Durch die am 26.06.2017 in Kraft getretene Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das Transparenzregister eingeführt.
Das Transparenzregister ist eine bundeseinheitliche Meldestelle, die die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen auflistet. Im Gegensatz zu bereits bestehenden Formen von Anteilseigner-Publizität, wie beispielsweise der GmbH-Gesellschafterliste, soll das Transparenzregister nicht an die Gesellschafterstellung im juristischen Sinne anknüpfen, sondern die natürliche Person transparent machen, die jenseits verschachtelter juristischer Strukturen an deren Ende steht. Präventiv soll Kriminellen erschwert werden, das globale Finanzsystem für ihre Zwecke zu missbrauchen, und repressiv soll den zuständigen Behörden die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten im Bereich der Finanzkriminalität erleichtert werden.
Das unlängst eingeführte Transparenzregister wird von der deutschen Wirtschaft vor allem wegen des bürokratischen Mehraufwandes gefürchtet.
Der Gesetzgeber wollte diese Belastungen reduzieren, indem das Transparenzregister mit der GmbH-Gesellschafterliste kombiniert wurde.
Mit dem Ziel, die Gesellschafterliste und das Transparenzregister besser zu verknüpfen, um Nutzern des Transparenzregisters die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern, wurden die Anforderungen an die Gesellschafterliste deutlich erhöht.
Es stellt sich die Frage ob die „Zwangsheirat“ des neuen Transparenzregisters und der Gesellschafterliste sinnvoll war, oder ob durch diese experimentell anmutende Verbindung nur neue gravierendere Probleme geboren wurden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung: Das Transparenzregister und die neue GmbH-Gesellschafterliste – eine gelungene Verlinkung oder Quelle neuer Probleme?
B. Grundlagen: Das elektronische Transparenzregister und seine Folgen für das „Unternehmerland Deutschland“
I. Anwendungsbereich der neuen Transparenzpflichten
II. Umfang der Meldepflicht
III. Angabepflichten – Spiegelbild der Meldepflicht
IV. Die Meldefiktion des § 20 II GWG – ein geeignetes Mittel zur Eindämmung bürokratischer Doppelbelastung?
V. Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten – komplexer als gedacht?
1. Zum Begriff des wirtschaftlich Berechtigten
2. Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten
a) Kommanditgesellschaften (KG)
b) Stimmbindungs-, Pool- und Konsortialvereinbarungen
c) Stille Gesellschafter
d) Treuhandverhältnisse
VI. Publizitätspflichten bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen
VII. Compliance-Pflichten der Geschäftsleitung
VIII. Transparenzregister und Familienunternehmen
IX. Fazit
X. Ausblick – Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie
C. Die verschärften Anforderungen an die GmbH-Gesellschafterliste
I. Iudex calculat? – der neue Inhalt der GmbH-Gesellschafterliste
1. Gilt die Meldefiktion auch für „Alt-Listen“?
2. Gesellschaften als Gesellschafter
3. Vorgesellschaften
II. Neue Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer?
III. Eigene Anteile und Einziehung von Geschäftsanteilen
IV. Das vereinfachte Gründungsverfahren und das Musterprotokoll
V. Ausblick in die Zukunft der Gesellschafterliste
VI. Kritik
D. Fazit
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Sabina Stegmaier (Author), 2018, Transparenzregister und Gesellschafterliste, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448522
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