Das Urheberrecht unterliegt zeitlichen Schranken. Mit Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist, die in Deutschland bereits durch § 64 des Gesetzes über Urheberechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) vom 9. September 1965 und aufgrund der Richtlinie 93 / 98 / EWG vom 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte (im Folgenden: Schutzdauerrichtlinie) nunmehr auch in sämtlichen EU – Staaten auf 70 Jahre post mortem auctoris festgelegt wurde, endet das Urheberecht. In der Folge wird das Werk gemeinfrei, jedermann darf es ohne Zustimmung der Erben des Urhebers frei verwerten. In Ausnahmefällen kann sich jedoch ein weiterer Schutz durch dass allgemeine Bürgerliche Recht, das Wettbewerbsrecht und durch öffentlich – rechtliche Vorschriften, insbesondere des Denkmalschutzes, ergeben. Die zeitliche Begrenzung des Schutzes des Urheberrechts ist nicht selbstverständlich. So kennt das Sachenrecht eine solche zeitliche Befristung nicht. Die Beschränkung des Urheberrechts rechtfertigt sich jedoch nach herrschender Meinung aus der Annahme, dass Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst ihrer Natur nach Mitteilungsgut und daher von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit sind. Die urheberrechtliche Schutzfrist soll damit den geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers und seiner Erben als auch den Interessen der Allgemeinheit an einem freien Zugang zum Immaterialgut angemessen Rechnung tragen. Die zeitliche Beschränkung des Urheberechts ist im Übrigen im Hinblick auf Art. 3 und Art. 14 GG als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Bedeutung urheberrechtlicher Schutzfristen
- II. Herangehensweise: Berechnung von Schutzfristen
- B. Berechnung der Schutzfrist „Die drei von der Tankstelle“
- I. Feststellung der maßgeblichen Schutzfrist
- 1. Historische Entwicklung bis zur 70 jährigen Schutzfrist des § 64 UrhG
- 2. Anwendbarkeit auf den Film „Die Drei von der Tankstelle“
- a. Übergangsvorschrift, § 129 Abs. 1 UrhG
- b. Vorbehalt weiterer Regelungen § 129 Abs.1 S. 1 UrhG
- II. Anknüpfungspunkte für die Schutzfristberechnung
- 1. Regelung des § 65 Abs.2 UrhG
- 2. Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 65 Abs.2 UrhG
- a. Einordnung des Textdichters der Filmmusik unter § 65 Abs. 2 UrhG
- b. Textdichter der Filmmusik als Miturheber des Filmwerks
- 3. Zwischenergebnis
- III. Konkrete Berechnung der Schutzfrist
- C. Berechnung der Schutzfrist „La regle du jeu“
- I. Anwendung des deutschen Rechts gemäß §§ 120 Abs. 1 UrhG
- 1. Persönlicher Anwendungsbereich, § 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG
- 2. Zeitlicher Anwendungsbereich
- 3. Zwischenergebnis
- 4. Anwendbarkeit des § 121 Abs. 4 UrhG
- a. Begriffliche Differenzierung kollisions- und fremdenrechtliche Normen
- b. Einordnung der Vorschriften §§ 120 ff. UrhG
- c. Zwischenergebnis
- d. Einschränkung des § 121 Abs. 4 UrhG durch das Diskriminierungsverbot
- e. Grenzen des Diskriminierungsverbots – sachliche Gründe
- aa. Vergleich der beiden urheberrechtlichen Konzeptionen
- bb. Folgen der unterschiedlichen Konzeptionen
- f. eigene Stellungnahme
- g. Zwischenergebnis
- II. Konkrete Berechnung des Schutzfristablaufs
- D. Berechnung der Schutzfrist „Blaubarts achte Frau“
- I. Anwendbares Recht in bezug auf die Filmurheberschaft
- 1. Filmurheberschaft nach US - amerikanischem Urheberecht
- 2. Zwischenergebnis
- 3. Urheberschaft nach deutschem Recht
- 4. Feststellung des einschlägigen Urheberrechts
- a. Bestimmung nach dem Schutzlandprinzip
- b. Bestimmung nach dem Universalitätsprinzip
- c. Bestimmung nach der vermittelnden Ansicht (Sonderanknüpfung)
- d. Eigene Stellungnahme
- 5. Zwischenergebnis
- II. Bestimmung der Schutzfristdauer nach dem einschlägigen Recht
- 1. Anwendbarkeit des deutschen Rechts, § 120 Abs. 1 S. 2 UrhG
- 2. Anwendbarkeit des internationalen Konventionen, § 121 Abs. 4 UrhG
- a. Anwendbarkeit des deutsch – amerikanischen Übereinkommens von 15.01.1892
- b. Anwendbarkeit des Welturheberrechtabkommen in der revidierten Pariser Fassung vom 24.7.1971
- c. Anwendbarkeit der Berner Übereinkunft in der revidierten Fassung vom 24.7.1971
- d. Anwendung des TRIPS – Übereinkommen vom 1994 sowie des WIPO-Urheberrechtsvertrags
- e. Zwischenergebnis
- III. Konkrete Berechnung der Schutzfrist
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Berechnung von Schutzfristen im Urheberrecht anhand von Filmen aus den 1930er Jahren. Die Fokus liegt auf der Klärung der zeitlichen Begrenzung des Urheberrechts im Kontext der internationalen Zusammenarbeit und den unterschiedlichen Rechtsordnungen.
- Anwendung des deutschen Urheberrechts auf Filme aus dem Ausland
- Analyse der relevanten Rechtsnormen und deren Anwendung in der Praxis
- Bedeutung internationaler Übereinkommen für die Schutzfristberechnung
- Untersuchung von Konfliktpotentialen im internationalen Urheberrecht
- Vergleich verschiedener Konzeptionen des Urheberrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Bedeutung von Schutzfristen im Urheberrecht und die Methode der Berechnung beleuchtet. Anschließend wird anhand des deutschen Films „Die drei von der Tankstelle“ die Schutzfristberechnung nach deutschem Recht erläutert. Dabei werden sowohl die historische Entwicklung der Schutzfrist als auch die Anwendung von Übergangsvorschriften behandelt.
Im zweiten Teil wird der französische Film „La règle du jeu“ im Fokus stehen und die Anwendung des deutschen Rechts im internationalen Kontext untersucht. Hierbei werden die relevanten Normen des deutschen Urheberrechts sowie die internationale Kompatibilität der Schutzfristen beleuchtet.
Im dritten Teil wird die Schutzfristberechnung für den US-amerikanischen Film „Blaubarts achte Frau“ dargestellt. Dabei werden die unterschiedlichen Rechtsordnungen des US-amerikanischen und deutschen Urheberrechts im Detail analysiert, sowie die relevanten internationalen Übereinkommen berücksichtigt.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Schutzfrist, Filmrecht, internationale Zusammenarbeit, Schutzlandprinzip, Universalitätsprinzip, Berner Übereinkunft, TRIPS-Übereinkommen, WIPO-Urheberrechtsvertrag, Rechtsvergleichung, Kollisionsrecht
- Citar trabajo
- Peer Alexander Fischer (Autor), 2004, Berechnung einer Schutzfrist für die Auswertung in Deutschland am Beispiel eines deutschen, eines französischen und eines US - amerikanischen Films aus den 30er Jahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44707