 586f.). Dies ist besonders spürbar bei Ratsuchenden mit höherem Bera­tungsbedarf, Z.B. Erkrankten (Z. 69 - 73). Diese Ständen entgegen dem Auftrag, ״Neu- ankömmlinge möglichst schnell aufzufangen und fit zu machen. “ (Z. 73f.), wobei ״fit machen“ als Synonym für ״autonom agieren“ gedeutet werden kann (s. Kapitel 7.1). Diese Aussagen lassen eine Ungleichbehandlung in der Beratung dahingehend anklin­gen, dass Ratsuchende mit erhöhtem Beratungsbedarf nicht immer alle benötigten Hil­fen bekommen können. Viel eher kommt es zur Entstehung eines Negativbildes Derje­nigen, die die autonome Handlungsfähigkeit langsamer erlenen bzw. diese nicht voll­kommen erreichen können, als Ratsuchende, die zu viel Zeit beanspruchen. Der Zeit­mangel gefährdet damit eine gleichberechtigte und unvoreingenommene Beratung. Zu bemerken ist, dass der Zeitmangel sich durch neue Gesetzeslagen verschlimmert hat. Dadurch entstanden zeitintensivere Aufgaben für die Beratung (Z. 577 - 581). Die Stadt hat den Betreuungsschlüssel jedoch nicht an die neue Intensität der Aufgaben angepasst. Unklar bleibt, wie die Beratenden mit dem Zeitmangel umgehen bei höherem Hand- lungs- und Beratungsbedarf - Z.B. dringende Behandlung einer Erkrankung - und ob solche gravierenden Anliegen Vorrang vor den Aufgabenstellungen der Stadt besitzen.

7.5 Die Beratungsbeziehung

I.s Aussage: ״ Wert legen wir natürlich drauf sonst funktioniert es nicht“ (Z. 110) zeigt auf, dass die Beratungsbeziehung innerhalb der Beratung eine wichtige Rolle einnimmt. Diese Bedeutung spiegelt sich u.a. in den Einstellungskriterien für die Mitarbeitenden (s. Kapitel 7.2). Durch die Varietät der Herkunftsländer der Beratenden können ״alle wichtigen Muttersprachen“ (Z. 101) der Ratsuchenden abgedeckt werden. Dadurch wird den Ratsuchenden die Möglichkeit gegeben, sich trotz fehlender Deutschkenntnis­se von Beginn an zu artikulieren (Z. lOlff). Neben den bewusst gewählten Einstei­lungskriterien, achtet I.s Team auf eine ״ordentliche Beratungsatmosphäre“ (Z. 168f.) für einen erleichterten Beziehungsaufbau. Barrieren zwischen den Beteiligten beim Ge- sprach werden zu vermeiden versucht (Z.170ff, s. Kapitel 7.1). Beim Erstkontakt von Beratenden und Ratsuchenden werden den Ratsuchenden Standpunkt und Aufgaben der Professionellen erklärt (Z. 139 - 143) um ihnen Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Beratung und der Beziehung zwischen den Beteiligten aufzuzeigen. Gleichzeitig werden die Erwartungshaltungen der Ratsuchenden aufgenommen und reflektiert. Der Verlauf der Beratungsbeziehungen wird bewusst von den Beratenden wahrgenommen und im Team reflektiert (Z. 126ff.).

Trotz des reflektierten Arbeitens an den Beratungsbeziehungen, sind diese, so I.s Mei­nung, geprägt durch die Orientierungslosigkeit und damit durch die Abhängigkeit der Asylbewerber innen von den Beratenden (Z. 97ff., 103ff.). Dies zeigt auf, dass mehr Bedarf an Reflexion vorhanden ist, um die Machtverhältnisse, welche durch die Abhän­gigkeit entstehen, professionell anzugehen. Durch die amtszentrierten Aufgaben seitens D-Stadt, welche der Beziehung teilweise einen belehrenden Charakter geben (s. Kapitel 7.1), weichen die entstehenden Beziehungen vom ״ originäre[n]Berater-Klienten- Verhältnis“ (Z. 187f.; Anpassung: M.N.) ab. Dennoch sagt I.: ״Im Großen und Ganzen ist es ein gutes Verhältnis “ (Z. 217) zwischen Ratsuchenden und Beratenden. I.s Aussa­ge steht der eben genannten Abhängigkeit entgegen, wurde aber nicht weiter bespro­chen. Eine weitere Besonderheit bei den Beratungsbeziehungen besteht darin, dass manche durch sehr schwierige Situationen geprägt sind, Z.B. dem gemeinsamen Ver­hindern einer Abschiebung, also lebenswichtiger Geschehen. Dadurch entsteht ein spe­zieller emotionaler Zugang seitens der Beratenden zu den Ratsuchenden, so I. (Z. 156ff), welcher höchstwahrscheinlich auch mit emotionalem Druck geladen ist. Offen bleibt, wie diese prekären Situationen den Umgang zwischen den Beteiligten verändern und ob sich die Beziehungen erst durch solche Situationen vertiefen. Ungeklärt bleibt ebenfalls, inwieweit Asylbewerber innen sich von der Beratung abhängig fühlen und ob dieser Zustand, und nicht das Vertrauen, Grundlage ihrer Besuche ist.

Der Aufbau der Beratungsbeziehungen, besonders des darin enthaltenen Vertrauensver­hältnisses, wird durch verschiedene Faktoren gefördert, u.a. dem gemeinsamen Bewäl­tigen von prekären Situationen und einer barrierefreien Kommunikation (s. Kapitel 7.1). Hiermit ist auch die gemeinsame Sprachebene gemeint (Z. 151 f.; 171f.), weswegen beim Erstkontakt die Beratenden nach Sprachkompetenzen den Ratsuchenden zugeord­net werden (Z. 37), da dieser, so I., ein ״wichtiger Moment“ (Z. 103) für den Bezie­hungsaufbau darstellt. Ob die Zuordnung immer gelingt, blieb offen. Desweiteren be­nennt I. als fördernde Faktoren Respekt und Akzeptanz seitens der Beratenden gegen­über Asylbewerber innen (Z. 165 - 168) und das persönliche Einlassen beider Beteilig­ten auf die Beziehung (Z. 155ff). Auch spielen übereinstimmende Nationalität oder Herkunft für den Beziehungsaufbau eine Rolle, so 1. (Z. 150 - 153), da bei gleicher Her­kunft ״mehr dieses Emotionale“ (Z. 134) seitens der Ratsuchenden gegenüber den Be­ratenden vorhanden ist. Die Aussage kann dahingehend gedeutet werden, dass weniger Hemmungen durch eine vertraute Sprache und dadurch schneller eine Vertrauensbasis vorhanden ist. Dies wird aber nicht explizit von I. gesagt. I. betont aber, dass diese Übereinstimmung nicht ausschlaggebend ist für das Gelingen einer Beratungsbeziehung (Z. 160ff.) und Z.B. langjähriges, konstantes Zusammenarbeiten in der Beratung beson­ders hilft beim Vertrauensaufbau (Z. 61f., 153 - 160).

Erschwert wird der Beziehungsaufbau insbesondere durch die große Fluktuation von Asylbewerber innen. Diese entsteht durch dauerhaft neuankommende Asylbewer­berinnen (Z. 64 - 67, 173ff), weswegen die Beratenden sich ständig auf die Probleme der neuen Ratsuchenden einstellen müssen. Gleichzeitig kommt es zu vielen Umvertei­lungen, um alle Asylbewerber innen gleichmäßig auf die Beratungsstellen zu verteilen. Die Umverlegungen werden vom Finanzier D-Stadt geplant und vollzogen (Z. 79 - 87) und sind daher nicht abgesprochen mit den Beratenden. Dadurch führen Umverlegun­gen teilweise zum Bruch von Beziehungen von Asylbewerber innen, nicht nur zu den Beratenden, sondern auch zu anderen Bezugspersonen, Z.B. ehrenamtlich Helfenden (Z. 87 - 92, 173 - 182). Hätten Mitarbeitende mehr zeitliche Ressourcen, so F, wäre es ih­nen möglich die durch die Umverlegung eigentlich abbrechende Beratung weiterzufüh­ren und damit die Beratungsbeziehung aufrechtzuerhalten und auszubauen (Z. 92f.). Es ergibt sich damit das Paradox, dass die Stadt als Auftraggeber sozialpädagogische Bera­tung anordnet (Z. 237), die Umsetzung dieser aber durch eigene Handlungen erschwert. Inwieweit dies innerhalb der Beratungsarbeit thematisiert wird, blieb im Interview of­fen. Hinzu kommt der Aspekt, dass durch die amtszentrierten Aufgabenstellungen (s. Kapitel 7.1) D-Stadts die Sicht auf die Beratenden negativ verändert wird (Z. 190f.). Die belehrenden, disziplinierenden Aufgaben könnten dazu führen, dass die Beratenden als Machtpersonen gesehen werden, was in die schwierigen Machtverhältnisse hinein­spielt (s. Kapitel 7.4). Der abhängige Charakter der Beratungsbeziehung wird dadurch nochmals verstärkt (s. o.) und bedarf dadurch besonderer Aufmerksamkeit. Auch Au­ßenstehende, die mit Asylbewerber innen agieren, können einer etablierten Beratungs­beziehung schaden, Z.B. wenn Dolmetscher innen andere Informationen über Vorgänge weitergeben als Beratende (Z. 114 - 123). Verschiedene Informationen führen zu Miss­trauen und verunsichern die Ratsuchenden. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit mit und einer Sensibilisierung von allen Beteiligten.

Die genannte gemeinsame Herkunft oder Nationalität der Beteiligten birgt neben dem positiven Aspekt der guten Kommunikationsebene den Nachteil, dass Ratsuchende ge­genüber Beratenden gleicher Herkunft eine forderndere Erwartungshaltung haben (Z. 1.9 - 131), trotz Klarstellung derer beim Erstkontakt (s.o.). Ob dies durch Unverstand- nis, Nicht-Akzeptanz oder Anderem entsteht, konnte nicht geklärt werden. Hinzu kommt, dass es Beratenden bei gleicher Herkunft mit den Ratsuchenden schwerer fällt, sich von diesen abzugrenzen (Z. 135 - 138), was I. immer wieder in ihren langjährigen Berufserfahrungen in einem internationalem Team beobachtete (Z. 143 - 146). Wieso es dazu kommt, erläutert I. nicht. Sowohl die fordernde Erwartungshaltung als auch die erschwerte Abgrenzung behindern den Aufbau einer professionellen Beratungsbezie­hung und müssen daher aktiv reflektiert und professionell angegangen werden. Das Phänomen der gleichen Herkunft in der Beratung muss als solches gesehen und bespro­chen werden. Zuletzt bezeichnet I. negativ für den Beziehungsaufbau die schlechteren Chancen auf Asyl mancher Asylbewerber innen durch gesetzliche Regelungen. Die davon Betroffenen kämen kaum in der Beratung an, sondern bewegten sich eher in den Gruppen ihrer Landsleute (Z. 336 - 341). Möglich ist, dass die Betroffenen sich durch das gleiche Schicksal in den Gruppen erhoffen, dort eher Lösungen zu finden mit der Situation umzugehen als in der Beratung. Außerhalb dieser Gruppe nehmen aber viele das Angebot sehr gut an, freuen sich über die Existenz dessen und nehmen für die Tref­fen auch längere Wartzeiten in Kauf (Z. 21 Off., 217f.). Wünsche, bei den bekannten Beratenden trotz Umverlegungen zu bleiben (Z. 89ff) und teilweise gezielte Anfragen für bestimmte Beratende (Z. 154ff.) zeigen, dass viele die entstandenen Beratungsbe­Ziehungen schätzen und ungern verlieren wollen.

7.6 Die Kompetenzvermittlung

Grundprinzip von I.S Beratungsstelle ist Hilfe zur Selbsthilfe. ״Anders können wir gar nicht arbeiten, auch weil der Betreuer Schlüssel eins zu hundert in D-Stadt ist“ (Z. 223f), so I.S Begründung. Es ist somit wichtig Asylbewerber_innen schnellstmöglich zum eigenständigen, autonomen Handeln zu befähigen (Z. 226f., 230f.), auch um mehr Zeit zu schaffen für Neuankommende (Z. 61 - 68, 582), was die Problematik des Zeit­drucks erneut aufgreift (s. Kapitel 7.1). Durch eben Gesagtes wird bestätigt, dass ״fit machen“ ״autonom agieren“ entspricht. Dies bestärkt nochmals die Aussage, dass durch diesen Druck es zu einer Abwertung derjenigen kommen kann, die diesem Vorgehen nicht entsprechen können (s. Kapitel 7.1, 7.4).

Beim Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe wird davon ausgegangen, dass bereits Lebensbewäl­tigungskompetenzen vorhandenen sind (Z. 271 - 274). Die Ratsuchenden werden nicht defizitär, sondern als bereits handlungsfähig angesehen. In der Beratung sollen darauf aufbauend bedarfsorientiert die noch fehlenden Kompetenzen zur Alltags- und Prob­lembewältigung aufgestockt werden (Z. 232ff ). Angelehnt am Auftrag der Stadt, Asyl­bewert) erinnen eine Orientierung in der Gesellschaft zu geben, legt I. v.a. Wert auf die Vermittlung der Sprachkompetenz (s. Kapitel 7.4), aber auch von Wissen über den Ge- Seilschaftsaufbau und des Rechtssystems (Z. 274ff), da diese drei Kompetenzen Asyl­bewerber innen besonders fehlen. Für Letzteres werden Gespräche geführt über gesell­schaftliche Normen, Werte und dem Umgang in dieser (Z. 34f., 302 - 306), wobei offen bleibt ob I. eine Verhaltensangl ei chung anregt oder nur Differenzen zwischen Verhal­tensweisen aufzeigt. Das oben genannte Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe steht bei allen Interventionen im Mittelpunkt um das eigenständige Agieren von Asylbewerber innen in ihrem Lebensalltag zu fördern. Selbstständiges Handeln stärkt das Selbstbewusstsein der Ratsuchenden, da sie erleben, dass sie alleine Probleme bewältigen können (Z. 291f., 294ff). Dies hat, nach I.s Meinung, besonders im Asylverfahren eine großartige Wirkung entgegen der Entmündigung, welcher Asylbewerber innen in diesem durch lebenseingrenzende Regeln (s. Kapitel 2) unterliegen (Z. 297 - 302). Durch Anregen und Behelfen zum eigenständigen Handel und Problemlosen (Z. 225f., 294ff) in Zu­sammenarbeit mit den Ratsuchenden (Z. 24Iff.), Z.B. durch das Vorbereiten auf Ämter­gänge, werden die Ratsuchenden zu aktiv Agierenden. Die Beratungsstelle selbst hat zur Förderung des eigenständigen Handelns Z.B. eine mehrsprachige Mappe mit allen wich­tigen Informationen für die ersten Schritte in D-Stadt erstellt (Z. 33). Auch die Absiche­rung der Grundleistungen (s. Kapitel 7.4) befähigt Asylbewerber innen zum selbststän­digen Handeln, Z.B. durch eigenbestimmtes Einkäufen. Das gegenseitige Helfen von Asylbewerber innen, Z.B. beim Dolmetschen (Z. 234ff ), fördert I. Durch Einsetzen der eigenen Fähigkeiten wird das Selbstbewusstsein gestärkt. Andererseits wird das Hilfe­suchen bei Anderen als eine Form der Ressourcennutzung erlernt. Bemerkenswert ist, dass I. die Länge des Asylprozesses Asylbewerb er_innen gegenüber verschweigt, da durch die bestehende Unsicherheit des Asylverfahrens es zu Demotivation kommt bei der Mitarbeit und Kooperation in der Beratung (Z. 324ff). Ob dies eine legitime Me­thode ist, gilt es kritisch zu hinterfragen, da den Ratsuchenden Informationen vorenthal­ten werden, dies ihnen aber helfen kann aktiv an der Beratung teilzunehmen und von dieser zu profitieren.

Für die Kompetenzvermittlung kristallisieren sich zwei zentrale Probleme heraus: für die Verortung der bereits vorhandenen Lebenskompetenzen (s.o.), bedarf es genügend Zeit zu Beginn der Beratung (s. Kapitel 1). Vorstellbar ist, dass dies durch den Zeit­mangel (s. Kapitel 7.1) nicht oder nicht ausführlich möglich ist. Es kann nicht ausge­schlossen werden, dass Ratsuchenden zu schnell zu viel zugemutet wird, was zur über­forderung führen kann. Dies, gepaart mit dem Problem, dass durch den Zeitdruck Rat­suchende mit mehr Beratungsbedürfnis vernachlässigt werden (s. Kapitel 7.4), macht deutlich, dass es für eine gelungene Kompetenzweitergabe genügend zeitliche Ressour­cen für die Beratung braucht. Das zweite Problem, um das eigenständigen Handeln Asylbewerber innen zu erleichtern, erklärt I. folgendermaßen: ״Je offener die Gesell­schaft, je mehr die sich einlässt auf Flüchtlinge [...], umso leichter fällt es dem Flücht­ling alleine zu agieren. “ (Z. 265ff; Auslassung: M.N.) Erst durch Öffnung der Gesell­schaft können bedarfsgerechte Zugänge für Asylbewerber innen geschaffen werden. Deswegen arbeitet I.s Beratungsteam in die vorhandenen Strukturen und die Gesell­schaft hinein, damit diese die Bedingungen dahingehend verbessern (Z. 226 - 231, 262 - 265, 276f.). Es bedarf deswegen immer einer gesamtgesellschaftlichen und - strukturellen Betrachtung und Herangehensweise bei der Bearbeitung von Problemen von Asylbewerber innen. Elm autonomes Handeln abzusichern, so I, sind besonders Sprachkenntnisse wichtig. Beim Erlernen dieser leisten v.a. ehrenamtlich Helfende viel Elnterstützung. Sie bieten Sprachkursangebote oder unterstützen durch individuelle Kontakte und Austausch (s. Kapitel 7.3). Aber auch das Verbinden von Sprachkursen und dem Berufseinstieg bzw. anderen sozialen Teilhabemöglichkeiten ist hilfreich, da ansonsten das Gelernte wieder verloren geht (Z. 362 - 368, s. Kapitel 7.7). Die soziale Teilhabe wird allen Asylbewerber innen durch Gesetze erschwert (s. Kapitel 2), beson­ders jenen mit geringen Aussichten auf Asyl. Ebenso ist diesen Personen die Möglich­keit des Verbindens von Sprachkursen und Berufseinstieg verwehrt durch gesetzliche Regelungen (Z. 369ff). Die Unterteilung von Asylbewerber innen nach Herkunftslän­dern für das Recht auf bestimmte Angebote zeigt diskriminierende Strukturen auf. Wichtig zu bemerken ist, dass die Unsicherheit, die die Kompetenzerlemung ebenfalls erschwert, durch die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten verstärkt wird (Z. 318 - 328). Gesellschaftsstrukturell erschweren behördliche Vorgehensweisen das selbststän­dige Handeln von Asylbewerber innen: negative Erfahrungen mit Behörden halten sie davon ab erneut eigenständig hinzugehen um ihre Anliegen allein zu lösen (Z. 228ff, 292ff). Ob aus Angst vor Demütigung, Einschüchterung o. Ä. blieb offen. Insgesamt bezeichnet I. die vorherrschenden Strukturen als ״schwierig“ (Z. 230). Diese Beschrei­bung wird von Seiten der Forschenden als untertrieben angesehen, da das Gesagte dis- kriminierende, ja sogar rassistische Strukturen anklingen lässt. Die noch fehlende öff­nung der Gesellschaft gegenüber Asylbewerber innen macht I. auch an anderen Stellen im Interview deutlich (Z. 300, 598 - 602), die Worte Diskriminierung oder Rassismus werden jedoch nicht benutzt. Es wird deutlich, dass eine fehlende offene Haltung der Gesellschaft gegenüber Asylbewerber innen (s.o.) zur Etablierung eben solcher Struk­turen führt, in welchen Asylbewerber innen nicht oder nur eingeschränkt eigenständig agieren können. Diskriminierende Strukturen und der Zeitmangel in der Beratung er­schweren dadurch die Vermittlung verschiedener Kompetenzen. Beratende müssen, trotz Zeitmangels in der Beratung, auf die Strukturen so einwirken, dass die genannten Hürden abgebaut werden.

7.7 Die Förderung sozialer Teilhabe

I. nennt diverse Aspekte, welche in der Beratung besprochen werden und welche, ange­lehnt an die Ausarbeitungen in Kapitel 1.3.3, unter der Kategorie soziale Teilhabe ein­geordnet werden können. Dazu zählen u.a. die zu beantragenden Sozialleistungen (Z. 46f.) und damit zusammenhängende Vergünstigungen für die Nutzung lokaler gesell­schaftlicher Strukturen (Z. 48), mögliche Bildungsmöglichkeiten (Z. 48f., 387f.) beson­ders bezogen auf Sprachkursangebote (Z. 314 - 317) und die Erschließung des Ar­beitsmarktes (Z. 388f.). Freizeitangebote sind ein beständiges Thema im Interview, v.a. im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Hilfe (Z. 390, 413f.). Die Aspekte Gesundheits­Versorgung (Z. 69; 284f.) und Wohnen (Z. 182ff) wurden lediglich angerissen. Wie sich Asylbewerber innen im öffentlichen Raum der Stadt bewegen, wurde gar nicht besprochen. Dadurch können insgesamt drei Aspekte der sozialen Teilhabe hier nicht weiter analysiert werden, was durch die Wichtigkeit dieser für die soziale Teilhabe kri­tisch zu betrachten ist.

Um den Zugang zur sozialen Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu verbessern, werden, wie in Kapitel 7.4 genannt, u.a. Anträge gestellt (Z. 45f.). v.a. bei der Erstberatung wird Genanntes dokumentiert, um sowohl Bildungsbedarfe gezielt abzudecken (Z. 42 - 45), aber auch um bedarfsgerecht andere Interessen und Wünsche von Asylbewerber innen festzustellen um dann anhand des Aufenthaltsstatus nutzbare Möglichkeiten für die so­ziale Teilhabe, primär auf dem Arbeitsmarkt, zu finden (Z. 402ff). Es wird somit be­darfs- und lebensweltorientiert gearbeitet, gerichtet nach den Bedürfnissen der Asylbe­Werber innen. Ein weiterer Aspekt zur Förderung der sozialen Teilhabe ist das Infor- mieren über den Umgang in der Gesellschaft. Dafür kommt es in der Beratung zu Ge­sprächen über gesellschaftliche Werte und Normen, um eventuelle Differenzen zu den Lebensnormalitäten anderer Länder aufzuzeigen und diese zu erklären (Z. 304 - 307). Offen bleibt, wie in Kapitel 7.4 angesprochen, inwieweit das Informieren zum Anpas­sen an Gegebenheiten des Ankunftslandes übergeht. ״[D]amit die [Gesellschaft] Be­dingungen schafft, die für Flüchtlinge geeignet sind“ (Z. 276f.; Anpassung und Einfü­gung: M.N.), arbeitet I.s Beratungsteam in diese hinein. Wie in Kapitel 7.6 erläutert, bedarf es an die Bedürfnisse von Asylbewerber innen angepasste Strukturen und Ange­bote, damit diese autonom in der Gesellschaft agieren und an dieser teilhaben können. Ein Teil dieser Gesellschaftsarbeit ist die breite Vemetzungsarbeit mit städtischen Or­ganisationen, um die bedarfsgerechten Bedingungen strukturell zu verankern (Z. 258 - 265, s. Kapitel 7.1, 7.2). Ehrenamt, als Stütze in vielen Angelegenheiten, besonders bei der sozialen Teilhabe (s. Kapitel 7.3), hat eine hohe Stellung inne in dieser Vernet­zungsarbeit. Der Ablauf und die Annahme von ehrenamtlichen Angeboten, aber auch Problematiken bei diesen, werden innerhalb des Teams und teamübergreifend bespro­chen (Z. 422 - 427).

Es kristallisiert sich aus I.s Aussagen heraus, dass besonders gesetzliche Regelungen und gegebene Strukturen helfen, Asylbewerber innen die soziale Teilhabe zu erleich- tem, besonders beim Arbeitsmarktzugang und bei Sprachkursen (Z. 361f, 393 - 398). v.a. Sprachkurse, aber auch die Verbindung mit diesen mit dem Berufseinstieg, sind hilfreich bei den ersten Schritten der sozialen Teilhabe (Z. 362ff, 407ff). Erst dadurch können die Sprachkompetenzen richtig gefestigt werden. Wie in Kapitel 7.6 bereits er­läutert, kommt es zur Trennung von Asylbewerber innen nach Chance auf Asyl. Diese Trennung wird auch bei den sozialen Teilhabemöglichkeiten sichtbar: Asylbewer­ber innen mit guter Bleibeperspektive wurde der Zugang, v.a. in den letzten Jahren, erleichtert (Z. 358 - 361, 368 - 371). Diejenigen mit schlechteren Aussichten müssen, um Zugänge zu finden, mehr auf sich nehmen. So müssen sie Z.B. für einen Deutsch­kurs länger warten oder in eine andere Stadt fahren. I. geht nicht auf diese diskriminie­renden Strukturen ein, betont jedoch, dass den Menschen mit geringerer Aussicht auf Asyl die Motivation hilft, dass der durch die soziale Teilhabe geschaffene integrative Ansatz helfe, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Diese Motivation findet jedoch nur ein geringer Teil der Betroffenen (Z. 342ff). Diese Aussage im Zusammenhang mit I.s Meinung, dass besonders Eigeninteresse und -motivation von Asylbewerber innen hei- fe, Wege und Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu finden (Z. 390 - 393), zeigt auf, dass die Motivationsförderung in der Asylsozialberatung eine hohe Stellung zukommen muss, da sich durch die soziale Teilhabe viele wichtige Ressourcen erschließen lassen (s. Kapitel 1.3.3). Ebenso bedeuten die oben gemachten Aussagen, dass die Beratenden alle vorhandenen Zugänge zur sozialen Teilhabe kennen müssen, um diese Asylbewer­ber innen aufzeigen zu können und Möglichkeiten nicht unbenutzt bleiben.

Dass die momentanen gesetzlichen Regelungen die sozialen Teilhabemöglichkeiten erschweren (s.o.; z. 117ff), wird in I.s Aussage über die Asylpolitik verdeutlicht: ״Manchmal haben die ja so kleine, auch gute Sachen mit zwischendrin, ansonsten bau­en die ja eher das Recht wieder ab. “ (Z. 395f.) Es ist also eine negative politische Linie, bezogen auf soziale Teilhabemöglichkeiten für Asylbewerber innen, bemerkbar. Sich dahingehend politisch zu engagieren und andere für dieses Engagement zu motivieren, um Veränderungen zu erreichen, muss durch politische und gesellschaftliche Aktionen umgesetzt werden. Die Elmsetzung dessen bestätige I. durch ein Beispiel einer politi­schen Aktion bezogen auf die Versorgungspakete für Asylbewerber innen (Z. 630 - 640). Dies war lediglich auf lokalpolitischer Ebene. Inwieweit es zu Aktionen bezüglich bundespolitischer Gesetze kam und kommt, wurde nicht besprochen. Ein Sektor, wo noch besonderer Bedarf ist für bessere Möglichkeiten der sozialen Teilhabe, ist die Zielgruppe Frauen mit jungen Kindern. Für diese sind die Strukturen von D-Stadt noch nicht so ausgebaut, dass sie bedarfsgerecht versorgt werden, v.a. im Hinblick auf Sprachkursangebote mit Kinderbetreuung. Bürokratische Hürden, aber auch ein Mangel an ehrenamtlich Helfenden für die Kinderbetreuung Stehen diesen Angeboten im Weg (Z. 431 - 442). Hierbei muss klar gesagt werden, dass ehrenamtlich Helfende nicht als Ausgleich für strukturelle Defizite gesehen werden dürfen, da es sonst zur Schuldver­Schiebung dahingehend kommt, dass Ehrenamtliche sich nicht genügend engagieren würden. Letztendlich ist es die Aufgabe der Stadt diese Angebote abzudecken bzw. die Strukturen dahingehend zu öffnen, dass bürokratische Hürden gemindert bzw. abgebaut werden. Hier wird nochmals die Bedeutung der gesellschaftlichen Öffnung deutlich. Insgesamt bedarf es mehr bedarfsgerechter, an die Lebenswelt von Asylbewerber innen angepasste Angebote, um alle vorhandenen Möglichkeiten der sozialen Teilhabe auszu­schöpfen (Z. 427 - 430, 450 - 454; s. Kapitel 7.3). Dazu gehört auch, dass andere Or­ganisationen im sozialen Sektor genügend Kapazitäten brauchen, um die Bedürfnisse von Asylbewerber innen aufzufangen. I. benennt hier das Beispiel der Schulen, welche nicht genügend Lehrende haben um vorhandene Angebote zur Nachhilfe zu vermitteln (Z. 446 - 450). Die Beratenden müssen also einerseits, v.a. im ehrenamtlichen Bereich, für die Bedarfe von Asylbewerber innen sensibilisieren, andererseits auf genannte Problematiken hinweisen und gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen Besserungen herbeiführen (s. Kapitel 7.1).

7.8 Zusammenhänge zwischen den Hauptkategorien

Während der Analyse wurde offensichtlich, dass sich einzelne Kategorien gegenseitig bedingen. Dies soll hier noch einmal kurz aufgegriffen werden.

Eine sehr offensichtliche Verschränkung ergibt sich zwischen den Rahmenbedingungen und dem Erreichen der einzelnen Beratungsziele. Lokalpolitische Entscheidungen geben die Finanzierung und den Betreuungsschlüssel vor und setzen damit die die zeitlichen Ressourcen der Mitarbeitenden fest. Der momentan in Ls Beratungsstelle herrschende Zeitmangel erschwert den Aufbau einer Beratungsbeziehung immens und damit auch die Elmsetzung der weiteren Beratungsziele. Bisher nicht angesprochen ist, dass Zeit­druck bei Beratende zu immensen psychischen Stress führen kann, welcher negativ für die Mitarbeitenden persönlich, als auch für ihre Tätigkeit als Beratende ist.

Der durch die Elnterfinanzierung bestehende Raummangel erschwert ebenfalls die Etab­lierung von Beratungsbeziehungen, da intime Einzelgespräche durch Mehrfachbelegun­gen der Büroräume nicht immer möglich sind. Durch diese Thematik wird eine weitere Verschränkung offensichtlich zwischen Beratungssetting und Beratungsteam: durch das sehr gut zusammenarbeitende Team kommt es zum konstruktivem Elmgang mit dem Raummangel. Eine sinnvolle Belegungsplanung der Büroräume und eine insgesamt gute Kommunikationskultur des Teams verhindern Überbelegungen der Räumlichkei­ten, wodurch das Defizit des Beratungssettings einigermaßen ausgeglichen wird. Weiterhin bedingen sich besonders die Kategorien Kompetenzweitergabe und soziale Teilhabe. So bedarf es zuerst bestimmter Kompetenzen, v.a. der Sprachkompetenz, um autonom am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig werden erst durch die soziale Teilhabe Kompetenzen gestärkt, Z.B. die Problemlösekompetenz durch eigen­ständige Ämtergänge. Damit die Kompetenzerweiterung und die soziale Teilhabe gelin­gen, bedarf es immer einer offenen Gesellschaft, welche ihre Strukturen dahingehend verändert und ausbaut, dass Asylbewerber innen alleine in diesen agieren können.

Die Kategorie des Ehrenamts ist ebenfalls mit anderen verwoben: sie ermöglicht den Beratenden eine Entlastung, verhilft Asylbewerber innen zum Ausbau mikrosozialer Netzwerke und fördert deren Kompetenzen und soziale Teilhabe durch Sprachkurs- und Freizeitangebote. Ohne ehrenamtliches Engagement bedürfe die Asylsozialberatung eines noch immenseren Stellenausbaus.

Es zeigt sich, dass die Kategorien nicht voneinander getrennt betrachtet, sondern immer als Gemeinsames gesehen werden müssen. Dies wird nochmal im Kapitel 8, der Dis­kussion zwischen Teil A und B, verdeutlicht.

7.9 Beantwortung der Forschungsfrage im Rahmen des Interviews

Durch die Analyse des Interviews kann behauptet werden, dass in der Asylsozialbera­tung von I.s Verein die in Kapitel 1 ausgearbeiteten Ziele sozialpädagogischer / Sozialer Beratung in Maßen umgesetzt werden können.

Innerhalb I.s Beratung gelingt der Aufbau von Beratungsbeziehungen. Hilfreich dafür sind v.a. eine gemeinsame Kommunikationsebene zwischen Beratenden und Ratschen­den, ausreichend zeitliche Ressourcen seitens der Beratenden und ein konstanter Bera­tungsverlauf. Hemmend wirken besonders die starke Fluktuation der Klientel in I.s Be­ratung und die disziplinierende Aufgabenstellung. Beides geht von Seiten der Stadt aus, welche als Auftraggeber und Finanzier eine besondere Stellung für die Asylsozialbera­tung einnimmt. Durch direktíve Aufgabenstellungen, einem von der Asylsozialberatung abgekoppelten behördlichen Umgang mit Asylbewerber innen und dem Verwehren benötigter Mittel für die Asyl Sozialberatung, behindert die Stadt teilweise die Möglich­keit der Beratenden, sozialpädagogisch zu intervenieren. Die Stadt nimmt damit die Position einer komplexen Konstante für die Asylsozialberatung ein, welche es kritisch zu reflektieren gilt. Um den Beziehungsaufbau zu professionalisieren, bedarf es auch einer kritischen Reflektion des auffälligen Machtverhältnisses zwischen Ratsuchenden und Beratenden. Dieses wird durch die Orientierungslosigkeit der Asylbewerber innen und durch die disziplinierenden Aufgaben der Beratenden verschärft.

Die Kompetenzvermittlung und auch die soziale Teilhabe werden in I.s Beratung für sehr wichtig erachtet und durch verschiedene Interventionsformen und Vemetzungsar- beit versucht, bestmöglich umzusetzen. Die Umsetzung wird vereinfach durch eine si­chere Basis seitens der Ratsuchenden, als welche u.a. die Beratungsbeziehung dient. Die Kompetenzvermittlung und soziale Teilhabemöglichkeiten können durch zwei Fak­toren verbessert und erleichtert werden: die Gesellschaft muss sich für die Bedürfnisse von Asylbewerber innen öffnen, damit sie ihre strukturellen Bedingungen und Angebo­te nach diesen ausrichtet. Dieser Öffnung bedarf es in I.s Stadt noch mehr. Das vorhan- dene ehrenamtliche Engagement ist ein Beginn dieser Öffnung und hilft der Beratungs­Zielerreichung sehr. Zweiter Faktor ist eine Änderung der momentanen gesetzlichen Regelungen. Die Beratenden können nur im Rahmen dieser, teilweise diskriminieren­den, Vorschriften agieren, wodurch besonders die Förderung der sozialen Teilhabe von Asylbewerber innen eingeschränkt wird. Eine Änderung der Gesetze kann jedoch allein durch beratende Maßnahmen nicht erreicht werden. Es benötigt gesamtgesellschaftli­ches Engagement für Asylbewerber innen, nicht nur eine alleinige Öffnung der Gesell­schaft, um diese Änderungen zu erreichen und damit die Beratungsqualität und - Zielerreichung zu verbessern.

TEIL c

8 Diskussion

Im folgenden Kapitel wird vergleichend diskutiert, inwieweit die im Interview be­schriebene Praxis der Asyl Sozialberatung (Kapitel 7) den Ansprüchen der in Kapitel 1 ausgearbeiteten Theorien sozialpädagogischer / Sozialer Beratung gerecht wird und sich mit den in Kapitel 4 gemachten Aussagen deckt. Sofern nicht explizit angegeben, sind alle Aussagen über sozialpädagogisches Handeln Kapitel 1 dieser Arbeit entzogen. Zu­erst wird auf das allgemeine sozialpädagogische Handeln in der Asylsozialberatung eingegangen, um darauf aufbauend den Fokus auf die herausgearbeiteten Ziele der Be­ratungstheorien zu legen.

8.1 Asyl Sozialberatung als sozialpädagogische / Soziale Beratung

Nach Analyse des Interviews wird offensichtlich, dass in I.s Beratungsstelle, anlehnend an Kapitel 1, sozialpädagogisch gehandelt wird: im freiwilligen Beratungsangebot wer­den lebensweit- und bedarfsorientiert Asylbewerber innen unterstützt, mit dem Ziel sie zu befähigen, ihr Leben eigenständig zu bewältigen. Zu Beginn der Beratung steht eine materielle Absicherung im Vordergrund. Anschließend werden Zugänge zum Bildungs­oder Arbeitsmarkt geschaffen (s. Kapitel 7.4). Dies zeigt, dass nach Prinzip der Sozialen Beratung gehandelt wird: zuerst werden die materiellen Lebensgrundlagen gesichert, danach wird der Alltag, durch u.a. institutioneile Einbindung der Ratsuchenden, stabili­siert und strukturiert und so die Basis der Lebensführung gesichert. Durch regionale Zusammen- und Vernetzungsarbeit, werden alle Strukturen, die den Alltag von Asyl­bewerber innen tangieren, in die Beratungsarbeit einbezogen. Dadurch kann, wenn nö­tig, leichter auf Strukturen der Institutionen seitens der Beratenden eingewirkt werden, um bessere Bedingungen für eine eigenständige Lebensführung der Ratsuchenden zu schaffen (s. Kapitel 7.1, 7.6, 7.7). Dies greift den interventiven und ressourcenorientier­ten Charakter sozialpädagogischer / Sozialer Beratung auf.

Die Offenheit der Beratung in I.s Beratungsstelle deckt sich mit der Allzuständigkeit der sozialpädagogischen Beratung. Dadurch kommt es sowohl zur administrativen, als auch sozialen und psychischen Unterstützung, welche Boumans und Ünal (1997) für eine sinnvolle Asylsozialberatung fordern (vgl. ebd., s. 213; s. Kapitel 7.4). Kritisch zu be- merken hierbei ist, dass es in I.s Beratung teilweise an zeitlichen Ressourcen fehlt, um intensivere Beratung anzubieten, wenn diese notwendig ist.

Insgesamt muss gesagt werden, dass durch die fehlende sozialpädagogische Ausbildung vieler Beratenden in I.s Beratungsstelle keine vollkommene Absicherung des sozialpä­dagogischen Handelns möglich ist (s. Kapitel 7.2). Ausgleichend lässt sich dem gegen­überstellen, dass in I.s Beratungsstelle das sozialpädagogische Vorgehen handlungsleis­tend ist, auch wenn seitens des Finanziers Aufgaben gestellt sind, welche entgegen so­zialpädagogischen Handlungen Stehen (s. Kapitel 7.1). Eben Genanntes und die folgen­de Diskussion belegen dies.

8.2 Die Beratungsbeziehung

Die Ansicht der Notwendigkeit einer Beratungsbeziehung für eine gute Beratung, wie Sickendiek, Engel und Nestmann (2008) es theoretisch fundierten (vgl. ebd., s. 129), besteht auch in I.s Beratungsteam. Die Etablierung dieser Beziehungsform wird, u.a. durch in Kapitel 1.3.1 und 4.1 aufgezeigte Faktoren unterstützt, Z.B. durch bewusst ge­wählte Einstellungskriterien und einem professionellen Beratungssetting. Dadurch ent­steht eine konstruktive Kommunikationsatmosphäre (s. Kapitel 7.5). Jedoch ist das Be- ratungssetting in I.s Beratungsstelle nicht ideal für den Beziehungsaufbau, da durch die Unterfmanzierung der Beratungsstelle Raummangel besteht. Dadurch kann eine intime, geschützte Atmosphäre nicht immer hergestellt werden (s. Kapitel 7.1). Ebenfalls wird der Beziehungsaufbau erschwert durch die starke Fluktuation der Klientel der Bera­tungsstelle (s. Kapitel 7.5). Durch diese erleiden etablierte Beziehungen Brüche und Asylbewerber innen werden von ihren unterstützenden Netzwerken getrennt. Besonders Umverlegungen negieren sozialpädagogische Interventionen zur Stabilisierung des All­tags der Ratsuchenden. Durch die geringen zeitlichen Ressourcen, welche in I.s Bera­tungsstelle durch den zu hohen Betreuungsschlüssel vorherrschen, können durch die Fluktuation brechende Beziehungen selten aufgefangen werden. Die institutioneilen Rahmenbedingungen von I.s Beratungsstelle erschweren damit den Beziehungsaufbau. Diese Aussage deckt sich mit der theoretischen Ausarbeitung in Kapitel 4.1. Weitere Schwierigkeiten für die Beratungsbeziehung, welche im theoretischen Teil nicht genannt wurden, entstehen durch disziplinierende Aufgabenstellungen seitens I.s Finanziers, Z.B. der Prüfung einer sinnvollen Wohnungsbewirtschaftung. Diese Aufga­ben stehen entgegen des nicht bevormundenden Beratungsprinzips der Sozialpädagogik.

Damit wird das von Wendel (2014), besonders auf Asylsozialberatende, zutreffende Problem der Doppelfunktion als Helfende und Kontrollierende aufgezeigt. Dieses kann dem Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses im Wege Stehen (vgl. ebd., s. 75f.). Da die Aufgaben vom Finanzier vorgegeben werden, sind es erneut institutioneile Rah­menbedingungen, welche den Beziehungsaufbau beeinflussen.

Hinzu kommt, dass durch weitere Involvierte in der Asylsozialberatung (z.B. Dolmet- Seher innen, Ehrenamtliche) Misstrauen gegenüber den Beratenden entstehen kann, falls Erstere Informationen an Asylbewerber innen weitergeben, welche nicht mit den Informationen der Beratenden übereinstimmen (s. Kapitel 7.5). Es bedarf eines Infor- mierens und Sensibilisierens aller Beteiligten über die Bedarfe und die Lebenswelt von Asylbewerber innen, damit die Beratungsbeziehung, aber auch der Beratungsprozess insgesamt nicht durch solche Fehltritte gestört wird (s. Kapitel 7.3).

Der fördernde Faktor für Beratungsbeziehungen, geschultes und professionelles Perso­nal einzustellen (s. Kapitel 4.1), wird in Ls Beratungsstelle, soweit Anstellungen dieser Art möglich sind, angewandt. Ls Beratungsteam wurde bewusst so ausgewählt und er­weitert, dass konstruktive Beratungsbeziehungen zu Asylbewerber innen leichter auf­gebaut werden können (s. Kapitel 7.5). I.s Beratungsteam bedient durch ein sehr hetero­genes und interkulturelles Team (s. Kapitel 7.2) die von Mecheril (2004) geforderte interkulturelle Öffnung des Personals (vgl. ebd., s. 375f.). Durch die Internationalität hat das Personal die Möglichkeit, auf kultureller und gesprochener Ebene auf eine ge­meinsame Kommunikationsbasis mit den Ratsuchenden zu gelangen. Die durch diese Möglichkeiten aufgebauten Beziehungen und gelingende Kommunikation verhelfen in der Beratung dazu, dass persönlichere Themen, Z.B. im innerfamiliären Bereich, be­sprachen werden können (s. Kapitel 7.5). Die benötigten Kompetenzen zum Bezie- hungs- und Vertrauensaufbau, v.a. die der Fachkompetenz (s. Kapitel 4.1), werden durch Erfahrungen im Arbeitsfeld, sozialpädagogische Ausbildungen, Weiterbildungs­möglichkeiten, aber auch durch persönliche Fluchterfahrungen der Beratenden abge­deckt (s. Kapitel 7.2). Der lebensweltorientierte Charakter in I.s Beratung zeigt auf, dass dieses Fachwissen vorhanden ist und angewandt wird (s. Kapitel 7.4). Um die Professi­onalität aller Mitarbeitenden dauerhaft zu sichern, bedarf es noch mehr sozialpädago­gisch ausgebildeter Teammitglieder (s. Kapitel 7.2).

Trotz aller vorhandenen Hindernisse und Problematiken ist die Etablierung von Bera­tungsbeziehungen im Kontext der Asylsozialberatung möglich. Das wurde bereits in Kapitel 4.1 herausgearbeitet und zeigt sich auch in der Praxis durch I.s Aussagen über die positive Annahme des Beratungsangebots seitens der Asylbewerber innen und de­ren Festhalten an bereits etablierten Beziehungen (s. Kapitel 7.5). Offen bleiben für den Beziehungsaufbau, sowohl aus theoretischer als auch praktischer Sicht, zwei Phänome­ne: einerseits Abhängigkeits- und Machtgefüge in Asylsozialberatungen, andererseits eine gleiche Herkunft von Beratenden und Ratsuchenden und die Auswirkungen dessen auf die Etablierung von Beratungsbeziehungen.

8.3 Die Kompetenzvermittlung

Der Kompetenzvermittlung wird sowohl in sozialpädagogischen Beratungstheorien als auch in Ls Beratungsstelle eine hohe Stellung zugeschrieben. Ls Team handelt primär nach dem Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe, welches Grundlage sozialpädagogischem Beratungshandeln ist (s. Kapitel 1.1), um Asylbewerber innen schnellstmöglich Korn- petenzen zum autonomen Handeln zu vermitteln (s. Kapitel 7.6). Um dies zu verwirkli­chen, bedarf es der Zusammenarbeit von Ratsuchenden und Beratenden, welche in der Theorie gefordert und in I.S Beratung umgesetzt wird. Die für die Kompetenzvermitt­lung notwendige Sicherheit, materiell wie existenziell, wird im Interview folgenderma­ßen erwähnt: es kommt zur Absicherung der Lebensgrundlage durch Beantragen der Sozialleistungen. Von einem materiellen Mangel, wie in der Theorie beschrieben, ist jedoch nicht die Rede, weswegen zum Ausgleich durch Spenden o. Ä. hier keine Aus­sagen getroffen werden können. Allerdings erwähnt I. kritisch das existenzielle Sicher­heitsgefühl, was v.a. Asylbewerber_innen mit geringer Aussicht auf Asyl fehlt. Diese Unsicherheit wird durch eine gesetzliche Benachteiligung dieser Menschen verschärft (s. Kapitel 7.6). Dies gilt besonders im Bezug auf die erschwerte Arbeitssuche, welche teilweise als letzter Anker von Asylbewerber_innen während ihres negativ verlaufenden Asylverfahrens genutzt wird (Z. 331 - 335). Diese Unsicherheit und Perspektivlosigkeit kann bis zum Verzicht auf Beratung und ihrer Hilfeangebote führen (s. Kapitel 7.5). Ob und wie diesen Menschen ein Zugang zu Beratungs- oder anderen Hilfeangeboten ge­schaffen werden kann, gilt es zu erforschen.

Asylbewerber innen, die mit ihren beratenden Personen eine Beratungsbeziehung auf­bauen konnten, bekommen durch diese die Möglichkeit diverse Alltags-, Sprach- und soziale Kompetenzen zu erlernen (s. Kapitel 7.6). Die in der Beratungsstelle dafür ge­nutzten Methoden von kooperativer Beratung, Gesprächsführung, Informationsweiter­gabe und Modelllemen stimmen mit denen in der Theorie, besonders im Kapitel 4.2 ausgearbeiteten Aussagen, überein. Lebensweltorientierte Ansätze helfen der sinnvol­len, individuellen Zielsetzung und Verankerung der Interventionen in der Lebenswelt der Adressat innen (vgl. Thiersch 2014, s. 316). Diese Praxis findet auch in I.s Bera­tungsstelle Anwendung. Dazu gehört auch, realistische Abgleiche mit dem Aufenthalts­Status und den dafür vorhandenen Möglichkeiten zu vollziehen (s. Kapitel 7.6). Besonderer Erwähnung bedarf die Bedeutsamkeit der Sprachkompetenz als Alltagsfer­tigkeit für das autonome Handeln von Asylbewerber innen. Durch sie können Asylbe­Werber innen ihre Bedarfe und Wünsche im Alltag und auch in der Beratung verstand­lieh ausdrücken, erhalten dadurch mehr Sicherheit im selbstständigen Agieren (Z. 292ff ) und steigern damit ihre Problemlösekompetenz. Dass I. hauptsächlich von eh­renamtlich organisierten Sprachkursen spricht (s. Kapitel 7.6), zeigt den bestehenden Mangel an institutioneilen Angeboten zum Spracherwerb auf. Hinzu kommt die als dis­kriminierend anzusehende Aufteilung von Asylbewerber innen nach Herkunftsländern und ihrem daraus resultierenden Anspruch auf Sprachkurse (s. Kapitel 2.2.4). Die Ver­wehrung des Erwerbs der grundlegenden Kompetenz der Sprache ist eine klare Absage seitens der Asylpolitik an Asylbewerber innen, autonom zu agieren und ihnen die Mög­lichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren. Hinzu kommt I.s Ap­pell an die gesamte Gesellschaft, sich öffnen zu müssen für die Bedürfnisse von Asyl­bewerber innen. Einerseits sind politische Entscheidungen eine Spiegelung der gesell­schaftlichen Meinung. Andererseits richtet sich die Unterstützung der Bevölkerung für Asylbewerber innen - finanziell, materiell und sozial - nach dieser gesellschaftlichen Meinung (vgl. Wurzbacher 1997, s. 41). Ist die Gesellschaft nicht offen gegenüber Asylbewerber innen, so wird diesen, politisch und sozial, ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland erschwert. Die Asylsozialberatung muss daher sowohl in die Gesell­schaft und Politik hineinarbeiten und zeitgleich in der Beratung alle Methoden und Zu­gänge nutzen, um Asylbewerber innen das größtmögliche Repertoire an Kompetenzen und Ressourcen für ein eigens bestimmtes Leben vermitteln zu können.

8.4 Die Förderung sozialer Teilhabe

Die für die soziale Teilhabe notwendige finanzielle Absicherung wird durch Beantra­gung der Sozialleistungen in I.s Beratung umgesetzt. Dass diese staatlich finanzierte Sicherung materielle Sicherheit herbeiführt, kann jedoch nicht angenommen werden. Aufbauend auf der Diskussion in Kapitel 4.2 muss davon ausgegangen werden, dass ein materieller Mangel bei Asylbewerber innen meist dauerhaft vorhanden ist, solange kei­ne Möglichkeit der Erwerbstätigkeit gefunden werden kann. Wie bereits erwähnt, haben nicht alle Asylbewerber innen gleiche Chancen bei der Eingliederung in den Arbeits­markt. Gleiches zeichnet sich beim Erlernen der deutschen Sprache ab, welche jedoch, wie auch bei der Kompetenzvermittlung, grundlegend ist für die soziale Teilhabe (vgl. Esser 2006, s. I - V). Beides ist begründet durch gesetzliche Regelungen, weswegen das von Blahusch und Friedrich (1992) als ״institutionalisierte Prozeß von Ausgrenzung“ (ebd., s. 24, zit. in: Boumans; Ünal 1997, s. 215) bezeichnetem Vorgehen der Politik durch Ls getroffene Aussagen verdeutlicht wird. Gesetzliche, institutioneile und struktu- relie Barrieren erschweren die Teilhabemöglichkeiten immens. Hinzu kommt eine man- geïnde Ausstattung anderer sozialer Arbeitsfelder, Z.B. in schulischen Einrichtungen, was das Auffangen der heterogenen Bedürfnisse von Asylbewerber_innen erschwert (s. Kapitel 7.7). Die Zugangserleichterung zur sozialen Teilhabe für eine eher kleine Grup­pe bestimmter Asylbewerber innen steht wie eine Farce der Politik da. Die Asylsozialberatung hat dadurch den wichtigen Auftrag, wie auch in Kapitel 8.3 auf­gezeigt, auf vorhandene Strukturen dahingehend einzuwirken, dass die Zugänge für alle Asylbewerber innen geöffnet werden, u.a. durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Asylbewerber innen. Durch konstruktive Netzwerkarbeit in Ls Beratung ist dieser Prozess in Arbeit (s. Kapitel 7.1).

Neben diesem politisch-gesellschaftlichen Auftrag, können in der momentanen Praxis hauptsächlich alltägliche Bedürfnisse, bezogen auf die soziale Teilhabe, aufgefangen werden, Z.B. das Finden von ehrenamtlich organisierten Sprachkursen und Freizeitan­geboten. Diese Aussage unterstreicht die Bedeutsamkeit von ehrenamtlich Helfenden in der Asylsozialarbeit, die Zusammenarbeit mit diesen und deren adäquate Weiterbildung (s. Kapitel 7.3). Durch das Zusammenbringen von Ehrenamtlichen und Asylbewer­berinnen können auch die Netzwerke von Asylbewerb er_innen gestärkt werden, was besonders für diese Gruppe eine große Bedeutung hat, da sie oftmals bei ihrer Ankunft kaum bis keine Bezugspersonen haben (Z. 282f., s. Kapitel 4.3).

Die zentralen Themen sozialer Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Wohnbedin­gungen, können hier nicht weiter diskutiert werden, da sie im Interview nicht ausgeführt wurden. Da sie in der Theorie als schwerwiegend negativer Aspekt in der Lebensfüh­rung von Asylbewerber innen angeführt wurden, ist dies kritisch zu betrachten ist. Es bleibt zu sagen, dass es Aufgabe der Asyl Sozialberatung ist, sich für ein menschenwür­diges Niveau in diesen Bereichen für Asylbewerber innen einzusetzen.

Wie in Kapitel 4.3 zuletzt erläutert, bedarf es immer einer Vielzahl von Handlungen, um die soziale Teilhabe Asylbewerber innen zu ermöglichen, angefangen mit der Etablie­rung einer konstruktiven Beratungsbeziehung und der darauf aufbauenden Kompetenz­Vermittlung. Kapitel 7.8 verdeutlicht nochmal den Zusammenhang zwischen den Zielen sozialpädagogischer / Sozialer Beratung, deren Umsetzungsmöglichkeiten, institutionel­len Rahmenbedingungen und weiteren Einflüssen. In den vorliegenden Ausarbeitungen hat sich verdeutlicht, dass diskriminierende Strukturen vorhanden sind, sowohl in politi­schen Beschlüssen, als auch in der institutioneilen Umsetzung dieser und auch dem menschlichen Umgang mit Asylbewerber innen, Z.B. in Behörden (s. Kapitel 7.6). Um dies zu ändern, müssen Asylsozialberatende solidarisch zu Asylbewerber innen Stehen, sich aktiv für ihre Rechte engagieren, sie trotz Unsicherheiten motivieren, die bestehen­den Angebote zu nutzen und zeitgleich auf die involvierten Institutionen dahingehend einwirken, dass diskriminierende Strukturen abgebaut werden. Dies stellt einen immen­sen Anspruch an die Beratenden dar, weswegen es umso wichtiger ist, diese professio­nell auszubilden und ihnen genügend zeitliche Ressourcen einzuräumen, diese große Aufgabe zu bewältigen. Dass Änderungen der Strukturen mithilfe gesellschaftlicher Unterstützung möglich sind, zeigt das Beispiel von I. bezogen auf die in den 90er Jah­ren verteilten Essenspakete für Asylbewerber innen (Z. 630 - 640). Diese Pakete wur­den nach immensem Protest seitens der Öffentlichkeit 2008 ab geschafft (vgl. Sächsi­scher Flüchtlingsrat e.v. O.J.).

9 Fazit und Ausblick

Die vorliegende Arbeit befasste sich mit der Frage, inwieweit die Asylsozialberatung den Ansprüchen sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht wird. Es kristallisiert sich heraus, sowohl theoretisch als auch empirisch, dass die Umsetzung sozialpädagogi­scher Handlungen mit Asylbewerber innen in der Beratung, trotz erschwerter Bedin­gungen, möglich ist.

Hervorzuheben ist die Möglichkeit der Etablierung einer Beratungsbeziehung, welche einerseits Asylbewerber innen als sichere soziale Beziehung und damit als Hilfequelle dient, andererseits Methode zur weiteren Umsetzung sozialpädagogischer Beratungszie­le ist. Aufbauend auf der vertrauensvollen Beziehung, kann die Methode Hilfe zur Selbsthilfe angewandt werden, welche Asylbewerber_innen aktiviert, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und zu gestalten und dadurch wichtige Bewältigungskom­petenzen zu erlernen. Angesichts ihrer Entmündigung durch das Asylverfahren, ist diese Erfahrung des autonomen Handelns für Asylbewerber innen umso wichtiger und muss Methode und Ziel einer jeden Asyl Sozialberatung sein (vgl. Dünnwald 2002, O.S., zit. in: Täubig 2009, s. 53). Gleiches gilt für die soziale Teilhabe von Asylbewerber innen, welche aktiv durch die Beratung und einer breiten Netzwerkarbeit der Beratungsstelle gefördert wird.

Es kann behauptet werden, dass die Beratenden der untersuchten Asylsozialberatung unbedingt versuchen, dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht zu werden, sowohl in ihrer Haltung als Beratende und ihrem methodischem Vorgehen, als auch in ihrem Einrichten der Beratungsstellen (s. Kapitel 8). Da der Umsetzung dieses Anspruchs jedoch verschiedene strukturelle, politische und gesellschaftliche Gegeben­heiten entgegenstehen, bedarf es noch einiger Änderung, damit Asylsozialberatungen dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht werden.

Hervorzuheben sind hierbei die institutioneilen Gegebenheiten der Beratungsstellen, welche oftmals auf politischen Beschlüssen basieren. Die jeweiligen Landesregierungen legen die Beratungsziele, die Qualifikationsanforderungen an die Beratenden und den Betreuungsschlüssel fest (vgl. Wendel 2014, s. 75f.). Diese Vorschriften beeinflussen besonders die Finanzierung der Beratungsstelle, welche sich auf die grundlegenden Rahmenbedingungen der Personal-, Raum- und materiellen Ausstattung auswirkt. Kommt es zum finanziellen Defizit, können die Beratenden nicht bedarfsgerecht agie­ren. In der Asylsozialberatung ist dieses Defizit oftmals vorhanden, was sich besonders durch Personal- und damit zeitlichen Mangel in der Beratung niederschlägt. Politische Entscheidungen haben damit einen immensen Einfluss auf die Qualität und Ausstattung der Asyl Sozialberatung. Vorhandene Beschlüsse negieren zeitweise die sozialpädagogi- sehen Handlungen, welche sie gleichzeitig fordern (s. Kapitel 7.1). Durch die Varianz der Beschlüsse zwischen den Ländern, ist keine einheitliche Asyl Sozialberatung gege­ben. Wie es um die sozialpädagogische Ausrichtung der Beschlüsse der Landesregie­rungen in den einzelnen Bundesländern steht, kann im Rahmen dieser Arbeit nicht be­antwortet werden. Insgesamt lässt sich über die in diese Arbeit einbezogenen Strukturei­len Gegebenheiten sagen, dass sie einer bedarfsgerechten einzelfallorientierten Beratung entgegenstehen. Raum- und Personalmangel und teilweise Aufgabenstellungen laufen sozialpädagogischen Interventionen eindeutig zuwider. Durch fehlende Einstellungskri­terien und einem Mangel an ausgebildeten Fachkräften speziell für das Arbeitsfeld der Asyl Sozialberatung, kann eine sozialpädagogische Ausbildung der Beratenden und da­mit sozialpädagogisches Handeln dieser nicht abgesichert werden. Da der Anspruch an die Asylsozialberatenden sehr hoch ist durch das benötigte Wissen aus verschiedenen Bereichen (z.B. Politik, Kulturen, Recht), das oftmals erforderliche kriseninterventions­artige Agieren und das schwierige Machtverhältnis innerhalb der Beratung, ist eine pro­fessionelle, sozialpädagogische Ausbildung unentbehrlich für das Arbeitsfeld (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 212).

Um das in Kapitel 3 erwähnte notwendige Konzept für die Asyl Sozialberatung zu erstel­len, bedarf es einer stärkeren politischen Lobby. Dieses Konzept könnte Finanzierung, Aufgabenstellung und Einstellungskriterien der Asyl Sozialberatung vereinheitlichen und zeitgleich bedarfsgerecht und sozialpädagogisch ausrichten. Um die Umsetzung dieses Konzepts abzusichern und die Asylsozialberatung zu erleichtern, müssen bestimmte Strukturen geändert werden: involvierte Institutionen müssen sich für die heterogene Gruppe der Asylbewerber innen mit ihren verschiedenen Hilfebedarfen öffnen und ihre Zugangsformen und Angebote bedarfsgerecht ausrichten. Dazu gehört auch, dass die objektorientierte, homogene Ansicht über Asylbewerber innen gesamtgesellschaftlich negiert werden muss (vgl. ebd., s. 163). Administrative Anlaufstellen dürfen Asylbe­Werber innen nicht mehr als ״bürokratische Kategorie“ (Beck 1999, O.S., zit. in: Täubig 2009, s. 56), sondern müssen sie als Subjekte mit individuellen Problemlagen ansehen. Dafür bedarf es Fort- und Weiterbildungen und dadurch einer Sensibilisierung aller Mitarbeitenden in besagten Institutionen für die speziellen Bedürfnisse von Asylbewer­ber innen. Die vorhandene Diskriminierung durch die Aufteilung nach Herkunftslän- dem steht entgegen Art. 3 GG und muss aus der Praxis der institutioneilen Abläufe zu­rückgewiesen werden. Gesetzliche Regelungen, welche diese Diskriminierung und an­dere Restriktionen für das Leben von Asylbewerber innen hervorrufen, behindern Sozi­alpädagogische Interventionen von Asylsozialberatenden immens. Dies verdeutlicht sich besonders bei der sozialen Teilhabe, welche Asylbewerber innen in verschiedenen Bereichen (z.B. Gesundheitsversorgung, Arbeitsaufnahme) dadurch teilweise bis ganz versagt wird.

Damit die Asylsozialberatung nicht mehr gegen vorhandene Stmkturen arbeitet und dadurch effektiver ihre Kraft in die Umsetzung sozialpädagogischer Ansprüche setzen kann, bedarf es eines Umdenkens in und damit einer Öffnung innerhalb der Politik, der Institutionen und damit der gesamten Gesellschaft. Das Ziel sozialpädagogischer Bera­tung, den Alltag zu stabilisieren und den Menschen zu befähigen, diesen selbstständig zu bewältigen und zu gestalten, kann nur erreicht werden, wenn die gegebenen Rah­menbedingungen verändert werden (vgl. Boumans; Ünal 1997, s. 242). Die Asylsozial­beratung dahingehend zu verbessern, dass sie dem Anspmch sozialpädagogischer Bera­tungstheorien dauerhaft gerecht werden kann, stellt damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar.

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BAMF / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015b): Integrationskurse für Asyl­bewerber. URL: http://www.bamf. de/DE/Willkommen/DeutschLernen/IntegrationskurseAsylbewerber/i ntegrationskurseasylbewerber-node.html - Download vom 09.02.2016.

BAMF / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015c): Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). URL: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/amif- node.html ;j sessioni d=A4BlC75A610C79BlDBCF27D51D28529E.l_cid368 Download vom 10.02.2016.

BAMF / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2016): Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgabe: Januar 2016. URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statis tik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf? blob=publicationFile - Download vom 25.02.2016.

Bundesagentur für Arbeit (2015): Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbe­Werber mit guter Bleibeperspektive. URL: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/Det ail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI782320 - Download vom 09.02.2016.

Bundesverfassungsgericht (2012): Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls2 0120718_lbvl001010.html - Download vom 09.02.2016.

Bundesweites Netzwerk der medizinischen Flüchtlingshilfe & Medinetze (2014): Pres­semitteilung vom 27. November 2014. Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaf­fen! URL: http://www.medibuero.de/attachment/39b520617b75d0e45fa5eb4f5da202aa/56ed9523d 8b29fca29c5474045909cd3/14-l 1- 27_PM_Medibueros_AsylbLG_endlich_abschaffen.pdf - Download vom 10.02.2016.

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Fussball_mit_Fluechtlingen_barrierefrei.pdf - Download vom 09.02.2016.

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Herrmann, Ulrike (2015): Finanzierung der Flüchtlingskrise. Wer zahlt für die Betten und den Arzt? In: Taz.de vom 16.09.2015. URL: http://www.taz.de/l5230762/ - Down­load vom 16.02.2016.

Knipper, Michael; Bilgin, Yasar (2009): Migration und Gesundheit. URL: http://www.kas.de/wf/doc/kas_16451-544-l-30.pdf7100422141713 - Download vom 08.02.2016.

Kötter; Schlingensiepen (2015): So steht’s um die Gesundheitskarte für Flüchtlinge. In: ÄrzteZeitung vom 13.10.2015. URL: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/fluechtlinge/article/89609 8/blick-jedes-bundesland-stehts-gesundheitskarte-fluechtlinge.html - Download vom 09.02.2016.

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Pro Asyl (2015): Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. Weiterhin hohe Hürden. URL: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/arbeitsmarktzugang_fuer_fluechtlinge_weit erhin_hohe_huerden/ - Download vom 02.02.2016.

Sächsische Staatskanzlei (o.J.): Schulbesuch und Kitabetreuung. URL: http://www.asylinfo.sachsen.de/schulbesuch-und-kitabetreuung.html - Download vom 09.02.2016.

Sächsischer Flüchtlingsrat e.v. (o.J.): URL: http://saechsischer- fluechtlingsrat.de/flucht-und-asyl/situation-in-sachsen-in-der-brd-und-eu/situation-in- Sachsen/ - Download vom 29.04.2016.

Sächsisches Staatsministerium des Innern (2009): VwV - zur Unterbringung und sozia­len Betreuung. URL: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/103241 - Download vom 10.02.2016.

Sächsisches Staatsministerium des Innern (2015): Leitfaden zur Bereitstellung von Ar­beitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz. URL: http://www.asylinfo.sachsen.de/download/asyl/2015_07_SMI_BR_Leitfaden- Arbeitsgelegenheiten.pdf - Download vom 09.02.2016.

Sieberer, Marcel [u.a.] (2011): Psychiatrische Begutachtung im Asylverfahren. URL: http://www.skh- ft.de/stadtklinik/inhalte/4_medizin/5_psychiatrie/pdfs/Sonderdruck_PsychPraxis201Lp df - Download vom 10.02.2016.

Staatsministerium für Arbeit und Sozi al Ordnung, Familie und Frauen (2010): Asylsozi- alberatungs-Richtilinie - AsylSozBR. URL: https://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsa mt/rueckkehrhilfen/v eranstaltung/ solid­fonds/Asylsozialberatungsrichtlinie/Asylsozialberatungs- Richtlinie%20(AsylSozBR).pdf- Download vom 10.02.2016.

Stadt Dresden (o.J.): Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Handreichung. URL: https://www.dresden.de/media/pdf/jugend/jugend- kinderschutz/AsylbLG-Handreichungl.pdf - Download vom 08.02.2016.

Statista (2016): Anzahl der Asylanträge (insgesamt) in Deutschland von 1995 bis 2016. URL: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege- insgesamt-in-deutschland-seit-1995/ - Download vom 25.02.2016.

Statistisches Bundesamt (2015): Pressemitteilung. URL: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/ll/PD15_40 7_634.html - Download vom 04.02.2016.

Stemberger, Veronika; Katsivelaris, Niko; Zirkowitsch, Maximilian (2014): Soziale Arbeit in der Grundversorgung. Eine Skizze zur Bedeutung der organisierten Desinteg­ration. In: Soziales Kapital, Nr. 12. URL: http://soziales- kapital. at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/342/587. pdf - Download vom 06.01.2016.

Sthamer, Evelyn; Brülle, Jan; Opitz, Lena (2013): Inklusive Gesellschaft - Teilhabe in Deutschland. Soziale Teilhabe von Menschen in prekären Lebenslagen. URL: awo- informationsservice.org/uploads/media/Inklusive_Gesellschaft_- _Teilhabe_in_Deutschland.pdf-Download vom 08.02.2016.

Süddeutsche Zeitung (2016): Diakonie fordert mehr Asyl sozi alberai er. In: Süddeutsche Zeitung vom 16.02.2016. URL: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fluechtlinge- diakonie-fordert-mehr-asylsozialberater-1.2864339 - Download vom 23.02.2016.

SWR (2015): Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen. Gesundheitskarte - ja oder nein? URL: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/aerztliche-versorgung-von-fluechtlingen- gesundheitskarte-ja-oder-nein/-/id=396/did=16158190/nid=396/2bqz7m/ - Download vom 08.02.2015.

Wendel, Kay (2014): Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich. URL: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm- dam/NEWS/2014/Laendervergleich_Unterbringung_2014-09-23_02.pdf - Download vom 08.02.2016.

Interview - Die sozialpädagogische Beratung von Asylbewerber innen:

Umsetzung, Möglichkeiten, Hindernisse

Einstiegsfragen

Welche Aufgaben üben Sie in Ihrem Verein aus?

Wie lange üben Sie die Tätigkeit als Beraterin für Asylbewerber innen aus?

Block 1 -Ablauf und Themen der Beratung

Die Untersuchung und damit auch die folgenden Fragen fokussieren sich auf volljährige Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen.

Bitte skizzieren Sie kurz einen typischen Beratungsprozess mit dieser Klientel!

-Häufigkeit / Regelmäßigkeit der Treffen
-Zugang (Flyer /Aushang /Mund-zu-Mund/...)
Anfangsphase: Zielabgleichung / Erwartungsanpassung
-Durchführung: Themen, Mitarbeit, Umsetzung der erarbeiteten Ziele
-Beendigung der Beratung

Was sind häufige Anliegen?

Was sind für Sie wichtige Ziele in einer Beratung? Was wollen Sie durch die Beratung erreichen?

Block 2 - Beratungsbeziehung

Zunächst würde ich gerne auf die Beratungsbeziehung eingehen. Mich interessiert, welche Bedeutung die Beratungsbeziehung in Ihrer Beratung einnimmt!

-Legen Sie methodisch einen besonderen Fokus auf den Aufbau? Wie?
-Haben Sie zu vielen Ihrer Klient innen eine solche Beziehung?

Wie kommt es, Ihrer Meinung nach, zum Aufbau einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung?

-Welche Faktoren fördern den Aufbau?
-Was sind hinderliche Faktoren?

Für eine konstruktive Beratungsbeziehung bedarf es auch immer der Kooperation und Mitarbeit beider Seiten.

-Wie gestalten Sie die Mitarbeit? [Fördern Sie diese explizit?]
-Wie bringen sich asylsuchende Beratungsklient innen ein? [Kommt viel? Wieso? Wieso nicht?]

- Inwieweit ist eine solche vertrauensvolle Beziehung zu Ihnen erwünscht?
- Erschweren Verständnisschwierigkeiten die Mitarbeit? [Sprache / Form des Hilfsange­bots/...]

Block 3 - Kompetenzweitergabe

Ein weiteres Ziel sozialpädagogischer Beratung ist die Weitergabe von Kompetenzen zur Alltagsbewälti­gung. Welche Rolle spielt diese Weitergabe in Ihrer Beratung? Hilfe zur Selbsthilfe

-Fokussieren Sie sich auf die Weitergabe bestimmter Kompetenzen? Wenn ja, welche? Wieso?
- Wie vermitteln Sie diese Kompetenzen?
- Interventionsform: Informieren, Vermitteln, Modellemen, ...
- Lebensweltbezogen - im Alltag / anschaulich / auf Muttersprache เ...

Was beeinflusst, Ihrer Meinung nach, die Kompetenzweitergabe positiv oder negativ?

Haben Sie das Gefühl, dass der unsichere Lebensstatus der Asylbewerber innen die Kompetenzweiterga­be beeinflusst?

Block 4 - Förderung sozialer Teilhabe

Welche Rolle nimmt die Fördemng der sozialen Teilhabe von Asylbewerber innen in Ihrer Beratung ein? Wieso?

Welche Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe vermitteln Sie Asylbewerber innen im Rahmen Ihrer Bera­tung?

-Welche Interventionsformen benutzen Sie?
-Wie werden die von Ihnen aufgezeigten Möglichkeiten von Klient innen angenommen? Wieso?
-Welche werden besonders in Anspmch genommen?
-In welchen Bereichen besteht Ausbaubedarf von Angeboten?
-Haben Sie bzw. Ihr Verein dafür zusätzliche Kooperationen? Wenn ja, welche?

Worin sehen Sie v.a. / weitere Hindernisse für die soziale Teilhabe von Asylbewerber innen?

Was unternehmen Sie im Rahmen ihrer Tätigkeit im Verein diesbezüglich?

Block 5 - Setting der Beratungsstelle

Nun würde ich geme noch etwas über das Setting Ihrer Beratungsstelle erfahren. Können sie dieses bitte kurz beschreiben in Hinblick auf: Art von Träger // Finanzierung // Ort und Gestaltung der Beratungs­räumlichkeiten

Block 6 - Zusammenhänge zwischen Beratungssetting und Beratungsprozess

Zuletzt würde ich gerne auf Zusammenhänge zwischen Ihrem Beratungssetting und der Beratung einge­hen. Finden Sie, dass Ihr Beratungssetting Ihre Beratung beeinflusst? Wie?

Worauf, denken Sie, müsste v.a. der Fokus gelegt werden, um die Beratungsqualität für die Asylsozialbe­ratung zu verbessern? Warum?

Abschluss

Haben Sie noch weitere Anmerkungen?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Geduld!

Anhang 2: Transkriptionsregeln

-Benutzte Worte, welche nicht im Duden Vorkommen und dennoch verständlich sind, werden wie ausgesprochen transkribiert (z.B. reinwirken)
-Dialektische Verfärbung eines Wortes wird ins Hochdeutsch übertragen (z.B. aus ״meinste“ wird ״meinst du“)
-Verständnis-Worte (z.B. ״mhm“, ,ja“) werden nicht transkribiert, außer sie stellen eine Antwort dar. Dann wird die Interpretation der Bedeutung dieser in Klammem gesetzt: ״mh“(zustimmend)
-Füllworte (z.B. ääähm) werden nicht transkribiert, solange sie der Aussage nicht dienlich sind
-Die Satzstruktur der Aussagen wird soweit wie möglich an die grammatikalische Schreibweise angepasst, solange dies nicht die Aussagen verändert.
-Wortwiederholungen werden nur transkribiert, wenn dies der Aussage dienlich ist (z.B. sehr, sehr gute Beratung)
-Die Interviewerin wird als ״F“, die Interviewpartnerin als ״ A“ bezeichnet

Zeicheninventar

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

F: Dann würde ich erst einmal gerne von Ihnen wissen, welche Position Sie genau hier innehaben im Verein.

A: Ich bin angestellte Mitarbeiterin in dem Projekt regionale Koordinierung Asyl für die Stadtteile in D-Stadt A-Stadtteil und B-Stadtteil, also A-Stadtteil mit C-Stadtteil, D-Stadtteil, E-Stadtteil. Also Regionalkoordinatorin von der Funktion her. Nicht Sozialarbeiterin, sondern Regionalkoor­dinatorin.

F: Und was sind dann genau Ihre Aufgaben?

A: Auch ziemlich breit gefächert. Alles, was in die Öffentlichkeit reinwirkt, also die Arbeit mit den Netzwerken, die Förderung der Netzwerke, Arbeit mit einzelnen Ehrenamtlichen. Auch ein Stück, da wir nur zwei sozial (gedehnt) pädagogisch ausgebildete Fachkräfte sind, auch die Arbeit mit unserem Team, Facharbeit. Die Bearbeitung von Anliegen aus der Bevölkerung, Beschwerden zum Beispiel und Ähnliches. So ein Stück der Mittler zwischen der praktischen Arbeit, auch zum Sozialamt und zurück, zu den Gremien der Stadt. Also verschiedene Ortsämter oder/ Ein Stück weit auch Bildungsarbeit in die Öffentlichkeit, also Seminar gestalten, Vorträge halten, Work­shops. Also ziemlich (gedehnt)breites, interessantes Spektrum.

F: Und Sie sagten jetzt, mit der Beratung, da sind Sie momentan nicht tätig?

A: Na nur mit/ Also ich bin auch Mitglied in der Härtefallkommission ehrenamtlich, also schon deswegen ja auch Beratungsfälle immer wieder Mal. Und auch im Zusammenhang eben mit schwierigen Fällen jetzt für unser Team/ (...) Genau, also so am Rand, aber jetzt nicht hauptsäch- lieh.

F: Mir würde es hauptsächlich um die Beratung mit Asylbewerbern gehen. Also mit Menschen mit Aufenthaltsgestattung, keine Duldung, sondern Aufenthaltsgestattung. Ich hoffe, dass Sie, trotz dem Sie momentan nicht dauerhaft in der Beratung tätig sind, die Fragen soweit/

A: Wir sind nah genug dran.

F: Okay, gut. Dass Sie die beantworten können. Und zwar würde ich gerne erst einmal wissen, wie so ein typischer Beratungsprozess bei Ihnen aussieht, also wie kommen die Leute an (...), wie verläuft das, wie lange sind sie da?

A: Also das ist unterschiedlich, weil wir eine ziemlich klare Aufgabenstellung seitens unseres Finanziers des Sozialamtes, also der Stadt D-Stadt haben. Die findet man auf der Website der Stadt D-Stadt in [der Beschreibung des Konzepts zur Asylsozialarbeit] und (...) das gilt auch für die Sozialarbeiter, für die Beratung. Zum Einen ist es aufsuchende Sozialarbeit. Das heißt wir be­kommen die Meldung für neuankommende Flüchtlinge, gehen in die Wohnung, also da war ich auch schon mit. Wir haben jetzt eine Mappe mit Erstinfos zusammengestellt, mehrsprachig, also wichtige Sachen, der Adressen, Ansprechpartner, wie funktioniert das hier mit den Verkehrsmit­tein und solche/ (lachend) Mü 111 rc nnu 11g/ Und gehen hin, also entweder noch an demselben Tag oder ein, zwei Tage später und das sind in der Regel eben unsere, (...) unser internationales Team, je nach Sprache zugeordnet und dann wird erst einmal nachgefragt: wie ist jetzt die konkrete Situa­tion? Wenn es eine Familie ist: sind die Kinder im schulfähigen Alter, gibt es medizinischen Be­darf? Also welche Anliegen haben die Flüchtlinge selber, welche Fragen haben die Flüchtlinge selber. Meistens wird dann ein Termin vereinbart um hier im Büro das weiter zu besprechen. Und das ist dann die zweite Variante, wo dann schon auch ein Datenblatt angelegt wird. Wir müssen also auch den Nachweis hier führen. Und vor allem Dingen aber auch mit dem Ziel solche Fragen wie Bildungswege schon einmal so ein Stück vorzudokumentieren. Es ist ein Unterschied, ob einer einen Abschluss fünfte Klasse hat, da muss man anders gucken als wenn das jemand ist, der ange­fangen hat zu studieren oder eben eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. (...) Und dann wä­ren Anträge das Erste, was immer zu machen ist. Anträge gestellt nämlich auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Die kriegen so ein kleines Handgeld meistens vom Sozialamt, damit sie erst einmal in die Unterkunft kommen, aber alles Weitere/ Antrag auf D-Stadt-Pass, Termin bei der Bildungsagentur für die Kinder, solche Sachen. Also mit sehr konkreten Aufgaben [?; 04:57]/ Es ist keine ganz nur ergebnisoffene Beratung, dass die Leute kommen und so ihr Anliegen schil- dem und ihre Vorstellungen, sondem es ist eher erst einmal auf bestimmte (...) zielgerichtet, die bei allen eben sind, dass sie leistungsmäßig abgesichert sind, dass geguckt wird, dass Pflicht zur schulischen Bildung erfüllt wird, solche Sachen. Und dann step by Step kann dann also auch ande­re (...) Fragen seitens der Flüchtlinge ganz unterschiedlicher Art/

F: Also sie bringen dann ihre eigenen Anliegen mit in die Beratung rein.

A: Genau.

F: Was ist das unter anderem?

A: Naja, zum Beispiel Familiennachzug, vor allem bei den syrischen Flüchtlingen. Fragen nach Job: ab wann darf ich arbeiten (...) kann ich auch, wenn ich jetzt nicht zu dieser, also zu diesen speziellen Ländergmppen, die ja Amecht auf Integrationskurs sehr frühzeitig haben, die Anerken­nungschancen gut sind, wo kann ich Sprache lernen? Also solche Sachen. Teilweise sind es dann, wenn die länger hier in der Beratung sind, auch mal so innerfamiliäre Geschichten (...) Also/

F: Die Sie auch hier auffangen?

A: Breites Spektram. Naja, wir haben ein bisschen die Schwierigkeit/ So gut es geht, aber jetzt so eine fgedelmijinicns'wc. teilweise auch langjährige Begleitung von Klienten, wie wir sie im Aus­länderrat in der/ Oder auch die Migrationserstberatungsstellen haben, das ist hier nicht leistbar, weil ja ständig neue Flüchtlinge nachrücken. Und da hängt es dann so ein bisschen von ab, wie schnell die Flüchtlinge selber fit für bestimmte Sachen sind, wo dann manchmal nur noch eine Dolmetscheranfrage kommt, oder mal eine Arztbegleitung oder so. (...) Es gibt aber auch Fälle, gerade mit schwer Erkrankten/ Wir haben eine arabischsprachige Kollegin, die jetzt ganz viele Familien mit Krebskranken betreut oder mit anderen schweren Erkrankungen, behinderte Kinder in der Familie oder solche/ Die schon eine intensivere Begleitung benötigen. Aber das können wir nur ganz vereinzelt machen, weil sozusagen/ Wir sind zuerst einmal da die Neuankömmlinge mög- liehst schnell aufzufangen und fit zu machen.

F: Sozusagen eine erste Orientierung geben?

A: Genau.

F: Also das ist ihr Hauptanliegen für die Beratung?

A: Genau. Also Hauptaufgabenstellung, da sind wir schon gebunden.

F: Okay. Und Sie sagten auch, dass dadurch, dass so immer wieder neue Leute kommen, neue Geflüchtete. Ist dann auch eine große Fluktuation in ihrer Klientel?

A: Na nicht nur deswegen, sondern es wird ja auch sehr viel umverlegt seitens des Sozialamtes. Also wir belegen ja die Wohnung nicht, sondern da ist das Sozialamt zuständig und die/ Das ro­tiert heftig und wir haben das jetzt gerade heute für eine Beratung ausgerechnet, nur 23 Prozent der Umverlegung bleiben die zustän- also bisher zuständigen Träger die gleichen. Beim überwiegen­den Teil wechselt der soziale Träger.

F: Innerhalb D-Stadt?

A: Innerhalb D-Stadt, ja. Wir sind ja fünf regionale Koordinierungsstellen. Davon ist der A-Verein nur einer und wenn die meinetwegen Richtung F-Stadtteil verlegt werden oder in eine Gemein­Schaftsunterkunft in G-Stadtteil, dann sind andere Träger für die Sozialarbeit zuständig und das funktioniert dann mehr oder weniger gut, dass die Flüchtlinge das auch akzeptieren. Teilweise kommen die eben dann, weil ja einfach auch Beziehungen entstehen. Das ist dann immer so ein bisschen/ Da muss man dann gucken, auch unsere Kolleginnen, wenn die Luft haben, dann(...) sind sie da auch noch ansprechbar, aber/

F: Da wären wir auch gleich bei meinem nächsten Thema, der Beratungsbeziehung. Was ich jetzt mit herausgearbeitet habe, als sozialpädagogisches Hauptziel von der Beratung. (...) Wie/ Welche Bedeutung nimmt denn die Beziehung bei Ihnen mit in der Beratung ein?

A: (...) Sie ist eben selten geprägt durch diese, also dieses wachsende, langsam wachsende Ver­trauensverhältnis, was ja typisch ist eigentlich für eine soziale Beratung, sondern mehr geprägt durch die Abhängigkeit der Leute, gerade ganz am Anfang. Und dadurch dass wir/ Na ich glaube drüben hängt das/ Die zehn Sozialarbeiter stammen aus sieben Herkunftsländern, sprechen also alle wichtigen Muttersprachen. Und das ist natürlich ein großer Vorteil für den Erstkontakt, wenn die Flüchtlinge überhaupt noch kein Wort Deutsch sprechen, ist das ganz wichtig, dass die sich artikulieren können. Also das (...) ist ein wichtiger Moment. Und dann ist es eben wirklich (...) auch so ein Stück die Orientierungslosigkeit, die das Verhältnis auch prägt. Also ich brauche Grundsatzinformationen von dir, die ich nicht haben kann.

F: Legen Sie methodisch einen besonderen Fokus darauf, dass die Beziehung sich etabliert?

A: Naja, grundsätzlich haben wir ja die Kollegen schon bewusst ausgesucht, also gerade auch geschaut, dass wir (...) fitte Migranten als Sozialarbeiter einstellen können, die auch als erst ein­mal Vertrauensperson und als Mittler in die Aufnahmegesellschaft rein fungieren können. Also insofern ist es uns wichtig. Wert legen wir natürlich drauf, sonst funktioniert es nicht. Es gibt ja auch mal Fälle, wo es knirscht und knackt, nicht gut ist. Aber ist uns wichtig und wir sprechen auch darüber, also wir tauschen uns auch aus.

F: Mit Ihrem Klientel?

A: Nein, auch mit den Kollegen untereinander, dort wo es Schwierigkeiten gibt. Also wir hatten heute gerade ein Gespräch mit der Kollegin, wo es so Vorwürfe von Landsleuten, die da betreut werden, gibt, dass sie also nicht (...) die korrekten Informationen gibt, zum Beispiel bei der An­meldung bei der Bildungsagentur. Da haben die ja schon wieder geändert den Zugang von Acht­zehn- bis Siebenundzwanzigjährigen, die ja früher in diese berufsvorbereitenden Maßnahmen, also auch Deutschkurse unter anderem rein konnten, die kriegen jetzt sowas nicht mehr.

F: Gar nicht mehr?

A: Nein. Und diese Familie, die hatte bei irgendeinem anderen Ämtergang einen Dolmetscher dabei, der ihnen gesagt hat: nein, das geht so! Sodass jetzt also Misstrauen ist: wir kriegen von der Sozialarbeiterin nicht die korrekten Informationen, hier haben wir was/ Und das sind natürlich immer so Momente/ Und da habe ich dann auch nachgefragt: wie gehst du jetzt damit um mit solchen Sachen? Und sie sagte eben: ich bleibe erst einmal ruhig, weil ich weiß, ich rege mich auf, ich werde dann laut, dann schlucke ich das erst einmal und/ (...) Bearbeiten das dann später. Aber das wird (betont)bewusst wahrgenommen: wie ist das Verhältnis, wie sind die Erwartungshaitun­gen und wie geht man damit um?

F: Und von Seiten der Asylbewerber, wird das verstanden auch als eine professionelle Beziehung oder gibt es da auch teilweise Missverständnisse?

A: Das ist so dieses Besondere, wenn Migranten Landsleute beraten, was ja viele Vorteile hat, (...) aber auch ein bisschen die Krux, dass die Erwartungshaltung der Neuankömmlinge an Landsleute, die schon länger hier sind, ist eine ganz andere, als wenn die jetzt auf mich als Deutsche zugehen. Also da ist noch mehr dieses Emotionale: du kommst ja auch aus dem Land und du musst ja wis­sen und von dir kann man das ja erwarten. Und da ist es auch viel schwerer für die Migranten, also das haben wir langjährig erlebt, dann auch Grenzen zu setzen, wenn man merkt: hier ist mein Li­mit erreicht. Also sich dann so diese professionelle Berater-Klienten-Rolle einzunehmen fällt we­sentlich schwerer, denke ich.

F: Also wird das nicht zu Anfang der Beratung abgeklärt, wo jeder steht, sondem/

A: (...) Naja, die Flüchtlinge kriegen ja auch eine Karte in die Hand, wo drauf steht: was sind das für Leute, mit denen sie jetzt gerade zu tun haben. Es ist schon klar, die stellen sich ja auch vor und sagen: wir sind also hier und wir sind dafür da euch hier dann sozusagen die ersten Schritte in die Gesellschaft zu ermöglichen, machen das beruflich. Es ist schon geklärt, aber es (...) ist trotz­dem was anderes, als wenn das eben jemand ist der von hier stammt, als wenn das Migranten sind. Also das kann ich fast durchgängig, auch aus den vorherigen/ Wir haben ja immer ein interkultu- relies Team gehabt beim A-Verein. Es ist schwerer für die Kollegen sich abzugrenzen.

F : Und wie ist das zum Beispiel für Sie als Beraterin, also wenn bei Ihnen jemand in der Beratung ist, (...)ist es da schneller klarer oder öffnen sich die Leute dann nicht so schnell? (...) Können Sie das einschätzen?

A: Ich denke, es ist ein Stück weit anders einfach. Also da ist nicht diese du-bist-mein-Landsmann, meine-Landsfrau-Beziehung, die fehlt, ist klar. Es ist auch die Sprache, die trennt erst einmal, als Barriere dazwischensteht. Ich vermute es wird (gedehnt)mehr (...) auf der also wirklich Klient­Berater-Ebene laufen. Allerdings weil man jetzt in einer Beratungsstelle, das was ich auch viele Jahre gemacht habe, tätig ist und man hat die Klienten länger, dann verändert sich das dann auch mit wachsendem Vertrauensverhältnis und auch Sachen, die man bespricht und (betont)nur mit dem Berater oder der Beraterin bespricht, verändert sich das Verhältnis. Und auch das eigene, das gibt das ganz normal/ Auch Klienten, wo man sehr kämpfen musste, wo es sehr dramatische Situa­tionen gab oder sehr schwierige Probleme, da hat man emotional einen anderen Zugang als wenn das jetzt Klienten sind, die waren zwei, drei Mal da, haben irgendwelche Fragen gehabt und gehen dann wieder. Also es hängt nicht nur an der gemeinsamen Nationalität oder Herkunft, ob ein Bera­terverhältnis eng wird oder ob das sozusagen auch ein bisschen ins Richtung private oder geht, aber es spielt auf jeden Fall eine Rolle.

F: Und was würden Sie sagen, wären noch andere Faktoren, die so eine Beziehung fördern, vor allem jetzt mit Asylbewerbern?

A: (...) Na das Eine ist eben das Vertrauensverhältnis, dass sie merken, dass sie hier respektiert werden, angenommen werden, auch höflich behandelt werden, mit Sie angesprochen werden, was ja immer noch nicht überall in den Behörden üblich ist. (...) Ich denke, das ist ganz wichtig um diesen ersten Zugang zueinander zu finden. (...) Wir versuchen eine ordentlich Beratungsatmo- Sphäre/ Also wir sehen ja auch, dass/ Auch drüben bei den Kollegen, die setzen sich dann an den Tisch, da gibt es dann eben nicht wie in der Behörde die Barriere dazwischen. Also auch die äuße­ren Umstände/ Und dann eben, denke ich, einfach über die Sprachbarriere, die dort eben geringer ist also bei uns dann.

F: Und was würden Sie jetzt sagen wäre wirklich ein oder Faktoren, die dem Ganzen, also dieser Vertrauensbasis sehr im Weg Stehen?

A: Na das Eine ist eben dieser ständige Wechsel. A, immer wieder Neuzugänge. Natürlich, das ist so, aber auch die vielen Umverlegungen. Und dann eben Leute, mit denen man jetzt bestimmte Ziele sich gemeinsam vorgenommen hat, wo man vielleicht auch Ehrenamt aus der Region vermit­telt hat, wo man dabei ist was so be- Wege miteinander zu gehen und dann werden die umverlegt. Und dann wechselt das Umfeld, dann sind bestimmte Bezugspersonen eben eigentlich nicht mehr

zuständig. Ob die Ehrenamtlichen dann immer mitziehen oder sagen: ich bleibe hier vor Ort und gucke dann nach anderen. Also da brechen einfach auch Beziehungen unter Umständen wirklich ab. Und dann natürlich ein Teil unserer Aufträge als regionale (...) auch Sozialarbeit, dass zum Beispiel die Kollegen auch gucken müssen ob die Wohnungen ordnungsgemäß bewirtschaftet und genutzt werden. Also auch belehrende, (...) disziplinierende Aufgaben, Aufträge, die wir erfüllen müssen. Also gerade auch wenn Beschwerden kommen, wo dann eben die Kollegen zwar mit sozialpädagogischen Mitteln versuchen, also mit den Beschwerdeführern und den Flüchtlingen, gegen die sich das richtet, die Beschwerde zu arbeiten aber es (...) ist eben nicht das originäre Berater-Klienten-Verhältnis, sondern da spielen dann eben dann auch so ordnungspolitische Auf­gaben mit rein und die sind nicht immer förderlich für ein gutes Verhältnis.

F: Also kann es dadurch auch zum Bruch kommen?

A: Kann auch schwierig werden, genau. Naja, vor allem die Sicht auf die Berater wird verändert. Es sind eben nicht nur (...) klientenzentrierte Beratungen sondern auch amtszentrierte Aufgaben, die wir da erfüllen.

F: Also sozusagen dieses doppelte Mandat/

A: Genau. Oder wenn das Sozialamt jetzt sagt: wir haben gehört/ Oder wenn wir das selber sehen, da halten sich Flüchtlinge in einer vollbelegten Wohnung auf, die dort gar nicht hingehören, wie gehen wir damit um? Das ist auch immer so ein bisschen ein Konflikt im Selbstverständnis der Kollegen, das wir auch alle teilen. Also dass wir jetzt nicht: hier, hier, ich weiß was! Außerdem sind ja auch ein Stück weit schweigeverpflichtet, dass man dann immer nach Wegen suchen muss: wie gehen wir jetzt damit um? Auf der anderen Seite ist es ein nachvollziehbar Auftrag mit sicher zu stellen, dass die Wohnungen, die Wohnungsbelegung auch funktioniert. Und wenn dort noch drei andere in einer vollbelegten Wohnung und nur zwei haben Kontakt zu denen und die anderen stört das verständlicherweise/ Also solche Aufgaben.

F: Sie hatten gesagt, dass es für die Asylbewerber oder die Klienten sehr wichtig ist Respekt, dass ihnen Respekt gegenübergebracht wird und das fördert die Beratungsbeziehung und das gilt ja aber auch, dass eben genauso gut andersherum Mitarbeit und Kooperation entgegengebracht wird. Wie sieht es damit aus? Also wie/

A: Überwiegend. Also die meisten sind wirklich/ (...) Also ich meine, nicht jeder muss hier stän­dig grinsend rumlaufen, aber also die Mehrzahl ist froh, dass sie hier so eine Anlaufstelle gefunden hat, nutzt das, möchte auch ungern jetzt zu anderen Stellen überwechseln. Also da merkt man schon, dass es funktioniert. Aber es gibt natürlich auch Leute, die da kommen und das Gefühl haben jetzt muss/ Alles steht jetzt und alles kümmert sich jetzt um mich und wieso jetzt die ande- ren/ Und die ÍlachencbKoWcgm mit der wir heute eben, die afghanische Kollegin, mit der wir heute gesprochen haben, die hat auch erzählt von der Familie, wo es eben auch schon über diese falsche Dolmetscherinformation das Problem gab, die haben hier/ Die hatte jetzt eine Woche Urlaub und wo sie zurückkam, da hat die Frau sie gefragt: wieso machen Sie jetzt Urlaub (lacht)? Also es gibt auch sowas, aber ja/ Im Großen und Ganzen ist es ein gutes Verhältnis und auch/ Wir merken ja auch, sie sind auch geduldig, sie müssen ja manchmal auch schon ganz schön warten und/ Res- pekt/

F: Und gibt es richtig aktive Möglichkeiten, dass sie mitarbeiten können? Also dass die Asylbe­Werber jetzt selber zu Terminen gehen oder/ Also wie gestaltet sich die Mitarbeit?

A: Also grundsätzlich eigentlich Hilfe zur Selbsthilfe. Also das ist ja das Grundprinzip bei uns. Alles, wo sie selber und das/ Anders können wir gar nicht arbeiten, auch weil der Betreuerschlüs- sei eins zu hundert in D-Stadt ist für diese regionalen Koordinierungsstellen der Sozialarbeit. Aber auch grundsätzlich immer nach dem Prinzip. Also was die Flüchtlinge selber erledigen können oder wo meinetwegen es reicht, wenn man da mal einen Zettel mitgibt oder/ Da liegt uns viel dran und da machen wir auch ordentlich Druck in Richtung der Behörden zum Bespiel, der Jobcenter oder so, die noch nicht an dem Punkt sind, dass man dort einen Flüchtling hinschicken kann und der kriegt das benötigte Formular, also erst einmal zur Anmeldung, ausgehändigt. Also es gibt so Stellen in D-Stadt, wo das noch sehr schwierig ist. Und dort arbeiten wir aber auch dran, (...) also es ist wichtig.

F: Und Sie meinten jetzt, dass Sie zum Beispiel mal einen Zettel mitgeben. Was machen Sie sonst noch so, also wie helfen Sie sonst noch zur Selbsthilfe?

A: Na immer je nachdem, wie der Bedarf noch ist. Also die Flüchtlinge helfen sich ja teilweise auch gegenseitig, also Flüchtlinge die schon länger da sind gehen mit dolmetschen oder geben Ratschläge, (lachend) nicht immer die richtigen, kann auch mal nach hinten losgehen, aber/ Und ansonsten, unsere Kolleginnen sind ja als Sozialarbeiter, nicht als Dolmetscher eingestellt. Es gibt diesen Gemeindedolmetscherdienst und den beantragen die dann mit den Flüchtlingen zusammen, schreiben Anträge. Also das, was der Flüchtling einfach auch durch fehlende Sprachkompetenzen nicht alleine kann, das wird hier mit übernommen.

F: Aber das wird trotzdem in Zusammenarbeit/

A: In Zusammenarbeit. Und alles, wo man es minimieren kann die Hilfe wird gemacht, na klar. (...) Auch Ehrenamt hilft da viel. Wo das dann auch partnerschaftlich, dann/ Dass die Sozialarbei­ter, die Profis ein bisschen raus sind. Und Ehrenamt und Flüchtling läuft dann noch einmal anders, eine andere Basis.

F: Also haben Sie viele Kooperationen auch für/

A: Na wir haben mehr Bereitschaften als wir vermitteln können. Das ist Wahnsinn. Das wird we­nig erzählt, wenn über D-Stadt gesprochen wird. Tolle Netzwerke hier, auch gerade bei uns in der Region.

F: Ich kenne zum Beispiel Projekt A.

A: Na damit haben wir jetzt nicht wirklich was zu tun. Die sind ja stadtübergreifend und nicht wirklich in der Flüchtlings(.. .)betreuung so drin. Nein, also Projekt B, Projekt c. Projekt D ist ein großes starkes Netzwerk. Der Projekt E also ist ein Netzwerk hier für die. (...) Projekt F, die schon ganz lange besteht und in D-Stadtteil aktiv ist.

F: Und mit denen arbeiten Sie auch dann zusammen?

A: Mit allen, die irgendwas damit zu tun haben. Wir melden uns auch teilweise dann selber, wenn wir das mitkriegen. Gerade jetzt Quartiersmanagement in D-Stadtteil, das ist ja nun kein Ehren­amt, aber ich denke eine Stelle, die also wichtige Partner sind. Auch wenn man überlegt (...) ein ganzer Teil der Flüchtlinge, ein Drittel der Flüchtlinge etwa kriegt ja hier ein Bleiberecht und davon werden nicht alle in D-Stadt bleiben wollen, kann ich auch gut verstehen bei dem politi- sehen Klima, aber es werden Flüchtlinge bleiben als Nachbarn, als Kollegen, wie auch immer, Eltern in der Schule und so weiter. Und sodass wir uns also mit dem Quartiersmanagement in Verbindung gesetzt haben, was kann man da für Flüchtlinge was machen in diesen Bereichen. (...) Also das (...) denke ich ist ganz vielfältig. Auch die Möglichkeiten, die man hat um Flüchtlingen Zugang zu erleichtern und sie auch zu befähigen mehr alleine zu machen. Je offener die Gesell­schalt, je mehr die sich einlässt auf Flüchtlinge, interkulturelle Kompetenzen, auch die Behörden, umso leichter fällt es dem Flüchtling allein zu agieren.

F: Da sind wir auch/ Genau, Sie meinten schon Hilfe zur Selbsthilfe, den Menschen befähigen, eigenständig zu handeln. Und da geht es ja auch um die Kompetenzweitergabe, heißt das ist ei­gentlich ein sehr großes Anliegen von Ihrer Beratung, wenn ich das richtig verstehe?

A: Ja, grundsätzlich. Es sind ja erwachsene Menschen, mit denen wir zu tun haben, die unter Be­dingungen teilweise schon gelebt haben, die können wir uns gar nicht vorstellen. Also wo wir grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, die haben (...) alle Kompetenzen die sie brauchen um ihr eigenes Leben zu managen, nur Sprache und Orientierung im Rechtssystem und im Gesell­Schaftsaufbau fehlt. Und das sind die Stellen, an denen wir an allererster Stelle eben mit der Bera­tung arbeiten und das andere ist Arbeit in diese Gesellschaft rein, damit die Bedingungen schafft, die für Flüchtlinge geeignet sind.

F: Also den Asylbewerbern wollen Sie hauptsächlich rechtliche Orientierung geben als Kompetenz oder rechtliche/

A: Nein, also immer an den Stellen, wo es also auch nach dem aktuellen Stand/ Wenn die ein vier­tel Jahr da sind oder schon einen Deutschkurs hinter sich haben ist der Bedarf ja ein anderer. Wie gesagt, das geht tippeltappelto. Die kommen an, wissen meistens noch gar nichts. Nur wenige haben schon Kontakte hier in D-Stadt zu Landsleuten oder so. Dann fängt man erst einmal an die lebenswichtigen Sachen zu klären, manchmal auch, dass ein Kinderwagen gebraucht wird. Also Krankenhaus oder weiß ich was und dann guckt man so, was könnten Bildungswege sein, was gibt es für Interessen, wo werden Kontakte gewünscht oder welche Erfahrungen gibt es, Vorstellungen/

F: Also hauptsächlich so Alltagskompetenzen, so wie finde ich mich zurecht im Leben?

F: Okay. Und so soziale Kompetenzen, dass Sie ihnen auch vermitteln können, dass sie einbesse­res Selbstwertgefühl bekommen oder Ähnliches, spielt das eine Rolle bei Ihnen?

A: Na ich denke Beratung, die Hilfe zur Selbsthilfe als Grundprinzip hat, stärkt immer das Selbst­wertgefühl, weil also/ Ich habe das auch früher erlebt, gerade auch bei Flüchtlingen, die eben durch die Sprachbarrieren und so oder auch durch schlechte Erfahrungen mit Behörden recht ge­hemmt sind, also auch Angst vor den nächsten negativen Erfahrungen/ Wenn man die so vorberei­tet auf einen Gang, meinetwegen zur Ausländerbehörde oder zum Sozialamt, dass das funktioniert und die dann alleine hinschickt und die kommen zurück und sagen: ich habe es geschafft! Also ich denke das ist so ein Weg, der einfach gut ist. Also selber zu merken: ich/ Diese Entmündigung, die automatisch passiert, wenn ich in ein Land kommen, dessen Sprache ich nicht spreche, dessen Gesellschaft ich nicht kenne, wo ich mich auch noch in einer Behördenmühle Asvlverfahren be­finde und alle möglichen Stellen mir sagen wie ich mich bewegen muss, wenn ich dort merke ich kann mir Freiräume erarbeiten mit meinem eigenen Wissen und meiner eigenen Kompetenz, ist schon eine gute Erfahrung. Auf der anderen Seite, soziale Kompetenzen bedeutet natürlich auch, dass wir auch (...) also in einer geeigneten Form auch Probleme ansprechen. Also gerade so wenn es Familienkonflikte gibt, wo es auch um Geschlechterwahmehmung/ Wenn man sich auch einmal austauscht, also hier ist es eben doch ein Stück anders. Oder dass man mit Familien arbeiten muss (...) um sie zu stärken, den Bildungsweg ihrer Kinder mehr Priorität einzuräumen. Also so ein Blick auf die Gesellschaft und das Umgehen miteinander gehört schon mit/ Aber das läuft jetzt bei uns nicht als Lehrplanteil, sondern immer so wie dass man sieht: dort gibt es Bedarfe oder die Flüchtlinge melden das selber an oder/

F: Also sehr bedarfsorientiert?

A: Genau.

F: Und/ Hilfe zur Selbsthilfe erklärt sich selbst. Und da ist bestimmt wieder die Sprache, dass sie vorhanden ist/

A: Naja, da ist ja hilfreich, dass es wahnsinnig viel Ehrenamtsangebote für Sprachkurse gibt. An­gefangen mit Projekt K, mit diesem großen Netzwerk, bis über eben die einzelnen Ehrenamts­netzwerke in den Regionen, die dann auch wieder Sprachkurse organisiere und Angebote, Konver­sationen und Kontakte, was die Sprache ja auch fördert.

F: Und haben Sie aber das Gefühl/ Also Asylbewerber haben ja einen sehr unsicheren Lebenssta­tus trotz allem, einfach wegen weil der Asylentscheid ja doch noch aussteht, dass das das irgend­wie negativ beeinflusst, dass Leute vielleicht das nicht so gut annehmen können?

A: Hängt immer von der Ländergruppe ab. Also die syrischen Flüchtlinge wissen, dass sie bleiben werden, zumindest im ganz großen Teil. Dort ist natürlich trotzdem unangenehm, wenn sich so ein Bescheid nach einem Jahr noch nicht angekommen ist. Früher waren es bis zu fünf Jahre, (lacht)

Das kann man denen aber nicht sagen, das hilft denen nicht weiter. Oder bis zu zehn Jahre teilwei­se, bis es einen Entscheidungsstopp gab. Also das bremst die schon ein bisschen aus und verunsi­chert. Mehr deutlich wird das bei den Ländern wie Marokko, Tunesien, Algerien, Pakistan, Indien, auch Tschetschenien zum Bespiel, wo jetzt die Abschieberate nicht so hoch ist, aber eben auch die Anerkennung nicht. Da ist/ Und die hier mit Duldung hocken und das ist natürlich/ Bei den Tschetschenen sind es viele Familien, so dass die jetzt auch nicht/ Also die bleiben dann schon mehrheitlich vor Ort und nehmen auch Angebote an in der Hoffnung, dass also gute Integration auch dann/ Während eben, wenn das alleinziehende Menschen sind, die jetzt nicht mit Familie irgendwo Bindungen eingehen müssen, dann versuchen viele eben einfach auch einen Job zu fin­den, dass sie eben noch ein bisschen arbeiten können. Und die haben ja in der Regel relativ hohe Ausgaben für die Flucht gehabt und wenn sie denn dann zurück müssen, möge es mit nicht noch mit riesen Schulden, sondern dass sie das bezahlt haben oder dass die das bezahlen können. (...) Also da ist/ Da gibt es mehr die sich entziehen dann einfach auch, die dann eben in ihren Gruppen, in ihren Ländergruppen, in ihren Freundeskreisen sich bewegen und an die man kaum rankommt. Die tauchen dann bei uns, ja nur wirklich nur punktuell auf, wenn es ganz konkrete Anliegen gibt und ansonsten (...) sehen wir die weniger. Teilweise verschwinden die auch mal ohne Abmeldung, sodass sie dann im Sozialamt abgemeldet sind. Und ein Teil taucht dann irgendwann mal wieder auf und/ Also so das ist/ Da ist eine kontinuierliche Beratungsarbeit eher nicht so oft. (...) Aber das sind auch nicht alle. Also wie gesagt, es gibt auch einzelne Flüchtlinge aus sogenannten siche­ren Herkunftsländern und kleinen Familien, die sich sehr bemühen, gucken, in der Hoffnung dass schnelle gute Integration Ihnen vielleicht doch noch ein Bleiberecht ermöglicht.

F: Das wäre auch das dritte große Thema, also nicht Integration, soziale Teilhabe, so in die Rieh- tung, welche Rolle oder/ Nimmt das eine sehr große Rolle in Ihrer Beratungsarbeit mit ein?

A: Naja, bis vor kurzem waren wir da grundsätzlich erst einmal nicht zuständig, muss man noch­mal sagen, weil die ursprüngliche Stellenbeschreibung im Fachplan Asyl, sowohl für unsere Sozi­alarbeiter als auch für die Regionalkoordinatoren, bezog sich auf Asylsuchende und Geduldete Zuständigkeit. Und Asylsuchende, entweder haben sie jetzt relativ schnell eine Anerkennung, das heißt sie gehen dann auch aus unserem Zuständigkeitsfeld raus oder aber mit einer Duldung, hatja die Mehrheit wenige Integrationsansprüche. Da kann man immer nur gucken welche Angebote könnten genutzt werden, auch von diesen Gruppen. Also es spielt auf jeden Fall, gerade bei der sprachlichen Integration, bei der Integration der Kinder in die Bildungseinrichtung oder auch Ki­Tas, eine Rolle. (...) Dort, wo es möglich ist auch in Arbeit, also wirtschaftliche Integration/ Aber hat natürlich bei geduldeten Leuten auch Grenzen, weil teilweise dann die Duldung mit Auflagen versehen ist, also Erwerbstätigkeit nicht gestattet oder so, also auch Druck ausgeübt wird auf Heimreise. Das ist schwierig, aber bei den Flüchtlingen, wo die Chancen, dass sie hierbleiben werden hoch ist, da ist natürlich, gibt es klare Wege. Da ist auch, hat sich auch viel verbessert, also es ist enorm viel gemacht worden, muss man auch sagen, auch Geld in die Hand genommen wor­den. Nicht alles funktioniert so wie das vielleicht gehen könnte, aber also gerade mit den sehr frühen Integrationskursen, also das wirklich auf Sprache gesetzt wird. Wo wir dankbar sind, sind alle Angebote wo Sprache frühzeitig auch mit Berufsorientierung oder Praktika direkt verbunden ist, um sozusagen/ Das jetzt nicht ist wie es früher war, zum Beispiel bei den Kontingentflüchtlin­gen oder Spätaussiedlern. Die haben ein halbes Jahr Sprachkurs gehabt, so und dann entweder sie hatten Glück und haben einen Job gefunden oder ein großer Teil, das war die Arbeitsmarktlage damals, haben nichts gefunden und dann war die Sprache irgendwann mal wieder weg, das Deutsch. Naja, wenn ich es nicht anwenden kann. Und das ist heute, denke ich, ein ganzes Stück anders. Also sowohl von den gesetzlichen Regelungen für diese bleibeberechtigten Flüchtlinge, als auch von der Arbeitsmarktsituation, von den, von vielen Ämtern her. Also gerade die Arbeits­marktagentur macht da ganz viel. Jobcenter hoffen wir, dass es jetzt auch/

F: Also ich meinte jetzt nicht die direkte soziale Integration, die ist ja für die Menschen mit guten Bleibeperspektiven offener geworden. Aber Menschen mit Aufenthaltsgestattung haben ja trotz­dem die Möglichkeit am sozialen Leben teil zu haben, eben zum Teil in Form von Patenprojekten, meinten Sie. Ich weiß nicht genau wie die bei Ihnen gestaltet sind?

A: Ja also das ist immer so ein Jummi-Begriff diese Paten, also da bin ich auch inzwischen ein bisschen zurückhaltend, obwohl wir den auch noch benutzen. Wir haben eben die Erfahrung ge­macht, man kann nicht einen Flüchtling und einen Einheimischen verheiraten und dann funktio­niert das. Und so (lacht) klingt Patenschaft: hier haben wir einen Flüchtling, hier haben wir einen Ehrenamtlichen, sagt euch mal schönen guten Tag und jetzt seid hier/ Ja und so funktioniert es nicht und das ist auch ganz klar. Nein, auch bei Asylsuchenden schauen wir natürlich, eben gerade in diesen Orientierungsgesprächen in der Beratung, was sind die Interessen, was sind die Intentio­nen die der Flüchtling hat, wo möchte er hin. Und dann gucken wir: was ist mit dem Status jetzt möglich, was gibt’s auch an Angeboten aus der Gesellschaft heraus, sowohl institutionalisierte als eben auch Ehrenamtsangebote.

F: Könnten Sie da ein paar Beispiele nennen?

A: Naja, es gibt doch so zum Beispiel Gasthörerschaften an den Bildungs-, gerade die Einrichtung AJ Oder dass man eben schaut, wenn die dann nach einem viertel Jahr auch theoretisch erst einmal arbeiten dürfen, ob man dann ein entsprechendes Praktikum findet. Oder das, was an der Einrich­tung В, dieses Musizierprojekt mit Flüchtlingen, also auch mit Asylbewerbern/ Also es gibt jetzt so viele Möglichkeiten, wo man sagen kann: Flüchtlinge die, oder Asylbewerber die interessiert sind viel aufzunehmen, viel kennenzulemen oder eben in eine bestimmte Richtung sich schon zu entwickeln, da findet man Wege, also ganz unterschiedlicher Couleur. Oder zum Beispiel auch diese relativ neue Regelung, ich glaube mit dem letzten Asyl-, also mit dem Asylpaket eins/ Manchmal haben die ja so kleine, auch gute Sachen mit zwischendrin, ansonsten bauen die ja eher das Recht wieder ab. Aber diese Regelung, dass in den E A Es auch geflüchtete Mediziner ohne Aufenthalt, also ohne, also die noch im Asylverfahren sind so geringfügig beschäftigen oder sowas ist das, also arbeiten dürfen. Also solche Chancen im Bildungsbereich oder eben je nachdem im musischen Bereich/

F: Und ist das dann so, dass Sie nur die Angebote vermitteln wenn nachgefragt wird? Oder tragen Sie das auch von alleine an mit: wir hätten hier das Angebot?

A: Naja, eigentlich läuft das meistens über das Orientier-, über die Orientierungsgespräche. Wenn jetzt jemand sagt: ich habe die Ausbildung und da würde ich mich auch gerne hier sozusagen, das ist meine berufliche Kompetenz, würde ich hier gerne/ Dann guckt man in welche Richtung kann es gehen, welche Angebote können jetzt schon genutzt werden, was geht erst mit einer Anerken­nung und wo wäre der Flüchtling oder auch die Frau, wo wären die bereit sich hinzubewegen. Das ist ja auch immer/ Also es braucht ja auch ein Stück Mobilität und die Bereitschaft sich auf teil­weise auch völlig unbekannte Menschen einzulassen, ist ja auch nicht so einfach wenn die Sprache noch nicht so funktioniert. Also es wird breit geguckt. Aber das ist meistens nicht in der Erstbe­gegnung, wenn wir die Flüchtlinge in der Wohnung aufsuchen, sondern wenn die dann hier sind oder eben dann spätere Gespräche, wo man dann auch den Datenbogen ausfüllt und guckt: okay, für ein Berufsabschluss und wollen sie dahin weitergehen oder haben sie etwas ganz anderes vor.

F: Und wie ist das mit Freizeitangeboten? Wird da explizit nachgefragt?

A: Haufenweisen, jeden Abend, jeden Abend drei Veranstaltungen (lacht). Nein also das ist genau das mit diesen sogenannten Patenschaften. Ich denke, die Flüchtlinge, wenn die herkommen, die wissen ja überhaupt nicht was gibt es überhaupt an Ehrenamtsangeboten. Und eigentlich haben die Sozialarbeiter auch die Aufgabe das den Flüchtlingen vorzustellen. Jetzt sind das solche (be- tont)Massen und die Flüchtlinge haben in der Regel auch erst einmal am Anfang ganz andere Sachen im Kopf, sodass die Erwartungshaltung und ja dieses breite Interesse, ich übernehme eine Patenschaft, nicht so schnell erfüllt werden kann, wie sich das manche vorstellen. Es gibt auch mal Enttäuschungen wo gesagt wird: ich bin schon, ich warte schon zwei Monate und ich hab immer noch kein Patenkind sozusagen und dann/ (...) Also sehr unterschiedlich. Und dann arbeiten wir auch immer im Team, dass wir das wieder thematisieren. Am Montag haben wir uns den Ehren­amtsbeauftragten oder Ehrenamtskoordinator der D-Stadt eingeladen in die Dienstberatung, Person A, der also hier auch mit unserem Team, mit den ganzen Sozialarbeitern und uns nochmal so ein bisschen besprechen wird: läuft das jetzt gut oder wo gibt es Probleme, wo muss man anders her­angehen. Aber das ist ein Dauerbrenner und wie gesagt, wenn man sich die Angebote anguckt, die Flüchtlinge könnten am Abend drei bis fünf Veranstaltungen jeden Abend besuchen. Also da gibt es auch gar nicht unbedingt das Interesse, gerade auch wenn die Deutschkurs machen lernen die lieber abends noch oder sie sind dann mit ihren Landsleuten oder so teilweise unterwegs.

F: Gibt es trotzdem noch irgendwo irgendeinen Bereich, wo trotzdem noch Angebote fehlen? Oder finden Sie das momentan abgedeckt?

A: Naja grundsätzlich ist es schwierig Frauen mit kleinen Kindern. Das ist also, dort geeignete Angebote/ Es gibt Frauentreffs, einer davon den organisieren unsere Kollegen für das Heim, für das Familienheim Ort A. (...) Aber ich denke auch so Bildungs-/ Also wir haben gerade jetzt Pro­jekt D, die organisieren einen Deutschkurs zusammen mit der Volkshochschule, aber schaffen es eben über die ehrenamtliche Arbeit, was auch nachvollziehbar ist, nicht vier Wochen lang jeden Tag Kinderbetreuung. Und dass man die Kinder von Flüchtlingen, Kleinkinder mal als (lau- ter)Gast in eine KiTa mitgibt, was ja eine Lösung wäre, damit die jungen Mütter (lauter)auch einen Deutschkurs kriegen und nicht erst wenn die Kinder dann mal in die Schule gehen, das geht, da ist, da Stehen wieder bürokratische Hürde und Versicherungen und wie ist das/ Also auch gera­de im schulischen Bereich/ Also es gibt ganz viele, die Hausaufgabenhilfe anbieten wollen. Es gibt die sogenannten Bildungspaten. Patenschaft bedeutet ja einfach/ Das ist ein längerfristiges Ver­hältnis also was man da miteinander eingeht, Hilfe, Freizeitgestaltung, wie auch immer, Bildung. Während sowas wie Hausaufgabenhilfe oder einfache Begleitung jetzt von vornherein noch nicht auf langfristig angelegt ist, es kann sich dahin entwickeln. Und Hausaufgabenhilfe ist/ Die Netz­werke stocken und stauen, weil die Schulen gar nicht die Kapazität haben. Das muss ja auch ein bisschen vermittelt und begleitet/ Und die Lehrer müssen das auch melden, welche Kinder haben Bedarfe und müssen den Eltern vermitteln, wenn sie hier einen Bedarf sehen, können sie sich/ Also das erfordert/ Und dort ist gerade, ich sehe es jetzt im Moment in D-Stadtteil/ Auf der ande­ren Seite gibt es wieder Schulen, Gymnasien, die Angebote machen, schöne Angebote, das hatten wir jetzt mit dem Gymnasium A, wo dann die Flüchtlinge (schmunzelndjmcht da sind.

F: Das passiert also auch?

A: Passiert auch.

F: Und Sie hatten jetzt schon gesagt, dass zum Beispiel der Ehrenamtskoordinator hierher kommt, Sie haben Ehrenamtliche mit denen Sie Zusammenarbeiten und die gesamten anderen Asyl-, Mig­rationsanlaufstellen, Beratungsstellen/

A: So alles was so im Stadtteil/ Das ist das Gute, was auch ein neues Konzept im Prinzip, was ja 2014 beschlossen wurde, 2015 gestartet [dieses Konzept der Stadt zur Asylsozialarbeit] mit dieser regionalen Koordinierung, Sozialraumkoordinierung im Prinzip. Also ich denke was sich schon ganz gut bewährt hat weil man einfach mehr den Detailblick in die Region, in die Stadtteile hat und mehr machen kann aber insgesamt ist es/

F: Also Sie haben eine sehr große Kooperations- und Netzwerkarbeit, wie ich das mitbekommen habe.

A: Ja, ganz viele Stellen einfach.

F: Das klingt ja sehr gut. (...) Dann ganz anderer Punkt nochmal zurück. Sie hatten vorhin schon darüber gesprochen, dass eben für die Beratungsziehung oder für eine gute Beratung die Bera­tungsräumlichkeiten auch stimmen müssen. Und wie ich den Raum hier momentan, ist das einer Ihrer Beratungsräume hier?

A: Nein, hier sitzen wir und hier finden alle sozusagen/ Wir haben ja viele Besucher auch von Bevölkerung oder (schmunzelnd)sowas wie heute, also auch die Personalgespräche oder so. Also das ist so der kleine Beratungsraum. Also wir haben auch/ Wir können auch nachher mal drüben reingucken einfach, damit Sie sich ein Bild machen können.

F: Ja, das wäre ganz gut.

A: Genau. Es sind nicht die ganz idealen Bedingungen. Ideal wäre ja pro Mitarbeiter ein Raum.

A: Unterschiedlich. Wir haben einen (lachend)prädestinierten Kollegen, der einen Raum hat, aber das liegt nicht an dem Kollegen sondern einfach, dass nur ein Raum das sozusagen ist, wo nur ein Mitarbeiter drin arbeiten kann. Insgesamt könnten wir uns mehr Raum vorstellen. Es ist schon teilweise ein bisschen eng auch. Wir haben ja noch das zweite, also A die Sozialarbeiter hier, dann um die Ecke, die Straße A, ehemalige Gaststätte, oder Kneipe oder wie immer man/ (la- cÄewi^Lokal/ Und da sitzen also/ Hier drüben sitzt der Kollege in dem einen Zimmer und dann sitzen drei Kollegen in einem Raum, allerdings alle Teilzeit, sodass die jetzt nicht immer zur glei­chen Zeit da sind und es sind ja auch nur zwei Bürotage, also halbe Tage, wo draußen auch die Sprechzeiten dran Stehen. Ansonsten sind die Kollegen auch viel in den Wohnungen oder mit den Flüchtlingen unterwegs mit verschiedenen Aufgaben, sodass es geht. Also in der Beratungsstelle/ Wir waren ganz am Anfang im Verein A, waren wir 4 Kollegen in einem Raum und haben dort Einzelfallberatung gemacht, das ist natürlich destruktiv, also es ist nicht wirklich günstig für alle Beteiligten.

F: Also wenn ein Klient reinkam waren trotzdem die anderen mit anwesend oder es waren mehrere Leute?

A: Ja, genau, ich meine da war auch der Vorteil, dass wir immer gemischt ethnisch und kulturell waren und dann eben in Vietnamesisch und Arabisch und Russisch und Deutsch beraten wurde. Also dann ging es schon, weil die Klienten haben sich meistens eh nicht verstanden. Aber es sind keine guten Zustände. Bei uns, wie gesagt, die drei hier, alle drei Teilzeit, da geht das, auch ein relativ großer Raum. Drüben die anderen Büros (gedrückt gemi schell) ist schon ein bisschen eng, vor allem Dingen sind dort jetzt nicht so lärmdemmende Türen drin. Also das ist schon ein biss­chen beengter, aber wir haben ja auch nur begrenzt Mittel.

F: Wie sieht es da aus?

A: Naja, das wird finanziert durch die D-Stadt.

F: Alles? Komplett?

A: Ja. Also Fördermittelantrag. Wir müssen es begründen was wir beantragen. Und die Stellen werden natürlich vorgegeben, also immer je nach, also wie der Betreuungsschlüssel eins zu hun- dert/ Und wenn wir eben wieder drüber liegen, dann ist wieder eine Einstellung möglich, wobei das nur begrenzt möglich ist, weil die (schmunzelnd)Räums eben/ Das ist auch so ein Kreislauf. Und ansonsten ist bei uns wirklich wichtig von den Bedingungen her, dass wir einfach ein gutes Team sind, wo auch ein Vertrauensverhältnis untereinander ist. Nicht rumgezickt/ Es gibt auch mal unterschiedliche Sichtweisen, aber das Arbeitsklima ist sehr gut bei uns und von jeden bei uns im Team und eben auch viel miteinander gesprochen wird, also auch/ (...) Eine Kollegin, die eben schon viele Jahre ehrenamtlich auch Landsleute begleitet, sozial, die aber die fast keine Ahnung von Computer hat/ Da ist ein anderer Kollege, der dort mit ihr so ein bisschen trainiert hat oder

wenn sie Fragen hat, akut, dann ist der immer da. Also es ist, es findet auch so ein Kompetenzaus­tausch statt und ja, wir wachsen miteinander.

F: Aber haben alle Mitarbeiter eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung?

A: Nein, deswegen habe ich das ja gesagt, das sind nur wir beide mit sozialpädagogischer Ausbil­dung. Ist vielleicht nicht die Idealvariante, aber wir haben einfach noch zu wenig Migranten bezie­hungsweise МММ, (lachend)MQm,da&n mit Migrationshintergrund, mit sozialpädagogischer/ (lachend)àie Begriffe/ Sozialpädagogischem Abschluss. Und uns waren eben auch die Sprachen wichtig, gerade weil es also absolute Neuankömmlinge sind, wo meistens null Sprache da ist. Da brauchst du/ Entweder du stellst Leute als Dolmetscher ein, aber besser ist eigentlich wenn du/ Das sind ja selber Migranten, darunter auch zwei Flüchtlinge übrigens, die bei uns als Kollegen arbei­ten. (...) Wenn du Menschen förderst, die also auch vom Verständnis her Sozialarbeiter sind, sage ich mal so, sich also auch mit den Fachkompetenzen/ Also wir haben auch Klausurtag gemacht mit also: was ist Soziale Arbeit, was sind Merkmale von Beratung, wie gehen wir im Team damit um, konfliktpräventiv wirken und so weiter.

F: Also Weiterbildung?

A: Wir haben auch/ Einmal im Monat organisieren wir interne Weiterbildungen, wo wir uns im­mer ein Thema vornehmen und auch die Kollegen mit ansagen was ihnen wichtig wäre, wo sie Bedarf noch haben.

F: Aber Haupteinstellungsmerkmal war dann trotzdem auch sprachliche Kompetenzen/

A: Ja.

F : Oder einfach Erfahrung in dem Bereich?

A: Erfahrung im Migrant-, also im Beratungsbereich. Also es sind alles Leute, die wir vorher im Ehrenamt erlebt haben, wo wir uns auch sicher waren, die können/ Ist ja auch nicht jeder Migrant so wie das nicht jeder Einheimische ist, jetzt unbedingt so der sozialaufgeschlossene oder nicht jedem liegt das. Es gibt auch Leute, die können so aus Gesundheitsgründen oder wie auch immer/ Also wir kannten die Leute und haben auch gezielt angesprochen, vorgeschlagen: hast du nicht Lust? Und einer der Kollegen hat jetzt das Studium an der Einrichtung в angefangen, also das sind ja auch Chancen gerade auch für Flüchtlinge, aber auch für andere Migranten, mit ihren ganz spe­ziellen Kompetenzen jetzt auch wirksam zu werden. Also ich glaube das prägt unser Team auch. Wir zwei haben die sozialpädagogische Kompetenz, aber dafür also nicht dieses Wissen um Kul­tur, um Herkunftsländer, um/ Das können wir angelesen, und vielleicht mal dagewesen, aber mehr nicht und ein paar Brocken Arabisch oder so, aber/ Ja also es ist viel Ergänzung. Ich denke das ist eine gut gemischte Gruppe, auch altersmäßig. Es gibt noch einen Kollegen, der mein Jahrzehnt, Geburtstagjahrzehnt ist und dann immer grüppchenweise runter bis/ Ich glaube der Jens der ist 92 geboren oder so.

F: Ist ja auch noch sehr jung.

A: Ja, also wir sind wirklich so ganz, sowohl von den Kulturen als auch von den, vom Alter, von den Geschlechtern auch schön durchmischt.

F: Und das fördert das auch die Beratungsqualität?

A: Ich denke, das befruchtet auf jeden Fall. So eine Erfahrung ist eben bei mir auch das in den interkulturel 1 (...) geprägten Beratungsstellen der Kontakt untereinander ein anderer ist, weil man nicht automatisch davon ausgeht: der versteht was ich jetzt gerade will oder sage oder die. Sondern dass man wirklich nochmal guckt: habe ich mich jetzt so ausgedrückt, dass das auch rüberkommt oder war ich jetzt korrekt oder/ Also man geht sensibler miteinander rum, zumindest ist es bei uns so. Und das prägt auch das Klima. Aber, also auch respektierend. Also das sind jetzt nicht so nach dem Motto: das sind Leute, die haben keine Ausbildung und damit keine Ahnung, sondern sehr erstaunlich was da (...) an Kompetenzen auch kommt. Das ist gut.

F: Uns also Sie meinten jetzt, dass die Kompetenzen, oder so diese verschiedenen Kompetenzen sehr fördernd sind für die Beratung, dass aber auch die Beratungsräume, dass die gut eingerichtet sind. Wie sieht das zei- aus mit ihren zeitlichen/ Also Sie meinten der Beratungsschlüssel eins zu einhundert/

A: Das ist heftig. Das ist zu hoch. Also es gibt in B-Stadt eins zu fünfzig, in C-Stadt eins zu acht­zig und D-Stadt eins zu hundert, in der Landeshauptstadt.

F: Und das wirkt sich dann auch negativ auf die Beratung aus?

A: Auf jeden Fall. Na klar.

F: Und wie?

A: Also Beispiel ist zum Beispiel durch das geänderte Asylverfahren was jetzt beginnt/ Also die haben ja, die wollen ja jetzt in drei Gruppen teilen und die Leute aus den sogenannten Verfolger­oder Bürgerkriegsstaaten, wo die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie bleiben, die sollen innerhalb von achtundvierzig Stunden ihren Bescheid haben, (lachend) Wissen wir zwar noch nicht, wie das geht aber, oder ob das so sehr gut ist oder ob da nicht auch die Prüfungen im Einzelfall wegfällt, weil es gibt ja auch bei der Anerkennung verschiedene Varianten. Die werden also dann sehr schnell in die Kommune kommen, noch viel schneller als es jetzt war. Und die Leute aus den sicheren Her- kunftsländem werden wahrscheinlich gar nicht mehr in die Kommunen umverteilt, sondern blei­ben in Übergangszentren des Bundesamtes, die allerdings ja auch teilweise in den Städten Stehen. Also wir werden die schon noch sehen, aber wir sind nicht mehr zuständig für die dann, sodass bei uns auch die Aufgaben sich mehr hin verlagern zu integrativen Ansätzen. Und damit verändert sich einfach auch die Zeitschienen, weil wer eben Wohnungssuche mitgemacht hat, wer im (la­chend) Jobcenter gewartet hat mit den Leuten/ Also es sind mehr zeitaufwendige Arbeiten dabei, also ist unsere Wahrnehmung jetzt und insofern ist das mit dem eins zu hundert noch schwieriger.

F: Und was würden Sie jetzt denken wäre vor allem wichtig um die Beratungsqualität zu fördern für Asylbewerber? Also wäre es jetzt eher zeitlicher Faktor, wäre es, dass die Mitarbeiter die Kompetenzen haben, ist es ein Mix von allen Sachen?

A: (...) Naja, also das Hauptproblem ist der Zeitfaktor. Also wie gesagt, man kann sich nicht auf inten-, oder nur in Einzelfällen auf intensivere Begleitung und (...) auch Zielsetzung einlassen, weil einfach die Menge zu groß ist an Menschen, die man in einem bestimmten Zeitraum bis zu einem (schmunzelnd)bestimmten Punkt bringen muss, weil dann schon wieder die nächsten dahin­ter stehen, das ist eigentlich das Wichtigste. (...) Was nicht ganz unwichtig ist, da hat sich in D- Stadt auch schon viel entwickelt, ist die Zusammenarbeit von relevanten Ämtern, die also mit dem Thema zu tun haben und den freien Trägem und die Ehrenamtlichen. Also ich denke, wenn dort mehr Respekt und mehr Verständnis/

F: Zwischen diesen drei Gmppen?

A: Genau, funktionieren würde und selbstverständlicher würde, dann würde das auch Beratung, Begleitung wesentlich erleichtern weil das ist/ Es gibt Leute die sind schon nächste Generation sage ich immer, auch jüngere sage ich immer, da ganz frei von Ressentiments oder ihre eigene Stellung überschätzend oder wie auch immer/ Also dass einfach nicht respektvoll miteinander gearbeitet wird als Teile einer Gesellschaft, sondem dass eben die Behörde, so wie man es in D- Stadt ganz viele Jahre gewohnt waren, eher (haut Faust auf den Tisch): hier sind wir und hier ste­hen wir und hier bleiben wir und ihr könnt mir an der Tür kratzen und wenn wir Guten Tag [?; 56:59], dann reden wir auch mal mit euch! Wie gesagt, es gab immer schon Leute, die da anders mit umgehen. Hat sich jetzt deutlich verbessert aber ist noch nicht am Endpunkt.

F: Also interkulturelle Öffnung sozusagen?

A: Ja. Aber auch Öffnung/ Weil ich meine es geht auch um ehrenamtliche Deutsche oder einhei­mische Mitarbeiter von freien Trägem. Also es geht sozusagen, dass über den eigenen Tellerrand geguckt wird, dass unsere Gesellschaft hier über die Grenzen der Organisationen oder der Zustän­digkeiten hinaus wirksam werden sollte und das fehlt so ein Stück noch.

F: Und der Zeitfaktor, der hängt ja immer auch mit den finanziellen Mitteln zusammen, soweit ich das/ Also die Vorgabe vom Betreuungsschlüssel hat die D-Stadt gemacht?

A: Mhmh (zustimmend). Also Beschluss des Stadtrates. Und vorheriges Jahr, Ende vorherigen Jahres wurde der sogar aufgehoben, wo eine Zeit lang sehr große Zahlen, also jede Woche um die dreihundert bis vierhundert Neue nach D-Stadt/ Da wurde auch vom Sozialamt signalisiert: wir können das im Moment nicht einhalten. (...)

F: Also politische Beschlüsse, die das festlegen?

A: Ja, ja. Wir haben uns damals auch nicht beschwert, weil das hat ja jeder gesehen was los ist. Also da ist dann schon die Solidarität aller Helfer oder aller Leute, die sich in dem Arbeitsfeld engagieren hat oder ehrenamtlich schon auch da. Hat auch niemand geschossen in der öffentlich- keit oder so, es ist hingenommen wurden. Ja, jetzt sind die Zahlen bedeutlich geringer, also etwa so über einhundert pro Woche Neuzugänge in ganz D-Stadt, jetzt nicht nur für uns. Das ist ein bisschen entspannter. Wäre/ Aber damit sind eben andere Aufgaben wieder, die jetzt an Zeitinten- sität zunehmen.

F : Aber engagieren Sie sich im Rahmen von Ihrer Arbeit auch dahingehend in der Politik? Oder/

A: Nicht jeder von uns, also das ist dann sehr persönlich. Der A-Verein der D-Stadt als Träger ja immer, wir waren immer ein politischer Verein, also auch in die Politik/ (flüsternd)Politischer Verein/ Auch in die Politik hineinwirkend, in die Gesellschaft hineinwirkend, also Forderungen oder auf Probleme hinweisend mit Partnern.

F: Was zum Beispiel?

A: Na zum Beispiel die Fresspaketaktion, also ich weiß nicht/

F. Die kenne ich gar nicht.

A: Da werden Sie sich nicht erinnern können, aber wir hatten ja einundneunzig, wo das losging mit der, mit Flüchtlingen hier, (...) war das А-Land eigentlich bundesweit das mit der restriktivs- ten Regelungen. Wir hatten den niedrigsten Bargeldbetrag und durchgängig Heimunterbringung und Sachleistungen. So. Und das war, also da sind westliche Bundesländer anders mit, lockerer mit umgegangen. Und später auch Länder wie В-Land oder so, die dann, die schwierige Rechts- grenzen, Regelungen gefunden haben, das aufzuweichen. Das ist in А-Land immer alles mit di- eken Bretter bohren verbunden. Und wir haben also zum Beispiel mal Fresspakete/ Die haben ja, die Flüchtlinge haben monatlich am Anfang Essenspakete bekommen. Da wurde immer ein Paket Mehl, ein Tetrapaket was weiß ich Milch drin, aber immer das Gleiche und immer/ Also auch so Entmündigung. Und da haben wir mal vor dem Innenministerium Veranstaltungen gehabt und Fresspakt für den Innenminister überreicht, also/ Oder Presseerklärungen auch in Einzelfällen teilweise, wo wir dann/ Immer. Ja und ich persönlich sowieso. (...) Bin auch ehrenamtlich da an anderen Stellen.

F : Okay. (...) Kurz gucken. (...) Ich glaube von meiner Seite war es das.

A: Prima.

F: Wenn Sie noch Anmerkungen haben?

A: Nein.

F : Dann würde ich das jetzt ausschalten.

1 Für weitere Erläuterungen zu interkulturellen Kompetenzen siehe: Mecheril 2004, s. 375f.

Fin de l'extrait de 109 pages

Résumé des informations

Titre
Wird die Asylsozialberatung dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht?
Sous-titre
Eine theoretische und empirische Auseinandersetzung
Université
Dresden Technical University
Note
1,7
Auteur
Année
2016
Pages
109
N° de catalogue
V446826
ISBN (ebook)
9783668834415
ISBN (Livre)
9783668834422
Langue
allemand
Mots clés
Asylbewerber, Soziale Beratung
Citation du texte
Marie Neumann (Auteur), 2016, Wird die Asylsozialberatung dem Anspruch sozialpädagogischer Beratungstheorien gerecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446826

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