Hat nicht jeder Mensch ein Bedürfnis danach, seine direkten Verwandten zu kennen? Im Folgenden soll erörtert werden, inwieweit das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse in unserer Rechtsordnung verankert ist. Nach einer kurzen Einführung in das deutsche Abstammungsrecht werden die verfassungsrechtliche Herleitung und die einfachgesetzlichen Ausprägungen dieses Rechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung näher beleuchtet.
Die Suche nach der Wahrheit über die eigene Herkunft und die natürliche Abstammung beschäftigt viele Menschen ihr Leben lang. Dabei geht es den Betroffenen oftmals in erster Linie nicht um die Geltendmachung von Ansprüchen im Sorge-, Unterhalts- oder Erbrecht, die aus der Abstammung von einer Person resultieren können. Vielmehr steht die Suche nach einer Wahrheit im Mittelpunkt, die ihnen Auskunft geben kann über Vergangenes, Gegenwärtiges und am Ende über sich selbst. Das BVerfG geht daher zutreffend davon aus, dass die Kenntnis der Abstammung eine wichtige Stellung für die Individualitätsfindung und das Selbstverständnis einer Person einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundbegriffe des deutschen Abstammungsrechts
I. Abstammung
II. Mutterschaft
III. Vaterschaft
C. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse
I. Verfassungsrechtliche Herleitung
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)
a. Recht des Kindes auf Kenntnis des biologischen Vaters
aa. Leitentscheidungen des BVerfG
bb. Abwägung mit Grundrechten anderer Beteiligter
b. Recht des Vaters auf Kenntnis der eigenen Abkömmlinge
2. Elternrecht (Art. 6 II 1 GG)
II. Menschenrechtliche Verbürgungen
III. Einfachgesetzliche Ausprägungen
1. Generalklauselartige Auskunftsansprüche
a. Treu und Glauben (§ 242 BGB)
aa. Voraussetzungen
(1) Sonderverbindung
(2) Fehlende eigene Informationsmöglichkeit und fehlendes Verschulden
(3) Zumutbarkeit für den Verpflichteten
bb. Verfassungsmäßigkeit
cc. Auskunftsansprüche im Einzelnen
(1) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter
(a) Bisherige Rechtsprechung des BGH
(b) Entscheidung des BVerfG vom 24.02.2015
(c) Kritik
(d) Ausblick de lege ferenda
(2) Auskunftsanspruch des Kindes gegen Ärzte und andere Stellen bei künstlichen Befruchtungsmethoden
(a) Anspruch gegen den behandelnden Arzt
(b) Anspruch gegen die Samenbank
b. Pflicht zu Beistand und Rücksicht (§ 1618a BGB)
2. Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung (§ 1598a BGB)
a. Hintergrund
b. Beteiligte
aa. Aktuelle Rechtslage
bb. Entscheidung des BVerfG vom 19.04.2016
cc. Kritik
c. Stellungnahme
3. Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister (§ 10 SaRegG)
a. Auskunftsanspruch
b. Feststellungssperre
c. Zeitlicher Anwendungsbereich
d. Stellungnahme
4. Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis (§ 31 I SchKG)
5. Anspruch auf Erteilung von Personenstandurkunden (§§ 62, 63 PStG)
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Verankerung und die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse im deutschen Recht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung und der Entwicklung neuer medizinischer Fortpflanzungsmethoden.
- Verfassungsrechtliche Herleitung aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Elternrecht
- Auskunftsansprüche auf Basis zivilrechtlicher Generalklauseln (Treu und Glauben)
- Die Rolle des Abstammungsklärungsverfahrens nach § 1598a BGB
- Spezifische Ansprüche bei künstlicher heterologer Insemination und Samenspende
- Die Bedeutung der vertraulichen Geburt für das Herkunftswissen
Auszug aus dem Buch
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird als ungeschriebenes Grundrecht aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG hergeleitet. Es gewährleistet Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen. Aufgrund der Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat die Rechtsprechung des BVerfG den Inhalt des geschützten Rechts nicht abschließend umschrieben, sondern seine Ausprägungen jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet.
a. Recht des Kindes auf Kenntnis des biologischen Vaters
aa. Leitentscheidungen des BVerfG
Mit Beschluss vom 18.01.1988 hat das BVerfG erstmals ein Recht des nichtehelichen Kindes auf Kenntnis des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters (sog. biologischer Vater) aufgrund des Art. 6 V GG sowie aus Art. 2 I GG bejaht und somit die Entscheidung der Instanzgerichte bestätigt, dass ein nichteheliches Kind einen Anspruch darauf habe, von seiner Mutter den Namen seines Vaters zu erfahren. Nur wenn das Kind seinen Vater kennt, mit dem es gemäß § 1589 BGB verwandt ist, könne es in eine persönliche Beziehung zu ihm treten oder unterhaltsrechtliche und erbrechtliche Ansprüche durchsetzen. Vor dieser Entscheidung hatte der BGH das Bestehen eines solchen Anspruchs mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht der Mutter abgelehnt. Die Versagung eines Auskunftsanspruchs entsprach auch der ganz herrschenden Ansicht im Schrifttum, die einerseits formal darauf abstellte, dass das Persönlichkeitsrecht des Kindes Handlungspflichten Dritter nicht begründen könne, andererseits eine Abwägung zwischen den beiden widerstreitenden Persönlichkeitsrechten vornahm. Insoweit hat die Entscheidung des BVerfG zu einem Paradigmenwechsel geführt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die Bedeutung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung für die Individualitätsfindung ein und thematisiert die Herausforderungen durch neue Fortpflanzungstechniken sowie die Zunahme nichtehelicher Geburten.
B. Grundbegriffe des deutschen Abstammungsrechts: Dieses Kapitel definiert die Grundlagen der Abstammung als rechtlichen Status, die Mutterschaft als das gebärende Prinzip und die Vaterschaft als dreigliedrige Form der Zuordnung.
C. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse: Dieser Hauptteil analysiert die verfassungsrechtliche Herleitung aus Grundrechten, die zivilrechtlichen Auskunftsansprüche via Generalklauseln sowie spezialgesetzliche Regelungen wie das Samenspenderregister und das Verfahren nach § 1598a BGB.
D. Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit einer umfassenden gesetzlichen Reform des Abstammungsrechts, um die Auskunftsansprüche der Betroffenen klarer zu regeln und die Abhängigkeit von richterlicher Rechtsfortbildung zu verringern.
Schlüsselwörter
Abstammungsrecht, Kenntnis der eigenen Abstammung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, biologischer Vater, Scheinvater, Auskunftsanspruch, BVerfG, § 242 BGB, § 1598a BGB, Samenspenderregister, künstliche Insemination, vertrauliche Geburt, Familienrecht, Abstammungsklärung, Eltern-Kind-Verhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Anspruch eines Menschen, seine biologische Herkunft bzw. Abstammung zu erfahren, und wie dieser Anspruch im deutschen Recht durchgesetzt werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Herleitung dieses Rechts, die Rolle von Treu und Glauben bei Auskunftsansprüchen, die Abstammungsklärung bei künstlicher Befruchtung sowie die staatlichen Registerlösungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Erörterung, inwieweit das Recht auf Kenntnis der Abstammung in der deutschen Rechtsordnung verankert ist und ob die bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen ausreichen, um dieses Recht effektiv zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG und BGH sowie die gesetzgeberischen Entwicklungen und die einschlägige Literatur systematisch analysiert und kritisch kommentiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die verfassungsrechtliche Herleitung (Persönlichkeitsrecht), die zivilrechtliche Auslegung (Generalklauseln), die spezifischen Verfahren wie das Abstammungsklärungsverfahren (§ 1598a BGB) und die neuen Bestimmungen zum Samenspenderregister.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Schlüsselwörtern zählen insbesondere Abstammungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Auskunftsanspruch, Samenspenderregister und die biologische bzw. rechtliche Vaterschaft.
Wie bewertet der Autor die Einführung von § 1598a BGB?
Der Autor begrüßt zwar die Möglichkeit der isolierten Abstammungsfeststellung, kritisiert jedoch, dass diese Reform insoweit zu kurz greift, als dass sie keine Ansprüche zwischen dem potenziell biologischen Vater und dem Kind vorsieht.
Welche Rolle spielt die Feststellungssperre für Samenspender?
Die Feststellungssperre schließt nach der Neuregelung die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft für Samenspender bei medizinisch assistierter künstlicher Befruchtung aus, um die Spendenbereitschaft zu fördern, da der Spender keine rechtliche Verantwortung übernehmen will.
- Citar trabajo
- Christian Böhmer (Autor), 2018, Das Recht des Kindes/der Eltern auf Kenntnis der eigenen Abstammung/Abkömmlinge, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448606