UN-Friedenstruppen und das Geschäft mit der Zwangsprostitution. Der Frauenhandel während eines internationalen Mandats und die Wahrnehmung in Deutschland


Livre Spécialisé, 2019

56 Pages

Adina Zahelda (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Terminologie
2.1 Frauenhandel
2.2 Peacekeeper

3 Der Schutz der Frauen unter einem internationalen Mandat
3.1 Prinzip und Durchführung eines Friedenseinsatzes mit exekutivem Mandat
3.2 Der widersprüchliche Befund für Frauen unter einem Friedeneinsatz mit exekutiven Mandat

4 Vom Recht zur Sicherheit
4.1 Internationale Sicherheitskonzepte in Bezug auf Frauen
4.2 Sicherheit als Sprechakt: Die Versicherheitlichung

5 Der Friedensaufbaus als Sicherheit geframed : Überleben durch Versicherheitlichung
5.1 Der liberale Internationalismus: Friedenseinsatz oder Konfliktförderung?
5.2 Gegensätzliche interne und externe Wahrnehmungen der Sicherheit
5.3 Versicherheitlichung durch Medien: Die Sicherheitsfolgen der Berichterstattung

6 Methodisches Vorgehen und Operationalisierung der Hypothesen
6.1 Methodologisches Vorgehen
6.2 Operationalisierung und Fallauswahl

7 Analyse

8 Schlussbemerkung:

9 Anhang

10 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Stichworte in der Suchfunktion der Factiva

Abbildung 2: Anzahl der Berichte über sexuelle Übergriffe von peacekeepern in der deutschen nationalen Presse

Abbildung 3: Sichtbarkeit in den deutschen Medien

Abbildung 4: Anzahl der Berichte von 1995 bis 2016

Abbildung 5: Internationale Berichterstattung und Reaktionen der UN/einzelner UN-Mitgieder

1 Einleitung

Laut einer aktuellen Studie der Internationalen Arbeitsorganisation waren im Jahre 2016 mindestens 40,3 Millionen Menschen Opfer moderner Sklaverei: 4,8 Millionen von ihnen werden sexuell ausgebeutet – der größte Teil sind Frauen und Mädchen (99%) (ILO, 2017: 9-10). Die OSZE identifiziert West Europa als eine der größten Plattformen (Friesendorf, 2009: 87) für deren Vermarktung. Besonders geeignet für diesen Menschenhandel sind Regionen in Nachkriegssituationen: Ein abwesendes oder nicht funktionierendes Rechtssystem, zerstörte Gesellschaftsstrukturen ohne Ressourcen und eine hohe Akzeptanz von Gewaltanwendung sind förderliche Umstände. Diesem Tatbestand steht auch nicht die Anwesenheit von internationalen Friedenstruppen im Land entgegen. Im Gegenteil, laut einer Studie aus dem Jahre 2011 (vgl. Smith et La Miller-de Cuesta: 2011) führen Friedensoperationen mit exekutivem Mandat zu einem Anstieg des Frauenhandels auf dem befriedeten Gebiet, als direkte Folge der Nachfrage von Blauhelmen nach sexuellen Leistungen. Im August 2017 hat die UN über 95000 Friedenswächter entsendet, die an mindestens fünfzehn Missionen beteiligt waren (UN, Monthly Summary of Military and Police Contribution to UN Operations: o.S.)

Menschenhandel findet in organisierten Netzwerken statt. Diese beschränken sich jedoch nicht auf nur eine kriminelle Aktivität (Aronowitz, 2001: 178/ Friesendorf, 2009: 7), sondern sie gefährden die staatliche Sicherheit auf vielen Gebieten und erlangen durch ihre Transnationalität mehr und mehr Zuwachs (Naïm, 2004: 77). In den Schattenbereichen der Wirtschaft entstehen und verfestigen sich große finanzielle Machtgefüge, die in den für internationalen Handel offenen staatlichen Wirtschaftsystemen immer weniger kontrollierbar werden. Naïm beschreibt diese kriminellen Netzwerke anhand von zwei, allen gemeinsamen Merkmalen: Sie haben keine geographischen Grenzen und fordern so das traditionelle Konzept von staatlicher Souveränität heraus (fehlende zwischen-staatliche Kooperation ermöglicht ihnen Zeitgewinn und Zufluchtsorte) und sie bieten Anregung, die Beschränkungen der von den Behörden geregelten Märkte zu überschreiten (2004: 84-85).

Die Organisierte Kriminalität kann in der Lage sein, mit Hilfe des Domino-Effekts eine Reihe schwacher Staaten zu Fall zu bringen. Menschenhandel und Zwangsprostitution als einer ihrer kriminellen Bereiche sind daher eine Problematik von Weltrang innerhalb der internationalen Beziehungen.

Schon seit dem neunzehnten Jahrhundert wird der Menschenhandel von Feministen angeprangert. Ihre ethisch begründeten Forderungen stützen sich in der Hauptsache auf drei Thesen: (1) Menschenhandel verletzt die Menschenrechte der Opfer. (2) Staaten müssen aus ihrer Verpflichtung gegenüber dem Internationalen Recht gegen den Menschenhandel vorgehen. (3) Bei staatlichen Versuchen, den Menschenhandel zu unterbinden, beachten die Staaten selbst die Menschenrechte nur ungenügend und tragen so zur Menschenrechtsverletzung der Opfer bei (Lobasz,2009: 328). Hier wird schon das Paradox der peacekeeper angesprochen, das darin besteht, dass sie die ihnen anvertraute Bevölkerung sowohl unterstützen als auch bekämpfen. Nähere Ausführungen dazu finden sich in Kapitel 2.2.2, dieser Arbeit.

Im Jahre 2004 versuchte Amnesty International durch den Bericht So does that mean I have rights? (AI, EUR 70/010/2004) die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Notsituation der Frauen im Kosovo seit dem „Kosovo-Entschluss“ zu lenken: die Untersuchungen ergaben, dass vor dem Einmarsch der KFOR-Truppen im Jahre 1999 mit 50000 Soldaten der Menschenhandel und die Zwangsprostitution im Kosovo unbedeutend waren. Nach dieser Intervention wurde der Kosovo zu einer der größten Plattformen für Frauenhandel weltweit. Die seither amtierende Übergangsverwaltung (UNMIK, seit der Unabhängigkeitserklärung von 2008 von EULEX abgelöst) kann keine offensichtlichen Erfolge in dessen Bekämpfung vorweisen (Godec, 2010: 248).

Die vorliegende Arbeit geht von dieser Sachlage aus und widmet sich unter Einbeziehung der Sicherheitsforschung der folgenden Frage: Wie erklärt es sich, dass Friedenswächter als Sicherheitsbringer wahrgenommen werden, wenn während des Zeitraums ihrer Anwesenheit in einem Gebiet der Frauenhandel wächst? Dazu soll die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland mit der Methode der Medienanalyse befragt werden.

Zur Klärung des Hintergrunds der Untersuchung, und nach einer anfänglichen Darstellung des aktuellen Forschungsstandes, werden zunächst die Beziehung von Blauhelmen und Frauen und ihre Verflechtung mit dem Frauenhandel näher betrachtet. In einem zweiten Teil soll das „Versicherheitlichungs-Konzept“ als Methode der Analyse erläutert und angewendet werden. Schließlich wird in einem dritten Teil der Arbeit mit diesem methodischen Vorgehen die Darstellung der Blauhelme und der von Zwangsprostitution betroffenen Menschen im Kosovo seit dem Humanitären Einsatz von 1999 in verschiedenen deutschen Tageszeitungen analysiert.

2 Terminologie

2.1 Frauenhandel

Es ist schwer, eine aussagekräftige oder auch nur ungefähre Zahl von Betroffenen und Akteuren des Menschenhandels zu ermitteln. Einerseits, weil er sich im Schattenbereich der Wirtschaft abspielt und kaum erfasst werden kann. Andererseits, weil eine definitive Begriffsklärung fehlt und sich die Frage stellt, was ist überhaupt Menschenhandel? Verschiedene Organisationen haben verschiedene Definitionen: Sie reichen vom Handel mit Arbeitskräften über Handel mit illegalen Migranten bis hin zu Handel mit Flüchtlingen. Mehrere feministische Organisationen zählen außerdem alle Formen von Prostitution dazu, unter der Annahme, dass jegliche Prostitution mehr oder weniger unfreiwillig geschieht. (Lobasz, 2009: 323-324) Das von der UN-Generalversammlung im November 2000 angenommene Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,die Palermo-Konvention, schreibt in Art.3 des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen - und Kinderhandels eine Definition von Menschenhandel fest:

(a) Trafficking in persons shall mean the transfer, recruitment, transportation, harbouring or receipt of persons, by means of the threat or use of force or other forms of coercion, of abduction, of fraud, of deception, of the abuse of power or of a position of vulnerability or of the giving or receiving of payments or benefits to achieve the consent of a person having control over another person, for the purpose of exploitation. Exploitation shall include, at a minimum, the exploitation of the prostitution of others or other forms of sexual exploitation, forced labour or services, slavery or practices similar to slavery, servitude or the removal of organs.
(b) The consent of a victim of trafficking in persons to the intended exploitation set forth in subparagraph (a) of this article shall be irrelevant where any of the means set forth in subparagraph (a) have been used.
(c) The recruitment, transportation, transfer, harbouring or receipt of a child for the purpose of exploitation shall be considered “trafficking in persons”, even if this does not involve any of the means set forth in subparagraph (a) of this article.
(d)”Child” shall mean any person under eighteen years of age. (vgl. Friesendorf, 2009: 22)
Demnach liegt Menschenhandel schon bei den geringsten Vorteilsnahmen vor, die beim Verbringen von Menschen unter Einsatz von Zwang und zum Zweck der Ausbeutung durch Arbeit oder durch die Erbringung von anderen Dienstleistungen entsteht. Ausdrücklich darunter gefasst werden die Prostitution und der Handel mit Kindern, auch wenn kein Zwang nachgewiesen werden kann.

Auch die Internetseite der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration greift für die Definition von Frauenhandel auf die Elemente Zwang und Ausbeutung zurück. Frauenhandel ist eine durch Zwangsausübung erreichte Manipulation der Frauen zur Arbeit „unter ausbeuterischen Bedingungen“. Die FIZ weist jedoch auch auf die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Arbeitsausbeutung und sexueller Ausbeutung hin:

Wenn Frauen zur Sexarbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen genötigt werden, wird sowohl ihre Arbeitskraft ausgebeutet, wie auch ihre sexuelle Integrität verletzt. Frauen, die prinzipiell zur Sexarbeit bereit sind, aber nicht bestimmen können, welche und wie viele Kunden sie bedienen und welche sexuelle Praktiken sie anbieten, werden sowohl arbeitsmäßig als auch sexuell ausgebeutet. (FIZ: o.S.)

Führt der Handel mit der Ware „Frau“ zu sexuellen Dienstleistungen, zu der sie mit Druckmitteln genötigt wird, liegt Zwangsprostitution vor. In Deutschland ist diese Art der Ausbeutung erst seit Oktober 2016 im §232a StGB rechtlich definiert und unter Strafe gestellt worden1 (Bürger, 2017: 169). Zwangsprostitution betrifft in der Hauptsache Frauen und Kinder, im Folgenden werden beide Akteure unter die Begriffe Zwangsprostitution und Menschen- bzw. Frauenhandel gefasst.

2.2 Peacekeeper

Nach dem Wörterbuch Linguee lässt sich das Wort peacekeeper mit folgenden Begriffen ins Deutsche übersetzen: Friedenstruppen, Friedenssoldaten, Friedenswächter und Friedenshüter. Es erscheint notwendig, diese Begriffe aufzuführen, denn ihre Bedeutung ist gemeint und schwingt mit, wenn die von den Vereinten Nationen entsendeten Truppen häufig lediglich Blauhelme genannt werden.

Die internationalen Soldaten sind jedoch nicht die einzigen Beteiligten der Friedenssicherung. Eine Intervention zieht weitere internationale Akteure an: Andere Sicherheitsorganisationen, auch in Form privater Milizen, treten auf und Mitglieder unterschiedlicher NGOs (humanitäre, religiöse …) siedeln sich im militärischen Umfeld der Intervention an. Darüber hinaus arbeiten internationale Friedensmissionen eng mit dem lokalen Sicherheitspersonal zusammen. In dieser Arbeit bezieht sich der Begriff peacekeeper auf alle Akteure, deren Arbeit in direkter Verbindung mit einem internationalen Mandat steht. (Friesendorf, 2009: 300- 301)

Nach der Beschreibung der zu untersuchenden Aktivität (Frauenhandel und Zwangsprostitution) und der daran Beteiligten (Opfer und Täter) soll nun der Hintergrund näher beleuchtet werden: Der Friedenseinsatz mit exekutivem Mandat, seine Entstehung und Durchführung, sowie die Rolle und Bedeutung von Frauenschutz in den Postkonfliktsituationen während seiner Dauer. Anschließend wird der theoretische Bezug dargestellt, der zu der Entwicklung von Hypothesen leitet. Zum Schluss werden das methodische Vorgehen erklärt und die Hypothesen erläutert. Ihre empirische Auswertung soll dann die Forschungsfrage beantworten.

3 Der Schutz der Frauen unter einem internationalen Mandat

Kapitel 3 dient der Erhellung des o.g. Hintergrunds zur Forschungsfrage. Zunächst wird zusammenfassend die Entstehung und Entwicklung einer gemeinsamen internationalen Administration referiert (Kapitel 2.1). Anschließend werden die Ausführungen von Jennifer K. Lobasz hinsichtlich Frauenschutz und Friedenseinsatz dargestellt (Kapitel 2.2)

3.1 Prinzip und Durchführung eines Friedenseinsatzes mit exekutivem Mandat

In den 1990er Jahren bildeten sich erste Ansätze von Übernahme internationaler Verantwortung heraus um, so die Worte Kofi Annans, „ein neues Rwanda oder neues Srebrenica“ zu verhindern (vgl. in Evans, 2006: o.S.) Mit den NATO-Interventionen im Kosovo 1991 und 1999 und der ICISS (International Comission on Intervention and State Sovereignty) von 2001 wurden wichtige Grundlagen für den internationalen Menschenrechtsschutz geschaffen. Diese Vorgänge ermöglichten den rechtlichen Übergang von einer absoluten zu einer bedingten Souveränität der betroffenen Staaten und mündeten in eine formelle Einigung der UN Mitgliedsstaaten, auf deren Grundlage bei dem Weltgipfel 2005 die Norm der Responsability to Protect verabschiedet wurde. Diese R2P-Norm macht jede Regierung verantwortlich für die Prävention und/oder Ahndung von Menschenrechtsverletzungen sowie für den (Wieder-)Aufbau eines Rechtsstaates. Nur im Falle eines Versagens (willentlich oder nicht) ist es die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen oder einem Genozid zu schützen (vgl. in Evans, 2006: o.S.).

Bei Friedenseinsätzen mit exekutivem Mandat werden dann souveräne Entscheidungen übernommen mit dem Ziel, lokale Strukturen zu sichern und/oder wieder aufzubauen. Bislang erfolgten weltweit drei internationale Missionen als Antwort auf den völligen Zusammenbruch des jeweils verbliebenen Reststaats: Die erste Friedensmission UNTAES (UN Transitional Administration in Eastern Slavonia, Baranja and Western Sirmium) wurde nach dem Krieg von 1996 bis 1999 in Kroatien durchgeführt. Die zweite Friedensmission UNTAET (UN Transitional Administration in East Timor) erfolgte von 1999 bis 2002 in Osttimor. Eine dritte Friedensmission UNMIK findet seit 1999 im Kosovo statt. Dort wurde die UNMIK nach der Unabhängigkeitserklärung 2008 durch die erste und bislang einzige Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union -die EULEX - ersetzt. (ZIF, 2014: 10-11) Die europäische Mission funktioniert auf der Grundlage der Kooperation mit lokalem Personal um die Nachhaltigkeit des Friedens zu sichern. (ZIF, 2014: 38)

Generell müssen für die Durchführung einer Mission Einsatzregeln sowie Regeln für den Rückgriff auf Gewaltanwendung vorhanden sein. Diese werden sowohl von den supranationalen Organisationen (UN, NATO, EU), den TCCs und dem Einsatzland selbst gesetzt (ZIF, 2014: 35). Im Einklang mit den dort jeweils herrschenden Normen werden für jeden Einsatz neue Rules of Engagement (RoE)2 aufgestellt. (ZIF, 2014: 12) Dabei dürfen drei Prinzipien, die für alle Friedensoperationen gelten, nicht außer Acht gelassen werden: der Konsens, die Unparteilichkeit und die Nichtanwendung von Gewalt (außer im Falle der Mandats- oder Selbstverteidigung). (ZIF, 2014: 35) Im Jahre 2015 wurden trotzdem 99 Anklagen wegen sexueller Übergriffe gegen UN Friedensbringer im Kosovo erhoben. (TIP Report, 2016: 412)

3.2 Der widersprüchliche Befund für Frauen unter einem Friedeneinsatz mit exekutiven Mandat

3.2.1 Faktoren für den Anstieg von Zwangsprostitution

Entstehung und Verbreitung von Menschenhandel und Zwangsprostitution während einer militärischen Friedensmission lassen sich mit mehreren Faktoren erklären.

Erstens explodiert die Nachfrage durch einen plötzlichen Anstieg der Zahl der Kunden durch das Militär und die oben genannten Mitarbeiter der friedenssichernden Organisationen, die sich in diesen Regionen oft nachhaltig einnisten. (Godec, 2010: 146) Die UN berichtet, dass im August 2017 11635 Polizisten, 81946 Soldaten und 1886 Beobachter an nahezu sechzehn Missionen beteiligt waren. Die Gesamtzahl beläuft sich damit auf 95467 mögliche Akteure (UN, Monthly Summary: o.S.)

Zweitens fördern Armut und durch vom Konflikt zerstörte, also nicht mehr vorhandene oder veränderte Gesellschaftsstrukturen, die Angebotsseite, denn Opfer können beispielsweise in Flüchtlingscamps leichter angeworben werden. (Friesendorf, 2009: 70) Die langjährigen Auseinandersetzungen im Balkan, die Flüchtlingscamps in Mazedonien und Moldawien und die Armut im Kosovo nach der NATO Bombardierung brachten die Frauen, nach der TPIU, zu 90%, unter Zuhilfenahme des Menschenhandels auf diesen Markt. (Godec, 2010: 2) Die Opfer sind nicht nur in der Gewalt der Händler, sondern meist auch nicht über ihre Rechte informiert und werden zum Teil sogar zurück in das Heimatland geschickt, vor dem sie geflohen sind. (AI, EUR 70/010/2014: 21)

Drittens kommt eine nur mangelhafte rechtliche Verfolgung eines Teils der Täter hinzu, denn die ist den TCCs übertragen. (Keith, 2016: 12) Die UN hat über 60 Friedensoperationen geleitet und muss immer noch jedes Mal erneut in den jeweiligen Einsatzgebieten die Menschen von der Notwendigkeit ihrer Anwesenheit überzeugen. Ein Grund ist, dass Teile ihres Personals, betraut mit der Aufgabe den Schutz einer gefährdeten Bevölkerung zu gewährleisten, ihre Verantwortung insofern verraten, als dass sie selbst sexuelle Delikte begehen und den Erfolg der Operation, die Sicherheit der Bevölkerung, gefährden. (Higate, 2016: 100) Existierende Beweise von Missbräuchen3 führen, sofern sie UN Militärangehörige oder andere Mitarbeiter belasten, nicht zwangsläufig zu einer rechtlichen Verfolgung. Bis 2001 galt im Kosovo Landesrecht (FRY und serbian criminal codes) und das Ausüben der Prostitution war rechtswidrig. Ab 2001 wurden auch das Organisieren und Erleichtern von Prostitution und Frauenhandel (UNMIK Regulation 2001/4, und TPIU) unter Strafe gestellt. Aber nur für die Zivilgesellschaft, denn eine Verfolgung von UNMIK und KFOR Personal blieb aus oder war sehr schwer. Eine ultimative Antwort auf diesen Missstand gab die UNO mit der Resolution 2272, die ihrer Natur nach jedoch unverbindlich ist und sich darüber hinaus darauf beschränkt, lediglich die Rückführung von schuldigen Blauhelmen zu verfügen. (Reuters 04/03/2016)

Viertens bietet die räumliche Nähe des Kosovo zu den Quellenländern günstige Kooperationsmöglichkeiten für die kriminellen Netzwerke auch in der Zukunft, nach dem Einsatz. Sie werden ihre Aktivitäten mit heimischen Einwohnern fortsetzen, die mit der Aussicht auf ausländische Währung ihr Einkommen verbessern wollen. (Smith et La Miller-de Cuesta, 2011: 296-297)

3.2.2 Die Rolle der Korruption

Nach den Untersuchungen von Corina Csáky zum Kindermissbrauch aus dem Jahr 2008 bleibt jedoch das Militärpersonal der Hauptkunde (vgl in Friesendorf, 2009: 301), zumindest ermöglicht es die Entfaltung des Markts. (Allred, 2006: 7) Neben der direkten Kooperation mit Menschenhändlern können die Friedensbringer, auch dann, wenn sie sich nicht unmittelbar in dieser Form finanziell bereichern, am Menschenhandel beteiligt sein. Jede Art von Missbrauch im weitesten Sinne, die mit Hilfe der ihnen verliehenen Autorität geschieht, ist eine Form von Korruption. Die Korruption beim Menschenhandel und der Zwangsprostitution wurde in den wissenschaftlichen Untersuchungen bislang vernachlässigt. Sie spielt keine Rolle bei der Grundvoraussetzung zur Entstehung von Menschenhandel, der Verletzbarkeit der Frauen durch die Armut (s.o.: 8). Die Korruption spielt jedoch mit, wenn diese Frauen nicht von einem regulatorischen, sozialen und legalen Umfeld vor dem Weg in die Zwangsprostitution bewahrt werden können. (Friesendorf, 2009: 82-87) Aronowitz stellt denn auch in seiner Analyse fest, dass zu den wichtigsten Faktoren des Menschenhandels der rechtliche Rahmen der Gesellschaft und eben auch Korruption gehören. (Aronowitz, 2001: 171, 185)

Mit Verweis auf Ban-Ki Moon’s Bericht, in der er die Bekämpfung der SAE als Erfolg darstellt, prangert das zuständige Experten Team eine unzureichende Untersuchung der UN an. Tatsächlich seien die Zahlen, die einen Rückgang der SAE beweisen sollen, ein Hinweis darauf, dass die Opfer kein Vertrauen in die Behörden haben. Korruption und eine mangelnde Kenntnis über diese Kriminalität vernachlässigen die erforderliche Problematisierung des Themas (vgl. Independent expert Report in AIDS-Free World, 16/03/2015)

Zur Verdeutlichung eines Zusammenhangs zwischen Regierungen in Westeuropa und Korruption beziehungsweise aktiver Beteiligung am internationalen Menschenhandel listet Friesendorf Berichterstattungen über kriminelle Vorkommnisse während internationaler Friedenseinsätze auf (Friesendorf, 2009: 89-93) und unterstreicht dabei das Paradox von gegen den Menschenhandel gerichtetem Auftrag und den Menschenhandel unterstützendem Verhalten der Friedenstruppen. Verhalten, das seiner Meinung nach geeignet ist, die Legitimität von Rechtsstaatlichkeitsmissionen zu Fall zu bringen (ebd. S. 300). Auf diese Berichte soll im Folgenden kurz eingegangen werden.

Der formelle Verhaltenskodex für die Angehörigen einer Mission von 1998 We Are United Nations Peacekeepers geht nicht auf sexuelle Ausbeutung ein (vgl. in UNDPO). Im Jahr 2003 wird dieses Thema in den Kodex aufgenommen, doch offenbar ohne Konsequenzen, denn 2004 ereignen sich mehr als hundert Fälle sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo.

Mehr Aufsehen erregen solche Fälle, wenn entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, wie es der Fall war im Herbst 2004, als die sexuellen Übergriffe der Friedensbringer in der Demokratischen Republik Kongo mediatisiert wurden. Sie veranlassten den UN-Sekretär zu einer offiziellen Untersuchung der Vorkommnisse mit aufsehenerregenden Ergebnissen. Der abschließende al-Hussein Bericht klärte nicht nur den Untersuchungsgegenstand sondern deckte darüber hinaus weitere Beweise für weitere Skandale auf: Belastendes Material war intern von UNO Mitarbeitern vernichtet worden, beispielsweise auch beim administrativen Übergang der UNMIK zur EULEX im Kosovo.

Zur selben Zeit wurde von Medien auch die Beteiligung von NATO Angehörigen an der Zwangsprostitution in Korea aufgedeckt. Die öffentliche Bekanntmachung der Fakten erzielte auch hier ein politisches Ergebnis. Sie veranlasste dreizehn Kongressabgeordnete, in einem Schreiben den Generalinspekteur des Verteidigungsministeriums zu einer Untersuchung der Umstände zu drängen. Wiederum brachte das Untersuchungsergebnis Ereignisse ins Rollen: Sowohl die UNO als auch die NATO begannen den Zusammenhang zwischen Friedenspersonal und sexuellen Übergriffen zu problematisieren und machten im Zeid-Bericht Reformvorschläge. Viele darin enthaltene Vorschläge, wie zum Beispiel die Schaffung eines Ombudsmanns, trafen auf den Widerstand der Mitgliedstaaten[12], andere wurden angenommen. So gibt es heute Präventionsmaßnahmen in Form von Schulungen und Trainingsprogrammen, einen neuen Verhaltenskodex und ausgewiesene Sperrgebiete. (Friesendorf, 2009: 300-307) Für Friesendorf ist dies Hoffnungszeichen für ein Abnehmen der Zwangsprostitution in der Zukunft.

The combined effect of the education, codes of conduct, off-limits areas and enforcement programs should go a long way towards reducing the demand for sexual services, the resultant human trafficking to provide those services, and should significantly diminish the revenues of organized crime” (Friesendorf, 2009: 317)

Auch wenn die Situation von Frauen während einer Friedensmission von Widersprüchen geprägt ist, zeugt die Präsenz von Sicherheitsträgern in einem Land mit Gromes immer noch in erster Linie von einer Institutionalisierung der Menschenrechte, die positive Entwicklung der Konflikt zeugt dann von einer größeren Sicherheit. (Gromes et al., 2013: 13) Im folgenden Abschnitt soll der Einfluss der Institutionalisierung von Menschenrechten auf die Sicherheit von Frauen anhand von verschiedenen Ansätzen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution aufgezeigt werden.

4 Vom Recht zur Sicherheit

4.1 Internationale Sicherheitskonzepte in Bezug auf Frauen

Das Protokoll to Prevent, Suppress and Punisch Trafficking in Persons, especially Women and Children ist eins der drei Zusatzprotokolle der von der UN im Jahr 2000 verabschiedeten Palermo-Konvention (Übereinkommen über die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität). Es gibt den strategischen Rahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution vor, der sich unter drei Begriffe, das sogenannte 3-P Paradigma subsumieren lässt: Prosecution, Protection and Prevention. (TIP Report: 2016: 5)

Nach den Genfer Konventionen von 1949 wurde das Problem des Menschenhandels erst wieder in den 1980er Jahren in Politik und Gesellschaft thematisiert. In den USA und in Europa erzeugten später, in den 1990er Jahren, mehrere Gesetze und Arbeitsgruppen gegen Menschenhandel eine Sensibilisierung der breiten Gesellschaft für die Wahrnehmung von kriminellen Machenschaften, die geeignet sind, den Staat und die Demokratie zu gefährden. Dazu zählt auch die illegale Migration, die seit den 1990er Jahren mit dem Zerfall der UdSSR, dem Schengen-Abkommen und neuen Dimensionen der Globalisierung rasant wächst und als ein Hauptproblem gilt. Die Furcht vor Zuwanderung, der die Europäische Kommission mit einem verstärkten Kampf gegen den Menschenhandel entgegenzutreten versucht, ermöglichte es der EU, die illegale Migration in den Mittelpunkt der inneren Sicherheit zu stellen und ihre die Grenzpolitik zu verschärfen. (Lobasz, 2009: 326-328)

Prosecution: Im ersten Teil des o.g. Protokolls wird zur Regelung der Strafverfolgung der Menschenhandel von illegaler Migration abgegrenzt und die beiden Begriffe verschieden definiert. Man unterscheidet zwischen „Menschenhandel“ und „Schmuggel von Migranten“. Menschenhandel zeichnet sich durch den Gebrauch von physischer oder psychischer Gewalt, sowie durch Missbrauch und Ausbeutung aus. Schmuggel von Migranten liegt vor, wenn ein Mensch andere Menschen illegal in ein Land verbringt und dadurch einen finanziellen Vorteil erlangt. Es können auch alle Merkmale zusammentreffen und eine klare Auseinanderhaltung der Begriffe erschweren, wenn beispielsweise eine Person freiwillig in ein Land geschmuggelt, dort aber gegen ihr Willen ausgebeutet wird. Trotz der Aufmerksamkeit, die das UN Protokoll dem Menschenhandel entgegen bringt, konnte mit Lobasz eine allgemeine Wertschätzung des Problems Menschenhandel erst dadurch erreicht werden, dass sich sich feministische Gruppen und andere Menschenrechtsaktivisten auch auf das Konzept der Staatssicherheit stützten, um die alarmierende Situation zu unterstreichen. (Lobasz, 2009: 328)

Protection: Die 3P-Strategie des UN Protokolls entspringt der klassischen Theorie der Internationalen Beziehungen, die den Staat als vorrangigen Sicherheitsträger sieht und schützt. Das traditionelle Konzept sieht die Staatssicherheit von Menschenhändlern und illegalen Migranten bedroht und legt den politische Fokus auf die Grenzsicherung, die Migrationskontrolle und den internationalen Gesetzesvollzug. (Lobasz, 2009: 321) An diesem Sicherheitskonzept wird seit den 1990er Jahren vielfach Kritik geübt. Liberale Denker und NGOs argumentieren, dass nicht nur der Schutz der nationalen Bürger, sondern das Wohl von jedem Menschen Anliegen von Sicherheitspolitik sein muss. (Linklater/ Taylor)

Diese Argumentation entspricht dem menschenrechtlichen Ansatz, der nicht die Sicherheit des Staates, sondern den Schutz des Individuums und seiner Menschenwürde in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Daraus leitet sich eine Verantwortung sowohl der Staaten als auch der internationalen Gemeinschaft für den Schutz von bedrohten Völkern ab, die auf dem UN Weltgipfel 2005 erklärt und unter der Bezeichnung R2P-Norm (s.o. Kapitel 3.1: 6) von den Mitgliedsstaaten formell anerkannt wurde. Feministische Ansätze verweisen darauf, dass die Schutzverantwortung zwar für Menschen gilt, aber für Frauen nicht in gleichem Masse wie für Männer übernommen wird, schlimmer noch, dass in manchen Ländern der Staat selbst die Ausbeutung von Frauen organisiert. C. Moon untersuchte 1997 US Militärstationen der 1970er Jahre in Südkorea und konnte nachweisen, dass dort die Prostitution südkoreanischer Frauen von Militär und Regierung regelrecht organisiert wurde (Moon, 2009: o.S.).

Nach dem feministischen Konzept, wie der Analyse von Lobasz, geht die Bedrohung für die Frauen in den von Menschenhandel betroffenen Gebieten von der Art und Weise der Grenzsicherung, von Polizeibeamten oder Justizbeamten, sowie von missbrauchenden Arbeitgebern aus. Der politische Fokus liegt dann auf dem Beistand für eine sichere Migration, dem Arbeiterschutz und der Beachtung von Arbeits- und Menschenrechten in der Prostitution. Zusätzlich zu der Verlegung des Begriffs der Sicherheit vom Staat zum Individuum, weist der feministische Ansatz auch auf die Reproduktion von auf Rasse und Gender basierenden Stereotypen bei den auf die Staatssicherheit bezogenen Konzepten hin, die:

1. Frauenvertretungen herabsetzen 2.Standards für Diskriminierung schaffen, die die Opfer des Menschenhandels oft nicht erfüllen können 3. Ungerechterweise die sexuelle Ausbeutung weißer Frauen vorrangig behandeln statt alle Menschen aller Ethnien bezüglich aller Arten von Menschenhandel, darunter, aber nicht exklusiv, die der Sexarbeit. (Lobasz, 2009 : 322)

Dem Ansatz, den Menschen in den Fokus der Sicherheit zu stellen, sind die Vereinten Nationen bereits 1994 mit dem Konzept der Human Security und einem ersten Bericht zur Entwicklung der menschlichen Sicherheit (Human Development Report 1994, New York 1994) gefolgt. Der feministische Ansatz geht jedoch weiter, er stattet den Begriff zusätzlich mit der gender category aus, die bei den UN nicht vorhanden ist, was nach Lobasz auf einen klaren Willen deutet: Auf "die Art und Weise, in der genderspezifische Stereotypen genutzt werden, um Kategorien der Praktiken, der Täter und der Opfer zu erstellen und zu reproduzieren". (ebd.: 325)

Prevention: Alle internationalen und sonstigen Sicherheitskonzepte haben zur Voraussetzung, dass eine Bedrohung überhaupt als solche wahrgenommen wird. Erst wenn Menschenhandel, Zwangsprostitution und illegale Migration als kriminelle Handlungen erkannt und anerkannt werden, kann von den Beteiligten Verhaltensänderung erwartet werden. Mit Bales unterstreicht Aronowitz die Rolle der Wahrnehmung:

This analysis suggests that reducing corruption should be the first and most effective way to reduce trafficking. In other words, potential traffickers need to understand that their government perceives trafficking as a crime and that they cannot bribe their way out of prosecution or through the border if they commit the crime. (Bales in Aronowitz, 2001: 188)

Erst auf dieser Grundlage können einzelne Maßnahmen in den von Menschenhandel bedrohten Ländern ins Auge gefasst werden. Dabei sollten sowohl aktive Beiträge als auch passives Verhalten mit einbezogen werden.

4.2 Sicherheit als Sprechakt: Die Versicherheitlichung

Die verschiedenen Schwerpunkte der Sicherheitsforschungen lassen sich mit Daase unter dem Begriff der Sicherheitskultur vereinen, die

die Summe der Überzeugungen, Werte und Praktiken von Institutionen und Individuen bezeichnet, die darüber entscheiden, was als eine Gefahr anzusehen ist und wie und mit welchen Mitteln dieser Gefahr begegnet werden soll. (vgl. Daase in Daase, 2011: 61)

[...]


1 Siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232a.html

2 Weiterführende Links und Literatur UN DPKO(2008): Capstone Doctrine – United Nations Peacekeeping Operations Principles and Guidelines

3 Der Bericht “ Special measures for protection from sexual exploitation and sexual abuse” https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/N1604056.pdf wurde von einem Wistleblower an die NGO Aid’s Free-World weitergeleitet die es veröffentlichte mit einem offenen Brief an die General Versammlung, und die „Code Blue“ Kampagne startete.

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Résumé des informations

Titre
UN-Friedenstruppen und das Geschäft mit der Zwangsprostitution. Der Frauenhandel während eines internationalen Mandats und die Wahrnehmung in Deutschland
Auteur
Année
2019
Pages
56
N° de catalogue
V448169
ISBN (ebook)
9783960954880
ISBN (Livre)
9783960954897
Langue
allemand
Mots clés
Peacekeeper, Versicherheitlichung, Friedenseinsatz, Kosovo, Humanitärer Einsatz, Menschenhandel
Citation du texte
Adina Zahelda (Auteur), 2019, UN-Friedenstruppen und das Geschäft mit der Zwangsprostitution. Der Frauenhandel während eines internationalen Mandats und die Wahrnehmung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448169

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