Nur wenige Phänomene verkörpern die Schattenseite des Internetzeitalters so gut wie das der Fake-News. Mit tiefgreifenden Auswirkungen in der gesellschaftlichen Meinungsbildung und verbreitet über die schier unkontrollierbaren Dynamiken des Internets geraten nun auch die einzelnen Staaten in Zugzwang. Es verwundert daher auch nicht, dass Fake-News mittlerweile zum politischen Kampfbegriff aufgestiegen sind.
Doch was ist überhaupt unter Fake-News zu verstehen? Welche Schutzgüter sind durch deren Verbreitung betroffen? Und inwiefern ist das deutsche Strafrecht in der Lage, adäquat auf das neue Phänomen zu reagieren?
Hierauf möchte die vorliegende Arbeit im Wege einer ausführlichen phänomenologischen und juristischen Untersuchung Antworten liefern. Besondere Beachtung finden dabei auch internetspezifische Phänomene wie das der grenzüberschreitenden Wirkung oder der Providerverantwortung.
Die Arbeit dient als Grundlage eines Promotionsvorhabens.
Gliederung
F. Die Strafbarkeit der Verbreitung sog. Fake-News
Einleitung
A. Phänomenologie der Verbreitung sog. Fake-News
I. Wesensmerkmale von Fake-News
1. Der Trump’sche Fake-News-Begriff
2. Bedeutungsentnahme aus Fallbeispielen
3. Sinnentnahme aus dem Wortlaut
4. Die Täuschungsabsicht von Fake-News
5. Der Fake-News-Begriff dieser Arbeit
II. Akteure und Formen der Verbreitung
1. Akteure
2. Formen der Verbreitung
III. Maßnahmen gegen die Verbreitung von Fake-News
B. Fake-News im Lichte deutschen Strafrechts
I. Relevante Straftatbestände
1. Die Ehrschutzdelikte der §§ 185 ff.
2. Kreditgefährdung, § 187
3. Staatsschutzdelikte
4. Marktmanipulation, §§ 38 Abs. 1 Nr. 1, 39 Abs. 2 Nr. 3 WpHG i.V.m. Art. 12 MAR
II. Zwischenergebnis
III. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Internetkriminalität
V. Strafrechtliche Verantwortung von Providern
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Relevanz der Verbreitung von sogenannten Fake-News im Internet. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob und inwieweit das geltende deutsche Strafrecht geeignet ist, auf dieses Phänomen zu reagieren, insbesondere unter Berücksichtigung der globalen Vernetzung und der Rolle verschiedener Akteure.
- Phänomenologische Bestimmung und Eingrenzung des Begriffs Fake-News.
- Analyse der Verbreitungswege und Akteure in sozialen Netzwerken.
- Untersuchung der Anwendbarkeit von Straftatbeständen wie Ehrschutzdelikten und Marktmanipulation.
- Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Providern.
- Erörterung des Anwendungsbereichs des deutschen Strafrechts bei Internetkriminalität.
Auszug aus dem Buch
Die Täuschungsabsicht von Fake-News
Fraglich ist, inwiefern Fake-News mit einer Täuschungsabsicht verknüpft sind.
Eine Ansicht hält eine solche für optional und lässt auch das bloße Wissen um den falschen Inhalt der Meldung genügen. Fake-News seien demnach auch Satire-Artikel, welche zwar inhaltlich falsch, aber nicht zur Täuschung bestimmt sind. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Wortsinnauslegung und ist daher abzulehnen.
In diesem Rahmen sehen einzelne Stimmen die Täuschungsabsicht als stets politisch motiviert. Dieser politische Fake-News-Begriff stützt sich dabei auf den Umstand, dass die Etablierung des Begriffes nicht nur zeitlich, sondern inhaltlich eng mit dem US-Wahlkampf 2016 in Verbindung stand und Fake-News oftmals das Potenzial zur Beeinflussung der öffentlichen politischen Meinungsbildung in sich tragen.
Dem steht ein ökonomisch-politischer Fake-News-Begriff gegenüber, welcher sowohl politisch als auch wirtschaftlich motivierte Meldungen umfasst. Letztere finden sich primär auf kommerziellen Fake-News-Webseiten. Diese konzentrieren sich auf die Veröffentlichung von Falschmeldungen, um unter der Zuhilfenahme von Social-Media-Streuung einen hohen Besucherverkehr (Web Traffic) zu generieren. Dies führt wiederum zu erhöhten Werbeeinnahmen des Seitenbetreibers durch die auf der Seite platzierten Internetwerbung. Aufgrund fehlenden Wahrheitsanspruches ermöglichen Fake-News sensationelle Teaser, den Nutzer dazu verleiten, den Hyperlink zur Fake-News-Webseite zu betätigen und den genannten Verkehr auszulösen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Phänomenologie der Verbreitung sog. Fake-News: Das Kapitel definiert den Begriff Fake-News durch eine Analyse von Fallbeispielen, Wortlaut und Täuschungsabsicht und untersucht die Verbreitungswege und Akteure im Internet.
B. Fake-News im Lichte deutschen Strafrechts: Dieser Teil prüft die strafrechtliche Erfassung von Fake-News anhand relevanter Delikte wie Beleidigung, Verleumdung, Kreditgefährdung, Staatsschutzdelikte und Marktmanipulation sowie die Verantwortlichkeit von Providern.
Schlüsselwörter
Fake-News, Internetkriminalität, Strafrecht, Ehrschutzdelikte, Täuschungsabsicht, soziale Netzwerke, Social Bots, Viral Seeding, Marktmanipulation, Providerhaftung, Internet, Straftatbestand, Meinungsbildung, Verbreitung, Internetrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einordnung von Fake-News im Internet und analysiert, ob das geltende Recht ausreicht, um gegen die Verbreitung solcher Falschmeldungen vorzugehen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die phänomenologische Bestimmung von Fake-News, deren Verbreitungsmechanismen (wie Viral Seeding und Social Bots) sowie die Anwendung spezifischer Straftatbestände des deutschen Rechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, inwieweit das deutsche Strafrecht die Verbreitung von Fake-News durch Urheber und weiterverbreitende Dritte effektiv sanktionieren kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Methode, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und der Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zu Internetkriminalität basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die phänomenologische Analyse, die Prüfung strafrechtlicher Tatbestände (Ehrschutz, Kreditgefährdung, Staatsschutz, Marktmanipulation) und die Untersuchung der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Internet-Sachverhalte.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Fake-News, Strafbarkeit, Internetkriminalität, Ehrschutzdelikte und Providerhaftung charakterisiert.
Wie werden Social Bots in der Arbeit bewertet?
Social Bots werden als Werkzeuge zur Verbreitung von Fake-News analysiert, die dazu dienen, Meldungen künstlich zu popularisieren und öffentliche Debatten zu beeinflussen.
Welche Rolle spielen Internet-Provider bei der Verbreitung von Fake-News?
Die Arbeit beleuchtet die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Access- und Host-Providern sowie Content-Providern und setzt diese in Bezug zu den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG).
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- Theodor Lammich (Autor), 2017, Die Strafbarkeit der Verbreitung sogenannter "Fake-News", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448653