Hat nicht jeder Mensch ein Bedürfnis danach, seine direkten Verwandten zu kennen? Im Folgenden soll erörtert werden, inwieweit das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse in unserer Rechtsordnung verankert ist. Nach einer kurzen Einführung in das deutsche Abstammungsrecht werden die verfassungsrechtliche Herleitung und die einfachgesetzlichen Ausprägungen dieses Rechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung näher beleuchtet.
Die Suche nach der Wahrheit über die eigene Herkunft und die natürliche Abstammung beschäftigt viele Menschen ihr Leben lang. Dabei geht es den Betroffenen oftmals in erster Linie nicht um die Geltendmachung von Ansprüchen im Sorge-, Unterhalts- oder Erbrecht, die aus der Abstammung von einer Person resultieren können. Vielmehr steht die Suche nach einer Wahrheit im Mittelpunkt, die ihnen Auskunft geben kann über Vergangenes, Gegenwärtiges und am Ende über sich selbst. Das BVerfG geht daher zutreffend davon aus, dass die Kenntnis der Abstammung eine wichtige Stellung für die Individualitätsfindung und das Selbstverständnis einer Person einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundbegriffe des deutschen Abstammungsrechts
I. Abstammung
II. Mutterschaft
III. Vaterschaft
C. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse
I. Verfassungsrechtliche Herleitung
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)
a. Recht des Kindes auf Kenntnis des biologischen Vaters
aa. Leitentscheidungen des BVerfG
bb. Abwägung mit Grundrechten anderer Beteiligter
b. Recht des Vaters auf Kenntnis der eigenen Abkömmlinge
2. Elternrecht (Art. 6 II 1 GG)
II. Menschenrechtliche Verbürgungen
III. Einfachgesetzliche Ausprägungen
1. Generalklauselartige Auskunftsansprüche
a. Treu und Glauben (§ 242 BGB)
aa. Voraussetzungen
(1) Sonderverbindung
(2) Fehlende eigene Informationsmöglichkeit und fehlendes Verschulden
(3) Zumutbarkeit für den Verpflichteten
bb. Verfassungsmäßigkeit
cc. Auskunftsansprüche im Einzelnen
(1) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter
(a) Bisherige Rechtsprechung des BGH
(b) Entscheidung des BVerfG vom 24.02.2015
(c) Kritik
(d) Ausblick de lege ferenda
(2) Auskunftsanspruch des Kindes gegen Ärzte und andere Stellen
bei künstlichen Befruchtungsmethoden
(a) Anspruch gegen den behandelnden Arzt
(b) Anspruch gegen die Samenbank
b. Pflicht zu Beistand und Rücksicht (§ 1618a BGB)
2. Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der
leiblichen Abstammung (§ 1598a BGB)
a. Hintergrund
b. Beteiligte
aa. Aktuelle Rechtslage
bb. Entscheidung des BVerfG vom 19.04.2016
cc. Kritik
c. Stellungnahme
3. Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister (§ 10 SaRegG)
a. Auskunftsanspruch
b. Feststellungssperre
c. Zeitlicher Anwendungsbereich
d. Stellungnahme
4. Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis (§ 31 I SchKG)
5. Anspruch auf Erteilung von Personenstandurkunden (§§ 62, 63 PStG)
D. Fazit
- Quote paper
- Christian Böhmer (Author), 2018, Das Recht des Kindes/der Eltern auf Kenntnis der eigenen Abstammung/Abkömmlinge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448606
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